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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2002 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 05.03.2002 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 20.00 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     17.55 - 18.03 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Herr Reinholz

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Herr Kleibömer

Frau Klein

Herr Koch

Herr Kortmann

Herr May

Herr Michaely

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Frau Ortlieb

Herr Radner

Herr Schubeus     16.00 - 19.35 Uhr     bis TOP 31 tlw.

Herr Stöcker

Frau Tasche          ohne Abst. TOP 17

Frau Wein         ohne Abst. TOP 14 + 17

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bleck     16.00 - 17.27 Uhr    

Frau Klemczak     16.00 - 19.50 Uhr    

Frau Krüger     16.00 - 17.47 Uhr    

Herr Musbach     16.00 - 17.47 Uhr    

 

    Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

      benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

von der Verwaltung:

                        

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder          17.47 - 20.00 Uhr

Frau Lübeck-Meßmacher          Stadtamt 15          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Reinholz          Stadtamt 15          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Görling          Stadtamt 18          17.00 - 17.55 Uhr

Herr Böckenhüser          Stadtamt 20          17.47 - 20.00 Uhr

Herr Schulte-Halm          Stadtamt 32          16.00 - 17.30 Uhr

Herr Krowicki          Stadtamt 39          16.00 - 17.25 Uhr

Herr Seppmann          Stadtamt 40          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Scheibe          Stadtamt 41          16.00 - 16.25 Uhr

Herr Höhner-Mertmann          Stadtamt 51          16.00 - 16.40 Uhr

Herr Belker          Stadtamt 52          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Dr. Steiner          Stadtamt 61          16.00 - 18.20 Uhr

Frau ten Busch          Stadtamt 63          16.40 - 16.45 Uhr

Herr Schikorra          Stadtamt 65          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Becker          Stadtamt 66          16.00 - 20.00 Uhr

Herr Lieder          Stadtamt 66          16.00 - 16.20 Uhr

Herr Nadobnik          Stadtamt 66          16.00 - 16.40 Uhr

Herr Kuhl          Stadtamt 67          17.20 - 20.00 Uhr

Herr Drucks          Stadtamt 70          16.00 - 16.40 Uhr

 

 

von der Firma Octel:

 

Herr Bulla               16.00 - 16.15 Uhr

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Okoniewski

Herr Hinz

 

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Auflösung des absoluten Halteverbotes vor der integrativen Kindertagesstätte in der Friedrich-Brockhoff-Straße 23;

Bürgereingabe der Lebenshilfe Wanne-Eickel e. V.

 

 2.     Sperrung der Thiesstraße und Umgestaltung der Einfahrt zur Firma Octel

- Sachstandsbericht der Verwaltung -

 

 3.     Historisches Hinweisschild für den Heinz-Rühmann-Platz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 15.02.2002 -

 

 4.     Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofs Wanne-Ei­ckel

 

 5.     Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Wanne

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

 

 6.     Haltestellenbereich Buschmannshof

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

 

 7.     Gebietsänderung zwischen den Städten Herne und Gelsenkir­chen im Bereich des Hafens Grimberg / ehem. WANIT bis zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE), Stadtbezirk Wanne

 

 8.     Skater-Rampen

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 19.02.2002 -

 

 9.     Stellplätze für das Mehrfamilienhaus Schlachthofstraße 40

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 21.02.2002 -

 

10.     "Hobby-Werkstatt" Unser-Fritz-Straße 9

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

 

11.     Verkehrssituation in der Mozartstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 14.02.2002 -

 

12.     Abstellen von LKW-Zügen auf der Hammerschmidtstraße zwi­schen A 42 und Neukauf

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

 

13.     Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Wanner Stadtgarten

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 21.02.2002 -

 

14.     Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderen Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte Wanne und Eickel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

 

15.     Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Stadtbezirk Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 22.02.2002 -

16.     Kompensationsmaßnahmen im Stadtbezirk Wanne

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 22.02.2002 -

 

17.     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 161 mit dem Ar­beitstitel Kolonie IV der Zeche Pluto, Stadtbezirk Wanne

 

18.     Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbe­reich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

19.     Beschluss über Anregungen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch zu dem Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

 

20.     Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz, Stadtbezirk Wanne

 

21.     Eingangstür Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 15.02.2002 -

 

22.     Sachstandsbericht Heerstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 13.02.2002 -

23.     Dringend erforderliche Lärmschutzmaßnahmen an der B 226, in Höhe des Wohnbereiches "Grimberger Feld"

- Anfrage der Bezirksverordneten Tasche vom 19.02.2002 -

24.     Bericht über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639

 

25.     Zustand des Treppenaufgangs zum ehemaligen Freibad Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2002 -

26.     Biergarten am Saalbau Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

 

27.     Dachundichtigkeiten am Gymnasium Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2002 -

28.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier: -    Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

-    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die     Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständig­keitsordnung)

-    Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die     Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

 

29.     Information über ein privates Klagerecht gegen die Forensik

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

 

30.     Forensik

 

31.     Haushaltsplan 2002

 

32.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

 

 1.         Auflösung des absoluten Halteverbotes vor der integrativen Kindertagesstätte in der Friedrich-Brockhoff-Straße 23;

Bürgereingabe der Lebenshilfe Wanne-Eickel e. V.

- Vorlage Nr. 2002.175 -

                                                            

 

Herr Krowicki nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2001 auf Antrag der CDU-Bezirksfraktion beschlossen, das absolute Halteverbot im Bereich des Kindergartens einzurichten.

 

Begründet war dieser Antrag damit, dass die Zustände auf der Friedrich-Brockhoff-Straße im Bereich des Kindergartens durch Dauerparker völlig unübersichtlich ist. Dadurch seien Kinder und Eltern gefährdet. Die Anordnung eines absoluten Haltever­botes in diesem Bereich wurde daher als unbedingt erforder­lich angesehen.

 

Auf Antrag der SPD-Bezirksfraktion wurde der Beschlussvor­schlag dahingehend geändert, dass ein absolutes Halteverbot zeitlich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt sein soll.

 

Den vorgenannten Beschluss hat die Bezirksvertretung ein­stimmig beschlossen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist ebenfalls die Aufrechterhaltung des bestehenden Halteverbotes zwingend geboten. Wo das Halten die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und nicht schon nach § 12 Straßenverkehrsordnung (unübersichtliche Straßenstelle) verboten ist, kommt ein solches Halteverbot infrage. An der angesprochenen Straßenstelle ist außerdem das Bedürfnis des öffentlichen Personenverkehrs (Buslinien 218 und 328) nach ei­nem flüssigen Verkehrsablauf zu berücksichtigen. Des Weiteren lagen in der Vergangenheit Beschwerden der Mieter der Häuser Friedrich-Brockhoff-Straße 20 und 22 über Behinderungen bei der Ein- und Ausfahrt durch parkende Fahrzeuge vor.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der Lebenshilfe Wanne-Eickel e.V. nicht zu folgen.

 

 

Herr Nicolaus schlägt vor, dass die Bezirksvertretung sich die Sache vor Ort an einem Werktag gegen 12.00 Uhr ansehen soll, was allgemeine Zustimmung findet.

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ortstermin zu organisieren.

 

 

 2.         Sperrung der Thiesstraße und Umgestaltung der Einfahrt zur Firma Octel

- Sachstandsbericht der Verwaltung -

                                                            

 

Herr Lieder teilt mit, dass der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) inzwischen die Brücke von Thyssen-Krupp erworben hat. Die Übergabe der letzten hiermit in Zusammenhang stehenden Gleis- und Grundstücksteile erfolgt am 14.03.2002.

 

In Zukunft ist geplant, über diese Brücke einen Radweg zu lei­ten, der ca. ab 2005 durchgängig bis in die Bochumer Innen­stadt befahrbar sein soll.

 

Zusätzlich ist im Gespräch, über den zweiten Überbau der Brü­cke eine Museumsbahn zu führen, die nach Fertigstellung wich­tige Punkte der Industriegeschichte des Ruhrgebietes mit­einander verbinden soll. Die Entscheidung, ob und ggf. wann diese Bahn erstellt werden soll, steht jedoch noch aus und ist kurzfristig nicht zu erwarten.

 

Unabhängig von den Randbedingungen für die Realisierung des Radweges und der Museumsbahn hat sich der KVR gegenüber der Stadt Herne jedoch bereit erklärt, die Hebung und Sanierung dieses Brückenbauwerkes zeitlich vorzuziehen.

 

Gemäß dieser Abstimmung ist vorgesehen, bis zum Herbst 2002 zumindest die Hebung der Brücke zu realisieren. Entgegen der Variante, die Brückenüberbauten mittels Pressen anzuheben und dann sofort die Auflager aufzufüttern, ist es nunmehr wahr­scheinlicher, zunächst beide Brückenüberbauten ganz abzuheben und seitlich zu lagern.

 

Obwohl die Entscheidung über die technische Variante noch nicht gefallen ist, hat der KVR vorsorglich bereits die Gleis­anlage für die Zwischenlagerung der Überbauten auf einer Län­ge von 50 m beidseitig der Brücke von Bewuchs freischneiden lassen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, mit der Baumaß­nahme vor dem nächsten Stichtag für das Freischneiden und Fäl­len von Bäumen (01.10.2002) beginnen zu können.

 

Zur Werkzufahrt der Firma Octel führt Herr Lieder aus, dass zwei in die Baumaßnahme einzubeziehende Grundstücksteile sich im Eigentum der Veba Oil bzw. der Deutschen Bahn AG befinden.

 

Zur Durchführung der Baumaßnahme durch die Verwaltung sind da­her entsprechende Durchführungsvereinbarungen mit den Eigen­tümern notwendig.

 

Die Deutsche Bahn AG ist zu einer solchen Vereinbarung nicht bereit und stellt anstatt dessen den Kauf der betreffenden Parzelle durch die Veba anheim. Die Veba Oil AG ist zu dem Kauf des Grundstückes bereit, will jedoch danach den Teil die­ser Parzelle, der schon jetzt öffentlicher Straßenraum ist, an die Stadt verkaufen. Die Verwaltung ist zum Ankauf öffent­licher Verkehrsflächen gesetzlich verpflichtet. Ein ent­sprechendes Kaufangebot der Liegenschaftsverwaltung liegt der Veba Oil vor.

 

Nach Auskunft der Veba Oil sind die Grundstücksverhandlungen mit der Deutschen Bahn AG noch nicht abgeschlossen. Es wurde der Verwaltung telefonisch in Aussicht gestellt, dass der Ab­schluss bis zum April 2002 erfolgen könnte. Erst dann kann wiederum das Grundstücksgeschäft zwischen der Stadt und Veba erfolgen.

 

Zu einer Durchführungsvereinbarung über die auszuführenden Bauarbeiten auf den derzeit noch privaten Grundstücken im Vor­griff auf die laufenden Verhandlungen sind weder die Deutsche Bahn AG noch die Veba Oil bereit. Dies hat zur Folge, dass die Ausschreibung der Bauarbeiten erst nach Abschluss aller Grundstücksgeschäfte erfolgen kann. Es ist daher aus heutiger Sicht nicht mit einem Baubeginn vor dem III. Quartal 2002 zu rechnen.

 

Herr Schubeus fragt, warum die einzelnen Grundstücksteil­stücke nicht getrennt aufgekauft werden.

 

Herr Lieder antwortet, dass das Verfahren von der Deutschen Bahn AG so vorgeschlagen wurde. Ohne das zweite Teilstück kann die Grundstückszufahrt nicht umgebaut werden.

 

Herr May kritisiert, dass das Verfahren zur Sperrung der Thiesstraße schon 6 bis 7 Jahre läuft. Er erinnert daran, dass Herr Terhoeven die Lösung des Problems schon seit langem versprochen hätte.

 

 

 3.         Historisches Hinweisschild für den Heinz-Rühmann-Platz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 15.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.154 -

                                                            

 

 

Am Heinz-Rühmann-Platz befindet sich nur ein normales Straßen­schild, welches leicht zu übersehen ist.

 

Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

 

1.  Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Beschilderung des Heinz-Rühmann-Platzes so zu verbessern, dass sie nicht mehr so leicht übersehen werden kann?

 

2.  Kann in der Nähe des Hauptbahnhofes ein historisches Hin­weisschild angebracht werden, welches dem interessierten Passanten die historischen Hintergründe der Platzbenennung erläutert?

 

 

    Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ein Straßennamensschild ist im Einmündungsbereich vorhanden. Ein zusätzliches Straßennamenschild könnte in Höhe des Aus­stiegs der Fahrgäste im Gleichbereich am Abspannmast ange­bracht werden.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich ist es möglich, ein historisches Hinweisschild im Bereich des Hauptbahnhofes anzubringen, z. B. an einen der Beleuchtungs- oder Abspannmasten.

 

Herr Becker fragt, ob mit "historischem Hinweisschild" ge­meint ist, dass nur ein Hinweisschild mit einem kurzen Text auf den Hintergrund der Platzbenennung angebracht werden soll.

 

Herr Kortmann bejaht dies.

 

Herr Becker sagt, dass ein derartiges Hinweisschild in Kürze in Abstimmung mit dem Stadtarchivar (Kulturamt) aufgestellt werden kann.  

 

 

 4.         Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofs Wanne-Eickel

- Vorlage Nr. 2002.140 -

                                                            

 

 

Die Bezirksvertretung Wanne nimmt den o.g. Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

 5.         Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Wanne

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2002.131 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die Festlegung der Rei­henfolge von Maßnahmen entsprechend dem anliegenden Prioritä­tenkatalog zur Instandsetzung der Gemeindestraßen in den Jah­ren 2002 bis 2006.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der o. g. Prioritätenkatalog zur Instandsetzung der Gemeinde­straßen in den Jahren 2002 bis 2006 ist der Niederschrift als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

 

 

 6.         Haltestellenbereich Buschmannshof

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.182 -

                                                            

 

Wie schon früher in der Bezirksvertretung bemängelt, ist die Reinigungssituation im Haltestellenbereich Buschmannshof noch immer unbefriedigend.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

    Wann wird dieser Zustand beseitigt?

 

 

Herr Drucks sagt, dass der betroffene Bereich täglich ab 07.15 Uhr gereinigt wird. Es werden 4 Personen eingesetzt. Der Schmutz unter den Bänken wird mit Blasgeräten entfernt. Die dort vorhandenen 11 Papierkörbe werden auch täglich ge­leert.

 

Er hat sich den Haltestellenbereich am Donnerstagmorgen ange­sehen. Dieser war auch nach der Reinigung sauber. Nachmittags ist der Platz jedoch bereits wieder verschmutzt, was eindeu­tig am Verhalten der Passanten liegt. Die Reinigungsmöglich­keiten der Verwaltung sind ausgereizt. Laut Gebührensatzung ist eine tägliche Reinigung (7 x die Woche) vorgesehen.

 

Herr May sagt, dass der Haltestellenbereich stark verschmutzt ist. In den Ecken und unter den Bänken liegt der Dreck zenti­meterhoch. Eine Grundreinigung ist unbedingt erforderlich. Der Reinigungswagen fährt an den Säulen vorbei. Kaugummireste befinden sich überall. Besonders schlimm ist es in den Ecken, im Bereich der Pavillons und der Telefonhäuschen. Die Fläche müsste am besten mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.

 

Herr Bleck sagt dazu, dass das Problem seiner Meinung nach der Gesamteindruck des Buschmannshofes wäre. Die Bänke müssen unbedingt gestrichen und die wilden Plakate entfernt werden.

 

Herr Drucks schlägt eine Ortsbesichtigung während der Reini­gung vor. Dabei könnte vor Ort geklärt werden, welche Berei­che nach Meinung der Bezirksvertretung noch in die Reinigung aufgenommen werden müssen. Die Reinigung findet werktags ab 07.00 Uhr statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 7.         Gebietsänderung zwischen den Städten Herne und Gelsenkirchen im Bereich des Hafens Grimberg / ehem. WANIT bis zur Zentral­deponie Emscherbruch (ZDE), Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.45 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, fol­genden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 18 Abs.1 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.66), zu­letzt geändert durch Gesetz vom vom 28.03.2000 (GV. NRW S.245), den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsen­kirchen und der Stadt Herne in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Bismark / Resser Mark und Herne-Unser-Fritz im Bereich der Stadtgrenze Hafen Grimberg bis zur Zentraldeponie Emscher­bruch (ZDE).

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

 8.         Skater-Rampen

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 19.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.164 -

                                                            

 

Nach Mitteilung der Verwaltung vom 27.11.2001 wurden die Ska­ter-Rampen, welche vormals in der ehemaligen Damenumkleide des Freibades Wanne untergebracht waren, zunächst auf dem Ge­lände des Jugendheimes Heisterkamp zwischengelagert.

 

Die Skater-Rampen sollten für eine Außennutzung wetterfest ge­macht und an einem Alternativ-Standort den Jugendlichen wie­der zur Verfügung gestellt werden.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

 

       Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

Herr Höhner-Mertmann berichtet wie folgt:

 

Bis  Mitte  des  letzten  Jahres waren Skater-Rampen der Ju­gendförderung in den ehemaligen Umkleidekabinen des Freibades untergebracht. Durch den veranlassten Umbau wurden die Rampen auf dem Gelände des Jugendheimes Heisterkamp gelagert.

 

Eine Halle für die weitere Nutzung konnte im Bezirk Wanne nicht gefunden werden.

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung die Gemeinnützige Be­schäftigungsgesellschaft Herne (GBH) beauftragt, die Rampen für eine Nutzung im Freien herzurichten. In Kürze werden die ersten Rampenteile überarbeitet sein.

 

Da es keine weitere Zwischenlagerungsmöglichkeiten gibt, soll­ten die  Rampen  ohne  weitere  zeitliche  Verzögerung aufge­stellt werden. Die Jugendförderung schlägt vor, die restau­rierten Skater-Rampen auf der bereits angelegten Skater-An­lage am Stöckmannshof und auf dem vorderen Bereich des Park­platzes am Wananas aufzustellen.

 

Mit diesem Vorschlag folgt die Verwaltung dem Wunsch der Be­zirksvertretung Wanne, die Skater-Rampen für den Stadtbezirk zu erhalten und hier attraktive Freizeitmöglichkeiten für Kin­der und Jugendliche sicherzustellen.

 

 

 9.         Stellplätze für das Mehrfamilienhaus Schlachthofstraße 40

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 21.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.179 -

                                                            

 

Auf dem Grundstück Schlachthofstraße 40 wurde ein neues Mehr­familienhaus errichtet. Da dort keine Stellplätze angelegt wurden, parken die Mieter in der näheren Umgebung. Da in die­sem Bereich die Stellplätze ohnehin schon knapp sind, fragen sich die Anwohner, warum im Rahmen des Neubaus auf dem Haus­grundstück keine Stellplätze angelegt wurden.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

 

Warum wurden im Rahmen des Neubaus auf dem

o.g. Hausgrundstück keine Stellplätze angelegt?

 

 

Frau ten Busch teilt mit, dass für das Mehrfamilienhaus (8 Wohneinheiten) Schlachthofstraße 40 am 07.04.2000 die Bau­genehmigung erteilt wurde. Die notwendigen acht Stellplätze wurden in zwei Garagen für Doppelparker (vier Stellplätze) und vier weiteren Stellplätzen im Freien auf eigenem Grund­stück nachgewiesen.

 

Im Änderungsbescheid vom 07.09.2000 wurde die notwendige Stellplatzzahl von acht auf sechs Stellplätze reduziert. Be­gründet wurde die Reduzierung mit dem Hinweis auf die Ver­waltungsvorschrift zum § 51 BauONW (Stellplätze und Garagen). Dort heißt es in 51.11, dass die Mindestanzahl der not­wendigen Stellplätze um 30 % zu mindern ist, wenn ein Bau­vorhaben überdurchschnittlich gut mit öffentlichen Verkehrs­mitteln erreicht werden kann.

 

Ein Bauvorhaben ist dann überdurchschnittlich gut mit öffent­lichen Verkehrsmitteln erreichbar, wenn

    

- es weniger als 400 m von einem ÖPNV-Haltepunkt ent­fernt ist und

 

 

 

 

 

 

 

- dieser Haltepunkt werktags zwischen 6.00 und 19.00 Uhr von mindestens einer Linie des ÖPNV in zeitlichen Ab­ständen von jeweils höchstens 20 Minuten angefahren wird.

 

Die o.a. Parameter treffen auf das Bauvorhaben zu.

 

Die ursprünglich beantragten Doppelparkgaragen wurden mit Nachtragsgenehmigung vom 16.10.2000 in zwei einfache Garagen geändert. Mit Datum vom 24.08.2001 wurde die vorzeitige Nut­zung des Mehrfamilienhauses gem. § 82 Abs. 6 BauONW genehmigt.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren die Außenanlagen und Garagen noch nicht erstellt. Die abschließende Bauzustandsbesichtigung er­folgt erst nach vollständiger Fertigstellung der gesamten ge­nehmigten Baumaßnahme, einschließlich der Außenanlagen und Ga­ragen.

 

 

10.         "Hobby-Werkstatt" Unser-Fritz-Straße 9

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.183 -

                                                            

 

 

Die Eigentümer des Hauses Unser-Fritz-Straße 9 haben einen Bauantrag auf Genehmigung einer "Hobby-Werkstatt" gestellt.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

  Ist diesem Plan der Eigentümer seitens der

  Verwaltung entsprochen worden?

 

 

Frau ten Busch sagt, dass auf dem Grundstück Unser-Fritz-Stra­ße 9 von einem Kulturverein die Genehmigung einer Hobbywerk­statt beantragt wurde. Der Bauantrag befindet sich noch im Äm­terumlauf. Zurzeit fehlt noch die Stellungnahme des Staat­lichen Umweltamtes in Hagen. Erst nach Eingang aller Stellung­nahmen wird der Antrag endbearbeitet und beschieden. Der An­trag wird voraussichtlich abgelehnt werden.

 

Gegen den Betreiber der illegalen Werkstatt wurde inzwischen das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt. Da die Werkstatt trotz­dem noch weiterhin betrieben wird, will die Verwaltung die Werkstatt im Wege der Ersatzvornahme versiegeln.

 

Herr Stöcker sagt, dass die beantragte "Hobby-Werkstatt" an sich schon eine Lüge ist, da ein gewerblicher Betrieb vor­liegt. Er bittet die Verwaltung, alles zu tun, den illegalen Betrieb zu unterbinden.

 

Frau ten Busch weist darauf hin, dass beide Verfahren (Unter­sagung des illegalen Betriebes und Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung) getrennt behandelt werden müssen. In der Tat kann man im vorliegenden Fall jedoch nicht von einer "Hobby-Werkstatt" ausgehen.

 

 

 

11.         Verkehrssituation in der Mozartstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 14.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.147 -

                                                            

 

Nachdem aufgrund der massiven Bürgerbeschwerden über das stän­dige Befahren der dortigen Fußgängerzone durch PKW im Novem­ber 2000 versenkbare Pfosten zwischen den Häusern Mozartstra­ße 9 und 10 aufgestellt wurden, ist ein neues Problem aufge­treten. Seit längerem beklagen sich die Anwohner darüber, dass nunmehr im Bereich vor den Pfosten und im Rondell vor den Häusern 11 - 17 PKW geparkt werden.

 

Auch dieser Bereich ist Bestandteil der Fussgängerzone, was von den Falschparkern ignoriert wird. Insbesondere ab 16.00 Uhr wird dieser Teil der Fußgängerzone als Parkplatz be­trachtet. Teilweise werden sogar die Rettungswege zugestellt.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Situation vor Ort zu verbessern (verkehrslenkende Maßnahmen, verstärkte Kontrollen, Abschleppen)?

 

 

Herr Krowicki führt zu der Anfrage aus, dass nach Überprüfung der Sachlage die Verwaltung zu dem Schluss gekommen ist, dass weitere verkehrslenkende Maßnahmen im Bereich der Mozartstra­ße nicht durchgeführt werden können. Es bleibt daher nur noch die Möglichkeit, verstärkt Kontrollen durchzuführen und ggf. Falschparker abzuschleppen.

 

Der Außendienst des Straßenverkehrsamtes hat in letzter Zeit im Bereich der Mozartstraße mehrfach Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass nicht übermäßig falsch geparkt wird. Es wird weiterhin verstärkt nachmittags (nach 16.00 Uhr) kontrolliert.

 

Am letzten verkaufsoffenen Sonntag war die Situation vor Ort nicht ganz so schlimm. Gestern hat Herr Krowicki gegen 16.30 Uhr selbst festgestellt, dass dort keine Falschparker stan­den. Er sichert zu, dass die Verwaltung weiterhin Kontrollen durchführen und über das Ergebnis der Bezirksvertretung unauf­gefordert Bericht erstatten wird.

 

 

12.         Abstellen von LKW-Zügen auf der Hammerschmidtstraße zwischen A 42 und Neukauf

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.188 -

                                                            

 

 

In der Sitzung am 22.01.2002 wurde der Bezirksvertretung mit­geteilt, dass im Bereich der Hammerschmidtstraße in Höhe Neu­kauf bis zur Autobahn-Unterführung Parkverbotsschilder für LKW aufgestellt werden sollten.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Wann werden die Schilder aufgestellt?

 

 

Herr Krowicki sagt, dass er in der Sitzung am 22.01.2002 kei­ne Zusage zur Aufstellung von Parkverbotsschildern für LKW ge­geben (vgl. Niederschrift) hat. Insofern verweist er nochmals auf die mündlichen Ausführungen in der letzten Sitzung.

 

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrs­zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Erforderlichkeit der Maßnahme für die Sicherheit und Ordnung ist Voraussetzung für eine Anordnung im Sinne des § 45 Stra­ßenverkehrsordnung. Die Anordnung setzt eine konkrete Ge­fahrenlage und eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation unter diesem Gesichtspunkt voraus. Ein bloßes Verlangen von Anwohnern zumindest reicht hierfür nicht aus.

 

Die Hammerschmidtstraße als Hauptverkehrsstraße und Zubringer zur Autobahn weist im obigen Bereich keine Wohnbebauung auf. Das straßenverkehrsrechtlich erlaubte Parken stellt keine Son­dernutzung dar. Der Neukauf-Supermarkt hat einen ausrei­chenden Parkplatz für seine Kunden. Hierzu werden sicherlich nicht die genannten Seitenstreifen benötigt. Da die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt sind, wird keine Mög­lichkeit gesehen, die gewünschte Verkehrsbeschränkung anzuord­nen.

 

Herr Krowicki sagt, dass er gestern die Situation vor Ort kontrolliert hat. Dabei hat er 6 türkische LKW-Züge und 3 deutsche LKW festgestellt. Die Firma, welcher die 6 türki­schen LKW-Züge gehören, zieht gerade um. In der Heidstraße wird ein neues Büro eröffnet.

 

Abschließend ist zu sagen, dass die Verwaltung verkehrsrecht­lich eine Änderung der Beschilderung nicht vorsieht.

 

Herr May weist darauf hin, dass die LKW-Züge den Pendlern (Fahrgemeinschaften), welche im Bereich der A 42 ihre Autos abstellen wollen, die Parkplätze wegnehmen. Die LKW-Züge wer­den mindestens schon seit ca. 4 Wochen nicht bewegt. Es gibt andere Abstellmöglichkeiten für LKW (z. B. das Wanitgelände oder den Bereich der alten Kläranlage in Herne).

 

Herr Koch bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit von den betreffenden Firmen Stellplätze nachzuweisen sind.

 

Herr Krowicki sagt, dass gestern im Bereich des Neukauf-Super­marktes genug Parkplätze auf dem Parkplatz frei waren. Dort hätten 30 PKW abgestellt werden können. Wenn von einigen Bür­gern kritisiert werde, dass die Standstreifen mit LKW zuge­parkt sind, erfolge dies nur aus Bequemlichkeitsgründen.

 

Herr Kleibömer kritisiert, dass immer nur Einzelfälle disku­tiert werden. Er ist der Meinung, dass Herne aufgrund der günstigen Verkehrslage ein generelles Problem mit den LKW-Standplätzen hat. Er fordert daher, dass die Verwaltung ein Parkraumkonzept mit Parkleitsystem für LKW entwickeln soll.

 

Herr May sagt, dass auch 3 Anhänger dort seit ca. einem Monat abgestellt wurden.

 

Herr Krowicki entgegnet, dass in diesen Fällen bereits Ord­nungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Grundsätzlich darf jedes zugelassene Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Dies gilt für die Anhänger aber nur 14 Tage. Sobald sie länger stehen, wird der Tatbestand einer Ordnungswidrig­keit verwirklicht. Es können dort jedoch immer nur Ordnungs­widrigkeitenanzeigen geschrieben werden. Ein Abschleppen ist unmöglich, da die Fahrzeuge dort nicht verkehrsbehindernd par­ken. In Herne werden jährlich etwa 70.000 Ordnungswidrigkeits­anzeigen wegen Falschparken geschrieben, wobei davon nur etwa 500 Fahrzeuge abgeschleppt werden.

 

Herr May erkundigt sich, wie hoch das jeweilige Bußgeld und wieviel im Wiederholungsfall zu zahlen ist.

 

Herr Radner erinnert daran, dass die Verwaltung zu der An­regung von Herrn Kleibömer (LKW-Parkraumbewirtschaftungskon­zept und Parkleitsystem) noch keine Stellungnahme abgegeben hat.

 

Herr Krowicki antwortet, dass dies eine Aufgabe der gesamten Verwaltung ist (Stadtämter 39, 63 und 66). Dieser Vorschlag muss zunächst eingehend geprüft werden.

 

Herr Koch kündigt an, dass die SPD-Fraktion beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion einen entsprechenden An­trag für die nächste Sitzung zu stellen.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Zu der Sitzung waren einige Anwohner der Straße An der Cran­ger Kirche erschienen, weil ihnen vorher angekündigt worden war, dass Herr Krowicki eine Stellungnahme zu der Problematik des Abstellens von LKW im Bereich des Cranger-Kirmes-Platzes vortragen wird.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksvertretung lässt Herr Kort­mann es zu, dass dieser Punkt außerhalb der normalen Tages­ordnung abgehandelt wird und die betroffenen Bürger zu diesem Problem Stellungnahme beziehen können.

 

Herr Krowicki trägt vor, dass die Problematik sich durch Sper­rung der gesamten Flächen des Kirmesplatzes (Einfriedung durch Baumstämme) auf den öffentlichen Verkehrsraum verlagert hat. Insofern wäre nach wie vor die Frage zu stellen, ob nicht Flächen des Kirmesplatzes zwischen Dorstener Straße und alter Heerstraße teilweise wieder geöffnet werden könnten.

 

Eine Ausweitung des Parkverbotes für Lkw ist im Bereich der Straße "An der Cranger Kirche" zwischen alter Heerstraße und Spinnbahn/Altcrange möglich. Die vierspurig angelegte alte Heerstraße gehört dagegen zum ausgewiesenen "Gewerbegebiet Heerstraße". Abgestellte Lkw beeinträchtigen hier nicht die Sicherheit des Verkehrs. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind aber Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Umstände zwingend geboten ist. Eine weitere Ver­kehrsbeschränkung würde die Problematik nicht beheben; es wür­de lediglich eine Verlagerung auf die Heerstraße/Dorstener Straße/Rathausstraße erfolgen.

 

Durch die gemeinsamen Aktionen der Überwachungsorgane hat sich die Problematik entschärft. Es werden in Zukunft auch weiterhin Überwachungsmaßnahmen durchgeführt.

 

 

Ein Anwohner der Straße An der Cranger Kirche beschwert sich massiv darüber, dass im dortigen Bereich die ganze Woche über Container abgestellt und am nächsten Tag wieder aufgeladen werden.

 

Herr Krowicki sagt, dass seiner Meinung nach das Hauptproblem ist, dass eine Abfallbeseitigungsfirma in Crange häufig von Container-Fahrzeugen angefahren wird. Der Betrieb schließt je­doch relativ früh. Wenn die Container-Fahrzeuge den Betrieb geschlossen vorfinden, fahren sie zum Cranger Kirmesplatz und laden dort die Container ab. Am nächsten Morgen kommt dann ein LKW, der dann nach und nach z. B. fünf abgestellte Contai­ner auflädt und wegfährt. Dies führt natürlich zu einer erheb­lichen Belästigung der Anwohner. Herr Krowicki will mit der Firma sprechen, damit dies Problem (Änderung der Öffnungs­zeiten) abgestellt werden kann.

 

Herr Kleibömer fragt, ob die Container überhaupt im öffent­lichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Er möchte zudem wissen, ob die angekündigte Ausweitung der Parkverbotszone für LKW tatsächlich gemacht wird.

 

Herr Krowicki sichert dies zu. Er geht im Übrigen davon aus, dass Container ohne gültige Sondernutzungserlaubnis nicht im Straßenverkehrsraum abgestellt werden dürfen.

 

 

13.         Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Wanner Stadt­garten

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 21.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.178 -

                                                            

 

In letzter Zeit beklagen sich ältere Besucher des Wanner Stadtgartens verstärkt über Belästigungen durch Jugendliche. Es liegen auch Beschwerden darüber vor, dass Hundebesitzer ih­re Hunde unangeleint durch den Park laufen lassen.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Besteht die Möglichkeit, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Wanner Stadtgarten verstärkt Streife geht?

 

Herr Schulte-Halm teilt mit, dass der KOD in den letzten Ta­gen bei Kontrollen im Wanner Stadtgarten zwei Hundehalter er­wischt hat, welche ihre Hunde unangeleint im Wanner Stadtgar­ten haben umherlaufen lassen. Es wurden jedoch keine Jugend­lichen dort angetroffen, welche ältere Passanten belästigen. Herr Schulte-Halm erkundigt sich daher bei Frau Middelhoff, was genau vorgefallen ist.

 

Frau Middelhoff sagt, dass die Jugendlichen ältere Passanten geschubst und dabei versucht hätten, an deren Wertsachen zu kommen.

 

Herr Schulte-Halm sagt, da es sich hier offensichtlich um Kri­minalitätsbekämpfung handelt, wird er mit der Polizei die nö­tigen Schritte erörtern.

 

Frau Middelhoff bittet, auch das in der Nähe liegende Sportge­lände in die ordnungsbehördlichen Maßnahmen mit einzubeziehen.

 

 

14.         Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderen Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte Wanne und Ei­ckel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

- Vorlage Nr. 2002.170 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, fol­genden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Ver­kaufsstellen aus besonderem Anlass.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o. g. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass ist der Nieder­schrift als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

 

15.         Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Stadtbezirk Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.186 -

                                                            

 

In der gemeinsamen Sitzung der Bezirksvertretung Wanne, des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und des Aus­schusses für Umweltschutz am 03. Juli 2001 zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz - gab es hohen Diskussions­bedarf bezüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen für die vorgesehenen Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um Beantwor­tung folgender Fragen:

 

 

1.  Welche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Land­schaft wurden in den letzten 5 Jahren im Stadtbezirk Wanne durchgeführt?

 

2.  Welche Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Wanne sind ge­plant, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durchgeführt?

 

3. Für wie viele Eingriffe in Natur und Landschaft in Wanne wurden Ausgleichsmaßnahmen in den Stadtbezirken Eickel, Herne-Mitte und Sodingen in den letzten 5 Jahren durch­geführt?

 

4. Wie groß war der zeitliche Abstand zwischen den tatsäch­lichen Eingriffen und der Durchführung der o.g. Ausgleichs­maßnahmen?

 

Herr Görling beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Grundsätzlich hat sich an dem Sachverhalt, der bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 04.09.2001 dargelegt wurde, bis jetzt nichts geändert.

 

Eine vollständige Auflistung der in den Fragen 1 - 4 geforder­ten Sachverhalte erfordert einen erheblichen Verwaltungsauf­wand, da ein umfassendes Verzeichnis der Ausgleichs- und Er­satzmaßnahmen zurzeit nicht vorliegt.

 

Ein Kataster zur Führung der Ausgleichsflächen ist in Vorbe­reitung. Es müssen jedoch noch Vorgaben von der Bezirksregie­rung bzw. vom Umweltministerium NRW erfolgen, um u. a. die Vergleichbarkeit der Kataster sicherzustellen. Diese Vorgaben erfordern jedoch noch einen erheblichen Abstimmungsbedarf auf Landesebene, der wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Ein vom Fachbereich Umwelt im Jahr 2001 erstellter Entwurf ei­ner Übersicht über festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahmen zeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen häufig nicht in dem Stadtbezirk untergebracht werden konnten, in dem der Eingriff stattgefunden hat. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der planerischen Vorbereitung der Eingriffe häufig, trotz in­tensiver Suche der unteren Landschaftsbehörde, keine Flächen in ortsnaher Lage zum Eingriff zur Verfügung standen.

 

Der zeitliche Abstand zwischen den tatsächlichen Eingriffen und der Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist sehr unter­schiedlich und reicht von Zeitgleichheit bis zu 15 Jahren.

 

Exemplare der o. g. Übersichtskarte können der Bezirksver­tretung zur Verfügung gestellt werden. Diese Karte hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Herr Koch fragt, ob die Verwaltung einen Plan aufstellen kann, der aufzeigt, auf welchen Flächen im Bezirk Wanne noch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden können.

 

Herr Görling sagt, dass die Verwaltung zurzeit einen der­artigen Plan für das Stadtgebiet erarbeitet (Ökokonto-Flä­chen).

 

 

16.         Kompensationsmaßnahmen im Stadtbezirk Wanne

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.185 -

                                                            

 

Herr Kleibömer zieht seinen Antrag zurück.

 

Die Verwaltung soll zunächst prüfen, ob die in dem nachste­hend aufgeführten geänderten Antragstext vorgeschlagene Pra­xis rechtlich überhaupt zulässig ist.

 

 

"Alle Kompensationsmaßnahmen in den Stadtbezirken  für Flä­chen, für die nach § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) Ausgleichsflä­chen ausgewiesen oder Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen, werden wiederum in den jeweiligen Stadtbezirken  in der Nähe des Eingriffs ausgewiesen bzw. investiert. Ausnahmen bedürfen einer ausführlichen, schriftlichen Begründung."

 

 

17.         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 161 mit dem Ar­beitstitel Kolonie IV der Zeche Pluto, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.91 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzaus­schuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.03.1988 zum Bebauungsplan Nr. 161 - Kolonie IV der Zeche Pluto -.

 

Das Plangebiet wird umgrenzt im Norden von der südlichen Grundstücksgrenze der Bebauung an der Karlstraße, im Osten von der Hammerschmidtstraße, im Süden von der Vereinsstraße und im Westen von der Emscherstraße. Es ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 


 18.         Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Un­ser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.114 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und die Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl.  I S. 137) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Gegenstand des o. g. Empfehlungsbeschlusses der Bezirksver­tretung ist auch die der Niederschrift als Anlage 3 beige­fügte Ergänzung zu der o. g. Sitzungsvorlage.

 

Der o. g. städtebaulichen Vertrag selbst ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

19.         Beschluss über Anregungen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch zu dem Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.121 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, zu den während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Bauge­setzbuch zum Bebauungsplanentwurf Nr. 181 eingegangen Anregun­gen wie folgt zu beschließen:

 

 

1. Schreiben der RWE Net vom 24.08.2001

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

                dafür:     15

 

 

     2.       Schreiben der Emschergenossenschaft vom 05.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

3.   Schreiben der Deutschen Steinkohle AG - DSK - vom

          14.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 

4.1.   Schreiben des BUND LV NW e. V. vom 18.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

4.2.   Schreiben des BUND LV NW e. V. vom 18.09.2001

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

                dafür:     15

 

 

5.   Schreiben der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH

          vom 17.08.2001

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

                dafür:     15

 

 

6.   Schreiben der Grundstücksgemeinschaft Leckebusch,

          Unser-Fritz-Str. 171 vom 05.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

7.   Schreiben des Herrn Gunter Hinz, Unser-Fritz-Str. 152,

          vom 06.09.2001

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

                dafür:     15

 

 

8.   Schreiben des Herrn Rolf Hansmann, Rökenstr. 13, vom

          10.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

9.   Schreiben des Herrn Ulrich Galla, Unser-Fritz-Str. 164, vom 03.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 


20.         Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.120 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 07.01.2002 zum Bebauungs­plan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz - wird zuge­stimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadtbezirk Wanne, mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gem. § 10 Bauge­setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlos­sen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 181 wird im Sü­den durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbe­bauung an der Unser- Fritz -Straße, im Westen durch die Alleestraße bzw. durch die Abgrenzung der Wohnbe­bauung an der Alleestraße und dem ehemaligen Wanit-Ge­lände, im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal und im Os­ten durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 168, gleich der östlichen Begrenzung des Waldes, begrenzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

21.         Eingangstür Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 15.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.157 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung hat sich in letzter Zeit mehrfach mit der Eingangstür des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel beschäftigt, da sich die Kunden der Deutschen Bahn AG über die Tür laufend beschweren (Probleme für ältere Bahnkunden, Behinderte und Personen mit Kinderwagen). Die Bezirksvertretung hat sich da­her für den Einbau einer automatischen Tür eingesetzt.

 

Zurzeit ist die Glasscheibe des linken Türflügels zersplit­tert. Wahrscheinlich wäre dieser Schaden bei einer automa­tischen Tür nicht eingetreten.

 

Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung folgender Fra­ge:

 

 

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, derartigen

Beschädigungen in Zukunft vorzubeugen?

 

 

Herr Becker berichtet, dass bei einem Ortstermin mit Ver­waltung und Deutscher Bahn AG am 20.06.2001 vereinbart wurde, dass im Zuge des Einbaus von zwei Personenaufzügen im Haupt­bahnhof Wanne-Eickel auch der Einbau einer automatisierten Eingangstür anstelle der vorhandenen Pendeltür erfolgen soll.

 

Zur Finanzierung der beiden Maßnahmen soll von der Deutschen Bahn AG mit Unterstützung der Stadt ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

 

Die Verwaltung hat der Deutschen Bahn AG am 20.09.2001 einen Vereinbarungsentwurf zur Aufgabenaufteilung bei der Finanzie­rung und Durchführung der Maßnahme mit der Bitte um Unter­zeichnung übersandt. Trotz mehrmaliger telefonischer Anfrage der Verwaltung (zuletzt am 26.02.2002) hat die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung bis heute nicht unterzeichnet. Es können daher zurzeit keine verlässlichen Angaben über den Zeitpunkt des Einbaues einer automatisierten Tür gemacht werden.

 

Frau Wein weist darauf hin, dass die Tür wegen der zerbro­chenen Glasscheibe repariert werden muss.

 

Herr Becker sagt zu, die Deutsche Bahn AG entsprechend zu in­formieren.

 

 

22.         Sachstandsbericht Heerstraße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 13.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.145 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung hat sich schon seit Jahren mehrfach mit verschiedenen Problemen im Bereich der Heerstraße be­schäftigt. Ich bitte in diesem Zusammenhang die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

 

Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die nachstehend ge­nannten Probleme im Bereich der Heerstraße:

 

- Entsiegelung, Begrünung,

 

- Überquerungshilfe in Höhe der Fa. Schwing und

 

- Straßenzustand am Bahnübergang Heerstraße/ Cranger

  Straße?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Die Verwaltung hat bezüglich der Aufnahme der Heerstraße in das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen Entwürfe für eine neue Straßengestaltung im Zuge der Heerstraße erar­beitet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um einen Rück­bau des Straßenquerschnitts, der Regelung des Rad- und Fuß­gängerverkehrs mit Querungshilfen, Regelung des Parkauf­kommens (LKW/PKW) sowie die Anpflanzung von Straßenbegleit­grün beinhaltet.

 

Da die Vollausbauplanung sich sehr kostenintensiv gestaltet, müssen als alternative Planungen hierzu noch kostengünstige Varianten erarbeitet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Betriebsablauf, der über die Heerstraße erschlosse­nen Betriebe (LKW-Verkehr), gewährleistet bleibt und der Be­triebsablauf während der Cranger Kirmes möglich ist (IV / ÖPNV). Des Weiteren ist die im Gutachten zum Radwegenetz emp­fohlene wichtige Ost / West Radewegeverbindung zu berücksich­tigen.

 

Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der o. a. Belange das bisherige Planungskonzept, insbesondere in Hinsicht einer Kostenreduzierung überarbeiten und das Ergebnis den Bürger­schaftlichen Gremien rechtzeitig zur Beratung vorlegen, so dass der im Haushalt vorgesehene Zeitrahmen 2005/2006 einge­halten wird.

 

Zu 2.:

 

Das Planungskonzept der Verwaltung beinhaltet im Bereich Heer­straße Haus Nr. 7 (Nähe Schwing) eine Überquerungshilfe in Form einer Fußgängerschutzinsel. Hiergegen hat die HCR im Rah­men der Planungsabstimmung Bedenken hinsichtlich der ÖPNV-Ab­wicklung während der Cranger Kirmes geäußert, so dass dieser Bereich ebenenfalls einer Überarbeitung bedarf. Nach den hier vorliegenden Unfallstatistiken ist dieser Bereich kein auffäl­liger Unfallpunkt, so dass eine kurzfristige Einzelmaßnahme nach Ansicht der Verwaltung hier nicht erforderlich ist.

 

Zu 3.:

 

Die Unterhaltung des Bahnübergang liegt in der Baulast der Wanne-Herner-Eisenbahn (WHE). Die WHE beabsichtigt im Früh­jahr 2002 eine Sanierung des Bahnübergangs, macht dies aber von der internen Mittelbereitstellung abhängig.

 

 

Herr Stöcker weist auf die weltweiten Kontakte der Fa. Schwing hin und fragt, ob die Möglichkeit besteht, vorab we­nigstens Fahrbahnmarkierungen auf der Heerstraße anzubringen.

 

Herr Becker sagt zu, dies zu prüfen.

 

 

23.         Dringend erforderliche Lärmschutzmaßnahmen an der B 226, in Höhe des Wohnbereiches "Grimberger Feld"

- Anfrage der Bezirksverordneten Tasche vom 19.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.184 -

                                                            

 

1.  Bereits vor ca. 10 Jahren wurde diese Lärmschutzmaßnahme von den Anwohnern des o.g. Wohnbereiches gefordert.

Es wurde seinerzeit u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass wegen der sehr starken Straßenbenutzung Schutzmaßnahmen be­züglich des Lärms und der Abgasentwicklung dringend er­forderlich sind.

Dieses Bürgerbegehren fand offene Ohren und es sollte auch seitens der zuständigen Behörden Abhilfe geschaffen werden.

Natürlich war es erforderlich, dass zunächst einmal Messun­gen durchgeführt werden mussten. Nun war es aber leider so, dass diese Emissionsmessungen zu einer Zeit statt­fanden, als die B 226 in Höhe der Brücke des Rhein-Herne-Kanals wegen Baumaßnahmen gesperrt und nicht mehr befahr­bar war.

Aus nachvollziehbaren Gründen konnten die Emissionsmessun­gen seinerzeit natürlich nicht das Recht der Anwohner be­weisen.

Auch aus Enttäuschung über diese zur falschen Zeit statt­gefundenen Messergebnisse wurden weitere Begehren auf Lärm­schutzmaßnahmen von den Bürgern nicht weiter verfolgt.

 

 

2.  Mittlerweile müssen diese Bürger zu dem seit 1992 gestie­genen Fahrzeugverkehr noch Folgendes ertragen:

 

Seit Eröffnung der Arena auf Schalke findet vor und nach den Veranstaltungen zusätzlicher Straßenverkehr statt.

Zu den Belästigungen vor den Veranstaltungen soll hier noch nicht näher eingegangen werden.

 

Nach den Veranstaltungen staut sich der Fahrzeugverkehr vor den Grundstücken der Anwohner. Diese Staus erreichen erhebliche Längen - bis über das Wohngebiet hinaus - und ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. Dass dieses eine sehr hohe Belastung darstellt, muss nicht weiter aus­geführt werden und ist auch für jeden unbeteiligten Be­trachter erkennbar.

 

Es finden bekanntlich nicht nur Sportveranstaltungen in dieser Arena statt.

Hierzu muss erklärt werden, dass diese zusätzlichen Veran­staltungen nicht nur am Tage, sondern auch in den Abend­stunden der Wochenenden reichlich Zulauf finden. Das bedeu­tet für die Anwohner, dass bis weit nach Mitternacht die Staus vor ihren Häusern vorhanden sind und sie auch noch nachts in ihrer Gesundheit und dem körperlichen Wohl­befinden beeinträchtigt werden.

 

 

3.  Bezüglich der Anwohner muss heute noch einmal in Erinne­rung gerufen werden, dass

-  etliche Gärten an die B 226 grenzen,

-  etliche Häuser sich in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (bis hin zu ca. 20 m an die B 226)

befinden.

 

Den Anwohnern kann natürlich nicht das Recht abgesprochen werden, ihre Gärten zu benutzen und die Fenster der Häuser zu öffnen.

Darf ihnen aber die Pflicht auflegt werden, mit dem gesund­heitlich schädlichem Lärm und den Abgasentwicklungen leben zu müssen?

 

 

4. Es ist daher dringend erforderlich, dass erneut das Thema

 

"Schallschutzwände an den betroffenen Grundstücken an

 der B 226"

 

diskutiert und die Interessen der Anwohner vertreten wer­den.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, dass in absehbarer Zeit an der Dorstener Straße im Bereich "Grimberger Feld" eine Lärmschutzwand gebaut wird?

 

2.  Könnte durch Verlegung der Tempo-50-Schilder von ca. 200 m in Richtung Gelsenkirchen eine Lärmreduzierung für den Be­reich "Grimberger Feld" erreicht werden?

 

 

Herr Becker nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Im Jahre 1994 fand bezüglich eines Antrages auf Gewährung von Lärmschutzmaßnahmen eine Beurteilung vom Straßenbaulastträger (damals Landesstraßen- und Autobahnamt Bochum) hinsichtlich des vorhandenen Verkehrslärms statt. Hier wurden die betroffe­nen Anwohnern nochmals davon unterrichtet, dass in einem Orts­termin mit dem Petitionsausschuss des Landtages am 02.11.1991 bereits den Antragstellern mitgeteilt wurde, das Lärmschutz­wände zu Lasten des Bundes nicht hergestellt werden können, weil die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

 

Die Anwohner wurden im weiteren Verfahren über die Be­rechnungsverfahren und die einzelnen Beurteilungspegel in­formiert. Weitere Lärmmessungen führten zu einem noch niedri­geren Mittelungspegel als die ursprüngliche Berechnung. Mit Schreiben vom 19.04.1994 hat das Landesstraßen- und Autobahn­amt abschließend erklärt, dass nach den gültigen Richtlinien eine Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung von Lärm­schutzmaßnahmen nicht gegeben ist.

 

Da sich die Beurteilungspegel und Grenzwerte nicht verändert haben, wird seitens der Verwaltung derzeit keine Realisie­rungsmöglichkeit gesehen.

 

Die Verwaltung wird aber den Antrag zuständigkeitshalber an den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW NL Bo­chum) der "freien Strecke B 226" hinsichtlich einer Beurtei­lung weiterleiten.

 

 

 

Zu 2.:

 

Die Verwaltung wird die Anregung hinsichtlich Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsminderung im o. g. Teilabschnitt eben­falls dem Straßenbaulastträger zur Entscheidung übersenden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Ver­änderung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit im angesprochenen Bereich.

 

Herr May weist darauf hin, dass sich die Verkehrsbelastung nach der Eröffnung der Schalke-Arena stark verändert hat. Nach Ende von Veranstaltungen würden sich im angesprochenen Bereich oft stundenlange Staus bilden, zumeist an Samstagen ab 23.00 Uhr.

 

Herr Stöcker fragt, ob die Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW NL Bochum Kontakt aufnehmen und der Bezirksver­tretung über das Ergebnis berichten wird.

 

Herr Becker sichert dies zu.

 

 

24.       Bericht über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639

                                                            

 

Herr Becker teilt mit, dass es seit der letzten Sitzung kei­nen neuen Sachstand gibt.

 

Herr May fragt, ob im Kreuzungsbereich Berliner Straße / Gel­senkircher Straße / L639 noch anstatt einer normalen Ampel­kreuzung ein Kreisverkehr angelegt werden kann.

 

Herr Becker sagt, dass dies nicht möglich ist, da eine beam­pelte Kreuzung im Planfeststellungsverfahren festgelegt wurde.

 

 

25.         Zustand des Treppenaufgangs zum ehemaligen Freibad Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.144 -

                                                            

 

Der Treppenaufgang zum ehemaligen Freibad Wanne gegenüber dem Haus Am Freibad Nr. 34 und die nördlich angrenzende Böschung befinden sich in einem unansehnlichen Zustand. Da dieser Trep­penaufgang auch von Besuchern des Wananas genutzt wird, bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

 

Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, den Zustand des Trep­penaufganges und der angrenzenden Böschung kurzfristig mit einfachen Mitteln zu verbessern?

 

 

Herr Belker räumt ein, dass die Sauberkeit der Treppe zu wün­schen übrig lässt. Die Treppe ist jedoch verkehrssicher. Er sagt zu, dass die Treppe kurzfristig gesäubert wird. Auch der angrenzende Böschungsbereich wird in Ordnung gebracht.

 

 

26.         Biergarten am Saalbau Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.181 -

                                                            

 

 

Im Mai diesen Jahres soll der Biergarten am Saalbau Wanne er­öffnet werden. Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

    Wie ist der geplante zeitliche Ablauf?

 

 

Herr Kuhl teilt mit, dass in Kürze der Auftrag vergeben wer­den kann. Die Maßnahme soll im April 2002 durchgeführt werden und im Mai fertiggestellt sein.

 

 

Herr Koch erinnert daran, dass die Bezirksvertretung am 27.11.2002 die Verwaltung gebeten hatte, ein Konzept für die Bewirtschaftung des Biergartens vorzulegen.

 

 

27.         Dachundichtigkeiten am Gymnasium Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 13.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.146 -

                                                            

 

Schüler und deren Eltern beklagen sich über Dachundichtigkei­ten am Gymnasium Wanne. Angeblich soll sich die Verwaltung in einem Rechtsstreit mit der für die Dacharbeiten verantwort­lichen Firma befinden.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Welche Schäden bzw. Mängel liegen vor?

 

2.  Wann werden die durchfeuchteten Räume in Stand gesetzt?

 

3.  Besteht die Möglichkeit, die Dachsanierung mit Maßnahmen der Energieeinsparung (Solardach) zu verbinden?

 

 

Herr Schikorra teilt zu der Anfrage Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

Die Dachhaut des Gebäudeteils an der Gerichtsstraße ist durch Witterungseinflüsse stark geschädigt. Es wurde versucht durch kleinere Reparaturarbeiten diesen Mangel zu beheben. Auf der tragenden Betondecke befindet sich jedoch eine Gefälleschicht aus Bimsbeton die sich bereits mit Wasser vollgesogen hat. Deshalb wurde versucht das Wasser unterhalb der Decke gezielt abtropfen zu lassen um es dann in das Waschbecken abzuleiten.


Zu 2.:

             

Diese Räume können erst nach der erforderlichen Dachsanierung in Stand gesetzt werden.

 

Zu 3.:

 

Die Dachsanierung kann selbstverständlich mit derartigen Maß­nahmen verbunden werden, sofern die dafür benötigten zusätz­lichen Mittel bereitgestellt werden.

 

 

 

28.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier: - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

- Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeits­ordnung)

- Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2002.155 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13.02.1996, zu­letzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Absatz 2 Nr. 5 werden die Worte

 

"soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, werden wie folgt geändert:

 

1.   In § 4 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

angefügt.

 

 

2. In § 4 Absatz 2 entfällt das Wort "Denkmälern".

 

 

3. In § 9 Nr. 15 werden die Worte

 "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist" angefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  11 

dagegen:  1

Enthaltungen:  3

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

 

29.         Information über ein privates Klagerecht gegen die Forensik

     - Anfrage des Bezirksverordneten May vom 22.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.187 -

                                                            

 

 

Herr Stadtrat Terhoeven hatte in der Letzten Sitzung der Be­zirksvertretung am 22.01.2002 versprochen, zu untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, die Vertreter im Stadtbezirk Wanne durch einen Sachkundigen (Rechtsanwalt Mampel) über die Mög­lichkeit einer Privatklage gegen die Forensik zu informieren.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

             Wie ist der Sachstand?

 

 

Herr Bornfelder sagt, dass gegen die Forensik ein privat­rechtliche Klagemöglichkeit nicht besteht oder zumindest äu­ßerst riskant ist. Das Gutachten des von der Bürgerinitiative eingeschalteten Anwalts ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Der von der Verwaltung beauftragte Gutachter ist nicht be­reit, zu den Ausführungen seines Kollegen Stellung zu bezie­hen, da dies standesrechtlich absolut unüblich ist.

 

 

 

30.       Forensik

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den ausführlichen Bericht von Herrn Bornfelder zu dem Zustimmungsbescheid des Regierungsprä­sidenten und dem weiteren Verfahrensablauf zur Kenntnis.

 

 

 

31.         Haushaltsplan 2002

- Vorlage Nr. 2002.130 -

                                                            

 

Herr Kleibömer beantragt, dass die Baumaßnahme Sonderschule Hedwigstraße wie ursprünglich geplant (entgegen der Empfeh­lung des Schulausschusses) durchgeführt werden soll und ent­sprechende Mittel in den Vermögenshaushalt 2002 eingestellt werden.

 

 

Herr Kortmann lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:       Antrag abgelehnt

dafür:  2 

dagegen:  12

 

 

 

Herr Kleibömer beantragt, im Vermögenshaushalt 2002 eine Haus­haltsstelle "Dachsanierung Gymnasium Wanne" einzurichten und mit 200.000,-- EURO auszustatten.

 

 

Herr Kortmann lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:       Antrag abgelehnt

dafür:  2 

dagegen:  12

 

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus­haltsplan 2002 mit den von den Fachausschüssen empfohlenen Än­derungen zu beschließen, soweit die Festsetzungen in die Auf­gabenbereiche der Bezirksvertretung fallen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  12 

dagegen:  2

 

 

 

32.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Kortmann erinnert an die im Zusammenhang mit der Bürger­beteiligung in Bickern/Unser-Fritz - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - vorgesehenen Veranstaltungen:

 

am 14.03.2002 ab 19.30 Uhr in Bickern (Gesamtschule Wanne)

 

und

 

am 21.03.2002 ab 19.30 Uhr im Bereich Unser-Fritz (Künstlerze­che Unser-Fritz).

 

 

Herr Becker sagt, dass das Fernsehkabelnetz in Herne in Kürze erneuert werden soll. Und zwar sollen bis zum Jahr 2004 rund 5 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen über ihr Kabel­netz im Internet surfen, telefonieren und fernsehen können. Dieses wird dadurch möglich, dass die bisherige alte Kupfer­technik durch ein neues Lichtwellenleitersystem ersetzt wird.

 

Der private Netzbetreiber "Ish", ehemals Kabel NRW, setzt schon seit Sommer 2001 das rund zwei Milliarden Euro teure Projekt um. In den Großräumen Köln und Düsseldorf ist das Netz bereits zu großen Teilen modernisiert; in Bochum und Dortmund laufen die Arbeiten.

 

Für das Stadtgebiet Herne laufen zurzeit die Vorbereitungen zur Planungen und zur Durchführung der Kabelarbeiten. Startbe­ginn der Bauarbeiten soll ab April/Mai 2002 sein. Die Stadt Herne verhandelt zurzeit mit "Ish" einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Maßnahmen. In Herne wird ein etwa 15 km lan­ges Kabelnetzt neu verlegt.

 

Um die Beeinträchtigungen für die Bürger möglichst gering zu halten und um möglichst kostengünstig zu bauen, werden vorhan­dene Leerrohre (z.B. der Telekom) mitbenutzt. Zudem werden die Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger und auch der Stadt Herne zeitlich koordiniert und möglichst zeitgleich durch­geführt.

 

Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen den Fraktionsspre­chern und den Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung ent­sprechende Übersichtspläne zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

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Bezirksvorsteher  Schriftführer