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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am
20.03.2001 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)
Sitzungsdauer: 16.00 - 20.25 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 19.13 - 19.22 Uhr
20.20
- 20.21 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Kortmann
Schriftführung: Herr Reinholz
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Baldowsky
Herr Kleibömer
Frau Klein
Herr Koch ohne Abst. TOP 25 - 27
Herr Kortmann
Herr May 16.00
- 20.20 Uhr bis
TOP 28
Herr Michaely
Frau Middelhoff
Herr Nicolaus
Herr Okoniewski ohne Abst. TOP 13
Frau Ortlieb
Herr Radner 16.00
- 18.55 Uhr bis
TOP 13 einschl.
Herr Schubeus
Herr Stöcker
Frau Tasche
Frau Wein
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bleck 16.00
- 17.55 Uhr
Herr Herfet 16.00
- 19.13 Uhr
Herr Ixert 16.00
- 18.20 Uhr
Frau Klemczak 16.00
- 19.30 Uhr
Frau Krüger 16.00
- 17.52 Uhr
Herr Geiger 16.00
- 19.13 Uhr
Herr Lewicki 16.00
- 16.47 Uhr
Herr Schwanengel 16.00
- 18.20 Uhr
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von der Verwaltung:
Herr Tschöke ZVV 16.00
- 18.35 Uhr
Herr Grimm Stadtamt
15
Frau Pfitzner Stadtamt
15
Herr Reinholz Stadtamt
15
Herr Böckenhüser Stadtamt
20 16.00
- 18.15 Uhr Herr Delistat Stadtamt
32 16.35
- 18.35 Uhr Herr Belker Stadtamt
52 16.00
- 18.40 Uhr Herr Dr. Steiner Stadtamt
61 16.00
- 16.45 Uhr Herr Kaemper Stadtamt
65 16.00
- 18.00 Uhr Herr Becker Stadtamt
66
Herr Bechtold OR
Stadtgrün 16.00
- 19.15 Uhr Herr Kuhl OR
Stadtgrün 16.00
- 19.15 Uhr
als Gäste:
Herr Schult Forstamt
Gevelsberg 16.00
- 17.30 Uhr Herr Dicke DSK 16.00
- 17.30 Uhr Herr Röös DSK 16.00
- 17.30 Uhr Herr Lützler DSK 16.00
- 17.30 Uhr Herr Dr. Janicke Gutachterbüro
UCR 16.00
- 17.30 Uhr Herr Horn Gutachterbüro
UCR 16.00
- 17.30 Uhr
Es fehlt der
Bezirksverordnete:
Herr Hinz
Herr
Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Auf
Antrag der Verwaltung (Herr Grimm) beschließt die Bezirksvertretung
einstimmig, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den Punkt
Vergabe eines
Auftrages zur Kanalerneuerung und Kanalerweiterung in der
Plutostraße/Steinbergstraße sowie zur Instandsetzung der Steinbergstraße
(Bezirksvertretungen Wanne und Eickel)
- Vorlage-Nr.
2001.255
zu erweitern und
als lfd. Nr. 1 zu behandeln.
Herr Okoniewski
beantragt, die lfd. Nr. 23
Ausbau der
Schlachthofstraße
- Anfrage
des Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.245
wegen des
Sachzusammenhanges nach der lfd. Nr. 16 zu behandeln. Hiergegen werden keine
Einwände erhoben.
Somit ergibt sich
folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch;
hier: Aufhebung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/3 - Blockstraße (jetzt Im
Kattenbusch) -,
Stadtbezirk Wanne
2. Forensik
3. Antrag
der Deutschen Steinkohle AG (DSK) auf Genehmigung einer Waldumwandlung im
Bereich der ehemaligen Zeche Unser-Fritz-1/4 - mündlicher Bericht
4. Sonderschule
Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne
- Antrag des
Bezirksverordneten Radner vom 03.03.2001 -
5. Renovierungsmaßnahmen
im Sozialamt im WEZ
- Anfrage des Bezirksverordneten
May vom 09.03.2001 -
6. Resolution
gegen die Schließung der Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 06.03.2001 -
7. Einrichtung
eines Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.02.2001 -
8. Haushaltsstelle
"Sondermaßnahmen der Bezirke"
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
9. Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Herne
- Anfrage des
Bezirksverordneten Koch vom 06.03.2001 -
10. Veranstaltungen der
Werbegemeinschaft in Wanne-Nord
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
11. Renovation des
Sportplatzes Hauptstraße
- Stadtbezirk Wanne -
12. Gefällte
Gehölze auf dem Gelände des ehemaligen Wanner Freibades
- Anfrage der
Bezirksverordneten Wein vom 08.03.2001 -
13. Neubau eines
Spielplatzes auf der Fläche hinter der Kindertagesstätte an der
Friedrich-Brockhoff-Straße
14. Baumaßnahmen im Bereich
des Saalbaus in Wanne
- Anfrage des Bezirksverordneten
May vom 09.03.2001 -
15. Neugestaltung
Spielplatz Drögenkamp
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -
16. Erneuerung des
abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/
Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße
17. Ausbau der
Schlachthofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -
18. Radwegenetz Herne
Vorstellung des Gutachtens zum Radverkehrsplan
19. Fahrradfahren in den
Fußgängerzonen von 19.00 bis 10.00 Uhr
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
20. Radweg Stöckstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
21. Geplante
Fußgängerinsel auf der Rottstraße gegenüber der Gaststätte Sundermann
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -
22. Weihnachtsbeleuchtung
Wanne-Nord
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -
23. Trampelpfad
auf der Böschung westlich des Fußgängerüberweges Schlachthofstraße/Ecke
Freisenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -
24. Bahnhofsvorplatz
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
25. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
26. Änderung von
ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung
der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung)
27. Änderung der
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
28. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Vergabe eines Auftrages
zur Kanalerneuerung und Kanalerweiterung in der Plutostraße/Steinbergstraße
sowie zur Instandsetzung der Steinbergstraße - Bezirksvertretung Wanne,
Bezirksvertretung Eickel
2. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch;
hier: Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
10/3
- Blockstraße
(jetzt Im Kattenbusch), Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2001.178 -
Herr
Dr. Steiner erläutert eingehend das Verfahren und die Gründe zur Aufhebung des
o. g. Bebauungsplanes. Er stellt anschließend die Gründe dar, warum der
genannte Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Demnach wurde der Bebauungsplan
bis auf den vorgesehenen Spielplatz realisiert. Der Spielplatz selbst wird
nicht mehr benötigt, da die Spielplatzversorgung in Bickern mit 7,5 qm pro
berechtigtem Kind über der Norm (= 4,5 qm) liegt. Es gibt zudem Bestrebungen,
die für den Spielplatz vorgesehene Fläche zu bebauen. Der in dem genannten Bebauungsplan
vorgesehene Spielplatz ist in seiner Konzeption heute nicht mehr zeitgemäß
(neues Spielen).
Herr
Kortmann fordert die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf, zu dem geplanten
Vorhaben ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.
Frau Ursula Ortner, Ortelsburger Straße 17, 44649 Herne
Frau
Ortner möchte wissen, was Herr Dr. Steiner mit neuem Spielen gemeint hat und
warum der in dem Bebauungsplan vorgesehene Spielplatz nicht mehr zeitgemäß
ist.
Herr
Dr. Steiner sagt, dass die genormten Spielplätze mit einem festen Repertoire
an Spielgeräten heute nicht mehr die Bedürfnisse der Kinder befriedigen. Dies
führt dann dazu, dass die Spielflächen nicht angenommen werden. Es sind eher
Spielplätze gefragt, wo sich Kinder durch das Angebot freier Flächen frei
entfalten können. Es ist daher vorgesehen, auf der Grünfläche im Eckbereich
Bickernstraße/Gelsenkircher Straße neue Spielflächen anzubieten, welche dann im
Zusammenhang mit dem Bickernsportplatz zu einem attraktiven Sport- und Spielplatzbereich
entwickelt werden.
Gerhard Scharfeld, Im Kattenbusch 16, 44649 Herne
Herr
Scharfeld befürchtet, dass die in dem betroffenen Gebiet derzeitig ansässigen
Gewerbebetriebe durch die vorgesehene Ausweitung der Wohnbebauung
beeinträchtigt werden könnten. Sein Betrieb musste in der Vergangenheit schon
einmal umsiedeln. Er befürchtet, dass dies durch die Aufhebung des Bebauungsplanes
wieder erforderlich sein wird.
Er
kann nicht verstehen, dass in einem reinen Mischgebiet (MI-Gebiet) eine
Bebauung mit 16 bis 18 Einfamilienhäusern zugelassen wird. Er weist in diesem
Zusammenhang auf das Bauschild hin, dass von der
VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft aufgestellt wurde. Dieses Schild irritiert
ihn, da die alten Betriebe seinerzeit nur kleine Wohnungen bauen durften.
Er
befürchtet, dass seine Kraftfahrzeuge die zukünftigen Bewohner der geplanten
Häuser stören könnten. Außerdem möchte er wissen, ob bei 18 neuen
Einfamilienhäusern die bestehende Straße in eine Spielstraße für Kinder
umgewandelt werden könnte und ob durch die Aufhebung des Bebauungsplanes die
vorhandenen Gewerbeflächen ihren rechtlichen Status verlieren.
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass ein Mischgebiet bedeutet, dass Gewerbe und Wohnen
gleichberechtigt nebeneinander existieren können. Das Gewerbe darf das Wohnen
nicht wesentlich stören, wobei eine gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt
wird. Bestehende Gewerbebetriebe werden nicht beeinträchtigt, da die
Wohnbebauung nachträglich hinzukommt. Es muss jedem klar sein, dass es sich
hierbei nicht um ein reines Wohngebiet handelt. Geringfügige Belästigungen
(z.B. LKW-Verkehr) durch die bestehenden Gewerbebetriebe sind hinzunehmen.
Herr
Dr. Steiner stellt klar, dass es zurzeit weder eine Bauvoranfrage noch einen
Bauantrag hinsichtlich konkreter Bauvorhaben gibt. Die Verwaltung hat
Gespräche mit der VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft geführt. Diese hat das
genannte Schild aufgestellt, um den Markt zu testen.
Nach
Aufhebung des Bebauungsplanes müssen sich neue Bauvorhaben nach der
vorgefundenen tatsächlichen Situation vor Ort richten, wobei die bestehenden
Gewerbegebiete ihren Status behalten. Das betroffene Gebiet ist demnach
eindeutig als Mischgebiet anzusehen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben orientiert
sich dann nach § 34 des Baugesetzbuches (Zulässigkeit nach Eigenart der näheren
Umgebung). Neu hinzukommende Wohnbebauung muss die üblichen Belastungen durch
bereits existierende Gewerbebetriebe hinnehmen.
Durch
Aufhebung des Bebauungsplanes ändert sich nichts an dem Charakter des
Mischgebietes. Es sei denn, der Charakter des Gebietes würde sich durch einen
Wegzug der Gewerbegebiete über einen längeren Zeitraum ändern.
Die
Straße Im Kattenbusch bleibt wie sie ist. Es wird eine neue Erschließungsstraße
im Wohnneubau-Bereich gebaut, welche sicherlich von den Kindern beansprucht
werden wird. Auf die Ausweisung eines Spielplatzes für die neue Bebauung wurde
verzichtet, da davon ausgegangen wird, dass Kleinkinder und jüngere Kinder in
den Hausgärten der Einfamilienhäuser spielen werden.
Herr
Dr. Steiner bietet Herrn Scharfeld an, weitergehende Fragen in einem
persönlichen Gespräch zu erörtern.
Heinrich Gößling, Gelsenkircher Straße 87, 44649 Herne
Herr
Gößling befürchtet Klagen der neu hinzukommenden Eigenheimbesitzer gegen das
bestehende Gewerbe im Bereich Kattenbusch, da ein Anwohner erfolgreich gegen
den auf der Gelsenkircher Straße aufgestellten Basketballkorb (Spielstraße) geklagt
hat. Er befürchtet, dass die vorgesehenen 18 Einfamilienhäuser mindestens 27
PKW mit sich bringen werden und dadurch die Anzahl der vorhandenen Stellplätze
wahrscheinlich zu gering sein wird.
Herr
Dr. Steiner sagt dazu, dass der genannte Basketballkorb nun auf den bereits
erwähnten neuen Spielbereich Bickernstraße/Gelsenkircher Straße aufgestellt
werden soll. Die vorhandenen Gewerbebetriebe haben durch Aufhebung des
Bebauungsplanes keine Nachteile, da dieses Gebiet bauplanungsrechtlich
weiterhin als Mischgebiet anzusehen ist. Im Rahmen der neuen Bebauung müssen
genug Stellplätze angelegt werden. Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze
vorzusehen.
Herr
Kortmann gibt nun den Bezirksverordneten Gelegenheit, ihre Fragen zu dem
Verfahren zu stellen.
Herr
May moniert, dass in der Verwaltungsvorlage nur davon gesprochen wird, dass
durch Aufhebung des vorgesehenen Spielplatzes 1.000 qm Wohnbaufläche
geschaffen werden. Durch das von der VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft
aufgestellte Schild ist davon auszugehen, dass insgesamt tatsächlich ca. 4.000
qm bebaut werden sollen.
Herr
Dr. Steiner sagt dazu, dass die von der Firma VITERRA außerhalb der
ausgewiesenen Spielplatzfläche vorgesehene Bebauung nicht Gegenstand des
Verfahrens ist. Wie bereits erwähnt, liegen der Verwaltung in dieser Sache
noch keine Bauanträge oder Bauvoranfragen vor.
2. Forensik
- Vorlage Nr. 2001.237 -
Herr
Kortmann stellt in Grundzügen die Ergebnisse des umfassenden Rechtsgutachtens
der Anwaltskanzlei Redeker (Bonn) zur baurechtlichen Beurteilung der Errichtung
einer Forensik auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Pluto Wilhelm an der
Wilhelmstraße vor. Demnach bietet das Gutachten nach erster Einschätzung eine
gute Basis, die Verwirklichung der Forensik am genannten Standort - ob im
Rahmen einer weiteren eingehenden Erörterung mit dem Land oder als
"ultima ratio" im Wege einer Klage - zu verhindern.
Herr
Tschöke weist darauf hin, dass bisher noch keine formelle Entscheidung des
Landes vorliegt, gegen die geklagt werden könnte. Die Verwaltung wird daher
zunächst Gespräche mit der Landesverwaltung führen.
3. Antrag
der Deutschen Steinkohle AG (DSK) auf Genehmigung einer Waldumwandlung im
Bereich der ehemaligen Zeche Unser-Fritz-1/4 - mündlicher Bericht
Herr
Dicke und Herr Dr. Janicke stellen die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme auf
dem Gelände der ehemaligen Zeche Unser-Fritz 1/4 vor.
Zur
Sanierung der großflächigen Altlasten ist die Abholzung des in diesem Bereich
aufstockenden Waldes erforderlich (ca. 6,2 ha).
Nach
Beendigung der Sanierungsmaßnahme soll eine Wiederaufforstung erfolgen. Die
hierfür vorgesehene Fläche ist auf dem dieser Niederschrift als Anlage
beigefügten Plan ersichtlich.
Auf
Bitte von Herrn Okoniewski und Herrn May sagen die Vertreter der DSK zu, die
Anwohner vor Beginn der Maßnahme zu informieren.
4. Sonderschule
Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne
- Antrag des
Bezirksverordneten Radner vom 03.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.214 -
Mit
2 Ja- gegen 13 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung lehnt es die
Bezirksvertretung ab, den nachstehend genannten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Die
Verwaltung wird gebeten, unabhängig von den zurzeit laufenden Planungen für
eine dauerhafte Lösung durch geeignete Maßnahmen in der Übergangszeit dafür
Sorge zu tragen, dass ein ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt werden kann.
5. Renovierungsmaßnahmen
im Sozialamt im WEZ
-
Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
-
Vorlage Nr. 2001.250 -
Die
Bezirksvertretung hat die beabsichtigte Renovierung der Büroräume im 2. und 3.
Obergeschoss des Dienstgebäudes WEZ, Hauptstraße 241, in der Sitzung am
29.08.2000 nur zur Kenntnis genommen und keine Empfehlung für den Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung ausgesprochen.
Die
Verwaltung wurde aufgefordert, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
zur Vorlage eine genaue Kostenaufstellung (Personal- und Materialkosten)
vorzulegen und den Zeitaufwand für die einzelnen Arbeiten zu beziffern. Das
Angebot der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft (GBH) soll ebenfalls
vorgelegt werden.
Es
wurden auch hinsichtlich der vorgesehenen Zeitdauer der Arbeiten Bedenken
geäußert, da diese in einem publikumsintensiven Bereich vorgenommen werden
sollen.
Bis
heute ist mit den Renovierungsarbeiten nicht begonnen worden.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann
werden die geforderten Unterlagen den bürgerschaftlichen Gremien vorgelegt?
2. Warum
ist mit den Renovierungsarbeiten nicht wie geplant im letzten Jahr begonnen
worden?
3. Wann
wurden zuletzt Renovierungsarbeiten im Sozialamt durchgeführt?
Zu
1.:
Herr
Kaemper sagt, dass dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine genaue
Kostenaufstellung (Personal- und Materialkosten) nicht vorgelegt werden
konnte, weil eine derartige Aufteilung bei Angeboten heutzutage unüblich ist.
Auch wird bei Angeboten der Zeitaufwand nicht ermittelt und dargestellt. Die
Kostenaufstellung der Verwaltung vom 15.03.1999 und das Angebot der GBH vom
29.04.1999 lagen dem Ausschuss bei seiner Entscheidung vor.
Zu
2.:
Der
Auftrag wurde von der Verwaltung im November 2000 erteilt, nachdem die
Finanzierung sichergestellt war (Sammelnachweis 501). Die Arbeiten haben in
dieser Woche begonnen und werden ca. 12 Monate dauern. Ein Problem bei der Durchführung
der Arbeiten ist die Tatsache, dass wegen des aufrecht zu erhaltenden
Dienstbetriebes gleichzeitig immer nur 2 bis 3 Büros freigezogen werden können.
Zu
3.:
Bis
auf kleine Ausnahmen sind in den Büroräumen seit 1988 (Einzug der Stadtämter 50
und 51) keine Renovierungsarbeiten mehr durchgeführt worden. 1998/99 hat der
Vermieter auf eigene Veranlassung und Kosten eine Renovierung der Treppe und
Flure durchgeführt.
Herr
Kleibömer fragt, wie lange die Maßnahme in Anbetracht des starken Publikumsverkehrs
in diesem Dienstgebäude dauern wird. Er fragt, ob es zutrifft, dass die
Handwerkskammer gegen die Vergabe der Maßnahme an die GBH Protest eingelegt
hat.
Herr
Kaemper antwortet, dass die Maßnahme nur an publikumsfreien Tagen durchgeführt
wird und ein Jahr dauern soll. Bei der GBH sind natürlich Verzögerungen
möglich.
Die
Handwerkskammer hat sich nicht beschwert. Dies wäre auch eher Sache der Innung.
Der Malermeister Wulf ist als Vertreter der Innung im Vorstand des
Aufsichtsrates der GBH und hat der Maßnahme zugestimmt.
Die
Maßnahme wäre bei einer Durchführung durch Handwerksbe-
triebe
sehr viel teurer, da es große logistische Probleme gibt. Es können nämlich
immer nur 1- 3 Räume gleichzeitig renoviert werden, was die Abstimmung der
Arbeiten untereinander sehr erschwert. Die GBH stellt daher für
Koordinierungsaufgaben extra eine Ingenieurin ab.
6. Resolution
gegen die Schließung der Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 06.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.234 -
Auf
Antrag von Herrn Okoniewski beschließt die Bezirksvertretung folgende geänderte Resolution, welche an die Ministerin für
Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NW, Frau Birgit Fischer,
geschickt werden soll:
Resolution
Die
Bezirksvertretung Wanne lehnt die in dem Krankenkassengutachten angedachte Schließung der
Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals ab.
Wie
der Presse zu entnehmen war, geht aus einem Gutachten, das die Krankenkassen in
Auftrag gegeben haben, hervor, dass in Herne massiv Krankenhausbetten abgebaut
werden sollen. Im Einzelnen sind folgende Standorte im Gespräch: die Geburtshilfestation
des St. Anna-Hospitals, die Rheumaklinik und das Evangelische Krankenhaus in
Eickel.
Die
Geburtshilfe des Anna-Hospitals genießt einen hervorragenden Ruf, der weit
über die Stadt hinausgeht. Sie hat sich sowohl als eine der ersten für eine
sanfte Geburt eingesetzt als auch erst vor wenigen Tagen sich für die Durchführung
von anonymen Geburten ausgesprochen.
Dass
im Land NRW wegen vorhandener Überkapazität Betten abgebaut werden sollen, ist
nachvollziehbar. Es darf jedoch unter keinen Umständen passieren, dass
qualitativ gute Abteilungen, die zudem noch kostengünstig arbeiten, davon
betroffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
7.
Einrichtung
eines Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.02.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.182 -
Auf
Antrag von Herrn Okoniewski beschließt die Bezirksvertretung folgenden geänderten
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, die Verwaltung zu
beauftragen, ein Konzept zur Errichtung eines Jugendtreffs in oder nahe dem
fußläufigen Teil der Wanner City rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen
für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen, damit im Jahr 2002 ein Jugendtreff
eröffnet werden kann.
Nachdem die Verwaltung einen citynahen Jugendtreff für Wanne in die
Ideensammlung für den Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf eingebracht
hat, soll der Konzeptvorschlag abgewartet und dann auch in das Programm
"Soziale Stadt" mit einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
dafür: 15
dagegen: 1
8.
Haushaltsstelle
"Sondermaßnahmen der Bezirke"
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr.
2001.241 -
Aufgrund
der Zusage von Herrn Tschöke, die Angelegenheit im Ältestenrat zu thematisieren
und danach die Bezirksvertretung entsprechend zu unterrichten, zieht Herr
Kleibömer seinen Antrag zurück.
9.
Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Herne
- Anfrage des
Bezirksverordneten Koch vom 06.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.229 -
In
der Sitzung der Bezirksvertretung am 06.02.2001 wurde über die Vorlage der
Verwaltung der zu erlassenen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtbezirk Wanne am Sonntag, den 04.
März 2001, befunden.
Der
Termin kam nur zustande, weil die Interessen-Gemeinschaft Herne-City e. V.
ihren Antrag auf Erlass einer Verordnung für den gleichen Termin zurückgezogen
hat.
Die
Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat anlässlich ihres jährlich wiederkehrenden
Herbstfestes am 02. September 2001 einen verkaufsoffenen Sonntag beantragt.
Nach Auskunft der Werbegemeinschaft findet am gleichen Wochenende in der
Herner-City ebenfalls ein Stadtfest mit verkaufsoffenem Sonntag statt.
In
der o. a. Sitzung der Bezirksvertretung wurde von mir die Verwaltung wiederholt
gebeten, die Termine für alle acht Werbe- und Interessengemeinschaften für das
gesamte Stadtgebiet Anfang eines jeden Jahres zu koordinieren und anschließend
die jeweiligen Verordnungen dem Rat entsprechend zur Entscheidung vorzulegen.
Mit
dieser Lösung haben die Werbe- und Interessengemeinschaften nicht nur
Planungssicherheit, sondern auch die Bediensteten des Einzelhandels können
sich darauf einrichten.
Ein
nicht unwesentlicher Faktor ist, dass das angestrebte Kundenpotential nicht
zusätzlich auf verschiedene Veranstaltungen aufgeteilt wird.
Ich
bitte die Verwaltung um Stellungnahme, ob diese Vorgehensweise im Interesse
aller beteiligten Werbe- und Interessengemeinschaften umgesetzt werden kann.
Herr
Delistat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die
Verwaltung befürwortet die Anregung, die Termine der beabsichtigten
Veranstaltungen der Werbegemeinschaften zu koordinieren. Allerdings sollte so
eine Koordination bereits im Herbst des Vorjahres erfolgen, weil möglicherweise
ja auch schon Koordinationen für den Anfang des Jahres nötig sein könnten.
Auch
die Bemerkungen in der Anfrage zur Planungssicherheit für die
Werbegemeinschaften sowie zu den Auswirkungen auf die Mitarbeiter(-innen) im
Einzelhandel werden von der Verwaltung uneingeschränkt geteilt.
Allerdings
ist die Verwaltung der Meinung, dass diese Koordination durch die
Werbegemeinschaften selbst erfolgen sollte. Diesbezüglich hat sich der Verkehrsverein
bereits mehrfach als Moderator angeboten.
Leider
ist der Verwaltung aber auch bekannt, dass ein Teil der Werbegemeinschaften
einer Koordination skeptisch gegenüber steht, weil man flexibel sein und
verkaufsoffene Sonntage auch kurzfristig durchführen möchte.
Um
die Werbegemeinschaften - insbesondere im eigenen Interesse - davon zu
überzeugen, dass sich eine Koordination für alle Beteiligten positiv auswirken
kann, hat der Geschäftsführer des Verkehrsvereins Herne signalisiert, nochmals
mit den Werbegemeinschaften Kontakt aufzunehmen.
Herr
Koch weist auf die Wichtigkeit der Planungssicherheit für die
Werbegemeinschaften und die Stadt Herne hin. Anfang des Jahres sollte eine
Jahresplanung stehen, welche eventuell durch den Verkehrsverein koordiniert
werden könnte. Erst danach sollte eine Genehmigung der einzelnen
Veranstaltungen durch die Verwaltung erfolgen.
Herr
May ist auch der Meinung, dass die Werbegemeinschaften frühzeitig ihre
Genehmigungsanträge für Veranstaltungen einreichen sollten.
10. Veranstaltungen
der Werbegemeinschaft in Wanne-Nord
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.249 -
Die
Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat seit Jahren eine öffentliche
Großveranstaltung am ersten Wochenende im September durchgeführt. Diese wird
von der Wanner Bevölkerung als traditionelles Fest gut angenommen. In einem
offenen Brief beklagt sich die Werbegemeinschaft jetzt, dass dieses Fest durch
ein "Mammut-Fest", welches von der Stadt Herne veranstaltet wird,
nicht mehr gemäß der bisherigen Terminplanung durchgeführt werden kann.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie
war der zeitliche Ablauf der Anmeldung des Festes bei der Stadt Herne durch die
Werbegemeinschaft Wanne-Nord sowie der terminliche Ablauf und die zeitliche
Festlegung für das "Mammut-Fest" (Sachstandsbericht)?
2. Was
ist das "Mammut-Fest" mit verkaufsoffenen Sonntag für eine
Veranstaltung?
3. Wie
kam es zu der Entscheidung für das "Mammut-Fest"?
4. Welche
Fördermittel erhält die Stadt Herne für das "Mammut-Fest"?
5. Hat
die Verwaltung schon Überlegungen angestellt, wie derartige Veranstaltungen in
Zukunft besser koordiniert werden können?
Herr
Tschöke macht zur Anfrage folgende Vorbemerkungen, welche gleichzeitig die
Fragen 2. und 3. beantworten:
Er
geht davon aus, dass mit der Bezeichnung "Mammut-Veranstaltung" die
Aktionen im Rahmen der City-Offensive gemeint waren.
Seit
1999 legt das Stadtentwicklungsministerium gemeinsam mit Sponsoren unter dem
Titel "Ab in die Mitte - Die City-Offensive NRW" ein Förderprogramm
für Veranstaltungen in den Innenstädten auf. Zielsetzung des Programms ist es
konzeptionell in Stadtmarketingaktivitäten eingebundene Aktionen zu fördern,
die mit den Themen Freizeit und Kultur einen Beitrag leisten, um die
Innenstädte mit kreativen und innovativen Veranstaltungen attraktiver zu
machen.
Im
vergangenen Jahr ist der Auswahl der Projektstädte ein Wettbewerb
vorausgegangen, an dem sich die Stadt Herne mit Erfolg beteiligt hat. Aus 54
Bewerbungen wurde Herne als eine der Projektstädte ausgewählt. Mit finanzieller
Förderung des Landes und der Sponsoren haben im Rahmen des Programms "Sommer-Boulevard
2000" verschiedene Veranstaltungen stattgefunden. Erwähnt seien hier nur
stichwortartig die spektakuläre Tanz-Performance an einer Hausfassade, die
außergewöhnliche Modenschau "Laufsteg der Sinne" und das Herner
Sommertheater als gewachsene Kleinkunstschau.
Seit
Dezember ist die Fortsetzung des Programms angekündigt. Seit Anfang Januar
liegen der Stadt Herne die Wettbewerbsausschreibungsunterlagen vor. Für das
Förderprogramm 2001 hat sich die Stadt Herne unter dem Motto
"LichtGestalten" mit einer von der Kulturverwaltung erarbeiteten und
mit dem Handel abgestimmten Veranstaltungskonzeption beworben. Die geförderten
Maßnahmen müssen in den Monaten August bis Oktober 2001 stattfinden und mindestens
eine Woche und ein Wochenende umfassen (Teilnahmebedingung).
Vor
dem Hintergrund anderer Großveranstaltungen (Cranger Kirmes) und dem Wunsch,
eine Veranstaltung noch im Sommer durchzuführen, wurde der
Veranstaltungszeitraum vom 30.08. bis 08.09.2001 gewählt. Wunsch der
Interessengemeinschaft Herne-City e.V. war es, am 02.09.2001 einen
verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
Die
Entscheidung über die Durchführung des Programms "LichtGestalten"
bzw. von Programmbestandteilen ist im Zusammenhang mit der Entscheidung der
Wettbewerbsjury zu sehen, die für die nächsten Tage ankündigt ist, aber noch
aussteht.
Zu
1.:
Im
Rahmen des Herbstfestes der Werbegemeinschaft Wanne-Nord, das seit einigen
Jahren am ersten September-Wochenende durchgeführt wird, sollte in diesem Jahr
erstmals ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, der am 09. Januar 2001 beim
Ordnungsamt angemeldet worden ist.
Die
Bewerbung "LichtGestalten" im Rahmen des Förderprogramms ist im
Januar/Februar 2001 erstellt bzw. abgestimmt und am 15.02.2001 fristgerecht
eingereicht worden.
Herr
Oberbürgermeister Becker hat die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses am
13.02.2001 unterrichtet.
Zu
4.:
Die
Entscheidung der Jury über die Auswahl als Projektstadt und die Höhe der
Förderung steht noch aus.
Zu
5.:
Hinsichtlich
der Fragestellung zu einer besseren Koordination von Veranstaltungen der Herner
Werbe- und Interessengemeinschaften, verweist Herr Tschöke auf den
vorhergehenden Tagesordnungspunkt.
Über
die bedauerliche Überschneidung der Veranstaltungstermine hat bereits am
07.03.2001 ein Gespräch mit Vertretern der Werbegemeinschaft Wanne-Nord,
Mitgliedern der Bezirksvertretung Wanne und der Verwaltung stattgefunden,
wobei die Vertreter der Werbegemeinschaft ein gewisses Verständnis für die
Entscheidung der Verwaltung zeigten.
Herr
May fragt, ob der alte Termin für die WG Wanne-Nord noch zur Verfügung stünde,
wenn das "Mammut-Fest" nicht stattfinden sollte.
Herr
Koch fragt, ob die Stadt Herne Veranstalterin ist oder ob die Veranstaltungen
nur von der Stadt Herne und gegebenenfalls Sponsoren bezuschusst wird.
Herr
Tschöke sagt, dass die Verwaltung sich vertraglich mit einigen Künstlern
frühzeitig binden muss. Es wird daher in jedem Fall zumindest eine kleinere Veranstaltung
geben. Die WG Wanne-Nord ist hierüber informiert und wird das Herbstfest ohne
den verkaufsoffenen Sonntag durchführen.
Veranstalterin
ist die Stadt Herne in Kooperation mit dem Handel. Die IG Herne-City und der
Einzelhandel beteiligen sich an den Kosten. Die Stadt trägt im Rahmen der
beantragten Förderung einen Eigenanteil.
11. Renovation
des Sportplatzes Hauptstraße - Stadtbezirk Wanne
- Vorlage Nr. 2001.168 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt die Durchführung einer Renovation sowie
ergänzender Maßnahmen auf dem Sportplatz Hauptstraße.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
12. Gefällte
Gehölze auf dem Gelände des ehemaligen Wanner Freibades
- Anfrage der
Bezirksverordneten Wein vom 08.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.246 -
Auf
dem Gelände des ehemaligen Wanner Freibades wurden Gehölze gefällt. Die Stämme
wurden bislang nicht abgefahren.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum
wurden die Gehölze gefällt?
2. Sollen
die Stämme auf dem Gelände verbleiben?
Herr
Kuhl sagt, dass die Pappeln in der Forstabteilung 14 c mit ca. 33 Jahren
ihre Vitalität verloren haben und begannen, durch Trockenastigkeit ein
Gefahrenpotenzial zu entwickeln. Auf Anraten des Försters ist daher die Fällung
in Auftrag gegeben worden.
Die
Baumstämme sind bis auf einen geringen Rest abgefahren worden. Das Strauchwerk
verbleibt im Bestand und erfüllt dort einen nützlichen ökologischen Zweck.
13. Neubau
eines Spielplatzes auf der Fläche hinter der Kindertagesstätte an der
Friedrich-Brockhoff-Straße
- Vorlage Nr. 2001.155 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt den Neubau des Spielplatzes
Friedrich-Brockhoff-Straße auf Grundlage der Planung des OR Stadtgrün vom
20.02.2001.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
14. Baumaßnahmen
im Bereich des Saalbaus in Wanne
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.251 -
Im
Mai 2000 wurden die Bauarbeiten nördlich des Teiches im Wanner Stadtgarten
begonnen und bis heute noch nicht beendet. Die Bezirksvertretung hat für den
Haushalt 2001 Mittel für einen Biergarten mit Bühne eingestellt. Die Besucher
des Stadtgartens erfreuen sich an den blühenden Frühlingsblumen und haben
kein Verständnis dafür, dass der Bauzaun seit 10 Monaten das Gesamtbild des
Stadtgartens verunstaltet.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann
werden die Arbeiten am Teich beendet sein?
2. Wie ist der
Planungsstand für den Biergarten mit Bühne und wann wird die Umsetzung des
Beschlusses der Bezirksvertretung erfolgen?
Herr
Kuhl sagt zu der Anfrage Folgendes:
Zu
1.:
Bei
den Baumaßnahmen am Teich handelt es sich um eine Sanierung der Steganlage,
welche voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai abgeschlossen sein wird. Da die
noch anstehenden Restarbeiten wetterabhängig sind, kann ein genauerer Termin
nicht angegeben werden.
Zu
2.:
Hier
handelt es sich um eine Neubaumaßnahme.
Zum
derzeitigen Planungsstand kann gesagt werden, dass Abstimmungsgespräche mit
der Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) und dem
Pächter des Saalbaus angelaufen sind. Zurzeit entwickeln die TGG und der
Pächter ihre Vorstellungen, worauf die Detailplanung durch den OR Stadtgrün
erfolgt. Die Fertigstellung und Eröffnung des Biergartens ist nach Abstimmung
aller Beteiligten für Mai 2002 geplant.
Herr
May sagt, dass er damit gerechnet hat, dass die Maßnahme in diesem Jahr
abgeschlossen wird. Er versteht nicht, warum die Maßnahme sich solange verzögert.
Herr
Kuhl antwortet, dass man in den bisherigen Abstimmungsgesprächen inhaltlich
noch nicht weitergekommen ist, weil der Gaststättenpächter bisher seine
Ansprüche an den Biergarten noch nicht formulieren konnte. Sobald die
erforderlichen Auskünfte (z.B. Platzieren der Steckdosen) vorliegen, wird die
Planung weitergeführt.
Herr
May meint, dass es nicht sein kann, dass der Pächter über den Fortgang der
Maßnahme bestimmen kann. Die Bezirksvertretung hat dafür gesorgt, dass im
laufenden Haushaltsjahr die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt
wurden. Er geht davon aus, dass die Planung eines Biergartens über das Vermögen
des Pächters hinausgeht.
Herr
Okoniewski meint, dass die Verwaltung jede Möglichkeit willkommen heißt, welche
die Angelegenheit verzögert. Es sollte klar gesagt werden, was jetzt noch zu
regeln ist. Die angegebene Zeitschiene ist nicht nachvollziehbar.
Herr
Kuhl weist darauf hin, dass die Mittel zwar im Haushalt 2001 zur Verfügung stehen,
aber der Haushalt noch nicht genehmigt wurde. Nach Genehmigung des Haushaltes
wird die Verwaltung die Arbeiten ausschreiben. Die Aufträge werden dann
wahrscheinlich im Oktober 2001 vergeben. Er geht davon aus, dass der genannte
Fertigstellungstermin im Mai 2002 daher realistisch ist.
15. Neugestaltung
Spielplatz Drögenkamp
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.240 -
In
der Sitzung am 31.05.1994 hat die Bezirksvertretung die Neugestaltung des
Spielplatzes Drögenkamp/Koßmannshof und den Rückbau des Spielplatzes an der
Rottstraße beschlossen. Es wurden seinerzeit 57.000,-- DM für die Maßnahme in
den Haushalt eingestellt. Die Maßnahme selbst wurde bis heute noch nicht
realisiert.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was ist mit
den o.g. Haushaltsmitteln geschehen?
2. Wann
wird die Maßnahme umgesetzt?
3. Kann
im Rahmen der Neugestaltung des Spielplatzes dort eine Rutschröhre und ein
Unterstand aufgestellt werden?
Herr
Bechtold teilt zu der Anfrage Folgendes mit:
Der
Spielplatz Drögenkamp/Koßmannshof ist im Winterhalbjahr 1995/96 mit der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne (GBH) fertiggestellt worden.
Die
in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 31.05.1994 beschlossene Planung
des Spielplatzes Drögenkamp/Koßmannshof ist mit der GBH mit den
Vegetationsarbeiten 1996 abschließend umgesetzt worden.
Zurzeit
wird der Anbau einer Röhrenrutsche, die an einem anderen Spielplatz abgebaut
wird, geprüft. Ob die Haushaltsmittelsituation im Jahre 2001 ansonsten noch
eine Neufinanzierung einer Rutsche und eines Unterstandes zulässt, ist noch unklar.
Dies wird dann aber im Jahre 2002 erfolgen.
Frau
Baldowsky sagt, dass die Hälfte der Spielgeräte fehlt.
Herr
Bechtold teilt mit, dass ein großer Teil der Spielgeräte zerstört wurde.
Herr
Koch erkundigt sich, ob die seinerzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
in Höhe von 57.000,-- DM für die Maßnahme restlos verbraucht wurden.
Herr
Kuhl sagt zu, diese Frage zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung
mitzuteilen.
Anmerkung des Schriftführers:
Nach
Mitteilung des OR Stadtgrün wurden 1995 für die o. g. Maßnahme 53.000,-- DM und
1996 weitere 5.500,-- DM für Pflanzarbeiten aufgebracht, so dass insgesamt
58.500,-- DM ausgegeben wurden.
16. Erneuerung
des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/
Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße
- Vorlage Nr. 2001.163 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erneuerung des
abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/
Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
Anmerkung des Schriftführers:
Herr
Okoniewski erklärt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Verwaltung bittet,
die Bezirksvertretung frühzeitig im Zusammenhang mit dem Programm
"Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf" zu beteiligen und zu
informieren.
Herr
Kleibömer schlägt in diesem Zusammenhang die Durchführung einer Bürgerversammlung
und einer "Ideenwerkstatt" vor.
17. Ausbau
der Schlachthofstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.245 -
Im
Rahmen des geplanten Ausbaus der Schlachthofstraße war es vorgesehen, die
Häuser auf der östlichen Seite der Schlachthofstraße nördlich der Kreuzung
Wilhelmstraße abzureißen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wie ist der
aktuelle Sachstand?
Herr
Becker sagt, dass das vorgenannte Gebäude im Eigentum der Stadt Herne ist und
in Kürze abgebrochen werden soll. Erwerb und Abbruch dieses Gebäudes sind
erforderlich, um die Planung für den Bau eines Radweges im Zuge der
Hammerschmidtstraße/Recklinghauser Straße weiterführen zu können.
Im
Rahmen des Handlungskonzeptes zu dem Programm Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf im Bereich Bickern/ Unser-Fritz wird die Verwaltung diesen
Lückenschluss im Radwegenetz zwischen der Dorstener Straße im Norden und der
Straße Am Mühlenbach im Süden anmelden. Die Verwaltung wird etwa Anfang 2002
den bürgerschaftlichen Gremien entsprechende Planunterlagen und
Kostenberechnungen zu dieser vorgenannten Maßnahme zur Beratung und Beschlussfassung
vorlegen.
18. Radwegenetz
Herne Vorstellung des Gutachtens zum Radverkehrsplan
- Vorlage Nr. 2001.212 -
Die
Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
19. Fahrradfahren
in den Fußgängerzonen von 19.00 bis 10.00 Uhr
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.235 -
Auf
Antrag von Herrn Okoniewski fasst die Bezirksvertretung folgenden geänderten
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der
Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Fußgängerzone von Wanne wird versuchsweise für die Dauer von einem Jahr in den
Zeiten zwischen 19.00 Uhr und 10.00 Uhr für den Radverkehr freigegeben.
Anknüpfend an dem Gutachten zum Radverkehr in Herne sollen die
Radfahrer während der Freigabe Schritttempo einhalten. Außerdem sollen während
der Versuchsphase begleitende Maßnahmen (Befragungen, Öffentlichkeitsarbeit)
durchgeführt werden. Nach Ablauf des Versuchszeitraumes wird der
Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss ein Bericht vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
20. Radweg
Stöckstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.236 -
An
der Stöckstraße zwischen Wilhelmstraße und Berliner Straße ist ein Radweg
angelegt (teilweise kombinierter Rad-/Fußweg, teilweise Radfahrstreifen), der
nicht benutzungspflichtig ist, da entsprechende Mindestanforderungen (Breite,
Linienführung) nicht erfüllt werden (siehe Stadt Herne: Gutachten zum
Radverkehr, Karte 1). Dennoch ist diese Strecke weiterhin als
"benutzungspflichtiger" Radweg gekennzeichnet.
Ich
bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann
werden die Schilder abmontiert?
2. Werden
noch ordnungspolitische Maßnahmen gegen Radfahrer eingeleitet, die in diesem
Bereich die Straße benutzen?
Herr
Becker weist darauf hin, dass am 14.03.2001 die beanstandete Beschilderung
ersatzlos entfernt wurde.
21. Geplante
Fußgängerinsel auf der Rottstraße gegenüber der Gaststätte Sundermann
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.239 -
Die
Verwaltung hat bereits 1999 die Errichtung einer Fußgängerinsel auf der
Rottstraße in Höhe der Gaststsätte Sundermann geplant. Bisher wurde diese
Maßnahme jedoch nicht realisiert. Da der Verkehr durch die geplante Expansion
der Fa. MABEG in diesem Bereich noch zunehmen wird, ist die Realisierung der
geplanten Maßnahme dringend geboten.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wie ist der aktuelle
Sachstand?
Herr
Becker weist darauf hin, dass der Haushalt 2001 noch nicht genehmigt ist. Die
Maßnahme soll jedoch nach Genehmigung des Haushaltes durchgeführt werden.
22. Weihnachtsbeleuchtung
Wanne-Nord
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.243 -
Die
Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat sich in Form eines offenen Briefes, welcher
im Herner Wochenblatt am 04. März 2001 veröffentlicht wurde, über die marode
Seilbespannung im Luftraum der Hauptstraße in Wanne-Nord beklagt. In der
letzten Vorweihnachtszeit hatte die Verwaltung gefordert, die bereits
aufgehängte Weihnachtsbeleuchtung
wieder abzunehmen. Als Begründung wurde seinerzeit vom zuständigen
Fachamt angegeben, dass die marode Seilbespannung, an welcher sich auch die
Straßenbeleuchtung befindet, das zusätzliche Gewicht der Weihnachtsbeleuchtung
nicht mehr tragen könne. Nach einer erfolgten Ortsbesichtigung wurde von der
Verwaltung dann letztmalig die Genehmigung für die Weihnachtsbeleuchtung
erteilt.
Bei
der gegebenen Sachlage kann die zur Cranger Kirmes regelmäßig von der
Werbegemeinschaft durchgeführte Wimpelbeflaggung ebenfalls nicht mehr
aufgehängt werden.
Die
genannte Seilbespannung muss daher dringend erneuert werden.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wie
ist der aktuelle Sachstand in dieser
Angelegenheit?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die
Straßenbeleuchtung der Hauptstraße erfolgte früher ausschließlich durch eine
Hochkette in Fahrbahnmitte. Die Hochkette ist abschnittsweise durch
entsprechende Anker an den angrenzenden Hausfassaden befestigt. Die
Unterhaltung liegt in der Zuständigkeit der Stadt Herne als Eigentümerin.
Parallel
zu der Abspannung der Straßenbeleuchtung ist ein straßenüberspannendes Seil
vorhanden, dessen Verankerungen bereits so marode sind, dass es in der
Vergangenheit bereits zu einem Unfall kam, als Seile aus der Verankerung
gerissen wurden. Die Seile sind 1957 in einer gemeinsamen Aktion der Werbegemeinschaft,
der damaligen Stadt Wanne-Eickel und den Stadtwerken installiert worden.
Pflege, Unterhaltung und Eigentum ist leider seinerzeit nicht geregelt worden.
Das
Fachamt hat daher angeordnet, dass diese Konstruktion für die weitere Nutzung
nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann und aus Gründen der
Verkehrssicherheit kurzfristig abgebaut wird.
Mit
Einrichtung der Fußgängerzone im Zuge der Hauptstraße wurde gleichzeitig auch
die Straßenbeleuchtung geändert, so dass in großen Teilabschnitten der
Hauptstraße die Hochkette ihre Funktion verloren hat.
In
Abstimmung mit der Werbegemeinschaft Wanne-Mitte wurde in 2000 die vorhandene
Hochkette und gleichzeitig die straßenüberspannenden Seile zur Installation
der Weihnachtsbeleuchtungen und der Wimpelbeflaggung auf der Hauptstraße im
Bereich der Fußgängerzone demontiert, mit Ausnahme des letzten Teilabschnittes
zwischen Hermannstraße und Kolpingstraße. Dies hatte technische Gründe, da eine
Verspannung der Hochkette immer abschnittsweise erfolgt.
Für
die Straßenbeleuchtung der Hauptstraße ist zurzeit eine Hochkette,
Ersteinrichtung in 1957, in Fahrbahnmitte noch zwischen der Kolpingstraße im
Süden und der Brücke A 42 im Norden in Funktion.
Aufgrund
des schlechten Allgemeinzustandes und der unangemessen hohen
Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung und deren Abspannung beabsichtigt
die Verwaltung, mittelfristig auch in dem Teilabschnitt der Hauptstraße
zwischen Kolpingstraße und der A 42 diese Hochkette durch seitliche Straßenleuchten
zu ersetzen.
Die
Finanzierung dieser Maßnahme ist im Haushalt vorgesehen.
Unabhängig
von den erforderlichen Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung müssen die vorhandenen
straßenüberspannenden Seile, die ausschließlich der Weihnachtsbeleuchtung und
der Wimpelbeflaggung dienen, aus Gründen der Verkehrssicherheit demontiert werden.
Ein Ersatz dieser Seile ich nicht vorgesehen.
In
2001 beabsichtigt die Verwaltung, die Hochkette im Zuge der Hauptstraße
zwischen Kolpingstraße und Karlstraße zu demontieren und durch seitlich
anzuordnende Straßenleuchten zu ersetzen. Da die Gebietsgrenze der beiden
Werbegemeinschaften Wanne-Nord und Wanne-Mitte für die Hauptstraße im Zuge des
Straßenzuges Kolpingstraße/Lortzingstraße verläuft, hat die Verwaltung es in
diesem Fall leider versäumt, sich rechtzeitig mit der zuständigen Werbegemeinschaft
Wanne-Nord in Verbindung zu setzen. Zu der zu installierenden Straßenbeleuchtung
wird die Verwaltung noch in der ersten Jahreshälfte der Bezirksvertretung
einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung
vorlegen, der dann auch die Art und den Abstand der neu einzurichtenden Straßenbeleuchtung
festlegen wird.
23. Trampelpfad
auf der Böschung westlich des Fußgängerüberweges Schlachthofstraße/Ecke
Freisenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.244 -
Im
Zusammenhang mit der Anfrage in der Sitzung am 19.09.2000 zu dem o.g.
Trampelpfad hatte die Verwaltung zugesagt zu prüfen, ob in der Böschung mit
einfachen Mitteln eine Treppe angelegt werden kann. Bisher wurde der
Bezirksvertretung das Ergebnis nicht mitgeteilt.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wie ist der aktuelle
Sachstand?
Herr
Becker sagt, dass die Verwaltung Planunterlagen und Kostenberechnungen
erstellt hat. Die Grundstückseigentümerin (eine Wohnungsbaugesellschaft) hat
gegenüber der Verwaltung bereits ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf
dieser Fläche an die Stadt Herne erklärt.
Die
voraussichtlichen Baukosten betragen ca. 20.000,-- DM. Sobald entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt werden, kann mit der Baumaßnahme begonnen
werden.
24. Bahnhofsvorplatz
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.252 -
Am
Bahnhofsvorplatz sind noch bauliche Restarbeiten durchzuführen. An der
Reisebushaltestelle fehlen noch ein Unterstand und eine Taxirufsäule.
Zahlreiche Reisende beklagen sich über die durch die Eingangstür des
Hauptbahnhofes verursachten Verletzungen. Diese Tür ist für Mütter mit
Kinderwagen ohne Hilfe nicht passierbar.
Ich
rege eine Begehung des Bahnhofsvorplatzes durch die Bezirksvertretung und die
Verwaltung unter Beteiligung eines Vertreters der Deutschen Bahn AG an.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann
werden die Restarbeiten beendet sein?
2. Wie ist der
Sachstand hinsichtlich des Unterstandes und der Taxirufsäule im Bereich der
Reisebushaltestelle?
3. Wie ist das
Problem der Eingangstür am Hauptbahnhof aus Sicht der Verwaltung zu lösen?
Herr
Becker sagt zu der Anfrage Folgendes:
Zu
1.:
Bei
den zurzeit noch durchgeführten Arbeiten handelt es sich um die Beseitigung von
im Zuge der Baumaßnahme am 21.02.2001 festgestellten Ausführungsmängeln. Diese
Mängelbeseitigung wird voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche abgeschlossen.
Nach
Besserung der Witterung im Frühjahr erfolgen weitere Mängelbeseitigungen:
- in der
Buseinfahrt-Spur zwischen Berliner Straße und Gleis-
trasse
(neue Decke wegen mangelhafter Asphalt-Rezeptur),
- an der
Zufahrt zum Parkplatz an der Friedhofstraße (Asphaltanpassung wegen
Pfützenbildung),
- in der
Heidstraße vor dem Arbeitsamt (Asphaltanpassung wegen Pfützenbildung) und
- Ausbesserungen
an der Bordanlage entlang der Gleistrasse.
Die
Dauer für diese Mängelbeseitigung beträgt ca. 1 bis 2 Tage mit nur
geringfügigen Behinderungen.
Zu
2.:
Der
Unterstand ist bereits über die Deutsche Städte-Medien (DSM) bestellt. Die
Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen. Danach wird der Unterstand eingerichtet.
Eine
Taxirufsäule ist hier wegen der Nähe zum bestehenden Taxistand nicht geplant.
Zu
3.:
Die
DB AG ist der Meinung, dass zur Öffnung der Türen zwar ein gewisser
Kraftaufwand notwendig, dieser aber vertretbar ist. Auch nach Ansicht der
Verwaltung handelt es sich bei der zurzeit gegebenen Benutzbarkeit der Türen um
kein ernsteres Problem.
Die
Verwaltung hat mit der DB AG, Bahnhofsmanagement Essen, Kontakt aufgenommen.
Nach Bekanntgabe eines Termines ist die Bahn zur Teilnahme an der in der
Anfrage angeregten Begehung bereit.
Herr
May hält eine Taxirufsäule wegen der überwiegend älteren Fahrgäste im
Reisebusverkehr für erforderlich. Die Verwaltung sollte dies daher noch einmal
prüfen. Er weist auf die 15 Beton-Container (Fahrradboxen) hin, welche leer
stehen und daher entfernt werden sollten. Die gepflanzten Bäume ragen teilweise
schon jetzt in die Oberleitungen der Straßenbahn.
25. Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
- Vorlage Nr. 2001.169 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Erste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
Anmerkung des Schriftführers:
Die
o. g. Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
26. Änderung
von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)
- Vorlage Nr. 2001.170 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt:
Die
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung) vom 13. Februar 1996 wird wie folgt geändert:
1. Der Text der Inhaltsangabe "§ 4 Ausschuss für optimierte
Regiebetriebe" wird geändert in "§ 4 Ausschuss für Beteiligungen und
optimierte Regiebetriebe".
2. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 9 Währungsumstellung"
eingefügt.
"§ 9
Inkrafttreten" wird damit "§ 10 Inkrafttreten"
3. In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort "Hauptsatzung"
die Worte "....., Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Satzung
des Jugendamtes, ....." eingefügt.
4. In § 1 Absatz 3 wird der Inhalt der Klammer nach dem Wort
"Grundstücksangelegenheiten" ergänzt um die Worte "§ 7
Abs. 1 Nr. 7".
5. In § 2 Absatz 1 Nummer 2 werden die Worte "..... und die
Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b Landschaftsgesetz" gestrichen.
6. § 2 Absatz 2 Nummer 11 erhält im ersten Halbsatz folgende
Fassung:
"11. die
Übertragung der Erschließung nach § 124 Absatz 1 Baugesetzbuch durch Vertrag auf Dritte und ....."
7. Im § 3 Absatz 1 Nummer 2 d) werden die Worte "der Sanierung
von Altlasten" ersetzt durch die Worte "des Bodenschutzes".
8. In § 3 Absatz 1 wird folgende neue Nummer 5 angefügt:
"5. die
Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b
Landschaftsgesetz."
9. Die Überschrift in § 4 lautet neu:
"Ausschuss für
Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe"
10. Folgender Absatz 1 wird
in § 4 neu eingefügt:
"(1) Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regie betriebe entscheidet für den Bereich der
wirtschaftlichen Beteiligungen über die Erteilung von Weisungen an
Vertreter/innen der Stadt in den jeweils zuständigen Gesellschaftsorganen im
Hinblick auf
1. die
Jahresabschlüsse einschließlich der Entlastung von Mitgliedern der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und der Bestellung der Wirtschaftsprüfer,
2. die
Wirtschaftspläne sowie
3. alle
übrigen Angelegenheiten, über die nicht kraft Gesetz der Rat entscheidet oder
der Rat sich nicht im Einzelfall die Entscheidung vorbehält.
11. Die
bisherigen Absätze 1 und 2 des § 4 werden die Absätze 2 und 3.
12. Der
Text des bisherigen Absatzes 3 erhält folgende Fassung und wird als Absatz 4
angefügt:
" Angelegenheiten
der wirtschaftlichen Beteiligung, über die der Rat der Stadt entscheidet,
werden durch den Ausschuss vorberaten. Hierzu zählen insbesondere:
- Darlehensangelegenheiten
- Bürgschaftsangelegenheiten
(§ 41 Abs. 1 Buchstabe p GO)
- Gründung
von bzw. Beteiligung an Gesellschaften; Veräußerung von Gesellschaften (§ 41
Abs. 1 Buchstabe l GO)
- teilweise
Veräußerung von Beteiligungen (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO). "
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe berät weiterhin in
allen Angelegenheiten, die die Aufgabenbereiche der optimierten Regiebetriebe
betreffen."
13. Nach
§ 8 wird ein neuer § 9 eingefügt:
"§
9
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in dieser Ordnung angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
14. §
9 wird § 10.
15. Alle
in der Zuständigkeitsordnung genannten Beträge werden ab dem 01.01.2002 im
Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt. Die dann geltenden Beträge und
Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
16. In
den §§ 2 Abs. 1 Nr. 8, 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Nr. 5, 6 Abs. 1
Nr. 9, 7 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Abs. 1 Nr. 6 wird die Wertgrenze 160.000,-- DM
ersetzt durch 400.000,-- DM (200.000,-- EUR). Zusätzlich wird das Wort
"Kosten" durch das Wort "Ausgaben" ersetzt.
17. In
den §§ 5 Abs. 2 Nr. 4, 6 Abs. 2
Nr. 4, 7 Abs. 2 Nr. 4 und 8 Abs. 2 Nr. 4 wird die Wertgrenze 20.000,-- DM ersetzt
durch 30.000,-- DM (15.000,-- EUR).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
27. Änderung
der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
- Vorlage Nr. 2001.171 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Die
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine
Richtlinien) vom 13. Februar 1996 werden wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§
12 Währungsumstellung" eingefügt.
"§
12 Inkrafttreten" wird damit "§ 13 Inkrafttreten".
2. Die
Wertgrenze von 20.000,-- DM in § 1 Absatz 3 wird ersetzt durch 30.000,-- DM
(15.000,-- EUR).
3. In
§ 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung:
.....,
nachdem der zuständige Ausschuss sie freigegeben hat.
4. In
§ 3 Absatz 2 wird vor der Auflistung das Wort "insbesondere"
eingefügt.
5. In
§ 5 Absatz 2 werden zu Beginn des Satzes nach dem Wort "Straßen" die
Worte "....., Wegen und Plätzen ....." sowie am Ende des Satzes die
Worte "....., Wege und Plätze ....." eingefügt.
6. §
6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
" (3 Absatz 1 gilt nicht für Vereine, Verbände und
sonstige Vereinigungen und Initiativen von überbezirklicher Bedeutung."
Die
Anlage 2 - Verzeichnis der Vereine von bezirklicher Bedeutung - entfällt.
7. § 9 Nummer
6 erhält folgende Fassung:
"6.
die Anordnung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch,"
8. Nach
§ 11 wird ein neuer § 12 eingefügt:
" § 12
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in diesen Richtlinien angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
9. § 12 wird §
13.
10. Anlage 1 erhält
folgende neue Überschrift:
"Verzeichnis
der Straßen, Wege und Plätze von überbezirkli
cher Bedeutung."
11. Anlage 1 wird wie
folgt geändert:
- Hinter
den Worten "Bahnhofsplatz Wanne-Eickel Hauptbahnhof" werden in
Klammern die Worte "Heinz-Rühmann-Platz" angefügt.
- Nach
Bahnhofsplatz Herne Bahnhof werden die Worte "Rathausvorplatz (Rathaus
Herne)" eingefügt.
- Hinter
den Worten "Bochumer Straße" werden die Worte ", mit Ausnahme
des Teilstücks zwischen Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring"
eingefügt.
12. Alle in den Allgemeinen
Richtlinien genannten Beträge wer- den
ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt. Die dann
geltenden Beträge und Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
28. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Belker teilt mit, dass es wegen der Bombenfunde bei den Bauarbeiten am
Bickernsportplatz erhebliche Verzögerungen gab. Diese wurden jedoch durch die
Baufirma kompensiert, so dass die ursprüngliche Zeitplanung eingehalten werden
kann.