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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am
30.08.2001 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.46 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Paulus
Schriftführung: Frau Darnieder
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Ansahl
Herr Barzik
Herr Bontempi ohne Abst. TOP 6
Frau Boritzki
Herr Eichhorn
Herr Henning
Herr Hoffmeister
Frau Kleine Onnebrink
Frau Majchrzak
Herr Müller
Herr Paulus
Herr Sagolla
Herr Schlender
Herr Schneider
Herr Severin
Frau Tittel
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Lorych 16.00
- 18.09 Uhr
Frau Lukas 16.00
- 18.20 Uhr
Frau Schulte 16.00
- 18.17 Uhr
Herr Schulz 16.00
- 18.09 Uhr
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von der Verwaltung:
Frau Darnieder Stadtamt
15
Herr Grimm Stadtamt
15
Herr Reinholz Stadtamt
15
Herr Ulbrich Stadtamt
15
Frau Zechel Stadtamt
15
Herr Scholz Stadtamt
18 16.00
- 16.45 Uhr
Herr Draxler Stadtamt
20/3
Herr Krowicki Stadtamt
39 16.00
- 17.38 Uhr
Herr Lenssen Stadtamt
61 16.00
- 17.00 Uhr
Herr Kaemper Stadtamt
65 16.00
- 16.19 Uhr
Frau Sellke Stadtamt
66 16.00
- 18.17 Uhr
Herr Spickhofen Stadtamt
66 16.00
- 18.17 Uhr
Es fehlt der
Bezirksverordnete:
Herr Schulte
Herr
Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung zieht Herr
Eichhorn seine Anfrage "Vorfahrtregelung Dahlhauser Straße/Hordeler
Straße" - Vorlage Nr. 2000.649 (TOP 6)- zurück, da die Verwaltung ein entsprechendes
Verkehrsschild bereits aufgestellt hat.
Somit ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Durchführung von
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in städt.Gebäuden, Stadtbezirk Eickel
2. Handlungskonzept
zur Entsiegelung von Flächen
3. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 196 - Zechensiedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel
-
4. Parkplatzproblem
in Eickel, Eickeler Markt
-Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001-
5. Parksituation
am Eickeler Markt
-Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-
6. Umlegungsverfahren
UI/34 Pestalozzistraße
Bau
einer Erschließungsstraße
7. Radwegenetz
Herne
8. Autohaus
Horsch
-Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom
10.08.2001-
9. Wakefieldstraße
-Anfrage des Bezirksverordneten Eichhorn vom
10.08.2001-
10. Erneuerung
von Kanälen bzw. Straßen in der Siedlung Königsgrube
-Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-
11. Haus an der Westfalenstraße/Am
Bollwerk/Schwarzer Weg
-Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-
12. Hülsmanngaststätte
-Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom
10.08.2001-
13. Steinplatz, Trinkhalle
-Antrag der CDU-Fraktion
vom 10.08.2001-
14. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Durchführung
von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in städt.Gebäuden, Stadtbezirk
Eickel
- Vorlage Nr. 2001.586 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss
vom 16.07.2001:
"Frau
stellvertretende Bezirksvorsteherin Kleine Onnebrink
und
Frau Bezirksverordnete Majchrzak beschließen gemäß § 36
Absatz
5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(GONW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994
vorbehaltich
der Bereitstellung der erforderlichen Haushalts mittel, in
städt. Gebäuden, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk Eickel
hinausgeht, Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes durchführen zu
lassen".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
2. Handlungskonzept
zur Entsiegelung von Flächen
- Vorlage Nr. 2001.277 -
Frau
Majchrzak beantragt, den Beschlussvorschlag, wie ihn der Ausschuss für
Umweltschutz beschlossen hat, zur Abstimmung zu stellen.
Herr
Paulus lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen mit
nachstehenden Änderungen und beauftragt die Verwaltung, den vorgelegten
Maßnahmekatalog als Flächenpool für die Durchführung von Begrünungsmaßnahmen
vor allem im Rahmen der bau- und landschaftsrechtlichen Bestimmungen zu
führen.
Änderungen:
Die lfd. Nr. E1, Objekt "Am Böckenbusch" wird wie folgt geändert:
1. Der Satz:
"Die Realisierung dieser Maßnahme ist solange zurückzustellen, bis die
kürzlich erst aufgenommenen Überlegungen zur anstehenden Neustrukturierung der
Grundstücksflächen im Bereich Zeche General Blumenthal, Kraftwerk Shamrock,
Bauhof Firma Heitkamp abgeschlossen sind" wird gestrichen.
2. Der darauf
folgende Satz wird wie folgt geändert:
"Die Entsiegelungsmaßnahme Am Böckenbusch sollte in die Gesamtkonzeption
zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücksflächen im Bereich Zeche
General Blumenthal, Kraftwerk Shamrock, Bauhof Firma Heitkamp eingebettet
sein."
b) Die
Info-Broschüre "Aufbruch-Entsiegelung Macht Natur" wird vom Rat zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
3. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 196 - Zechensiedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel
-
- Vorlage Nr. 2001.579 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
196 - Zechensiedlung Distelkamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997(BGBl. I S. 2141) und der
Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl.
I S. 137). Der Geltungsbereich erstreckt sich beidseitig der Straße Distelkamp
(Haus Nr. 25 - 47) und über die östliche Seite der Plutostraße (Haus nr. 91 -
109).
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
(Anmerkung
der Schriftführerin: Der v. g. Übersichtsplan ist Anlage zum Original der
Niederschrift.)
4.
Parkplatzproblem
in Eickel, Eickeler Markt
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.651 -
In
der Sitzung der Bezirksvertretung vom 07.06.2001 wurde das Thema eingehend,
jedoch ohne Lösungsvorschläge, erörtert.
Mittlerweile
liegen auch Beschwerden einiger Bewohner vor.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Sind
inzwischen Vorschläge zur Lösung des Problems erarbeitet worden?
Herr
Spickhofen gibt folgende Stellungnahme ab:
Der
Parkraum im Bereich Eickeler Wochenmarkt wird vielfach durch Dauerparker
fehlbelegt. Durch die Einführung einer Kurzparkzone auf dem Parkplatz über dem
Tiefbunker St.-Jörgen-Platz würde eine häufigere Belegung erfolgen und damit
die Parkraumkapazität speziell an Markttagen erhöht.
Es
wird daher beabsichtigt, die erste Reihe des Parkplatzes (15 Stellplätze) mit
einer Parkscheibenregelung zu versehen
(Höchstparkdauer
2 Stunden, Mo.- Fr. 9 - 18 Uhr).
Im
Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Burgstraße wird ein Hinweisschild zu dem
bewirtschafteten Parkplatz an der Burgstraße aufgestellt (beide
Fahrtrichtungen der Hauptstraße).
Im
Übrigen beziehen sich die in der Anfrage angeführten Anwohner-Beschwerden
ausschließlich auf die Parksituation im Bereich des Sud-und Treberhauses.
Hier
wird die Verwaltung noch einen gesonderten Termin mit den Beschwerdeführern
abstimmen.
Sollten
diese Maßnahmen nicht greifen, wird man überlegen müssen, ob nicht die
gesamten 51 Stellplätze auf dem St. Jörgen-Platz in Zukunft bewirtschaftet
werden ( Parkscheinzone
Mo.-
Fr. 9 - 18 Uhr mit einer Höchstparkzeit von 2 oder 4 Stunden ).
Bevor
die Verwaltung jedoch eine solche Maßnahme anordnet, wird sie die
Bezirksvertretung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch einladen.
Herr
Bontempi kann sich mit der kompletten Bewirtschaftung des St.-Jörgen-Platzes
nicht anfreunden. Die Aufstellung der Hinweisschilder zum ehemaligen
Hill-Parkplatz findet er gut.
Bezüglich
der chaotischen Parkverhältnisse vor dem Sud-und Treberhaus fragt er, ob eine
Lösung die Öffnung der Durchfahrt zum Schultenhof sein kann. Des Weiteren
fragt er, ob vor der Mauer am Sud-und Treberhaus reguläre Stellplätze
(
ca. 6) eingerichtet werden können.
Herr
Spickhofen entgegnet, dass die zusätzlichen Stellplätze vor der Mauer aber mehr
Verkehr mit sich bringen und rät davon ab. Auch spricht er sich gegen eine
Öffnung zum Schultenhof aus, die ebenfalls höheres Verkehrsaufkommen bedeuten
würde.
Er
erklärt, dass auf dem St. Jörgen-Platz 60 - 70 % Dauerparker zu verzeichnen
sind; eine Bewirtschaftung wäre vor allem für die Eickeler Kundschaft besser.
Herr
Eichhorn fragt, ob man die Stellplätze auf dem v. g. Platz anders einzeichnen
kann.
Herr
Spickhofen erklärt, dass eine Prüfung diesbezüglich schon stattgefunden hat,
aber im Höchstfall nur ein zusätzlicher Stellplatz geschaffen wird.
5.
Parksituation
am Eickeler Markt
- Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.668 -
Aufgrund
zahlreicher Beschwerden von Anwohnern bitte ich die Verwaltung um Beantwortung
folgender Fragen:
Wie
kontrolliert die Verwaltung die Falschparker und wie gedenkt die Verwaltung
diese "wilde" Parksituation zu beheben?
Herr
Krowicki antwortet:
Das
zunehmende verbotswidrige Parken - insbesondere im verkehrsberuhigten Bereich
rund um den Eickeler Markt - wird durch eine Intensivierung der
Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig in diesem Bereich verfolgt und geahndet.
Die
Kontrolle des Bereiches erfolgt täglich.
In
den letzten Tagen wurden ca. 15 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und
geahndet. Festgestellt wurde auch, dass bei schönem Wetter mehr Falschparker
registriert werden. An manchen Tagen wurden nur 6 Ordnungswidrigkeiten
geahndet, an anderen Tagen aber auch 30.
Die
Überwachung wird weiter fortgesetzt.
Festzustellen
bleibt aber auch, dass das Falschparken rund um den Eickeler Markt nicht aus
Parkplatznot sondern aus Bequemlichkeit resultiert.
Frau
Majchrzak erklärt, dass das dringenste Problem das Parken vor den Pollern am
Sud-und Treberhaus darstellt, da hier der Rettungsweg blockiert wird. Sie
fragt, ob es keine Möglichkeit für die Verwaltung gibt, die Fahrzeuge
abschleppen zu lassen.
Herr
Krowicki erklärt, dass die Verwaltungsgerichte teilweise so entschieden haben,
dass nur ein Fahrzeug abzuschleppen ist; es stellt sich aber hier die Frage,
welches Fahrzeug (letzter Verursacher) abgeschleppt werden soll. Auch gibt es
bestimmte Vorgaben für eine Ausschilderung von Feuerwehrzufahrten. Des
Weiteren ist er der Meinung, dass eine Ausschilderung mit dem Vermerk: bei
Zuwiderhandlung wird abgeschleppt, keine Änderung bewirkt.
Frau
Majchrzak beanstandet auch, dass vor dem ehemaligen Coop-Parkplatz immer noch
ein Bauzaun steht. Dieser Parkplatz sollte für die Besucher des
Wellness-Center und auch für Arztbesucher sein. Tatsächlich parken nur Kunden
des Wellness-Center auf dem Platz; teilweise steht auch nur 1 PKW dort, da die
übrigen Fahrzeughalter vom Bauzaun abgehalten werden. Somit wird ein Parkplatz
vor dem restlichen Bereich des Sud-und Treberhauses gesucht.
Herr
Krowicki antwortet, dass die Verwaltung hier keine Möglichkeit hat
einzugreifen, da es sich um ein Privatgelände handelt.
Mehrere
Bezirksverordnete erklären, dass es unbedingt nötig ist, mit dem Betreiber des
Wellness-Center zu sprechen, dass der Bauzaun u. a. entfernt und eine
Beschilderung ("für Arztbesucher...") aufgestellt wird.
Herr
Paulus fragt, was bei einem Notfall passiert, bei dem die Poller wieder
zugeparkt sind und die Feuerwehr nicht durchkommen kann. Außerdem ist er der
Meinung, dass mehr als nur 15 Ordnungswidrigkeiten pro Tag geahndet werden können,
wenn mehr Kontrollen durchgeführt werden.
Herr
Krowicki antwortet zu dem Notfall, dass man hier mit der Feuerwehr sprechen
müsste.
Herr
Bontempi möchte wissen, ob in der Statistik der Falschparker auch solche
erfasst sind, wo lediglich die Parkscheibe abgelaufen ist.
Herr
Krowicki verneint dies.
Herr
Henning erinnert an die Planung des Platzes am Sud-und Treberhaus, wonach die
Poller nur so weit zurückgesetzt wurden, um die Zulieferung zum Coop-Geschäft
zu erleichtern. Diese Zulieferungserleichterung ist nun nicht mehr nötig. Er
fragt daher, ob die Poller wieder bis zur Straße vorgezogen und eine
entsprechende Beschilderung aufgestellt werden könnten.
Herr
Spickhofen sagt eine Überprüfung zu und verweist auf das noch ausstehende
Treffen mit den Anliegern.
Herr
Severin moniert, dass in den Abendstunden vorwiegend jüngere Fahrzeughalter
auf der Verkehrsinsel Königstraße mit geöffneten Türen parken. Er fragt
diesbezüglich nach einer
Kontrollmöglichkeit
in den Abendstunden.
Herr
Krowicki entgegnet, dass die normale Dienstzeit um 7.00 Uhr beginnt und um
18.00 Uhr endet; nach Bedarf werden auch Sondereinsätze angeordnet (z. B. bei
Großveranstaltungen).
Bei
dem geschilderten Fall wäre die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Er
erwähnt, dass zum 01. Juni 2001 sechs neue Politessen eingestellt wurden, die
für eine stärkere Kontrolle im gesamten Stadtgebiet sorgen werden.
Herr
Severin bittet um eine verstärkte Kontrolle an der Verkehrsinsel auf der
Herzogstraße (in Höhe des Weinhändlers), da hier bis an die Insel geparkt wird
und eine Durchfahrt äußerst schwierig ist.
Herr
Krowicki sagt eine Überprüfung zu.
(Anmerkung
der Schriftführerin:
Mit
Schreiben vom 31.08.2001 wurde das Fachamt darüber informiert, dass die
Stellplätze zu dem Gebäude Eickeler Markt 3 a und 3 b nicht frei zugänglich
sind; es ist daher dringend geboten, mit dem Grundstückseigentümer Kontakt
aufzunehmen mit dem Ziel, den Zugang zu den Parkpätzen so freizugeben, dass
jederzeit die Besucher der Arztpraxen, Fitness-Center etc. die Parkplätze frei
anfahren können.
Die
Bezirksvertretung wird umgehend über einen neuen Sachstand informiert.)
6.
Umlegungsverfahren
UI/34 Pestalozzistraße
Bau einer Erschließungsstraße
- Vorlage Nr. 2001.625 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt die Planung und den Bau einer Erschließungsstraße
in dem Umlegungsgebiet Pestalozzistraße entsprechend den Planunterlagen der
Anlage 1 und der Baubeschreibung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
(Anmerkung
der Schriftführerin: V. g. Planunterlage und Baubeschreibung ist Anlage zum
Original der Niederschrift.)
7.
Radwegenetz
Herne
- Vorlage Nr. 2001.326 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur
Fortführung des Radwegenetzes im Stadtgebiet Herne zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung - soweit erforderlich - in Abhängigkeit zur aktuellen
Haushaltssituation Vorlagen für einzelne Maßnahmen zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
Enthaltungen: 1
8.
Autohaus
Horsch
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.652 -
Der
Petitionsausschuss hat mitgeteilt, dass durch politische Entscheidungen in den
zuständigen Gremien der Stadt den Vorstellungen des Petenten entsprochen
werden könnte.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche
Anträge liegen nunmehr seitens des Autohauses Horsch vor?
2. Wie
sieht die Stadtverwaltung die Angelegenheit nach der Bearbeitung der Petition?
Herr
Spickhofen gibt folgende Stellungnahme ab:
Der
Petitionsausschuss bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass die
Entscheidungskompetenz alleine bei der Stadt Herne liegt. Damit gibt es keine
Veranlassung, die bisher getroffenen Entscheidungen und deren vertragliche
Absicherung rückgängig zu machen.
Der
Verwaltung liegt ein Antrag zur Erweiterung des Autohauses vor. Geplant ist
hier eine Zu- und Abfahrt zu dem Autohaus von der Wakefieldstraße mit einer
Verzögerungsspur für die Zufahrt, einer Beschleunigungsspur für die Ausfahrt
und einer Ladezone im Bereich des jetzt vorhandenen Grünstreifens.
Im
Moment läuft zu dem oben beschriebenen Antrag die Anhörung nach § 28
Verwaltungsverfahrensgsetz (VwvfG NW). Da kein neuer Sachstand gegeben ist,
beabsichtigt die Verwaltung, diese Bauvoranfrage insgesamt negativ zu
bescheiden.
Herr
Bontempi verweist auf den Petitionsausschuss, wonach durch entsprechende
politische Entscheidungen den Vorstellungen des Petenten entsprochen werden
könnte. Er möchte wissen, wie die Verwaltung diesen Satz interpretiert.
Herr
Spickhofen antwortet, dass die Verwaltung nicht mehr im Spiel ist. Lediglich
die Politik kann noch die Voraussetzung für eine andere Verwaltungsentscheidung
schaffen ( z. B. Änderung des Baurechts ).
Herr
Bontempi und Herr Schneider verweisen auf die Aussage des Herrn Terhoeven, dass
es sich hier um eine anbindungsfreie Landesstraße, die mit Landesmitteln
gefördert wurde, handelt. Wäre dies nicht so, bestünde kein Problem. Nun ist
dieses Problem vom Tisch und die Verwaltung will dennoch ablehnen.
Herr
Spickhofen erklärt, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt, die
erschließungsfrei gebaut worden ist.
9. Wakefieldstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Eichhorn vom 10.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.655 -
Im
Zusammenhang mit dem Besuch des Petitionsausschusses und einer Nachfrage der
CDU-Fraktion zum Thema "Straßenreinigung" wurde mitgeteilt, dass die
Wakefieldstraße nicht gewidmet sei.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum
ist die Wakefieldstraße nicht gewidmet worden?
2. Soll
sie noch gewidmet werden?
3. Wenn
ja, wann und wozu?
Herr
Spickhofen antwortet:
zu
1.)
Seit
Oktober 1997 hat die Stadt Herne die Absicht die Wakefieldstraße zu widmen.
Die
Widmung scheiterte bisher daran, dass die Stadt Herne nicht Eigentümerin aller
Straßengrundstücke ist. Eigentümerin der Grundstücke sind die Deutsche Bahn AG
(DB AG) und ihre Tochter-Aktiengesellschaft.
Die
DB AG ist mehrfach von der Stadt Herne mit der Bitte um Zustimmung zur Widmung
für ihre Straßengrundstücke angeschrieben worden. Die ungeklärten
Zuständigkeiten innerhalb der DB Gruppe standen bisher einer
Zustimmungserklärung im Wege.
Nach
Auskunft eines Mitarbeiters der DB Immobiliengesellschaft mbH (DB Imm)
arbeitet seine Gesellschaft seit Mai 2000 an einer Entbehrlichkeitsprüfung für
die sich noch in ihrem Eigentum befindenden Teilfächen der Wakefieldstraße.
Nach
Abschluss der Prüfung wird die DB Imm der Stadt Herne diese Teilflächen zum
Kauf anbieten bzw. die Zustimmung zur Widmung erteilen.
zu
2.):
Wenn
die rechtlichen Voraussetzungen für eine Widmung gemäß
§
6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vorliegen, soll die
Wakefieldstraße gewidmet werden.
Gemäß
§ 6 Abs. 5 StrWG NW ist Voraussetzung für die Widmung, dass der Träger der
Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks ist oder dass
der Eigentümer der Widmung zustimmt.
zu
3.):
Die
Wakefieldstraße soll zunächst als Gemeindestraße gewidmet werden.
Herr
Henning möchte wissen, ob auf die Hinterlieger Kosten zukommen.
Herr
Spickhofen meint, dass die Fachverwaltung die Reinigungskosten übernehmen
müsste; er will dies aber noch überprüfen und die Bezirksvertretung dann
informieren.
10. Erneuerung
von Kanälen bzw. Straßen in der Siedlung Königsgrube
- Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.669 -
Mit
Schreiben vom 13.07.2001 haben sich zahlreiche Anwohner (Ansprechpartner
Eheleute Kolan) mit ihren Bedenken, Anregungen und Fragen bezüglich der
geplanten Erneuerung der Straßen und Kanäle in der Siedlung Königsgrube an den
Bezirksvorsteher gewandt.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie
ist der Sachstand bezüglich der Erneuerung in dieser Siedlung?
2. Haben
die von den Anwohnern gemachten Veränderungsvorschläge Auswirkung auf die
Terminplanung?
Herr
Spickhofen gibt folgenden Antworten:
zu
1.)
In
der Bürgerversammlung am 25.01.2001 haben die von der Hellweg Liegenschaften
GmbH & Co. KG beauftragten Planungsbüros ihr Sanierungskonzept für die
Kanäle und Straßen in der Siedlung Königsgrube vorgestellt.
Ferner
hat Hellweg alle Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und über die
geplante Baumaßnahme und die nach bisherigem Kenntnisstand anfallenden Kosten
informiert.
Die
betroffenen Bürger sind sowohl in der Bürgerversammlung als auch durch das Anschreiben
von Hellweg aufgefordert worden, das weitere Verfahren positiv zu begleiten
und Bedenken, Anregungen oder Fragen an die Stadt Herne, Hellweg oder die
Ing.-Büros zu richten. Eine Fülle von Anregungen und Bedenken sind bei den
verschiedenen Stellen eingegangen. Über jede Eingabe wurde in einem
gemeinsamen Gespräch von Hellweg, Stadt Herne und den Ing.-Büros einzeln
beraten und einvernehmlich entschieden. Einige Bürger wurden telefonisch,
andere werden schriftlich von Hellweg darüber informiert, ob ihre Anregungen
bei der Planung berücksichtigt werden konnten.
Die
weitere Terminplanung zur Umsetzung der Baumaßnahme sieht folgende
Bearbeitungsphasen vor:
Juli/August 2001 Ausführungsplanung
20. September 2001 Planungsausschuss
27. September 2001 Bezirksvertretung Eickel
-
Ermächtigung zum Abschluss
des
Übernahmevertrages -
Oktober 2001 Unterzeichnung des Übernahmever trages
Oktober/November 2001 Ausschreibung und Vergabe
Januar 2002 Baubeginn
zu
2.)
Die
gewünschten Veränderungen konnten - soweit sie planungstechnisch umsetzbar
waren - von den Fachplanern der Ing.-Büros in die Planung eingearbeitet werden.
Auswirkungen
auf die weitere Umsetzung der Terminplanung werden zur Zeit nicht erwartet.
Frau
Schulte erklärt, dass bislang keine Antwort von Hellweg bei den Siedlern
eingegangen ist. Nach damaliger Aussage der Fachverwaltung kann ohne deren
Stellungnahme nichts weiter laufen. Am 06. September 2001 findet eine
Siedlerversammlung statt; man hofft, dass bis dahin die ausstehende Antwort vorliegen
wird.
11. Haus
an der Westfalenstraße/Am Bollwerk/Schwarzer Weg
- Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.670 -
Das
v. g. Haus, das schon seit geraumer Zeit mit einem Bauzaun versehen ist,
befindet sich in einem äußerst verwahrlosten Zustand.
Es
liegen bereits mehrere Beschwerden von Anwohnern und Nachbarn vor.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie
ist der derzeitige Sachstand (Abriss?) ?
2. Was
wird aus dem dahinterliegenden wertvollen Baumbestand?
Herr
Reinholz antwortet:
zu
1.:
Für
das Grundstück Westfalenstraße 58 wurden am 29.12.2000 Bauanträge zur
Errichtung von 7 Einfamilienhäusern gestellt. Die Realisierung dieses
Bauvorhabens hätte die Beseitigung geschützter Bäume zu Folge gehabt.
Nach
Aussage der Grundstückseigentümerin wurde zwischenzeitlich bei dem Bauträger
ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Vorhaben wird in der beantragten Form
daher wohl nicht mehr umgesetzt. Die beantragte Abbruchgenehmigung für die noch
bestehende Gebäudesubstanz wurde noch nicht erteilt.
Wegen
des Insolvenzverfahrens ruht der Vorgang zurzeit. Die Grundstückseigentümerin
wird sich wohl einen anderen Bauträger suchen müssen.
zu
2.:
Auf
dem Grundstück befindet sich ein sehr wertvoller alter Baumbestand:
-
2 sehr alte Platanen ( StU. = 395 und 420 cm)
-
eine Kastanie (StU. = 220 cm)
-
ein Ahorn (StU. = 140 cm)
Zur
Erhaltung der Bäume wäre bei der bisherigen Planung eine Umplanung erforderlich
gewesen.
Sollten
bei einer erneuten Antragstellung die Entfernung von geschützten Bäumen
erforderlich werden, müssen Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen geleistet
werden.
Frau
Lukas erklärt, dass von dem Haus Gefahr ausgeht; es müsste gesichert werden,
da sich mittlerweile Jugendliche dort treffen, Lagerfeuer entzünden und lärmen.
Herr
Reinholz sagt eine Überprüfung zu.
Frau
Boritzki möcht wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um die Bäume zu
schützen.
Herr
Reinholz antwortet, dass das Baurecht stärker ist als die Baumschutzsatzung;
die Bäume können nicht geschützt werden.
Frau
Majchrzak fragt, ob der Bauantrag erneuert werden muss und ob die Bäume zu
retten sind, wenn sie als Naturdenkmal ausgewiesen sind.
Herr
Reinholz erklärt, dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Eine Ausweisung als
Naturdenkmal schützt die Bäume ebenfalls nicht.
12. Hülsmanngaststätte
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.650 -
Wie
uns mitgeteilt wurde, hat der angekündigte Pächter kurzfristig seine Bewerbung
zurückgezogen.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Wie
ist der Sachstand in dieser Angelegenheit, gibt es weitere bzw. neue Bewerber?
Herr
Draxler antwortet, dass die Verwaltung in jüngster Zeit mit drei verschiedenen
Pachtinteressenten Gespräche über das Objekt geführt hat. Über die bisherigen
Ergebnisse kann nur im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung ( "Mitteilung
der Verwaltung") etwas gesagt werden.
13. Steinplatz,
Trinkhalle
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 10.08.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.653 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung bittet die Stadtverwaltung alle rechtlichen Schritte zu
unternehmen (auch eventuelle bauliche Veränderungen),den Zustand rund um die
Trinkhalle am Steinplatz zu beheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
14. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Grimm gibt folgende Mitteilung weiter:
Der
Sportplatz Görresstraße wird seit einiger Zeit durch die Gemeinnützige
Beschäftigungsgesellschaft Herne umgebaut. Es haben bisher umfangreiche Veränderungen
stattgefunden, die das Erscheinungsbild des Sportplatzes insgesamt aufwerten,
jedoch gibt es noch einen Teilbereich, der durch Bauschutt etc. in
Mitleidenschaft gezogen wird. Dieser Bereich soll nunmehr umgestaltet werden,
so dass die Anlage insgesamt einen positiven Eindruck bekommen wird. Es ist u.
a. auch daran gedacht, gerade in diesem Bereich zusätzliche
Begrünungsmöglichkeiten zu nutzen.