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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.02.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 25.02.2003 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.05 - 20.15 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Frau Darnieder

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Herr Kleibömer          ohne Abst. TOP 1      n.ö.T.

Frau Klein

Herr Koch     16.05 - 18.10 Uhr     TOP 4 einschl.

Herr Kortmann

Herr May

Herr Michaely

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Herr Okoniewski

Frau Ortlieb

Herr Schubeus

Frau Tasche

Frau Wein

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bleck          16.05 - 17.30 Uhr

Herr Herfet

Frau Klemczak          16.05 - 18.10 Uhr

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Bornfelder     (Dezernat II)     16.05 - 17.30 Uhr

Frau Darnieder     (Fachbereich 11)

Frau Lübeck-Messmacher     (Fachbereich 11)

Herr Peter     (Fachbereich 11)

Herr Worok     (Fachbereich 21/1)     16.05 - 17.30 Uhr

Herr Fack     (Fachbereich 21/)

Herr Baczyk     (Fachbereich 21/1)

Herr Seppmann     (Fachbereich 31)     16.05 - 17.30 Uhr

Herr Michalak     (Fachbereich 31)

Herr Delistat     (Fachbereich 44)     16.05 - 19.10 Uhr

Frau Mertens           (Fachbereich 44/3)          16.05 - 19.10 Uhr

Herr Becker     (Fachbereich 53)

Frau Schulz     (Fachbereich 54)     16.05 - 18.20 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)     18.45 - 19.40 Uhr

Frau Lindemann     (Stadtamt 61)     18.45 - 20.05 Uhr

Frau Pinkert     (GMH)     16.05 - 17.30 Uhr

Herr Kuhl     (OR Stadtgrün)     16.05 - 17.30 Uhr

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Hinz

Herr Radner

Herr Stöcker

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Herr Kortmann den TOP 16 "Erschließung der Gewerbegebiete Hafen Grimberg und Wanne-Nord an die Anschlussstelle A 42 Gelsenkirchen-Bismarck" - Vorl. Nr. 2003.135 - aufgrund der zahlreichen Bürger als TOP 4 zu be­handeln.

Des Weiteren könnten die TOP 1 und 2 (Forensik), die TOP 18 und 19 (Hauptbahnhof Wanne-Eickel) und die TOP 22 und 23 (Bebauung Kohlelagerplatz/Insolvenz Fa. Nedbouw) jeweils - aufgrund der in­haltlichen Übereinstimmung - zusammen behandelt werden.

 

Es werden keine Einwände erhoben.

 

Somit ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Forensik

 

 2.     Entscheidung zum Standort der Forensik

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

 

 3.     Haushaltsplan 2003

 

 4.     Erschließung der Gewerbegebiete Hafen Grimberg und Wanne-Nord an die Anschlussstelle A42 Gelsenkirchen-Bismarck

- mündlicher Bericht

 

 5.     Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 18 des Landschafts­planes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festset­zungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel

 

 6.     Erhebliche Lärmbelästigungen, die durch Arbeiten an Sams­tagen und Sonntagen auf dem Gelände der Firma Becker, Gewer­begebiet Gelsenkirchen, verursacht werden.

- Anfrage der Bezirksverordneten Tasche vom 14.02.2003 -

 

 7.     Errichtung eines Festzeltes mit Indoor-Eislaufbahn und Kin­dererlebniswelt zur Unterhaltung und Bewirtung des Publi­kums

 

 8.     Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte, Wanne und Eickel am 04.05., 18.05., 13.07., 31.08. 21.09. und 02.11.2003

 

 9.     Parkprobleme im Bereich Am Freibad/Scharpwinkelring

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 13.02.2003 -

 

10.     Parksituation vor dem Kasinoverein Unser-Fritz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

 

11.     Einsatz des Messwagens des Fachbereiches Öffentliche Ord­nung im Bereich Unser-Fritz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

 

12.     Parkprobleme im Bereich Wanner Markt/Annastraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 13.02.2003 -

 

13.     Wohnwagen auf der Dorstener Straße im Bereich der Autobahn­abfahrt A42-Herne-Crange

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

 

14.     Baustelle im Bereich der Königsberger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

 

15.     Lebensmittelladen Bickernstraße 91

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

 

16.     Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes III. im Be­reich des Bebauungsplangebietes Nr. 181 - Kanalbereich Un­ser Fritz

 

17.  Einsatz von Niederflurbussen auf der Buslinie 340

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 12.02.2003 -

 

18.     Eingangstür zum Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 12.02.2003 -

 

19.     Aufzüge am Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

 

20.     Buslinien 384 und 387 in Bickern

- Anfrage des Bezirksverordneten Nicolaus vom 13.02.2003 -

 

21.     Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrü­nung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen

 

22.     Insolvenz der Fa. Nedbouw

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

 

23.     Bebauung Kohlenlagerplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

 

24.     Kreuzungsbereich Berliner Straße/Herner Straße/Heidstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 13.02.2003 -

 

25.     Nutzung des Freigeländes Unser-Fritz-Straße/Gahlenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

26.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Werkvertrag für Leistungen zur Bürgeraktivierung und -betei­ligung im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf

"Bickern/Unser Fritz"

 

 2.     Betriebsführungsvertrag Gymnastikhalle am Wananas

 

 3.     Verkauf eines städt. Grundstücks in der Claudiusstraße

 

 4.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.       Forensik

 

 2.  Entscheidung zum Standort der Forensik

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.155 -

                                                            

 

Aufgrund diverser Aussagen, auch aus dem Umfeld des Ober­bürgermeisters, ist bei der Bürgerinitiative Forensik Her­ne/Wanne e.V. die Vermutung aufgetreten, dass die Standortfra­ge bezüglich der forensischen Klinik entschieden ist. Laut Kenntnis der Bürgerinitiative soll die Klinik nicht mehr nach Herne kommen.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Stimmt diese Vermutung?

 

2. Ist die Standortfrage geklärt?

 

 

Herr Bornfelder stellt den bisherigen Verfahrensablauf noch­mal dar und erklärt, dass das gesamte Klageverfahren (abhän­gig vom Gericht) sich wohl bis September 2004 hinziehen wird.

 

Vor 14 Tagen ging nunmehr die Beklagtenschrift durch das Ver­waltungsgericht ein. Darin wurden erstmals die 5 Alternativ­standorte und der Kriterienkatalog für die Auswahl eines Standortes genannt.

 

Das Grundstück muss danach kurzfristig verfügbar, zentral ge­legen (bezogen auf die Gerichtsbarkeit) sein und sich gut in die psychosoziale Infrastruktur eingliedern.

 

Der Standort Wanne soll diese Kriterien alle erfüllen.

 

Die 5 Alternativstandorte befinden sich in:

 

- Bochum (unterhalb des botan. Gartens),

- Bochum (entlang einer Bahntrasse),

- Herten (unbebautes Grundstück des Landschaftsverbandes

  Westf.-Lippe),

 

- Recklinghausen (Kasernengelände),

- Witten - Bommern.

 

Die Stadt Herne erarbeitet zur Zeit eine Stellungnahme zur Be­klagtenschrift, obwohl diese nur zur Kenntnisnahme übersandt worden war.

 

Herr Bornfelder ist der Meinung, dass die Stadt Herne gute Aussichten hat erstinstanzlich zu gewinnen, da der Anwendung des § 37 Baugesetzbuch (BauGB) zuwidergehandelt wird.

 

Herr Bornfelder verweist auf ein Schreiben des Oberbürgermeis­ter an die Bürgerinitiative, wonach ihm keine Informationen vorliegen, dass der Standort Wanne nicht mehr relevant sein soll für den Bau einer Forensik.

 

 

 3.         Haushaltsplan 2003

- Vorlage Nr. 2003.121 -

                                                            

 

Herr Kleibömer beantragt, im Vermögenshaushalt (bezirksbezoge­ne Ansätze), Unterabschnitt 630, die Haushaltsstellen für die Last-Mile-Logistic (220) ersatzlos zu streichen.

 

Herr Kortmann lässt hierüber abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr May beantragt, den Grunderwerb auf dem Cranger Kirmes Platz (UA 731- 201) zu verschieben.

 

Bei der anschließenden Abstimmung wird der Antrag mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Kortmann lässt nunmehr über den originären Beschlussvor­schlag abstimmen.

 

Danach wird der Haushaltsplan 2003 - soweit die Festsetzungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fallen - mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 4.         Erschließung der Gewerbegebiete Hafen Grimberg und Wanne-Nord an die Anschlussstelle A42 Gelsenkirchen-Bismarck

- mündlicher Bericht

- Vorlage Nr. 2003.135 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Becker zur Kenntnis.

 

 

 5.       Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 18 des Landschaftspla­nes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel

- Vorlage Nr. 2003.58 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Än­derung Nr. 18 des Landschaftsplanes "Änderungen der text­lichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders ge­schützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

 

 6.         Erhebliche Lärmbelästigungen, die durch Arbeiten an Samstagen und Sonntagen auf dem Gelände der Firma Becker, Gewerbegebiet Gelsenkirchen, verursacht werden.

- Anfrage der Bezirksverordneten Tasche vom 14.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.153 -

                                                            

 

Viele Anwohner des Wohnumfeldes der o. g. Firma haben wieder­holt Beschwerden über den erheblichen Lärm, der zu sehr unüb­lichen Arbeitszeiten verursacht wird, geführt. Es wird auf dem Firmengelände sehr oft an Samstagen und Sonntagen bereits ab 6.00 Uhr morgens gearbeitet.

In den Sommermonaten dauern diese Wochenendarbeiten teilweise bis 22.00 Uhr.

Die beschwerdeführenden berufstätigen Bürger haben keine Mög­lichkeiten mehr, das Wochenende zum Entspannen nutzen zu kön­nen.

Die Lärmbelästigungen werden von den Beschwerdeführern als "quietschende Eisenteile" und "brechende Steinbrocken" de­finiert, die einen weit über das normale Maß hinausgehenden Lärm verursachen.

Das gerade an Wochenenden auch bis 22.00 Uhr gearbeitet wird, dürfte nicht mit einer hohen Auftragslage begründet werden können, da an den eigentlichen Werktagen die Arbeiten gegen 17.00 Uhr niedergelegt werden.

 

 

1. Ist es erforderlich, dass die Verantwortlichen der Firma Becker an Samstagen und Sonntagen derartige Arbeiten durch­führen lassen?

 

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bürger des Wohnum­feldes vor den genannten Lärmbelästigungen zu schützen.

3.  Eine rechtliche Zulassung für derartige Arbeiten und den damit verbundenen Lärmbelästigungen dürfte nicht vorhanden und weder durch das Bundes-, noch durch das Landes-Im­missionsschutzgesetz zugelassen sein.

 

 

Frau Schulz gibt folgende Antwort:

 

Bei den Anlagen der Fa. Becker im Grimberger Hafen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Im­missionsschutzgesetz.

 

Die Genehmigung der Anlagen und die Betriebsüberwachung er­folgen durch das Staatliche Umweltamt Herten.

Aus diesem Grund wurde das Staatliche Umweltamt mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben.

 

Sobald diese Stellungnahme vorliegt wird die Bezirksver­tretung umgehend informiert.

 

Gleichzeitig bittet Frau Schulz, dass die Bürger sich doch so­fort beim Staatlichen Umweltamt Herten melden sollen, wenn sich wieder so ein Vorfall ereignet. Nur dann kann schnell ge­handelt werden.

Die Telefonnummer lautet:  02366/807 - 0 (FAX: 02366/807-499).

 

 

 7.         Errichtung eines Festzeltes mit Indoor-Eislaufbahn und Kinder­erlebniswelt zur Unterhaltung und Bewirtung des Publikums

- Vorlage Nr. 2003.115 -

                                                            

 

Der Bericht über die beabsichtigte Maßnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 8.         Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderem Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte, Wanne und Eickel am 04.05., 18.05., 13.07., 31.08. 21.09. und 02.11.2003

- Vorlage Nr. 2003.138 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ord­nungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs­stellen aus besonderem Anlass.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die o. g. Verordnung ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.)

 

 

 9.         Parkprobleme im Bereich Am Freibad/Scharpwinkelring

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.147 -

                                                            

 

Anwohner der Stichstraße im Bereich Am Freibad/ Scharpwinkel­ring beschweren sich darüber, dass dort alles zugeparkt wird, teilweise sogar auf den Bürgersteigen. Ich bitte die Ver­waltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um diesen

Missstand zu beseitigen?

 

 

Frau Mertens gibt folgende Antwort:

 

Die Anwohnerbeschwerde war dem zuständigen Fachbereich  - Ver­kehrsüberwachung - nicht bekannt.

In diesem Bereich werden Sonderkontrollen durch die Verkehrs­überwachung durchgeführt. Der zeitliche Rahmen der Überprüfun­gen hängt von den Feststellungen vor Ort ab. Die ersten Überprüfungen finden in der 9. Kalenderwoche statt.

 

 

10.         Parksituation vor dem Kasinoverein Unser-Fritz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.148 -

                                                            

 

Im Bereich des Kasinovereines Unser-Fritz, Unser-Fritz-Straße 176, werden, insbesondere in den Abendstunden, die Bürger­steige zugeparkt.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Ist der Verwaltung die Problematik bekannt?

 

2. Was wurde bisher dagegen unternommen?

 

 

Frau Mertens gibt die Antworten.

 

Dem zuständigen Fachbereich liegen keine Beschwerden vor, wo­nach die Gehwege im Bereich der Unser-Fritz-Straße 176 in den Abendstunden zugeparkt sein sollen. Auch der Polizei war nichts bekannt.

 

In diesem Bereich werden Sonderkontrollen durch die Verkehrs­überwachung durchgeführt. Der zeitliche Rahmen der Überprüfun­gen hängt von den Feststellungen vor Ort ab. Die ersten Überprüfungen finden in der 10. Kalenderwoche statt.

 

Die Situation vor Ort dürfte von den Veranstaltungen im Kasi­no abhängig sein. Detailinformationen könnten eine Einsatzpla­nung erleichtern.

 

 

Herr Reydt (Vorsitzender des Kasino-Vereins) erklärt, dass es überwiegend bei Veranstaltungen in der türkischen Teestube zu diesen Problemen kommt. Die Autos werden dann grundsätzlich auf dem Parkplatz des Kasinos abgestellt und auch auf den Geh­wegen.

 

Frau Mertens bittet um sofortige telefonische Benachrichti­gung (Tel.: 02323/16-4444); auch die Polizei, die nunmehr für diesen Bereich sensibilisiert wurde, kann diesbezüglich ange­rufen werden.

 

Herr May macht darauf aufmerksam, dass auch der Bushaltestel­lenbereich vor dem Haus Nr. 178 zugeparkt wird.

 

Frau Mertens erklärt, dass man ständig Kontakt zu den Nah­verkehrsbetrieben hat, diesbezüglich aber noch keine Beanstan­dungen gekommen sind.

 

 

11.         Einsatz des Messwagens des Fachbereiches Öffentliche Ordnung im Bereich Unser-Fritz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.149 -

                                                            

 

Im Zusammenhang mit dem Einsatz des Messwagens des Fach­bereiches Öffentliche Ordnung im Bereich Unser-Fritz bitte ich um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie werden die Standorte des Messwagens

ausgewählt (Unfallstatistik, Systematik)?

 

 

Frau Mertens antwortet, dass Maßnahmen der Geschwindigkeits­überwachung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Sie sollen insbesondere zur Verhütung von Straßenverkehrsunfällen bei­tragen. Die Zuständigkeit der Stadt Herne (Einsatz des Radar­wagens) erstreckt sich - anders als die der Polizei - nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen.

 

Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche

Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr ange­nommen werden muss. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Spielplätze, Schulen, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen be­finden.

 

Geschwindigkeitsbeschränkende Zonen sind nicht generell als Gefahrenstellen anzusehen.

Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung sind nach dem Ordnungsbehördengesetz(OBG) im Benehmen mit der zuständigen Polizeibehörde festzulegen.

 

 

Herr Kortmann möchte wissen, warum die Radarwagen auf der Dorstener Straße stehen; eine Gefahrenstelle ist dort nicht gegeben.

 

Frau Mertens erklärt, dass u. a. Probemessungen erfolgen um zu prüfen, ob Messstellenpunkte eingerichtet werden müssen. Auch gibt es offizielle Messpunkte, die mit der Polizei abge­stimmt sind.

 

 

12.         Parkprobleme im Bereich Wanner Markt/Annastraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.150 -

                                                            

 

Seit Jahren schon beklagen sich Anwohner über dauerhafte Prob­leme mit Falschparkern im Bereich Wanner Markt/Annastraße. In letzter Zeit werden, insbesondere im Umfeld des kleinen Park­platzes östlich der Annastraße, die Bürgersteige zugeparkt. Die von der Verwaltung mehr oder weniger regelmäßig durch­geführten Kontrollen haben bisher nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

 

Können die Kontrollen des Außendienstes des Fachbereiches Öf­fentliche Ordnung in dem genannten Bereich intensiviert wer­den?

 

 

Frau Mertens gibt folgende Antwort:

 

Die Kontrollen in diesem Bereich werden bereits intensiviert. Die Verkehrsüberwachung ist mit Beginn des Monats Februar 2003 auch samstags in Wanne-Mitte präsent.

 

Der Bereich des St. Anna-Hospitals und der Wanner Markt wer­den in diese Kontrollen mit einbezogen. Darüber hinaus werden im Bereich des St. Anna-Hospitals häufig Sonderkontrollen durchgeführt.

 

 

Frau Baldowsky fragt, warum die Johannesstraße nicht kontrol­liert wird, die ebenfalls Parkprobleme aufzuweisen hat.

 

Frau Mertens erklärt, dass auch die Seitenstraßen abgegangen werden. Eine regelrechte Patrouille ist allerdings rechtlich nicht erlaubt.

 

 

 

13.         Wohnwagen auf der Dorstener Straße im Bereich der Autobahnab­fahrt A42-Herne-Crange

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.158 -

                                                            

 

Die der Bezirksvertretung in der Sitzung am 26.11.2002 ge­machte Zusage, dass die Wohnwagen auf der Dorstener Straße im Bereich der Autobahnabfahrt A42-Herne-Crange dort nicht mehr längerfristig stehen bleiben, wurde nicht eingehalten. Zu­mindest ein Wohnwagen steht dort noch heute.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Wann wird die o. g. Zusage der Verwaltung

realisiert?

 

 

Frau Mertens sagt aus, dass sie noch vor Beginn dieser Sit­zung vor Ort war. Das Fahrzeug wurde um einige Meter bewegt, so dass es dort nunmehr für die nächsten 14 Tage stehen darf.

 

Sie kann dem Gremium auch mitteilen, dass das litauische Fahr­zeug zugelassen ist.

 

Am heutigen Tage wurden, in Zusammenarbeit mit der Polizei, 4 Personen bei dem Fahrzeug angetroffen, die aufgefordert wor­den sind, den Wohnwagen von dieser Stelle zu entfernen.

 

Nachdem das Fahrzeug jetzt an einer anderen Stelle steht, kann die Verwaltung wieder nur beobachten.

 

Herr May fragt, ob man etwas unternehmen kann, wenn beob­achtet wird, dass Personen in dem Fahrzeug schlafen.

 

Frau Mertens erklärt, dass die Polizei mit der Verwaltung das Fahrzeug beobachten wird. Eine Nutzung, die dem Parken zu­wider handelt, liegt derzeit nicht vor.

 

 

 

14.         Baustelle im Bereich der Königsberger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.146 -

                                                            

 

Im Bereich der Königsberger Straße besteht schon seit Monaten eine Baustelle im Zusammenhang mit der Verlegung von Ver­sorgungsleitungen. Wesentliche Baufortschritte sind in letz­ter Zeit nicht zu erkennen. Einige Anwohner haben es sich of­fensichtlich angewöhnt insbesondere nachts auf dem Gehweg zu parken, obwohl dies trotz der Bauarbeiten nicht notwendig ist.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen sein?

 

2.  Hält die Verwaltung die von der Baufirma getroffenen Maß­nahmen zur Baustellenabsicherung für ausreichend?

 

3. Was unternimmt die Verwaltung gegen Bürgersteigparker vor Ort und generell im Stadtbezirk?

 

 

Herr Becker antwortet, dass die Restarbeiten erst durch­geführt werden können, wenn die frostigen Witterungsverhält­nisse nachgelassen haben.

Die Baumaßnahme wird dann zügig innerhalb von ca. 14 Tagen be­endet.

 

Die Absperrungen wurden nochmals mit der Baufirma überprüft; Mängel wurden nicht entdeckt.

 

In der Zeit vom 20.01. - 29.01.2003 wurden 5 Kontrollen (nach­mittags) durchgeführt. Es wurden insgesamt 23 Verwarnungen ausgesprochen, da die Pkw auf dem Gehweg standen.

Bei den beiden letzten Kontrollen waren keine Beanstandungen mehr zu verzeichnen.

Erneute Kontrollen werden nach einer gewissen Zeit wieder durchgeführt.

 

 

 

15.  Lebensmittelladen Bickernstraße 91

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.151 -

                                                            

 

Vor dem Lebensmittelladen Bickernstraße 91 kommt es während der Geschäftszeiten, insbesondere samstags in der Zeit von 9.00 Uhr - 13.00 Uhr, zu chaotischen Zuständen. Der gesamte Bereich wird komplett zugeparkt. Da auf dem Bürgersteig Kis­ten des Lebensmittelhändlers stehen, kommen Fußgänger kaum noch durch. Für den Kraftfahrzeugverkehr im Kreuzungsbereich Bickernstraße/Erlenkamp bestehen erhebliche Sichbehinderung.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung,

die Situation vor Ort zu entschärfen?

 

 

Herr Becker teilt mit, dass der Kreuzungsbereich Bickernstra­ße/Erlenkamp in einer 30 km/h-Zone, mit einer "Rechts-vor- links"-Regelung, liegt.

 

Die Problematik vergleichbarer Läden ist der Verwaltung all­gemein bekannt. Da aber die beschriebene Verkehrssituation nach hiesiger Überprüfung an normalen Wochentagen nicht auf­tritt, wird die Verwaltung eine entsprechende Überprüfung der Verkehrssituation zu verschiedenen Zeiten - auch samstags - vornehmen, um danach ggfs. geeignete Maßnahmen zur Verbes­serung der Verkehrssituation, insbesonder für querende Fuß­gänger und Fahrzeuge, vorzunehmen.

 

Das Prüfergebnis bzw. ein Sachstand hinsichtlich der einge­leiteten Maßnahmen wird der Bezirksvertretung mitgeteilt.

 

Zwischenzeitlich wird der für die Verkehrsüberwachung zu­ständige Fachbereich der Verwaltung gebeten die Verkehrssitua­tion vor Ort entsprechend zu kontrollieren.

 


 

16.         Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes III. im Be­reich des Bebauungsplangebietes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz

- Vorlage Nr. 2003.105 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt

 

     1. den Umbau der I. und II. Querstraße sowie der Alleestraße   einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen gemäß der Ausführungsplanung der "bPLAN" Ingenieurgesellschaft für Hoch-, Tief- und Wasserbau bR Kreuzkirchstraße 1, 45127 Essen, vom 15. Januar 2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung;

 

     2. die Planung und den Ausbau der Straßen und Kanäle der

          Alleestraße von Blitzkuhle bis zum Rhein-Herne-Kanal,

        I. und II. Querstraße durch die Areal Grund und Boden

          Immobilien GmbH und die Übernahme der genannten Er-

          schließungsanlagen in die Unterhaltung und das Eigen-

        tum der Stadt Herne nach der Fertigstellung;

 

        den Ausbau des Kanals zwischen Unser-Fritz-Straße und

          Blitzkuhle auf der Grundlage der Planung des Fach-

          bereiches Tiefbau und Verkehr.

 

        Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden

          Übernahmevertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

 

17.         Einsatz von Niederflurbussen auf der Buslinie 340

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 12.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.139 -

                                                            

 

Behinderte Mitbürger, welche auf Rollstühle angewiesen sind, beklagen sich darüber, dass auf der Buslinie 340 keine Nieder­flurbusse eingesetzt werden. Diese Buslinie ist als Hauptver­bindung von Wanne nach Gelsenkirchen für die Wanner Bevöl­kerung von besonderer Bedeutung.

 

Wenn zumindest einige Niederflurbusse auf dieser Linie einge­setzt würden, könnten Behinderte nach entsprechender Anfrage bei der BOGESTRA ihre Fahrten so planen, dass sie die Nieder­flurbusse benutzen könnten.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Ist der Verwaltung bekannt, wann die BOGESTRA

die teilweise recht alten Busse der Linie 340

durch moderne Niederflurbusse ersetzen wird?

 

    

     Herr Becker antwortet, dass nach Aussagen der BOGESTRA in

Kürze alle alten Busse der Linie 340 durch moderne Niederflur­busse ersetzt werden.

Ein genauer Termin konnte nicht genannt werden.

 

 

18.         Eingangstür zum Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 12.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.140 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung hat sich in den letzten Jahren wegen der starken Bürgerbeschwerden schon mehrfach mit der Eingangs­tür zum Wanne-Eickeler Hauptbahnhof beschäftigt. Bisher wurde trotz aufwendiger Renovierung des Hauptbahnhofes selbst keine Eingangstür eingebaut, welche den Anforderungen gerecht würde und dem Stand der Technik entspräche. Als einzige Reaktion der Deutschen Bahn AG (DB AG) auf die Beschwerden von Bahnkun­den, insbesondere von Behinderten und Müttern mit Kinderwa­gen, ist festzustellen, dass die Tür seit einiger Zeit gene­rell geöffnet ist.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, dass

die DB AG eine moderne Eingangstür mit Öffnungs-

automatik oder zumindest Anforderungsschalter

installieren wird?

 

 

19. Aufzüge am Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.157 -

                                                            

 

In einem Schreiben hatte die Deutsche Bahn AG (DB AG) 2001 mitgeteilt, dass Aufzüge beginnend mit dem Frühjahr 2002 in Bahnhöfen im Ruhrgebiet installiert werden. Der Hauptbahnhof Wanne-Eickel sollte in absehbarer Zeit mit zwei behindertenge­rechten Aufzügen ausgestattet werden. Diese sollten am un­mittelbaren Zugang zu den Bahnsteigen errichtet werden. Be­reits Mitte 2002 waren die Bahnhöfe Castrop-Rauxel und Buer-Nord mit Aufzügen ausgestattet.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Wann werden am Hauptbahnhof Wanne-Eickel die zugesagten be­hindertengerechten Aufzüge installiert?

 

2.  Wann werden die Flügeltüren der Empfangshalle des Haupt­bahnhofes durch die zugesagten automatischen Schiebetüren ersetzt?

 

 

Herr Becker teilt mit, dass die Verwaltung die Deutsche Bahn AG  (DB AG) bereits 1998 aufgefordert hat, den Hauptbahnhof Wanne-Eickel behindertengerecht auszubauen.

 

Seit September 2001 liegt der DB ein Vereinbarungsentwurf vor, der sowohl den Bau von zwei Aufzügen als auch einer auto­matisierten Eingangstür vorsieht.

Diese Vereinbarung hat die DB AG jedoch bis heute trotz mehr­maliger telefonischer und schriftlicher (zuletzt am 06. 08.2002) Anmahnung durch die Verwaltung nicht unterschrieben.

 

Nach nochmaliger telefonischer Anfrage am 17. Februar 2003 hat die DB Station und Service - Bahnhofsmanagement Essen - mitgeteilt, dass auch in 2003 mit einem Ausbau des Bahnhofes Wanne-Eickel mit Aufzügen und einer automatisierten Tür in­folge fehlender Haushaltsmittel nicht zu rechnen ist.

 

Auch eine Zusage über einen späteren Zeitpunkt der Verwirk­lichung der vorgenannten Maßnahmen war nicht zu erreichen.

 

 

Herr May fragt, ob ein "Schräg-Aufzug" eingebaut werden kann.

 

Herr Becker erklärt, dass hierfür eine bauordnungsrechtliche Prüfung erfolgen müsste.

 

 

 

20.         Buslinien 384 und 387 in Bickern

- Anfrage des Bezirksverordneten Nicolaus vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.144 -

                                                            

 

Arbeitnehmer, welche auf die Buslinien 384 und 387 angewiesen sind um zur Arbeit zu kommen, haben die Frage aufgeworfen, ob es möglich ist, dass die Buslinien 384 und 387 ihren Fahrbe­trieb eine Stunde früher aufnehmen. Als Ausgleich könnte der Betrieb abends eine Stunde eher eingestellt werden, da dann kaum noch Fahrgäste mit den genannten Buslinien fahren.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Besteht die Möglichkeit, die Fahrpläne ent-

sprechend der genannten Bürgerwünsche zu ändern?

 

 

Herr Becker erklärt, dass es grundsätzlich möglich ist, ent­sprechend den Bürgerwünschen, die Fahrpläne zu ändern.

 

Zur weiteren Prüfung benötigt die Verwaltung jedoch genauere Angaben über die Art und Anzahl der vorliegenden Beschwerden.

 

Die Bürger können sich diesbezüglich direkt mit dem zuständi­gen Sachbearbeiter Herrn Klein Altstedde in Verbindung setzen (Telefon: 02323/16-2414).

 

 

 

 

21.         Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen

- Vorlage Nr. 2003.88 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf "Bickern/Unser Fritz".

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die o. g. Richtlinien sind als Anlage zum Original der Niederschrift beigefügt.)

 

 

 

22.         Insolvenz der Fa. Nedbouw

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.159 -

                                                            

 

Der ehemalige Kohlenlagerplatz in Unser-Fritz wird allgemein von der Bevölkerung als Filetstück aller Wanne-Eickeler Im­mobiliengrundstücke angesehen. Die Anbindung an den Kanal (Wohnen am Wasser), der direkte Zugang zu den Landschaftsbau­werken Hoppenbruch und Hoheward sowie das Naturschutzgebiet Resser Wald zeichnen die Lage dieser Grundstücksimmobilie als besonders wertvoll aus. Diese Meinung scheint der Grundeigen­tümer (MGG) nicht zu teilen.

 

Die Übertragung der geplanten Bebauung an einen Subunter­nehmer vertieft diesen offensichtlichen Standpunkt.

 

Der Kohlenlagerplatz liegt innerhalb des Geltungsbereiches des integrierten Handlungskonzeptes "Bickern/Unser-Fritz" - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -. Daraus ergibt sich auch für die MGG die moralische Verpflichtung, durch ei­ne Bebauung ihres Eigentums diese Maßnahme zu unterstützen.

 

Nach der Insolvenz des Subunternehmer Nedbouw stellen sich die nachstehenden Fragen:

 

 

1.  Warum hat MGG vor zwei Jahren die Bebauung auf einen Subun­ternehmer (Nedbouw) übertragen?

 

2. Ist es richtig, dass die Grundstücksimmobilie Kohlenlager­platz von der MGG als minderwertig eingestuft wird?

 

3.  Warum verzichtet die MGG zwei Jahre lang auf Geldmittel von Nedbouw? Braucht die MGG nicht wirtschaftlich zu arbei­ten?

 

Da 28 Bauwillige bereits feststehen, kann man davon ausge­hen, dass Mittel durch den Verkauf in Höhe von zwei Millio­nen Euro zur Verfügung stehen!

 

4.  Warum sieht die MGG hier keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden (früher und heute)?

 

23.  Bebauung Kohlenlagerplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.145 -

                                                            

 

Wie der Lokalausgabe der WAZ am 13.02.2003 zu entnehmen war, hat die Baufirma Nedbouw Insolvenz angemeldet.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

 

Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

Herr Dr. Steiner teilt den neuesten Sachstand mit.

 

Am vergangenen Donnerstag hat ein Treffen aller Beteiligten stattgefunden.

Während einer sachlich geführten Diskussion stellte der Ver­treter der Fa. Nedbouw dar, wie es zu der jetzigen Situation (vorläufiger Insolvenzantrag) gekommen ist.

 

Bezüglich der Montan Grundstücksgesellschaft (MGG) teilt Herr Dr. Steiner mit, dass diese zwar noch Eigentümer des Areals ist, aber nicht mehr Besitzer.

Sie hat allerdings vor, wieder Besitzer zu werden, was sich nur mit dem Insolvenzverwalter regeln lässt.

 

Die bisherigen Käufer der Grundstücke haben in ihrem Vertrag eine Klausel enthalten, die besagt, dass - bei Nichterfüllen von bestimmten Voraussetzungen bis zum 01. März 2003 - der Vertrag unwirksam wird.

 

Die Fa. Nedbouw hat bei einem Treffen die begründete Hoffnung geäußert, dass in weiteren Verhandlungen ein Investor in den abgeschlossenen Vertrag einsteigt.

Voraussetzung ist allerdings, dass dessen Bonität von der MGG als absolut zuverlässig eingestuft wird. Darüber hinaus ist allerdings Bedingung, dass der Rat der Stadt ebenfalls einver­standen ist (Beschluss ist erforderlich).

 

Angedacht ist auch, dass die MGG sich um andere Partner küm­mert (z. B. HGW für die Erschließung in Zusammenarbeit mit der Sparkasse).

 

Die bisherigen Käufer teilten mit, dass sie zusammen bleiben und bauen wollen; die MGG will diese Käufer nicht verlieren.

Die Stadt erklärt sich bereit, beratend zur Seite zu stehen.

 

Abschließend sagt Herr Dr. Steiner, dass im südlichen Bereich des Areals eine deutliche Entdichtung stattfinden wird, was den Wohnwert mit Sicherheit erhöht. 

 

 

 

24.         Kreuzungsbereich Berliner Straße/Herner Straße/Heidstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.143 -

                                                            

 

Im Kreuzungsbereich Berliner Straße/Herner Straße/Heidstraße kommt es im Berufsverkehr zu Rückstaus.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Kann dieses Problem durch eine Modifizierung der

Ampelschaltung beseitigt werden?

 

 

Herr Becker nimmt wie folgt Stellung dazu:

 

Nach Rücksprache mit der Anfragestellerin handelt es sich nicht um v. g. Kreuzungsbereich sondern um den Bereich Berli­ner Straße/Herner Straße/Am Freibad.

Dieser Knotenpunkt ist mit keiner Lichtsignalanlage ausge­stattet.

 

Die Kreuzung befindet sich auf der freien Strecke der L 639, Abschnitt 95, und ist in der Bau- und Unterhaltungslast des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Bochum.

 

In diesem Knotenpunkt wurden Ende 2002 Linksabbiegestreifen auf der Berliner Straße durch den Landesbetrieb markiert.

 

Auftretender Stau auf der Berliner Straße als auch in den war­tepflichtigen Zufahrten wird einerseits durch den erhöhten Kraftfahrzeugverkehr auf der Berliner Straße (Hauptverkehrs­richtung) als auch durch den haltenden ÖPNV an der Halte­stelle "Antonstraße" verursacht. Dadurch ist gelegentlich mit einer etwas längeren Wartezeit in den wartepflichtigen Zu­fahrten zu rechnen. Trotzdem ist ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet.

 

Die Wartezeiten für den wartepflichtigen Verkehr sind als nor­mal zu bezeichnen, so dass die Kriterien für den Einsatz ei­ner Lichtsignalanlage nicht erfüllt sind.

 

Die Sichtverhältnisse sind nicht beeinträchtigt und der Kreu­zungsbereich ist keine Unfallhäufungsstelle.

 

 

 


 

25.         Nutzung des Freigeländes Unser-Fritz-Straße/Gahlenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.152 -

                                                            

 

Gegenüber der Einmündung Gahlenstraße in die Unser-Fritz-Stra­ße (östlich des Hauses Unser-Fritz-Straße 66) befindet sich ein Freigelände, auf welchem zwei abgemeldete Pkw aufgestellt wurden.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Ist der Verwaltung bekannt, wie das Grundstück genutzt wer­den soll (Gebrauchtwagenhandel)?

 

2. Wer ist Eigentümer des Grundstückes (Beantwortung im nicht­öffentlichen Teil)?

 

 

Herr Kortmann erklärt, dass nicht das Haus Nr. 66 sondern Nr. 67 gemeint ist.

 

Herr Peter antwortet, dass ein Gebrauchtwagenhandel nicht auf dem Gelände angesiedelt werden soll.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung sollen dort Pkw-Stellplätze für das Wohnhaus entstehen.

 

Die Eigentümer können im nichtöffentlichen Teil dieser Sit­zung genannt werden.

 

 

 

26.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Peter teilt mit, dass zur nächsten Sitzung am 08. April 2003 ein detaillierter Sachstandsbericht zu den Wanner Mond­nächten abgegeben werden soll. Zur Zeit laufen noch Gespräche mit Sponsoren.