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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.01.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte am 20.01.2000 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 19.30 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     17.30 - 17.45 Uhr

          18.59 - 19.06 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Brüggemann

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Herr Brüggemann

Herr Elbracht

Herr Finke

Herr Freitag

Herr Gentilini

Frau Heller          ohne Abst. TOP 10

Herr Hesse     16.00 - 17.30 Uhr     einschl. TOP 4

Frau Jakat

Frau Jansen

Frau Kamm

Herr Kuckuk

Herr Lindstädt

Frau Merten

Frau Przybyl

Herr Saibic

Frau Straht

Herr Taschner

Herr Tews

Herr Wienbracke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Frau Hock          17.15 - 18.40 Uhr

Frau Höffken          16.00 - 17.30 Uhr

Herr Kondering          16.00 - 18.40 Uhr

Herr Scharmacher

Herr Schlender

Herr Schubeus

 

    Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtkämmerer Bornfelder     16.00 - 18.06 Uhr

Herr Stadtrat Nowak               16.00 - 18.00 Uhr

Herr Tschöke          (ZVV)          16.00 - 18.48 Uhr

Herr Grimm          (Stadtamt 15)

Herr Peter          (Stadtamt 15)

Herr Delistat          (Stadtamt 32)          16.00 - 18.00 Uhr

Herr Seppmann          (Stadtamt 40)          16.00 - 18.10 Uhr

Herr Mann          (Stadtamt 62)          16.00 - 19.00 Uhr

Frau ten Busch          (Stadtamt 63)          16.55 - 18.20 Uhr

Herr Becker          (Stadtamt 66)

 

 

Herr Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Grimm auf die als Tischvorlage von der Verwaltung eingereichte Erweiterung im öf­fentlichen Teil - Vorlage Nr. 2000.73 - "Verordnung über das Of­fenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass" hin und schlägt vor, diese als Tagesordnungspunkt 5 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Die Erweiterung wird einstimmig beschlossen

 

Danach ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Bürgereingabe des Herrn Utz Fehlau, Bochumer Straße 35, 44623 Herne;

Verkehrssituation in der 30 km/h-Zone Bochumer Straße

 

 2.     Robert Brauner-Büste

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 05.01.2000 -

 

 

 3.     Haushalt 2000 - Beratung in der Bezirksvertretung am 17.02.2000

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

 

 4.     Weihnachtsmarkt 1999 in Herne-Mitte

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

 

 5.     Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass

 

 6.     Zweitausstattung für den Informatikraum der Realschule Strünkede

 

 7.     Benennung der im Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesenen Er­schließungsanlage, abgehend von der Gütersloher Straße in westlicher Richtung.

 

 8.  Haus - Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

 

 9.     Kinderspielplatz Karlsplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

 

10.     Gestaltung Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Schaeferstraße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

 

11.     Kreisverkehre im Stadtbezirk Herne-Mitte

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

 

12.     Zustand der Bochumer Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.01.2000 -

 

13.     Bochumer Straße/Herner Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

 

14.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

  1. Bürgereingabe des Herrn Utz Fehlau, Bochumer Straße 35,

     44623 Herne;

Verkehrssituation in der 30 km/h-Zone Bochumer Straße

- Vorlage Nr. 2000.8 -

                                                            

 

Herr Brüggemann ruft Herrn Utz Fehlau auf, um dem Petenten Ge­legenheit zu geben, seine Bürgereingabe mündlich zu begründen.

 

Es folgt keine Meldung, so dass davon ausgegangen werden muss, dass Herr Fehlau nicht anwesend ist.

 

 

Herr Becker gibt für die Verwaltung folgende Stellungnahme ab:

 

Die Bochumer Straße, zwischen Holsterhauser Straße/Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring, ist 1996 mit Mitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm umgestaltet worden und seit Juli 1997 fertiggestellt.

 

Ziel der Umbaumaßnahme war, durch den Rückbau der Fahrbahn­querschnitte von 2 x 6,50 m auf ca. 2 x 4,00 m (einschließlich Radstreifenabmarkierung) und eine intensive Begrünung des Straßenraumes eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeiten in dem gesamten Abschnitt der Bochumer Straße zu erreichen.

 

Hierzu wurden dem fließenden Verkehr erhebliche Verkehrsflä­chen entzogen, die heute als Parkraum, Grünflächen und Gehweg­flächen zur Verfügung stehen.

 

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit betrug vor dem Umbau 30 km/h und wurde von 34 % (bis 35 km/h) der Verkehrsteilneh­mer eingehalten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 38,5 km/h.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der Eingabe von Herrn Fehlau eine aktuelle Verkehrserfassung und Geschwindigkeitsmessung per Zählplatten vom 11. bis 16. Januar 2000 durchgeführt. Die Ver­kehrs- und Geschwindigkeitserfassung erfolgte jeweils über 24 Stunden.

 

Danach befahren zur Hauptverkehrszeit (zwischen 17.00 und 18.00 Uhr) ca. 280 Fahrzeuge pro Richtung die Bochumer Straße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge begrägt zu der Zeit Vm = 28 km/h; 85 % aller Fahrzeuge überschreiten nicht die Geschwindigkeit von ca. 35 km/h. Höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h werden von bis zu 2 % aller Fahrzeuge gefahren.

 

Die mittleren Geschwindigkeiten in den Nachtzeiten (20.00 bis 6.00 Uhr) liegen bei ca. 34 km/h. Die Verkehrsbelastung geht von ca. 50 (22.00 Uhr) auf ca. 2 Fahrzeuge (3.00 bis 4.00 Uhr), pro Richtung, zurück. Während der Nachtzeit von 22.00 bis 00.00 Uhr fahren noch ca. 67 % aller Fahrzeuge nicht schneller als 35 km/h. Zur übrigen Zeit, bis 6.00 Uhr halten sich noch 40 % aller Fahrzeugführer an die Geschwindigkeit von 35 km/h.

 

Hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung erfolgte in der zurückliegenden Zeit eine intensive Kontrolle der Fahrge­schwindigkeiten. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde der angesprochene Bereich der Bochumer Straße durch die mobile Messstation im Zeitraum vom 05.01.1999 bis zum 20.12.1999 ins­gesamt 43 mal kontrolliert.

Auch seitens der Polizei erfolgt eine ständige Überwachung. Allein im Dezember 1999 wurde die Laserüberwachung 5 mal ein­gesetzt. Dies insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.

 

Bezüglich der Aufhebung der Vorfahrtsregelung ist seitens der Verwaltung keine Änderung vorgesehen.

Das angesprochene Teilstück der Bochumer Straße erweckt auf­grund der Querschnittsbreite insgesamt keine optische Gleich­stellung gegenüber den einmündenden Straßen. In 30 km/h-Zonen soll bei "gleichrangigen" Straßen auf eine Vorfahrtregelung verzichtet werden. Dies trifft auf die Bochumer Straße eindeu­tig nicht zu.

 

Die Hinweise bezüglich des ruhenden Verkehrs nimmt die Ver­waltung auf und lässt die angesprochenen Bereiche von Mit­arbeitern des Außendienstes der Straßenverkehrsbehörde ver­stärkt überwachen.

 

Die Notwendigkeit weiterer baulicher Maßnahmen, insbesondere dem Einbau von Fahrbahnaufpflasterungen, wird von der Ver­waltung nicht gesehen. In Hinsicht auf die derzeitige Ver­kehrssituation besteht auch zu anderen baulichen Veränderungen nach Ansicht der Verwaltung kein Anlass.

 

Insgesamt lässt sich nach Durchführung der Umbaumaßnahme eine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation auf der Bochumer Straße feststellen. Die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach Beobachtungen durch die hiesige Straßenverkehrsbe­hörde und der Polizei akzeptiert und bis auf geringe Ausnahmen von den Verkehrsteilnehmern beachtet. Wobei aber auch in Zu­kunft eine weitere, regelmäßige Überwachung vorgesehen ist.

 

Frau Przybyl weist darauf hin, dass es an der Einmündung Al­tenhöfener Straße zu gefährlichen Situationen für Radfahrer auf dem Radweg Bochumer Straße kommt, da Fahrzeuge aus der Al­tenhöfener Straße zügig in die Bochumer Straße einbiegen und dabei Radfahrer übersehen. Sie regt an, das dortige Vorfahrt­schild durch ein Stoppschild zu ersetzen.

Herr Becker sagt Prüfung der Anregung zu. Das Ergebnis wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Antwort der Verwaltung zu der Anregung von Frau Przybyl:

Die Aufstellung eines Stoppschildes ist aus Sicht der Fachver­waltung zur Regelung der angesprochenen Situation nicht er­forderlich. Die Straßenverkehrsbehörde wird an der Einmündung Altenhöfener Straße ein Zusatzschild "Achtung Radfahrer kreu­zen" anordnen. Der Verzicht auf ein Stoppschild ist auch wegen der Kontinuität der Beschilder auf diesem Abschnitt der Bochu­mer Straße (alle Straßeneinmündungen sind mit "Vorfahrt gewäh­ren" ausgeschildert) sinnvoll.

 

 

 

 2.         Robert Brauner-Büste

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 05.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.13 -

_________________________________________________________

 

 

Seit einigen Monaten ist die Robert Brauner-Büste, die vor der Stadt-Galerie auf dem Robert-Brauner-Platz ihren Standort hat­te, verschwunden.

 

Entsprechende Berichte in Zusammenhang mit aufgetretenem Van­dalismus konnten der Lokalpresse entnommen werden.

Vor wenigen Tagen nun wurde der Sockel, auf dem sich die Büste befand, ebenfalls entfernt.

 

Robert Brauner ist als ehemaliger Bürgermeister und Ehrenbür­ger der Stadt Herne in der Bevölkerung hoch angesehen; davon zeugen die aufgebrachten Reaktionen der Bevölkerung auf die Entfernung der Büste.

 

Ich bitte Sie daher, folgende Fragen von der Verwaltung beant­worten zu lassen:

 

1.   Wird die Robert Brauner-Büste am alten Standort wieder auf­gestellt?

 

2.   Wann wird dies geschehen?

 

 

Herr Tschöke berichtet, dass die Büste in der Vergangenheit häufig verschmutzt war. Die Verwaltung hat Überlegungen ange­stellt, welchen Standort man wählen könnte, damit Verschmut­zungen und Beschädigungen vermieden werden können. Letzt­endlich führten diese Überlegungen zu dem Ergebnis, die Büste an dem jetzigen Standort zu belassen, aber in den Torbogen der Stadtgalerie einzusetzen. Dieser Standort soll helfen, Vandalismusschäden zu vermeiden. Bis etwa Ende März wird die Büste an dem Standort wieder plaziert sein.

 

Herr Finke weist darauf hin, dass die Pflasterung an dem bis­herigen Standort nur provisorischen Charakter aufweist. Das Pflaster sollte hergerichtet werden.

 

 

 3.         Haushalt 2000 - Beratung in der Bezirksvertretung am 17.02.2000

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.26 -

                                                            

 

Herr Bornfelder äußert die Bitte ,dass die Fraktionen im Vorfeld signalisieren sollen, zu welchen Fachbereichen Fragen gestellt werden.

 

Frau Przybyl gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Ver­waltung informieren wird, welche Fachbereiche bei der Haus­haltsplanberatung zu Fragestellung gewünscht werden.

 

Frau Heller schließt sich der Aussage von Frau Przybyl an.

 

     Beschluss:

 

Der Bezirksvorsteher im Stadtbezirk Herne-Mitte wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei der kommenden Haushaltsbera­tung am 17.02.2000 Vertreter der Fachämter anwesend sind, de­ren Fachbereich Gegenstand der bezirklichen Haushaltsberatung ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17

Enthaltungen:  2

 

 

 


 4.         Weihnachtsmarkt 1999 in Herne-Mitte

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.32 -

                                                            

 

Das Thema Weihnachtsmarkt wurde ausgiebig und kontrovers dis­kutiert. Dabei kamen auch Vertreter der IG-City und der bis­herige Veranstalter zu Wort.

 

Herr Bruch erklärte, dass er für die Ausrichtung des Weih­nachtsmarktes ab dem Jahr 2000 nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Herr Finke verweist darauf, dass sich am 02. Februar 2000 der Einzelhandelsarbeitskreis Herne-Mitte zu seiner konstituieren­den Sitzung treffen wird. Dieser Arbeitskreis soll sich dann mit der Problematik auseinandersetzen.

 

Der Bezirksvorsteher kann dann in der Sitzung der Bezirksver­tretung am 28. August 2000 über die Aktivitäten des Einzel­handelsarbeitskreises berichten.

 

 

Auf Antrag von Herrn Finke erfolgt von 17.30 - 17.45 Uhr eine Sit­zungsunterbrechung.

 

 

 

 5.       Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass

- Vorlage Nr. 2000.73 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus beson­derm Anlass.

 

  Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit

          dafür:         12

 dagegen:      5

          Enthaltungen: 1

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 15. Februar 2000, ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

 


 6.         Zweitausstattung für den Informatikraum der Realschule Strün­kede

- Vorlage Nr. 1999.944 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, den vorhandenen Informatikraum in der Realschule Strünkede neu mit Hard- und Software ausstatten zu lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  18 

 

 

 

 7.         Benennung der im Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesenen Erschlie­ßungsanlage, abgehend von der Gütersloher Straße in westlicher Richtung.

- Vorlage Nr. 1999.960 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

    

     Die im Bebauungsplan Nr. 185 ausgewiesene Erschließungsanla-        ge, abgehend von der Gütersloher Straße in westlicher Rich­tung, erhält die Bezeichnung:

 

                       "Eichsfelder Straße"

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

Enthaltungen:  1

 

 

 

 8.         Haus - Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.34 -

                                                            

 

Das Haus an der Ecke Dornstraße/Bahnhofstraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgenden Fragen bitten:

 

 

     1. Wer ist Eigentümer des Hauses?

 

2.    Welche Schritte hat die Stadt Herne in diesem Fall unter­nommen?

 

3.    Wann ist mit der Sanierung oder mit einem Abriss zu rech­nen?

 

 

Die Antwort gibt Frau ten Busch:

 

Zu Frage 1:

 

Eigentümerin des Gebäudes Bahnhofstraße 134 ist eine Privat­person.

 

Zu Frage 2:

 

In der Nacht vom 01. zum 02.10.95 entstand in straßenseitig gelegenen Ausstellungsräumen und Anbauten ein Brand. Die Brandstelle wurde im Bürgersteigbereich wegen der Gefahr durch herabfallende Teile der Vordachkonstruktion abgesperrt und ge­sichert.

 

a) Es wurde für alle Gebäude auf den o. g. Grundstücken eine Abbruchgenehmigung erteilt.

 

b) Für die zukünftige Nutzung stellte ein Bauträger eine Bau­voranfrage zur Errichtung einer Wohnresidenz für Senioren. In die Planung einbezogen wurden auch die Nachbargrund­stücke der Häuser 132 und 132 a. Diese Voranfrage wurde po­sitiv beschieden.

 

c)    Zurzeit liegt der Verwaltung für die Wohnresidenz ein Bau­antrag vor, über den aufgrund von Umplanungen des zukünfti­gen Betreibers noch nicht entschieden werden kann.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung hat Ende des Jahres 1999 der Eigentümerin des Gebäudes Bahnhofstraße 134 ein Anhörungsschreiben zustellen lassen und die Missstände aufgezeigt. Ferner wurde vom Tief­bauamt der Bürgersteig abgesperrt, bis die Gefahr, die von herabfallenden Glasscheiben ausging, beseitigt war. Am 06.01.2000 erfolgte eine Ordnungsverfügung zur Instandsetzung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und zusätzlich wurde ein Zwangsgeld angedroht.

 

Ziel der Ordnungsverfügung ist es, das Gebäude ordnungsgemäß abzusichern. Durch offenstehende Fenster können Personen in das Gebäude gelangen und sich dort verletzen.

 

Im Fall der Eigentümerübertragung ist nach Rücksprache mit dem Bauträger mit dem baldigen Abbruch der Gebäude zu rechnen.

Eine gesetzliche Handhabe zum sofortigen Abbruch der Gebäude besteht nicht. Es können durch die Verwaltung lediglich Siche­rungsmaßnahmen angeordnet werden. Dieses Verfahren wird be­reits durchgeführt.

 

 

 


 9.         Kinderspielplatz Karlsplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.35 -

                                                            

 

Auf dem Karlsplatz wird seit vielen Wochen der Kinderspiel­platz umgebaut.

 

     In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um Beantwortung folgen­der Fragen bitten:

 

 

     1. Wie lange werden die Baumaßnahmen noch dauern?

 

     2. Welche Geräte sind für den Spielplatz vorgesehen?

   Bislang sind nur Geräte für bereits etwas größere Kinder

   zu erkennen.

        Wurde auch an Einrichtungen für Kleinkinder gedacht?

 

3. Falls keine Einrichtungen für Kleinkinder vorgesehen sind:

   Welche zusätzlichen Baumaßnahmen bzw. welche Umplanungen

   wären möglich, um für Kleinkinder den Spielplatz besser

   nutzbar zu machen?

 

4. Welche Kosten entstehen für die Stadt Herne?

 

 

Herr Peter antwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Voraussichtlich werden die Arbeiten im Frühsommer 2000 abge­schlossen sein.

 

Zu Frage 2:

 

Der Spielplatz ist ganz bewusst für ältere Kinder bzw. Jugend­liche konzipiert worden. Auf einer solch kleinen Fläche können nicht Angebote für alle Altersstufen sinnvoll integriert wer­den. Nicht zuletzt ist zeitgleich, der Luftlinie nur ca. 200 m entfernte Spielplatz Franz-Hengsbach-Straße für die kleineren Kinder geplant und am 04.03.99 zusammen mit dem Spielplatz Karlsplatz von der Bezirskvertretung Herne-Mitte beschlossen worden.

 

Folgende Spielpangebote werden auf dem Spielplatz Karlsplatz errichtet:

 

- Kletterturm mit Röhrenrutsche

- Kletterwand

     - Kriechröhre

     - Schwingschaukel

     - Bruchsteintreppe zum Sitzen

     - Sitzgruppe

     - Basketballkorb mit Zielbrett

 


Zu Frage 3:

 

Durch die Beantwortung der Frage 2 ergibt sich schon, dass es nicht sinnvoll wäre, eine Nutzung durch Kleinkinder dort zu­sätzlich bewusst zu fördern.

 

Zu Frage 4:

 

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, wäre ansonsten abhängig vom Umfang der Änderungen.

 

 

 

10.         Gestaltung Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Schaeferstraße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.25 -

                                                            

 

Auf Antrag von Herrn Finke fasst die Bezirksvertretung folgen­den geänderten Beschluss:

 

     Beschluss:

 

Im Rahmen der Neugestaltung der Bahnhofstraße, 3. Abschnitt, wird die Verwaltung beauftragt, für den Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Schaeferstraße alternative Planungen zu ent­wickeln, die den Platzcharakter dieses Kreuzungsbereiches be­tonen und durch Gestaltung Möglichkeiten des Verweilens und der Begegnung schaffen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  10 

dagegen:  7

 

 

 

 

11.         Kreisverkehre im Stadtbezirk Herne-Mitte

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.31 -

                                                            

 

Auf Antrag von Herrn Kuckuk wird die Sitzung einvernehmlich von 18.59 - 19.06 Uhr unterbrochen.

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Kreuzungen im Stadtbezirk Herne-Mitte geeignet sind, in Kreisverkehre umgewandelt zu werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  10 

dagegen:  7

Enthaltungen:  1

 

 

 

12.         Zustand der Bochumer Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.30 -

                                                            

 

Nachdem im letzten Jahr das 10-jährige Jubiläum der U-Bahn in unserer Stadt und der Nachbarstadt Bochum groß gefeiert wurde, liegt es nahe, über den Zustand der Bochumer Straße nach­zudenken. So ist auffällig, dass noch immer Schienen und ein miserabler Straßenzustand vorzufinden sind. Dieses betrifft den Straßenverlauf zwischen dem Westring und der Bochumer Stadtgrenze, jedoch auch über die Stadtgrenze Hernes hinaus.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

 

 

1.    Wann ist mit der Entfernung der Schienen auf der Bochumer Straße zu rechnen?

 

2.    Wurden beim damaligen U-Bahnbau Mittel für die Erneuerung des Fahrbahnbelages angesetzt?

 

3.    Gibt oder gab es Verhandlungen mit der Stadt Bochum über den Straßenzustand jenseits der Stadtgrenze und zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche führt?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage:

 

Zu Frage 1:

 

Ein genauer Zeitpunkt kann nicht genannt werden, da die Umpla­nung der Verkehrsfläche der Bochumer Straße sich noch in der Vorplanung befindet. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Herne hat dieses Projekt nachrangige Bedeutung, da die Straße zumindest technisch in Ordnung ist.

 

Zu Frage 2:

 

Für die Erneuerung des Fahrbahnbelages stehen keine U-Bahn­bau-Mittel zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

 

Verhandlungen bzw. Gespräche über den Straßenzustand an der Stadtgrenze sind noch nicht geführt worden.

Die Verwaltung wird die Stadt Bochum anschreiben, mit der Bit­te um Stellungnahme zu dieser Fragestellung.

 

 

 


13.         Bochumer Straße/Herner Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 08.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.33 -

                                                            

 

Der Übergang von Herne nach Bochum auf der Bochumer Straße ist in einem sehr schlechten Zustand. Darüber hinaus befinden sich noch immer Schienen auf der Bochumer Straße.

 

     In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung fol­gender Fragen bitten:

 

 

1. Was ist durch die Stadt Herne unternommen worden, um mit der Stadt Bochum über eine Sanierung des o.g. Straßenab­schnittes zu sprechen?

2.    Wann kann mit dem Beginn der Baumaßnahmen gerechnet werden?

3.    Welche Kosten würden auf die Stadt Herne zukommen?

4.    Wann sollen die restlichen Schienen auf der Bochumer Straße entfernt werden?

5.    Welche Kosten kommen hierdurch auf die Stadt Herne zu?

 

Herr Becker antwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Verhandlungen bzw. Gespräche über den o. g. Straßenabschnitt sind mit der Stadt Bochum noch nicht geführt worden.

Die Verwaltung wird die Stadt Bochum anschreiben, mit der Bit­te um Stellungnahme zu dieser Fragestellung.

 

Zu Frage 2:

 

Planungs- bzw. Bauüberlegungen und entsprechende Zeitpläne bei der Stadt Bochum für diesen Straßenabschnitt sind der Ver­waltung nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

 

Kosten entstehen keine, da Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum in der Regel an der Stadtgrenze enden und durch die Stadt Bochum finanziert werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Schienen auf der Bochumer Straße werden im Zuge des späte­ren Umbaues bzw. Umgestaltung der Bochumer Straße entfernt.

 

Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Herne hat dieses Projekt aber nachrangige Bedeutung, da die Straße zumindest technisch in Ordnung ist.

 

Zu Frage 5:

 

Das Entfernen der Schienen und des Gleispflasters geht zu La­sten der BoGeStra.

 

 

14.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Peter teilt die Erweiterung einer bestehenden 30 km/h-Zone mit.

 

Aus dem Wohnbereich Ewaldstraße/Berninghausstraße häufen sich Beschwerden darüber, dass die Straßen mit sehr hohen Durch­fahrtgeschwindigkeiten befahren werden.

Insbesondere angesprochen wurde die Berninghausstraße aus Bo­chum kommend (Gefälle) sowie die Ewaldstraße/Straße des Bohr­hammers im Bereich zwischen den Aufpflasterungen und der Kreu­zung Berninghausstraße.

 

Da die angesprochenen Straßen zum Teil bereits mit einer Ge­schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen sind (Spiel­platz, Aufpflasterungen) und die Bebauung dort durch den Be­reich Viktor-Halstrick-Straße deutlich zunimmt, erscheint eine Erweiterung der vorhandenen Tempo 30-Regelungen sinnvoll.

 

Die erwähnten Straßenzüge sowie die Straße "Am Schrebergarten" können problemlos in die bestehende 30 km/h-Zone Bachstraße/Am Westbach/Althoffstraße einbezogen werden.

 

Hierzu sind folgende Beschilderungsmaßnahmen erforderlich:

 

1.   Am Schrebergarten

          - Einmündung Bochumer Straße

     2.     Berninghausstraße

          - Einmündung Bochumer Straße

     3.     Berninghausstraße

          - Stadtgrenze Bochum

     4.     Straße des Bohrhammers

          - Einmündung Flottmannstraße

 

An diesen Stellen sind die Zeichen 274.2 (Ende der 30 km/h-Zone) aufzustellen.