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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am
10.06.2003 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)
Sitzungsdauer: 16.00 - 17.57 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Kortmann
Schriftführung: Frau Darnieder
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Baldowsky
Frau Klein
Herr Koch
Herr Kortmann
Frau Middelhoff
Herr Nicolaus
Herr Okoniewski
Herr Radner
Herr Schubeus
Herr Stöcker
Frau Wein
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bleck
Herr Herfet
Frau Klemczak
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von der Verwaltung:
Frau Darnieder (Fachbereich
11)
Herr Fischer (Fachbereich
11)
Frau Lübeck-Messmacher (Fachbereich 11)
Herr Seppmann (Fachbereich
31) 16.00 - 16.35
Uhr
Herr Scheibe (Fachbereich
32) 16.20 - 17.57
Uhr
Herr Schulte-Halm (Fachbereich
44) 16.00 - 16.40
Uhr
Herr Dr. Steiner (Fachbereich
51) 16.00 - 17.45
Uhr
Herr Becker (Fachbereich
53)
Herr Gromberg (Fachbereich
55) 16.00 - 16.45
Uhr
Herr Fath (Gebäudemanagement) 16.00 - 17.20 Uhr
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Hinz
Herr Kleibömer
Herr May
Herr Michaely
Frau Ortlieb
Frau Tasche
Herr Bezirksvorsteher
Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Dorneburger
Mühlenbach; Bau der Abwasserkanäle einschließlich Regenwasserbehandlungsanlage
- mündlicher Bericht der
Emschergenossenschaft -
2. Offene
Ganztagsschule
3. Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung (Empfehlung) zum städtebaulichen Vertrag im
Bebauungsplangebiet 181 - Kanalbereich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne
4. Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Rechtsnachfolge gemäß § 16 des
städtebaulichen Vertrages für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr.181 - Kohlelagerplatz
Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne
5. Lärmemissionen
im Bereich Wanner Markt
-
Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -
6. Machbarkeitsstudie
zur Umsetzung des Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepts für den
Cranger Kirmes Platz
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 07. Mai 2003 -
7. Aufstellung
eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Drögenkamp
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 30. Mai 2003 -
8. Neugestaltung der
Grünfläche nördlich des Bickernsportplatzes ("Bickernplatz")
9. Umbaumaßnahmen
im Rathaus Wanne
-
Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 28.05.2003 -
10. Nutzung
kommunaler Räumlichkeiten durch den Amateurfunkverein Wanne-Eickel
-
Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -
11. Autobahnschilder mit
Staumeldung
-
Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -
12. Kreuzungsbereich
Juliastraße / Cranger Straße
-
Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 28.05.2003 -
13. Baustelle im
Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Kanal
-
Anfrage des Bezirksverordneten Stöcker vom 28.05.2003 -
14. Bericht der Verwaltung
zur Parksituation im Bereich der Kindertagesstätte Friedrich-Brockhoff-Straße
15. Bauliche
Maßnahmen im integrierten Handlungskonzept "Bickern / Unser Fritz"
Umgestaltung
der Emscherstraße zwischen Vereinsstraße und
Paulstraße
16. Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses;
hier: Dienstreise
17. Wilde Müllkippe an der
Straße "Cranger Heide"
-
Anfrage des Bezirksverordneten May vom 30.05.2003 -
18. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Überlassung des Städt.
Saalbaues an die Europahaus Betriebs-GmbH
2. Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses für die Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung
in der "Stöck-, Park- und Beethovenstraße, und die Instandsetzung von
Gemeindestraße (Park- u. Beethovenstraße), Stadtbezirk Wanne
3. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Dorneburger
Mühlenbach; Bau der Abwasserkanäle einschließlich Regenwasserbehandlungsanlage
- mündlicher Bericht der
Emschergenossenschaft -
Die
Bezirksvertretung nimmt den Bericht, der von Herrn Wolff vorgetragen
wurde, zur Kenntnis.
2. Offene
Ganztagsschule
- Vorlage Nr. 2003.377 -
Herr
Kortmann lässt über den geänderten Beschlussvorschlag, wie er vom
Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde, abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt, die Stadt Herne beteiligt sich an dem Projekt
"Offene Ganztagsschule im Primarbereich" (OGTS) auf der Grundlage der
dargestellten Konzeption. Begonnen wird ab dem Schuljahr 2003/2004 mit einem
Pilotprojekt an der Grundschule Claudiusstraße (Stadtbezirk Wanne).
Bedarfsorientiert
soll in den nächsten Jahren eine sukzessive Ausweitung des Angebotes auch an
weiteren Grundschulstandorten erfolgen.
Die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushalts- und Investitionsplanung
bereitgestellt.
Die Honorarkraftstunden für besondere Angebote werden von 6 auf 12
Wochenstunden angehoben, um die Gruppengrößen bei den entsprechenden Angeboten
zu reduzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 24.06.2003
folgende konzeptionellen Veränderungen hinsichtlich ihrer finanziellen und
sonstigen Auswirkungen zu prüfen:
Prüfauftrag:
1. Die
Wochenstundenzahl einer Fachkraft (ErzieherIn) wird um 5 Stunden erhöht, die
der Zweitkraft um 5 Stunden gesenkt, so dass in der Zeit von 16 bis 17 Uhr eine
Fachkraft statt einer Zweitkraft die Kinder betreuen kann.
2. Die
Elternbeiträge werden analog zum GTK sozial gestaffelt, wobei der Höchstbetrag
100,-- Euro monatlich beträgt.
3. Die durch
den antizipierten Hortplatzabbau ab 2005/06 im Hortbereich entbehrlich werdenden kommunalen ErzieherInnen
werden als Fachkräfte in das Projekt OGTS übernommen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 9
dagegen: 2
3. Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung (Empfehlung) zum städtebaulichen Vertrag im
Bebauungsplangebiet 181 - Kanalbereich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne
-
Vorlage Nr. 2003.398 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten
Dringlichkeitsbeschluss, der am 26.05.2003 von Herrn Bezirksvorsteher Kortmann
und Herrn Bezirksverordneten May gefasst wurde:
"Herr
Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter May empfehlen gemäß § 36
Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 29. März 1999 (GV NRW S. 124), dem Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beauftragt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 27.11.2001 (GV NRW S. 811), die Verwaltung, den als
Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und
der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 181 abzuschließen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 11
4. Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Rechtsnachfolge gemäß § 16
des städtebaulichen Vertrages für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr.181 -
Kohlelagerplatz Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2003.402 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten
Dringlichkeitsbeschluss, die am 26.05.2003 von Herrn Bezirksvorsteher Kortmann
und Herrn Bezirksverordneten May gefasst wurde:
"Herr Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter
May
empfehlen gem. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das
Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert
durch Gesetz vom 29. März 1999 (GV NRW S. 124), dem
Haupt-
und Finanzausschuss der Stadt Herne folgenden
Beschluss
zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt stimmt gemäß § 60 Abs.1, Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 27.11.2001 (GV NW S. 811), der Rechtsnachfolge von der
Montan Grundstücksgesellschaft mbH (MGG) auf die Herner Gemeinnützige
Wohnstätten mbH (HGW) zu.
Voraussetzung
ist jedoch, dass die Käuferin HGW vorab die Auflagen und Hinweise, die die
Bezirksregierung im Rahmen der Kanalnetzanzeige gemäß § 58 Abs. 1
Landeswassergesetz gefordert hat, auch anerkennt und deren Umsetzung
schriftlich garantiert.
Erst
mit der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bisherige Vertragspartnerin
durch die Stadt, wird die Zustimmung der Rechtsnachfolgeregelung wirksam."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 11
5. Lärmemissionen
im Bereich Wanner Markt
- Anfrage des Bezirksverordneten May vom
30.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.454 -
Die
Anwohner des Wanner-Marktes beklagen sich vermehrt über nächtlichen Lärm. Die
Verursacher sind zum einen auf dem Marktplatz abgestellte LKW, die zur
Nachtzeit geräuschvoll den Platz anfahren oder verlassen. Lärm verursachen aber
auch einige Markthändler (vor allem auswärtige Beschicker), die teilweise
bereits um vier Uhr nachts mit dem Aufbau der Marktstände beginnen.
Ich
bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der
Verwaltung dieses Problem bekannt?
2. Wie können
die nächtlichen Lärmbelästigungen verhin- dert oder zumindest minimiert werden?
Herr
Schulte-Halm macht folgende Aussagen:
Das
Problem der parkenden Lkw, insbesondere zur Nachtzeit, auf dem Wanner
Marktplatz ist der Verwaltung bekannt.
Der
zuständige Fachbereich (53) wird durch eine entsprechende Beschilderung Abhilfe
schaffen.
Dass
Markthändler teilweise bereits um 4.00 Uhr nachts mit dem Aufbau der
Marktstände beginnen sollen, war bisher nicht bekannt.
Gemäß
der Satzung über den Wochenmarktverkehr in der Stadt Herne dürfen die
Markthändler frühestens 1 1/2 Stunden vor Marktbeginn mit dem Aufbau ihrer
Stände beginnen. Dies bedeutet, dass die Wochenmarkthändler in den
Sommermonaten ab 6.00 Uhr mit dem Aufbau ihrer Stände beginnen dürfen. Ein
früherer Aufbau stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld
belegt werden.
Die
Situation wird überprüft und, falls tatsächlich Verstöße festgestellt werden
sollten, werden diese geahndet.
Herr
Stöcker möchte noch wissen, wann eine Beschilderung erfolgen soll.
Herr
Schulte-Halm antwortet, dass die Umsetzung kurzfristig erfolgen soll.
6. Machbarkeitsstudie
zur Umsetzung des Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepts für den
Cranger Kirmes Platz
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 07. Mai 2003 -
- Vorlage Nr. 2003.366 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne in seiner nächsten Sitzung
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur
Umsetzung des Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepts für den Cranger
Kirmesplatz von Dr. Arnold Voß erstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
mit Enthaltungen
dafür: 10
Enthaltungen: 1
7. Aufstellung
eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Drögenkamp
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 30. Mai 2003 -
- Vorlage Nr. 2003.451 -
Nach
erfolgter Stellungnahme der Verwaltung zieht Herr Oko- niewski den Antrag für die
SPD-Fraktion zurück.
8. Neugestaltung
der Grünfläche nördlich des Bickernsportplatzes ("Bickernplatz")
- Vorlage Nr. 2003.318 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt die Neugestaltung der Grünfläche nördlich des
Bickernsportplatzes ("Bickernplatz") auf der Grundlage der Planung
des Planungsbüros FPG (Freiraum - Planung & Gestaltung) Heller und Kalka,
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 11
9. Umbaumaßnahmen
im Rathaus Wanne
- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann
vom 28.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.455 -
Bereits
seit einiger Zeit finden im Rathaus Wanne Umbaumaßnahmen statt. Die
Bauarbeiten (Einbau rauchdichter Türen, Umrüstung der Fenster etc.) sind
nötig, um den geltenden Brandschutzbestimmungen gerecht zu werden. Allerdings
ist das Gebäude aufgrund dieser Maßnahmen zur Zeit wenig attraktiv für die
Bürgerinnen und Bürger. Auch Veranstaltungen wie Hochzeiten und Sitzungen
können nicht mehr in dem gewohnt feierlichen Rahmen abgehalten werden.
Vor
diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Sind für
die Umbaumaßnahmen mehrere Bauabschnitte ge- plant?
2. Wenn ja,
welche Zeiträume umfassen die einzelnen Bauabschnitte?
3. Sind
"verschönernde" Maßnahmen für die Überbrückung der Bauabschnitte beabsichtigt?
Herr
Fath gibt folgende Antworten:
Bei
den o. g. Arbeiten handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen im Rahmen des
vorbeugenden Brandschutzes.
Zu
erwähnen ist vorab, dass es im Jahr 2001 einen Komplettaustausch der Fenster
im 2. OG der Südfassade und eine Aufarbeitung der Fenster im 1. OG gegeben
hat.
Nach
Erteilung der baurechtlichen Genehmigungen werden gemäß des
Brandschutzgutachtens jeweils 4 Rauchschutztürelemente je Etage im EG, 1. OG
und 2. OG montiert. Diese 12 Türen dienen der Abtrennung der Flure in
unterschiedliche Abschnitte, so dass im Brandfall nicht der komplette Flur
verraucht wird. Als Vorarbeiten, vor dem Türeinbau, sind Trockenarbeiten im
Bereich der Stahlunterzüge - innerhalb der abgehängten Decken - durchzuführen.
Nach dem Einbau der Türen sind Nachfolgearbeiten in Form von Trockenbau- und
Maurerarbeiten bzw. Malerarbeiten auszuführen.
Für
die Umsetzung der o. g. Maßnahmen wird eine Baugenehmigung und eine
Genehmigung der Unteren- und Oberen Denkmalschutzbehörde benötigt. Die
Genehmigungsunterlagen werden zur Zeit durch das Gebäudemanagement bearbeitet.
Für die Montage der o. g. 12 Metallbau-Rauchschutztüren besteht eine mündliche
Erlaubnis seitens des zuständigen Fachbereiches.
Eine
Firma wurde mit der Herstellung und Montage der Rauchschutztüren beauftragt.
Der Einbau erfolgt ca. im August 2003.
Die
weitere Bearbeitung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt im Jahr 2004.
In Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind folgende Arbeiten
vorgesehen:
- Die
Flurbereiche und die Büros, die durch den Einbau der Rauchschutztüren vor
Verrauchung nicht zu schützen waren (gefangenen Bereich), sind durch den
Austausch der vorhandenen Holztüren in T 30 RS Türen zu sichern.
- In beiden
Treppenhäusern sind die höchstgelegenen Öffnungen jeweils mit RWA-Anlagen
auszustatten. Dazu sind die Fenster bzw. die Oberlichter zu demontieren und
durch neue im Originalnachbau zu ersetzen.
- Da die
Deckenkonstruktion zum Dachgeschoss eine Holzbaudecke ist, muss sie
brandschutztechnisch an ihrer Unterseite aufgewertet werden. Dies geschieht
durch die Demontage der vorhandenen abgehängten Decke und durch Einbau einer
neuen F 30 Decke in Trockenbauweise.
Abschließend
sind die zu den Maßnahmen gehörenden Maler- und Gebäudereinigungsarbeiten
umzusetzen.
Verschönernde
Maßnahmen werden nicht durchgeführt, lediglich die notwendigen Maurer- und
Malerarbeiten. Es erfolgt kein Komplettanstrich.
Herr
Kortmann fragt, ob man also demnächst im Wanner Rathaus Hochzeiten auf einer
Baustelle durchführt.
Herr
Fath äußert sich dahingehend, dass die finanzielle Situation nicht mehr
zulässt. Die Maßnahmen zur Sicherstellung des ersten Rettungsweges sind schon teuer
genug.
10. Nutzung
kommunaler Räumlichkeiten durch den Amateurfunkverein Wanne-Eickel
- Anfrage des Bezirksverordneten May vom
30.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.452 -
Der
Amateurfunkverein Wanne-Eickel muss seinen bisherigen Versammlungsort aufgeben
und ist auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Der Verein hat ca. 100
Mitglieder, von denen sich etwa 40 regelmäßig monatlich treffen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann die
Verwaltung dem Verein geeignete Räumlichkei- ten
evtl. auch außerhalb des Stadtbezirkes Wanne
(z.
B. ehemalige Regieeinheit in der Gustav-Adolf-Schule; dort ist auch bereits
eine Funkantenne vorhanden) zur Verfügung stellen?
2. Wenn ja, zu
welchen finanziellen Bedingungen können
die Räume
genutzt werden?
Herr
Fath antwortet, dass der Verein bislang an der Karlstraße untergebracht war. Aufgrund
der neuen Bestimmungen des Brandschutzes musste der Verein nunmehr ausziehen.
Dem
Gebäudemanagement war bislang nicht bekannt, dass auch Schulgebäude für die
Ansiedlung des Vereins gesucht wurden. Allerdings muss an Schulen auch der
zweite Rettungsweg gesichert sein. An der Gustav-Adolf-Schule würde die Unterbringung
daran scheitern, da dieser zweite Rettungsweg nicht vorhanden ist. Des Weiteren
reicht der angesprochene Regieraum für 40 Leute nicht aus.
Kostenfrei
können die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden.
Herr
Stöcker ist der Ansicht, dass man einen solchen Verein nicht im Regen stehen
lassen kann.
Herr
Fath teilt die Ansicht gibt aber zu Bedenken, dass die neuen
Brandschutzbestimmungen notwendig sind und befolgt werden müssen, obwohl sie
sehr hinderlich sind bei der Suche nach Räumlichkeiten.
Herr
Stöcker möchte wissen, ob Platz zur Verfügung gestellt werden kann, wenn der
Verein selber zwei Container kauft.
Herr
Fath sagt, dass diese Variante noch nicht geprüft wurde.
Er
ist auf jeden Fall bereit mit dem Verein Kontakt aufzunehmen, um die
Angelegenheit zu erörtern.
Herr
Radner fragt warum ein zweiter Fluchtweg in Schulen eine Voraussetzung für die
Vereinsunterbringung darstellt, wenn doch Schüler dort sind.
Herr
Fath entgegnet, dass die Schüler nicht im Keller untergebracht sind.
11. Autobahnschilder
mit Staumeldung
- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus
vom 28.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.449 -
Auf
der Herner Straße in Bochum-Riemke (Auffahrt A 43) sind Autobahnschilder mit
Stau-Hinweisfeldern aufgestellt worden.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Werden auch
in Wanne solche Schilder für die Auffahrten
Crange und Wanne aufgestellt?
2. Wer ist für
die Aufstellung zuständig?
Herr
Becker sagt aus, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW hierfür zuständig ist.
Er
hat aber in Erfahrung bringen können, dass ein Programm für die WM 2006 in
Vorbereitung ist, das die Leistungsfähigkeit der Autobahnen durch sog.
"Zuflussregelungsanlagen" an Autobahnauffahrten regeln soll. Pro
Minute sollen 10 - 12 Fahrzeuge durchgelassen werden.
Die
Stadt Bochum hat auf der A 40 bereits positive Erfahrungen gemacht.
Die
A 42 ist von dem o. g. Programm ebenfalls betroffen. An den Auffahrten Crange
und Wanne sollen in beide Richtungen und an der Auffahrt Baukau in Richtung
Duisburg diese Zuflussregelungsanlagen installiert werden.
12. Kreuzungsbereich
Juliastraße / Cranger Straße
- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus
vom 28.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.447 -
Der
Kreuzungsbereich Juliastraße / Cranger Straße soll umgestaltet werden.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der
aktuelle Sachstand?
2. Ist eine
Linksabbiegerspur in die Juliastraße vorge-
sehen?
3. Wie steht
die Verwaltung zum Einsatz des "grünen
Pfeils"
in dem Bereich (Rechtsabbieger aus der
Juliastraße
bzw. Rechtsabbieger in die Juliastraße)?
Herr
Becker antwortet:
zu 1.)
Die
Planungsarbeiten für den Ausbau des Einmündungsbereiches Cranger Straße/
Juliastraße sind im Grundsatz fertiggestellt.
Zurzeit
erfolgt eine Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten sowie die
verwaltungsinterne Abstimmung der Ausführungsplanung. Hinsichtlich der
Bushaltestellen erfolgt parallel eine Detailabstimmung mit der HCR.
Zur
Finanzierung der Maßnahme soll ein entsprechender Förderantrag nach GVFG
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) im Rahmen des ÖPNV - Förderung im Herbst
2003 - gestellt werden, so dass bei entsprechender Mittelbereitstellung der
Eigen- und Fördermittel die Maßnahme frühestens ab 2004 umgesetzt werden kann.
Für
die Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien ist folgender Zeitrahmen
vorgesehen:
Die
Planung soll der Bezirksvertretung im Rahmen der Sitzung am 08.07.2003 zur
Beratung vorgelegt werden, so dass der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 16.09.2003 über die Planung beschließen
kann.
zu
2.)
Nach
derzeitigem Planungsstand erhält sowohl die Juliastraße als auch die Cranger
Straße eine separate Linksabbiegespur.
zu
3.)
Neben
Signalgebern angebrachte grüne Pfeilschilder, die bei "Rot"
Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts erlauben, dürfen nach den einschlägigen
Richtlinien nur eingesetzt werden, wenn eine gesonderte Rechtsabbiegespur
vorhanden ist. Da dies für die genannten Straßen nicht zutrifft, kann diese
Regelung im o. a. Einmündungsbereich nicht angewendet werden. Im Übrigen
sollte von Grünpfeilschilder wegen der einhergehenden Konflikterhöhung nur sehr
zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
13. Baustelle
im Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Kanal
- Anfrage des Bezirksverordneten Stöcker vom
28.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.446 -
Immer
wieder beschweren sich Bürger über die lästige, jedoch notwendige Umleitung im
Brückenbaubereich am Rhein-Herne-Kanal (Allestraße) und fragen nach der Dauer
dieser Baustelle.
Die
angegebene Bauzeit von 15 Monaten erscheint den Bürgern für ein solches Bauwerk
zu lang.
15
Monate betreffen zwei Sommerperioden in denen die vielen Radfahrer und
Spaziergänger die Dorstener Straße bzw. die Unser-Fritz-Straße benutzen
müssen.
Durch
eigene Beobachtungen habe ich festgestellt, dass teilweise überhaupt keine
Arbeiten durchgeführt wurden oder sich nur zwei bis drei Arbeiter dort
aufhielten.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Ist
es möglich, durch eine bessere Planung des Auftraggebers sowie des
Auftragnehmers die Bauzeit und somit die Phase der Umleitung zu verkürzen?
Herr
Becker antwortet, dass die Umleitung unumgänglich ist, da:
-
die Wegeflächen im unmittelbaren Baufeld liegen;
-
es sich bei den Wegen um Betriebswege für den Kanal
(Eigentümer
= Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg)
handelt;
-
die Wege offiziell für den öffentliche Verkehr gesperrt
sind
und nur bis auf Widerruf für Fußgänger und Radfahrer
freigegeben
wurden.
Die
Bauzeit von 15 Monaten für die Gesamtmaßnahme (2 Tiefengründungen, 1
Stahlüberbau >80 - 90 m<, 2 Rampen und Abbruch 1 kompletten Brücke)
erscheint der hiesigen Verwaltung sogar sehr kurz zu sein.
Zur
Zeit werden folgende Arbeiten durchgeführt:
-
auf der Baustelle werden Ramm- und Gründungsarbeiten
durchgeführt
(vorwiegend Maschinenarbeit, daher wenig Perso
nal);
-
im Werk wird die Vormontage der Stahlüberbauten erledigt.
Herr
Bleck und einige andere Mitglieder des Gremiums erklären, dass es sich um eine
subjektive Einschätzung der Bürger, die vor Ort wohnen, handelt; sie sehen
wenig Personal dort.
Herr
Okoniewski fragt, ob der Bauzeitenplan eventuell eingesehen werden kann.
Herr
Becker sagt zu, sich darum zu kümmern.
14. Bericht der
Verwaltung zur Parksituation im Bereich der Kindertagesstätte
Friedrich-Brockhoff-Straße
- Vorlage Nr. 2003.437 -
Die
Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Parksituation im Bereich
der Kindertagesstätte Friedrich-Brockhoff-Straße zur Kenntnis.
(Anmerkung
der Schriftführerin: Als Anlage 1 und 1.1 sind sowohl der Bericht und ein Plan
dieser Niederschrift beigefügt.)
15. Bauliche
Maßnahmen im integrierten Handlungskonzept "Bickern / Unser Fritz"
Umgestaltung der Emscherstraße zwischen
Vereinsstraße und
Paulstraße
- Vorlage Nr. 2003.328 -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
beschließt die Umgestaltung der Emscherstraße zwischen der Vereinsstraße und
der Paulstraße gemäß den Planunterlagen der Verwaltung, Planungsstand 26.
September 2002 und 10. März 2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 11
(Anmerkung
der Schriftführerin: Die o. g. Baubeschreibung ist als Anlage dem Original der
Niederschrift beigefügt.
Als
Anlage 2 sind die Erläuterungen von Herrn Becker zur o. g. Vorlage
beigefügt.)
16. Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses;
hier: Dienstreise
- Vorlage Nr. 2003.349 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten
Dringlichkeitsbeschluss vom 05.05.2003:
"Herr
Bezirksvorsteher Kortmann und Herr Bezirksverordneter May beschließen gemäß §
36 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, die Dienstreise der Bezirksverordneten
Herrn Klaus-Werner Michaely, Frau Ellen Middelhoff, Frau Ursula Ortlieb und
Frau Gertrud Tasche vom 15. bis 18. Mai 2003 in die Partnerstadt Lutherstadt
Eisleben zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 11
17. Wilde
Müllkippe an der Straße "Cranger Heide"
- Anfrage des Bezirksverordneten May vom
30.05.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.453 -
An
der Autobahnböschung und in dem angrenzenden Wäldchen hinter der Hausnummer
Cranger Heide 31 in Fahrtrichtung Wananas wird regelmäßig Müll entsorgt, was
zur Verärgerung der Anwohner führt.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der
Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Wenn ja,
finden dort regelmäßige Kontrollen statt?
3. Hält die
Verwaltung es für sinnvoll, ein Verbotsschild in
diesem Bereich aufzustellen?
Herr
Fischer beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1. und 2.:
Der
angesprochene Zustand ist der Verwaltung nicht bekannt. Wilde Müllkippen sind
in diesem Bereich seit über drei Jahren nicht mehr gemeldet worden.
Bei
einer Ortsbesichtigung am 04.06.2003 konnte in dem frei zugänglichen Bereich
der Autobahnböschung und im angrenzenden Wäldchen keine wilde Müllkippe
gefunden werden.
Zu
3.:
Die
Aufstellung von Verbotsschildern obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern,
d.h. der Autobahnmeisterei und der Stadt Herne. Vor dem Hintergrund der
bisherigen Erkenntnisse erscheint die Aufstellung von Verbotsschildern in
diesem Bereich wenig sinnvoll.
18. Mitteilungen des Bezirksvorstehers
und der Verwaltung
Es
liegen keine Mitteilung vor.