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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.03.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 20.03.2001 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 20.25 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     19.13 - 19.22 Uhr

          20.20 - 20.21 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Herr Reinholz

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Herr Kleibömer

Frau Klein

Herr Koch        ohne Abst. TOP 25 - 27

Herr Kortmann

Herr May     16.00 - 20.20 Uhr     bis TOP 28

Herr Michaely

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Herr Okoniewski          ohne Abst. TOP 13

Frau Ortlieb

Herr Radner     16.00 - 18.55 Uhr     bis TOP 13 einschl.

Herr Schubeus

Herr Stöcker

Frau Tasche

Frau Wein

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bleck     16.00 - 17.55 Uhr    

Herr Herfet     16.00 - 19.13 Uhr    

Herr Ixert     16.00 - 18.20 Uhr    

Frau Klemczak     16.00 - 19.30 Uhr    

Frau Krüger     16.00 - 17.52 Uhr    

Herr Geiger     16.00 - 19.13 Uhr    

Herr Lewicki     16.00 - 16.47 Uhr    

Herr Schwanengel     16.00 - 18.20 Uhr    

 

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      benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

von der Verwaltung:

 

Herr Tschöke          ZVV          16.00 - 18.35 Uhr

Herr Grimm          Stadtamt 15

Frau Pfitzner          Stadtamt 15

Herr Reinholz          Stadtamt 15

Herr Böckenhüser          Stadtamt 20          16.00 - 18.15 Uhr Herr Delistat          Stadtamt 32          16.35 - 18.35 Uhr Herr Belker          Stadtamt 52          16.00 - 18.40 Uhr Herr Dr. Steiner          Stadtamt 61          16.00 - 16.45 Uhr Herr Kaemper          Stadtamt 65          16.00 - 18.00 Uhr Herr Becker          Stadtamt 66

Herr Bechtold          OR Stadtgrün          16.00 - 19.15 Uhr Herr Kuhl          OR Stadtgrün          16.00 - 19.15 Uhr

 

 

als Gäste:

 

Herr Schult          Forstamt Gevelsberg          16.00 - 17.30 Uhr Herr Dicke          DSK          16.00 - 17.30 Uhr Herr Röös          DSK          16.00 - 17.30 Uhr Herr Lützler          DSK          16.00 - 17.30 Uhr Herr Dr. Janicke          Gutachterbüro UCR          16.00 - 17.30 Uhr Herr Horn          Gutachterbüro UCR          16.00 - 17.30 Uhr

 

 

Es fehlt der Bezirksverordnete:

 

Herr Hinz

 

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Auf Antrag der Verwaltung (Herr Grimm) beschließt die Bezirksver­tretung einstimmig, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den Punkt

 

 

Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Kanalerweiterung in der Plutostraße/Steinbergstraße sowie zur Instandsetzung der Steinbergstraße (Bezirksvertretungen Wanne und Eickel)

- Vorlage-Nr. 2001.255

 

 

zu erweitern und als lfd. Nr. 1 zu behandeln.

 

 

Herr Okoniewski beantragt, die lfd. Nr. 23

 

 

Ausbau der Schlachthofstraße

-    Anfrage des Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -

-   Vorlage Nr. 2001.245

 

 

wegen des Sachzusammenhanges nach der lfd. Nr. 16 zu behandeln. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Somit ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Darlegung der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch;

hier:    Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/3 - Blockstraße (jetzt Im Kattenbusch) -,

Stadtbezirk Wanne

 

 2.     Forensik

 

 3.     Antrag der Deutschen Steinkohle AG (DSK) auf Genehmigung ei­ner Waldumwandlung im Bereich der ehemaligen Zeche Unser-Fritz-1/4 - mündlicher Bericht

 

 4.     Sonderschule Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne

- Antrag des Bezirksverordneten Radner vom 03.03.2001 -

 

 5.     Renovierungsmaßnahmen im Sozialamt im WEZ

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

 

 6.     Resolution gegen die Schließung der Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 06.03.2001 -

 

 7.     Einrichtung eines Jugendtreffs in der Wanner City

- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2001 -

 

 8.     Haushaltsstelle "Sondermaßnahmen der Bezirke"

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

 

 9.     Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Herne

- Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 06.03.2001 -

 

10.     Veranstaltungen der Werbegemeinschaft in Wanne-Nord

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

 

11.     Renovation des Sportplatzes Hauptstraße

- Stadtbezirk Wanne -

 

12.     Gefällte Gehölze auf dem Gelände des ehemaligen Wanner Frei­bades

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 08.03.2001 -

 

13.     Neubau eines Spielplatzes auf der Fläche hinter der Kinder­tagesstätte an der Friedrich-Brockhoff-Straße

 

14.     Baumaßnahmen im Bereich des Saalbaus in Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

 

15.     Neugestaltung Spielplatz Drögenkamp

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -

 

16.     Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße

 

17.     Ausbau der Schlachthofstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -

 

18.     Radwegenetz Herne Vorstellung des Gutachtens zum Radver­kehrsplan

 

19.     Fahrradfahren in den Fußgängerzonen von 19.00 bis 10.00 Uhr

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

 

20.  Radweg Stöckstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

 

21.     Geplante Fußgängerinsel auf der Rottstraße gegenüber der Gast­stätte Sundermann

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -

 

22.     Weihnachtsbeleuchtung Wanne-Nord

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -

 

23.     Trampelpfad auf der Böschung westlich des Fußgängerüberweges Schlachthofstraße/Ecke Freisenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -

 

24.     Bahnhofsvorplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

 

25.     Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)

 

26.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

 

27.     Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksver­tretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

 

28.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Kanalerwei­terung in der Plutostraße/Steinbergstraße sowie zur In­standsetzung der Steinbergstraße - Bezirksvertretung Wanne, Bezirksvertretung Eickel

 

 2.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

 

 

 


Öffentlicher Teil

 

 

 1.       Darlegung der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bau­leitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch;           

hier: Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/3

      - Blockstraße (jetzt Im Kattenbusch), Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2001.178 -

                                                            

 

Herr Dr. Steiner erläutert eingehend das Verfahren und die Gründe zur Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes. Er stellt an­schließend die Gründe dar, warum der genannte Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Demnach wurde der Bebauungsplan bis auf den vorgesehenen Spielplatz realisiert. Der Spielplatz selbst wird nicht mehr benötigt, da die Spielplatzversorgung in Bickern mit 7,5 qm pro berechtigtem Kind über der Norm (= 4,5 qm) liegt. Es gibt zudem Bestrebungen, die für den Spiel­platz vorgesehene Fläche zu bebauen. Der in dem genannten Be­bauungsplan vorgesehene Spielplatz ist in seiner Konzeption heute nicht mehr zeitgemäß (neues Spielen).

 

 

Herr Kortmann fordert die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf, zu dem geplanten Vorhaben ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

 

Frau Ursula Ortner, Ortelsburger Straße 17, 44649 Herne

 

Frau Ortner möchte wissen, was Herr Dr. Steiner mit neuem Spielen gemeint hat und warum der in dem Bebauungsplan vorge­sehene Spielplatz nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Herr Dr. Steiner sagt, dass die genormten Spielplätze mit ei­nem festen Repertoire an Spielgeräten heute nicht mehr die Be­dürfnisse der Kinder befriedigen. Dies führt dann dazu, dass die Spielflächen nicht angenommen werden. Es sind eher Spiel­plätze gefragt, wo sich Kinder durch das Angebot freier Flä­chen frei entfalten können. Es ist daher vorgesehen, auf der Grünfläche im Eckbereich Bickernstraße/Gelsenkircher Straße neue Spielflächen anzubieten, welche dann im Zusammenhang mit dem Bickernsportplatz zu einem attraktiven Sport- und Spiel­platzbereich entwickelt werden.

 

 

Gerhard Scharfeld, Im Kattenbusch 16, 44649 Herne

 

Herr Scharfeld befürchtet, dass die in dem betroffenen Gebiet derzeitig ansässigen Gewerbebetriebe durch die vorgesehene Ausweitung der Wohnbebauung beeinträchtigt werden könnten. Sein Betrieb musste in der Vergangenheit schon einmal um­siedeln. Er befürchtet, dass dies durch die Aufhebung des Be­bauungsplanes wieder erforderlich sein wird.

 

Er kann nicht verstehen, dass in einem reinen Mischgebiet (MI-Gebiet) eine Bebauung mit 16 bis 18 Einfamilienhäusern zu­gelassen wird. Er weist in diesem Zusammenhang auf das Bau­schild hin, dass von der VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft auf­gestellt wurde. Dieses Schild irritiert ihn, da die alten Be­triebe seinerzeit nur kleine Wohnungen bauen durften.

 

Er befürchtet, dass seine Kraftfahrzeuge die zukünftigen Be­wohner der geplanten Häuser stören könnten. Außerdem möchte er wissen, ob bei 18 neuen Einfamilienhäusern die bestehende Straße in eine Spielstraße für Kinder umgewandelt werden könn­te und ob durch die Aufhebung des Bebauungsplanes die vorhan­denen Gewerbeflächen ihren rechtlichen Status verlieren.

 

 

Herr Dr. Steiner antwortet, dass ein Mischgebiet bedeutet, dass Gewerbe und Wohnen gleichberechtigt nebeneinander exis­tieren können. Das Gewerbe darf das Wohnen nicht wesentlich stören, wobei eine gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt wird. Bestehende Gewerbebetriebe werden nicht beeinträchtigt, da die Wohnbebauung nachträglich hinzukommt. Es muss jedem klar sein, dass es sich hierbei nicht um ein reines Wohn­gebiet handelt. Geringfügige Belästigungen (z.B. LKW-Verkehr) durch die bestehenden Gewerbebetriebe sind hinzunehmen.

 

Herr Dr. Steiner stellt klar, dass es zurzeit weder eine Bau­voranfrage noch einen Bauantrag hinsichtlich konkreter Bau­vorhaben gibt. Die Verwaltung hat Gespräche mit der VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft geführt. Diese hat das genannte Schild aufgestellt, um den Markt zu testen.

 

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes müssen sich neue Bau­vorhaben nach der vorgefundenen tatsächlichen Situation vor Ort richten, wobei die bestehenden Gewerbegebiete ihren Sta­tus behalten. Das betroffene Gebiet ist demnach eindeutig als Mischgebiet anzusehen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben orien­tiert sich dann nach § 34 des Baugesetzbuches (Zulässigkeit nach Eigenart der näheren Umgebung). Neu hinzukommende Wohnbe­bauung muss die üblichen Belastungen durch bereits existieren­de Gewerbebetriebe hinnehmen.

 

Durch Aufhebung des Bebauungsplanes ändert sich nichts an dem Charakter des Mischgebietes. Es sei denn, der Charakter des Gebietes würde sich durch einen Wegzug der Gewerbegebiete über einen längeren Zeitraum ändern.

 

Die Straße Im Kattenbusch bleibt wie sie ist. Es wird eine neue Erschließungsstraße im Wohnneubau-Bereich gebaut, welche sicherlich von den Kindern beansprucht werden wird. Auf die Ausweisung eines Spielplatzes für die neue Bebauung wurde ver­zichtet, da davon ausgegangen wird, dass Kleinkinder und jün­gere Kinder in den Hausgärten der Einfamilienhäuser spielen werden.

 

Herr Dr. Steiner bietet Herrn Scharfeld an, weitergehende Fra­gen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.

 

 

Heinrich Gößling, Gelsenkircher Straße 87, 44649 Herne

 

Herr Gößling befürchtet Klagen der neu hinzukommenden Eigen­heimbesitzer gegen das bestehende Gewerbe im Bereich Katten­busch, da ein Anwohner erfolgreich gegen den auf der Gelsen­kircher Straße aufgestellten Basketballkorb (Spielstraße) ge­klagt hat. Er befürchtet, dass die vorgesehenen 18 Einfamili­enhäuser mindestens 27 PKW mit sich bringen werden und da­durch die Anzahl der vorhandenen Stellplätze wahrscheinlich zu gering sein wird.

 

Herr Dr. Steiner sagt dazu, dass der genannte Basketballkorb nun auf den bereits erwähnten neuen Spielbereich Bickernstra­ße/Gelsenkircher Straße aufgestellt werden soll. Die vorhan­denen Gewerbebetriebe haben durch Aufhebung des Bebauungspla­nes keine Nachteile, da dieses Gebiet bauplanungsrechtlich weiterhin als Mischgebiet anzusehen ist. Im Rahmen der neuen Bebauung müssen genug Stellplätze angelegt werden. Pro Wohn­einheit sind 1,5 Stellplätze vorzusehen.

 

Herr Kortmann gibt nun den Bezirksverordneten Gelegenheit, ih­re Fragen zu dem Verfahren zu stellen.

 

 

Herr May moniert, dass in der Verwaltungsvorlage nur davon ge­sprochen wird, dass durch Aufhebung des vorgesehenen Spiel­platzes 1.000 qm Wohnbaufläche geschaffen werden. Durch das von der VITERRA-Wohnungsbaugesellschaft aufgestellte Schild ist davon auszugehen, dass insgesamt tatsächlich ca. 4.000 qm bebaut werden sollen.

 

Herr Dr. Steiner sagt dazu, dass die von der Firma VITERRA au­ßerhalb der ausgewiesenen Spielplatzfläche vorgesehene Be­bauung nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Wie bereits er­wähnt, liegen der Verwaltung in dieser Sache noch keine Bauan­träge oder Bauvoranfragen vor.

 

 

  2.         Forensik

- Vorlage Nr. 2001.237 -

                                                            

 

Herr Kortmann stellt in Grundzügen die Ergebnisse des umfas­senden Rechtsgutachtens der Anwaltskanzlei Redeker (Bonn) zur baurechtlichen Beurteilung der Errichtung einer Forensik auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Pluto Wilhelm an der Wilhelm­straße vor. Demnach bietet das Gutachten nach erster Einschät­zung eine gute Basis, die Verwirklichung der Forensik am ge­nannten Standort - ob im Rahmen einer weiteren eingehenden Er­örterung mit dem Land oder als "ultima ratio" im Wege einer Klage - zu verhindern.

 

 

Herr Tschöke weist darauf hin, dass bisher noch keine formel­le Entscheidung des Landes vorliegt, gegen die geklagt werden könnte. Die Verwaltung wird daher zunächst Gespräche mit der Landesverwaltung führen.

 

 

 

 

  3.         Antrag der Deutschen Steinkohle AG (DSK) auf Genehmigung ei­ner Waldumwandlung im Bereich der ehemaligen Zeche Unser-Fritz-1/4 - mündlicher Bericht

                                                            

 

Herr Dicke und Herr Dr. Janicke stellen die beabsichtigte Sa­nierungsmaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Unser-Fritz 1/4 vor.

 

Zur Sanierung der großflächigen Altlasten ist die Abholzung des in diesem Bereich aufstockenden Waldes erforderlich (ca. 6,2 ha).

 

Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme soll eine Wiederauf­forstung erfolgen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist auf dem dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Plan ersichtlich.

 

Auf Bitte von Herrn Okoniewski und Herrn May sagen die Vertre­ter der DSK zu, die Anwohner vor Beginn der Maßnahme zu in­formieren.

 

 

 

  4.         Sonderschule Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne

- Antrag des Bezirksverordneten Radner vom 03.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.214 -

                                                            

 

Mit 2 Ja- gegen 13 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung lehnt es die Bezirksvertretung ab, den nachstehend genannten Beschluss zu fassen:

 

 

     Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, unabhängig von den zurzeit lau­fenden Planungen für eine dauerhafte Lösung durch geeignete Maßnahmen in der Übergangszeit dafür Sorge zu tragen, dass ein ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt werden kann.

 

 

 

 

 5.         Renovierungsmaßnahmen im Sozialamt im WEZ

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 - 

- Vorlage Nr. 2001.250 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung hat die beabsichtigte Renovierung der Büroräume im 2. und 3. Obergeschoss des Dienstgebäudes WEZ, Hauptstraße 241, in der Sitzung am 29.08.2000 nur zur Kennt­nis genommen und keine Empfehlung für den Ausschuss für Pla­nung und Stadtentwicklung ausgesprochen.

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Vorlage eine genaue Kostenaufstel­lung (Personal- und Materialkosten) vorzulegen und den Zeit­aufwand für die einzelnen Arbeiten zu beziffern. Das Angebot der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft (GBH) soll eben­falls vorgelegt werden.

 

Es wurden auch hinsichtlich der vorgesehenen Zeitdauer der Ar­beiten Bedenken geäußert, da diese in einem publikumsin­tensiven Bereich vorgenommen werden sollen.

 

Bis heute ist mit den Renovierungsarbeiten nicht begonnen wor­den.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Wann werden die geforderten Unterlagen den bürgerschaftli­chen Gremien vorgelegt?

 

2.  Warum ist mit den Renovierungsarbeiten nicht wie geplant im letzten Jahr begonnen worden?

 

3.  Wann wurden zuletzt Renovierungsarbeiten im Sozialamt durchgeführt?

 

 

Zu 1.:

Herr Kaemper sagt, dass dem Ausschuss für Planung und Stadt­entwicklung eine genaue Kostenaufstellung (Personal- und Mate­rialkosten) nicht vorgelegt werden konnte, weil eine der­artige Aufteilung bei Angeboten heutzutage unüblich ist. Auch wird bei Angeboten der Zeitaufwand nicht ermittelt und darge­stellt. Die Kostenaufstellung der Verwaltung vom 15.03.1999 und das Angebot der GBH vom 29.04.1999 lagen dem Ausschuss bei seiner Entscheidung vor.

 

 

Zu 2.:

Der Auftrag wurde von der Verwaltung im November 2000 er­teilt, nachdem die Finanzierung sichergestellt war (Sammel­nachweis 501). Die Arbeiten haben in dieser Woche begonnen und werden ca. 12 Monate dauern. Ein Problem bei der Durchfüh­rung der Arbeiten ist die Tatsache, dass wegen des aufrecht zu erhaltenden Dienstbetriebes gleichzeitig immer nur 2 bis 3 Büros freigezogen werden können.

 

 

Zu 3.:

Bis auf kleine Ausnahmen sind in den Büroräumen seit 1988 (Einzug der Stadtämter 50 und 51) keine Renovierungsarbeiten mehr durchgeführt worden. 1998/99 hat der Vermieter auf eige­ne Veranlassung und Kosten eine Renovierung der Treppe und Flure durchgeführt.

 

 

Herr Kleibömer fragt, wie lange die Maßnahme in Anbetracht des starken Publikumsverkehrs in diesem Dienstgebäude dauern wird. Er fragt, ob es zutrifft, dass die Handwerkskammer ge­gen die Vergabe der Maßnahme an die GBH Protest eingelegt hat.

 

 

Herr Kaemper antwortet, dass die Maßnahme nur an publikums­freien Tagen durchgeführt wird und ein Jahr dauern soll. Bei der GBH sind natürlich Verzögerungen möglich.

 

Die Handwerkskammer hat sich nicht beschwert. Dies wäre auch eher Sache der Innung. Der Malermeister Wulf ist als Vertre­ter der Innung im Vorstand des Aufsichtsrates der GBH und hat der Maßnahme zugestimmt.

 

Die Maßnahme wäre bei einer Durchführung durch Handwerksbe-

triebe sehr viel teurer, da es große logistische Probleme gibt. Es können nämlich immer nur 1- 3 Räume gleichzeitig re­noviert werden, was die Abstimmung der Arbeiten untereinander sehr erschwert. Die GBH stellt daher für Koordinierungsauf­gaben extra eine Ingenieurin ab.

 

 

  6.         Resolution gegen die Schließung der Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 06.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.234 -

                                                            

 

 

Auf Antrag von Herrn Okoniewski beschließt die Bezirksvertre­tung folgende geänderte  Resolution, welche an die Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NW, Frau Birgit Fischer, geschickt werden soll:

 

 

                             Resolution

 

 

Die Bezirksvertretung Wanne lehnt die in dem Krankenkassengut­achten  angedachte Schließung der Geburtshilfestation des St. Anna-Hospitals ab.

 

 

Wie der Presse zu entnehmen war, geht aus einem Gutachten, das die Krankenkassen in Auftrag gegeben haben, hervor, dass in Herne massiv Krankenhausbetten abgebaut werden sollen. Im Einzelnen sind folgende Standorte im Gespräch: die Geburts­hilfestation des St. Anna-Hospitals, die Rheumaklinik und das Evangelische Krankenhaus in Eickel.

 

Die Geburtshilfe des Anna-Hospitals genießt einen hervor­ragenden Ruf, der weit über die Stadt hinausgeht. Sie hat sich sowohl als eine der ersten für eine sanfte Geburt einge­setzt als auch erst vor wenigen Tagen sich für die Durchfüh­rung von anonymen Geburten ausgesprochen.

 

Dass im Land NRW wegen vorhandener Überkapazität Betten abge­baut werden sollen, ist nachvollziehbar. Es darf jedoch unter keinen Umständen passieren, dass qualitativ gute Abteilungen, die zudem noch kostengünstig arbeiten, davon betroffen sind.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

 7.         Einrichtung eines Jugendtreffs in der Wanner City

- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.182 -

                                                            

 

Auf Antrag von Herrn Okoniewski beschließt die Bezirksvertre­tung folgenden geänderten

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt Her­ne, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Errichtung eines Jugendtreffs in oder nahe dem fußläufigen Teil der Wan­ner City rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen, damit im Jahr 2002 ein Jugend­treff eröffnet werden kann.

 

Nachdem die Verwaltung einen citynahen Jugendtreff für Wanne in die Ideensammlung für den Stadtteil mit besonderem Erneue­rungsbedarf eingebracht hat, soll der Konzeptvorschlag abge­wartet und dann auch in das Programm "Soziale Stadt" mit ein­bezogen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit

dafür:    15

dagegen:    1

 

 

 

 8.         Haushaltsstelle "Sondermaßnahmen der Bezirke"

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.241 -

                                                            

 

Aufgrund der Zusage von Herrn Tschöke, die Angelegenheit im Ältestenrat zu thematisieren und danach die Bezirksvertretung entsprechend zu unterrichten, zieht Herr Kleibömer seinen An­trag zurück.

 

 

 9.         Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Herne

- Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 06.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.229 -

                                                            

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung am 06.02.2001 wurde über die Vorlage der Verwaltung der zu erlassenen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtbezirk Wanne am Sonntag, den 04. März 2001, befunden.

 

Der Termin kam nur zustande, weil die Interessen-Gemeinschaft Herne-City e. V. ihren Antrag auf Erlass einer Verordnung für den gleichen Termin zurückgezogen hat.

 

Die Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat anlässlich ihres jähr­lich wiederkehrenden Herbstfestes am 02. September 2001 einen verkaufsoffenen Sonntag beantragt. Nach Auskunft der Werbege­meinschaft findet am gleichen Wochenende in der Herner-City ebenfalls ein Stadtfest mit verkaufsoffenem Sonntag statt.

 

In der o. a. Sitzung der Bezirksvertretung wurde von mir die Verwaltung wiederholt gebeten, die Termine für alle acht Wer­be- und Interessengemeinschaften für das gesamte Stadtgebiet Anfang eines jeden Jahres zu koordinieren und anschließend die jeweiligen Verordnungen dem Rat entsprechend zur Ent­scheidung vorzulegen.

 

Mit dieser Lösung haben die Werbe- und Interessengemein­schaften nicht nur Planungssicherheit, sondern auch die Be­diensteten des Einzelhandels können sich darauf einrichten.

 

Ein nicht unwesentlicher Faktor ist, dass das angestrebte Kun­denpotential nicht zusätzlich auf verschiedene Veranstal­tungen aufgeteilt wird.

 

Ich bitte die Verwaltung um Stellungnahme, ob diese Vorgehens­weise im Interesse aller beteiligten Werbe- und Interessen­gemeinschaften umgesetzt werden kann.

 

 

Herr Delistat beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Verwaltung befürwortet die Anregung, die Termine der beab­sichtigten Veranstaltungen der Werbegemeinschaften zu ko­ordinieren. Allerdings sollte so eine Koordination bereits im Herbst des Vorjahres erfolgen, weil möglicherweise ja auch schon Koordinationen für den Anfang des Jahres nötig sein könnten.

 

Auch die Bemerkungen in der Anfrage zur Planungssicherheit für die Werbegemeinschaften sowie zu den Auswirkungen auf die Mitarbeiter(-innen) im Einzelhandel werden von der Verwaltung uneingeschränkt geteilt.

 

Allerdings ist die Verwaltung der Meinung, dass diese Ko­ordination durch die Werbegemeinschaften selbst erfolgen soll­te. Diesbezüglich hat sich der Verkehrsverein bereits mehr­fach als Moderator angeboten.

 

Leider ist der Verwaltung aber auch bekannt, dass ein Teil der Werbegemeinschaften einer Koordination skeptisch gegen­über steht, weil man flexibel sein und verkaufsoffene Sonn­tage auch kurzfristig durchführen möchte.

 

Um die Werbegemeinschaften - insbesondere im eigenen Interes­se - davon zu überzeugen, dass sich eine Koordination für al­le Beteiligten positiv auswirken kann, hat der Geschäfts­führer des Verkehrsvereins Herne signalisiert, nochmals mit den Werbegemeinschaften Kontakt aufzunehmen.

 

 

Herr Koch weist auf die Wichtigkeit der Planungssicherheit für die Werbegemeinschaften und die Stadt Herne hin. Anfang des Jahres sollte eine Jahresplanung stehen, welche eventuell durch den Verkehrsverein koordiniert werden könnte. Erst da­nach sollte eine Genehmigung der einzelnen Veranstaltungen durch die Verwaltung erfolgen.

 

 

Herr May ist auch der Meinung, dass die Werbegemeinschaften frühzeitig ihre Genehmigungsanträge für Veranstaltungen ein­reichen sollten.

 

 

 10.         Veranstaltungen der Werbegemeinschaft in Wanne-Nord

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.249 -

                                                            

 

Die Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat seit Jahren eine öffent­liche Großveranstaltung am ersten Wochenende im September durchgeführt. Diese wird von der Wanner Bevölkerung als tradi­tionelles Fest gut angenommen. In einem offenen Brief beklagt sich die Werbegemeinschaft jetzt, dass dieses Fest durch ein "Mammut-Fest", welches von der Stadt Herne veranstaltet wird, nicht mehr gemäß der bisherigen Terminplanung durchgeführt werden kann.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Wie war der zeitliche Ablauf der Anmeldung des Festes bei der Stadt Herne durch die Werbegemeinschaft Wanne-Nord so­wie der terminliche Ablauf und die zeitliche Festlegung für das "Mammut-Fest" (Sachstandsbericht)?

 

2. Was ist das "Mammut-Fest" mit verkaufsoffenen Sonntag für eine Veranstaltung?

 

3. Wie kam es zu der Entscheidung für das "Mammut-Fest"?

 

4.    Welche Fördermittel erhält die Stadt Herne für das "Mam­mut-Fest"?

 

5. Hat die Verwaltung schon Überlegungen angestellt, wie der­artige Veranstaltungen in Zukunft besser koordiniert wer­den können?

 

 

Herr Tschöke macht zur Anfrage folgende Vorbemerkungen, wel­che gleichzeitig die Fragen 2. und 3. beantworten:

 

Er geht davon aus, dass mit der Bezeichnung "Mammut-Veranstal­tung" die Aktionen im Rahmen der City-Offensive gemeint waren.

 

Seit 1999 legt das Stadtentwicklungsministerium gemeinsam mit Sponsoren unter dem Titel "Ab in die Mitte - Die City-Offensi­ve NRW" ein Förderprogramm für Veranstaltungen in den Innen­städten auf. Zielsetzung des Programms ist es konzeptionell in Stadtmarketingaktivitäten eingebundene Aktionen zu för­dern, die mit den Themen Freizeit und Kultur einen Beitrag leisten, um die Innenstädte mit kreativen und innovativen Ver­anstaltungen attraktiver zu machen.

 

 

Im vergangenen Jahr ist der Auswahl der Projektstädte ein Wettbewerb vorausgegangen, an dem sich die Stadt Herne mit Er­folg beteiligt hat. Aus 54 Bewerbungen wurde Herne als eine der Projektstädte ausgewählt. Mit finanzieller Förderung des Landes und der Sponsoren haben im Rahmen des Programms "Som­mer-Boulevard 2000" verschiedene Veranstaltungen statt­gefunden. Erwähnt seien hier nur stichwortartig die spektaku­läre Tanz-Performance an einer Hausfassade, die außergewöhn­liche Modenschau "Laufsteg der Sinne" und das Herner Sommer­theater als gewachsene Kleinkunstschau.

 

Seit Dezember ist die Fortsetzung des Programms angekündigt. Seit Anfang Januar liegen der Stadt Herne die Wettbewerbsaus­schreibungsunterlagen vor. Für das Förderprogramm 2001 hat sich die Stadt Herne unter dem Motto "LichtGestalten" mit ei­ner von der Kulturverwaltung erarbeiteten und mit dem Handel abgestimmten Veranstaltungskonzeption beworben. Die geförder­ten Maßnahmen müssen in den Monaten August bis Oktober 2001 stattfinden und mindestens eine Woche und ein Wochenende um­fassen (Teilnahmebedingung).

 

Vor dem Hintergrund anderer Großveranstaltungen (Cranger Kir­mes) und dem Wunsch, eine Veranstaltung noch im Sommer durch­zuführen, wurde der Veranstaltungszeitraum vom 30.08. bis 08.09.2001 gewählt. Wunsch der Interessengemeinschaft Herne-City e.V. war es, am 02.09.2001 einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.

 

Die Entscheidung über die Durchführung des Programms "Licht­Gestalten" bzw. von Programmbestandteilen ist im Zusammenhang mit der Entscheidung der Wettbewerbsjury zu sehen, die für die nächsten Tage ankündigt ist, aber noch aussteht.

 

 

Zu 1.:

Im Rahmen des Herbstfestes der Werbegemeinschaft Wanne-Nord, das seit einigen Jahren am ersten September-Wochenende durch­geführt wird, sollte in diesem Jahr erstmals ein verkaufs­offener Sonntag stattfinden, der am 09. Januar 2001 beim Ord­nungsamt angemeldet worden ist.

 

Die Bewerbung "LichtGestalten" im Rahmen des Förderprogramms ist im Januar/Februar 2001 erstellt bzw. abgestimmt und am 15.02.2001 fristgerecht eingereicht worden.

 

Herr Oberbürgermeister Becker hat die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses am 13.02.2001 unterrichtet.

 

 

Zu 4.:

Die Entscheidung der Jury über die Auswahl als Projektstadt und die Höhe der Förderung steht noch aus.

 

 

 

 

 

 

Zu 5.:

Hinsichtlich der Fragestellung zu einer besseren Koordination von Veranstaltungen der Herner Werbe- und Interessengemein­schaften, verweist Herr Tschöke auf den vorhergehenden Tages­ordnungspunkt.

 

Über die bedauerliche Überschneidung der Veranstaltungstermi­ne hat bereits am 07.03.2001 ein Gespräch mit Vertretern der Werbegemeinschaft Wanne-Nord, Mitgliedern der Bezirksver­tretung Wanne und der Verwaltung stattgefunden, wobei die Ver­treter der Werbegemeinschaft ein gewisses Verständnis für die Entscheidung der Verwaltung zeigten.

 

 

Herr May fragt, ob der alte Termin für die WG Wanne-Nord noch zur Verfügung stünde, wenn das "Mammut-Fest" nicht statt­finden sollte.

 

 

Herr Koch fragt, ob die Stadt Herne Veranstalterin ist oder ob die Veranstaltungen nur von der Stadt Herne und gegebenen­falls Sponsoren bezuschusst wird.

 

 

Herr Tschöke sagt, dass die Verwaltung sich vertraglich mit einigen Künstlern frühzeitig binden muss. Es wird daher in je­dem Fall zumindest eine kleinere Veranstaltung geben. Die WG Wanne-Nord ist hierüber informiert und wird das Herbstfest oh­ne den verkaufsoffenen Sonntag durchführen.

 

Veranstalterin ist die Stadt Herne in Kooperation mit dem Han­del. Die IG Herne-City und der Einzelhandel beteiligen sich an den Kosten. Die Stadt trägt im Rahmen der beantragten För­derung einen Eigenanteil.

 

 

11.         Renovation des Sportplatzes Hauptstraße - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2001.168 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Durchführung einer Reno­vation sowie ergänzender Maßnahmen auf dem Sportplatz Haupt­straße.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 


12.         Gefällte Gehölze auf dem Gelände des ehemaligen Wanner Freiba­des

- Anfrage der Bezirksverordneten Wein vom 08.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.246 -

                                                            

 

Auf dem Gelände des ehemaligen Wanner Freibades wurden Ge­hölze gefällt. Die Stämme wurden bislang nicht abgefahren.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Warum wurden die Gehölze gefällt?

 

2.  Sollen die Stämme auf dem Gelände verbleiben?

 

 

Herr Kuhl sagt, dass die Pappeln in der Forstabteilung 14 c mit ca. 33 Jahren ihre Vitalität verloren haben und begannen, durch Trockenastigkeit ein Gefahrenpotenzial zu entwickeln. Auf Anraten des Försters ist daher die Fällung in Auftrag ge­geben worden.

 

Die Baumstämme sind bis auf einen geringen Rest abgefahren worden. Das Strauchwerk verbleibt im Bestand und erfüllt dort einen nützlichen ökologischen Zweck.

 

 

13.         Neubau eines Spielplatzes auf der Fläche hinter der Kinder­tagesstätte an der Friedrich-Brockhoff-Straße

- Vorlage Nr. 2001.155 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt den Neubau des Spielplatzes Friedrich-Brockhoff-Straße auf Grundlage der Planung des OR Stadtgrün vom 20.02.2001.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

14.         Baumaßnahmen im Bereich des Saalbaus in Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.251 -

                                                            

 

Im Mai 2000 wurden die Bauarbeiten nördlich des Teiches im Wanner Stadtgarten begonnen und bis heute noch nicht beendet. Die Bezirksvertretung hat für den Haushalt 2001 Mittel für ei­nen Biergarten mit Bühne eingestellt. Die Besucher des Stadt­gartens erfreuen sich an den blühenden Frühlingsblumen und ha­ben kein Verständnis dafür, dass der Bauzaun seit 10 Monaten das Gesamtbild des Stadtgartens verunstaltet.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Wann werden die Arbeiten am Teich beendet sein?

 

2. Wie ist der Planungsstand für den Biergarten mit Bühne und wann wird die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertre­tung erfolgen?

 

 

Herr Kuhl sagt zu der Anfrage Folgendes:

 

Zu 1.:

Bei den Baumaßnahmen am Teich handelt es sich um eine Sanie­rung der Steganlage, welche voraussichtlich Ende April/ An­fang Mai abgeschlossen sein wird. Da die noch anstehenden Restarbeiten wetterabhängig sind, kann ein genauerer Termin nicht angegeben werden.

 

 

Zu 2.:

Hier handelt es sich um eine Neubaumaßnahme.

 

Zum derzeitigen Planungsstand kann gesagt werden, dass Abstim­mungsgespräche mit der Tagungsstätten- und Gastronomiegesell­schaft Herne mbH (TGG) und dem Pächter des Saalbaus ange­laufen sind. Zurzeit entwickeln die TGG und der Pächter ihre Vorstellungen, worauf die Detailplanung durch den OR Stadt­grün erfolgt. Die Fertigstellung und Eröffnung des Biergar­tens ist nach Abstimmung aller Beteiligten für Mai 2002 ge­plant.

 

 

Herr May sagt, dass er damit gerechnet hat, dass die Maßnahme in diesem Jahr abgeschlossen wird. Er versteht nicht, warum die Maßnahme sich solange verzögert.

 

 

Herr Kuhl antwortet, dass man in den bisherigen Abstimmungsge­sprächen inhaltlich noch nicht weitergekommen ist, weil der Gaststättenpächter bisher seine Ansprüche an den Biergarten noch nicht formulieren konnte. Sobald die erforderlichen Aus­künfte (z.B. Platzieren der Steckdosen) vorliegen, wird die Planung weitergeführt.

 

 

Herr May meint, dass es nicht sein kann, dass der Pächter über den Fortgang der Maßnahme bestimmen kann. Die Bezirksver­tretung hat dafür gesorgt, dass im laufenden Haushaltsjahr die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Er geht davon aus, dass die Planung eines Biergartens über das Vermögen des Pächters hinausgeht.

 

 

Herr Okoniewski meint, dass die Verwaltung jede Möglichkeit willkommen heißt, welche die Angelegenheit verzögert. Es soll­te klar gesagt werden, was jetzt noch zu regeln ist. Die ange­gebene Zeitschiene ist nicht nachvollziehbar.

 

 

Herr Kuhl weist darauf hin, dass die Mittel zwar im Haushalt 2001 zur Verfügung stehen, aber der Haushalt noch nicht geneh­migt wurde. Nach Genehmigung des Haushaltes wird die Ver­waltung die Arbeiten ausschreiben. Die Aufträge werden dann wahrscheinlich im Oktober 2001 vergeben. Er geht davon aus, dass der genannte Fertigstellungstermin im Mai 2002 daher rea­listisch ist.

 

 

15.         Neugestaltung Spielplatz Drögenkamp

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.240 -

                                                            

 

In der Sitzung am 31.05.1994 hat die Bezirksvertretung die Neugestaltung des Spielplatzes Drögenkamp/Koßmannshof und den Rückbau des Spielplatzes an der Rottstraße beschlossen. Es wurden seinerzeit 57.000,-- DM für die Maßnahme in den Haus­halt eingestellt. Die Maßnahme selbst wurde bis heute noch nicht realisiert.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Was ist mit den o.g. Haushaltsmitteln geschehen?

 

2.  Wann wird die Maßnahme umgesetzt?

 

3.  Kann im Rahmen der Neugestaltung des Spielplatzes dort ei­ne Rutschröhre und ein Unterstand aufgestellt werden?

 

 

Herr Bechtold teilt zu der Anfrage Folgendes mit:

 

Der Spielplatz Drögenkamp/Koßmannshof ist im Winterhalbjahr 1995/96 mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Her­ne (GBH) fertiggestellt worden.

 

Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 31.05.1994 beschlossene Planung des Spielplatzes Drögenkamp/Koßmannshof ist mit der GBH mit den Vegetationsarbeiten 1996 abschließend umgesetzt worden.

 

Zurzeit wird der Anbau einer Röhrenrutsche, die an einem ande­ren Spielplatz abgebaut wird, geprüft. Ob die Haushaltsmittel­situation im Jahre 2001 ansonsten noch eine Neufinanzierung einer Rutsche und eines Unterstandes zulässt, ist noch un­klar. Dies wird dann aber im Jahre 2002 erfolgen.

 

 

Frau Baldowsky sagt, dass die Hälfte der Spielgeräte fehlt.

 

Herr Bechtold teilt mit, dass ein großer Teil der Spielgeräte zerstört wurde.

 

Herr Koch erkundigt sich, ob die seinerzeit zur Verfügung ste­henden Haushaltsmittel in Höhe von 57.000,-- DM für die Maß­nahme restlos verbraucht wurden.

 

 

Herr Kuhl sagt zu, diese Frage zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung mitzuteilen.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Nach Mitteilung des OR Stadtgrün wurden 1995 für die o. g. Maßnahme 53.000,-- DM und 1996 weitere 5.500,-- DM für Pflanz­arbeiten aufgebracht, so dass insgesamt 58.500,-- DM ausge­geben wurden.

 

 

16.         Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße

- Vorlage Nr. 2001.163 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Herr Okoniewski erklärt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Verwaltung bittet, die Bezirksvertretung frühzeitig im Zu­sammenhang mit dem Programm "Stadtteil mit besonderem Er­neuerungsbedarf" zu beteiligen und zu informieren.

 

Herr Kleibömer schlägt in diesem Zusammenhang die Durchfüh­rung einer Bürgerversammlung und einer "Ideenwerkstatt" vor.

 

 

17.         Ausbau der Schlachthofstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Nicolaus vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.245 -

                                                            

 

Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Schlachthofstraße war es vorgesehen, die Häuser auf der östlichen Seite der Schlacht­hofstraße nördlich der Kreuzung Wilhelmstraße abzureißen. 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

      Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

   

 

 

Herr Becker sagt, dass das vorgenannte Gebäude im Eigentum der Stadt Herne ist und in Kürze abgebrochen werden soll. Er­werb und Abbruch dieses Gebäudes sind erforderlich, um die Planung für den Bau eines Radweges im Zuge der Hammerschmidt­straße/Recklinghauser Straße weiterführen zu können.

 

Im Rahmen des Handlungskonzeptes zu dem Programm Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf im Bereich Bickern/ Unser-Fritz wird die Verwaltung diesen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen der Dorstener Straße im Norden und der Straße Am Müh­lenbach im Süden anmelden. Die Verwaltung wird etwa Anfang 2002 den bürgerschaftlichen Gremien entsprechende Planunter­lagen und Kostenberechnungen zu dieser vorgenannten Maßnahme zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

 

18.         Radwegenetz Herne Vorstellung des Gutachtens zum Radverkehrs­plan

- Vorlage Nr. 2001.212 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Kennt­nis.

 

 

19.         Fahrradfahren in den Fußgängerzonen von 19.00 bis 10.00 Uhr

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.235 -

                                                            

 

Auf Antrag von Herrn Okoniewski fasst die Bezirksvertretung folgenden geänderten

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fas­sen:

 

Die Fußgängerzone von Wanne wird versuchsweise für die Dauer von einem Jahr in den Zeiten zwischen 19.00 Uhr und 10.00 Uhr für den Radverkehr freigegeben.

 

Anknüpfend an dem Gutachten zum Radverkehr in Herne sollen die Radfahrer während der Freigabe Schritttempo einhalten. Au­ßerdem sollen während der Versuchsphase begleitende Maßnahmen (Befragungen, Öffentlichkeitsarbeit) durchgeführt werden. Nach Ablauf des Versuchszeitraumes wird der Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss ein Bericht vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

20.         Radweg Stöckstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.236 -

                                                            

 

An der Stöckstraße zwischen Wilhelmstraße und Berliner Straße ist ein Radweg angelegt (teilweise kombinierter Rad-/Fußweg, teilweise Radfahrstreifen), der nicht benutzungspflichtig ist, da entsprechende Mindestanforderungen (Breite, Linienfüh­rung) nicht erfüllt werden (siehe Stadt Herne: Gutachten zum Radverkehr, Karte 1). Dennoch ist diese Strecke weiterhin als "benutzungspflichtiger" Radweg gekennzeichnet.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.  Wann werden die Schilder abmontiert?

 

2.  Werden noch ordnungspolitische Maßnahmen gegen Radfahrer eingeleitet, die in diesem Bereich die Straße benutzen?

 

 

Herr Becker weist darauf hin, dass am 14.03.2001 die beanstan­dete Beschilderung ersatzlos entfernt wurde.

 

 

21.         Geplante Fußgängerinsel auf der Rottstraße gegenüber der Gast­stätte Sundermann

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.239 -

                                                            

 

Die Verwaltung hat bereits 1999 die Errichtung einer Fuß­gängerinsel auf der Rottstraße in Höhe der Gaststsätte Sunder­mann geplant. Bisher wurde diese Maßnahme jedoch nicht reali­siert. Da der Verkehr durch die geplante Expansion der Fa. MA­BEG in diesem Bereich noch zunehmen wird, ist die Realisie­rung der geplanten Maßnahme dringend geboten.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

     Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

Herr Becker weist darauf hin, dass der Haushalt 2001 noch nicht genehmigt ist. Die Maßnahme soll jedoch nach Genehmi­gung des Haushaltes durchgeführt werden.

 

 

22.         Weihnachtsbeleuchtung Wanne-Nord

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.243 -

                                                            

 

Die Werbegemeinschaft Wanne-Nord hat sich in Form eines offe­nen Briefes, welcher im Herner Wochenblatt am 04. März 2001 veröffentlicht wurde, über die marode Seilbespannung im Luft­raum der Hauptstraße in Wanne-Nord beklagt. In der letzten Vorweihnachtszeit hatte die Verwaltung gefordert, die bereits aufgehängte Weihnachtsbeleuchtung  wieder abzunehmen. Als Be­gründung wurde seinerzeit vom zuständigen Fachamt angegeben, dass die marode Seilbespannung, an welcher sich auch die Stra­ßenbeleuchtung befindet, das zusätzliche Gewicht der Weih­nachtsbeleuchtung nicht mehr tragen könne. Nach einer erfolg­ten Ortsbesichtigung wurde von der Verwaltung dann letztmalig die Genehmigung für die Weihnachtsbeleuchtung erteilt.

 

Bei der gegebenen Sachlage kann die zur Cranger Kirmes regel­mäßig von der Werbegemeinschaft durchgeführte Wimpelbeflag­gung ebenfalls nicht mehr aufgehängt werden.

 

Die genannte Seilbespannung muss daher dringend erneuert wer­den.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand in dieser

  Angelegenheit?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Straßenbeleuchtung der Hauptstraße erfolgte früher aus­schließlich durch eine Hochkette in Fahrbahnmitte. Die Hoch­kette ist abschnittsweise durch entsprechende Anker an den an­grenzenden Hausfassaden befestigt. Die Unterhaltung liegt in der Zuständigkeit der Stadt Herne als Eigentümerin. 

 

Parallel zu der Abspannung der Straßenbeleuchtung ist ein straßenüberspannendes Seil vorhanden, dessen Verankerungen be­reits so marode sind, dass es in der Vergangenheit bereits zu einem Unfall kam, als Seile aus der Verankerung gerissen wur­den. Die Seile sind 1957 in einer gemeinsamen Aktion der Wer­begemeinschaft, der damaligen Stadt Wanne-Eickel und den Stadtwerken installiert worden. Pflege, Unterhaltung und Ei­gentum ist leider seinerzeit nicht geregelt worden.

 

Das Fachamt hat daher angeordnet, dass diese Konstruktion für die weitere Nutzung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann und aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig abge­baut wird.

 

Mit Einrichtung der Fußgängerzone im Zuge der Hauptstraße wur­de gleichzeitig auch die Straßenbeleuchtung geändert, so dass in großen Teilabschnitten der Hauptstraße die Hochkette ihre Funktion verloren hat.

 

In Abstimmung mit der Werbegemeinschaft Wanne-Mitte wurde in 2000 die vorhandene Hochkette und gleichzeitig die straßen­überspannenden Seile zur Installation der Weihnachtsbe­leuchtungen und der Wimpelbeflaggung auf der Hauptstraße im Bereich der Fußgängerzone demontiert, mit Ausnahme des letz­ten Teilabschnittes zwischen Hermannstraße und Kolpingstraße. Dies hatte technische Gründe, da eine Verspannung der Hochket­te immer abschnittsweise erfolgt.

 

Für die Straßenbeleuchtung der Hauptstraße ist zurzeit eine Hochkette, Ersteinrichtung in 1957, in Fahrbahnmitte noch zwi­schen der Kolpingstraße im Süden und der Brücke A 42 im Nor­den in Funktion.

 

Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes und der unangemes­sen hohen Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung und de­ren Abspannung beabsichtigt die Verwaltung, mittelfristig auch in dem Teilabschnitt der Hauptstraße zwischen Kolping­straße und der A 42 diese Hochkette durch seitliche Straßen­leuchten zu ersetzen.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme ist im Haushalt vorgesehen.

 

Unabhängig von den erforderlichen Maßnahmen zur Straßen­beleuchtung müssen die vorhandenen straßenüberspannenden Sei­le, die ausschließlich der Weihnachtsbeleuchtung und der Wim­pelbeflaggung dienen, aus Gründen der Verkehrssicherheit de­montiert werden. Ein Ersatz dieser Seile ich nicht vorge­sehen.

 

In 2001 beabsichtigt die Verwaltung, die Hochkette im Zuge der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße und Karlstraße zu de­montieren und durch seitlich anzuordnende Straßenleuchten zu ersetzen. Da die Gebietsgrenze der beiden Werbegemeinschaften Wanne-Nord und Wanne-Mitte für die Hauptstraße im Zuge des Straßenzuges Kolpingstraße/Lortzingstraße verläuft, hat die Verwaltung es in diesem Fall leider versäumt, sich recht­zeitig mit der zuständigen Werbegemeinschaft Wanne-Nord in Verbindung zu setzen. Zu der zu installierenden Straßen­beleuchtung wird die Verwaltung noch in der ersten Jahreshälf­te der Bezirksvertretung einen entsprechenden Beschlussvor­schlag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen, der dann auch die Art und den Abstand der neu einzurichtenden Straßen­beleuchtung festlegen wird.

 

 

23.         Trampelpfad auf der Böschung westlich des Fußgängerüberweges Schlachthofstraße/Ecke Freisenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 07.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.244 -

                                                            

 

Im Zusammenhang mit der Anfrage in der Sitzung am 19.09.2000 zu dem o.g. Trampelpfad hatte die Verwaltung zugesagt zu prü­fen, ob in der Böschung mit einfachen Mitteln eine Treppe an­gelegt werden kann. Bisher wurde der Bezirksvertretung das Er­gebnis nicht mitgeteilt.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

     Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

Herr Becker sagt, dass die Verwaltung Planunterlagen und Kos­tenberechnungen erstellt hat. Die Grundstückseigentümerin (ei­ne Wohnungsbaugesellschaft) hat gegenüber der Verwaltung be­reits ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf dieser Flä­che an die Stadt Herne erklärt.

 

Die voraussichtlichen Baukosten betragen ca. 20.000,-- DM. So­bald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.

 

 

24.         Bahnhofsvorplatz

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 09.03.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.252 -

                                                            

 

Am Bahnhofsvorplatz sind noch bauliche Restarbeiten durch­zuführen. An der Reisebushaltestelle fehlen noch ein Unter­stand und eine Taxirufsäule. Zahlreiche Reisende beklagen sich über die durch die Eingangstür des Hauptbahnhofes verur­sachten Verletzungen. Diese Tür ist für Mütter mit Kinderwa­gen ohne Hilfe nicht passierbar.

 

Ich rege eine Begehung des Bahnhofsvorplatzes durch die Be­zirksvertretung und die Verwaltung unter Beteiligung eines Vertreters der Deutschen Bahn AG an.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Wann werden die Restarbeiten beendet sein?

 

2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Unterstandes und der Taxirufsäule im Bereich der Reisebushaltestelle?

 

3. Wie ist das Problem der Eingangstür am Hauptbahnhof aus Sicht der Verwaltung zu lösen?

 

 

Herr Becker sagt zu der Anfrage Folgendes:

 

Zu 1.:

Bei den zurzeit noch durchgeführten Arbeiten handelt es sich um die Beseitigung von im Zuge der Baumaßnahme am 21.02.2001 festgestellten Ausführungsmängeln. Diese Mängelbeseitigung wird voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche abgeschlossen.

 

Nach Besserung der Witterung im Frühjahr erfolgen weitere Män­gelbeseitigungen:

 

-  in der Buseinfahrt-Spur zwischen Berliner Straße und Gleis-

trasse (neue Decke wegen mangelhafter Asphalt-Rezeptur),

 

-  an der Zufahrt zum Parkplatz an der Friedhofstraße (As­phaltanpassung wegen Pfützenbildung),

 

-  in der Heidstraße vor dem Arbeitsamt (Asphaltanpassung we­gen Pfützenbildung) und

 

-  Ausbesserungen an der Bordanlage entlang der Gleistrasse.

 

Die Dauer für diese Mängelbeseitigung beträgt ca. 1 bis 2 Ta­ge mit nur geringfügigen Behinderungen.

 

 

Zu 2.:

Der Unterstand ist bereits über die Deutsche Städte-Medien (DSM) bestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen. Danach wird der Unterstand eingerichtet.

 

Eine Taxirufsäule ist hier wegen der Nähe zum bestehenden Taxistand nicht geplant.

 

 

Zu 3.:

Die DB AG ist der Meinung, dass zur Öffnung der Türen zwar ein gewisser Kraftaufwand notwendig, dieser aber vertretbar ist. Auch nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich bei der zurzeit gegebenen Benutzbarkeit der Türen um kein ernsteres Problem.

 

Die Verwaltung hat mit der DB AG, Bahnhofsmanagement Essen, Kontakt aufgenommen. Nach Bekanntgabe eines Termines ist die Bahn zur Teilnahme an der in der Anfrage angeregten Begehung bereit.

 

 

Herr May hält eine Taxirufsäule wegen der überwiegend älteren Fahrgäste im Reisebusverkehr für erforderlich. Die Verwaltung sollte dies daher noch einmal prüfen. Er weist auf die 15 Be­ton-Container (Fahrradboxen) hin, welche leer stehen und da­her entfernt werden sollten. Die gepflanzten Bäume ragen teil­weise schon jetzt in die Oberleitungen der Straßenbahn.

 

 

25.         Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)

- Vorlage Nr. 2001.169 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o. g. Satzung ist dem Original der Niederschrift als An­lage beigefügt.

 

 

 

26.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:   Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

- Vorlage Nr. 2001.170 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13. Februar 1996 wird wie folgt geändert:

 

 

 1.  Der Text der Inhaltsangabe "§ 4 Ausschuss für optimierte Regiebetriebe" wird geändert in "§ 4 Ausschuss für Be­teiligungen und optimierte Regiebetriebe".

 

 

 2.  In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 9 Währungsum­stellung" eingefügt.

 

"§ 9 Inkrafttreten" wird damit "§ 10 Inkrafttreten"

 

 

 3.  In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort "Hauptsatzung" die Worte "....., Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Satzung des Jugendamtes, ....." eingefügt.

 

 

 4.  In § 1 Absatz 3 wird der Inhalt der Klammer nach dem Wort "Grundstücksangelegenheiten" ergänzt um die Worte "§ 7 Abs. 1 Nr. 7".

 

 

 5.  In § 2 Absatz 1 Nummer 2 werden die Worte "..... und die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b Landschaftsge­setz" gestrichen.

 

 

 6.  § 2 Absatz 2 Nummer 11 erhält im ersten Halbsatz folgen­de Fassung:

 

"11. die Übertragung der Erschließung nach § 124 Absatz 1  Baugesetzbuch durch Vertrag auf Dritte und ....."

 

 

 7.  Im § 3 Absatz 1 Nummer 2 d) werden die Worte "der Sanie­rung von Altlasten" ersetzt durch die Worte "des Boden­schutzes".

 

 

 8.  In § 3 Absatz 1 wird folgende neue Nummer 5 angefügt:

 

"5. die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b

    Landschaftsgesetz."

 

 

 9.  Die Überschrift in § 4 lautet neu:

 

"Ausschuss für Beteiligungen und optimierte

 Regiebetriebe"

 

 

10.  Folgender Absatz 1 wird in § 4 neu eingefügt:

 

"(1) Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regie betriebe entscheidet für den Bereich der wirtschaft­lichen Beteiligungen über die Erteilung von Weisun­gen an Vertreter/innen der Stadt in den jeweils zu­ständigen Gesellschaftsorganen im Hinblick auf

 

1.   die Jahresabschlüsse einschließlich der Entlas­tung von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und der Bestellung der Wirtschafts­prüfer,

 

2.   die Wirtschaftspläne sowie

 

3.   alle übrigen Angelegenheiten, über die nicht kraft Gesetz der Rat entscheidet oder der Rat sich nicht im Einzelfall die Entscheidung vor­behält.

 

 

11.   Die bisherigen Absätze 1 und 2 des § 4 werden die Absätze 2 und 3.

 

 

12.   Der Text des bisherigen Absatzes 3 erhält folgende Fas­sung und wird als Absatz 4 angefügt:

 

"   Angelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligung, über die der Rat der Stadt entscheidet, werden durch den Ausschuss vorberaten. Hierzu zählen insbesondere:

 

- Darlehensangelegenheiten

 

- Bürgschaftsangelegenheiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe p GO)

 

- Gründung von bzw. Beteiligung an Gesellschaften; Ver­äußerung von Gesellschaften (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO)

 

- teilweise Veräußerung von Beteiligungen (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO). "

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regie­betriebe berät weiterhin in allen Angelegenheiten, die die Aufgabenbereiche der optimierten Regiebetriebe be­treffen."

 

 

 

 

 

13.   Nach § 8 wird ein neuer § 9 eingefügt:

 

"§ 9

Währungsumstellung

 

Die auf Deutsche Mark in dieser Ordnung angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wert­grenzen maßgeblich sind."

 

 

14. § 9 wird § 10.

 

 

15.   Alle in der Zuständigkeitsordnung genannten Beträge wer­den ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro um­gestellt. Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen wer­den in Klammern eingefügt.

 

 

16. In den §§ 2 Abs. 1 Nr. 8, 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 9, 7 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Abs. 1 Nr. 6 wird die Wertgrenze 160.000,-- DM ersetzt durch 400.000,-- DM (200.000,-- EUR). Zusätzlich wird das Wort "Kosten" durch das Wort "Ausgaben" ersetzt.

 

 

17. In den §§ 5 Abs. 2 Nr.  4, 6 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 2 Nr. 4 und 8 Abs. 2 Nr. 4 wird die Wertgrenze 20.000,-- DM er­setzt durch 30.000,-- DM (15.000,-- EUR).

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

27.         Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretun­gen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2001.171 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13. Februar 1996 wer­den wie folgt geändert:

 

 

     1. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 12 Währungsum­stellung" eingefügt.

 

"§ 12 Inkrafttreten" wird damit "§ 13 Inkrafttreten".

 

 

2. Die Wertgrenze von 20.000,-- DM in § 1 Absatz 3 wird er­setzt durch 30.000,-- DM (15.000,-- EUR).

 

 

3. In § 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung:

 

....., nachdem der zuständige Ausschuss sie freigegeben hat.

 

 

4. In § 3 Absatz 2 wird vor der Auflistung das Wort "ins­besondere" eingefügt.

 

 

5. In § 5 Absatz 2 werden zu Beginn des Satzes nach dem Wort "Straßen" die Worte "....., Wegen und Plätzen ....." sowie am Ende des Satzes die Worte "....., Wege und Plätze ....." eingefügt.

 

 

     6. § 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

" (3 Absatz 1 gilt nicht für Vereine, Verbände und sonsti­ge Vereinigungen und Initiativen von überbezirkli­cher Bedeutung."

 

Die Anlage 2 - Verzeichnis der Vereine von bezirklicher Be­deutung - entfällt.

 

 

7. § 9 Nummer 6 erhält folgende Fassung:

 

"6. die Anordnung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch,"

 

 

8.  Nach § 11 wird ein neuer § 12 eingefügt:

 

" § 12

Währungsumstellung

 

Die auf Deutsche Mark in diesen Richtlinien angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich sind."

 

 

9. § 12 wird § 13.

 

 

    10.   Anlage 1 erhält folgende neue Überschrift:

 

"Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze von überbezirkli

 cher Bedeutung."

 

 

    11.   Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 

-  Hinter den Worten "Bahnhofsplatz Wanne-Eickel Hauptbahn­hof" werden in Klammern die Worte "Heinz-Rühmann-Platz" angefügt.

 

-  Nach Bahnhofsplatz Herne Bahnhof werden die Worte "Rat­hausvorplatz (Rathaus Herne)" eingefügt.

 

-  Hinter den Worten "Bochumer Straße" werden die Worte ", mit Ausnahme des Teilstücks zwischen Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring" eingefügt.

 

   

    12.  Alle in den Allgemeinen Richtlinien genannten Beträge wer-  den ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro um­gestellt. Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen wer­den in Klammern eingefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 

28.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Belker teilt mit, dass es wegen der Bombenfunde bei den Bauarbeiten am Bickernsportplatz erhebliche Verzögerungen gab. Diese wurden jedoch durch die Baufirma kompensiert, so dass die ursprüngliche Zeitplanung eingehalten werden kann.