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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mit­te am 07.03.2002 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 19.20 Uhr

 

Sitzungsunterbrechungen:     17.15 - 17.30 Uhr

          17.50 - 17.55 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Brüggemann

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Bregenstroth

Herr Brüggemann

Herr Elbracht

Herr Finke

Herr Freitag

Herr Gentilini

Herr Hesse

Frau Jakat

Frau Jansen

Frau Kamm

Herr Kuckuk

Herr Lindstädt     16.00 - 18.45 Uhr     einschl.   TOP 5

Frau Merten                           ohne Abst. TOP 4

Frau Przybyl

Herr Saibic

Herr Taschner

Herr Tews

 

 

der Stadtverordnete mit beratender Stimme:

 

Herr Kondering

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Bornfelder          Stadtdirektor          16.00 - 18.05 Uhr

Frau Lübeck-Meßmacher          Stadtamt 15          16.00 - 19.20 Uhr

Herr Peter          Stadtamt 15          16.00 - 19.20 Uhr

Frau Fack          Stadtamt 20          16.00 - 19.20 Uhr

Herr Worok          Stadtamt 20          16.00 - 18.05 Uhr

Herr Delistat          Stadtamt 32          16.00 - 18.05 Uhr

Herr Seppmann          Stadtamt 40          16.00 - 18.05 Uhr

Herr Belker          Stadtamt 52          16.00 - 18.05 Uhr

Frau ten Busch          Stadtamt 63          16.55 - 19.10 Uhr

Herr Schikorra          Stadtamt 65          16.00 - 18.05 Uhr

Herr Becker          Stadtamt 66          16.00 - 19.20 Uhr

Herr Kneiding          Stadtamt 66          16.00 - 19.20 Uhr

Herr Kuhl          Stadtamt 67          16.00 - 17.55 Uhr

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Frau Heller

Herr Wienbracke

 

 

Herr Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

                                        

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Frau Fack auf die als Tischvorlage von der Verwaltung eingereichte Erweiterung im nichtöffentlichen Teil - Vorlage Nr. 2002.206 - "Erwerb von Grundstücken an der Vödestraße" hin und schlägt vor, diese als Tagesordnungspunkt 3 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Die Erweiterung wird einstimmig beschlossen.

 

Danach ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Haushaltsplan 2002

 

2.     Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte, Wanne und Eickel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

 

3.     Verkehrssituation Rottbruchstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Merten vom 22.02.2002 -

 

4.     Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

5.     Baumentnahme im Rahmen der Erschließungsführung für einen SB-Markt mit 48 Stellplätzen und 649 m² Verkaufsfläche an der Cranger Straße und Bismarckstraße

 

6.   Haus Bahnhofstraße 15 (ehem. Lichtburg) - Zufahrt über den Behrenspark -

- Anfrage des Bezirksverordneten Finke vom 22.02.2002 -

 

7.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:     -    Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

 (Hauptsatzung)

 -    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die      Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständig-

 keitsordnung)

 -    Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die      Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine

 Richtlinien)

 

8.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Erschließungsstraße Dammstraße (Straßen- und Kanalbauarbei­ten im Sanierungsgebiet X) in Herne-Mitte

     hier: Vergabe eines Auftrages

 

2.     Verkauf eines städt. Grundstückes an der Dorstener Straße

 

3.     Erwerb von Grundstücken an der Vödestraße

 

4.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.         Haushaltsplan 2002

- Vorlage Nr. 2002.130 -

                                                            

 

Während der Diskussion in der Bezirksvertretung und nachdem Herr Finke die Änderungsanträge der CDU-Fraktion vorgetragen hat, wird die Sitzung zu Beratungszwecken von 17.15 bis 17.30 Uhr und von 17.50 bis 17.55 Uhr unterbrochen.

 

Herr Finke beantragt, dem Rat der Stadt folgende Empfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

HSt. 630.950/645/0 - Gehwegverbreiterung Beckumer Straße

Der Ansatz ist aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Herne-Mitte vom 25.10.2001 zu streichen.

 

                   - Entsiegelung östl. Gehweg Beckumer Straße

Einrichtung einer Haushaltsstelle, Ansatz 10.000 Euro für das Jahr 2003, gem. des Beschlusses der Bezirksvertretung Herne-Mitte vom 25.10.2001 zur Entsiegelung des östlichen Gehweges der Beckumer Straße unter Beibehaltung von befestigten Zuwe­gungen zu den Wohnhäusern.

 

Abstimmungsergebnis:   mit Stimmenmehrheit

                                 dafür:    9

                    dagegen:  8


HSt. 210.9__/631/__- Grundschule Ohmstraße - Erneuerung der

                     Mädchen-Toilettenanlage

Einrichtung einer Haushaltsstelle "Erneuerung der Mädchen-Toi­lettenanlage", Ansatz 25.000 Euro im Jahr 2002.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                                 dafür:                     17

 

 

HSt. 650.361/607/0 - Radweg Forellstr., Zuweisungen des Lan­

                     des n. d. GVFG

HSt. 650.950/607/1 - Ausbau Radweg Forellstraße

 

Die Maßnahme wird gestrichen:

im Jahr 2002             20.000 Euro (Anteil Stadt Herne)

im Jahr 2003            120.000 Euro (Anteil Stadt Herne)

im Jahr 2004             60.000 Euro (Anteil Stadt Herne)

 

Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt         

                                 dafür:                     8

                                 dagegen:   9

 

 

UA 460             - Einrichtungen der Jugendarbeit

Einrichtung einer Haushaltsstelle "Erneuerung Kinderspiel­platz Amalienstraße", Ansatz 30.000 Euro im Jahr 2002.

 

Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt         

                                 dafür:                         8

                                 dagegen:      8

                                 Enthaltungen: 1

 

 

UA 460             - Einrichtungen der Jugendarbeit

Anschaffung von Spielgeräten auf Grünanlage Hölkeskampring in Höhe der Jauerstraße, Ansatz 5.000 Euro im Jahr 2002.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Enthaltungen

                                 dafür:                        16

                                 Enthaltungen: 1

 

 

UA 630             - Gemeindestraßen

Einrichtung einer Haushaltsstelle "Einrichtung von Stellplät­zen im unmittelbaren Bereich des Marienhospitals I", Ansatz 35.000 Euro im Jahr 2003, gem. des Vorschlages der Verwaltung vom 21.12.2000.

 

Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt

                                 dafür:                         8

                                 dagegen:      9

 

 

Anschließend   stellt Herr Brüggemann den Haushaltsplan 2002

mit den vorgenannten Änderungsanträgen zur Abstimmung:


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus­haltsplan 2002 mit den von den Fachausschüssen empfohlenen Än­derungen, unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung ge­fassten Beschlüsse, zu beschließen, soweit die Festsetzungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fallen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  10 

dagegen:  7

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Antwort der Verwaltung zu der Frage von Herrn Finke nach den Planungen zur Altlastensanierung Friedrich der Große 1/2 (Sei­te 93, Band III, Bezirksbezogene Haushaltsansätze):

 

Die Gefährdungsabschätzung wurde durchgeführt. Dabei wurden teilweise erheblich belastete Bereiche vorgefunden.

 

Es wurde danach das Verfahren zur Beantragung von Landesmit­teln eingeleitet zur Sanierung auf dem Wege der Ersatzvornah­me.

 

An welche Stelle die Maßnahme in die Dringlichkeitsliste des Bezirksplanungsrates eingestellt wird, kann zurzeit nicht ge­sagt werden.

 

 

 

2.         Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte, Wanne und Eickel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

- Vorlage Nr. 2002.170 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Ver­kaufsstellen aus besonderem Anlass.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  11 

dagegen:  5

Enthaltungen:  1

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der Entwurf der o. a. Verordnung ist der Niederschrift als An­lage 1 beigefügt.

 

 

 

3.         Verkehrssituation Rottbruchstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Merten vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.190 -

                                                            

 

 

Auf der Rottbruchstraße (von der Herforder Straße bis Julia­straße) wurde vor wenigen Jahren eine straßenbauliche Maß­nahme durchgeführt, bei der auch Aufpflasterungen (Berliner Kissen) aufgebracht wurden. Seit Fertigstellung der Straße im Jahr 1998 beklagen sich die Anwohner über extreme Lärmbelas­tungen, da sich durch die Verkehrsberuhigung Corneliusstraße der Lkw-Verkehr vermehrt über die Rottbruchstraße ausweitete.

 

Bisher punktuell durchgeführte Verkehrskontrollen führten zu keiner Verbesserung der Situation. Mehrere Nachbarn und An­wohner haben sich zuletzt vor einem Jahr schriftlich an die Verwaltung gewandt mit der Bitte, die bisher getroffenen Maß­nahmen zu überprüfen und für Abhilfe zu sorgen. Leider haben sie bis heute aber keine Antwort seitens der Verwaltung er­halten.

 

Selbst Eltern der Gemeinschaftsgrundschule sehen die Maßnahme zur Schulwegsicherung im Bereich der Gemeinschaftsgrundschule als misslungen an, da es für die Schulkinder gefährlich ist, wenn die Lkw vor den "Berliner Kissen" abbremsen und anschlie­ßend wieder beschleunigen.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

 

1. Welche Maßnahmen können alternativ zu den Berliner Kis­sen ergriffen werden, die zu einer Beseitigung der Lärmbelästigung führen?

 

2. Welche alternativen Möglichkeiten im Rahmen des Schul­wegsicherungskonzeptes gibt es, die den Schulkindern ein gefahrloses Überqueren der Straße ermöglichen?

 

3. Wann ist mit der Umsetzung eines Konzeptes zur Lärmbe­seitigung frühestens zu rechnen?

 

4. Beabsichtigt die Verwaltung, die Berliner Kissen zu er­neuern, wenn sie durch den starken Lkw-Verkehr zer­stört sind oder greifen dann eventuell geplante andere Maßnahmen?

 

5. Wann können die betroffenen Anwohner mit einer Beant­wortung ihres Schreibens vom 07.04.2001 rechnen?

 

6. Wie ist das dem Schreiben beigefügte Urteil des OVG-Koblenz vom 11.05.1999 für die Stadt Herne zu bewerten?

 

7. Gab oder gibt es in unserer Stadt gerichtliche Ver­fahren zur Entfernung der Berliner Kissen, wie war die Rechtsprechung in diesen Fällen?

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Die Plateauaufpflasterungen auf der Rottbruchstraße in Höhe der Gemeinschaftsgrundschule Overbergschule sind Teil einer Maßnahme im Rahmen des Schulwegsicherungsprogrammes im Stadt­gebiet Herne, welche die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte am 27.09.1990 einstimmig beschlossen hat. Die Ein­richtung dieser geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme im un­mittelbaren Eingangsbereich der v. g. Grundschule wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich. Unter anderem wurde diese Maßnahme auch von der Schulpflegschaft ge­fordert. Die Pflasterkissen haben sich allgemein als Mittel zur Erzielung einer angepassten Geschwindigkeit in besonderen Bereichen sehr gut als Maßnahme zur Verkehrssicherung be­währt. Messungen an diesen Stellen haben gezeigt, dass in sol­chen Bereichen die Fahrgeschwindigkeiten deutlich reduziert werden.

 

Zu Frage 3:

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist ein Konzept zur Lärmre­duzierung nicht erforderlich.

 

Zu Frage 4:

 

Im Rahmen der Beratung zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herne haben die bürgerschaftlichen Vertretungen beschlossen, dass immer dann, wenn Aufpflasterungen in größerem Umfang re­pariert werden müssen, von der Verwaltung geprüft werden soll, ob die Aufpflasterungen entfallen oder durch andere ver­kehrssicherheitsfördernde Maßnahmen ersetzt werden können.

 

Zu Frage 5:

 

Ein Antwortschreiben erhalten die Bürger von der Verwaltung bis Ende März 02.

                   

Zu Frage 6:

 

Das Urteil des OVG-Koblenz vom 11.05.1999 ist als eine Einzel­entscheidung zu werten, die nicht auf jede beliebige Situati­on übertragbar ist. Im hier zu betrachtenden Fall wurde die Maßnahme nach einem Abwägungsprozess beschlossen und um­gesetzt. Alternative geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen standen nicht zur Verfügung. Eine erhöhte Lärmbelastung durch den Bau der Aufpflasterungen ist nach Auffassung der Ver­waltung nicht gegeben, da die Geschwindigkeit hier auf Tempo 30 km/h beschränkt ist und die Verkehrsbelastung insgesamt ei­nen solchen Schluss nicht zulässt.

 

Zu Frage 7:

 

Gerichtliche Verfahren zur Entfernung der Berliner Kissen sind bei der Stadt Herne nicht geführt worden.

 

 

Frau Merten fragt zusätzlich, ob Lärmmessungen durchgeführt wurden und ob vor der Baumaßnahme Gespräche mit den Anwohnern über Alternativen geführt wurden.

 

Herr Becker antwortet, dass Lärmmessungen nicht durchgeführt wurden. Vorgespräche mit Anwohnern sind bei solchen Maßnahmen nicht üblich. Allerdings wurden Vorgespräche mit der Schule geführt, bei denen auch Alternativmaßnahmen erörtert wurden.

 

 

 

4.         Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2002.189 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Festlegung der Reihenfolge von Maßnahmen entsprechend dem anliegenden Prioritätenkatalog zur Instandsetzung der Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der o. a. Prioritätenkatalog ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

5.         Baumentnahme im Rahmen der Erschließungsführung für einen SB-Markt mit 48 Stellplätzen und 649 m² Verkaufsfläche an der Cranger Straße und Bismarckstraße

- Vorlage Nr. 2001.847 -

                                                            

 

Auf Antrag von Herrn Finke fasst die Bezirksvertretung folgen­den geänderten Beschluss:


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, unter der Maß­gabe, dass eine bestandskräftige Baugenehmigung erteilt wird, gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baum­bestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

1 Wildkirsche, Stammumfang 100 cm,

1 Wildkirsche (dreistämmig) 80, 90 und 110 cm,

4 Ahorn, Stammumfang 60 und 80 cm, 60 und 60 cm

  (je zweistämmig), 100 cm, 100 cm,

3 Weiden, Stammumfang 150, 150 und 160 cm

 

Standort Nr. 30 bis 35 und 38 bis 40 gem. Lageplan. Der Baum­bestand wird durch insgesamt 9 Laubbäume mit einem Stammum­fang von 20 bis 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe der entfernten Bäume auf dem Parkplatz des neuen SB-Marktes.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  16 

dagegen:  1

 

 

 

6.  Haus Bahnhofstraße 15 (ehem. Lichtburg) - Zufahrt über den Behrenspark -

- Anfrage des Bezirksverordneten Finke vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.191 -

                                                            

 

 

Presseberichten ist zu entnehmen, dass die geplante (oder be­reits gebaute) Tiefgarage des Hauses Bahnhofstraße 15 über ei­ne Zufahrt durch den Behrenspark erreicht werden soll.

 

Dazu fragen wir die Verwaltung:

 

 

1. Ist für dieses Hausobjekt eine Tiefgarage geplant bzw. schon erstellt?

2. Trifft es zu, dass die Zu- und Abfahrt dieser Tiefgara­ge über die Kirchhofstraße durch den Behrenspark er­folgt?

3. Wenn ja, welche Grundstücksflächen werden dazu be­nötigt und ist der Aufstellungsbereich der histori­schen Grabsteine davon betroffen?

4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde eine Genehmigung da­zu erteilt und wer hat diese Baumaßnahme genehmigt?

 

 

Frau ten Busch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Für das Gebäude Bahnhofstraße 15 / 15 a ist auf Antrag vom 07.12.2000 am 10.07.2001 eine Tiefgarage mit 19 Stellplätzen genehmigt worden. Die Erschließung ist über das entkernte Erd­geschoss des Gebäudes Kirchhofstraße 2 a geplant und geneh­migt.

Mit dem Bau der Tiefgarage ist noch nicht begonnen worden.

 

Zurzeit führt eine Baustraße über den Behrenspark, nach Been­digung der Bauarbeiten erfolgt der Rückbau der Baustraße.

 

 

 

7.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:    -   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

-   Änderung der Zuständigkeitsordnung für die    Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeits­ordnung)

-   Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die    Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2002.155 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Absatz 2 Nr. 5 werden die Worte

 

"soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretun­gen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, werden wie folgt geändert:

 

 

1.   In § 4 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte

"soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

 

2. In § 4 Absatz 2 entfällt das Wort "Denkmälern".

 

 

3. In § 9 Nr. 15 werden die Worte

 

 "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  12 

dagegen:  3

Enthaltungen:  1

 

 

 

Frau Przybyl erklärt für die SPD-Fraktion zu Protokoll, dass zukünftig die Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Her­ne vor der Eintragung der Bezirksvertretung in Form einer Vor­lage zur Kenntnis gegeben werden sollen.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der Entwurf der o. a. Änderungssatzung ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

8.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Peter weist darauf hin, dass folgende Mitteilungen der Verwaltung an die Bezirksverordneten vor der Sitzung schrift­lich verteilt wurden:

 

-   Nachtrag zum Sachstandsbericht über die bisherigen Bo­denuntersuchungen von öffentlichen Kinderspielplätzen im Rahmen von Neuanlagen / Umgestaltungen oder Erweite­rungen innerhalb des Stadtgebietes Herne

 

-   Spielplatzkontrolle / jährliche Hauptinspektion 2001 auf den öffentlichen Spielplätzen und Spielplätzen an öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Kin­dertagesstätten in Herne-Mitte

 

-   NRW bekommt neues Kabelnetz

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o. a. Mitteilungen sind der Niederschrift als Anlage 4 bis 6 beigefügt.