Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 10.06.2003 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.57 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Frau Darnieder

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Frau Klein

Herr Koch

Herr Kortmann

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Herr Okoniewski

Herr Radner

Herr Schubeus

Herr Stöcker

Frau Wein

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bleck

Herr Herfet

Frau Klemczak

 

    Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

      benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

von der Verwaltung:

 

Frau Darnieder      (Fachbereich 11)

Herr Fischer     (Fachbereich 11)

Frau Lübeck-Messmacher     (Fachbereich 11)

Herr Seppmann     (Fachbereich 31)     16.00 - 16.35 Uhr

Herr Scheibe     (Fachbereich 32)     16.20 - 17.57 Uhr

Herr Schulte-Halm     (Fachbereich 44)     16.00 - 16.40 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Fachbereich 51)     16.00 - 17.45 Uhr

Herr Becker     (Fachbereich 53)

Herr Gromberg     (Fachbereich 55)     16.00 - 16.45 Uhr

Herr Fath     (Gebäudemanagement)     16.00 - 17.20 Uhr

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Hinz

Herr Kleibömer

Herr May

Herr Michaely

Frau Ortlieb

Frau Tasche

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Dorneburger Mühlenbach; Bau der Abwasserkanäle einschließ­lich Regenwasserbehandlungsanlage

- mündlicher Bericht der Emschergenossenschaft -

 

 2.     Offene Ganztagsschule

 

 3.     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (Empfehlung) zum städtebaulichen Vertrag im Bebauungsplangebiet 181 - Ka­nalbereich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne

 

 4.     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Rechtsnachfolge gemäß § 16 des städtebaulichen Ver­trages für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr.181 - Koh­lelagerplatz Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne

 

 5.     Lärmemissionen im Bereich Wanner Markt

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

 6.     Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Entwicklungs-, Nut­zungs- und Gestaltungskonzepts für den Cranger Kirmes Platz

- Antrag der SPD-Fraktion vom 07. Mai 2003 -

 7.     Aufstellung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Drögen­kamp

- Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Mai 2003 -

 

 8.     Neugestaltung der Grünfläche nördlich des Bickernsportplat­zes ("Bickernplatz")

 9.     Umbaumaßnahmen im Rathaus Wanne

     - Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 28.05.2003 -

 

10.     Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch den Amateurfunkver­ein Wanne-Eickel

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

 

11.     Autobahnschilder mit Staumeldung

     - Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -

 

12.     Kreuzungsbereich Juliastraße / Cranger Straße

     - Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -

13.     Baustelle im Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Kanal

     - Anfrage des Bezirksverordneten Stöcker vom 28.05.2003 -

 

14.     Bericht der Verwaltung zur Parksituation im Bereich der Kin­dertagesstätte Friedrich-Brockhoff-Straße

 

15.     Bauliche Maßnahmen im integrierten Handlungskonzept "Bi­ckern / Unser Fritz"

     Umgestaltung der Emscherstraße zwischen Vereinsstraße und

     Paulstraße

 

16.     Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;

hier: Dienstreise

 

17.     Wilde Müllkippe an der Straße "Cranger Heide"

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

18.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Überlassung des Städt. Saalbaues an die Europahaus Be­triebs-GmbH

 

 2.      Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für die Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung in der "Stöck-, Park- und Beethovenstraße, und die Instandsetzung von Gemeinde­straße (Park- u. Beethovenstraße), Stadtbezirk Wanne

 3.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.         Dorneburger Mühlenbach; Bau der Abwasserkanäle einschließlich Regenwasserbehandlungsanlage

- mündlicher Bericht der Emschergenossenschaft -

                                                            

 

     Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht, der von Herrn Wolff        vorgetragen wurde, zur Kenntnis.

 

 

 

2.  Offene Ganztagsschule

- Vorlage Nr. 2003.377 -

                                                            

   

Herr Kortmann lässt über den geänderten Beschlussvorschlag, wie er vom Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss beschlos­sen wurde, abstimmen.

 


     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Stadt Herne beteiligt sich an dem Projekt "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" (OGTS) auf der Grundlage der dargestellten Konzeption. Begon­nen wird ab dem Schuljahr 2003/2004 mit einem Pilotprojekt an der Grundschule Claudiusstraße (Stadtbezirk Wanne).

 

Bedarfsorientiert soll in den nächsten Jahren eine sukzessive Ausweitung des Angebotes auch an weiteren Grundschulstand­orten erfolgen.

 

Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushalts- und Investitionsplanung bereitgestellt.

 

 

Die Honorarkraftstunden für besondere Angebote werden von 6 auf 12 Wochenstunden angehoben, um die Gruppengrößen bei den entsprechenden Angeboten zu reduzieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 24.06.2003 folgende konzeptionellen Veränderungen hin­sichtlich ihrer finanziellen und sonstigen Auswirkungen zu prüfen:

 

Prüfauftrag:

 

1. Die Wochenstundenzahl einer Fachkraft (ErzieherIn) wird um 5 Stunden erhöht, die der Zweitkraft um 5 Stun­den gesenkt, so dass in der Zeit von 16 bis 17 Uhr ei­ne Fachkraft statt einer Zweitkraft die Kinder be­treuen kann.

 

2. Die Elternbeiträge werden analog zum GTK sozial ge­staffelt, wobei der Höchstbetrag 100,-- Euro monatlich beträgt.

 

3. Die durch den antizipierten Hortplatzabbau ab 2005/06 im  Hortbereich entbehrlich werdenden kommunalen Erzie­herInnen werden als Fachkräfte in das Projekt OGTS übernommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit

dafür: 9

dagegen: 2

 

 


 

3.       Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (Empfehlung) zum städtebaulichen Vertrag im Bebauungsplangebiet 181 - Kanalbe­reich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2003.398 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss, der am 26.05.2003 von Herrn Bezirks­vorsteher Kortmann und Herrn Bezirksverordneten May gefasst wurde:

 

   

"Herr Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter May empfehlen gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt­machung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 1999 (GV NRW S. 124), dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 27.11.2001 (GV NRW S. 811), die Verwaltung, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Bauge­setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) für den Geltungsbereich des Be­bauungsplanes Nr. 181 abzuschließen."

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

 

 

4.       Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Rechtsnachfolge gemäß § 16 des städtebaulichen Vertrages für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr.181 - Kohlelager­platz Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2003.402 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss, die am 26.05.2003 von Herrn Bezirks­vorsteher Kortmann und Herrn Bezirksverordneten May gefasst wurde:

 

    "Herr Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter

     May empfehlen gem. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das

     Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der

     Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt

     geändert durch Gesetz vom 29. März 1999 (GV NRW S. 124), dem

     Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne folgenden

     Beschluss zu fassen:     

    

     Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt stimmt gemäß § 60        Abs.1, Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.11.2001 (GV NW S. 811), der Rechtsnachfol­ge von der Montan Grundstücksgesellschaft mbH (MGG) auf die Herner Gemeinnützige Wohnstätten mbH (HGW) zu.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Käuferin HGW vorab die Auf­lagen und Hinweise, die die Bezirksregierung im Rahmen der Ka­nalnetzanzeige gemäß § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz gefordert hat, auch anerkennt und deren Umsetzung schriftlich garan­tiert.

Erst mit der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bis­herige Vertragspartnerin durch die Stadt, wird die Zustimmung der Rechtsnachfolgeregelung wirksam."

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

 

 

5.         Lärmemissionen im Bereich Wanner Markt

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.454 -

                                                            

 

Die Anwohner des Wanner-Marktes beklagen sich vermehrt über nächtlichen Lärm. Die Verursacher sind zum einen auf dem Marktplatz abgestellte LKW, die zur Nachtzeit geräuschvoll den Platz anfahren oder verlassen. Lärm verursachen aber auch einige Markthändler (vor allem auswärtige Beschicker), die teilweise bereits um vier Uhr nachts mit dem Aufbau der Markt­stände beginnen.

 

 

 

     Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender        Fragen:

 

1.       Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt?

2. Wie können die nächtlichen Lärmbelästigungen verhin- dert oder zumindest minimiert werden?

 

 

 

Herr Schulte-Halm macht folgende Aussagen:

 

 

Das Problem der parkenden Lkw, insbesondere zur Nachtzeit, auf dem Wanner Marktplatz ist der Verwaltung bekannt.

Der zuständige Fachbereich (53) wird durch eine entsprechende Beschilderung Abhilfe schaffen.

 

Dass Markthändler teilweise bereits um 4.00 Uhr nachts mit dem Aufbau der Marktstände beginnen sollen, war bisher nicht bekannt.

 

Gemäß der Satzung über den Wochenmarktverkehr in der Stadt Herne dürfen die Markthändler frühestens 1 1/2 Stunden vor Marktbeginn mit dem Aufbau ihrer Stände beginnen. Dies bedeu­tet, dass die Wochenmarkthändler in den Sommermonaten ab 6.00 Uhr mit dem Aufbau ihrer Stände beginnen dürfen. Ein früherer Aufbau stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Die Situation wird überprüft und, falls tatsächlich Verstöße festgestellt werden sollten, werden diese geahndet.

 

 

Herr Stöcker möchte noch wissen, wann eine Beschilderung er­folgen soll.

Herr Schulte-Halm antwortet, dass die Umsetzung kurzfristig erfolgen soll. 

 

 

 

6.         Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepts für den Cranger Kirmes Platz

- Antrag der SPD-Fraktion vom 07. Mai 2003 -

- Vorlage Nr. 2003.366 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, eine Mach­barkeitsstudie zur Umsetzung des Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepts für den Cranger Kirmesplatz von Dr. Ar­nold Voß erstellen zu lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig mit Enthaltungen

dafür:  10 

Enthaltungen:  1

 

 

 

7.         Aufstellung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Drögenkamp

- Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Mai 2003 -

- Vorlage Nr. 2003.451 -

                                                            

 

     Nach erfolgter Stellungnahme der Verwaltung zieht Herr Oko-       niewski den Antrag für die SPD-Fraktion zurück.

 

 


 

8.         Neugestaltung der Grünfläche nördlich des Bickernsportplatzes ("Bickernplatz")

- Vorlage Nr. 2003.318 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Neugestaltung der Grün­fläche nördlich des Bickernsportplatzes ("Bickernplatz") auf der Grundlage der Planung des Planungsbüros FPG (Freiraum - Planung & Gestaltung) Heller und Kalka, vorbehaltlich der Zu­stimmung der Bezirksregierung Arnsberg

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

 

 

9.         Umbaumaßnahmen im Rathaus Wanne

     - Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 28.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.455 -

                                                            

 

Bereits seit einiger Zeit finden im Rathaus Wanne Umbaumaß­nahmen statt. Die Bauarbeiten (Einbau rauchdichter Türen, Um­rüstung der Fenster etc.) sind nötig, um den geltenden Brand­schutzbestimmungen gerecht zu werden. Allerdings ist das Ge­bäude aufgrund dieser Maßnahmen zur Zeit wenig attraktiv für die Bürgerinnen und Bürger. Auch Veranstaltungen wie Hoch­zeiten und Sitzungen können nicht mehr in dem gewohnt feier­lichen Rahmen abgehalten werden.

 

 

     Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um        Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Sind für die Umbaumaßnahmen mehrere Bauabschnitte ge- plant?

2. Wenn ja, welche Zeiträume umfassen die einzelnen Bauabschnitte?

3. Sind "verschönernde" Maßnahmen für die Überbrückung der Bauabschnitte beabsichtigt?

 

 

 

Herr Fath gibt folgende Antworten:

 

Bei den o. g. Arbeiten handelt es sich ausschließlich um Maß­nahmen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Zu erwähnen ist vorab, dass es im Jahr 2001 einen Komplettaus­tausch der Fenster im 2. OG der Südfassade und eine Aufarbei­tung der Fenster im 1. OG gegeben hat.

 

Nach Erteilung der baurechtlichen Genehmigungen werden gemäß des Brandschutzgutachtens jeweils 4 Rauchschutztürelemente je Etage im EG, 1. OG und 2. OG montiert. Diese 12 Türen dienen der Abtrennung der Flure in unterschiedliche Abschnitte, so dass im Brandfall nicht der komplette Flur verraucht wird. Als Vorarbeiten, vor dem Türeinbau, sind Trockenarbeiten im Bereich der Stahlunterzüge - innerhalb der abgehängten Decken - durchzuführen. Nach dem Einbau der Türen sind Nachfolgear­beiten in Form von Trockenbau- und Maurerarbeiten bzw. Maler­arbeiten auszuführen.

 

Für die Umsetzung der o. g. Maßnahmen wird eine Baugenehmi­gung und eine Genehmigung der Unteren- und Oberen Denkmal­schutzbehörde benötigt. Die Genehmigungsunterlagen werden zur Zeit durch das Gebäudemanagement bearbeitet. Für die Montage der o. g. 12 Metallbau-Rauchschutztüren besteht eine münd­liche Erlaubnis seitens des zuständigen Fachbereiches.

Eine Firma wurde mit der Herstellung und Montage der Rauch­schutztüren beauftragt. Der Einbau erfolgt ca. im August 2003.

 

Die weitere Bearbeitung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt im Jahr 2004. In Absprache mit der Unteren Denkmal­schutzbehörde sind folgende Arbeiten vorgesehen:

 

- Die Flurbereiche und die Büros, die durch den Einbau der Rauchschutztüren vor Verrauchung nicht zu schützen waren (gefangenen Bereich), sind durch den Austausch der vorhandenen Holztüren in T 30 RS Türen zu sichern.

 

- In beiden Treppenhäusern sind die höchstgelegenen Öff­nungen jeweils mit RWA-Anlagen auszustatten. Dazu sind die Fenster bzw. die Oberlichter zu demontieren und durch neue im Originalnachbau zu ersetzen.

 

- Da die Deckenkonstruktion zum Dachgeschoss eine Holz­baudecke ist, muss sie brandschutztechnisch an ihrer Unterseite aufgewertet werden. Dies geschieht durch die Demontage der vorhandenen abgehängten Decke und durch Einbau einer neuen F 30 Decke in Trockenbauweise.

 

Abschließend sind die zu den Maßnahmen gehörenden Maler- und Gebäudereinigungsarbeiten umzusetzen.

 

Verschönernde Maßnahmen werden nicht durchgeführt, lediglich die notwendigen Maurer- und Malerarbeiten. Es erfolgt kein Komplettanstrich.

 

 

Herr Kortmann fragt, ob man also demnächst im Wanner Rathaus Hochzeiten auf einer Baustelle durchführt.

Herr Fath äußert sich dahingehend, dass die finanzielle Situa­tion nicht mehr zulässt. Die Maßnahmen zur Sicherstellung des ersten Rettungsweges sind schon teuer genug.

 

 


 

10.         Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch den Amateurfunkverein Wanne-Eickel

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.452 -

                                                            

 

Der Amateurfunkverein Wanne-Eickel muss seinen bisherigen Ver­sammlungsort aufgeben und ist auf der Suche nach neuen Räum­lichkeiten. Der Verein hat ca. 100 Mitglieder, von denen sich etwa 40 regelmäßig monatlich treffen.

 

  

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Kann die Verwaltung dem Verein geeignete Räumlichkei- ten evtl. auch außerhalb des Stadtbezirkes Wanne

(z. B. ehemalige Regieeinheit in der Gustav-Adolf-Schu­le; dort ist auch bereits eine Funkantenne vorhanden) zur Verfügung stellen?

 

2.       Wenn ja, zu welchen finanziellen Bedingungen können

       die Räume genutzt werden?

 

 

 

Herr Fath antwortet, dass der Verein bislang an der Karlstra­ße untergebracht war. Aufgrund der neuen Bestimmungen des Brandschutzes musste der Verein nunmehr ausziehen.

 

Dem Gebäudemanagement war bislang nicht bekannt, dass auch Schulgebäude für die Ansiedlung des Vereins gesucht wurden. Allerdings muss an Schulen auch der zweite Rettungsweg gesi­chert sein. An der Gustav-Adolf-Schule würde die Unter­bringung daran scheitern, da dieser zweite Rettungsweg nicht vorhanden ist. Des Weiteren reicht der angesprochene Regie­raum für 40 Leute nicht aus.

 

Kostenfrei können die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung ge­stellt werden.

 

 

Herr Stöcker ist der Ansicht, dass man einen solchen Verein nicht im Regen stehen lassen kann.

Herr Fath teilt die Ansicht gibt aber zu Bedenken, dass die neuen Brandschutzbestimmungen notwendig sind und befolgt wer­den müssen, obwohl sie sehr hinderlich sind bei der Suche nach Räumlichkeiten.

 

Herr Stöcker möchte wissen, ob Platz zur Verfügung gestellt werden kann, wenn der Verein selber zwei Container kauft.

 

Herr Fath sagt, dass diese Variante noch nicht geprüft wurde.

Er ist auf jeden Fall bereit mit dem Verein Kontakt aufzuneh­men, um die Angelegenheit zu erörtern.

 

Herr Radner fragt warum ein zweiter Fluchtweg in Schulen eine Voraussetzung für die Vereinsunterbringung darstellt, wenn doch Schüler dort sind.

Herr Fath entgegnet, dass die Schüler nicht im Keller unter­gebracht sind.

 

 

 

11.         Autobahnschilder mit Staumeldung

     - Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.449 -

                                                            

 

Auf der Herner Straße in Bochum-Riemke (Auffahrt A 43) sind Autobahnschilder mit Stau-Hinweisfeldern aufgestellt worden.

 

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Werden auch in Wanne solche Schilder für die Auffahrten Crange und Wanne aufgestellt?

 

2.       Wer ist für die Aufstellung zuständig?

 

 

Herr Becker sagt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW hierfür zuständig ist.

Er hat aber in Erfahrung bringen können, dass ein Programm für die WM 2006 in Vorbereitung ist, das die Leistungs­fähigkeit der Autobahnen durch sog. "Zuflussregelungsanlagen" an Autobahnauffahrten regeln soll. Pro Minute sollen 10 - 12 Fahrzeuge durchgelassen werden.

Die Stadt Bochum hat auf der A 40 bereits positive Erfahrun­gen gemacht.

Die A 42 ist von dem o. g. Programm ebenfalls betroffen. An den Auffahrten Crange und Wanne sollen in beide Richtungen und an der Auffahrt Baukau in Richtung Duisburg diese Zufluss­regelungsanlagen installiert werden.

 

 

 

12.         Kreuzungsbereich Juliastraße / Cranger Straße

     - Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.447 -

                                                            

 

Der Kreuzungsbereich Juliastraße / Cranger Straße soll um­gestaltet werden.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Wie ist der aktuelle Sachstand?

2.       Ist eine Linksabbiegerspur in die Juliastraße vorge-

sehen?

3.       Wie steht die Verwaltung zum Einsatz des "grünen

       Pfeils" in dem Bereich (Rechtsabbieger aus der

       Juliastraße bzw. Rechtsabbieger in die Juliastraße)?

 

 

 

Herr Becker antwortet:

 

zu 1.)

 

Die Planungsarbeiten für den Ausbau des Einmündungsbereiches Cranger Straße/ Juliastraße sind im Grundsatz fertiggestellt.

Zurzeit erfolgt eine Ermittlung der voraussichtlichen Baukos­ten sowie die verwaltungsinterne Abstimmung der Ausführungs­planung. Hinsichtlich der Bushaltestellen erfolgt parallel ei­ne Detailabstimmung mit der HCR.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme soll ein entsprechender Förder­antrag nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) im Rah­men des ÖPNV - Förderung im Herbst 2003 - gestellt werden, so dass bei entsprechender Mittelbereitstellung der Eigen- und Fördermittel die Maßnahme frühestens ab 2004 umgesetzt werden kann.

 

Für die Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien ist folgen­der Zeitrahmen vorgesehen:

 

Die Planung soll der Bezirksvertretung im Rahmen der Sitzung am 08.07.2003 zur Beratung vorgelegt werden, so dass der Aus­schuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 16.09.2003 über die Planung beschließen kann.

 

 

zu 2.)

 

Nach derzeitigem Planungsstand erhält sowohl die Juliastraße als auch die Cranger Straße eine separate Linksabbiegespur.

 

 

zu 3.)

 

Neben Signalgebern angebrachte grüne Pfeilschilder, die bei "Rot" Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts erlauben, dürfen nach den einschlägigen Richtlinien nur eingesetzt werden, wenn eine gesonderte Rechtsabbiegespur vorhanden ist. Da dies für die genannten Straßen nicht zutrifft, kann diese Regelung im o. a. Einmündungsbereich nicht angewendet werden. Im Übri­gen sollte von Grünpfeilschilder wegen der einhergehenden Konflikterhöhung nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wer­den.

 

 

 

 13.         Baustelle im Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Kanal

     - Anfrage des Bezirksverordneten Stöcker vom 28.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.446 -

                                                            

 

     Immer wieder beschweren sich Bürger über die lästige, jedoch        notwendige Umleitung im Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Ka­nal (Allestraße) und fragen nach der Dauer dieser Baustelle.

 

Die angegebene Bauzeit von 15 Monaten erscheint den Bürgern für ein solches Bauwerk zu lang.

 

15 Monate betreffen zwei Sommerperioden in denen die vielen Radfahrer und Spaziergänger die Dorstener Straße bzw. die Un­ser-Fritz-Straße benutzen müssen.

 

Durch eigene Beobachtungen habe ich festgestellt, dass teil­weise überhaupt keine Arbeiten durchgeführt wurden oder sich nur zwei bis drei Arbeiter dort aufhielten.

 

   

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Ist es möglich, durch eine bessere Planung des Auftraggebers sowie des Auftragnehmers die Bauzeit und somit die Phase der Umleitung zu verkürzen?  

 

 

 

Herr Becker antwortet, dass die Umleitung unumgänglich ist, da:

- die Wegeflächen im unmittelbaren Baufeld liegen;

- es sich bei den Wegen um Betriebswege für den Kanal

  (Eigentümer = Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg)

  handelt;

- die Wege offiziell für den öffentliche Verkehr gesperrt

  sind und nur bis auf Widerruf für Fußgänger und Radfahrer

  freigegeben wurden.

 

Die Bauzeit von 15 Monaten für die Gesamtmaßnahme (2 Tiefen­gründungen, 1 Stahlüberbau >80 - 90 m<, 2 Rampen und Abbruch 1 kompletten Brücke) erscheint der hiesigen Verwaltung sogar sehr kurz zu sein.

 

Zur Zeit werden folgende Arbeiten durchgeführt:

 

- auf der Baustelle werden Ramm- und Gründungsarbeiten

  durchgeführt (vorwiegend Maschinenarbeit, daher wenig Perso­

  nal);

 

- im Werk wird die Vormontage der Stahlüberbauten erledigt.

 

 

Herr Bleck und einige andere Mitglieder des Gremiums erklä­ren, dass es sich um eine subjektive Einschätzung der Bürger, die vor Ort wohnen, handelt; sie sehen wenig Personal dort.

 

Herr Okoniewski fragt, ob der Bauzeitenplan eventuell einge­sehen werden kann.

 

Herr Becker sagt zu, sich darum zu kümmern.

 

 


 

14.         Bericht der Verwaltung zur Parksituation im Bereich der Kin­dertagesstätte Friedrich-Brockhoff-Straße

- Vorlage Nr. 2003.437 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Parksituation im Bereich der Kindertagesstätte Friedrich-Brockhoff-Straße zur Kenntnis.

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Als Anlage 1 und 1.1 sind so­wohl der Bericht und ein Plan dieser Niederschrift beigefügt.)

 

 

 15.         Bauliche Maßnahmen im integrierten Handlungskonzept "Bickern / Unser Fritz"

     Umgestaltung der Emscherstraße zwischen Vereinsstraße und

     Paulstraße

- Vorlage Nr. 2003.328 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

     Die Bezirksvertretung beschließt die Umgestaltung der Emscher­straße zwischen der Vereinsstraße und der Paulstraße gemäß den Planunterlagen der Verwaltung, Planungsstand 26. Septem­ber 2002 und 10. März 2003 sowie der nachfolgenden Baube­schreibung.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die o. g. Baubeschreibung ist als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt.

Als Anlage 2 sind die Erläuterungen von Herrn Becker zur o. g. Vorlage beigefügt.)

 

 

 

16.         Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;

hier: Dienstreise

- Vorlage Nr. 2003.349 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss vom 05.05.2003:

 

"Herr Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter May beschließen gemäß § 36 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der Fassung der Be­kanntmachung vom 14. Juli 1994, die Dienstreise der Bezirks­verordneten Herrn Klaus-Werner Michaely, Frau Ellen Middel­hoff, Frau Ursula Ortlieb und Frau Gertrud Tasche vom 15. bis 18. Mai 2003 in die Partnerstadt Lutherstadt Eisleben zu ge­nehmigen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

 

 

17.         Wilde Müllkippe an der Straße "Cranger Heide"

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.453 -

                                                            

 

An der Autobahnböschung und in dem angrenzenden Wäldchen hin­ter der Hausnummer Cranger Heide 31 in Fahrtrichtung Wananas wird regelmäßig Müll entsorgt, was zur Verärgerung der An­wohner führt.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

2.       Wenn ja, finden dort regelmäßige Kontrollen statt?

3. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, ein Verbotsschild in diesem Bereich aufzustellen?

 

 

   

 

Herr Fischer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Der angesprochene Zustand ist der Verwaltung nicht bekannt. Wilde Müllkippen sind in diesem Bereich seit über drei Jahren nicht mehr gemeldet worden.

 

Bei einer Ortsbesichtigung am 04.06.2003 konnte in dem frei zugänglichen Bereich der Autobahnböschung und im angrenzenden Wäldchen keine wilde Müllkippe gefunden werden.

 

Zu 3.:

 

Die Aufstellung von Verbotsschildern obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern, d.h. der Autobahnmeisterei und der Stadt Herne. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse erscheint die Aufstellung von Verbotsschildern in diesem Be­reich wenig sinnvoll.

 

 

 

 18. Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Es liegen keine Mitteilung vor.