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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.01.2001 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am 25.01.2001 im Volkshaus Röhlinghausen, Am Alten Hof 28

 

 

Sitzungsdauer:     18.00 - 20.40 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Paulus

 

Schriftführung:     Herr Reinholz

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Ansahl

Herr Barzik

Frau Boritzki

Herr Henning

Herr Hoffmeister

Frau Kleine Onnebrink

Herr Müller

Herr Paulus

Herr Schlender

Herr Schneider

Herr Schulte

Herr Severin

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bollmann

Frau Budde     18.00 - 19.35 Uhr    

Frau Hock

Herr Lorych

Frau Lukas

Herr Schwanengel     18.00 - 18.40 Uhr    

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtrat Terhoeven     (Dezernat V)

Frau Lübeck-Meßmacher     (Stadtamt 15)

Herr Reinholz     (Stadtamt 15)

Herr Becker          (Stadtamt 66)

Herr Moritz          (Stadtamt 66)

Frau Tschentscher          (Stadtamt 66)

 

 

als Gäste:

 

Herr Risthaus     (Hellweg-Liegenschaften, jetzt Thyssen-

 Krupp Immobilien Management)

 

 

Herr Beckebaum     (Hellweg-Liegenschaften, jetzt Thyssen-

 Krupp Immobilien Management)

Herr Schiller     (Fa. IBS - Ingenieur-Beratung-Schiller)

Herr Nelißen     (Fa. CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)

Herr Borgmann          (Fa. CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)

Herr Luig          (Fa. CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Bontempi

Herr Eichhorn

Frau Majchrzak

Herr Sagolla

Frau Tittel

 

 

Herr Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

 

1.     Sanierung der Kanäle und Straßen in der Siedlung Königs-

grube

hier: Vorstellung der Kanal- und Straßenbauplanung

 

2.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

1.       Sanierung der Kanäle und Straßen in der Siedlung Königsgrube

hier: Vorstellung der Kanal- und Straßenbauplanung    

_____________________________________________________________

 

Herr Becker und Herr Risthaus erläutern zunächst den Hinter­grund der Bürgeranhörung.

 

Demnach handelt es sich bei den Kanälen und Straßen in der Ko­lonie Königsgrube um private Anlagen im Eigentum der Hellweg Liegenschaften GmbH und Co. KG. Der Zustand der Kanäle und Straßen hat in der Vergangenheit zu wiederholten Klagen und Be­schwerden seitens der Anwohner geführt. Seit 1983 hat die Stadt Herne mit der Eigentümerin Verhandlungen mit dem Ziel ge­führt, diese Anlagen ins städtische Eigentum und somit in die städtische Unterhaltung zu übernehmen.

 

Eine Übernahme der sanierungsbedürftigen Kanäle und Straßen konnte von der Stadt erst nach der Erneuerung dieser Anlagen  durch die Eigentümerin akzeptiert werden. 1994 ist ein bereits abgestimmter Übernahmevertrag wegen einer Umstrukturierung des Unternehmens von Hellweg-Liegenschaften nicht unterschrieben worden.

 

Auf Grund drohender Umweltbeeinträchtigungen infolge der immer maroder werdenden Kanalisation und sich häufender Bürgerbe­schwerden wird seit Mitte 1999 ein erneuter Übernahmeversuch unternommen. Beginnend mit einer differenzierten Recherche der Akten - sowie Faktenlage wurde ein Übernahmekonzept erarbeitet.

 

Im Dezember 1999 fanden erste Gespräche zwischen der Stadt Her­ne und der Hellweg Liegenschaften GmbH (Thyssen-Krupp Immobi­lien Management GmbH) statt. Die Vertreter von Thyssen-Krupp und Hellweg Liegenschaften haben die Absicht erklärt, die Kanä­le und Straßen der Siedlung Königsgrube zu sanieren und der Stadt Herne nach Fertigstellung zu übergeben.

 

Im Gegensatz zu den Regelungen in den vorangegangenen Ver­trägen wird die Planung, Bauausführung und Abrechnung der Bau­maßnahme durch Hellweg Liegenschaften erfolgen.

 

Der Vertragsentwurf 2000 sieht vor, dass die Stadt Herne die Kosten für die Grundstücksentwässerung, das heißt 70 % der Ge­samtkanalbaukosten, übernimmt. Die Straßenbaukosten werden von Hellweg Liegenschaften auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Mit der Planung und Durchführung der Maßnahme sind zwei Inge­nieurbüros von Hellweg Liegenschaften beauftragt worden.

 

In regelmäßigen Arbeitsgesprächen zwischen Hellweg Liegen­schaften, Thyssen-Krupp, den Ingenieurbüros und der Stadt Her­ne sind die Randbedingungen für die Erneuerung der Kanäle und Straße festgelegt worden. Es fanden Abstimmungsgespräche mit dem Denkmalschutz und dem Baumschutz statt.

 

Herr Schiller erläutert im Einzelnen die Sanierung der Kanali­sation in der Siedlung Königsgrube.

 

Herr Nelißen stellt die beabsichtigte Sanierung der Straßen vor. Es ist vorgesehen, die Straßen mit einer durchschnittli­chen Breite von 4,75 m anzulegen (Minimum 4,25 m, Maximum 5 m). Mit den Bauarbeiten soll zunächst in der Gustavstraße be­gonnen werden. Es folgt der Hasenhorst, die Eisenstraße und da­nach der Rest der Siedlung Königsgrube. Voraussichtlich soll mit den Arbeiten im Herbst 2001 begonnen werden. Als Bauzeit werden für die Kanal- und Straßenbauarbeiten insgesamt 12 Mona­te veranschlagt.

 

 

Herr Paulus fordert die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Anregungen und Bedenken zu dem geplanten Vorhaben vor­zutragen.

 

 

Heinz Schikorski, Eisenstraße 15

 

Herr Schikorski spricht sich dafür aus, die alten und kranken Bäume in der Siedlung zu entfernen, da sie eine Gefährdung der Anwohner darstellen. Er erkundigt sich, wie lange die Baumaß­nahme dauert.

 

 

Jörg Fischer, Friedastraße 5

 

Herr Fischer möchte wissen, welche Kosten auf die betroffenen Anwohner zukommen.

 

Herr Risthaus sagt dazu, dass zurzeit noch keine genauen Kos­ten feststehen. Es liegen Schätzungen vor, welche nach Erfah­rungswerten ermittelt wurden. Die Kosten werden im Interesse aller möglichst gering gehalten. Die Stadt Herne und Hellweg-Liegenschaften werden einen Teil der Kosten tragen.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen ca. 4,9 bis 5 Mio. DM, davon wird die Stadt Herne 1,1 Mio. DM tragen. Der Rest der Kosten wird umgelegt, d. h., die Anwohner und Hellweg-Liegen­schaften müssen diesen Betrag aufbringen. Die entsprechenden Kaufverträge enthalten hierzu Regelungen.

 

Herr Risthaus hat zur besseren Erläuterung Beispielsfälle er­rechnet. Er geht von 3 Modellfällen aus, und zwar ein kleines (ca. 190 qm), ein mittleres (ca. 425 cm) und ein großes (ca. 900 qm) Grundstück. Demnach muss für ein kleines Grundstück mit ca. 8.000,-- DM, für ein mittleres mit ca. 17.500,-- DM  und für  ein  großes Grundstück mit ca. 36.500,-- DM Belastung für die Grundstückseigentümer gerechnet werden. Herr Risthaus hofft jedoch, dass die Ausschreibungen noch günstigere Ergeb­nisse bringen werden.

 

In diese Berechnung muss jedoch der Kanalanschluss zum priva­ten Grundstück noch hinzugerechnet werden. Herr Risthaus geht in diesem Zusammenhang von 4.000,-- bis 5.000,-- DM zusätzlich aus. Der Umlageschlüssel von Hellweg-Liegenschaften für die An­wohner wird sich an die Erschließungssatzung der Stadt Herne anlehnen.

 

 

Peter-Olaf Kramer, Eisenstraße 9 a

 

Herr Kramer befürchtet, dass die Kostenverteilung entgegen der im Kaufvertrag dargelegten Bestimmungen durchgeführt wird (nach Frontmetern).

 

Herr Risthaus sagt dazu, dass der Frontmetermaßstab genommen werden wird.

 

Herr Kramer ist Eigentümer eines Eckgrundstückes und hat daher eine Straßenfront von 50 m. Herr Kramer findet dies ungerecht, da andere größere Grundstücke nur eine Straßenfront von 10 bis 12 m haben.

 

Herr Risthaus sagt, dass der Frontmetermaßstab analog der Er­schließungssatzung der Stadt Herne angewandt wird. Die Bürger sollen genau so behandelt werden, als wenn die Stadt Herne selbst die Maßnahme durchführt.

 

Herr Becker führt dazu aus, dass es nach der Erschließungssat­zung der Stadt Herne die Grundstücksfläche und die Ausnutzbar­keit des Grundstückes als Maßstab genommen werden.

 

Herr Risthaus räumt ein, dass er sich vertan habe. Es gilt na­türlich der Maßstab, der in der Erschließungssatzung der Stadt Herne angegeben ist.

 

Herr Kramer fragt, ob für die Straßenbauarbeiten mit Kosten­erstattungen aus Fördertöpfen des Denkmalschutzes zu rechnen ist.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass es keine Landesmittel für den Straßenausbau nach dem Denkmalschutz gibt. Im vorliegenden Fal­le ist es jedoch so, dass die Vorgaben des Denkmalschutzes beim Straßenbau zu einer Reduzierung der voraussichtlichen Kos­ten führen.

 

Herr Kramer weist darauf hin, dass viele Bäume oberflächennahe Wurzeln haben. Er befürchtet in diesem Zusammenhang Schwierig­keiten beim Ausbau.

 

Herr Schiller sagt dazu, dass mit einem geringstmöglichen Auf­wand versucht wird, die Straßen zu sanieren. Der Unternehmer hat natürlich eine Sorgfaltspflicht bei der Durchführung der Maßnahme. Eine 100-%ige Sicherheit, dass die Bäume nicht be­schädigt werden, gibt es jedoch nicht.

 

 

Elvira Heinemann, Eisenstraße 1 a

 

Frau Heinemann weist darauf hin, dass viele von den Linden al­tersbedingte Schäden aufweisen. Herr Nelißen sagt, dass nach der Baumschutzsatzung der Stadt Herne geschützte Bäume zu er­halten sind. Vorliegende Schäden müssen natürlich beseitigt werden.

 

Ein Bürger (Name unbekannt) erkundigt sich, wer die Pflege der Bäume übernehmen muss.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass die privaten Eigentümer für die Sanierung der Bäume aufkommen müssen. Natürlich müssen Ge­fahrenbäume entfernt oder saniert werden. Im Rahmen der ge­planten Sanierungsmaßnahme können jedoch nicht alle Bäume ent­fernt werden. Auf jeden Fall müssen gesunde Bäume stehen blei­ben. Wenn die sanierten Straßen in das Eigentum der Stadt Her­ne übergegangen sind, wird natürlich auch die Stadt Herne die Pflege der Straßenbäume übernehmen.

 

 

Frank Schellong, Eisenstraße 2

 

Herr Schellong fragt, warum sich die Stadt jetzt weigert, die Bäume zu pflegen.

 

Herr Paulus sagt dazu, dass die Stadt zurzeit nicht Eigentümer der Bäume ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die privaten Eigen­tümer für die Pflege der Bäume zuständig. Wenn die Straßenbäu­me in den Besitz der Stadt Herne übergegangen sind, wird die Pflege natürlich von der Stadt Herne durchgeführt.

 

 

Günter Varney, Eisenstraße 7 c

 

Herr Varney ist der Meinung, dass aufgrund der unterschied­lichen Ausgangslagen jeder Straßenzug individuell betrachtet werden muss. Hinsichtlich der Bäume gibt es bei den Anwohnern verschiedene Meinungen (Ärgernis/Erhalt). Er selbst ist der Meinung, dass an manchen Stellen die Bäume zu eng stehen. Im Rahmen der Sanierung soll bei Pflanzung von neuen Bäumen dar­auf geachtet werden, dass die Abstände nicht zu eng sind. Er möchte wissen, wer die Kosten für die Baumpflanzungen trägt. Die Oberflächengestaltung der Zufahrtstraßen ist für ihn auch ein wichtiges Thema.

 

Herr Nelißen sagt dazu, dass die Baumpflanzungen individuell nach der Straßensituation durchgeführt werden. Die Straßende­cke soll in Asphalt ausgeführt werden. Ein einheitliches Bild in der Siedlung ist sehr wichtig. Die Grundstückszufahrten wer­den natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern ge­pflastert.

 

 

Rolf Fabry, Friedastraße 18

 

Herr Fabry behauptet, dass vor seinem Haus ein gesunder Baum gefällt wurde. Der stehengebliebene Baumstumpf wurde bisher je­doch nicht entfernt (Unfallgefahr). Er ist hinsichtlich der ho­hen Gesamtkosten entsetzt und weist darauf hin, dass er beim Abschluss des privaten Kaufvertrages überfordert (Fach-Chinesi­chisch) war. Im Vertrag sei nicht von einer Erneuerung des Ka­nals die Rede gewesen.

 

Herr Terhoeven weist darauf hin, dass die Stadt Herne die Sa­nierung der Kanäle tragen wird, obwohl sie hierzu nicht ver­pflichtet ist. Hinsichtlich der Kaufverträge ist zu sagen, dass diese unter privaten Vertragspartnern abgeschlossen wur­den. Die Stadt Herne wurde hierzu nicht gefragt. Bei der Sanie­rung der Kanäle wird nur der Anteil, der auf die Straßenent­wässerung entfällt, auf die Anwohner umgelegt.

  

 

Frank Kolan, Gustavstraße 47 b

 

Herr Kolan fragt, ob die Kostenumlage nach den einzelnen Bauab­schnitten oder generell auf alle für die gesamte Siedlung um­gelegt wird.

 

Herr Risthaus sagt, dass die Siedlung als Gesamtanlage gesehen und die Abrechnung daher für den gesamten Block durchgeführt wird. Hellweg-Liegenschaften wird für eine Kostentransparenz sorgen und sämtliche Unterlagen und Angebote öffentlich zugäng­lich machen. Die Stadt Herne wird an dem Verfahren beteiligt werden.

 

 

Siegfried Richert, Hasenhorst 24 b

 

Herr Richert erkundigt sich, wie hoch die Kostenbeteiligung der Stadt Herne hinsichtlich der Kanalsanierung sein wird.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass die häuslichen Abwässer komp­lett übernommen werden. Der Anteil, welcher auf die Straßenent­wässerung fällt, wird auf die Anlieger umgelegt. Der Kanal wird als Mischsystem gebaut. Die einzelnen Anteile werden ex­akt ausgerechnet und dem Verursacher zugerechnet (Straßen­bau/Hausentwässerung).

 

Herr Becker erläutert, dass der Anteil des Straßenbaus an den Gesamtkosten ca. 3,3 Mio. DM betragen wird. Für den Kanalbau werden 1,6 Mio. DM veranschlagt. Der Anteil der Straßenent­wässerung beim Kanalbau wird ca. 30 % betragen (30 % von 1,6 Mio. DM = 520.000,-- DM). Demnach sind durch die Eigentümer und durch Hellweg-Liegenschaften insgesamt ca. 3,8 Mio. DM auf­zubringen.

 

Herr Fabry erinnert noch einmal an die Baumstümpfe, welche ein Unfallgefahr darstellen.

 

Herr Risthaus antwortet, dass die Bäume auf Veranlassung von Hellweg-Liegenschaften gefällt wurden, eine entsprechende Emp­fehlung der Stadt Herne (OR Stadtgrün) lag vor. Die Fällung wurde durch eine Fachfirma durchgeführt, welche auch den Auf­trag hatte, die Baumstümpfe zu entfernen. Er hat erst durch diese Bürgeranhörung erfahren, dass dies bisher noch nicht ge­schehen ist. Er wird dieser Sache umgehend nachgehen.

 

 

Hans-Jürgen Stecher, Eisenstraße 4 c

 

Herr Stecher erkundigt sich, in wieweit Eigentümer von Grünflä­chen für die Sanierung der Straßen und Kanäle herangezogen wer­den (Pferdekoppel, Kleingartenanlage).

 

Herr Risthaus antwortet, dass dies noch nicht im Einzelnen durchgerechnet wurde. Er geht jedoch davon aus, dass Freiflä­chen anders berechnet werden als Hausgrundstücke.

 

Frau Tschentscher sagt, dass die Kleingartenanlage Königsgru­ber Park sich wahrscheinlich nicht an den Kosten beteiligen muss. Sie wird dies im Einzelnen jedoch noch einmal nach der Erschließungssatzung der Stadt Herne prüfen.

 

Michael Godowski, Friedastraße 16

 

Herr Godowski erkundigt sich, welche Vorstellungen die Stadt Herne zu den Zahlungsmodalitäten hat. Herr Terhoeven weist dar­auf hin, dass die Abrechnung durch Hellweg-Liegenschaften durchgeführt wird.

 

Herr Risthaus sagt, dass die finanztechnische Abwicklung sich nach den Grundlagen der jeweiligen Kaufverträge richtet. Die Käufer der Häuser werden eine entsprechende Rechnung von Hell­weg-Liegenschaften bekommen. Er wird sich mit den Eigentümer zusammensetzen.

 

 

Detlef Steigauf, Hasenhorst 27 b

 

Herr Steigauf erkundigt sich, ob bei der Übernahme der Straßen durch die Stadt Herne ein Kaufpreis gezahlt wird.

 

Herr Risthaus weist darauf hin, dass bei entsprechenden Kauf­verträgen das Straßenland nicht berechnet wurde. Die Stadt Her­ne wird für die Übernahme des Straßenlandes keinen Kaufpreis zahlen.

 

 

Christine Ferchof, Magdeburger Straße 80 a

 

Frau Ferchof (Hannover Kolonie) erkundigt sich, wer die Rohre für die Hausanschlüsse verlegen wird.

 

Herr Schiller antwortet, dass diese Kosten von den jeweiligen Eigentümern getragen werden müssen. Die Arbeiten können jedoch auch von der beauftragten Firma durchgeführt werden.

 

Frau Ferchof erkundigt sich, welche Kosten Hellweg-Liegen­schaften übernehmen wird.

 

Herr Risthaus sagt dazu, dass dies von den jeweiligen Ver­trägen abhängig ist. Wenn erschließungsbeitragsfrei verkauft wurde, werden die Kosten für den Ausbau der Straßen von Hell­weg-Liegenschaften getragen.

 

 

Jörg Fischer, Friedastraße 5

 

Herr Fischer erkundigt sich, wie hoch der qm-Preis der Straßen­sanierung sein wird.

 

Herr Nelißen geht von einem qm-Preis von ca. 200,-- DM aus.

 

 

Jörg Künzel, Im Lakenbruch 5

 

Herr Künzel beschwert sich darüber, dass die Verwaltung (OR Stadtgrün) untätig blieb als er mitgeteilt hat, dass ein Baum krank ist.

 

Er sagt, dass es in der Siedlung Rentner und Arbeitslose gibt, die die voraussichtlichen Kosten nicht tragen können.

 

Herr Terhoeven weist darauf hin, dass die Bäume entsprechend den Vorschriften der Baumschutzsatzung natürlich beschnitten werden dürfen (der Kronenaufbau ist artspezifisch zu er­halten). Bei "Gefahr im Verzuge", d. h., ein Baum droht um­zufallen, können natürlich entsprechende Maßnahmen durch­geführt werden. Ansonsten ist ein Antrag zu stellen.

 

Hinsichtlich der Kosten hat die Verwaltung seit über 10 Jahren gewarnt und darauf hingewiesen, dass Kosten anfallen werden. Den Eigentümern wurde geraten, ihre Verträge durchzulesen. Die Verwaltung hat die zu erwartende Größenordnung immer genannt. Es muss bei der gegebenen Sachlage davon ausgegangen werden, dass die Käufer nicht erschlossene Grundstücke gekauft haben.

 

Herr Künzel fragt, was die Stadt unternehmen wird, wenn die Bürger sich gegen die Zahlungsverpflichtung wehren.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass die Stadt dann natürlich nichts machen wird. Die Stadt wird die Straßen und Kanäle nur dann übernehmen, wenn gewisse Mindeststandards eingehalten werden. In der Vergangenheit haben sich die Anlieger immer wieder an die Stadt gewandt und darauf gedrängt, dass endlich etwas in Hinsicht auf die Straßen und Kanäle passiert. Hinsichtlich der Kanäle ist die Stadt sogar ordnungsrechtlich verpflichtet, tä­tig zu werden (Umweltgefährdung).

 

Herr Risthaus räumt ein, dass die Kosten für die Betroffenen natürlich hoch sind. Er weist jedoch darauf hin, dass die Häu­ser in den letzten Jahren eine erhebliche Wertsteigerung erfah­ren haben. Die Infrastruktur der Siedlung muss unbedingt in Ordnung gebracht werden. Die Vorteile hiervon haben in erster Linie die Eigentümer.

 

 

Theodor Heihoff, Gustavstraße 27 b

 

Herr Heihoff erkundigt sich noch einmal nach dem qm-Preis für die Straßensanierung.

 

Herr Becker sagt, dass diese Kosten bei ca. 200,-- DM pro qm liegen werden.

 

 

Hans Schikorski, Eisenstraße 15

 

Herr Schikorski hat entdeckt, dass ein Vermessungstrupp Markie­rungen mit roter Farbe an den Bordsteinen vorgenommen hat. Er vermutet, dass dort die Rohre verlegt werden sollen.

 

Herr Nelißen antwortet, dass im Rahmen dieser Vermessungsarbei­ten alle 15 m ein Querschnitt durch die Straßen gelegt wurde.

 

 

Siegfried Richert, Hasenhorst 24 b

 

Herr Richert weist darauf hin, dass nach der Erschließungssat­zung seitens der Kommune ein 10-%iger Anteil der Kosten für An­liegerstraßen übernommen wird.

 

Herr Terhoeven sagt, dass die Stadt Herne als Haushaltssiche­rungsgemeinde die Straßen nur im fertigen Zustand ohne Kosten­beteiligung übernehmen kann. Die Kosten der Straßen müssen zu 100 % von den Anliegern getragen werden.

             

 

Ein Bürger (Anlieger der Friedastraße)

 

Ein Bürger weist auf die schwierige Parksituation in der Frie­dastraße hin. Die Anwohner der Westfalenstraße würden dort auch parken. Durch die Fällung der Bäume wurde die Parkraumsi­tuation dort etwas entspannt.

 

Herr Paulus sagt dazu, dass das Problem des knappen Parkraumes prinzipiell in der ganzen Stadt besteht. Auf einer öffent­lichen Verkehrsfläche kann jeder parken.

 

Herr Nelißen sagt, dass bei den neu zu pflanzenden Bäumen dar­auf geachtet wird, dass zwischen den Bäumen genug Platz für 2 parkende Autos sein wird.

 

 

Frau Becker, Hasenhorst 1

 

Frau Becker möchte wissen, ob im Hasenhorst zum Ausbau der Bür­gersteige von den Anliegern Teile ihrer Grundstücke weg­genommen werden.

 

Herr Nelißen verneint dies. Es wird eine Straßenbreite von 4,75 m angestrebt. Teilweise wird jedoch nur eine Breite von 4,25 m erreicht werden können (Bäume etc.). Die Straße wird in Form einer Mischfläche angelegt, so dass die Bürgersteige kein Hochbord erhalten. Die Siedlung soll verkehrsberuhigt werden, so dass die Autofahrer Schritttempo einhalten müssen.

 

 

Ein Bürger (Name unbekannt)

 

Ein Bürger schlägt vor, den Wendehammer an der Gustavstraße aus Kostengründen einzusparen. Die Müllabfuhr könnte auch vom Bochumer Stadtgebiet in die Gustavstraße einfahren.

 

Herr Terhoeven entgegnet, dass der Wendehammer (Ausbaustan­dard) für die Feuerwehr und die Müllfahrzeuge unbedingt er­forderlich ist. Er will diesen Punkt jedoch noch genau prüfen.

 

 

Günter Varney, Eisenstraße 7 c

 

Herr Varney spricht sich auch dafür aus, aus Kostengründen auf den Wendehammer zu verzichten (Zufahrt über die sogen. Hunds­weide). Er warnt außerdem davor, eine verkehrsberuhigte Zone (Zeichen StVO 325/326) auszuweisen, da dann nur noch auf extra gekennzeichneten Flächen geparkt werden kann.

 

Herr Risthaus sagt, dass der Wendehammer von der Stadt Herne gefordert wurde, da dieser für die Müllfahrzeuge unbedingt er­forderlich ist. Herr Terhoeven sichert noch einmal zu, die Sa­che zu prüfen.

 

 

Ursula Klinger, Hasenhorst 18 b

 

Frau Klinger erkundigt sich noch einmal nach den Abrechnungsmo­dalitäten.

 

Herr Risthaus sagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nach einem entsprechenden Maßstab (Erschließungssatzung der Stadt Herne) erfolgen wird.

 

Helmut Ziolkowski, Eisenstraße 4 d

 

Herr Ziolkowski sagt, dass vor seinem Haus 9 Linden stehen, welche teilweise krank sind. Er bittet bei Ersatzanpflanzungen größere Lücken zwischen den Bäumen vorzusehen.

 

 

Herr Severin

 

Herr Severin erkundigt sich wie und wann die Bezirksvertretung über den weiteren Verlauf der Angelegenheit informiert wird.

 

Herr Becker antwortet, dass die vorbereitenden Arbeiten noch bis ca. Februar/März 2001 dauern werden. Die entsprechenden Verträge werden wahrscheinlich in den Märzsitzungen den bürger­schaftlichen Gremien vorgelegt. Danach muss die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten durchgeführt werden. Mit dem Baube­ginn ist ca. im September 2001 zu rechnen.

 

 

Karl-Heinz Sobotta, Gustavstraße 6

 

Herr Sobotta fordert, dass jedem Hausbesitzer mitgeteilt wird, welche Kosten auf ihn zukommen.

 

Herr Risthaus sagt dazu, dass die Kosten noch nicht genau ge­nannt werden können. Zunächst müssten die Ausschreibungen durchgeführt werden. Die betroffenen Hauseigentümer werden na­türlich von Hellweg-Liegenschaften schriftlich über die anfal­lenden Kosten informiert.

 

 

Hans Jürgen Stecher, Eisenstraße 4 c

 

Herr Stecher schlägt ein 14-tägig wechselndes einseitiges Park­verbot für die Straßen in der Siedlung Königsgrube vor.

 

 

Jörg Fischer, Friedastraße 5

 

Herr Fischer erkundigt sich, ob bei den umzulegenden Kosten auch Anteile für Planungskosten der Stadt Herne und Hellweg-Liegenschaften enthalten sein werden.

 

Herr Risthaus verneint dies. Eigenleistungen der Stadt Herne oder Hellweg-Liegenschaften werden nicht in die Berechnung ein­fließen, sondern nur Fremdrechnungen.

 

Herr Becker sagt, dass die Stadt Herne und Hellweg-Liegen­schaften keine Planungskosten in Rechnung stellen werden.

 

 

2.      Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Mitteilungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

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Bezirksvorsteher  Schriftführer