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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.08.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am 30.08.2001 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.46 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Paulus

 

Schriftführung:     Frau Darnieder

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Ansahl

Herr Barzik

Herr Bontempi          ohne Abst. TOP 6

Frau Boritzki

Herr Eichhorn

Herr Henning

Herr Hoffmeister

Frau Kleine Onnebrink

Frau Majchrzak

Herr Müller

Herr Paulus

Herr Sagolla

Herr Schlender

Herr Schneider

Herr Severin

Frau Tittel

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Lorych     16.00 - 18.09 Uhr

Frau Lukas     16.00 - 18.20 Uhr

Frau Schulte     16.00 - 18.17 Uhr

Herr Schulz     16.00 - 18.09 Uhr

 

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von der Verwaltung:

 

Frau Darnieder          Stadtamt 15

Herr Grimm          Stadtamt 15

Herr Reinholz          Stadtamt 15

Herr Ulbrich          Stadtamt 15

Frau Zechel          Stadtamt 15

Herr Scholz          Stadtamt 18          16.00 - 16.45 Uhr

Herr Draxler          Stadtamt 20/3     

Herr Krowicki          Stadtamt 39          16.00 - 17.38 Uhr

Herr Lenssen          Stadtamt 61          16.00 - 17.00 Uhr

Herr Kaemper          Stadtamt 65          16.00 - 16.19 Uhr

Frau Sellke          Stadtamt 66          16.00 - 18.17 Uhr

Herr Spickhofen           Stadtamt 66          16.00 - 18.17 Uhr

 

Es fehlt der Bezirksverordnete:

 

Herr Schulte

 

 

Herr Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung zieht Herr Eichhorn seine An­frage "Vorfahrtregelung Dahlhauser Straße/Hordeler Straße" - Vor­lage Nr. 2000.649 (TOP 6)- zurück, da die Verwaltung ein ent­sprechendes Verkehrsschild bereits aufgestellt hat.

 

Somit ergibt sich folgende

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Durchführung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in städt.Gebäuden, Stadtbezirk Eickel

 

 2.     Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen

 

 3.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 196 - Ze­chensiedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel -

 

 4.     Parkplatzproblem in Eickel, Eickeler Markt

-Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001-

 

 5.     Parksituation am Eickeler Markt

-Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-

 

 6.     Umlegungsverfahren UI/34 Pestalozzistraße

     Bau einer Erschließungsstraße

 

 7.     Radwegenetz Herne

 

 8.     Autohaus Horsch

-Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001-

 

 9.     Wakefieldstraße

-Anfrage des Bezirksverordneten Eichhorn vom 10.08.2001-

 

10.     Erneuerung von Kanälen bzw. Straßen in der Siedlung Königs­grube

-Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-

 

11.  Haus an der Westfalenstraße/Am Bollwerk/Schwarzer Weg

-Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001-

 

12.     Hülsmanngaststätte

-Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001-

 

13.     Steinplatz, Trinkhalle

-Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2001-

 

14.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 1.       Durchführung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in städt.Gebäuden, Stadtbezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2001.586 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung genehmigt den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2001:

     "Frau stellvertretende Bezirksvorsteherin Kleine Onnebrink

     und Frau Bezirksverordnete Majchrzak beschließen gemäß § 36

     Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

     (GONW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994

     vorbehaltich der Bereitstellung der erforderlichen Haushalts           mittel, in städt. Gebäuden, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk Eickel hinausgeht, Maßnahmen des vorbeu­genden Brandschutzes durchführen zu lassen".

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

 2.       Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen

- Vorlage Nr. 2001.277 -

                                                            

 

Frau Majchrzak beantragt, den Beschlussvorschlag, wie ihn der Ausschuss für Umweltschutz beschlossen hat, zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Paulus lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept zur Ent­siegelung von Flächen mit nachstehenden Änderungen und be­auftragt die Verwaltung, den vorgelegten Maßnahmekatalog als Flächenpool für die Durchführung von Begrünungsmaßnah­men vor allem im Rahmen der bau- und landschaftsrecht­lichen Bestimmungen zu führen.

 

Änderungen:

 

Die lfd. Nr. E1, Objekt "Am Böckenbusch" wird wie folgt ge­ändert:

 

1. Der Satz: "Die Realisierung dieser Maßnahme ist solange zurückzustellen, bis die kürzlich erst aufgenommenen Über­legungen zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücks­flächen im Bereich Zeche General Blumenthal, Kraftwerk Shamrock, Bauhof Firma Heitkamp abgeschlossen sind"  wird gestrichen.

 

2. Der darauf folgende Satz wird wie folgt geändert:

"Die Entsiegelungsmaßnahme Am Böckenbusch sollte in die Ge­samtkonzeption zur anstehenden Neustrukturierung der Grund­stücksflächen im Bereich Zeche General Blumenthal, Kraft­werk Shamrock, Bauhof Firma Heitkamp eingebettet sein."

 

 

b) Die Info-Broschüre "Aufbruch-Entsiegelung Macht Natur" wird vom Rat zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

 3.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 196 - Zechen­siedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel -

- Vorlage Nr. 2001.579 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzaus­schuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196 - Zechensiedlung Distelkamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997(BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung  vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137). Der Geltungsbereich er­streckt sich beidseitig der Straße Distelkamp (Haus Nr. 25 - 47) und über die östliche Seite der Plutostraße (Haus nr. 91 - 109).

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Der v. g. Übersichtsplan ist Anlage zum Original der Niederschrift.)

 

 4.         Parkplatzproblem in Eickel, Eickeler Markt

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.651 -

                                                            

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 07.06.2001 wurde das Thema eingehend, jedoch ohne Lösungsvorschläge, erörtert.

 

Mittlerweile liegen auch Beschwerden einiger Bewohner vor.

 

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Sind inzwischen Vorschläge zur Lösung des Problems erarbeitet worden?

 

 

Herr Spickhofen gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Der Parkraum im Bereich Eickeler Wochenmarkt wird vielfach durch Dauerparker fehlbelegt. Durch die Einführung einer Kurz­parkzone auf dem Parkplatz über dem Tiefbunker St.-Jörgen-Platz würde eine häufigere Belegung erfolgen und damit die Parkraumkapazität speziell an Markttagen erhöht.

Es wird daher beabsichtigt, die erste Reihe des Parkplatzes (15 Stellplätze) mit einer Parkscheibenregelung zu versehen

(Höchstparkdauer 2 Stunden, Mo.- Fr. 9 - 18 Uhr).

 

Im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Burgstraße wird ein Hin­weisschild zu dem bewirtschafteten Parkplatz an der Burgstra­ße aufgestellt (beide Fahrtrichtungen der Hauptstraße).

 

Im Übrigen beziehen sich die in der Anfrage angeführten An­wohner-Beschwerden ausschließlich auf die Parksituation im Be­reich des Sud-und Treberhauses.

Hier wird die Verwaltung noch einen gesonderten Termin mit den Beschwerdeführern abstimmen.

 

Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, wird man überlegen müs­sen, ob nicht die gesamten 51 Stellplätze auf dem St. Jörgen-Platz in Zukunft bewirtschaftet werden ( Parkscheinzone

Mo.- Fr. 9 - 18 Uhr mit einer Höchstparkzeit von 2 oder 4 Stunden ).

 

Bevor die Verwaltung jedoch eine solche Maßnahme anordnet, wird sie die Bezirksvertretung zu einem gemeinsamen Abstim­mungsgespräch einladen.

 

   

 

Herr Bontempi kann sich mit der kompletten Bewirtschaftung des St.-Jörgen-Platzes nicht anfreunden. Die Aufstellung der Hinweisschilder zum ehemaligen Hill-Parkplatz findet er gut.

 

Bezüglich der chaotischen Parkverhältnisse vor dem Sud-und Treberhaus fragt er, ob eine Lösung die Öffnung der Durch­fahrt zum Schultenhof sein kann. Des Weiteren fragt er, ob vor der Mauer am Sud-und Treberhaus reguläre Stellplätze

( ca. 6) eingerichtet werden können.

 

Herr Spickhofen entgegnet, dass die zusätzlichen Stellplätze vor der Mauer aber mehr Verkehr mit sich bringen und rät da­von ab. Auch spricht er sich gegen eine Öffnung zum Schulten­hof aus, die ebenfalls höheres Verkehrsaufkommen bedeuten wür­de.

Er erklärt, dass auf dem St. Jörgen-Platz 60 - 70 % Dauerpar­ker zu verzeichnen sind; eine Bewirtschaftung wäre vor allem für die Eickeler Kundschaft besser.

 

Herr Eichhorn fragt, ob man die Stellplätze auf dem v. g. Platz anders einzeichnen kann.

Herr Spickhofen erklärt, dass eine Prüfung diesbezüglich schon stattgefunden hat, aber im Höchstfall nur ein zusätz­licher Stellplatz geschaffen wird.

 

 

 

 5.         Parksituation am Eickeler Markt

- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.668 -

                                                            

 

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

Wie kontrolliert die Verwaltung die Falschparker und wie ge­denkt die Verwaltung diese "wilde" Parksituation zu beheben?

 

 

Herr Krowicki antwortet:

 

Das zunehmende verbotswidrige Parken - insbesondere im ver­kehrsberuhigten Bereich rund um den Eickeler Markt - wird durch eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung schwerpunkt­mäßig in diesem Bereich verfolgt und geahndet.

 

Die Kontrolle des Bereiches erfolgt täglich.

In den letzten Tagen wurden ca. 15 Ordnungswidrigkeiten fest­gestellt und geahndet. Festgestellt wurde auch, dass bei schö­nem Wetter mehr Falschparker registriert werden. An manchen Tagen wurden nur 6 Ordnungswidrigkeiten geahndet, an anderen Tagen aber auch 30.

Die Überwachung wird weiter fortgesetzt.

 

Festzustellen bleibt aber auch, dass das Falschparken rund um den Eickeler Markt nicht aus Parkplatznot sondern aus Bequem­lichkeit resultiert.

 

 

Frau Majchrzak erklärt, dass das dringenste Problem das Par­ken vor den Pollern am Sud-und Treberhaus darstellt, da hier der Rettungsweg blockiert wird. Sie fragt, ob es keine Mög­lichkeit für die Verwaltung gibt, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Herr Krowicki erklärt, dass die Verwaltungsgerichte teilweise so entschieden haben, dass nur ein Fahrzeug abzuschleppen ist; es stellt sich aber hier die Frage, welches Fahrzeug (letzter Verursacher) abgeschleppt werden soll. Auch gibt es bestimmte Vorgaben für eine Ausschilderung von Feuerwehrzu­fahrten. Des Weiteren ist er der Meinung, dass eine Ausschil­derung mit dem Vermerk: bei Zuwiderhandlung wird abge­schleppt, keine Änderung bewirkt.

 

Frau Majchrzak beanstandet auch, dass vor dem ehemaligen Coop-Parkplatz immer noch ein Bauzaun steht. Dieser Parkplatz soll­te für die Besucher des Wellness-Center und auch für Arztbesu­cher sein. Tatsächlich parken nur Kunden des Wellness-Center auf dem Platz; teilweise steht auch nur 1 PKW dort, da die üb­rigen Fahrzeughalter vom Bauzaun abgehalten werden. Somit wird ein Parkplatz vor dem restlichen Bereich des Sud-und Tre­berhauses gesucht.

 

Herr Krowicki antwortet, dass die Verwaltung hier keine Mög­lichkeit hat einzugreifen, da es sich um ein Privatgelände handelt.

Mehrere Bezirksverordnete erklären, dass es unbedingt nötig ist, mit dem Betreiber des Wellness-Center zu sprechen, dass der Bauzaun u. a. entfernt und eine Beschilderung ("für Arzt­besucher...") aufgestellt wird.

 

Herr Paulus fragt, was bei einem Notfall passiert, bei dem die Poller wieder zugeparkt sind und die Feuerwehr nicht durchkommen kann. Außerdem ist er der Meinung, dass mehr als nur 15 Ordnungswidrigkeiten pro Tag geahndet werden können, wenn mehr Kontrollen durchgeführt werden.

 

Herr Krowicki antwortet zu dem Notfall, dass man hier mit der Feuerwehr sprechen müsste.

 

Herr Bontempi möchte wissen, ob in der Statistik der Falsch­parker auch solche erfasst sind, wo lediglich die Parkscheibe abgelaufen ist.

Herr Krowicki verneint dies.

 

Herr Henning erinnert an die Planung des Platzes am Sud-und Treberhaus, wonach die Poller nur so weit zurückgesetzt wur­den, um die Zulieferung zum Coop-Geschäft zu erleichtern. Die­se Zulieferungserleichterung ist nun nicht mehr nötig. Er fragt daher, ob die Poller wieder bis zur Straße vorgezogen und eine entsprechende Beschilderung aufgestellt werden könn­ten.

 

Herr Spickhofen sagt eine Überprüfung zu und verweist auf das noch ausstehende Treffen mit den Anliegern.

 

Herr Severin moniert, dass in den Abendstunden vorwiegend jün­gere Fahrzeughalter auf der Verkehrsinsel Königstraße mit ge­öffneten Türen parken. Er fragt diesbezüglich nach einer

Kontrollmöglichkeit in den Abendstunden.

 

Herr Krowicki entgegnet, dass die normale Dienstzeit um 7.00 Uhr beginnt und um 18.00 Uhr endet; nach Bedarf werden auch Sondereinsätze angeordnet (z. B. bei Großveranstaltungen).

Bei dem geschilderten Fall wäre die Polizei der richtige An­sprechpartner.

Er erwähnt, dass zum 01. Juni 2001 sechs neue Politessen ein­gestellt wurden, die für eine stärkere Kontrolle im gesamten Stadtgebiet sorgen werden.

 

Herr Severin bittet um eine verstärkte Kontrolle an der Ver­kehrsinsel auf der Herzogstraße (in Höhe des Weinhändlers), da hier bis an die Insel geparkt wird und eine Durchfahrt äu­ßerst schwierig ist.

 

Herr Krowicki sagt eine Überprüfung zu. 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin:

 

Mit Schreiben vom 31.08.2001 wurde das Fachamt darüber in­formiert, dass die Stellplätze zu dem Gebäude Eickeler Markt 3 a und 3 b nicht frei zugänglich sind; es ist daher dringend geboten, mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Zugang zu den Parkpätzen so freizugeben, dass jederzeit die Besucher der Arztpraxen, Fitness-Center etc. die Parkplätze frei anfahren können.

Die Bezirksvertretung wird umgehend über einen neuen Sach­stand informiert.)

 

 

 6.         Umlegungsverfahren UI/34 Pestalozzistraße

     Bau einer Erschließungsstraße

- Vorlage Nr. 2001.625 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Planung und den Bau ei­ner Erschließungsstraße in dem Umlegungsgebiet Pestalozzistra­ße entsprechend den Planunterlagen der Anlage 1 und der Baube­schreibung.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: V. g. Planunterlage und Baube­schreibung ist Anlage zum Original der Niederschrift.)

 

 

 7.         Radwegenetz Herne

- Vorlage Nr. 2001.326 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Sach­standsbericht zur Fortführung des Radwegenetzes im Stadt­gebiet Herne zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - so­weit erforderlich - in Abhängigkeit zur aktuellen Haushaltssi­tuation Vorlagen für einzelne Maßnahmen zu erarbeiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

Enthaltungen:  1

 

 

 

 8.         Autohaus Horsch

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.652 -

                                                            

 

Der Petitionsausschuss hat mitgeteilt, dass durch politische Entscheidungen in den zuständigen Gremien der Stadt den Vor­stellungen des Petenten entsprochen werden könnte.

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

1.    Welche Anträge liegen nunmehr seitens des Autohauses Horsch vor?

 

2. Wie sieht die Stadtverwaltung die Angelegenheit nach der Bearbeitung der Petition?

 

 

Herr Spickhofen gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Der Petitionsausschuss bestätigt die Auffassung der Ver­waltung, dass die Entscheidungskompetenz alleine bei der Stadt Herne liegt. Damit gibt es keine Veranlassung, die bis­her getroffenen Entscheidungen und deren vertragliche Absiche­rung rückgängig zu machen.

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Erweiterung des Autohau­ses vor. Geplant ist hier eine Zu- und Abfahrt zu dem Auto­haus von der Wakefieldstraße mit einer Verzögerungsspur für die Zufahrt, einer Beschleunigungsspur für die Ausfahrt und einer Ladezone im Bereich des jetzt vorhandenen Grünstreifens.

 

Im Moment läuft zu dem oben beschriebenen Antrag die Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgsetz (VwvfG NW). Da kein neu­er Sachstand gegeben ist, beabsichtigt die Verwaltung, diese Bauvoranfrage insgesamt negativ zu bescheiden.

 

 

Herr Bontempi verweist auf den Petitionsausschuss, wonach durch entsprechende politische Entscheidungen den Vorstel­lungen des Petenten entsprochen werden könnte. Er möchte wis­sen, wie die Verwaltung diesen Satz interpretiert.

 

Herr Spickhofen antwortet, dass die Verwaltung nicht mehr im Spiel ist. Lediglich die Politik kann noch die Voraussetzung für eine andere Verwaltungsentscheidung schaffen ( z. B. Ände­rung des Baurechts ).

 

Herr Bontempi und Herr Schneider verweisen auf die Aussage des Herrn Terhoeven, dass es sich hier um eine anbindungs­freie Landesstraße, die mit Landesmitteln gefördert wurde, handelt. Wäre dies nicht so, bestünde kein Problem. Nun ist dieses Problem vom Tisch und die Verwaltung will dennoch ab­lehnen.

 

Herr Spickhofen erklärt, dass es sich hier um eine Hauptver­kehrsstraße handelt, die erschließungsfrei gebaut worden ist.

 

 

 

  9.         Wakefieldstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Eichhorn vom 10.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.655 -

                                                            

 

Im Zusammenhang mit dem Besuch des Petitionsausschusses und einer Nachfrage der CDU-Fraktion zum Thema "Straßenreinigung" wurde mitgeteilt, dass die Wakefieldstraße nicht gewidmet sei.

 

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

 

1.    Warum ist die Wakefieldstraße nicht gewidmet worden?

 

2.    Soll sie noch gewidmet werden?

 

3.    Wenn ja, wann und wozu?

 

 

Herr Spickhofen antwortet:

 

zu 1.)

 

Seit Oktober 1997 hat die Stadt Herne die Absicht die Wake­fieldstraße zu widmen.

Die Widmung scheiterte bisher daran, dass die Stadt Herne nicht Eigentümerin aller Straßengrundstücke ist. Eigentümerin der Grundstücke sind die Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre Tochter-Aktiengesellschaft.

 

Die DB AG ist mehrfach von der Stadt Herne mit der Bitte um Zustimmung zur Widmung für ihre Straßengrundstücke angeschrie­ben worden. Die ungeklärten Zuständigkeiten innerhalb der DB Gruppe standen bisher einer Zustimmungserklärung im Wege.

 

Nach Auskunft eines Mitarbeiters der DB Immobiliengesell­schaft mbH (DB Imm) arbeitet seine Gesellschaft seit Mai 2000 an einer Entbehrlichkeitsprüfung für die sich noch in ihrem Eigentum befindenden Teilfächen der Wakefieldstraße.

Nach Abschluss der Prüfung wird die DB Imm der Stadt Herne diese Teilflächen zum Kauf anbieten bzw. die Zustimmung zur Widmung erteilen.

 

zu 2.):

 

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Widmung gemäß

§ 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vorliegen, soll die Wakefieldstraße gewidmet werden.

Gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW ist Voraussetzung für die Widmung, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks ist oder dass der Eigentümer der Wid­mung zustimmt.

 

zu 3.):

 

Die Wakefieldstraße soll zunächst als Gemeindestraße gewidmet werden.

 

   

 

Herr Henning möchte wissen, ob auf die Hinterlieger Kosten zu­kommen.

Herr Spickhofen meint, dass die Fachverwaltung die Reinigungs­kosten übernehmen müsste; er will dies aber noch überprüfen und die Bezirksvertretung dann informieren.

 

 

 

10.         Erneuerung von Kanälen bzw. Straßen in der Siedlung Königsgru­be

- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.669 -

                                                            

 

Mit Schreiben vom 13.07.2001 haben sich zahlreiche Anwohner (Ansprechpartner Eheleute Kolan) mit ihren Bedenken, An­regungen und Fragen bezüglich der geplanten Erneuerung der Straßen und Kanäle in der Siedlung Königsgrube an den Bezirks­vorsteher gewandt.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Erneuerung in dieser Siedlung?

 

2.    Haben die von den Anwohnern gemachten Veränderungsvorschlä­ge Auswirkung auf die Terminplanung?

 

 

 

Herr Spickhofen gibt folgenden Antworten:

 

zu 1.)

 

In der Bürgerversammlung am 25.01.2001 haben die von der Hell­weg Liegenschaften GmbH & Co. KG beauftragten Planungsbüros ihr Sanierungskonzept für die Kanäle und Straßen in der Sied­lung Königsgrube vorgestellt.

 

Ferner hat Hellweg alle Grundstückseigentümer persönlich ange­schrieben und über die geplante Baumaßnahme und die nach bis­herigem Kenntnisstand anfallenden Kosten informiert.

 

Die betroffenen Bürger sind sowohl in der Bürgerversammlung als auch durch das Anschreiben von Hellweg aufgefordert wor­den, das weitere Verfahren positiv zu begleiten und Bedenken, Anregungen oder Fragen an die Stadt Herne, Hellweg oder die Ing.-Büros zu richten. Eine Fülle von Anregungen und Bedenken sind bei den verschiedenen Stellen eingegangen. Über jede Ein­gabe wurde in einem gemeinsamen Gespräch von Hellweg, Stadt Herne und den Ing.-Büros einzeln beraten und einvernehmlich entschieden. Einige Bürger wurden telefonisch, andere werden schriftlich von Hellweg darüber informiert, ob ihre An­regungen bei der Planung berücksichtigt werden konnten.

 

Die weitere Terminplanung zur Umsetzung der Baumaßnahme sieht folgende Bearbeitungsphasen vor:

 

Juli/August 2001 Ausführungsplanung

 

20. September 2001 Planungsausschuss

 

27. September 2001 Bezirksvertretung Eickel

 - Ermächtigung zum Abschluss

 des Übernahmevertrages -

 

Oktober 2001 Unterzeichnung des Übernahmever­  trages

 

Oktober/November 2001 Ausschreibung und Vergabe

 

Januar 2002 Baubeginn

 

 

zu 2.)

 

Die gewünschten Veränderungen konnten - soweit sie planungs­technisch umsetzbar waren - von den Fachplanern der Ing.-Büros in die Planung eingearbeitet werden.

Auswirkungen auf die weitere Umsetzung der Terminplanung wer­den zur Zeit nicht erwartet.

 

 

 

Frau Schulte erklärt, dass bislang keine Antwort von Hellweg bei den Siedlern eingegangen ist. Nach damaliger Aussage der Fachverwaltung kann ohne deren Stellungnahme nichts weiter laufen. Am 06. September 2001 findet eine Siedlerversammlung statt; man hofft, dass bis dahin die ausstehende Antwort vor­liegen wird.

 

 

 

11.         Haus an der Westfalenstraße/Am Bollwerk/Schwarzer Weg

- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak vom 16.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.670 -

                                                            

 

Das v. g. Haus, das schon seit geraumer Zeit mit einem Bau­zaun versehen ist, befindet sich in einem äußerst verwahr­losten Zustand.

Es liegen bereits mehrere Beschwerden von Anwohnern und Nach­barn vor.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Wie ist der derzeitige Sachstand (Abriss?) ?

 

2. Was wird aus dem dahinterliegenden wertvollen Baumbestand?

 

 

Herr Reinholz antwortet:

 

zu 1.:

 

Für das Grundstück Westfalenstraße 58 wurden am 29.12.2000 Bauanträge zur Errichtung von 7 Einfamilienhäusern gestellt. Die Realisierung dieses Bauvorhabens hätte die Beseitigung ge­schützter Bäume zu Folge gehabt.

 

Nach Aussage der Grundstückseigentümerin wurde zwischen­zeitlich bei dem Bauträger ein Insolvenzverfahren einge­leitet. Das Vorhaben wird in der beantragten Form daher wohl nicht mehr umgesetzt. Die beantragte Abbruchgenehmigung für die noch bestehende Gebäudesubstanz wurde noch nicht erteilt.

 

Wegen des Insolvenzverfahrens ruht der Vorgang zurzeit. Die Grundstückseigentümerin wird sich wohl einen anderen Bauträ­ger suchen müssen.

 

zu 2.:

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein sehr wertvoller alter Baumbestand:

 

- 2 sehr alte Platanen ( StU. = 395 und 420 cm)

- eine Kastanie (StU. = 220 cm)

- ein Ahorn (StU. = 140 cm)

 

 

Zur Erhaltung der Bäume wäre bei der bisherigen Planung eine Umplanung erforderlich gewesen.

 

Sollten bei einer erneuten Antragstellung die Entfernung von geschützten Bäumen erforderlich werden, müssen Ersatzpflanzun­gen oder Ersatzzahlungen geleistet werden.

 

 

Frau Lukas erklärt, dass von dem Haus Gefahr ausgeht; es müss­te gesichert werden, da sich mittlerweile Jugendliche dort treffen, Lagerfeuer entzünden und lärmen.

 

Herr Reinholz sagt eine Überprüfung zu.

 

Frau Boritzki möcht wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um die Bäume zu schützen.

Herr Reinholz antwortet, dass das Baurecht stärker ist als die Baumschutzsatzung; die Bäume können nicht geschützt wer­den.

 

Frau Majchrzak fragt, ob der Bauantrag erneuert werden muss und ob die Bäume zu retten sind, wenn sie als Naturdenkmal ausgewiesen sind.

Herr Reinholz erklärt, dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Eine Ausweisung als Naturdenkmal schützt die Bäume eben­falls nicht.

 

 

 

12.         Hülsmanngaststätte

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 10.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.650 -

                                                            

 

Wie uns mitgeteilt wurde, hat der angekündigte Pächter kurz­fristig seine Bewerbung zurückgezogen.

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie ist der Sachstand in dieser Angelegenheit, gibt es weite­re bzw. neue Bewerber?

 

 

Herr Draxler antwortet, dass die Verwaltung in jüngster Zeit mit drei verschiedenen Pachtinteressenten Gespräche über das Objekt geführt hat. Über die bisherigen Ergebnisse kann nur im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung ( "Mitteilung der Verwaltung") etwas gesagt werden.

 

 

 

13.         Steinplatz, Trinkhalle

- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.08.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.653 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet die Stadtverwaltung alle recht­lichen Schritte zu unternehmen (auch eventuelle bauliche Ver­änderungen),den Zustand rund um die Trinkhalle am Steinplatz zu beheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

14.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Grimm gibt folgende Mitteilung weiter:

 

Der Sportplatz Görresstraße wird seit einiger Zeit durch die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne umgebaut. Es haben bisher umfangreiche Veränderungen stattgefunden, die das Erscheinungsbild des Sportplatzes insgesamt aufwerten, je­doch gibt es noch einen Teilbereich, der durch Bauschutt etc. in Mitleidenschaft gezogen wird. Dieser Bereich soll nunmehr umgestaltet werden, so dass die Anlage insgesamt einen positi­ven Eindruck bekommen wird. Es ist u. a. auch daran gedacht, gerade in diesem Bereich zusätzliche Begrünungsmöglichkeiten zu nutzen.