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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.01.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am 25.01.2000 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.27 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     18.24 - 18.25 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Kortmann

 

Schriftführung:     Herr Reinholz

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Baldowsky

Herr Kleibömer

Frau Klein

Herr Koch

Herr Kortmann

Herr May

Frau Middelhoff

Herr Nicolaus

Herr Okoniewski

Frau Ortlieb

Herr Radner

Herr Schubeus

Frau Stiehm

Herr Stöcker

Frau Wein

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bleck          16.00 - 17.26 Uhr

Herr Gleba

Frau Krüger          16.00 - 17.26 Uhr

Herr Neumann          16.00 - 18.00 Uhr

Herr Schwanengel          16.00 - 17.45 Uhr

Herr Stimm          16.00 - 17.26 Uhr

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Grimm     (Stadtamt 15)

Herr Reinholz     (Stadtamt 15)

Herr Scholz     (Stadtamt 18)     16.30 - 18.02 Uhr

Frau Meyer     (Stadtamt 20/3)     17.30 - 18.27 Uhr

Herr Schulte-Halm     (Stadtamt 32)     16.00 - 17.30 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)     16.00 - 17.55 Uhr

Herr Becker     (Stadtamt 66)     16.00 - 17.10 Uhr

 

 

vom Bergamt Gelsenkirchen:

 

Herr Burgardt            16.00 - 16.58 Uhr

Herr Wienkötter     16.00 - 16.58 Uhr

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Hinz

Herr Michaely

 

 

Herr Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Bürgereingabe der Frau Gabriele Lücke im Namen mehrerer An­wohner der Unser-Fritz-Straße;

Schwerlasttransporte über die Unser-Fritz-Straße/Schloß­straße/Ginsterweg

 

 2.     Lärmschutzmauer hinter den Häusern Nr. 52 bis 66 an der Cranger Straße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 11.01.2000 -

 

 3.     Kriminalität in Wanne-Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 08.01.2000 -

 

 4.     Kampfhunde auf dem Schulgelände der Gesamtschule Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 12.01.2000 -

 

 5.     Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 14.01.2000 -

 

 6.     Förderung städtebaulicher Maßnahmen

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 13.01.2000 -

 

 7.     Steinbergstraße 50

- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 11.01.2000 -

 

 8.  Erhöhte Verkehrsbelastung in Wanne im Zusammenhang mit der Schließung der Müllkippe in Pöppinghausen

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -

 

 9.     Leerung der Papier- und Glascontainer nach Feiertagen

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -

 

10.     Aufstellung eines Fahrgastunterstandes (FGU)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 12.01.2000 -

 

11.     Spielplatz Thiesstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -

 

12.     Standort der "Tobedüse" an der Resser Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.01.2000 -

 

13.     Zustand des Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wilhelmstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -

 

14.     Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne

 

15.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Veräußerung eines Gewerbegrundstücks in der Herner Straße

 

 2.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.         Bürgereingabe der Frau Gabriele Lücke im Namen mehrerer An­wohner der Unser-Fritz-Straße;

Schwerlasttransporte über die Unser-Fritz-Straße/Schloßstra­ße/Ginsterweg

- Vorlage Nr. 2000.48 -

                                                            

 

Herr Burgardt (Bergamt Gelsenkirchen) erläutert zunächst das Abschlussbetriebsplanverfahren für die ehemalige Zeche Unser-Fritz I/IV. Sinn des Abschlussbetriebsplanes ist es, dafür zu sorgen, dass von den ehemaligen Betriebsflächen keine Gefähr­dung der Öffentlichkeit und der Umwelt ausgeht und eine Wie­dernutzung der Flächen ermöglicht wird. In diesem Zusammen­hang wurde eine Gefährdungsabschätzung (Boden- und Grund­wasser) durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Bo­den teilweise kontaminiert ist. Bisher liegt kein Sanierungs­plan vor. Es steht jedoch jetzt schon fest, dass umfangreiche Überdeckungen einiger Flächen erforderlich sind. Bisher wur­den 100.000 Tonnen Boden von der Firma Centrans auf das ehe­malige Zechengelände gefahren.

 

Die angelieferten Bodenmassen stammen von Großbaustellen und werden von einem Gutachter bei der Entnahme überwacht. Dar­über hinaus werden unangemeldete Bodenproben vom Landesober­bergamt gezogen. Die bisher vorliegenden Analysen haben er­geben, dass die Bodenmassen unbedenklich sind.

 

Zum Schutze der Bevölkerung wurden die Straßenverunrei­nigungen behoben, eine Reifenwaschanlage wurde installiert und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw wurde angeordnet. Die Lkw-Fahrer wurden angewiesen, diese Geschwindigkeitsbe­grenzung zu beachten.

 

 

Zu der Bürgereingabe nimmt Herr Becker aus Sicht der Ver­waltung wie folgt Stellung:

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o.g. Bürgereingabe ist der Sitzungsniederschrift als An­lage 1 beigefügt.

 

 

Seite 2, zweiter Absatz

 

Die Kosten für die Hardware-Installation (Detektoren, Schlei­fen, Verkabelung, Masten, Gehäuse) betragen ca. 50.000,-- DM. Eine Überwachungskamera kostet noch zusätzlich ca. 15.000,-- DM.

 

Starenkästen mit starrer Installation gelten als unpraktika­bel, weil die Verkehrsteilnehmer schnell den Standort erken­nen, ihr Verhalten darauf einstellen und über Vandalismus die Funktionsfähigkeit laufend außer Kraft setzen.

 

 

Seite 3, zweiter Absatz

 

1.  Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Unser-Fritz-Straße/ Li­nienverkehr der Buslinie 362 der HCR                     

 

Seitens der Verkehrsplanung bestehen keine Bedenken, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf dem Straßenzug Unser-Fritz-Straße ab Gahlenstraße/ Schloßstraße/ Ginster­weg auf 30 km/h zu reduzieren.

 

- Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Handlungsempfehlungen ist "der vorgenannte Straßenzug als Tempo-30-Vorfahrts­straße" ausgewiesen.

 

- Im Maßnahmenplan zum VEP zum Radwegenetz ist der Stra­ßenzug bis zur Schloßstraße Teil einer Velo-Route.

 

Zurzeit ist bereits die Unser-Fritz-Straße zwischen Paulstraße und Alleestraße Teil des Herner Radwegenet­zes (HER 3), der Straßenzug Schloßstraße/Ginsterweg bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen ist Teil des überregiona­len Radwegenetzes (R 27).

 

- Der Linienverkehr der HCR Linie 362 mit der Endhalte­stelle Schloßstraße befährt den zusätzlich mit 30 km/h zu beschildernden Teilabschnitt der Unser-Fritz-Straße im Stundentakt.

 

Der Verkehrsentwicklungsplan sieht hier zwar eine Ver­stärkung auf einen 20 Minuten-Takt vor. Diese Taktver­dichtung ist jedoch im zur Zeit geltenden Nahverkehrs­plan der Stadt Herne nicht vorgesehen.

 

2.  Immissionen

 

Bei einer Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindig­keit von 50 auf 30 km/h und bei einer Auflage zu den Trans­porten, die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr zu beachten, ist eine deutliche Reduzierung der Lärmbe­lästigungen zu erreichen.

 

 

Seite 3, vierter Absatz

 

Die Brücke befindet sich nicht in der Zuständigkeit des Tief­bauamtes. Außerdem ist eine Beschränkung der Straßen oder der Brücke hier nicht bekannt.

 

 

Seite 3, vierter Absatz und Seite 4, zweiter Absatz

 

Die Schachtdeckel sind inzwischen reguliert worden. Auch wur­den die Schlaglöcher beseitigt. Die vorbereitenden Arbeiten im Bereich des ehemaligen WANIT-Geländes  sind abgeschlossen (neue Bordstein- und Rinnenanlage).

 

Die Instandsetzung der Fahrbahn erfolgt hier, sobald die Wit­terungsverhältnisse es zulassen.

 

 

Seite 4, dritter Absatz

 

Bisher wurde lediglich ein Rahmenplan für den Stadtteil Unser Fritz aufgestellt. Rahmenpläne haben lediglich informellen Charakter, jedoch keinerlei rechtliche Bindung. Sie sind Hilfsmittel im Vorfeld der Bauleitplanung.

 

Ein Bebauungsplan, wie in der Anfrage unterstellt, existiert nicht und ist insofern auch nicht einsehbar. Für das Gelände Unser Fritz 1/4 liegt ebenfalls noch keine konkrete Planung vor. Der Hafen Grimberg befindet sich bereits auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen, d. h. hierzu können seitens der Ver­waltung keine Angaben gemacht werden.

 

Für das ehemalige WANIT-Gelände wurde 1995 ein städte­baulicher Vertrag abgeschlossen. Bestandteil dieses Vertrages ist ein Neuordnungsplan mit der Aussagekraft eines Bebauungs­planes. Der Plan sieht eine gewerbliche Folgenutzung des Ge­ländes vor. Sämtliche Randbereiche sind für von jeglicher Be­bauung freizuhaltende Grünflächen gesichert.

 

 

Seite 4, vierter Absatz

 

Die Bodenablagerung wird gutachterlich begleitet; das Materi­al ist zur Lagerung unbedenklich. Aussagen zum Gutachten kön­nen nur direkt vom Bergamt Gelsenkirchen eingefordert werden.

 

 

Seite 5, erster Absatz

 

Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen der bergrechtlichen Zu­lassung der Bodenablagerung auf dem Gelände Unser Fritz I/IV angeregt zu prüfen, die Bodentransporte über die Bahn durch­zuführen. Das zuständige Bergamt Gelsenkirchen hat im Rahmen der ordnungsbehördlichen Abwägung nach Bergrecht entschieden, dass ein Schienentransport aufgrund fehlender Gleisanlagen nicht möglich ist.

 

 

 

 

 

Seite 5, zweiter Absatz

 

Die Kanalerneuerung westlich Schloßstraße/Ginsterweg ist für den Zeitraum 2004 - 2010 vorgesehen und die Kanalerneuerung Unser-Fritz-Straße/Schloßstraße erfolgt in dem Zeitraum 2011 - 2017.

 

 

Herr May erkundigt sich, ob alle Lkw beprobt werden oder nur eine Probe pro Baustelle gezogen wird.

 

 

Herr Kleibömer erkundigt sich, welche Geschwindigkeitskontrol­len bisher durchgeführt wurden und ob in Zukunft weitere Ge­schwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.

 

 

Herr Radner sagt, dass trotz der Reifenwaschanlage die Autos der Anwohner und die Häuser verschmutzt sind. Er will wissen, ob die Anwohner einen Schadensersatzanspruch haben.

 

 

Herr Burgardt antwortet, dass die Bodenproben an der Entnahme­stelle genommen werden. Alle 5.000 m³ wird eine Mischprobe des Bodens gezogen. Ansonsten wird der Boden nur organolep­tisch (d.h. mit den Sinnen = Farbe, Geruch etc.) überwacht.

 

 

Herr Reinholz sagt, dass in der Vergangenheit regelmäßig Ge­schwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden. Diese sollen auch in Zukunft fortgesetzt werden. Hinsichtlich der Ver­schmutzung der Pkw der Anwohner und der Häuser ist zu sagen, dass hier möglicherweise ein privatrechtlicher Schadensersatz­anspruch vorliegt. Diesen müssen die betroffenen Anwohner ge­gebenenfalls geltend machen.

 

 

Herr Kortmann gibt Frau Fleischhacker als Vertreterin der Ein­wender Gelegenheit, sich zu der Angelegenheit zu äußern.

 

 

Frau Fleischhacker äußert Zweifel an der Ungefährlichkeit der angelieferten Bodenmassen. Am 20.01.2000 sei nämlich gegen 12.10 Uhr ein Lkw in der Reifenwaschanlage sehr intensiv und für längere Zeit gereinigt worden. Danach sei sofort ein Rei­nigungsfahrzeug gekommen, welches das Umfeld der Reinigungsan­lage gesäubert hätte. Der betroffene Lkw hätte das amtliche Kennzeichen KLE - KO 712 gehabt.

 

Zurzeit werden auch andere Lkw als die von der Firma Centrans eingesetzt. Diese Fahrer halten sich in der Regel auch nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung. Frau Fleischhacker sagt, dass sie auch keine Kontrollen des Straßenverkehrsamtes ge­sehen hätte.

 

Zu der Reifenwaschanlage merkt Frau Fleischhacker an, dass diese bei Frost nicht funktioniert.

 

 

Herr Burgardt sichert zu, dass er den Vorwürfen von Frau Fleischhacker nachgehen wird und auch die Beschwerdeführer und die Bezirksvertretung entsprechend über das Ergebnis in­formieren wird.

 

 

Herr Okoniewski und Herr Gleba bitten, der Sitzungsnieder­schrift eine Aufstellung über die Ergebnisse der bisher durch­geführten Geschwindigkeitskontrollen beizufügen.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die erbetene Aufstellung über die Ergebnisse der Geschwindig­keitskontrollen ist der Sitzungsniederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Herr May erkundigt sich, wo sich die wesentlichen Belastungen des ehemaligen Zechengeländes befinden. Er fragt, warum auch Waschberge angeliefert wurden.

 

 

Herr Burgardt sagt, dass der Gutachter gefährdete Flächen (z.B. Kokerei) aussucht, welche besonders überprüft werden. Von den übrigen Flächen werden in einem gewissen Raster Pro­ben genommen. Die Sanierung wird sich an der beabsichtigten Folgenutzung orientieren. Mit den angelieferten Waschbergen werden kontaminierte Flächen überdeckt.

 

 

Herr May erinnert daran, dass auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Friedrich der Große in Herne-Börnig auch Altlasten mit Bergematerial überdeckt wurden (4 m hoch). Dort sind jedoch durch die Überdeckung Probleme entstanden, weil man an die kontaminierten Flächen nicht mehr herankommt.

 

 

Herr Kleibömer stellt folgenden Antrag:

 

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Unser-Fritz-Straße, dem Ginsterweg und der Schloßstraße eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann.

 

 

Herr Becker sichert zu, dass die Verwaltung dies auch ohne ei­nen entsprechenden Antrag prüfen wird.

 

 

Herr Kleibömer zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

 

Herr Okoniewski bemängelt die mangelnde Transparenz in dem Verfahren. Da z. B. ein genauer Ablaufplan fehlt, könnten die betroffenen Anwohner viele Dinge nicht nachvollziehen.

 

 

Herr Burgardt sagt dazu, dass die Anwohner sich auch sofort bei Beschwerden an das Bergamt Gelsenkirchen wenden können (Tel.: 0209/95973-0).

 

 

Abschließend wird auf Vorschlag von Herrn Burgardt eine Orts­besichtigung am 31.01.2000, ab 11.00 Uhr, Treffpunkt an der Einfahrt zum Zechengelände, vereinbart. An diesem Termin sol­len neben Vertreter der Bezirksvertretung auch Vertreter der Anwohner teilnehmen.

 

 

 2.         Lärmschutzmauer hinter den Häusern Nr. 52 bis 66 an der Cran­ger Straße

- Anfrage der Bezirksverordneten Baldowsky vom 11.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.44 -

                                                            

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

     1.    Warum wurde die bestehende Lärmschutzmauer so niedrig und mit unterschiedlichen Höhen gebaut?

 

     2. Besteht die Möglichkeit, die Lärmschutzmauer einheitlich     zu erhöhen?

 

3.    Wird die Verwaltung, wenn es nicht in ihrem Zuständigkeits­bereich liegt, Einfluss auf die betreffenden Stellen neh­men, um den bestehenden Missstand zu beheben?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Anfrage, insbesondere Fragen zur Notwendigkeit und Dimen­sionierung dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden, weil das Landesstraßen­bauamt (LSABA) für die Lärmschutzwand zuständig ist. Bezüg­lich Punkt 2 wird die Verwaltung mit dem zuständigen LSABA Kontakt aufnehmen und eine Prüfung der Sachlage anregen. Die Bezirksvertretung wird zu gegebener Zeit entsprechend unter­richtet.

 

 

 

 3.         Kriminalität in Wanne-Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 08.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.27 -

                                                            

 

Die Kriminalität ist weiterhin sehr hoch. Eine wirksame Krimi­nalitätsprävention kann nur gelingen, wenn Schwerpunkte loka­lisiert werden können. Bevor weitergehende Maßnahmen einge­leitet werden können, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Wie hoch ist die Kriminalität im Stadtbezirk (in absoluten Zahlen) nach

a) einzelnen Deliktsgruppen,

b) Altersgruppen?

 

2. Wie hoch ist die Ausländerkriminalität (in Prozent) nach

 

a) einzelnen Deliktsgruppen,

b) Altersgruppen?

 

3. Wie hat sich die Kriminalität (insbesondere die Schwerkri­minalität) in den letzten Jahren entwickelt?

 

4. Wie hat sich die Jugendkriminalität in den letzten Jahren entwickelt?

 

5. Wie hat sich die Ausländerkriminalität in den letzten Jah­ren entwickelt (insbesondere im Bereich der Schwerkriminal­tität)?

 

6. Wie hoch ist bei den ermittelten Straftätern der Anteil be­reits Vorbestrafter?

 

7.  Gibt es im Bezirk besondere Kriminalitätsschwerpunkte?

 

8.  Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um die Kriminali­tätsschwerpunkte stärker zu kontrollieren?

 

 

Herr Schulte-Halm sagt, dass er im Zusammenhang mit der o.g. Anfrage bei der Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel nach­gefragt hat.

 

Zahlenmaterial zur Beantwortung steht dort nicht zur Verfü­gung. Es wurde auf die offizielle polizeiliche Kriminalstati­stik des Jahres 1998 der Kreispolizeibehörde Bochum ver­wiesen. Da die Kriminalitätsbekämpfung Aufgabe der Polizei ist, hat die Stadt nur wenig Einflussmöglichkeiten in diesem Bereich. Zu den Möglichkeiten gehört zum Beispiel

 

-  Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes,

 

-  die jugendpflegerischen Betreuungen und

 

-  die Berücksichtigung von kriminaltechnischen Überlegungen im Bereich des Bau- und Planungsrechtes.

 

 

Herr Schulte-Halm weist auf die neue Kriminalstatistik für das Jahr 1999 hin, welche in wenigen Wochen erscheinen wird und bei der Polizei angefordert werden kann.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Ein Auszug aus dem "Jahrbuch 1998" der Stadt Herne mit einer Übersicht über die Anzahl der in Herne begangenen Straftaten (1989 - 1998) ist als Anlage 3 zur Niederschrift beigefügt.

 

 

 

 4.         Kampfhunde auf dem Schulgelände der Gesamtschule Wanne

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 12.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.45 -

                                                            

 

Es liegen Bürgerbeschwerden darüber vor, dass sich nach Been­digung des Schulbetriebes auf dem Schulgelände der Gesamtschu­le Wanne zumeist jugendliche Halter von Kampfhunden treffen. Es sollen dort regelrechte Hundekämpfe veranstaltet werden.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Ist dies der Verwaltung bekannt?

 

2. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um diese illegale Nut­zung des Schulgeländes zu unterbinden?

 

3.    Wurden bereits polizeiliche Ermittlungen eingeleitet?

 

 

Herr Schulte-Halm sagt zu der Anfrage Folgendes:

 

Seit Bekanntwerden des Beschwerdetatbestandes wird der Schul­hofbereich der Gesamtschule Wanne regelmäßig von den Mit­arbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) überprüft. Bis heute konnten keine Jugendlichen in den Nachmittagsstun­den vor Ort festgestellt werden. Dies mag zweifelsohne an der­zeit schlechten Wetterlage liegen.

 

Ermittlungen haben ergeben, dass sich vorwiegend in den Nach­mittagsstunden türkische Jugendliche in diesem Bereich aufhal­ten sollen. Gesicherte Erkenntnisse, dass es dort zu so ge­nannten Hundekämpfen gekommen ist, liegen nicht vor. Rückfra­gen bei der Polizei Wanne-Eickel haben ergeben, dass diese Hunde bei durchgeführten Polizeieinsätzen niemals negativ auf­gefallen sind. Es soll sich häufig um Jungtiere gehandelt ha­ben.

 

Im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaften mit der Po­lizei in Wanne-Eickel wird der (KOD) auch zukünftig regel­mäßig in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Revierbe­amten der Polizei in diesem Bereich Präsenz zeigen, wodurch sich wahrscheinlich eine Verbesserung der Situation ein­stellen wird. Aufgrund der angespannten personellen Situation im KOD (zurzeit fünf einsatzfähige Mitarbeiter für das gesam­te Stadtgebiet) ist eine mehrmalige tägliche Präsenz in die­sem Bereich leider nicht möglich.

 

 

Herr Okoniewski findet es schade, wenn der Schulhof einge­zäunt werden müsste, da dieser als Abkürzung benutzt wird. Er fragt, ob die Verwaltung daran denkt, die Hundesteuer für Kampfhunde zu erhöhen oder die Haltung von Kampfhunden gene­rell zu verbieten.

 

 

Frau Middelhoff fragt nach der Maulkorbpflicht für Kampfhunde.

 

 

Frau Stiehm erkundigt sich, ob für diese Hunde Leinenzwang gilt.

 

 

Herr Schulte-Halm antwortet, dass eine eventuelle Einzäunung des Schulgeländes zunächst von der Bezirksvertretung beschlos­sen werden müsste. Eine Erhöhung der Hundesteuer könnte nur dann greifen, wenn es zumindest im Ruhrgebiet eine einheit­liche Lösung gebe. In den letzten neun Jahren hat die Ver­waltung in insgesamt sechs Fällen des Tragen eines Maulkorbes angeordnet. Hierzu ist ein Gutachten des Amtstierzarztes er­forderlich. Der Leinenzwang gilt nur in den städtischen An­lagen.

 

 

 5.         Hauptbahnhof Wanne-Eickel

- Anfrage der Bezirksverordneten Middelhoff vom 14.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.61 -

                                                            

 

Vor einiger Zeit berichtete die Presse darüber, dass die Deut­sche Bahn AG (DB) beabsichtigt, in den Bahnhöfen Publikums-Schalter abzubauen.

 

Trotz vollzogener Umgestaltung des Hauptbahnhofs Wanne-Eickel gibt es im Bahnhofsbereich noch einige Dinge, die noch verbes­sert werden könnten, um das gesamte Umfeld aufzuwerten. So stört insbesondere der schlechte Zustand der sich östlich und westlich an den Bahnhofsbereich anschließenden Mauern den Ge­samteindruck des Hauptbahnhofes.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Ist daran gedacht, auch im Hauptbahnhof Wanne-Eickel Publi­kums-Schalter abzubauen?

 

2.    Gibt es Planungen, welche eine Instandsetzung der zur Bahn­anlage gehörenden Mauern vorsehen?

 

 

Herr Dr. Steiner teilt zu der Anfrage Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist an einen sol­chen Abbau nicht gedacht, da die in Wanne-Eickel erzielten Um­sätze die Notwendigkeit der vorhandenen Service-Schalter klar bestätigen.

 

 

Zu 2.:

Wie die DB AG hierzu mitteilt, sind Maßnahmen zur Instandset­zung der Stützmauern nicht erforderlich und daher nicht vorge­sehen. Wie erst kürzlich von der DB AG veranlasste Probeboh­rungen ergaben, ist die Standsicherheit dieser Bauobjekte in vollem Umfang gewährleistet; Gefahren gehen hiervon nicht aus. Für Verschönerungsarbeiten stehen der DB AG keine Finan­zierungsmittel zur Verfügung.

 

 

Zu 3.:

Eine Arbeitsgruppe, in der die DB, das Architekturbüro Böll, Essen, dass seinerzeit mit der Planung und Baudurchführung zur Änderung des Eingangsbereiches dieses Gebäudes befasst war, und die Stadt vertreten sind, erarbeitet derzeit einen Entwurf zur optischen Aufwertung der im letzten Jahr ange­brachten Glasfassade. Der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne wird dieser Entwurf nach Fertigstellung so bald wie mög­lich vorgestellt werden.

 

 

Herr Okoniewski bemängelt, dass sich der Hauptbahnhof Wanne-Eickel immer mehr zu einem Schrottplatz entwickelt, da die DB AG dort immer mehr alte und sogar ausgebrannte Waggons ab­stellt.

 

 

Frau Middelhoff bemängelt die derzeitige Glasfassade des Hauptbahnhofes und das Fehlen einer selbstöffnenden und damit behindertengerechten Eingangstür.

 

 

Herr Dr. Steiner antwortet, dass die Verwaltung sich ständig bei der DB AG für eine Verbesserung der Situation einsetzt. Die Bahn weiss zurzeit nicht, wohin mit den alten Waggons (Vandalismus-Schäden). Für eine behindertengerechte Tür fehlt das Geld. Die Glasfassade in der jetzigen Form resultiert aus der Tatsache, dass die Pächter der dahinterliegenden Räumlich­keiten kein Interesse daran hatten, die Fenster durchsichtig zu lassen. Die Fassade muss zudem eine flexible Nutzung der Räumlichkeiten zulassen.

 

 

 

 6.         Förderung städtebaulicher Maßnahmen

- Antrag des Bezirksverordneten Kleibömer vom 13.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.60 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob entsprechend der Verwaltungsvereinbarung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 a, 4 des Grundgesetzes zur För­derung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 1999) Finanzhilfen des Bundes aus den Programmbereichen

 

- Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungs­maßnahmen für die nichtgenutzten Bahnflächen am Haupt­bahnhof Wanne-Eickel

 

- Förderung von "Stadtteilen mit besonderem Entwicklungs­bedarf - die soziale Stadt" für den Stadtbezirk Wanne

 

in Anspruch genommen werden können.

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle vorbereitenden Maß­nahmen, die notwendig sind, um Finanzhilfen des Bundes ent­sprechend Punkt 1 des Antrages in Anspruch nehmen zu kön­nen, durchzuführen.

 

 

3. Die Bezirksvertretung Wanne sowie der Planungsausschuss der Stadt Herne sind regelmäßig über den Sachstand zu in­formieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

 7.         Steinbergstraße 50

- Anfrage des Bezirksverordneten Schubeus vom 11.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.40 -

                                                            

 

Das Gelände an der Steinbergstraße 50 dient als wilde Müll­kippe.

 

     In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung fol­gender Fragen bitten:

 

 

     1. Wem gehört das Grundstück?

 

     2. Welche Maßnahmen hat die Stadt in die Wege geleitet, um     den Eigentümer zu einer Räumung zu bewegen?

 

3.    Welche rechtlichen Maßnahmen stehen der Stadt zur Verfü­gung, den Eigentümer zu einer Räumung zu zwingen?

 

4. Hat die Stadt inzwischen einen Kammerjäger beauftragt, die Ratten zu bekämpfen?

 

5. Wie stellt sich die Stadt das weitere Vorgehen vor?

 

 

Herr Scholz sagt zu Frage 1, dass die Grundstückseigentümerin im nichtöffentlichen Teil genannt wird.

 

 

Zu 2.:

Die Eigentümerin wurde von der Verwaltung durch Ordnungsverfü­gung zur Sicherung der Ruine aufgefordert. Da die Eigen­tümerin der Ordnungsverfügung bis heute nicht nachgekommen ist, muss die Ordnungsverfügung im Wege der Ersatzmaßnahme durchgesetzt werden. Darüberhinaus wurde die Eigentümerin zur Beseitigung der Abfälle aufgefordert.

 

 

Zu 3.:

Rechtliche Möglichkeiten zur Räumung des Grundstücks bestehen nicht. Es kann allenfalls, wie unter Frage 2 aufgeführt, die Sicherung der Ruine und Beseitigung der Abfälle gefordert wer­den.

 

 

Zu 4.:

Aufgrund des Grundstückszustandes kann keine effektive Ratten­bekämpfung erfolgen. Sie ist auch nicht erforderlich. Da Rat­ten nur vereinzelt auftreten, liegt keine akute Gefahr vor. Rattengift wurde in der Kanalisation ausgelegt.

 

 

Zu 5.:

Das weitere Vorgehen besteht in der Durchsetzung der o.g. Ord­nungsverfügungen.

 

 

 

 8.         Erhöhte Verkehrsbelastung in Wanne im Zusammenhang mit der Schließung der Müllkippe in Pöppinghausen

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.43 -

                                                            

 

Nach dem beiliegenden Presseartikel wurde die Müllkippe in Pöppinghausen geschlossen. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) und das Rohstoff­rückgewinnungszentrum Ruhr in Herten (RZR) von Castrop-Rauxe­ler Bürgern und Firmen verstärkt angefahren wird.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Ist damit zu rechnen, dass die Schließung der

Müllkippe in Pöppinghausen zu einer Erhöhung

der Verkehrs- und Umweltbelastung in Wanne

führen wird?

 

 

Herr Scholz erklärt zu der Anfrage Folgendes:

 

Die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) und das Rohstoffrückge­winnungszentrum Ruhr (RZR) in Herten können von den Castrop-Rauxeler Bürgern und Firmen sowohl über das Gebiet der Städte Recklinghausen und Herten wie auch über das Herner Stadt­gebiet angefahren werden.

 

Eine gesicherte Aussage, ob und gegebenenfalls in welchem Um­fang die Schließung der Deponie in Pöppinghausen zu einer Er­höhung der Verkehrsbelastung im Stadtteil Wanne führt, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

 

Nach Auskunft des Deponiebetreibers Abfallentsorgungsgesell­schaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gelangten allerdings gemäß einer in 1991 getroffenen Vereinbarung mit der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen nur noch inerte Materialien aus dem Stadtgebiet, kommunaler Straßenkehricht und kommunale Gar­ten- und Parkabfälle bis zum 31.12.1999 zur Zentraldeponie Ca­strop-Rauxel, während die sonstigen Abfallströme bislang schon zur Zentraldeponie Datteln bzw. zum RZR oder zur ZDE entsorgt wurden.

 

Es werden künftig nur noch die geringen Mengen des kommunalen Straßenkehrichts und kommunale Garten- und Parkabfälle zur ZDE gelangen. Inerte aus dem Stadtgebiet gehen zur Zentralde­ponie Datteln im Rahmen der Nachsorge. Durch den Weiterbe­trieb des Recyclinghofes von ca. sechs bis neun Monaten, wer­den kleinere Mengen an Privatanlieferungen aus Haushalten zu den betreffenden AGR-Anlagen (Verbrennung, Recycling usw.) wie bisher weitergeleitet.

 

Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Verwaltung im Zusammenhang mit der Schließung der Deponie in Pöppinghausen eine signifikanten Zunahme der Verkehrs- oder Umweltbelastung im Stadtteil Wanne gegenüber den Vorjahren nicht anzunehmen.

 

 

 

 

 9.         Leerung der Papier- und Glascontainer nach Feiertagen

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.63 -

                                                            

 

Immer wieder sind nach Feiertagen, so wie letztens nach Weih­nachten und Silvester, die Papier- und Glascontainer im Stadt­bezirk tagelang überfüllt. Dieser Zustand führt zu einer zu­sätzlichen Verschmutzung der Straßen, da die Bürger ihr Sam­melgut neben die Container stellen.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Was gedenkt die Verwaltung gegen diesen Missstand zu tun?

 

2.    Durch welche organisatorische Maßnahmen sind in Zukunft Wiederholungen dieses Problems abzustellen?

 

 

Herr Grimm macht zu der Anfrage folgende Ausführungen:

 

Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten negativen Erfah­rungen bei der Leerung vor und nach Feiertagen sowie den gene­rellen Problemen um die Wertstoffplätze haben bereits im Vor­feld des Jahreswechsels 1999/2000 Verhandlungen statt­gefunden, um die Sauberkeit an den Standplätzen zu erhöhen.

 

In Absprache mit der Firma MABEG wurden über einen Zeitraum von 3 Monaten die im Stadtgebiet aufgestellten Papiercontai­ner auf ihren Füllgrad geprüft. Ergebnis dieser Prüfung war, dass an ca. 55 Standorten die Papiercontainer zu 100 % ge­füllt waren, daher wurde an 25 Stellen der Abfuhrrhythmus von einmal auf zweimal wöchentlich erhöht und an 30 Standorten zu­sätzlich jeweils ein Papiercontainer aufgestellt.

 

Seit Mai 1999 reinigt die städtische gemeinnützige Beschäfti­gungsgesellschaft mittlerweile mit zwei Teams, statt wie bis­her mit einem, die Standplätze. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Reinigung regelmäßiger und schneller erfolgt. Dar­über hinaus ist es auch möglich, zügiger auf Bürgerbeschwer­den reagieren zu können. So werden alle gemeldeten Verschmut­zungen am gleichen, spätestens jedoch am darauf folgenden Tag, beseitigt. Ähnliches gilt auch für die Entleerung über­füllter Container.

 

Es wurden und werden weiterhin Containerstandplätze, vorran­gig die problematischen, gestaltet, denn es hat sich gezeigt, dass Verschmutzungen an solchen Standorten nicht bloß einge­grenzt werden, sondern oftmals auch zurückgehen.

 

Ausdruck der seit dem letzten Jahr geänderten Bedingungen ist auch der Rückgang der Bürgerbeschwerden bezüglich überfüllter Container und/oder verdreckter Standplätze. So ergab eine Um­frage, dass die Beschwerden an das Bürgertelefon deutlich zu­rückgegangen sind. Im April 1999 waren es noch 19, im Mai 2, im Juni 4 und im Juli 2 Beschwerden. Gleiches war bei dem Be­schwerdetelefon der Abfallberatung zu verzeichnen. Auch hier ging die Zahl auf maximal 2 Anrufe zurück. Für die letzten Mo­nate des Jahres 1999 verteilte sich die Beschwerdeanzahl auf den Monat September mit 7, Oktober mit 5, November mit 10 und Dezember mit 4 Anrufen. Hierdurch ist erkennbar, dass die mit den Firmen getroffenen Absprachen und Verbesserungen gegrif­fen haben. Auch der Monat Dezember belegt keinen signifikan­ten Anstieg der Bürgerbeschwerden. Die Entleerung der Contai­ner fand sowohl vor als auch nach den Feiertagen statt. Die Firmen MABEG (Papier) und Suden (Glas) fuhren ihre Touren am Heiligabend und Silvestertag bis gegen 14.00 Uhr. Kontrollen durch die Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe am 30.12.1999 sorgten dafür, dass überfüllte Container und verdreckte Stand­plätze noch am gleichen Tag den genannten Firmen gemeldet wur­den. Insofern waren die Beanstandungen am 31.12.1999 abge­arbeitet. Nach Rücksprache mit der Firma MABEG und durch eige­ne Stichproben der Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe (ERB) lässt sich feststellen, dass am 31.12.1999 bis auf wenige Aus­nahmen alle Container geleert wurden.

 

Da die Anfrage pauschaliert gehalten ist, waren die ERB nicht in der Lage, einzelne Missstände nachzuvollziehen. Eine weite­re Kontrolle am 10. Januar 2000 ergab jedoch, dass bei eini­gen Standplätzen überfüllte Container vorgefunden wurden. Hin­tergrund war der krankheitsbedingte Ausfall des Stammfahrers und die Tatsache, dass der eingesetzte Ersatzfahrer noch nicht über die erforderlichen Ortskenntnisse sowie die Routi­ne verfügte, um die vorgeschriebenen Leerungsintervalle ein­halten zu können. Dieser Umstand und die Tatsache, dass nach Silvester die Papiercontainer verstärkt in Anspruch genommen wurden, führten zu einem Engpass.

 

In Anbetracht der Abwägung zwischen einem wirtschaftlichen Sammelbetrieb und dem Erfordernis nach ausreichender Sauber­keit der Standplätze werden solche Engpässe niemals voll­ständig auszuschließen sein.

 

Die gemachten Ausführungen belegen, dass die Verwaltung be­müht ist, die Situation vor Ort zu verbessern. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Verantwortungsbewusstsein der die Container benutzenden Bürger sehr unterschiedlich aus­geprägt ist. Insofern kann man immer wieder feststellen, dass selbst bei noch freien Containerkapazitäten manch einer der Nutzer seine Wertstoffe neben die Behältnisse legt.

 

 

 

10.         Aufstellung eines Fahrgastunterstandes (FGU)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 12.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.41 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an folgenden Haltestellen ein Fahrgastunterstand aufgestellt wer­den kann:

 

-    Rathausstraße, westliche Seite, Linien 384 und 323, Halte­stelle "Rathausstraße/Dorstener Straße" und

 

-    Heerstraße, nördliche Seite, Linien 384 und 323, Halte­stelle "Hafenstraße".

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

11.         Spielplatz Thiesstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.42 -

                                                            

 

Die Trinkhalle im Bereich des Spielplatzes Thiesstraße wurde inzwischen abgerissen. Der Betonsockel befindet sich jedoch noch dort und der gesamte Bereich sieht noch recht unordent­lich aus.

 

     Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.    Wann wird der Spielplatz saniert?

 

2. Wie wird der Spielplatz in der Zwischenzeit sauber gehal­ten?

 

 

Herr Grimm beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Beantwortung dieser Frage hängt in erster Linie davon ab, wie viele Trupps an ABM-Kräften die gemeinnützige Beschäfti­gungsgesellschaft von der Arbeitsverwaltung genehmigt be­kommt. Sollte z.B. nur noch ein Trupp bewilligt werden, wäre z.B. ein Ausbaubeginn im Jahre 2000 kaum möglich. Es ist ge­plant, den bürgerschaftlichen Gremien im Sommer 2000 die noch in Vorbereitung befindliche Planung vorzustellen.

 

 

Zu 2.:

Einmal wöchentlich wird im Rahmen der Spielplatzkontrolle der Spielplatz gesäubert. Zusätzlich werden einmal wöchentlich die Abfallkörbe geleert.

 

12.         Standort der "Tobedüse" an der Resser Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kortmann vom 13.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.52 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Auf dem Standort des Spielmobils "Tobedüse" an der Resser Straße wird ein Lebensmittelmarkt errichtet, so dass in Zu­kunft die "Tobedüse" dort nicht mehr stehen kann.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Hat die Verwaltung sich bereits Gedanken über

     einen Alternativstandort für die "Tobedüse"

  gemacht?

 

 

Herr Reinholz sagt zu der Anfrage Folgendes:

 

Es ist der Verwaltung bekannt, dass der Spielbusstandort an der Resser Straße aufgrund der Bautätigkeiten aufgegeben wer­den muss.

 

Zurzeit ist dies für die Spielbusarbeit noch kein Problem, da das "Tobedüse-Team" über die Wintermonate auch in diesem Jahr mit der Aktion "Bewegungsbaustelle" in Herner Grundschulen im Einsatz ist. Diese Aktion dauert je nach Nachfrage der Schu­len bis Ende Februar/Anfang März.

 

Durch den jahrelangen Einsatz des Spielbusses an der Resser Straße und über verschiedene Aktionen der "Bewegungsbaustel­le" sind insbesondere gute Kontakte zu den Kindern und Leh­rern der Grundschule Dannekamp entstanden. Deshalb wurde die Bitte von der Schule an das Team herangetragen, alles daran zu setzen, den Spielbusstandort im Einzugsgebiet der Schule zu erhalten. Die Kinder der Dannekamp-Schule wollen nun ge­meinsam mit dem Spielbusteam und ihren Lehrern den Stadtteil nach einem geeigneten Alternativstandort erkunden.

 

Die Verwaltung begrüßt dieses Engagement der Kinder und wird den Wunsch, den Standort im o.a. Wohngebiet zu erhalten, un­terstützen.

 

Es wird versucht, die Standortfrage bis Ende Februar 2000 zu klären. Die Verwaltung wird dann über den neuen Sachstand be­richten.

 

 

 

13.         Zustand des Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wilhelmstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.62 -

                                                            

 

Die östliche Seite des Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wil­helmstraße ist durch Wind und Wasser stark beschädigt. Vor al­len Dingen im Bereich des Daches auf der östlichen Seite sind starke Risse und Verwitterungserscheinungen zu bemerken.

 

Es ist nur eine Frage der Zeit bis sich die Schäden auf den Gesamtbereich der östlichen Seite des Vereinsgebäudes auswei­ten werden. Dieser Zustand ist laut Auskunft der Vereinsfüh­rung des Sportvereins "Sportfreunde Wanne" der Verwaltung be­kannt.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Wann sollen hier Sanierungsarbeiten durch-

geführt werden, um das Gebäude dauerhaft

     zu erhalten?

 

 

Herr Reinholz führt aus, dass bei einer vor einigen Tagen vom Fachamt durchgeführten Ortsbesichtigung keine gravierenden Mängel festgestellt wurden. Allerdings konnte das Gebäude nur von außen besichtigt werden, da das Gebäude abgeschlossen war und niemand vom Verein anwesend war, der hätte aufschließen können.

 

Der obere Bereich der Ostfassade wurde mit einer wasser­undurchlässigen Farbe gestrichen, welche an einigen Stellen abgeblättert ist. Dies wäre bei Verwendung einer wasserdurch­lässigen Farbe nicht passiert, da diese dem Dampfdruck des Mauerwerks standhalten kann.

 

Bei den knappen Haushaltsmitteln können grundsätzlich keine Schönheitsreparaturen an städtischen Gebäuden durchgeführt werden, da die Mittel nur für dringende gebäudeerhaltende Maß­nahmen eingesetzt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt trotzdem vor, eine gemeinsame Ortsbe­sichtigung mit Vertretern des Vereins durchzuführen. Wegen der vorgeschlagenen Ortsbesichtigung soll sich der Verein mit der Verwaltung in Verbindung setzen (Herr Kämper, Hochbauamt, Tel.: 02323/16-2577).

 

 

 

14.         Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Her­ne-Wanne

- Vorlage Nr. 2000.6 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Als Schiedsmann wird wiedergewählt:

 

Herr Klaus Heinz für den Schiedsamtsbezirk 1 und Stell­vertreter für den Schiedsamtsbezirk 2 - Stadtbezirk Wanne, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 


15.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Kortmann teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem Be­schluss der Bezirksvertretung vom 07.12.1999 zur Sperrung der Thiesstraße am Freitag, dem 11.02.2000, ab 15.00 Uhr, Treff­punkt vor der Einfahrt zur Fa. Octel an der Thiesstraße, eine Ortsbesichtigung stattfindet.

 

 

 

Herr Grimm bittet die Bezirksvertretung für den Fall, dass zur Beratung des Haushaltes in der Sitzung am 22.02.2000 spe­zielle Fragen vorliegen, dies der Verwaltung (Stadtamt 15 oder Stadtamt 20) rechtzeitig mitzuteilen. Es kann dann si­chergestellt werden, dass zu dem gewünschten Themenkomplex ein Vertreter aus dem entsprechenden Verwaltungsbereich an­wesend sein wird.