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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte am
20.01.2000 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.30 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 17.30 - 17.45 Uhr
18.59
- 19.06 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Brüggemann
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Herr Brüggemann
Herr Elbracht
Herr Finke
Herr Freitag
Herr Gentilini
Frau Heller ohne Abst. TOP 10
Herr Hesse 16.00
- 17.30 Uhr einschl.
TOP 4
Frau Jakat
Frau Jansen
Frau Kamm
Herr Kuckuk
Herr Lindstädt
Frau Merten
Frau Przybyl
Herr Saibic
Frau Straht
Herr Taschner
Herr Tews
Herr Wienbracke
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Frau Hock 17.15
- 18.40 Uhr
Frau Höffken 16.00
- 17.30 Uhr
Herr Kondering 16.00
- 18.40 Uhr
Herr Scharmacher
Herr Schlender
Herr Schubeus
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von der Verwaltung:
Herr Stadtkämmerer Bornfelder 16.00 - 18.06 Uhr
Herr Stadtrat Nowak 16.00 - 18.00
Uhr
Herr Tschöke (ZVV) 16.00
- 18.48 Uhr
Herr Grimm (Stadtamt
15)
Herr Peter (Stadtamt
15)
Herr Delistat (Stadtamt
32) 16.00
- 18.00 Uhr
Herr Seppmann (Stadtamt
40) 16.00
- 18.10 Uhr
Herr Mann (Stadtamt
62) 16.00
- 19.00 Uhr
Frau ten Busch (Stadtamt
63) 16.55
- 18.20 Uhr
Herr Becker (Stadtamt
66)
Herr
Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor
Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Grimm auf die als Tischvorlage von der
Verwaltung eingereichte Erweiterung im öffentlichen Teil - Vorlage Nr. 2000.73
- "Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass" hin und schlägt vor, diese als Tagesordnungspunkt 5 auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Die
Erweiterung wird einstimmig beschlossen
Danach
ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Bürgereingabe
des Herrn Utz Fehlau, Bochumer Straße 35, 44623 Herne;
Verkehrssituation in der
30 km/h-Zone Bochumer Straße
2. Robert
Brauner-Büste
- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom
05.01.2000 -
3. Haushalt
2000 - Beratung in der Bezirksvertretung am 17.02.2000
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
4. Weihnachtsmarkt
1999 in Herne-Mitte
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
5. Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
6. Zweitausstattung für
den Informatikraum der Realschule Strünkede
7. Benennung der im
Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesenen Erschließungsanlage, abgehend von der
Gütersloher Straße in westlicher Richtung.
8. Haus
- Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
9. Kinderspielplatz
Karlsplatz
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
10. Gestaltung
Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Schaeferstraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
11. Kreisverkehre im
Stadtbezirk Herne-Mitte
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
12. Zustand der Bochumer
Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.01.2000 -
13. Bochumer Straße/Herner
Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
14. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Bürgereingabe des Herrn Utz Fehlau,
Bochumer Straße 35,
44623 Herne;
Verkehrssituation
in der 30 km/h-Zone Bochumer Straße
-
Vorlage Nr. 2000.8 -
Herr
Brüggemann ruft Herrn Utz Fehlau auf, um dem Petenten Gelegenheit zu geben,
seine Bürgereingabe mündlich zu begründen.
Es
folgt keine Meldung, so dass davon ausgegangen werden muss, dass Herr Fehlau
nicht anwesend ist.
Herr
Becker gibt für die Verwaltung folgende Stellungnahme ab:
Die
Bochumer Straße, zwischen Holsterhauser Straße/Sodinger Straße und
Westring/Hölkeskampring, ist 1996 mit Mitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm
umgestaltet worden und seit Juli 1997 fertiggestellt.
Ziel
der Umbaumaßnahme war, durch den Rückbau der Fahrbahnquerschnitte von 2 x 6,50
m auf ca. 2 x 4,00 m (einschließlich Radstreifenabmarkierung) und eine
intensive Begrünung des Straßenraumes eine deutliche Reduzierung der
Geschwindigkeiten in dem gesamten Abschnitt der Bochumer Straße zu erreichen.
Hierzu
wurden dem fließenden Verkehr erhebliche Verkehrsflächen entzogen, die heute
als Parkraum, Grünflächen und Gehwegflächen zur Verfügung stehen.
Die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit betrug vor dem Umbau 30 km/h und wurde
von 34 % (bis 35 km/h) der Verkehrsteilnehmer eingehalten. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 38,5 km/h.
Die
Verwaltung hat aufgrund der Eingabe von Herrn Fehlau eine aktuelle
Verkehrserfassung und Geschwindigkeitsmessung per Zählplatten vom 11. bis 16.
Januar 2000 durchgeführt. Die Verkehrs- und Geschwindigkeitserfassung erfolgte
jeweils über 24 Stunden.
Danach
befahren zur Hauptverkehrszeit (zwischen 17.00 und 18.00 Uhr) ca. 280 Fahrzeuge
pro Richtung die Bochumer Straße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der
Fahrzeuge begrägt zu der Zeit Vm = 28 km/h; 85 % aller Fahrzeuge überschreiten
nicht die Geschwindigkeit von ca. 35 km/h. Höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h
werden von bis zu 2 % aller Fahrzeuge gefahren.
Die
mittleren Geschwindigkeiten in den Nachtzeiten (20.00 bis 6.00 Uhr) liegen bei
ca. 34 km/h. Die Verkehrsbelastung geht von ca. 50 (22.00 Uhr) auf ca. 2
Fahrzeuge (3.00 bis 4.00 Uhr), pro Richtung, zurück. Während der Nachtzeit von
22.00 bis 00.00 Uhr fahren noch ca. 67 % aller Fahrzeuge nicht schneller als 35
km/h. Zur übrigen Zeit, bis 6.00 Uhr halten sich noch 40 % aller Fahrzeugführer
an die Geschwindigkeit von 35 km/h.
Hinsichtlich
der Geschwindigkeitsüberwachung erfolgte in der zurückliegenden Zeit eine
intensive Kontrolle der Fahrgeschwindigkeiten. Seitens der Straßenverkehrsbehörde
wurde der angesprochene Bereich der Bochumer Straße durch die mobile
Messstation im Zeitraum vom 05.01.1999 bis zum 20.12.1999 insgesamt 43 mal
kontrolliert.
Auch
seitens der Polizei erfolgt eine ständige Überwachung. Allein im Dezember 1999 wurde
die Laserüberwachung 5 mal eingesetzt. Dies insbesondere in den Abend- und
Nachtstunden.
Bezüglich
der Aufhebung der Vorfahrtsregelung ist seitens der Verwaltung keine Änderung
vorgesehen.
Das
angesprochene Teilstück der Bochumer Straße erweckt aufgrund der
Querschnittsbreite insgesamt keine optische Gleichstellung gegenüber den
einmündenden Straßen. In 30 km/h-Zonen soll bei "gleichrangigen"
Straßen auf eine Vorfahrtregelung verzichtet werden. Dies trifft auf die
Bochumer Straße eindeutig nicht zu.
Die
Hinweise bezüglich des ruhenden Verkehrs nimmt die Verwaltung auf und lässt
die angesprochenen Bereiche von Mitarbeitern des Außendienstes der
Straßenverkehrsbehörde verstärkt überwachen.
Die
Notwendigkeit weiterer baulicher Maßnahmen, insbesondere dem Einbau von
Fahrbahnaufpflasterungen, wird von der Verwaltung nicht gesehen. In Hinsicht
auf die derzeitige Verkehrssituation besteht auch zu anderen baulichen
Veränderungen nach Ansicht der Verwaltung kein Anlass.
Insgesamt
lässt sich nach Durchführung der Umbaumaßnahme eine wesentliche Verbesserung
der Gesamtsituation auf der Bochumer Straße feststellen. Die vorgegebene
Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach Beobachtungen durch die hiesige
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei akzeptiert und bis auf geringe
Ausnahmen von den Verkehrsteilnehmern beachtet. Wobei aber auch in Zukunft
eine weitere, regelmäßige Überwachung vorgesehen ist.
Frau
Przybyl weist darauf hin, dass es an der Einmündung Altenhöfener Straße zu
gefährlichen Situationen für Radfahrer auf dem Radweg Bochumer Straße kommt, da
Fahrzeuge aus der Altenhöfener Straße zügig in die Bochumer Straße einbiegen
und dabei Radfahrer übersehen. Sie regt an, das dortige Vorfahrtschild durch
ein Stoppschild zu ersetzen.
Herr
Becker sagt Prüfung der Anregung zu. Das Ergebnis wird dem Protokoll beigefügt.
Anmerkung des Schriftführers:
Antwort
der Verwaltung zu der Anregung von Frau Przybyl:
Die
Aufstellung eines Stoppschildes ist aus Sicht der Fachverwaltung zur Regelung
der angesprochenen Situation nicht erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde
wird an der Einmündung Altenhöfener Straße ein Zusatzschild "Achtung
Radfahrer kreuzen" anordnen. Der Verzicht auf ein Stoppschild ist auch
wegen der Kontinuität der Beschilder auf diesem Abschnitt der Bochumer Straße
(alle Straßeneinmündungen sind mit "Vorfahrt gewähren"
ausgeschildert) sinnvoll.
2.
Robert
Brauner-Büste
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 05.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.13 -
_________________________________________________________
Seit
einigen Monaten ist die Robert Brauner-Büste, die vor der Stadt-Galerie auf dem
Robert-Brauner-Platz ihren Standort hatte, verschwunden.
Entsprechende
Berichte in Zusammenhang mit aufgetretenem Vandalismus konnten der Lokalpresse
entnommen werden.
Vor
wenigen Tagen nun wurde der Sockel, auf dem sich die Büste befand, ebenfalls
entfernt.
Robert Brauner ist als ehemaliger Bürgermeister und Ehrenbürger der
Stadt Herne in der Bevölkerung hoch angesehen; davon zeugen die aufgebrachten
Reaktionen der Bevölkerung auf die Entfernung der Büste.
Ich bitte Sie daher, folgende Fragen von der Verwaltung beantworten
zu lassen:
1. Wird
die Robert Brauner-Büste am alten Standort wieder aufgestellt?
2. Wann
wird dies geschehen?
Herr
Tschöke berichtet, dass die Büste in der Vergangenheit häufig verschmutzt war.
Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, welchen Standort man wählen
könnte, damit Verschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden können.
Letztendlich führten diese Überlegungen zu dem Ergebnis, die Büste an dem
jetzigen Standort zu belassen, aber in den Torbogen der Stadtgalerie
einzusetzen. Dieser Standort soll helfen, Vandalismusschäden zu vermeiden. Bis
etwa Ende März wird die Büste an dem Standort wieder plaziert sein.
Herr
Finke weist darauf hin, dass die Pflasterung an dem bisherigen Standort nur
provisorischen Charakter aufweist. Das Pflaster sollte hergerichtet werden.
3.
Haushalt
2000 - Beratung in der Bezirksvertretung am 17.02.2000
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.26 -
Herr
Bornfelder äußert die Bitte ,dass die Fraktionen im Vorfeld signalisieren
sollen, zu welchen Fachbereichen Fragen gestellt werden.
Frau
Przybyl gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Verwaltung informieren
wird, welche Fachbereiche bei der Haushaltsplanberatung zu Fragestellung
gewünscht werden.
Frau
Heller schließt sich der Aussage von Frau Przybyl an.
Beschluss:
Der
Bezirksvorsteher im Stadtbezirk Herne-Mitte wird gebeten, dafür Sorge zu
tragen, dass bei der kommenden Haushaltsberatung am 17.02.2000 Vertreter der
Fachämter anwesend sind, deren Fachbereich Gegenstand der bezirklichen
Haushaltsberatung ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Enthaltungen: 2
4.
Weihnachtsmarkt
1999 in Herne-Mitte
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.32 -
Das
Thema Weihnachtsmarkt wurde ausgiebig und kontrovers diskutiert. Dabei kamen
auch Vertreter der IG-City und der bisherige Veranstalter zu Wort.
Herr
Bruch erklärte, dass er für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes ab dem Jahr
2000 nicht mehr zur Verfügung steht.
Herr
Finke verweist darauf, dass sich am 02. Februar 2000 der
Einzelhandelsarbeitskreis Herne-Mitte zu seiner konstituierenden Sitzung
treffen wird. Dieser Arbeitskreis soll sich dann mit der Problematik
auseinandersetzen.
Der
Bezirksvorsteher kann dann in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28. August
2000 über die Aktivitäten des Einzelhandelsarbeitskreises berichten.
Auf
Antrag von Herrn Finke erfolgt von 17.30 - 17.45 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.
5. Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
- Vorlage Nr. 2000.73 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderm Anlass.
Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit
dafür: 12
dagegen: 5
Enthaltungen: 1
Anmerkung des Schriftführers:
Die
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom
15. Februar 2000, ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
6.
Zweitausstattung
für den Informatikraum der Realschule Strünkede
- Vorlage Nr. 1999.944 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, den vorhandenen Informatikraum in der
Realschule Strünkede neu mit Hard- und Software ausstatten zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 18
7.
Benennung
der im Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesenen Erschließungsanlage, abgehend von
der Gütersloher Straße in westlicher Richtung.
- Vorlage Nr. 1999.960 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:
Die
im Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesene Erschließungsanla- ge,
abgehend von der Gütersloher Straße in westlicher Richtung, erhält die
Bezeichnung:
"Eichsfelder Straße"
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Enthaltungen: 1
8.
Haus
- Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.34 -
Das
Haus an der Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße befindet sich in einem sehr
schlechten Zustand. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung
folgenden Fragen bitten:
1. Wer ist Eigentümer des Hauses?
2. Welche
Schritte hat die Stadt Herne in diesem Fall unternommen?
3. Wann
ist mit der Sanierung oder mit einem Abriss zu rechnen?
Die
Antwort gibt Frau ten Busch:
Zu Frage 1:
Eigentümerin
des Gebäudes Bahnhofstraße 134 ist eine Privatperson.
Zu Frage 2:
In
der Nacht vom 01. zum 02.10.95 entstand in straßenseitig gelegenen
Ausstellungsräumen und Anbauten ein Brand. Die Brandstelle wurde im
Bürgersteigbereich wegen der Gefahr durch herabfallende Teile der
Vordachkonstruktion abgesperrt und gesichert.
a) Es
wurde für alle Gebäude auf den o. g. Grundstücken eine Abbruchgenehmigung
erteilt.
b) Für
die zukünftige Nutzung stellte ein Bauträger eine Bauvoranfrage zur Errichtung
einer Wohnresidenz für Senioren. In die Planung einbezogen wurden auch die
Nachbargrundstücke der Häuser 132 und 132 a. Diese Voranfrage wurde positiv
beschieden.
c) Zurzeit
liegt der Verwaltung für die Wohnresidenz ein Bauantrag vor, über den aufgrund
von Umplanungen des zukünftigen Betreibers noch nicht entschieden werden kann.
Zu Frage 3:
Die
Verwaltung hat Ende des Jahres 1999 der Eigentümerin des Gebäudes Bahnhofstraße
134 ein Anhörungsschreiben zustellen lassen und die Missstände aufgezeigt.
Ferner wurde vom Tiefbauamt der Bürgersteig abgesperrt, bis die Gefahr, die
von herabfallenden Glasscheiben ausging, beseitigt war. Am 06.01.2000 erfolgte
eine Ordnungsverfügung zur Instandsetzung mit Anordnung der sofortigen
Vollziehung und zusätzlich wurde ein Zwangsgeld angedroht.
Ziel
der Ordnungsverfügung ist es, das Gebäude ordnungsgemäß abzusichern. Durch
offenstehende Fenster können Personen in das Gebäude gelangen und sich dort
verletzen.
Im
Fall der Eigentümerübertragung ist nach Rücksprache mit dem Bauträger mit dem
baldigen Abbruch der Gebäude zu rechnen.
Eine
gesetzliche Handhabe zum sofortigen Abbruch der Gebäude besteht nicht. Es
können durch die Verwaltung lediglich Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden.
Dieses Verfahren wird bereits durchgeführt.
9.
Kinderspielplatz
Karlsplatz
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.35 -
Auf
dem Karlsplatz wird seit vielen Wochen der Kinderspielplatz umgebaut.
In diesem Zusammenhang möchte
ich Sie um Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Wie lange werden die
Baumaßnahmen noch dauern?
2. Welche Geräte sind für den
Spielplatz vorgesehen?
Bislang sind nur Geräte für
bereits etwas größere Kinder
zu erkennen.
Wurde auch an Einrichtungen für Kleinkinder gedacht?
3.
Falls keine Einrichtungen für Kleinkinder vorgesehen sind:
Welche zusätzlichen Baumaßnahmen
bzw. welche Umplanungen
wären möglich, um für Kleinkinder
den Spielplatz besser
nutzbar zu machen?
4.
Welche Kosten entstehen für die Stadt Herne?
Herr
Peter antwortet:
Zu Frage 1:
Voraussichtlich
werden die Arbeiten im Frühsommer 2000 abgeschlossen sein.
Zu Frage 2:
Der
Spielplatz ist ganz bewusst für ältere Kinder bzw. Jugendliche konzipiert
worden. Auf einer solch kleinen Fläche können nicht Angebote für alle
Altersstufen sinnvoll integriert werden. Nicht zuletzt ist zeitgleich, der
Luftlinie nur ca. 200 m entfernte Spielplatz Franz-Hengsbach-Straße für die
kleineren Kinder geplant und am 04.03.99 zusammen mit dem Spielplatz Karlsplatz
von der Bezirskvertretung Herne-Mitte beschlossen worden.
Folgende
Spielpangebote werden auf dem Spielplatz Karlsplatz errichtet:
-
Kletterturm mit Röhrenrutsche
-
Kletterwand
-
Kriechröhre
-
Schwingschaukel
-
Bruchsteintreppe zum Sitzen
-
Sitzgruppe
-
Basketballkorb mit Zielbrett
Zu Frage 3:
Durch
die Beantwortung der Frage 2 ergibt sich schon, dass es nicht sinnvoll wäre,
eine Nutzung durch Kleinkinder dort zusätzlich bewusst zu fördern.
Zu Frage 4:
Die
Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, wäre ansonsten abhängig vom Umfang der
Änderungen.
10. Gestaltung
Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Schaeferstraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.25 -
Auf
Antrag von Herrn Finke fasst die Bezirksvertretung folgenden geänderten
Beschluss:
Beschluss:
Im
Rahmen der Neugestaltung der Bahnhofstraße, 3. Abschnitt, wird die Verwaltung
beauftragt, für den Einmündungsbereich
Bahnhofstraße/Schaeferstraße alternative Planungen zu entwickeln, die den
Platzcharakter dieses Kreuzungsbereiches betonen und durch Gestaltung
Möglichkeiten des Verweilens und der Begegnung schaffen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 10
dagegen: 7
11. Kreisverkehre
im Stadtbezirk Herne-Mitte
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.31 -
Auf
Antrag von Herrn Kuckuk wird die Sitzung einvernehmlich von 18.59 - 19.06 Uhr
unterbrochen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche
Kreuzungen im Stadtbezirk Herne-Mitte geeignet sind, in Kreisverkehre
umgewandelt zu werden.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 10
dagegen: 7
Enthaltungen: 1
12. Zustand
der Bochumer Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.30 -
Nachdem
im letzten Jahr das 10-jährige Jubiläum der U-Bahn in unserer Stadt und der
Nachbarstadt Bochum groß gefeiert wurde, liegt es nahe, über den Zustand der
Bochumer Straße nachzudenken. So ist auffällig, dass noch immer Schienen und
ein miserabler Straßenzustand vorzufinden sind. Dieses betrifft den
Straßenverlauf zwischen dem Westring und der Bochumer Stadtgrenze, jedoch auch
über die Stadtgrenze Hernes hinaus.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Wann
ist mit der Entfernung der Schienen auf der Bochumer Straße zu rechnen?
2. Wurden
beim damaligen U-Bahnbau Mittel für die Erneuerung des Fahrbahnbelages
angesetzt?
3. Gibt
oder gab es Verhandlungen mit der Stadt Bochum über den Straßenzustand jenseits
der Stadtgrenze und zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche führt?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage:
Zu Frage 1:
Ein
genauer Zeitpunkt kann nicht genannt werden, da die Umplanung der
Verkehrsfläche der Bochumer Straße sich noch in der Vorplanung befindet.
Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Herne hat dieses Projekt
nachrangige Bedeutung, da die Straße zumindest technisch in Ordnung ist.
Zu Frage 2:
Für
die Erneuerung des Fahrbahnbelages stehen keine U-Bahnbau-Mittel zur
Verfügung.
Zu Frage 3:
Verhandlungen
bzw. Gespräche über den Straßenzustand an der Stadtgrenze sind noch nicht
geführt worden.
Die
Verwaltung wird die Stadt Bochum anschreiben, mit der Bitte um Stellungnahme
zu dieser Fragestellung.
13. Bochumer
Straße/Herner Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.33 -
Der
Übergang von Herne nach Bochum auf der Bochumer Straße ist in einem sehr
schlechten Zustand. Darüber hinaus befinden sich noch immer Schienen auf der
Bochumer Straße.
In
diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen
bitten:
1. Was
ist durch die Stadt Herne unternommen worden, um mit der Stadt Bochum über eine
Sanierung des o.g. Straßenabschnittes zu sprechen?
2. Wann
kann mit dem Beginn der Baumaßnahmen gerechnet werden?
3. Welche
Kosten würden auf die Stadt Herne zukommen?
4. Wann
sollen die restlichen Schienen auf der Bochumer Straße entfernt werden?
5. Welche
Kosten kommen hierdurch auf die Stadt Herne zu?
Herr
Becker antwortet:
Zu Frage 1:
Verhandlungen
bzw. Gespräche über den o. g. Straßenabschnitt sind mit der Stadt Bochum noch
nicht geführt worden.
Die
Verwaltung wird die Stadt Bochum anschreiben, mit der Bitte um Stellungnahme
zu dieser Fragestellung.
Zu Frage 2:
Planungs-
bzw. Bauüberlegungen und entsprechende Zeitpläne bei der Stadt Bochum für
diesen Straßenabschnitt sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Kosten
entstehen keine, da Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum in der Regel
an der Stadtgrenze enden und durch die Stadt Bochum finanziert werden.
Zu Frage 4:
Die
Schienen auf der Bochumer Straße werden im Zuge des späteren Umbaues bzw.
Umgestaltung der Bochumer Straße entfernt.
Angesichts
der Haushaltssituation der Stadt Herne hat dieses Projekt aber nachrangige
Bedeutung, da die Straße zumindest technisch in Ordnung ist.
Zu Frage 5:
Das
Entfernen der Schienen und des Gleispflasters geht zu Lasten der BoGeStra.
14. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Peter teilt die Erweiterung einer bestehenden 30 km/h-Zone mit.
Aus
dem Wohnbereich Ewaldstraße/Berninghausstraße häufen sich Beschwerden darüber,
dass die Straßen mit sehr hohen Durchfahrtgeschwindigkeiten befahren werden.
Insbesondere
angesprochen wurde die Berninghausstraße aus Bochum kommend (Gefälle) sowie
die Ewaldstraße/Straße des Bohrhammers im Bereich zwischen den
Aufpflasterungen und der Kreuzung Berninghausstraße.
Da
die angesprochenen Straßen zum Teil bereits mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h ausgewiesen sind (Spielplatz, Aufpflasterungen) und die Bebauung
dort durch den Bereich Viktor-Halstrick-Straße deutlich zunimmt, erscheint
eine Erweiterung der vorhandenen Tempo 30-Regelungen sinnvoll.
Die
erwähnten Straßenzüge sowie die Straße "Am Schrebergarten" können
problemlos in die bestehende 30 km/h-Zone Bachstraße/Am Westbach/Althoffstraße
einbezogen werden.
Hierzu
sind folgende Beschilderungsmaßnahmen erforderlich:
1. Am
Schrebergarten
- Einmündung Bochumer Straße
2. Berninghausstraße
- Einmündung Bochumer Straße
3. Berninghausstraße
- Stadtgrenze Bochum
4. Straße des Bohrhammers
- Einmündung Flottmannstraße
An
diesen Stellen sind die Zeichen 274.2 (Ende der 30 km/h-Zone) aufzustellen.