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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am
25.01.2000 im Rathaus Wanne, Zimmer Nr. 30 (Sitzungssaal)
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.27 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 18.24 - 18.25 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Kortmann
Schriftführung: Herr Reinholz
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Baldowsky
Herr Kleibömer
Frau Klein
Herr Koch
Herr Kortmann
Herr May
Frau Middelhoff
Herr Nicolaus
Herr Okoniewski
Frau Ortlieb
Herr Radner
Herr Schubeus
Frau Stiehm
Herr Stöcker
Frau Wein
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bleck 16.00
- 17.26 Uhr
Herr Gleba
Frau Krüger 16.00
- 17.26 Uhr
Herr Neumann 16.00
- 18.00 Uhr
Herr Schwanengel 16.00
- 17.45 Uhr
Herr Stimm 16.00
- 17.26 Uhr
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von der Verwaltung:
Herr Grimm (Stadtamt
15)
Herr Reinholz (Stadtamt
15)
Herr Scholz (Stadtamt
18) 16.30 - 18.02
Uhr
Frau Meyer (Stadtamt
20/3) 17.30 -
18.27 Uhr
Herr Schulte-Halm (Stadtamt
32) 16.00 - 17.30
Uhr
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61) 16.00 - 17.55
Uhr
Herr Becker (Stadtamt
66) 16.00 - 17.10
Uhr
vom Bergamt
Gelsenkirchen:
Herr Burgardt 16.00
- 16.58 Uhr
Herr Wienkötter 16.00
- 16.58 Uhr
Es fehlen die Bezirksverordneten:
Herr Hinz
Herr Michaely
Herr
Bezirksvorsteher Kortmann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Bürgereingabe
der Frau Gabriele Lücke im Namen mehrerer Anwohner der Unser-Fritz-Straße;
Schwerlasttransporte
über die Unser-Fritz-Straße/Schloßstraße/Ginsterweg
2. Lärmschutzmauer
hinter den Häusern Nr. 52 bis 66 an der Cranger Straße
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 11.01.2000 -
3. Kriminalität
in Wanne-Eickel
- Anfrage des
Bezirksverordneten Schubeus vom 08.01.2000 -
4. Kampfhunde
auf dem Schulgelände der Gesamtschule Wanne
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kortmann vom 12.01.2000 -
5. Hauptbahnhof
Wanne-Eickel
- Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 14.01.2000 -
6. Förderung
städtebaulicher Maßnahmen
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 13.01.2000 -
7. Steinbergstraße
50
- Anfrage des Bezirksverordneten
Schubeus vom 11.01.2000 -
8. Erhöhte
Verkehrsbelastung in Wanne im Zusammenhang mit der Schließung der Müllkippe in
Pöppinghausen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -
9. Leerung
der Papier- und Glascontainer nach Feiertagen
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -
10. Aufstellung eines
Fahrgastunterstandes (FGU)
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.01.2000 -
11. Spielplatz Thiesstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -
12. Standort der
"Tobedüse" an der Resser Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kortmann vom 13.01.2000 -
13. Zustand des
Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wilhelmstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -
14. Wiederwahl einer
Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne
15. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Veräußerung
eines Gewerbegrundstücks in der Herner Straße
2. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1.
Bürgereingabe
der Frau Gabriele Lücke im Namen mehrerer Anwohner der Unser-Fritz-Straße;
Schwerlasttransporte
über die Unser-Fritz-Straße/Schloßstraße/Ginsterweg
- Vorlage Nr. 2000.48 -
Herr
Burgardt (Bergamt Gelsenkirchen) erläutert zunächst das
Abschlussbetriebsplanverfahren für die ehemalige Zeche Unser-Fritz I/IV. Sinn
des Abschlussbetriebsplanes ist es, dafür zu sorgen, dass von den ehemaligen
Betriebsflächen keine Gefährdung der Öffentlichkeit und der Umwelt ausgeht und
eine Wiedernutzung der Flächen ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang wurde
eine Gefährdungsabschätzung (Boden- und Grundwasser) durchgeführt. Dabei wurde
festgestellt, dass der Boden teilweise kontaminiert ist. Bisher liegt kein
Sanierungsplan vor. Es steht jedoch jetzt schon fest, dass umfangreiche
Überdeckungen einiger Flächen erforderlich sind. Bisher wurden 100.000 Tonnen
Boden von der Firma Centrans auf das ehemalige Zechengelände gefahren.
Die
angelieferten Bodenmassen stammen von Großbaustellen und werden von einem
Gutachter bei der Entnahme überwacht. Darüber hinaus werden unangemeldete
Bodenproben vom Landesoberbergamt gezogen. Die bisher vorliegenden Analysen
haben ergeben, dass die Bodenmassen unbedenklich sind.
Zum
Schutze der Bevölkerung wurden die Straßenverunreinigungen behoben, eine
Reifenwaschanlage wurde installiert und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw
wurde angeordnet. Die Lkw-Fahrer wurden angewiesen, diese Geschwindigkeitsbegrenzung
zu beachten.
Zu
der Bürgereingabe nimmt Herr Becker aus Sicht der Verwaltung wie folgt
Stellung:
Anmerkung des Schriftführers:
Die
o.g. Bürgereingabe ist der Sitzungsniederschrift als Anlage 1
beigefügt.
Seite 2, zweiter Absatz
Die
Kosten für die Hardware-Installation (Detektoren, Schleifen, Verkabelung,
Masten, Gehäuse) betragen ca. 50.000,-- DM. Eine Überwachungskamera kostet noch
zusätzlich ca. 15.000,-- DM.
Starenkästen
mit starrer Installation gelten als unpraktikabel, weil die Verkehrsteilnehmer
schnell den Standort erkennen, ihr Verhalten darauf einstellen und über
Vandalismus die Funktionsfähigkeit laufend außer Kraft setzen.
Seite 3, zweiter Absatz
1. Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der Unser-Fritz-Straße/ Linienverkehr der Buslinie 362 der
HCR
Seitens
der Verkehrsplanung bestehen keine Bedenken, die vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit auf dem Straßenzug Unser-Fritz-Straße ab Gahlenstraße/
Schloßstraße/ Ginsterweg auf 30 km/h zu reduzieren.
- Im
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Handlungsempfehlungen ist "der vorgenannte
Straßenzug als Tempo-30-Vorfahrtsstraße" ausgewiesen.
- Im
Maßnahmenplan zum VEP zum Radwegenetz ist der Straßenzug bis zur Schloßstraße
Teil einer Velo-Route.
Zurzeit
ist bereits die Unser-Fritz-Straße zwischen Paulstraße und Alleestraße Teil des
Herner Radwegenetzes (HER 3), der Straßenzug Schloßstraße/Ginsterweg bis zur
Stadtgrenze Gelsenkirchen ist Teil des überregionalen Radwegenetzes (R 27).
- Der
Linienverkehr der HCR Linie 362 mit der Endhaltestelle Schloßstraße befährt
den zusätzlich mit 30 km/h zu beschildernden Teilabschnitt der
Unser-Fritz-Straße im Stundentakt.
Der
Verkehrsentwicklungsplan sieht hier zwar eine Verstärkung auf einen 20
Minuten-Takt vor. Diese Taktverdichtung ist jedoch im zur Zeit geltenden
Nahverkehrsplan der Stadt Herne nicht vorgesehen.
2. Immissionen
Bei
einer Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h
und bei einer Auflage zu den Transporten, die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und
06.00 Uhr zu beachten, ist eine deutliche Reduzierung der Lärmbelästigungen zu
erreichen.
Seite 3, vierter Absatz
Die
Brücke befindet sich nicht in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes. Außerdem ist
eine Beschränkung der Straßen oder der Brücke hier nicht bekannt.
Seite 3, vierter Absatz und Seite 4, zweiter Absatz
Die
Schachtdeckel sind inzwischen reguliert worden. Auch wurden die Schlaglöcher
beseitigt. Die vorbereitenden Arbeiten im Bereich des ehemaligen
WANIT-Geländes sind abgeschlossen
(neue Bordstein- und Rinnenanlage).
Die
Instandsetzung der Fahrbahn erfolgt hier, sobald die Witterungsverhältnisse es
zulassen.
Seite 4, dritter Absatz
Bisher
wurde lediglich ein Rahmenplan für den Stadtteil Unser Fritz aufgestellt.
Rahmenpläne haben lediglich informellen Charakter, jedoch keinerlei rechtliche
Bindung. Sie sind Hilfsmittel im Vorfeld der Bauleitplanung.
Ein
Bebauungsplan, wie in der Anfrage unterstellt, existiert nicht und ist insofern
auch nicht einsehbar. Für das Gelände Unser Fritz 1/4 liegt ebenfalls noch
keine konkrete Planung vor. Der Hafen Grimberg befindet sich bereits auf dem
Gebiet der Stadt Gelsenkirchen, d. h. hierzu können seitens der Verwaltung
keine Angaben gemacht werden.
Für
das ehemalige WANIT-Gelände wurde 1995 ein städtebaulicher Vertrag
abgeschlossen. Bestandteil dieses Vertrages ist ein Neuordnungsplan mit der
Aussagekraft eines Bebauungsplanes. Der Plan sieht eine gewerbliche
Folgenutzung des Geländes vor. Sämtliche Randbereiche sind für von jeglicher
Bebauung freizuhaltende Grünflächen gesichert.
Seite 4, vierter Absatz
Die
Bodenablagerung wird gutachterlich begleitet; das Material ist zur Lagerung
unbedenklich. Aussagen zum Gutachten können nur direkt vom Bergamt
Gelsenkirchen eingefordert werden.
Seite 5, erster Absatz
Seitens
der Verwaltung wurde im Rahmen der bergrechtlichen Zulassung der
Bodenablagerung auf dem Gelände Unser Fritz I/IV angeregt zu prüfen, die
Bodentransporte über die Bahn durchzuführen. Das zuständige Bergamt
Gelsenkirchen hat im Rahmen der ordnungsbehördlichen Abwägung nach Bergrecht
entschieden, dass ein Schienentransport aufgrund fehlender Gleisanlagen nicht
möglich ist.
Seite 5, zweiter Absatz
Die
Kanalerneuerung westlich Schloßstraße/Ginsterweg ist für den Zeitraum 2004 -
2010 vorgesehen und die Kanalerneuerung Unser-Fritz-Straße/Schloßstraße erfolgt
in dem Zeitraum 2011 - 2017.
Herr
May erkundigt sich, ob alle Lkw beprobt werden oder nur eine Probe pro
Baustelle gezogen wird.
Herr
Kleibömer erkundigt sich, welche Geschwindigkeitskontrollen bisher
durchgeführt wurden und ob in Zukunft weitere Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt werden.
Herr
Radner sagt, dass trotz der Reifenwaschanlage die Autos der Anwohner und die
Häuser verschmutzt sind. Er will wissen, ob die Anwohner einen
Schadensersatzanspruch haben.
Herr
Burgardt antwortet, dass die Bodenproben an der Entnahmestelle genommen
werden. Alle 5.000 m³ wird eine Mischprobe des Bodens gezogen. Ansonsten wird
der Boden nur organoleptisch (d.h. mit den Sinnen = Farbe, Geruch etc.)
überwacht.
Herr
Reinholz sagt, dass in der Vergangenheit regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt wurden. Diese sollen auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Hinsichtlich der Verschmutzung der Pkw der Anwohner und der Häuser ist zu
sagen, dass hier möglicherweise ein privatrechtlicher Schadensersatzanspruch
vorliegt. Diesen müssen die betroffenen Anwohner gegebenenfalls geltend
machen.
Herr
Kortmann gibt Frau Fleischhacker als Vertreterin der Einwender Gelegenheit,
sich zu der Angelegenheit zu äußern.
Frau
Fleischhacker äußert Zweifel an der Ungefährlichkeit der angelieferten
Bodenmassen. Am 20.01.2000 sei nämlich gegen 12.10 Uhr ein Lkw in der
Reifenwaschanlage sehr intensiv und für längere Zeit gereinigt worden. Danach
sei sofort ein Reinigungsfahrzeug gekommen, welches das Umfeld der
Reinigungsanlage gesäubert hätte. Der betroffene Lkw hätte das amtliche
Kennzeichen KLE - KO 712 gehabt.
Zurzeit
werden auch andere Lkw als die von der Firma Centrans eingesetzt. Diese Fahrer
halten sich in der Regel auch nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung. Frau
Fleischhacker sagt, dass sie auch keine Kontrollen des Straßenverkehrsamtes gesehen
hätte.
Zu
der Reifenwaschanlage merkt Frau Fleischhacker an, dass diese bei Frost nicht
funktioniert.
Herr
Burgardt sichert zu, dass er den Vorwürfen von Frau Fleischhacker nachgehen
wird und auch die Beschwerdeführer und die Bezirksvertretung entsprechend über
das Ergebnis informieren wird.
Herr
Okoniewski und Herr Gleba bitten, der Sitzungsniederschrift eine Aufstellung
über die Ergebnisse der bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen
beizufügen.
Anmerkung des Schriftführers:
Die
erbetene Aufstellung über die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen ist
der Sitzungsniederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Herr
May erkundigt sich, wo sich die wesentlichen Belastungen des ehemaligen
Zechengeländes befinden. Er fragt, warum auch Waschberge angeliefert wurden.
Herr
Burgardt sagt, dass der Gutachter gefährdete Flächen (z.B. Kokerei) aussucht,
welche besonders überprüft werden. Von den übrigen Flächen werden in einem
gewissen Raster Proben genommen. Die Sanierung wird sich an der beabsichtigten
Folgenutzung orientieren. Mit den angelieferten Waschbergen werden
kontaminierte Flächen überdeckt.
Herr
May erinnert daran, dass auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Friedrich der
Große in Herne-Börnig auch Altlasten mit Bergematerial überdeckt wurden (4 m
hoch). Dort sind jedoch durch die Überdeckung Probleme entstanden, weil man an
die kontaminierten Flächen nicht mehr herankommt.
Herr
Kleibömer stellt folgenden Antrag:
Die
Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der
Unser-Fritz-Straße, dem Ginsterweg und der Schloßstraße eine Tempo 30-Zone
eingerichtet werden kann.
Herr
Becker sichert zu, dass die Verwaltung dies auch ohne einen entsprechenden
Antrag prüfen wird.
Herr
Kleibömer zieht daraufhin seinen Antrag zurück.
Herr
Okoniewski bemängelt die mangelnde Transparenz in dem Verfahren. Da z. B. ein
genauer Ablaufplan fehlt, könnten die betroffenen Anwohner viele Dinge nicht
nachvollziehen.
Herr
Burgardt sagt dazu, dass die Anwohner sich auch sofort bei Beschwerden an das
Bergamt Gelsenkirchen wenden können (Tel.: 0209/95973-0).
Abschließend
wird auf Vorschlag von Herrn Burgardt eine Ortsbesichtigung am 31.01.2000, ab
11.00 Uhr, Treffpunkt an der Einfahrt zum Zechengelände, vereinbart. An diesem
Termin sollen neben Vertreter der Bezirksvertretung auch Vertreter der
Anwohner teilnehmen.
2.
Lärmschutzmauer
hinter den Häusern Nr. 52 bis 66 an der Cranger Straße
- Anfrage der
Bezirksverordneten Baldowsky vom 11.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.44 -
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die bestehende
Lärmschutzmauer so niedrig und mit unterschiedlichen Höhen gebaut?
2.
Besteht die Möglichkeit, die Lärmschutzmauer einheitlich zu erhöhen?
3. Wird
die Verwaltung, wenn es nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, Einfluss
auf die betreffenden Stellen nehmen, um den bestehenden Missstand zu beheben?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die
Anfrage, insbesondere Fragen zur Notwendigkeit und Dimensionierung dieser
aktiven Lärmschutzmaßnahme, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden,
weil das Landesstraßenbauamt (LSABA) für die Lärmschutzwand zuständig ist.
Bezüglich Punkt 2 wird die Verwaltung mit dem zuständigen LSABA Kontakt
aufnehmen und eine Prüfung der Sachlage anregen. Die Bezirksvertretung wird zu
gegebener Zeit entsprechend unterrichtet.
3.
Kriminalität
in Wanne-Eickel
- Anfrage des
Bezirksverordneten Schubeus vom 08.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.27 -
Die
Kriminalität ist weiterhin sehr hoch. Eine wirksame Kriminalitätsprävention
kann nur gelingen, wenn Schwerpunkte lokalisiert werden können. Bevor
weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden können, bitte ich um die
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch
ist die Kriminalität im Stadtbezirk (in absoluten Zahlen) nach
a) einzelnen
Deliktsgruppen,
b) Altersgruppen?
2. Wie hoch
ist die Ausländerkriminalität (in Prozent) nach
a) einzelnen
Deliktsgruppen,
b) Altersgruppen?
3. Wie hat
sich die Kriminalität (insbesondere die Schwerkriminalität) in den letzten
Jahren entwickelt?
4. Wie hat
sich die Jugendkriminalität in den letzten Jahren entwickelt?
5. Wie hat
sich die Ausländerkriminalität in den letzten Jahren entwickelt (insbesondere
im Bereich der Schwerkriminaltität)?
6. Wie hoch
ist bei den ermittelten Straftätern der Anteil bereits Vorbestrafter?
7. Gibt
es im Bezirk besondere Kriminalitätsschwerpunkte?
8. Welche
Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um die Kriminalitätsschwerpunkte stärker zu
kontrollieren?
Herr
Schulte-Halm sagt, dass er im Zusammenhang mit der o.g. Anfrage bei der
Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel nachgefragt hat.
Zahlenmaterial
zur Beantwortung steht dort nicht zur Verfügung. Es wurde auf die offizielle
polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 1998 der Kreispolizeibehörde Bochum
verwiesen. Da die Kriminalitätsbekämpfung Aufgabe der Polizei ist, hat die
Stadt nur wenig Einflussmöglichkeiten in diesem Bereich. Zu den Möglichkeiten
gehört zum Beispiel
- Einrichtung
des Kommunalen Ordnungsdienstes,
- die
jugendpflegerischen Betreuungen und
- die
Berücksichtigung von kriminaltechnischen Überlegungen im Bereich des Bau- und
Planungsrechtes.
Herr
Schulte-Halm weist auf die neue Kriminalstatistik für das Jahr 1999 hin, welche
in wenigen Wochen erscheinen wird und bei der Polizei angefordert werden kann.
Anmerkung des Schriftführers:
Ein
Auszug aus dem "Jahrbuch 1998" der Stadt Herne mit einer Übersicht
über die Anzahl der in Herne begangenen Straftaten (1989 - 1998) ist als Anlage
3 zur Niederschrift beigefügt.
4.
Kampfhunde
auf dem Schulgelände der Gesamtschule Wanne
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kortmann vom 12.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.45 -
Es
liegen Bürgerbeschwerden darüber vor, dass sich nach Beendigung des
Schulbetriebes auf dem Schulgelände der Gesamtschule Wanne zumeist jugendliche
Halter von Kampfhunden treffen. Es sollen dort regelrechte Hundekämpfe
veranstaltet werden.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist
dies der Verwaltung bekannt?
2. Was
gedenkt die Verwaltung zu tun, um diese illegale Nutzung des Schulgeländes zu
unterbinden?
3. Wurden
bereits polizeiliche Ermittlungen eingeleitet?
Herr
Schulte-Halm sagt zu der Anfrage Folgendes:
Seit
Bekanntwerden des Beschwerdetatbestandes wird der Schulhofbereich der
Gesamtschule Wanne regelmäßig von den Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes
(KOD) überprüft. Bis heute konnten keine Jugendlichen in den Nachmittagsstunden
vor Ort festgestellt werden. Dies mag zweifelsohne an derzeit schlechten
Wetterlage liegen.
Ermittlungen
haben ergeben, dass sich vorwiegend in den Nachmittagsstunden türkische
Jugendliche in diesem Bereich aufhalten sollen. Gesicherte Erkenntnisse, dass
es dort zu so genannten Hundekämpfen gekommen ist, liegen nicht vor. Rückfragen
bei der Polizei Wanne-Eickel haben ergeben, dass diese Hunde bei durchgeführten
Polizeieinsätzen niemals negativ aufgefallen sind. Es soll sich häufig um
Jungtiere gehandelt haben.
Im
Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaften mit der Polizei in Wanne-Eickel
wird der (KOD) auch zukünftig regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen Revierbeamten der Polizei in diesem Bereich Präsenz zeigen,
wodurch sich wahrscheinlich eine Verbesserung der Situation einstellen wird.
Aufgrund der angespannten personellen Situation im KOD (zurzeit fünf
einsatzfähige Mitarbeiter für das gesamte Stadtgebiet) ist eine mehrmalige
tägliche Präsenz in diesem Bereich leider nicht möglich.
Herr
Okoniewski findet es schade, wenn der Schulhof eingezäunt werden müsste, da
dieser als Abkürzung benutzt wird. Er fragt, ob die Verwaltung daran denkt, die
Hundesteuer für Kampfhunde zu erhöhen oder die Haltung von Kampfhunden generell
zu verbieten.
Frau
Middelhoff fragt nach der Maulkorbpflicht für Kampfhunde.
Frau
Stiehm erkundigt sich, ob für diese Hunde Leinenzwang gilt.
Herr
Schulte-Halm antwortet, dass eine eventuelle Einzäunung des Schulgeländes
zunächst von der Bezirksvertretung beschlossen werden müsste. Eine Erhöhung
der Hundesteuer könnte nur dann greifen, wenn es zumindest im Ruhrgebiet eine
einheitliche Lösung gebe. In den letzten neun Jahren hat die Verwaltung in
insgesamt sechs Fällen des Tragen eines Maulkorbes angeordnet. Hierzu ist ein
Gutachten des Amtstierzarztes erforderlich. Der Leinenzwang gilt nur in den
städtischen Anlagen.
5.
Hauptbahnhof
Wanne-Eickel
- Anfrage der
Bezirksverordneten Middelhoff vom 14.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.61 -
Vor
einiger Zeit berichtete die Presse darüber, dass die Deutsche Bahn AG (DB)
beabsichtigt, in den Bahnhöfen Publikums-Schalter abzubauen.
Trotz
vollzogener Umgestaltung des Hauptbahnhofs Wanne-Eickel gibt es im
Bahnhofsbereich noch einige Dinge, die noch verbessert werden könnten, um das
gesamte Umfeld aufzuwerten. So stört insbesondere der schlechte Zustand der
sich östlich und westlich an den Bahnhofsbereich anschließenden Mauern den Gesamteindruck
des Hauptbahnhofes.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist
daran gedacht, auch im Hauptbahnhof Wanne-Eickel Publikums-Schalter abzubauen?
2. Gibt
es Planungen, welche eine Instandsetzung der zur Bahnanlage gehörenden Mauern
vorsehen?
Herr
Dr. Steiner teilt zu der Anfrage Folgendes mit:
Zu
1.:
Laut
Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist an einen solchen Abbau nicht
gedacht, da die in Wanne-Eickel erzielten Umsätze die Notwendigkeit der
vorhandenen Service-Schalter klar bestätigen.
Zu
2.:
Wie
die DB AG hierzu mitteilt, sind Maßnahmen zur Instandsetzung der Stützmauern
nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. Wie erst kürzlich von der DB AG
veranlasste Probebohrungen ergaben, ist die Standsicherheit dieser Bauobjekte
in vollem Umfang gewährleistet; Gefahren gehen hiervon nicht aus. Für
Verschönerungsarbeiten stehen der DB AG keine Finanzierungsmittel zur
Verfügung.
Zu
3.:
Eine
Arbeitsgruppe, in der die DB, das Architekturbüro Böll, Essen, dass seinerzeit
mit der Planung und Baudurchführung zur Änderung des Eingangsbereiches dieses
Gebäudes befasst war, und die Stadt vertreten sind, erarbeitet derzeit einen
Entwurf zur optischen Aufwertung der im letzten Jahr angebrachten Glasfassade.
Der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne wird dieser Entwurf nach
Fertigstellung so bald wie möglich vorgestellt werden.
Herr
Okoniewski bemängelt, dass sich der Hauptbahnhof Wanne-Eickel immer mehr zu
einem Schrottplatz entwickelt, da die DB AG dort immer mehr alte und sogar
ausgebrannte Waggons abstellt.
Frau
Middelhoff bemängelt die derzeitige Glasfassade des Hauptbahnhofes und das
Fehlen einer selbstöffnenden und damit behindertengerechten Eingangstür.
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass die Verwaltung sich ständig bei der DB AG für eine
Verbesserung der Situation einsetzt. Die Bahn weiss zurzeit nicht, wohin mit
den alten Waggons (Vandalismus-Schäden). Für eine behindertengerechte Tür fehlt
das Geld. Die Glasfassade in der jetzigen Form resultiert aus der Tatsache,
dass die Pächter der dahinterliegenden Räumlichkeiten kein Interesse daran
hatten, die Fenster durchsichtig zu lassen. Die Fassade muss zudem eine
flexible Nutzung der Räumlichkeiten zulassen.
6.
Förderung
städtebaulicher Maßnahmen
- Antrag des
Bezirksverordneten Kleibömer vom 13.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.60 -
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob entsprechend der
Verwaltungsvereinbarung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel
104 a, 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(VV-Städtebauförderung 1999) Finanzhilfen des Bundes aus den Programmbereichen
- Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die nichtgenutzten
Bahnflächen am Hauptbahnhof Wanne-Eickel
- Förderung
von "Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale
Stadt" für den Stadtbezirk Wanne
in
Anspruch genommen werden können.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, alle vorbereitenden Maßnahmen, die notwendig sind,
um Finanzhilfen des Bundes entsprechend Punkt 1 des Antrages in Anspruch
nehmen zu können, durchzuführen.
3. Die
Bezirksvertretung Wanne sowie der Planungsausschuss der Stadt Herne sind
regelmäßig über den Sachstand zu informieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
7.
Steinbergstraße
50
- Anfrage des
Bezirksverordneten Schubeus vom 11.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.40 -
Das
Gelände an der Steinbergstraße 50 dient als wilde Müllkippe.
In
diesem Zusammenhang möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen
bitten:
1.
Wem gehört das Grundstück?
2.
Welche Maßnahmen hat die Stadt in die Wege geleitet, um den Eigentümer zu einer Räumung zu bewegen?
3. Welche
rechtlichen Maßnahmen stehen der Stadt zur Verfügung, den Eigentümer zu einer
Räumung zu zwingen?
4. Hat
die Stadt inzwischen einen Kammerjäger beauftragt, die Ratten zu bekämpfen?
5. Wie
stellt sich die Stadt das weitere Vorgehen vor?
Herr
Scholz sagt zu Frage 1, dass die Grundstückseigentümerin im nichtöffentlichen
Teil genannt wird.
Zu
2.:
Die
Eigentümerin wurde von der Verwaltung durch Ordnungsverfügung zur Sicherung
der Ruine aufgefordert. Da die Eigentümerin der Ordnungsverfügung bis heute
nicht nachgekommen ist, muss die Ordnungsverfügung im Wege der Ersatzmaßnahme
durchgesetzt werden. Darüberhinaus wurde die Eigentümerin zur Beseitigung der
Abfälle aufgefordert.
Zu
3.:
Rechtliche
Möglichkeiten zur Räumung des Grundstücks bestehen nicht. Es kann allenfalls,
wie unter Frage 2 aufgeführt, die Sicherung der Ruine und Beseitigung der
Abfälle gefordert werden.
Zu
4.:
Aufgrund
des Grundstückszustandes kann keine effektive Rattenbekämpfung erfolgen. Sie
ist auch nicht erforderlich. Da Ratten nur vereinzelt auftreten, liegt keine
akute Gefahr vor. Rattengift wurde in der Kanalisation ausgelegt.
Zu
5.:
Das
weitere Vorgehen besteht in der Durchsetzung der o.g. Ordnungsverfügungen.
8.
Erhöhte
Verkehrsbelastung in Wanne im Zusammenhang mit der Schließung der Müllkippe in
Pöppinghausen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.43 -
Nach
dem beiliegenden Presseartikel wurde die Müllkippe in Pöppinghausen
geschlossen. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Zentraldeponie
Emscherbruch (ZDE) und das Rohstoffrückgewinnungszentrum Ruhr in Herten (RZR)
von Castrop-Rauxeler Bürgern und Firmen verstärkt angefahren wird.
Ich
bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Ist
damit zu rechnen, dass die Schließung der
Müllkippe
in Pöppinghausen zu einer Erhöhung
der
Verkehrs- und Umweltbelastung in Wanne
führen
wird?
Herr
Scholz erklärt zu der Anfrage Folgendes:
Die
Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) und das Rohstoffrückgewinnungszentrum Ruhr
(RZR) in Herten können von den Castrop-Rauxeler Bürgern und Firmen sowohl über
das Gebiet der Städte Recklinghausen und Herten wie auch über das Herner Stadtgebiet
angefahren werden.
Eine
gesicherte Aussage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Schließung der
Deponie in Pöppinghausen zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung im Stadtteil
Wanne führt, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Nach
Auskunft des Deponiebetreibers Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH
(AGR) gelangten allerdings gemäß einer in 1991 getroffenen Vereinbarung mit der
Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen nur noch inerte Materialien
aus dem Stadtgebiet, kommunaler Straßenkehricht und kommunale Garten- und
Parkabfälle bis zum 31.12.1999 zur Zentraldeponie Castrop-Rauxel, während die
sonstigen Abfallströme bislang schon zur Zentraldeponie Datteln bzw. zum RZR
oder zur ZDE entsorgt wurden.
Es
werden künftig nur noch die geringen Mengen des kommunalen Straßenkehrichts und
kommunale Garten- und Parkabfälle zur ZDE gelangen. Inerte aus dem Stadtgebiet
gehen zur Zentraldeponie Datteln im Rahmen der Nachsorge. Durch den Weiterbetrieb
des Recyclinghofes von ca. sechs bis neun Monaten, werden kleinere Mengen an
Privatanlieferungen aus Haushalten zu den betreffenden AGR-Anlagen
(Verbrennung, Recycling usw.) wie bisher weitergeleitet.
Vor
diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Verwaltung im Zusammenhang mit der
Schließung der Deponie in Pöppinghausen eine signifikanten Zunahme der
Verkehrs- oder Umweltbelastung im Stadtteil Wanne gegenüber den Vorjahren nicht
anzunehmen.
9.
Leerung
der Papier- und Glascontainer nach Feiertagen
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.63 -
Immer
wieder sind nach Feiertagen, so wie letztens nach Weihnachten und Silvester,
die Papier- und Glascontainer im Stadtbezirk tagelang überfüllt. Dieser
Zustand führt zu einer zusätzlichen Verschmutzung der Straßen, da die Bürger
ihr Sammelgut neben die Container stellen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was
gedenkt die Verwaltung gegen diesen Missstand zu tun?
2. Durch
welche organisatorische Maßnahmen sind in Zukunft Wiederholungen dieses
Problems abzustellen?
Herr
Grimm macht zu der Anfrage folgende Ausführungen:
Aufgrund
der in der Vergangenheit gemachten negativen Erfahrungen bei der Leerung vor
und nach Feiertagen sowie den generellen Problemen um die Wertstoffplätze
haben bereits im Vorfeld des Jahreswechsels 1999/2000 Verhandlungen stattgefunden,
um die Sauberkeit an den Standplätzen zu erhöhen.
In
Absprache mit der Firma MABEG wurden über einen Zeitraum von 3 Monaten die im
Stadtgebiet aufgestellten Papiercontainer auf ihren Füllgrad geprüft. Ergebnis
dieser Prüfung war, dass an ca. 55 Standorten die Papiercontainer zu 100 % gefüllt
waren, daher wurde an 25 Stellen der Abfuhrrhythmus von einmal auf zweimal
wöchentlich erhöht und an 30 Standorten zusätzlich jeweils ein Papiercontainer
aufgestellt.
Seit
Mai 1999 reinigt die städtische gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft
mittlerweile mit zwei Teams, statt wie bisher mit einem, die Standplätze.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Reinigung regelmäßiger und schneller
erfolgt. Darüber hinaus ist es auch möglich, zügiger auf Bürgerbeschwerden
reagieren zu können. So werden alle gemeldeten Verschmutzungen am gleichen,
spätestens jedoch am darauf folgenden Tag, beseitigt. Ähnliches gilt auch für
die Entleerung überfüllter Container.
Es
wurden und werden weiterhin Containerstandplätze, vorrangig die
problematischen, gestaltet, denn es hat sich gezeigt, dass Verschmutzungen an
solchen Standorten nicht bloß eingegrenzt werden, sondern oftmals auch
zurückgehen.
Ausdruck
der seit dem letzten Jahr geänderten Bedingungen ist auch der Rückgang der
Bürgerbeschwerden bezüglich überfüllter Container und/oder verdreckter
Standplätze. So ergab eine Umfrage, dass die Beschwerden an das Bürgertelefon
deutlich zurückgegangen sind. Im April 1999 waren es noch 19, im Mai 2, im
Juni 4 und im Juli 2 Beschwerden. Gleiches war bei dem Beschwerdetelefon der
Abfallberatung zu verzeichnen. Auch hier ging die Zahl auf maximal 2 Anrufe
zurück. Für die letzten Monate des Jahres 1999 verteilte sich die
Beschwerdeanzahl auf den Monat September mit 7, Oktober mit 5, November mit 10
und Dezember mit 4 Anrufen. Hierdurch ist erkennbar, dass die mit den Firmen
getroffenen Absprachen und Verbesserungen gegriffen haben. Auch der Monat
Dezember belegt keinen signifikanten Anstieg der Bürgerbeschwerden. Die
Entleerung der Container fand sowohl vor als auch nach den Feiertagen statt.
Die Firmen MABEG (Papier) und Suden (Glas) fuhren ihre Touren am Heiligabend
und Silvestertag bis gegen 14.00 Uhr. Kontrollen durch die Entsorgungs- und
Reinigungsbetriebe am 30.12.1999 sorgten dafür, dass überfüllte Container und
verdreckte Standplätze noch am gleichen Tag den genannten Firmen gemeldet wurden.
Insofern waren die Beanstandungen am 31.12.1999 abgearbeitet. Nach Rücksprache
mit der Firma MABEG und durch eigene Stichproben der Entsorgungs- und
Reinigungsbetriebe (ERB) lässt sich feststellen, dass am 31.12.1999 bis auf
wenige Ausnahmen alle Container geleert wurden.
Da
die Anfrage pauschaliert gehalten ist, waren die ERB nicht in der Lage,
einzelne Missstände nachzuvollziehen. Eine weitere Kontrolle am 10. Januar
2000 ergab jedoch, dass bei einigen Standplätzen überfüllte Container
vorgefunden wurden. Hintergrund war der krankheitsbedingte Ausfall des
Stammfahrers und die Tatsache, dass der eingesetzte Ersatzfahrer noch nicht
über die erforderlichen Ortskenntnisse sowie die Routine verfügte, um die
vorgeschriebenen Leerungsintervalle einhalten zu können. Dieser Umstand und
die Tatsache, dass nach Silvester die Papiercontainer verstärkt in Anspruch
genommen wurden, führten zu einem Engpass.
In
Anbetracht der Abwägung zwischen einem wirtschaftlichen Sammelbetrieb und dem
Erfordernis nach ausreichender Sauberkeit der Standplätze werden solche
Engpässe niemals vollständig auszuschließen sein.
Die
gemachten Ausführungen belegen, dass die Verwaltung bemüht ist, die Situation
vor Ort zu verbessern. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das
Verantwortungsbewusstsein der die Container benutzenden Bürger sehr
unterschiedlich ausgeprägt ist. Insofern kann man immer wieder feststellen,
dass selbst bei noch freien Containerkapazitäten manch einer der Nutzer seine
Wertstoffe neben die Behältnisse legt.
10. Aufstellung
eines Fahrgastunterstandes (FGU)
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.41 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an folgenden Haltestellen
ein Fahrgastunterstand aufgestellt werden kann:
- Rathausstraße,
westliche Seite, Linien 384 und 323, Haltestelle "Rathausstraße/Dorstener
Straße" und
- Heerstraße,
nördliche Seite, Linien 384 und 323, Haltestelle "Hafenstraße".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
11. Spielplatz
Thiesstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Okoniewski vom 12.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.42 -
Die
Trinkhalle im Bereich des Spielplatzes Thiesstraße wurde inzwischen abgerissen.
Der Betonsockel befindet sich jedoch noch dort und der gesamte Bereich sieht
noch recht unordentlich aus.
Ich
bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann
wird der Spielplatz saniert?
2. Wie
wird der Spielplatz in der Zwischenzeit sauber gehalten?
Herr
Grimm beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Die
Beantwortung dieser Frage hängt in erster Linie davon ab, wie viele Trupps an
ABM-Kräften die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft von der
Arbeitsverwaltung genehmigt bekommt. Sollte z.B. nur noch ein Trupp bewilligt
werden, wäre z.B. ein Ausbaubeginn im Jahre 2000 kaum möglich. Es ist geplant,
den bürgerschaftlichen Gremien im Sommer 2000 die noch in Vorbereitung
befindliche Planung vorzustellen.
Zu
2.:
Einmal
wöchentlich wird im Rahmen der Spielplatzkontrolle der Spielplatz gesäubert.
Zusätzlich werden einmal wöchentlich die Abfallkörbe geleert.
12. Standort
der "Tobedüse" an der Resser Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kortmann vom 13.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.52 -
Beschluss:
Auf dem Standort
des Spielmobils "Tobedüse" an der Resser Straße wird ein
Lebensmittelmarkt errichtet, so dass in Zukunft die "Tobedüse" dort
nicht mehr stehen kann.
Ich bitte die
Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Hat die Verwaltung
sich bereits Gedanken über
einen Alternativstandort für die
"Tobedüse"
gemacht?
Herr Reinholz sagt
zu der Anfrage Folgendes:
Es ist der
Verwaltung bekannt, dass der Spielbusstandort an der Resser Straße aufgrund der
Bautätigkeiten aufgegeben werden muss.
Zurzeit ist dies
für die Spielbusarbeit noch kein Problem, da das "Tobedüse-Team" über
die Wintermonate auch in diesem Jahr mit der Aktion
"Bewegungsbaustelle" in Herner Grundschulen im Einsatz ist. Diese
Aktion dauert je nach Nachfrage der Schulen bis Ende Februar/Anfang März.
Durch den
jahrelangen Einsatz des Spielbusses an der Resser Straße und über verschiedene
Aktionen der "Bewegungsbaustelle" sind insbesondere gute Kontakte zu
den Kindern und Lehrern der Grundschule Dannekamp entstanden. Deshalb wurde
die Bitte von der Schule an das Team herangetragen, alles daran zu setzen, den
Spielbusstandort im Einzugsgebiet der Schule zu erhalten. Die Kinder der
Dannekamp-Schule wollen nun gemeinsam mit dem Spielbusteam und ihren Lehrern
den Stadtteil nach einem geeigneten Alternativstandort erkunden.
Die Verwaltung
begrüßt dieses Engagement der Kinder und wird den Wunsch, den Standort im o.a.
Wohngebiet zu erhalten, unterstützen.
Es wird versucht,
die Standortfrage bis Ende Februar 2000 zu klären. Die Verwaltung wird dann
über den neuen Sachstand berichten.
13. Zustand
des Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wilhelmstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten May vom 14.01.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.62 -
Die
östliche Seite des Vereinsgebäudes des Sportplatzes Wilhelmstraße ist durch
Wind und Wasser stark beschädigt. Vor allen Dingen im Bereich des Daches auf
der östlichen Seite sind starke Risse und Verwitterungserscheinungen zu
bemerken.
Es
ist nur eine Frage der Zeit bis sich die Schäden auf den Gesamtbereich der
östlichen Seite des Vereinsgebäudes ausweiten werden. Dieser Zustand ist laut
Auskunft der Vereinsführung des Sportvereins "Sportfreunde Wanne"
der Verwaltung bekannt.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wann
sollen hier Sanierungsarbeiten durch-
geführt
werden, um das Gebäude dauerhaft
zu erhalten?
Herr
Reinholz führt aus, dass bei einer vor einigen Tagen vom Fachamt durchgeführten
Ortsbesichtigung keine gravierenden Mängel festgestellt wurden. Allerdings
konnte das Gebäude nur von außen besichtigt werden, da das Gebäude
abgeschlossen war und niemand vom Verein anwesend war, der hätte aufschließen
können.
Der
obere Bereich der Ostfassade wurde mit einer wasserundurchlässigen Farbe
gestrichen, welche an einigen Stellen abgeblättert ist. Dies wäre bei
Verwendung einer wasserdurchlässigen Farbe nicht passiert, da diese dem
Dampfdruck des Mauerwerks standhalten kann.
Bei
den knappen Haushaltsmitteln können grundsätzlich keine Schönheitsreparaturen
an städtischen Gebäuden durchgeführt werden, da die Mittel nur für dringende
gebäudeerhaltende Maßnahmen eingesetzt werden können.
Die
Verwaltung schlägt trotzdem vor, eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit
Vertretern des Vereins durchzuführen. Wegen der vorgeschlagenen
Ortsbesichtigung soll sich der Verein mit der Verwaltung in Verbindung setzen
(Herr Kämper, Hochbauamt, Tel.: 02323/16-2577).
14. Wiederwahl
einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne
- Vorlage Nr. 2000.6 -
Beschluss:
Als
Schiedsmann wird wiedergewählt:
Herr
Klaus Heinz für den Schiedsamtsbezirk 1 und Stellvertreter für den
Schiedsamtsbezirk 2 - Stadtbezirk Wanne, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
15. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Kortmann teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem Beschluss der
Bezirksvertretung vom 07.12.1999 zur Sperrung der Thiesstraße am Freitag, dem
11.02.2000, ab 15.00 Uhr, Treffpunkt vor der Einfahrt zur Fa. Octel an der
Thiesstraße, eine Ortsbesichtigung stattfindet.
Herr
Grimm bittet die Bezirksvertretung für den Fall, dass zur Beratung des
Haushaltes in der Sitzung am 22.02.2000 spezielle Fragen vorliegen, dies der
Verwaltung (Stadtamt 15 oder Stadtamt 20) rechtzeitig mitzuteilen. Es kann dann
sichergestellt werden, dass zu dem gewünschten Themenkomplex ein Vertreter aus
dem entsprechenden Verwaltungsbereich anwesend sein wird.