|
Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am
18.06.2002 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.04 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Kortmann
Schriftführung: Frau Darnieder
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Baldowsky
Herr Kleibömer
Frau Klein
Herr Kortmann
Herr May
Herr Michaely
Frau Middelhoff
Herr Nicolaus
Herr Okoniewski
Frau Ortlieb
Herr Radner
Herr Schubeus
Herr Stöcker
Frau Wein
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Frau Beuermann 16.04
- 18.04 Uhr
Herr Bleck
Herr Schwanengel 16.08
- 17.46 Uhr
Der folgende Text enthält
Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N
benutzen.
(Dieser Text wird nicht gedruckt.)
von der Verwaltung:
Frau Darnieder (Fachbereich
11)
Herr Grimm (Fachbereich
11)
Herr Reinholz (Fachbereich
11)
Herr Semmelmann (Stadtamt
18) 16.00 - 16.53 Uhr
Herr Schulte-Halm (Stadtamt
32) 16.00 - 16.30
Uhr
Herr Krowicki (Stadtamt
39) 16.00
- 16.30 Uhr
Herr Emmerich (Stadtamt
41) 16.00
- 16.53 Uhr
Herr Belker (Stadtamt
52) 16.00 - 16.35
Uhr
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61)
Herr Sablinski (Stadtamt
66) 16.00 - 17.21
Uhr
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Hinz
Herr Koch
Frau Tasche
Herr Bezirksvorsteher
Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Forensik
2. Sperrung
des Cranger-Kirmes-Platzes für LKW
-Antrag der SPD-Fraktion
vom 05.06.2002-
3. Abstellen
von LKW auf der Hammerschmidtstraße zwischen A 42 und Heinrich-Imig-Straße
-Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002-
4. Zweiter
Sportplatz für den Sportverein Wanne 1911 e. V.
-Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-
5. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
6. Malakowturm
auf dem ehemaligen Zechengelände Unser-Fritz 1/4
-Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-
7. Vorplatz
des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel
-Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-
8. Schlachthofstraße
zwischen Am Mühlenbach und Gerichtsstraße
-Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-
9. Versorgungskasten
südlich des Gebäudes des Landesarbeitsamtes, Heidstraße 2
-Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-
10. Bericht über den
Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639
11. Einrichtung einer
Wohnberatungsstelle
-Antrag der SPD-Fraktion
vom 05.06.2002-
12. Mobilfunkanlage auf dem
Bunker an der Karlstraße
-Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-
13. Bebauung des ehemaligen
Kohlenlagerplatzes Unser-Fritz
-Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-
14. Rechtsnachfolge
gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
15. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
16. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne
17. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne
18. Künstlerzeche Unser
Fritz; hier: Entfernung von Bäumen für die Erstellung von Parkplätzen
19. Beschädigter Zaun am
Bolzplatz Ortelsburger Straße
-Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002-
20. Beschwerden über späte
Postzustellung
-Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-
21. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Rechtsnachfolge
gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
2. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Forensik
Herr
Kortmann teilt mit, dass kein neuer Sachstand vorliegt.
2. Sperrung
des Cranger-Kirmes-Platzes für LKW
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 05.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.421 -
Nach
erfolgter Stellungnahme der Verwaltung (sh. Anlage 1) gibt Herr Okoniewski
folgende Äußerung zu Protokoll:
"Die
Stellungnahme der Verwaltung kann nicht akzeptiert werden. Die Belange
ausländischer LKW-Unternehmer werden von der Verwaltung höher bewertet als die
Belange der Anwohner."
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Herne, die Verwaltung zu
beauftragen, die öffentlichen Verkehrsflächen auf dem Cranger-Kirmes-Platz so
auszuschildern, dass dort keine LKW mehr abgestellt werden dürfen. Durch
entsprechende
Kontrollen
und evtl. weitergehende Maßnahmen ist danach sicherzustellen, dass dort
tatsächlich auch keine LKW oder Container mehr abgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 12
Enthaltungen: 2
Herr
Kleibömer stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die
Sitzung sollte kurzzeitig unterbrochen werden, um den anwesenden Mitglieder
der ANTIFA - Gruppe ein Rederecht vor diesem Gremium einzuräumen. Hintergrund
ist die erfolgte Skin-
head
Feier.
Herr
Kortmann lässt über diesen Antrag abstimmen; die Bezirksvertretung lehnt den
Antrag bei 2 Ja - Stimmen und 12 Nein - Stimmen ab.
3. Abstellen
von LKW auf der Hammerschmidtstraße zwischen A 42 und Heinrich-Imig-Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.419 -
In
der letzten Sitzung der Bezirksvertretung am 30.04.2002 wurde von der
Verwaltung mitgeteilt, dass die LKW, welche auf der Hammerschmidtstraße
zwischen der A 42 und der Heinrich-Imig-Straße schon vor Monaten abgestellt
wurden, ab Mitte Mai 2002 wieder fahren sollen. Als Begründung wurde angegeben,
dass dann ein Rechtsstreit in der Türkei beendet sein sollte, welcher den
Eigentümer der in der Türkei zugelassenen LKW bisher daran hinderte, die LKW
einzusetzen.
Bis
heute wurden jedoch weder die an der Hammerschmidtstraße verbliebenen LKW und
Anhänger noch die im Vorfeld der letzten Sitzung der Bezirksvertretung zur
Dorstener Straße umgesetzten LKW weggefahren.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum
wurden die LKW entgegen der Aussage der Verwaltung in der Sitzung am
30.04.2002 bisher nicht weggefahren?
2. Da seitens
des Halters offensichtlich hinsichtlich des Wegfahrens der LKW falsche
Versprechungen gemacht wurden, hält es die Verwaltung nunmehr für
erforderlich, in dem o. g. Bereich der Hammerschmidtstraße Haltverbotschilder
für LKW aufzustellen?
Herr
Schulte-Halm macht folgende Aussagen:
Bis
heute Nachmittag waren bis auf 2 LKW-Anhänger alle Fahrzeuge unterwegs. Da die
auf der Dorstener Straße befindliche Zugmaschine defekt ist, konnten diese 2
LKW-Anhänger nicht weggefahren werden. Außerdem stehen diese 2 Anhänger erst
seit einer Woche auf der Hammerschmidtstraße.
Herr
Okoniewski stellt fest, dass nach der letzten Sitzung alle LKW weg waren; sie
waren aber auch ebenso schnell wieder da. Die LKW-Anhänger werden nachweislich
nicht bewegt. Lediglich die Zugmaschine fährt.
Er
ist nach wie vor der Meinung, dass ein Parkraumkonzept von Nöten ist, ebenso
ein absolutes Haltverbot für LKW.
4. Zweiter
Sportplatz für den Sportverein Wanne 1911 e. V.
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.432 -
Der
Sportverein Wanne 1911 e. V. betreibt eine sehr erfolgreiche Jugendarbeit, was
sich in den zahlreichen Jugendmannschaften des Vereines ausdrückt. Da diese
Jugendmannschaften keine ausreichende Zeit zum Training auf dem Sportplatz haben,
hatte die Bezirksvertretung vor längerer Zeit beschlossen, dass ein
Trainingsplatz für Jugendliche neben dem Sportplatz gebaut werden soll.
In
diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der
Planungsstand?
2. Wann wird
voraussichtlich der Platz gebaut?
Herr
Belker trägt folgenden Sachstand vor:
Bereits
im Jahr 1999 hat der Sportverein Wanne 1911 e. V. eine zusätzliche
Trainingsfläche beantragt, um sein Jugendtraining durchführen zu können. In
der Sitzung der Bezirkvertretung am 06. Februar 2001 hat sich das Gremium
ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt; die Verwaltung hat ihr Konzept,
einen 20 x 40 m großen Platz zu errichten, in dieser Sitzung vorgestellt.
Diese
Sportflächen werden als Kleinspielfelder bezeichnet und dienen zum
Trainingsbetrieb von jüngeren Mannschaften.
Dieses
Kleinspielfeld einschließlich Umzäunung soll mit einem Kostenvolumen von damals
50.000 bis 60.000 DM (heute ca. 25.000 bis 30.000 EURO) errichtet werden.
In
dem Bericht der Verwaltung wurden zwei Probleme aufgezeigt, die der Umsetzung
entgegenstanden:
-
Lärmgutachten und
-
Bebauungsplanänderung.
Nach
der Sitzung vom 06. Februar 2001 wurde von der Sportverwaltung mit dem Hinweis
auf den Willen der Bezirksvertretung schriftlich beantragt, den Bebauungsplan
entsprechend zu ändern.
Nach
Aussagen des Planungsamtes dauert ein Bebauungsplanverfahren, in diesem Fall
eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens, einige Jahre.
Nach
eingehender Prüfung der Sachlage teilte die Planverwaltung mit, dass eine
Ausnahme zum bestehenden Bebauungsplan erteilt werden kann.
Wann
der Platz gebaut wird kann konkret nicht festgelegt werden; bis Ende August
wird der Bauantrag gestellt.
Herr
May möchte wissen, ob die Realisierung des Platzes bis Anfang nächsten Jahres
möglich ist.
Herr
Dr. Steiner erklärt, dass ein Dispens unter Abwägung aller Belange - auch
nachbarschaftlicher Belange - erteilt werden kann. Er sieht der Angelegenheit
aber positiv entgegen, wenn die Haushaltsmittel bereit stehen.
5. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
- Vorlage Nr. 2002.392 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von
Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agenda 21.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
(Anmerkung der
Schriftführerin: O. g. Förderprogramm ist als Anlage zum Original der
Niederschrift beigefügt.)
6. Malakowturm
auf dem ehemaligen Zechengelände Unser-Fritz 1/4
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.433 -
Das
ehemalige Zechengelände Unser-Fritz 1/4 wird zurzeit saniert. Der unter
Denkmalschutz stehende Malakowturm fällt nicht unter die o. g. Sanierung. Der
Turm ist nach dem Abbruch der übrigen Zechenbauten vor allem auf der östlichen
und südlichen Seite in einem sehr unansehnlichem Zustand. Die Deutsche
Steinkohle AG (DSK) hat schon vor längerer Zeit eine Gesellschaft zur Sanierung
alter Zechenbauten gegründet.
Daraus
ergeben sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:
1. Wie und
wann soll der Malakowturm saniert werden?
2. Ist die
Entkernung und Entrümpelung sowie die Sanierung im Turminneren möglich?
3. Wenn ja,
kann der Turm einer zukünftigen Nutzung als Wohnungsimmobilie, Atelier oder
mittels eines einseitigen Anbaus als Verwaltungstrakt für das geplante Logistikzentrum
genutzt werden?
Herr
Dr. Steiner gibt folgende Antwort:
Mit
Beurkundung vom 21.02.1997 bringt die RAG den Malakowturm in die Stiftung
"Industriedenkmalpflege
und Geschichtskultur"
ein.
Entwürfe
für eine Nutzung liegen nicht vor.
Ein
Architekturbüro in Berlin hat für den Turm eine Machbarkeitsstudie
durchgeführt, die eine Umnutzung als Hotel und als Seminar- bzw.
Büroraumnutzung darstellt.
Die
Kosten würden sich auf ca. 1 Mio. Euro belaufen. Die Stiftung hat allerdings
kein Geld hierfür.
Bei
gesicherter Finanzierung ist die Entkernung und Entrümpelung möglich.
Im
Gespräch ist auch die Realisierung im Rahmen der geplanten Last-Mile-Logistic.
Herr
Okoniewski fragt, ob es Sinn macht, solche Gebäude in die Verantwortung einer
Stiftung zu übergeben.
Herr
Dr. Steiner erklärt, dass der Bergbau veranlasst wurde, mit dem
industriekulturellen Erbe etwas zu unternehmen. Auch die Gemeinden wurden
daraufhin gefragt, ob sie Verwendung haben für die Gebäude. Aber auch hier
scheitert es an den finanziellen Mitteln. Oftmals wurden in der Vergangenheit
die Gebäude abgerissen. Um diesen Abrissen entgegenzuwirken, wurden
Stiftungen, die sich teilweise aus Mitteln des Bergbaus finanzieren, zum
Erhalt gegründet.
7. Vorplatz
des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.435 -
Die
Bezirksvertretung Wanne und der Rat der Stadt Herne haben beschlossen,
Veränderungen auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes vorzunehmen, und zwar
Änderungen an der Glasfassade und Aufstellung von Kopien des
"Drei-Männer-Ecks".
Dazu
stellen sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:
1. Wie weit
ist der Planungsstand?
2. Wann ist
mit einer Realisierung zu rechnen?
Herr
Emmerich teilt mit, dass die neuen Glasscheiben für die Fassade bei einer Firma
in Auftrag gegeben wurden. Es wird damit gerechnet, dass die Maßnahme bis zur
Cranger Kirmes abgeschlossen sein wird.
Die
Standortbestimmung für das "3-Männer-Eck" ist nach Absprache mit der
Deutschen Bahn AG ebenfalls abgeschlossen. Es wurden mittlerweile Kontakte zu
einer Restaurierungsfirma hergestellt; der Auftrag muss aber erst noch erteilt
werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Aufstellung ca. 3 - 4 Monate nach
Auftragserteilung erfolgen kann.
Herr
Kortmann fragt nach dem Standort.
Herr
Emmerich sagt aus, dass die Skulptur halblinks vom Ausgang des Bahnhofes - zur
Fußgängerampel hin - aufgestellt werden soll.
Herr
Stöcker fragt nach dem Material der Skulptur.
Herr
Emmerich antwortet, dass für den Abguss ein Zementmaterial vorgesehen ist.
Herr
Stöcker möchte wissen, ob es aufgrund der bestehenden Vandalismusgefahr nicht besser
ist, einen Bronzeabguss zu machen.
Herr
Emmerich entgegnet, dass so ein Abguss den Kostenrahmen sprengen würde.
8.
Schlachthofstraße
zwischen Am Mühlenbach und Gerichtsstraße
- Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.429 -
Die
Schlachthofstraße wurde vor einigen Jahren zwischen Am Mühlenbach und der
Gerichtsstraße neu ausgebaut. Es wurden Verkehrsinseln und Parkstreifen
angelegt sowie neue Ampelanlagen installiert. Es besteht jedoch bei Anwohnern
und Verkehrsteilnehmern der Eindruck, dass die Neugestaltung der
Schlachthofstraße auch Nachteile mit sich gebracht hat.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele
Verkehrsunfälle sind mit welchen Schäden in dem o. g. Bereich seit dem
Neuausbau vorgekommen?
2. Hat die
Unfallhäufigkeit seit dem Neuausbau zugenommen?
3. Die
Linienbusse blockieren auf der Schlachthofstraße in Fahrtrichtung Eickel als
Linksabbieger vor der Ampel an der Kreuzung Gerichtsstraße auch den nachfolgenden
Geradeausverkehr. Dies ist u. a. mit einer starken Lärm- und Abgasbelästigung
der Anwohner verbunden.
Besteht
die Möglichkeit, die Linienbusse mit Impulsgebern auszustatten, welche auf
Anforderung dem Linienverkehr an der Ampel sofort freie Fahrt geben?
4. Kann man in
dem o. g. Bereich nicht auf die Ampeln an der Gerichtsstraße und Freisenstraße
verzichten?
5. Kann durch
eine regelmäßige Pflege der Grünstreifen (Rückschnitt) zwischen den Parkboxen
in dem o. g. Bereich sichergestellt werden, dass eine Sichtbehinderung der
dort parkenden Fahrzeugführer unterbleibt?
Herr
Sablinski gibt folgende Antworten:
zu
1.:
Nach
dem Umbau sind im Jahr 1999 2 Unfälle, in 2000 1 Unfall und in 2001 auch 1
Unfall in dem Abschnitt vorgekommen. Bei den Unfällen kam es zu Sachschäden
bzw. Verletzten.
zu
2.:
Die
Unfallhäufigkeit hat im Vergleich zu den Jahren vor dem Umbau nicht zugenommen.
In den Jahren 1994 - 1997 sind pro Jahr 2 bis 6 Unfälle in dem Abschnitt
passiert.
zu
3.:
Nur
wenn der Bus als drittes Fahrzeug an der Ampel zum Einbiegen in die
Gerichtsstraße steht, blockiert er den nachfolgenden Verkehr.
Die
BOGESTRA ist zur Zeit dabei, die Busse umzurüsten (RBL 14 - Funktelegramm). Die
Technik der Ampel ist darauf abgestimmt und könnte bei Ausrüstung der Busse
sofort eingesetzt werden.
zu
4.:
Die
Ampeln dienen den Fußgängern zur sicheren Überquerung der Straße und der
Schaffung von Zeitlücken für den Abfluss des ÖPNV (durch Einrichtung der grünen
Welle). Bei Aufhebung der Ampel würden die Zeitlücken zu klein, um die Busse
sicher abfließen zu lassen.
zu
5.:
Der
Bewuchs auf den Flächen im Bereich der Ampelanlage wird regelmäßig zur
Freihaltung der Sichtdreiecke geschnitten.
Auch
auf den anderen Flächen können die Sträucher kurz gehalten werden, obwohl der
Bewuchs dem ein- bzw. ausparkenden Fahrzeugführer keine Sichtbehinderung geben
dürfte.
Frau
Middelhoff gibt sich mit der Stellungnahme nicht zufrieden, da der Rückstau
eine immense Verkehrsbehinderung darstellt. Auch die Länge der Verkehrsinsel
und die Anzahl der Lichtsignalanlagen ist indiskutabel.
Herr
Sablinski sagt aus, dass seit dem Umbau der Straße kein Auffahrunfall zu
verzeichnen war, was Frau Middelhoff aber widerlegt.
Nach
Aussage der Verwaltung kommt es nur zu Rückstaus, wenn der Bus als 3. Fahrzeug
auf der Abbiegespur steht. Herr Sablinski gibt zu Bedenken, dass in der
Hauptverkehrszeit an vielen Straßen Staus zu verzeichnen sind.
Er
merkt an, dass - aufgrund der stark vermehrten Wohnbebauung Am Rottfeld - die
Signalanlagen zur Sicherheit der Fußgänger beitragen sollen.
Herr
Okoniewski ist ebenfalls der Meinung, dass eine Prüfung hinsichtlich des
Verzichts diverser Lichtsignalanlagen erfolgen sollte.
Herr
Bleck fragt, ob eine Veränderung der Ampelphasen zu den Hauptverkehrszeiten in
Betracht gezogen werden könnte.
Herr
Sablinski sagt eine Prüfung zu.
Frau
Middelhoff bittet darum, sich die Verkehrsinsel hinsichtlich der Länge
anzusehen.
9. Versorgungskasten
südlich des Gebäudes des Landesarbeitsamtes, Heidstraße 2
- Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.430 -
Südlich
des Gebäudes des Landesarbeitsamtes (Kasse Forderungseinzug) an der Heidstraße
2 befindet sich im Bereich der Bahnböschung ein gemauerter Versorgungskasten.
Die Tür ist beschädigt, so dass die sich in dem Kasten befindende Absperrvorrichtung
nun frei zugänglich ist. Außerdem wurde der Versorgungskasten mit Müll
zugestopft.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchem
Zweck dient der o. g. Versorgungskasten?
2. Wer ist für
die Unterhaltung zuständig?
3. Kann der
Versorgungskasten kurzfristig instandgesetzt und der Müll entfernt werden?
Herr
Sablinski anwortet wie folgt:
Für
die Unterhaltung des Versorgungskasten ist die Deutsche Bahn AG zuständig.
Die
zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG wurden über den Sachstand
informiert und aufgefordert, für Ordnung zu sorgen.
10. Bericht
über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639
Herr
Sablinski teilt mit, dass er heute noch mit dem zuständigen Landesbetrieb
telefoniert hat. Danach gibt es lediglich kleinere Änderungen zum letzten
Sachstand.
Die
Rodungsarbeiten an den Bäumen erfolgen im Oktober 2002.
Es
gibt seitens der Deutschen Bahn AG leichte Verzögerungen bei den
Brückenbauwerken, die aber nicht die Straßenbaumaßnahmen tangieren.
Herr
Okoniewski fragt, ob es bereits konkrete Pläne bezüglich der Straßenregelung
gibt.
Herr
Sablinski erklärt, dass später keine Einbahnregelung mehr vorgesehen ist. Er
schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen Pläne bzgl. der Straßenregelung
mitzubringen.
11. Einrichtung
einer Wohnberatungsstelle
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 05.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.420 -
Auf
Vorschlag der Verwaltung stellt Herr Okoniewski den Antrag, den
Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der o. g. Vorschlag in die
Programmvorschläge für die Lenkungsgruppe der Sozialen Stadt aufgenommen werden
soll.
Herr
Kortmann lässt über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Rahmen des "Integrierten
Handlungskonzeptes Bickern/Unser-Fritz" die Einrichtung einer
Wohnberatungsstelle in die Programmvorschläge für die Lenkungsgruppe der
Sozialen Stadt aufzunehmen. Als Träger sollte ein freier gemeinnütziger
Sozialverband angestrebt werden.
Die
Wohnberatungsstelle soll hauptsächlich folgende Aufgaben übernehmen:
-
Hilfe beim Wohnungstausch (z. B. groß gegen klein)
-
Unterstützung bei der Umzugsorganisation
-
Beratung bei Eigentumsveränderungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
12. Mobilfunkanlage
auf dem Bunker an der Karlstraße
- Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.431 -
Anwohner
der Karlstraße sind besorgt, weil auf dem Dach des Bunkers an der Karlstraße
eine Mobilfunkanlage errichtet wurde. Den Anwohnern liegt ein Gutachten des
Baubiologischen Institutes Neuss vor, nach welchem Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
ein Gesundheitsrisiko (Elektrosmog) für die Bevölkerung darstellen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche
rechtlichen Vorschriften gelten für die Aufstellung von Mobilfunkanlagen?
2. Inwieweit
kann die Verwaltung Einfluss auf die Standortauswahl der Mobilfunkbetreiber
für ihre Anlagen nehmen (z. B. Nähe zu Kindergärten, Krankenhäusern etc.).
3. Sollen am
gleichen Standort noch weitere Anlagen errichtet werden?
4. Wie
beurteilt die Verwaltung die gesundheitliche Gefährdung der betroffenen
Anwohner?
Herr
Dr. Steiner macht folgende Aussagen:
zu
1.:
Die
Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liegen in der Verantwortung des
Netzbetreibers.
Nach
den Bestimmungen der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
BImSchV) vom 16.12.1996 sind Funkanlagen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen so zu errichten und zu betreiben, dass in ihrem
Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher
Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere
ortsfeste Sendeanlagen eine Überschreitung der in der Verordnung festgelegten
Grenzwerte ausgeschlossen ist. Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um die
von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfohlenen Grenzwerte.
Voraussetzung
der Inbetriebnahme einer Mobilfunksendeanlage ist die funkrechtliche
Genehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz. Dazu muss der Betreiber eine
Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
(Reg TP) beibringen, welche erteilt wird, wenn der von ihr aufgrund der 26.
BImSchV festgelegte Sicherheitsabstand am Installationsort einhaltbar ist. Die
Bescheinigung gilt rechtlich als Nachweis der Wahrung gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und ist vom Betreiber mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme
der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde (in NRW: Staatliche
Umweltämter STUA, für Herne zuständig: STUA Hagen) zu übergeben.
Eine
regelmäßige Beteiligung der Kommunen oder gar eine Öffentlichkeitsbeteiligung
ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung
zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden
erfolgt seit kurzem eine Information der Kommunen über Neuinbetriebnahmen.
Neben
der in jedem Fall einzuholenden Standortbescheinigung, die bei jeder Änderung
einer Anlage erlischt und dann ggfs. neu zu erteilen ist, kann jedoch eine
bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Genehmigungspflicht bestehen.
Nach
§ 65 der Bauordnung NW sind Antennenanlagen bis zu einer Höhe von 10 m (bei
Parabolantennen dürfen die Reflektorschalen zusätzlich nur 1,20 m Durchmesser
haben) genehmigungsfrei. Für die Errichtung von Antennen auf Dächern ist die
Höhe ab dem Dachaustritt maßgeblich. Sonstige, dem Fernmeldewesen dienende
bauliche Anlagen sind bis 20 qm Grundfläche und 4 m Höhe genehmigungsfrei. Für
größere Anlagen ist demnach eine Baugenehmigung erforderlich.
Die
noch bis vor kurzem meist vertretene Auffassung, dass bauordnungsrechtlich
genehmigungsfreie Anlagen immer auch bauplanungsrechtlich zulässig seien,
lässt sich aufgrund der inzwischen ergangenen Rechtsprechung nicht mehr
aufrecht erhalten. Das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW
erarbeitet zur Zeit einen Erlass, der sich mit den bauordnungs- und
bauplanungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit befasst.
Nach
derzeitiger Auffassung handelt es sich bei Mobilfunkanlagen um nicht störende
Gewerbebetriebe. Als solche sind sie in Besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten,
Mischgebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten allgemein
zulässig. In Allgemeinen Wohngebieten ist nur eine ausnahmsweise Zulässigkeit
gegeben, während in Reinen Wohngebieten noch nach Haupt- und Nebenanlagen
unterschieden werden muss. Dort sind sie als Nebenanlagen ausnahmsweise
zulässig (seit 1990), während Hauptanlagen nur im Wege einer Befreiung
zugelassen werden können. Im bauplanungsrechtlichen Aussenbereich sind Anlagen
zur Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen privilegiert zulässig,
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Von
bauplanungsrechtlicher Relevanz kann darüberhinaus eine mögliche Störung des
Orts- und Landschaftsbildes sein. Die Gewährleistung gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse wird durch die o. g. Standortbescheinigung bestätigt.
zu
Frage 2:
Aus
der Darstellung der rechtlichen Vorschriften ergibt sich der Grad der
Einflussmöglichkeit durch die Stadtverwaltung. Eine darüber hinausgehende
Beteiligung der Kommunen oder gar eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist
gesetzlich nicht vorgesehen. Die mit der freiwilligen Vereinbarung zwischen
den Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden eigentlich
beabsichtigte Einbeziehung der Kommunen in die Netz- und Standortplanung greift
nur in sehr geringem Umfang, da auch bei bereits noch nicht errichteten Anlagen
häufig seitens der Betreiber Verpflichtungen eingegangen wurden bzw. von diesen
auch der Ausbau vorhandener Standorte bevorzugt wird.
zu
Frage 3:
Im
Februar diesen Jahres hatten die Netzbetreiber der Verwaltung ihre
Standortplanung bekanntgegeben. Demnach sind für diesen Standort derzeit keine
weiteren Anlagen vorgesehen.
zu
Frage 4:
Ob
und welche gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit Mobilfunksendern
bestehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfassend kalkulierbar und wird in
der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Momentan wird untersucht, ob
elektromagnetische Felder außer einer thermischen Wirkung auch Wirkungen auf
biologische Funktionen des Körpers haben. Die Mannigfaltigkeit der
Versuchsansätze bezüglich der biologischen Objekte, der Beschaffenheit der
applizierten Felder sowie der Dauer der Exposition lassen noch keine klaren
Effekte erkennen.
Die
bisherige gesetzliche Regelung der Mobilfunkplanung beschränkt sich auf die
26. BImSchV. Die Einhaltung der dort vorgeschriebenen Grenzwerte für den
Gesundheitsschutz wird durch behördlich (Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post) ermittelte Sicherheitsabstände zu den Funkanlagen gewährleistet. Bei
der Berechnung wird eine Vorbelastung durch eventuell bereits am Standort
vorhandene Anlagen berücksichtigt. Somit werden gesundheitsgefährdende
Grenzwertüberschreitungen für die thermische Wirkung der Felder ausgeschlossen.
Nach
den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Verwaltung davon aus, dass bei
Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV keine akute Gesundheitsgefährdung im
Bereich von Mobilfunkanlagen besteht. Messungen in der Umgebung von Mobilfunkanlagen
haben gezeigt, dass der Grenzwert weit unterschritten wird.
Aus
gesundheitspräventiver Sicht wird besonders Kindern und Jugendlichen von einem
häufigen und lang andauernden Gebrauch von Mobiltelefonen abgeraten. Bei der
Wahl eines Telefons sollte auf eine geringe Abstrahlung des Gerätes geachtet
werden.
Da
die mobile Erreichbarkeit in der Bevölkerung gewünscht ist, ist die damit
verbundene Technikausstattung auch im Rahmen einer gesellschaftspolitischen
Risikokommunikation zu diskutieren.
Frau
Middelhoff ist der Meinung, dass es sich hier um ein reines Wohngebiet mit
Kindergarten und Schule handelt.
Herr
Dr. Steiner kann nicht genau sagen, ob hier ein tatsächlich reines Wohngebiet
vorliegt.
Auf
die Äußerung einer Bürgerin, dass eine zweite Mobilfunkanlage erst vor ca. 2
Monaten installiert wurde, sagt er, dass bei Fehlen eines Bauantrages, dieser
nachträglich noch gestellt werden muss. Es könnte passieren, dass - nach einer
eventuellen Ablehnung - die Anlage abgerissen werden muss.
13. Bebauung
des ehemaligen Kohlenlagerplatzes Unser-Fritz
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.436 -
In
der Sitzung des Umweltausschusses am 20.02.2002 wurde den Ausschussmitgliedern
mitgeteilt, dass im April/Mai 2002 auf dem Kohlenlagerplatz Erdaufschüttungen
von 0,8 - 1,0 m durchgeführt werden. Ab Juli 2002 sollte die Erschließung
beginnen und ab Oktober 2002 war der Beginn der Hochbaumaßnahmen angesetzt.
In
diesem Zusammenhang stellen sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:
1. Warum gibt
es die sichtbare Zeitverschiebung von zwei Monaten?
2. Wie ist der
aktuelle Sachstand der Realisierung des Bauvorhabens?
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass die damals gemachten Aussagen auf Mitteilungen des
Bauträgers basierten.
Aufgrund
betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten kann mit dem Baubeginn erst im Oktober
2002 gerechnet werden.
Der
Bauträger rechnet mit einem Erschließungsbeginn vor Januar 2003.
Herr
Stöcker fragt nach dem Zeitplan bzgl. der Brückenbauwerke.
Herr
Dr. Steiner sagt aus, dass die zuständige Behörde als Termin den Herbst 2002
avisiert hat, was er allerdings bezweifelt.
14. Rechtsnachfolge
gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2002.377 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung schlägt dem Rat der Stadt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt stimmt der Rechtsnachfolge von der Montan Grundstücksgesellschaft
mbH (MGG) auf den Bauträger Nedbouw zu.
Voraussetzung
ist jedoch, dass der Käufer Nedbouw vorab mögliche Auflagen oder Hinweise der
Bezirksregierung im Rahmen der Kanalnetzanzeigevom 28.03. bzw. 26.04.2002 gemäß
§ 58 Abs. 1 Landeswassergesetz anerkannt und deren schriftliche Umsetzung
garantiert.
Mit
der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bisherige Vertragspartnerin durch
die Stadt wird die Zustimmung zur Rechtsnachfolgeregelung wirksam.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
15. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2002.343 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 181.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
(Anmerkung
der Schriftführerin: Die o. g. Satzung ist Anlage zum Original der
Niederschrift.)
16. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2002.366 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
201 - Siedlung Im Emscherbruch - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und
der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Sternstraße im
Osten, die Dorstener Straße im Süden und die Wiedehopfstraße im Westen.
Der
Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
(Anmerkung
der Schriftführerin: Der o. g. Übersichtsplan ist Anlage zum Original der
Niederschrift.)
17. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2002.371 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
202 - Siedlung Im Dannekamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und
der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Kleingartenanlage
im Osten, die Resser Straße im Süden und die Flurstücksgrenze hinter den
Häusern Im Dannekamp im Westen.
Der
Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
(Anmerkung
der Schriftführerin: O. g. Übersichtsplan ist Anlage zum Original der
Niederschrift.)
18. Künstlerzeche
Unser Fritz; hier: Entfernung von Bäumen für die Erstellung von Parkplätzen
- Vorlage Nr. 2002.404 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt gemäß §5 Abs. 1 der Satzung zum Schutze des
Baumbestandes der Stadt Herne die Entfernung von
-
1 Wildkirsche, Stammumfang 150 cm
-
7 Bergahorn, Stammumfang 80 - 125 cm.
Der
Baumbestand wird durch insgesamt 4 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25
cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen vor dem Kauengebäude in unmittelbarer
Nähe der Baumentfernungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 13
Enthaltungen: 1
19. Beschädigter
Zaun am Bolzplatz Ortelsburger Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.418 -
Herr
Okoniewski zieht die Anfrage aufgrund eines bevorstehenden Ortstermines am
Donnerstag, den 20.06.02 zurück.
20. Beschwerden
über späte Postzustellung
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.434 -
In
den Stadtbezirken Wanne und Eickel haben sich in letzter Zeit die Beschwerden
der Bürger über planmäßige späte Postzustellung verstärkt. Daraus ergeben sich
die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:
1. Ist der
Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Hat es bei
der Post zeitliche Umstellungen in der Zustellung des Briefverkehrs gegeben?
3. Wenn ja,
welche Bewohner sind davon besonders betroffen und wie groß ist die zeitliche
Verschiebung?
Herr
Reinholz antwortet, dass sich die Verwaltung in der Regel nicht mit Fragen der
Postzustellung befasst und auch keine Kenntnis darüber hat, wie die Zustellung
im Stadtgebiet organisiert ist.
Auf
Anfrage wurde von der Deutschen Post AG mitgeteilt, dass sich durch Optimierung
der Postorganisation veränderte Auslieferungszeiten ergeben haben, die zu
einer späteren Zustellung führen können.
In
welchem Umfang Postkunden betroffen sind, ist nicht bekannt. Soweit aufgrund
der Anfrage noch weitere Informationen eingehen, wird die Bezirksvertretung
informiert.
21. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Kortmann teilt mit, dass am Mittwoch, dem 19. Juni 2002, um 16.00 Uhr der
Biergarten am Saalbau eröffnet wird.
Herr
Reinholz teilt zur damaligen Anfrage der Bezirksverordneten Frau Tasche
("Dringend erforderliche Lärmschutzmaßnahmen an der B 226, in Höhe des
Wohnbereiches Grimberger Feld") den aktuellen Sachstand mit.
Danach
hat der Landesbetrieb Straßenbau NW dem hiesigen Fachamt eine
Eingangsbestätigung zukommen lassen mit dem Vermerk, dass die Angelegenheit
geprüft wird. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird das Gremium unverzüglich
informiert.
Herr
Grimm teilt mit, dass sich - aufgrund der Verwaltungsstrukturreform - das Amt
für Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen (Stadtamt 15) ab
sofort
Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen (FB 11)
nennt.