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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.06.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 18.06.2002 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.04 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Frau Darnieder

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Herr Kleibömer

Frau Klein

Herr Kortmann

Herr May

Herr Michaely

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Herr Okoniewski

Frau Ortlieb

Herr Radner

Herr Schubeus

Herr Stöcker

Frau Wein

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Frau Beuermann     16.04 - 18.04 Uhr

Herr Bleck

Herr Schwanengel     16.08 - 17.46 Uhr

 

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von der Verwaltung:

 

Frau Darnieder     (Fachbereich 11)

Herr Grimm          (Fachbereich 11)

Herr Reinholz     (Fachbereich 11)

Herr Semmelmann     (Stadtamt 18)     16.00 -     16.53 Uhr

Herr Schulte-Halm     (Stadtamt 32)     16.00 - 16.30 Uhr

Herr Krowicki          (Stadtamt 39)          16.00 - 16.30 Uhr

Herr Emmerich          (Stadtamt 41)          16.00 - 16.53 Uhr

Herr Belker     (Stadtamt 52)     16.00 - 16.35 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)

Herr Sablinski     (Stadtamt 66)     16.00 - 17.21 Uhr

 


 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Hinz

Herr Koch

Frau Tasche

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Forensik

 

 2.     Sperrung des Cranger-Kirmes-Platzes für LKW

-Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2002-

 

 3.     Abstellen von LKW auf der Hammerschmidtstraße zwischen A 42 und Heinrich-Imig-Straße

-Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002-

 

 4.     Zweiter Sportplatz für den Sportverein Wanne 1911 e. V.

-Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-

 

 5.     Förderprogramm Lokale Agenda 21

 

 6.     Malakowturm auf dem ehemaligen Zechengelände Unser-Fritz 1/4

-Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-

 

 7.     Vorplatz des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel

-Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-

 

 8.     Schlachthofstraße zwischen Am Mühlenbach und Gerichtsstraße

-Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-

 

 9.     Versorgungskasten südlich des Gebäudes des Landesarbeits­amtes, Heidstraße 2

-Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-

 

10.     Bericht über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639

 

11.     Einrichtung einer Wohnberatungsstelle

-Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2002-

 

12.     Mobilfunkanlage auf dem Bunker an der Karlstraße

-Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002-

 

13.     Bebauung des ehemaligen Kohlenlagerplatzes Unser-Fritz

-Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-

 

14.     Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

15.     Planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

16.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 201 - Sied­lung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne

 

17.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 - Sied­lung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne

 

18.     Künstlerzeche Unser Fritz; hier: Entfernung von Bäumen für die Erstellung von Parkplätzen

 

19.     Beschädigter Zaun am Bolzplatz Ortelsburger Straße

-Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002-

 

20.     Beschwerden über späte Postzustellung

-Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002-

 

21.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

 2.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 

1.       Forensik

                                                            

 

Herr Kortmann teilt mit, dass kein neuer Sachstand vorliegt.

 

 

 

2.         Sperrung des Cranger-Kirmes-Platzes für LKW

- Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.421 -

                                                            

 

Nach erfolgter Stellungnahme der Verwaltung (sh. Anlage 1) gibt Herr Okoniewski folgende Äußerung zu Protokoll:

 

"Die Stellungnahme der Verwaltung kann nicht akzeptiert wer­den. Die Belange ausländischer LKW-Unternehmer werden von der Verwaltung höher bewertet als die Belange der Anwohner."

 


 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Herne, die Ver­waltung zu beauftragen, die öffentlichen Verkehrsflächen auf dem Cranger-Kirmes-Platz so auszuschildern, dass dort keine LKW mehr abgestellt werden dürfen. Durch entsprechende

Kontrollen und evtl. weitergehende Maßnahmen ist danach si­cherzustellen, dass dort tatsächlich auch keine LKW oder Con­tainer mehr abgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  12 

Enthaltungen:  2

 

 

 

Herr Kleibömer stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Die Sitzung sollte kurzzeitig unterbrochen werden, um den an­wesenden Mitglieder der ANTIFA - Gruppe ein Rederecht vor die­sem Gremium einzuräumen. Hintergrund ist die erfolgte Skin-

head Feier.

 

Herr Kortmann lässt über diesen Antrag abstimmen; die Bezirks­vertretung lehnt den Antrag bei 2 Ja - Stimmen und 12 Nein - Stimmen ab.

 

 

 

3.         Abstellen von LKW auf der Hammerschmidtstraße zwischen A 42 und Heinrich-Imig-Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.419 -

                                                            

 

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung am 30.04.2002 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass die LKW, welche auf der Hammerschmidtstraße zwischen der A 42 und der Heinrich-Imig-Straße schon vor Monaten abgestellt wurden, ab Mitte Mai 2002 wieder fahren sollen. Als Begründung wurde angegeben, dass dann ein Rechtsstreit in der Türkei beendet sein sollte, welcher den Eigentümer der in der Türkei zugelassenen LKW bis­her daran hinderte, die LKW einzusetzen.

 

Bis heute wurden jedoch weder die an der Hammerschmidtstraße verbliebenen LKW und Anhänger noch die im Vorfeld der letzten Sitzung der Bezirksvertretung zur Dorstener Straße umge­setzten LKW weggefahren.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Warum wurden die LKW entgegen der Aussage der Ver­waltung in der Sitzung am 30.04.2002 bisher nicht weg­gefahren?

 

2. Da seitens des Halters offensichtlich hinsichtlich des Wegfahrens der LKW falsche Versprechungen gemacht wur­den, hält es die Verwaltung nunmehr für erforderlich, in dem o. g. Bereich der Hammerschmidtstraße Haltver­botschilder für LKW aufzustellen?

 

 

 

Herr Schulte-Halm macht folgende Aussagen:

 

Bis heute Nachmittag waren bis auf 2 LKW-Anhänger alle Fahr­zeuge unterwegs. Da die auf der Dorstener Straße befindliche Zugmaschine defekt ist, konnten diese 2 LKW-Anhänger nicht weggefahren werden. Außerdem stehen diese 2 Anhänger erst seit einer Woche auf der Hammerschmidtstraße.

 

 

Herr Okoniewski stellt fest, dass nach der letzten Sitzung al­le LKW weg waren; sie waren aber auch ebenso schnell wieder da. Die LKW-Anhänger werden nachweislich nicht bewegt. Ledig­lich die Zugmaschine fährt.

Er ist nach wie vor der Meinung, dass ein Parkraumkonzept von Nöten ist, ebenso ein absolutes Haltverbot für LKW.

 

 

 

4.         Zweiter Sportplatz für den Sportverein Wanne 1911 e. V.

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.432 -

                                                            

 

Der Sportverein Wanne 1911 e. V. betreibt eine sehr erfolg­reiche Jugendarbeit, was sich in den zahlreichen Jugendmann­schaften des Vereines ausdrückt. Da diese Jugendmannschaften keine ausreichende Zeit zum Training auf dem Sportplatz ha­ben, hatte die Bezirksvertretung vor längerer Zeit beschlos­sen, dass ein Trainingsplatz für Jugendliche neben dem Sport­platz gebaut werden soll.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um Beantwor­tung folgender Fragen:

 

 

1. Wie ist der Planungsstand?

 

2. Wann wird voraussichtlich der Platz gebaut?

 

 

 

Herr Belker trägt folgenden Sachstand vor:

 

Bereits im Jahr 1999 hat der Sportverein Wanne 1911 e. V. ei­ne zusätzliche Trainingsfläche beantragt, um sein Jugendtrai­ning durchführen zu können. In der Sitzung der Bezirkver­tretung am 06. Februar 2001 hat sich das Gremium ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt; die Verwaltung hat ihr Konzept, einen 20 x 40 m großen Platz zu errichten, in dieser Sitzung vorgestellt.

Diese Sportflächen werden als Kleinspielfelder bezeichnet und dienen zum Trainingsbetrieb von jüngeren Mannschaften.

Dieses Kleinspielfeld einschließlich Umzäunung soll mit einem Kostenvolumen von damals 50.000 bis 60.000 DM (heute ca. 25.000 bis 30.000 EURO) errichtet werden.

In dem Bericht der Verwaltung wurden zwei Probleme aufge­zeigt, die der Umsetzung entgegenstanden:

 

- Lärmgutachten und

- Bebauungsplanänderung.

 

Nach der Sitzung vom 06. Februar 2001 wurde von der Sportver­waltung mit dem Hinweis auf den Willen der Bezirksvertretung schriftlich beantragt, den Bebauungsplan entsprechend zu än­dern.

Nach Aussagen des Planungsamtes dauert ein Bebauungsplanver­fahren, in diesem Fall eine Änderung des Bebauungsplanver­fahrens, einige Jahre.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage teilte die Planver­waltung mit, dass eine Ausnahme zum bestehenden Bebauungsplan erteilt werden kann.

 

Wann der Platz gebaut wird kann konkret nicht festgelegt wer­den; bis Ende August wird der Bauantrag gestellt.

 

 

 

Herr May möchte wissen, ob die Realisierung des Platzes bis Anfang nächsten Jahres möglich ist.

Herr Dr. Steiner erklärt, dass ein Dispens unter Abwägung al­ler Belange - auch nachbarschaftlicher Belange - erteilt wer­den kann. Er sieht der Angelegenheit aber positiv entgegen, wenn die Haushaltsmittel bereit stehen.

 

 

 

5.       Förderprogramm Lokale Agenda 21

- Vorlage Nr. 2002.392 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agen­da 21.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: O. g. Förderprogramm ist als Anlage zum Original der Niederschrift beigefügt.)

 

 

 

6.         Malakowturm auf dem ehemaligen Zechengelände Unser-Fritz 1/4

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.433 -

                                                            

 

Das ehemalige Zechengelände Unser-Fritz 1/4 wird zurzeit sa­niert. Der unter Denkmalschutz stehende Malakowturm fällt nicht unter die o. g. Sanierung. Der Turm ist nach dem Ab­bruch der übrigen Zechenbauten vor allem auf der östlichen und südlichen Seite in einem sehr unansehnlichem Zustand. Die Deutsche Steinkohle AG (DSK) hat schon vor längerer Zeit eine Gesellschaft zur Sanierung alter Zechenbauten gegründet.

 

Daraus ergeben sich die nachstehenden Fragen an die Ver­waltung:

 

1. Wie und wann soll der Malakowturm saniert werden?

 

2. Ist die Entkernung und Entrümpelung sowie die Sanie­rung im Turminneren möglich?

 

3. Wenn ja, kann der Turm einer zukünftigen Nutzung als Wohnungsimmobilie, Atelier oder mittels eines einsei­tigen Anbaus als Verwaltungstrakt für das geplante Lo­gistikzentrum genutzt werden?

 

 

Herr Dr. Steiner gibt folgende Antwort:

 

Mit Beurkundung vom 21.02.1997 bringt die RAG den Malakowturm in die Stiftung

 

       "Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur"

 

ein.

Entwürfe für eine Nutzung liegen nicht vor.

 

Ein Architekturbüro in Berlin hat für den Turm eine Machbar­keitsstudie durchgeführt, die eine Umnutzung als Hotel und als Seminar- bzw. Büroraumnutzung darstellt.

 

Die Kosten würden sich auf ca. 1 Mio. Euro belaufen. Die Stif­tung hat allerdings kein Geld hierfür.

 

   

Bei gesicherter Finanzierung ist die Entkernung und Entrümpe­lung möglich.

 

Im Gespräch ist auch die Realisierung im Rahmen der geplanten Last-Mile-Logistic.

 

 

 

Herr Okoniewski fragt, ob es Sinn macht, solche Gebäude in die Verantwortung einer Stiftung zu übergeben.

 

Herr Dr. Steiner erklärt, dass der Bergbau veranlasst wurde, mit dem industriekulturellen Erbe etwas zu unternehmen. Auch die Gemeinden wurden daraufhin gefragt, ob sie Verwendung ha­ben für die Gebäude. Aber auch hier scheitert es an den finan­ziellen Mitteln. Oftmals wurden in der Vergangenheit die Ge­bäude abgerissen. Um diesen Abrissen entgegenzuwirken, wurden Stiftungen, die sich teilweise aus Mitteln des Bergbaus finan­zieren, zum Erhalt gegründet.

 

 

 

 

7.         Vorplatz des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.435 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Wanne und der Rat der Stadt Herne haben beschlossen, Veränderungen auf dem Vorplatz des Hauptbahn­hofes vorzunehmen, und zwar Änderungen an der Glasfassade und Aufstellung von Kopien des "Drei-Männer-Ecks".

 

Dazu stellen sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:

 

1. Wie weit ist der Planungsstand?

 

2. Wann ist mit einer Realisierung zu rechnen?

 

 

 

Herr Emmerich teilt mit, dass die neuen Glasscheiben für die Fassade bei einer Firma in Auftrag gegeben wurden. Es wird da­mit gerechnet, dass die Maßnahme bis zur Cranger Kirmes abge­schlossen sein wird.

 

Die Standortbestimmung für das "3-Männer-Eck" ist nach Ab­sprache mit der Deutschen Bahn AG ebenfalls abgeschlossen. Es wurden mittlerweile Kontakte zu einer Restaurierungsfirma her­gestellt; der Auftrag muss aber erst noch erteilt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Aufstellung ca. 3 - 4 Monate nach Auftragserteilung erfolgen kann.

 

 

Herr Kortmann fragt nach dem Standort.

 

Herr Emmerich sagt aus, dass die Skulptur halblinks vom Aus­gang des Bahnhofes - zur Fußgängerampel hin - aufgestellt wer­den soll.

 

Herr Stöcker fragt nach dem Material der Skulptur.

 

Herr Emmerich antwortet, dass für den Abguss ein Zementmateri­al vorgesehen ist.

 

     Herr Stöcker möchte wissen, ob es aufgrund der bestehenden        Vandalismusgefahr nicht besser ist, einen Bronzeabguss zu ma­chen.

 

Herr Emmerich entgegnet, dass so ein Abguss den Kostenrahmen sprengen würde.

 

 

 

 8.         Schlachthofstraße zwischen Am Mühlenbach und Gerichtsstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.429 -

                                                            

 

Die Schlachthofstraße wurde vor einigen Jahren zwischen Am Mühlenbach und der Gerichtsstraße neu ausgebaut. Es wurden Verkehrsinseln und Parkstreifen angelegt sowie neue Ampelan­lagen installiert. Es besteht jedoch bei Anwohnern und Ver­kehrsteilnehmern der Eindruck, dass die Neugestaltung der Schlachthofstraße auch Nachteile mit sich gebracht hat.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Wie viele Verkehrsunfälle sind mit welchen Schäden in dem o. g. Bereich seit dem Neuausbau vorgekommen?

 

2. Hat die Unfallhäufigkeit seit dem Neuausbau zugenommen?

 

3. Die Linienbusse blockieren auf der Schlachthofstraße in Fahrtrichtung Eickel als Linksabbieger vor der Am­pel an der Kreuzung Gerichtsstraße auch den nachfol­genden Geradeausverkehr. Dies ist u. a. mit einer star­ken Lärm- und Abgasbelästigung der Anwohner verbunden.

 

Besteht die Möglichkeit, die Linienbusse mit Impulsge­bern auszustatten, welche auf Anforderung dem Linien­verkehr an der Ampel sofort freie Fahrt geben?

 

4. Kann man in dem o. g. Bereich nicht auf die Ampeln an der Gerichtsstraße und Freisenstraße verzichten?

 

5. Kann durch eine regelmäßige Pflege der Grünstreifen (Rückschnitt) zwischen den Parkboxen in dem o. g. Be­reich sichergestellt werden, dass eine Sichtbe­hinderung der dort parkenden Fahrzeugführer unter­bleibt?

 

 

 

Herr Sablinski gibt folgende Antworten:

 

zu 1.:

 

Nach dem Umbau sind im Jahr 1999 2 Unfälle, in 2000 1 Unfall und in 2001 auch 1 Unfall in dem Abschnitt vorgekommen. Bei den Unfällen kam es zu Sachschäden bzw. Verletzten.

 

zu 2.:

 

Die Unfallhäufigkeit hat im Vergleich zu den Jahren vor dem Umbau nicht zugenommen. In den Jahren 1994 - 1997 sind pro Jahr 2 bis 6 Unfälle in dem Abschnitt passiert.


 

zu 3.:

 

Nur wenn der Bus als drittes Fahrzeug an der Ampel zum Einbie­gen in die Gerichtsstraße steht, blockiert er den nachfol­genden Verkehr.

Die BOGESTRA ist zur Zeit dabei, die Busse umzurüsten (RBL 14 - Funktelegramm). Die Technik der Ampel ist darauf abgestimmt und könnte bei Ausrüstung der Busse sofort eingesetzt werden.

 

zu 4.:

 

Die Ampeln dienen den Fußgängern zur sicheren Überquerung der Straße und der Schaffung von Zeitlücken für den Abfluss des ÖPNV (durch Einrichtung der grünen Welle). Bei Aufhebung der Ampel würden die Zeitlücken zu klein, um die Busse sicher ab­fließen zu lassen.

 

zu 5.:

 

Der Bewuchs auf den Flächen im Bereich der Ampelanlage wird regelmäßig zur Freihaltung der Sichtdreiecke geschnitten.

Auch auf den anderen Flächen können die Sträucher kurz gehal­ten werden, obwohl der Bewuchs dem ein- bzw. ausparkenden Fahrzeugführer keine Sichtbehinderung geben dürfte.

 

 

 

Frau Middelhoff gibt sich mit der Stellungnahme nicht zu­frieden, da der Rückstau eine immense Verkehrsbehinderung dar­stellt. Auch die Länge der Verkehrsinsel und die Anzahl der Lichtsignalanlagen ist indiskutabel.

 

Herr Sablinski sagt aus, dass seit dem Umbau der Straße kein Auffahrunfall zu verzeichnen war, was Frau Middelhoff aber wi­derlegt.

Nach Aussage der Verwaltung kommt es nur zu Rückstaus, wenn der Bus als 3. Fahrzeug auf der Abbiegespur steht. Herr Sab­linski gibt zu Bedenken, dass in der Hauptverkehrszeit an vie­len Straßen Staus zu verzeichnen sind.

Er merkt an, dass - aufgrund der stark vermehrten Wohnbe­bauung Am Rottfeld - die Signalanlagen zur Sicherheit der Fuß­gänger beitragen sollen.

 

Herr Okoniewski ist ebenfalls der Meinung, dass eine Prüfung hinsichtlich des Verzichts diverser Lichtsignalanlagen er­folgen sollte.

 

Herr Bleck fragt, ob eine Veränderung der Ampelphasen zu den Hauptverkehrszeiten in Betracht gezogen werden könnte.

 

Herr Sablinski sagt eine Prüfung zu.

 

Frau Middelhoff bittet darum, sich die Verkehrsinsel hin­sichtlich der Länge anzusehen.

 

 

 

9.         Versorgungskasten südlich des Gebäudes des Landesarbeits­amtes, Heidstraße 2

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.430 -

                                                            

 

Südlich des Gebäudes des Landesarbeitsamtes (Kasse Forderungs­einzug) an der Heidstraße 2 befindet sich im Bereich der Bahn­böschung ein gemauerter Versorgungskasten. Die Tür ist be­schädigt, so dass die sich in dem Kasten befindende Absperr­vorrichtung nun frei zugänglich ist. Außerdem wurde der Ver­sorgungskasten mit Müll zugestopft.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Welchem Zweck dient der o. g. Versorgungskasten?

 

     2.       Wer ist für die Unterhaltung zuständig?

 

3. Kann der Versorgungskasten kurzfristig instandgesetzt und der Müll entfernt werden?

    

 

 

Herr Sablinski anwortet wie folgt:

 

Für die Unterhaltung des Versorgungskasten ist die Deutsche Bahn AG zuständig.

 

Die zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG wurden über den Sachstand informiert und aufgefordert, für Ordnung zu sor­gen.

 

 

 

10.       Bericht über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639

                                                            

 

Herr Sablinski teilt mit, dass er heute noch mit dem zuständi­gen Landesbetrieb telefoniert hat. Danach gibt es lediglich kleinere Änderungen zum letzten Sachstand.

 

Die Rodungsarbeiten an den Bäumen erfolgen im Oktober 2002.

 

Es gibt seitens der Deutschen Bahn AG leichte Verzögerungen bei den Brückenbauwerken, die aber nicht die Straßenbaumaß­nahmen tangieren.

 

Herr Okoniewski fragt, ob es bereits konkrete Pläne bezüglich der Straßenregelung gibt.

 

Herr Sablinski erklärt, dass später keine Einbahnregelung mehr vorgesehen ist. Er schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen Pläne bzgl. der Straßenregelung mitzubringen.

 

 

 

11.         Einrichtung einer Wohnberatungsstelle

- Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.420 -

                                                            

 

Auf Vorschlag der Verwaltung stellt Herr Okoniewski den An­trag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der o. g. Vorschlag in die Programmvorschläge für die Lenkungs­gruppe der Sozialen Stadt aufgenommen werden soll.

 

Herr Kortmann lässt über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Rahmen des "Integrierten Handlungskonzeptes Bickern/Unser-Fritz" die Ein­richtung einer Wohnberatungsstelle in die Programmvorschläge für die Lenkungsgruppe der Sozialen Stadt aufzunehmen. Als Träger sollte ein freier gemeinnütziger Sozialverband ange­strebt werden.

 

Die Wohnberatungsstelle soll hauptsächlich folgende Aufgaben übernehmen:

 

- Hilfe beim Wohnungstausch (z. B. groß gegen klein)

- Unterstützung bei der Umzugsorganisation

- Beratung bei Eigentumsveränderungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

12.         Mobilfunkanlage auf dem Bunker an der Karlstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.431 -

                                                            

 

Anwohner der Karlstraße sind besorgt, weil auf dem Dach des Bunkers an der Karlstraße eine Mobilfunkanlage errichtet wur­de. Den Anwohnern liegt ein Gutachten des Baubiologischen Ins­titutes Neuss vor, nach welchem Mobilfunkanlagen in Wohn­gebieten ein Gesundheitsrisiko (Elektrosmog) für die Bevöl­kerung darstellen.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Auf­stellung von Mobilfunkanlagen?

 

2. Inwieweit kann die Verwaltung Einfluss auf die Stand­ortauswahl der Mobilfunkbetreiber für ihre Anlagen neh­men (z. B. Nähe zu Kindergärten, Krankenhäusern etc.).

 

3. Sollen am gleichen Standort noch weitere Anlagen er­richtet werden?

 

4. Wie beurteilt die Verwaltung die gesundheitliche Ge­fährdung der betroffenen Anwohner?

 

 

 

Herr Dr. Steiner macht folgende Aussagen:

 

zu 1.:

 

Die Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liegen in der Verantwortung des Netzbetreibers.

Nach den Bestimmungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektro­magnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16.12.1996 sind Funkan­lagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen so zu er­richten und zu betreiben, dass in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die nicht nur zum vorüber­gehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Sendeanlagen eine Über­schreitung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte aus­geschlossen ist. Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfohlenen Grenzwerte.

Voraussetzung der Inbetriebnahme einer Mobilfunksendeanlage ist die funkrechtliche Genehmigung nach dem Telekommunika­tionsgesetz. Dazu muss der Betreiber eine Standortbescheini­gung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg TP) beibringen, welche erteilt wird, wenn der von ihr aufgrund der 26. BImSchV festgelegte Sicherheitsabstand am In­stallationsort einhaltbar ist. Die Bescheinigung gilt recht­lich als Nachweis der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeits­verhältnisse und ist vom Betreiber mindestens 14 Tage vor In­betriebnahme der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde (in NRW: Staatliche Umweltämter STUA, für Herne zuständig: STUA Hagen) zu übergeben.

 

Eine regelmäßige Beteiligung der Kommunen oder gar eine Öf­fentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auf­grund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Mobilfunk­netzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt seit kurzem eine Information der Kommunen über Neuinbetrieb­nahmen.

 

Neben der in jedem Fall einzuholenden Standortbescheinigung, die bei jeder Änderung einer Anlage erlischt und dann ggfs. neu zu erteilen ist, kann jedoch eine bauordnungs- und baupla­nungsrechtliche Genehmigungspflicht bestehen.

    

Nach § 65 der Bauordnung NW sind Antennenanlagen bis zu einer Höhe von 10 m (bei Parabolantennen dürfen die Reflektorscha­len zusätzlich nur 1,20 m Durchmesser haben) genehmigungs­frei. Für die Errichtung von Antennen auf Dächern ist die Hö­he ab dem Dachaustritt maßgeblich. Sonstige, dem Fernmelde­wesen dienende bauliche Anlagen sind bis 20 qm Grundfläche und 4 m Höhe genehmigungsfrei. Für größere Anlagen ist dem­nach eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Die noch bis vor kurzem meist vertretene Auffassung, dass bau­ordnungsrechtlich genehmigungsfreie Anlagen immer auch baupla­nungsrechtlich zulässig seien, lässt sich aufgrund der inzwi­schen ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aufrecht erhalten. Das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW erarbeitet zur Zeit einen Erlass, der sich mit den bauord­nungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit be­fasst.

 

Nach derzeitiger Auffassung handelt es sich bei Mobilfunkan­lagen um nicht störende Gewerbebetriebe. Als solche sind sie in Besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten, Kern­gebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten allgemein zu­lässig. In Allgemeinen Wohngebieten ist nur eine ausnahmswei­se Zulässigkeit gegeben, während in Reinen Wohngebieten noch nach Haupt- und Nebenanlagen unterschieden werden muss. Dort sind sie als Nebenanlagen ausnahmsweise zulässig (seit 1990), während Hauptanlagen nur im Wege einer Befreiung zugelassen werden können. Im bauplanungsrechtlichen Aussenbereich sind Anlagen zur Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen privilegiert zulässig, wenn öffentliche Belange nicht ent­gegenstehen.

Von bauplanungsrechtlicher Relevanz kann darüberhinaus eine mögliche Störung des Orts- und Landschaftsbildes sein. Die Ge­währleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird durch die o. g. Standortbescheinigung bestätigt.

 

 

zu Frage 2:

 

Aus der Darstellung der rechtlichen Vorschriften ergibt sich der Grad der Einflussmöglichkeit durch die Stadtverwaltung. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Kommunen oder gar eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich nicht vorgese­hen. Die mit der freiwilligen Vereinbarung zwischen den Mobil­funknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden eigent­lich beabsichtigte Einbeziehung der Kommunen in die Netz- und Standortplanung greift nur in sehr geringem Umfang, da auch bei bereits noch nicht errichteten Anlagen häufig seitens der Betreiber Verpflichtungen eingegangen wurden bzw. von diesen auch der Ausbau vorhandener Standorte bevorzugt wird.

 

 

zu Frage 3:

 

Im Februar diesen Jahres hatten die Netzbetreiber der Ver­waltung ihre Standortplanung bekanntgegeben. Demnach sind für diesen Standort derzeit keine weiteren Anlagen vorgesehen.

 

 

zu Frage 4:

 

Ob und welche gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit Mo­bilfunksendern bestehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht um­fassend kalkulierbar und wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Momentan wird untersucht, ob elektromagnetische Felder außer einer thermischen Wirkung auch Wirkungen auf bio­logische Funktionen des Körpers haben. Die Mannigfaltigkeit der Versuchsansätze bezüglich der biologischen Objekte, der Beschaffenheit der applizierten Felder sowie der Dauer der Ex­position lassen noch keine klaren Effekte erkennen.

 

Die bisherige gesetzliche Regelung der Mobilfunkplanung be­schränkt sich auf die 26. BImSchV. Die Einhaltung der dort vorgeschriebenen Grenzwerte für den Gesundheitsschutz wird durch behördlich (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ermittelte Sicherheitsabstände zu den Funkanlagen gewährleistet. Bei der Berechnung wird eine Vorbelastung durch eventuell bereits am Standort vorhandene Anlagen berück­sichtigt. Somit werden gesundheitsgefährdende Grenzwertüber­schreitungen für die thermische Wirkung der Felder ausge­schlossen.

 

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Ver­waltung davon aus, dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV keine akute Gesundheitsgefährdung im Bereich von Mo­bilfunkanlagen besteht. Messungen in der Umgebung von Mobil­funkanlagen haben gezeigt, dass der Grenzwert weit unter­schritten wird.

 

Aus gesundheitspräventiver Sicht wird besonders Kindern und Jugendlichen von einem häufigen und lang andauernden Gebrauch von Mobiltelefonen abgeraten. Bei der Wahl eines Telefons sollte auf eine geringe Abstrahlung des Gerätes geachtet wer­den.

Da die mobile Erreichbarkeit in der Bevölkerung gewünscht ist, ist die damit verbundene Technikausstattung auch im Rah­men einer gesellschaftspolitischen Risikokommunikation zu dis­kutieren.

 

 

 

Frau Middelhoff ist der Meinung, dass es sich hier um ein rei­nes Wohngebiet mit Kindergarten und Schule handelt.

 

Herr Dr. Steiner kann nicht genau sagen, ob hier ein tat­sächlich reines Wohngebiet vorliegt.

 

Auf die Äußerung einer Bürgerin, dass eine zweite Mobilfunkan­lage erst vor ca. 2 Monaten installiert wurde, sagt er, dass bei Fehlen eines Bauantrages, dieser nachträglich noch ge­stellt werden muss. Es könnte passieren, dass - nach einer eventuellen Ablehnung - die Anlage abgerissen werden muss.

 

 

 

13.         Bebauung des ehemaligen Kohlenlagerplatzes Unser-Fritz

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.436 -

                                                            

 

In der Sitzung des Umweltausschusses am 20.02.2002 wurde den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass im April/Mai 2002 auf dem Kohlenlagerplatz Erdaufschüttungen von 0,8 - 1,0 m durch­geführt werden. Ab Juli 2002 sollte die Erschließung beginnen und ab Oktober 2002 war der Beginn der Hochbaumaßnahmen ange­setzt.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:

 

 

1. Warum gibt es die sichtbare Zeitverschiebung von zwei Monaten?

 

2. Wie ist der aktuelle Sachstand der Realisierung des Bauvorhabens?

 

 

Herr Dr. Steiner antwortet, dass die damals gemachten Aus­sagen auf Mitteilungen des Bauträgers basierten.

Aufgrund betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten kann mit dem Baubeginn erst im Oktober 2002 gerechnet werden.

Der Bauträger rechnet mit einem Erschließungsbeginn vor Janu­ar 2003.

 

Herr Stöcker fragt nach dem Zeitplan bzgl. der Brückenbau­werke.

Herr Dr. Steiner sagt aus, dass die zuständige Behörde als Termin den Herbst 2002 avisiert hat, was er allerdings bezwei­felt.

 

 

 

14.       Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.377 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung schlägt dem Rat der Stadt vor, folgen­den Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt stimmt der Rechtsnachfolge von der Montan Grundstücksgesellschaft mbH (MGG) auf den Bauträger Nedbouw zu.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer Nedbouw vorab mög­liche Auflagen oder Hinweise der Bezirksregierung im Rahmen der Kanalnetzanzeigevom 28.03. bzw. 26.04.2002 gemäß § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz anerkannt und deren schriftliche Um­setzung garantiert.

Mit der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bisherige Ver­tragspartnerin durch die Stadt wird die Zustimmung zur Rechts­nachfolgeregelung wirksam.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

15.       Planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Be­reich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.343 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücks­teilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die o. g. Satzung ist Anlage zum Original der Niederschrift.)

 

 

 

16.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 201 - Sied­lung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.366 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzaus­schuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Sternstraße im Osten, die Dorstener Straße im Süden und die Wiedehopfstraße im Westen.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Der o. g. Übersichtsplan ist Anlage zum Original der Niederschrift.)

 

 

 

17.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 - Sied­lung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.371 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzaus­schuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Kleingartenanlage im Osten, die Resser Straße im Süden und die Flurstücksgrenze hinter den Häusern Im Dannekamp im Westen.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: O. g. Übersichtsplan ist An­lage zum Original der Niederschrift.)

 

 

 

18.       Künstlerzeche Unser Fritz; hier: Entfernung von Bäumen für die Erstellung von Parkplätzen

- Vorlage Nr. 2002.404 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt gemäß §5 Abs. 1 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Herne die Entfernung von

 

     - 1 Wildkirsche, Stammumfang 150 cm

     - 7 Bergahorn, Stammumfang 80 - 125 cm.

 

Der Baumbestand wird durch insgesamt 4 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen er­folgen vor dem Kauengebäude in unmittelbarer Nähe der Baument­fernungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

Enthaltungen:  1

 

 

 

19.         Beschädigter Zaun am Bolzplatz Ortelsburger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 05.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.418 -

                                                            

 

Herr Okoniewski zieht die Anfrage aufgrund eines bevorstehen­den Ortstermines am Donnerstag, den 20.06.02 zurück.

 

 

 

20.         Beschwerden über späte Postzustellung

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.434 -

                                                            

 

In den Stadtbezirken Wanne und Eickel haben sich in letzter Zeit die Beschwerden der Bürger über planmäßige späte Post­zustellung verstärkt. Daraus ergeben sich die nachstehenden Fragen an die Verwaltung:

 

1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

 

2. Hat es bei der Post zeitliche Umstellungen in der Zu­stellung des Briefverkehrs gegeben?

 

3. Wenn ja, welche Bewohner sind davon besonders be­troffen und wie groß ist die zeitliche Verschiebung?

 

 

 

Herr Reinholz antwortet, dass sich die Verwaltung in der Re­gel nicht mit Fragen der Postzustellung befasst und auch kei­ne Kenntnis darüber hat, wie die Zustellung im Stadtgebiet or­ganisiert ist.

 

Auf Anfrage wurde von der Deutschen Post AG mitgeteilt, dass sich durch Optimierung der Postorganisation veränderte Aus­lieferungszeiten ergeben haben, die zu einer späteren Zustel­lung führen können.

 

In welchem Umfang Postkunden betroffen sind, ist nicht be­kannt. Soweit aufgrund der Anfrage noch weitere Informationen eingehen, wird die Bezirksvertretung informiert.

 

 

 

21.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Kortmann teilt mit, dass am Mittwoch, dem 19. Juni 2002, um 16.00 Uhr der Biergarten am Saalbau eröffnet wird.

 

Herr Reinholz teilt zur damaligen Anfrage der Bezirksver­ordneten Frau Tasche ("Dringend erforderliche Lärmschutzmaß­nahmen an der B 226, in Höhe des Wohnbereiches Grimberger Feld") den aktuellen Sachstand mit.

Danach hat der Landesbetrieb Straßenbau NW dem hiesigen Fach­amt eine Eingangsbestätigung zukommen lassen mit dem Vermerk, dass die Angelegenheit geprüft wird. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird das Gremium unverzüglich informiert.

 

Herr Grimm teilt mit, dass sich - aufgrund der Verwaltungs­strukturreform - das Amt für Angelegenheiten des Rates und der Bezirksvertretungen (Stadtamt 15) ab sofort

 

Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen (FB 11)

 

nennt.