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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am
25.01.2001 im Volkshaus Röhlinghausen, Am Alten Hof 28
Sitzungsdauer: 18.00 - 20.40 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Paulus
Schriftführung: Herr Reinholz
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Ansahl
Herr Barzik
Frau Boritzki
Herr Henning
Herr Hoffmeister
Frau Kleine Onnebrink
Herr Müller
Herr Paulus
Herr Schlender
Herr Schneider
Herr Schulte
Herr Severin
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bollmann
Frau Budde 18.00
- 19.35 Uhr
Frau Hock
Herr Lorych
Frau Lukas
Herr Schwanengel 18.00
- 18.40 Uhr
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von der Verwaltung:
Herr Stadtrat Terhoeven (Dezernat V)
Frau Lübeck-Meßmacher (Stadtamt 15)
Herr Reinholz (Stadtamt
15)
Herr Becker (Stadtamt
66)
Herr Moritz (Stadtamt
66)
Frau Tschentscher (Stadtamt
66)
als Gäste:
Herr Risthaus (Hellweg-Liegenschaften,
jetzt Thyssen-
Krupp Immobilien Management)
Herr Beckebaum (Hellweg-Liegenschaften,
jetzt Thyssen-
Krupp Immobilien Management)
Herr Schiller (Fa.
IBS - Ingenieur-Beratung-Schiller)
Herr Nelißen (Fa.
CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)
Herr Borgmann (Fa.
CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)
Herr Luig (Fa.
CTI - Consult-Team-Ing. GmbH)
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Bontempi
Herr Eichhorn
Frau Majchrzak
Herr Sagolla
Frau Tittel
Herr
Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
1. Sanierung der Kanäle
und Straßen in der Siedlung Königs-
grube
hier: Vorstellung der Kanal- und Straßenbauplanung
2. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
1. Sanierung
der Kanäle und Straßen in der Siedlung Königsgrube
hier: Vorstellung der
Kanal- und Straßenbauplanung
_____________________________________________________________
Herr
Becker und Herr Risthaus erläutern zunächst den Hintergrund der
Bürgeranhörung.
Demnach
handelt es sich bei den Kanälen und Straßen in der Kolonie Königsgrube um
private Anlagen im Eigentum der Hellweg Liegenschaften GmbH und Co. KG. Der
Zustand der Kanäle und Straßen hat in der Vergangenheit zu wiederholten Klagen
und Beschwerden seitens der Anwohner geführt. Seit 1983 hat die Stadt Herne
mit der Eigentümerin Verhandlungen mit dem Ziel geführt, diese Anlagen ins
städtische Eigentum und somit in die städtische Unterhaltung zu übernehmen.
Eine
Übernahme der sanierungsbedürftigen Kanäle und Straßen konnte von der Stadt
erst nach der Erneuerung dieser Anlagen
durch die Eigentümerin akzeptiert werden. 1994 ist ein bereits
abgestimmter Übernahmevertrag wegen einer Umstrukturierung des Unternehmens von
Hellweg-Liegenschaften nicht unterschrieben worden.
Auf
Grund drohender Umweltbeeinträchtigungen infolge der immer maroder werdenden
Kanalisation und sich häufender Bürgerbeschwerden wird seit Mitte 1999 ein
erneuter Übernahmeversuch unternommen. Beginnend mit einer differenzierten
Recherche der Akten - sowie Faktenlage wurde ein Übernahmekonzept erarbeitet.
Im
Dezember 1999 fanden erste Gespräche zwischen der Stadt Herne und der Hellweg
Liegenschaften GmbH (Thyssen-Krupp Immobilien Management GmbH) statt. Die
Vertreter von Thyssen-Krupp und Hellweg Liegenschaften haben die Absicht
erklärt, die Kanäle und Straßen der Siedlung Königsgrube zu sanieren und der
Stadt Herne nach Fertigstellung zu übergeben.
Im
Gegensatz zu den Regelungen in den vorangegangenen Verträgen wird die Planung,
Bauausführung und Abrechnung der Baumaßnahme durch Hellweg Liegenschaften
erfolgen.
Der
Vertragsentwurf 2000 sieht vor, dass die Stadt Herne die Kosten für die
Grundstücksentwässerung, das heißt 70 % der Gesamtkanalbaukosten, übernimmt.
Die Straßenbaukosten werden von Hellweg Liegenschaften auf die
Grundstückseigentümer umgelegt. Mit der Planung und Durchführung der Maßnahme
sind zwei Ingenieurbüros von Hellweg Liegenschaften beauftragt worden.
In
regelmäßigen Arbeitsgesprächen zwischen Hellweg Liegenschaften, Thyssen-Krupp,
den Ingenieurbüros und der Stadt Herne sind die Randbedingungen für die
Erneuerung der Kanäle und Straße festgelegt worden. Es fanden
Abstimmungsgespräche mit dem Denkmalschutz und dem Baumschutz statt.
Herr
Schiller erläutert im Einzelnen die Sanierung der Kanalisation in der Siedlung
Königsgrube.
Herr
Nelißen stellt die beabsichtigte Sanierung der Straßen vor. Es ist vorgesehen,
die Straßen mit einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m anzulegen (Minimum
4,25 m, Maximum 5 m). Mit den Bauarbeiten soll zunächst in der Gustavstraße begonnen
werden. Es folgt der Hasenhorst, die Eisenstraße und danach der Rest der
Siedlung Königsgrube. Voraussichtlich soll mit den Arbeiten im Herbst 2001
begonnen werden. Als Bauzeit werden für die Kanal- und Straßenbauarbeiten
insgesamt 12 Monate veranschlagt.
Herr
Paulus fordert die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Anregungen und
Bedenken zu dem geplanten Vorhaben vorzutragen.
Heinz Schikorski, Eisenstraße 15
Herr
Schikorski spricht sich dafür aus, die alten und kranken Bäume in der Siedlung
zu entfernen, da sie eine Gefährdung der Anwohner darstellen. Er erkundigt
sich, wie lange die Baumaßnahme dauert.
Jörg Fischer, Friedastraße 5
Herr
Fischer möchte wissen, welche Kosten auf die betroffenen Anwohner zukommen.
Herr
Risthaus sagt dazu, dass zurzeit noch keine genauen Kosten feststehen. Es
liegen Schätzungen vor, welche nach Erfahrungswerten ermittelt wurden. Die
Kosten werden im Interesse aller möglichst gering gehalten. Die Stadt Herne und
Hellweg-Liegenschaften werden einen Teil der Kosten tragen.
Die
Kosten der Gesamtmaßnahme betragen ca. 4,9 bis 5 Mio. DM, davon wird die Stadt
Herne 1,1 Mio. DM tragen. Der Rest der Kosten wird umgelegt, d. h., die Anwohner
und Hellweg-Liegenschaften müssen diesen Betrag aufbringen. Die entsprechenden
Kaufverträge enthalten hierzu Regelungen.
Herr
Risthaus hat zur besseren Erläuterung Beispielsfälle errechnet. Er geht von 3
Modellfällen aus, und zwar ein kleines (ca. 190 qm), ein mittleres (ca. 425 cm)
und ein großes (ca. 900 qm) Grundstück. Demnach muss für ein kleines Grundstück
mit ca. 8.000,-- DM, für ein mittleres mit ca. 17.500,-- DM und für ein großes
Grundstück mit ca. 36.500,-- DM Belastung für die Grundstückseigentümer
gerechnet werden. Herr Risthaus hofft jedoch, dass die Ausschreibungen noch
günstigere Ergebnisse bringen werden.
In
diese Berechnung muss jedoch der Kanalanschluss zum privaten Grundstück noch
hinzugerechnet werden. Herr Risthaus geht in diesem Zusammenhang von 4.000,--
bis 5.000,-- DM zusätzlich aus. Der Umlageschlüssel von Hellweg-Liegenschaften
für die Anwohner wird sich an die Erschließungssatzung der Stadt Herne
anlehnen.
Peter-Olaf Kramer, Eisenstraße 9 a
Herr
Kramer befürchtet, dass die Kostenverteilung entgegen der im Kaufvertrag
dargelegten Bestimmungen durchgeführt wird (nach Frontmetern).
Herr
Risthaus sagt dazu, dass der Frontmetermaßstab genommen werden wird.
Herr
Kramer ist Eigentümer eines Eckgrundstückes und hat daher eine Straßenfront von
50 m. Herr Kramer findet dies ungerecht, da andere größere Grundstücke nur eine
Straßenfront von 10 bis 12 m haben.
Herr
Risthaus sagt, dass der Frontmetermaßstab analog der Erschließungssatzung der
Stadt Herne angewandt wird. Die Bürger sollen genau so behandelt werden, als
wenn die Stadt Herne selbst die Maßnahme durchführt.
Herr
Becker führt dazu aus, dass es nach der Erschließungssatzung der Stadt Herne
die Grundstücksfläche und die Ausnutzbarkeit des Grundstückes als Maßstab
genommen werden.
Herr
Risthaus räumt ein, dass er sich vertan habe. Es gilt natürlich der Maßstab,
der in der Erschließungssatzung der Stadt Herne angegeben ist.
Herr
Kramer fragt, ob für die Straßenbauarbeiten mit Kostenerstattungen aus
Fördertöpfen des Denkmalschutzes zu rechnen ist.
Herr
Terhoeven antwortet, dass es keine Landesmittel für den Straßenausbau nach dem
Denkmalschutz gibt. Im vorliegenden Falle ist es jedoch so, dass die Vorgaben
des Denkmalschutzes beim Straßenbau zu einer Reduzierung der voraussichtlichen
Kosten führen.
Herr
Kramer weist darauf hin, dass viele Bäume oberflächennahe Wurzeln haben. Er
befürchtet in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten beim Ausbau.
Herr
Schiller sagt dazu, dass mit einem geringstmöglichen Aufwand versucht wird,
die Straßen zu sanieren. Der Unternehmer hat natürlich eine Sorgfaltspflicht
bei der Durchführung der Maßnahme. Eine 100-%ige Sicherheit, dass die Bäume
nicht beschädigt werden, gibt es jedoch nicht.
Elvira Heinemann, Eisenstraße 1 a
Frau
Heinemann weist darauf hin, dass viele von den Linden altersbedingte Schäden
aufweisen. Herr Nelißen sagt, dass nach der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
geschützte Bäume zu erhalten sind. Vorliegende Schäden müssen natürlich
beseitigt werden.
Ein
Bürger (Name unbekannt) erkundigt sich, wer die Pflege der Bäume übernehmen
muss.
Herr
Terhoeven antwortet, dass die privaten Eigentümer für die Sanierung der Bäume
aufkommen müssen. Natürlich müssen Gefahrenbäume entfernt oder saniert werden.
Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme können jedoch nicht alle Bäume entfernt
werden. Auf jeden Fall müssen gesunde Bäume stehen bleiben. Wenn die sanierten
Straßen in das Eigentum der Stadt Herne übergegangen sind, wird natürlich auch
die Stadt Herne die Pflege der Straßenbäume übernehmen.
Frank Schellong, Eisenstraße 2
Herr
Schellong fragt, warum sich die Stadt jetzt weigert, die Bäume zu pflegen.
Herr
Paulus sagt dazu, dass die Stadt zurzeit nicht Eigentümer der Bäume ist. Zum
jetzigen Zeitpunkt sind die privaten Eigentümer für die Pflege der Bäume
zuständig. Wenn die Straßenbäume in den Besitz der Stadt Herne übergegangen
sind, wird die Pflege natürlich von der Stadt Herne durchgeführt.
Günter Varney, Eisenstraße 7 c
Herr
Varney ist der Meinung, dass aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen
jeder Straßenzug individuell betrachtet werden muss. Hinsichtlich der Bäume
gibt es bei den Anwohnern verschiedene Meinungen (Ärgernis/Erhalt). Er selbst
ist der Meinung, dass an manchen Stellen die Bäume zu eng stehen. Im Rahmen der
Sanierung soll bei Pflanzung von neuen Bäumen darauf geachtet werden, dass die
Abstände nicht zu eng sind. Er möchte wissen, wer die Kosten für die
Baumpflanzungen trägt. Die Oberflächengestaltung der Zufahrtstraßen ist für ihn
auch ein wichtiges Thema.
Herr
Nelißen sagt dazu, dass die Baumpflanzungen individuell nach der
Straßensituation durchgeführt werden. Die Straßendecke soll in Asphalt
ausgeführt werden. Ein einheitliches Bild in der Siedlung ist sehr wichtig. Die
Grundstückszufahrten werden natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen
Eigentümern gepflastert.
Rolf Fabry, Friedastraße 18
Herr
Fabry behauptet, dass vor seinem Haus ein gesunder Baum gefällt wurde. Der
stehengebliebene Baumstumpf wurde bisher jedoch nicht entfernt (Unfallgefahr).
Er ist hinsichtlich der hohen Gesamtkosten entsetzt und weist darauf hin, dass
er beim Abschluss des privaten Kaufvertrages überfordert (Fach-Chinesichisch)
war. Im Vertrag sei nicht von einer Erneuerung des Kanals die Rede gewesen.
Herr
Terhoeven weist darauf hin, dass die Stadt Herne die Sanierung der Kanäle
tragen wird, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet ist. Hinsichtlich der
Kaufverträge ist zu sagen, dass diese unter privaten Vertragspartnern
abgeschlossen wurden. Die Stadt Herne wurde hierzu nicht gefragt. Bei der
Sanierung der Kanäle wird nur der Anteil, der auf die Straßenentwässerung
entfällt, auf die Anwohner umgelegt.
Frank Kolan, Gustavstraße 47 b
Herr
Kolan fragt, ob die Kostenumlage nach den einzelnen Bauabschnitten oder
generell auf alle für die gesamte Siedlung umgelegt wird.
Herr
Risthaus sagt, dass die Siedlung als Gesamtanlage gesehen und die Abrechnung
daher für den gesamten Block durchgeführt wird. Hellweg-Liegenschaften wird für
eine Kostentransparenz sorgen und sämtliche Unterlagen und Angebote öffentlich
zugänglich machen. Die Stadt Herne wird an dem Verfahren beteiligt werden.
Siegfried Richert, Hasenhorst 24 b
Herr
Richert erkundigt sich, wie hoch die Kostenbeteiligung der Stadt Herne
hinsichtlich der Kanalsanierung sein wird.
Herr
Terhoeven antwortet, dass die häuslichen Abwässer komplett übernommen werden.
Der Anteil, welcher auf die Straßenentwässerung fällt, wird auf die Anlieger
umgelegt. Der Kanal wird als Mischsystem gebaut. Die einzelnen Anteile werden
exakt ausgerechnet und dem Verursacher zugerechnet (Straßenbau/Hausentwässerung).
Herr
Becker erläutert, dass der Anteil des Straßenbaus an den Gesamtkosten ca. 3,3
Mio. DM betragen wird. Für den Kanalbau werden 1,6 Mio. DM veranschlagt. Der
Anteil der Straßenentwässerung beim Kanalbau wird ca. 30 % betragen (30 % von
1,6 Mio. DM = 520.000,-- DM). Demnach sind durch die Eigentümer und durch
Hellweg-Liegenschaften insgesamt ca. 3,8 Mio. DM aufzubringen.
Herr
Fabry erinnert noch einmal an die Baumstümpfe, welche ein Unfallgefahr
darstellen.
Herr
Risthaus antwortet, dass die Bäume auf Veranlassung von Hellweg-Liegenschaften
gefällt wurden, eine entsprechende Empfehlung der Stadt Herne (OR Stadtgrün)
lag vor. Die Fällung wurde durch eine Fachfirma durchgeführt, welche auch den
Auftrag hatte, die Baumstümpfe zu entfernen. Er hat erst durch diese
Bürgeranhörung erfahren, dass dies bisher noch nicht geschehen ist. Er wird
dieser Sache umgehend nachgehen.
Hans-Jürgen Stecher, Eisenstraße 4 c
Herr
Stecher erkundigt sich, in wieweit Eigentümer von Grünflächen für die
Sanierung der Straßen und Kanäle herangezogen werden (Pferdekoppel,
Kleingartenanlage).
Herr
Risthaus antwortet, dass dies noch nicht im Einzelnen durchgerechnet wurde. Er
geht jedoch davon aus, dass Freiflächen anders berechnet werden als
Hausgrundstücke.
Frau
Tschentscher sagt, dass die Kleingartenanlage Königsgruber Park sich
wahrscheinlich nicht an den Kosten beteiligen muss. Sie wird dies im Einzelnen
jedoch noch einmal nach der Erschließungssatzung der Stadt Herne prüfen.
Michael Godowski, Friedastraße 16
Herr
Godowski erkundigt sich, welche Vorstellungen die Stadt Herne zu den
Zahlungsmodalitäten hat. Herr Terhoeven weist darauf hin, dass die Abrechnung
durch Hellweg-Liegenschaften durchgeführt wird.
Herr
Risthaus sagt, dass die finanztechnische Abwicklung sich nach den Grundlagen
der jeweiligen Kaufverträge richtet. Die Käufer der Häuser werden eine
entsprechende Rechnung von Hellweg-Liegenschaften bekommen. Er wird sich mit
den Eigentümer zusammensetzen.
Detlef Steigauf, Hasenhorst 27 b
Herr
Steigauf erkundigt sich, ob bei der Übernahme der Straßen durch die Stadt Herne
ein Kaufpreis gezahlt wird.
Herr
Risthaus weist darauf hin, dass bei entsprechenden Kaufverträgen das
Straßenland nicht berechnet wurde. Die Stadt Herne wird für die Übernahme des
Straßenlandes keinen Kaufpreis zahlen.
Christine Ferchof, Magdeburger Straße 80 a
Frau
Ferchof (Hannover Kolonie) erkundigt sich, wer die Rohre für die Hausanschlüsse
verlegen wird.
Herr
Schiller antwortet, dass diese Kosten von den jeweiligen Eigentümern getragen
werden müssen. Die Arbeiten können jedoch auch von der beauftragten Firma
durchgeführt werden.
Frau
Ferchof erkundigt sich, welche Kosten Hellweg-Liegenschaften übernehmen wird.
Herr
Risthaus sagt dazu, dass dies von den jeweiligen Verträgen abhängig ist. Wenn
erschließungsbeitragsfrei verkauft wurde, werden die Kosten für den Ausbau der
Straßen von Hellweg-Liegenschaften getragen.
Jörg Fischer, Friedastraße 5
Herr
Fischer erkundigt sich, wie hoch der qm-Preis der Straßensanierung sein wird.
Herr
Nelißen geht von einem qm-Preis von ca. 200,-- DM aus.
Jörg Künzel, Im Lakenbruch 5
Herr
Künzel beschwert sich darüber, dass die Verwaltung (OR Stadtgrün) untätig blieb
als er mitgeteilt hat, dass ein Baum krank ist.
Er
sagt, dass es in der Siedlung Rentner und Arbeitslose gibt, die die
voraussichtlichen Kosten nicht tragen können.
Herr
Terhoeven weist darauf hin, dass die Bäume entsprechend den Vorschriften der
Baumschutzsatzung natürlich beschnitten werden dürfen (der Kronenaufbau ist
artspezifisch zu erhalten). Bei "Gefahr im Verzuge", d. h., ein Baum
droht umzufallen, können natürlich entsprechende Maßnahmen durchgeführt
werden. Ansonsten ist ein Antrag zu stellen.
Hinsichtlich
der Kosten hat die Verwaltung seit über 10 Jahren gewarnt und darauf
hingewiesen, dass Kosten anfallen werden. Den Eigentümern wurde geraten, ihre
Verträge durchzulesen. Die Verwaltung hat die zu erwartende Größenordnung immer
genannt. Es muss bei der gegebenen Sachlage davon ausgegangen werden, dass die
Käufer nicht erschlossene Grundstücke gekauft haben.
Herr
Künzel fragt, was die Stadt unternehmen wird, wenn die Bürger sich gegen die
Zahlungsverpflichtung wehren.
Herr
Terhoeven antwortet, dass die Stadt dann natürlich nichts machen wird. Die
Stadt wird die Straßen und Kanäle nur dann übernehmen, wenn gewisse
Mindeststandards eingehalten werden. In der Vergangenheit haben sich die
Anlieger immer wieder an die Stadt gewandt und darauf gedrängt, dass endlich
etwas in Hinsicht auf die Straßen und Kanäle passiert. Hinsichtlich der Kanäle
ist die Stadt sogar ordnungsrechtlich verpflichtet, tätig zu werden
(Umweltgefährdung).
Herr
Risthaus räumt ein, dass die Kosten für die Betroffenen natürlich hoch sind. Er
weist jedoch darauf hin, dass die Häuser in den letzten Jahren eine erhebliche
Wertsteigerung erfahren haben. Die Infrastruktur der Siedlung muss unbedingt
in Ordnung gebracht werden. Die Vorteile hiervon haben in erster Linie die
Eigentümer.
Theodor Heihoff, Gustavstraße 27 b
Herr
Heihoff erkundigt sich noch einmal nach dem qm-Preis für die Straßensanierung.
Herr
Becker sagt, dass diese Kosten bei ca. 200,-- DM pro qm liegen werden.
Hans Schikorski, Eisenstraße 15
Herr
Schikorski hat entdeckt, dass ein Vermessungstrupp Markierungen mit roter
Farbe an den Bordsteinen vorgenommen hat. Er vermutet, dass dort die Rohre
verlegt werden sollen.
Herr
Nelißen antwortet, dass im Rahmen dieser Vermessungsarbeiten alle 15 m ein
Querschnitt durch die Straßen gelegt wurde.
Siegfried Richert, Hasenhorst 24 b
Herr
Richert weist darauf hin, dass nach der Erschließungssatzung seitens der
Kommune ein 10-%iger Anteil der Kosten für Anliegerstraßen übernommen wird.
Herr
Terhoeven sagt, dass die Stadt Herne als Haushaltssicherungsgemeinde die Straßen
nur im fertigen Zustand ohne Kostenbeteiligung übernehmen kann. Die Kosten der
Straßen müssen zu 100 % von den Anliegern getragen werden.
Ein Bürger (Anlieger der Friedastraße)
Ein
Bürger weist auf die schwierige Parksituation in der Friedastraße hin. Die
Anwohner der Westfalenstraße würden dort auch parken. Durch die Fällung der
Bäume wurde die Parkraumsituation dort etwas entspannt.
Herr
Paulus sagt dazu, dass das Problem des knappen Parkraumes prinzipiell in der
ganzen Stadt besteht. Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche kann jeder parken.
Herr
Nelißen sagt, dass bei den neu zu pflanzenden Bäumen darauf geachtet wird,
dass zwischen den Bäumen genug Platz für 2 parkende Autos sein wird.
Frau Becker, Hasenhorst 1
Frau
Becker möchte wissen, ob im Hasenhorst zum Ausbau der Bürgersteige von den
Anliegern Teile ihrer Grundstücke weggenommen werden.
Herr
Nelißen verneint dies. Es wird eine Straßenbreite von 4,75 m angestrebt. Teilweise
wird jedoch nur eine Breite von 4,25 m erreicht werden können (Bäume etc.). Die
Straße wird in Form einer Mischfläche angelegt, so dass die Bürgersteige kein
Hochbord erhalten. Die Siedlung soll verkehrsberuhigt werden, so dass die
Autofahrer Schritttempo einhalten müssen.
Ein Bürger (Name unbekannt)
Ein
Bürger schlägt vor, den Wendehammer an der Gustavstraße aus Kostengründen
einzusparen. Die Müllabfuhr könnte auch vom Bochumer Stadtgebiet in die
Gustavstraße einfahren.
Herr
Terhoeven entgegnet, dass der Wendehammer (Ausbaustandard) für die Feuerwehr
und die Müllfahrzeuge unbedingt erforderlich ist. Er will diesen Punkt jedoch
noch genau prüfen.
Günter Varney, Eisenstraße 7 c
Herr
Varney spricht sich auch dafür aus, aus Kostengründen auf den Wendehammer zu
verzichten (Zufahrt über die sogen. Hundsweide). Er warnt außerdem davor, eine
verkehrsberuhigte Zone (Zeichen StVO 325/326) auszuweisen, da dann nur noch auf
extra gekennzeichneten Flächen geparkt werden kann.
Herr
Risthaus sagt, dass der Wendehammer von der Stadt Herne gefordert wurde, da
dieser für die Müllfahrzeuge unbedingt erforderlich ist. Herr Terhoeven
sichert noch einmal zu, die Sache zu prüfen.
Ursula Klinger, Hasenhorst 18 b
Frau
Klinger erkundigt sich noch einmal nach den Abrechnungsmodalitäten.
Herr
Risthaus sagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nach einem entsprechenden
Maßstab (Erschließungssatzung der Stadt Herne) erfolgen wird.
Helmut Ziolkowski, Eisenstraße 4 d
Herr
Ziolkowski sagt, dass vor seinem Haus 9 Linden stehen, welche teilweise krank
sind. Er bittet bei Ersatzanpflanzungen größere Lücken zwischen den Bäumen
vorzusehen.
Herr Severin
Herr
Severin erkundigt sich wie und wann die Bezirksvertretung über den weiteren
Verlauf der Angelegenheit informiert wird.
Herr
Becker antwortet, dass die vorbereitenden Arbeiten noch bis ca. Februar/März
2001 dauern werden. Die entsprechenden Verträge werden wahrscheinlich in den
Märzsitzungen den bürgerschaftlichen Gremien vorgelegt. Danach muss die
Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten durchgeführt werden. Mit dem Baubeginn
ist ca. im September 2001 zu rechnen.
Karl-Heinz Sobotta, Gustavstraße 6
Herr
Sobotta fordert, dass jedem Hausbesitzer mitgeteilt wird, welche Kosten auf ihn
zukommen.
Herr
Risthaus sagt dazu, dass die Kosten noch nicht genau genannt werden können.
Zunächst müssten die Ausschreibungen durchgeführt werden. Die betroffenen
Hauseigentümer werden natürlich von Hellweg-Liegenschaften schriftlich über
die anfallenden Kosten informiert.
Hans Jürgen Stecher, Eisenstraße 4 c
Herr
Stecher schlägt ein 14-tägig wechselndes einseitiges Parkverbot für die
Straßen in der Siedlung Königsgrube vor.
Jörg Fischer, Friedastraße 5
Herr
Fischer erkundigt sich, ob bei den umzulegenden Kosten auch Anteile für
Planungskosten der Stadt Herne und Hellweg-Liegenschaften enthalten sein
werden.
Herr
Risthaus verneint dies. Eigenleistungen der Stadt Herne oder
Hellweg-Liegenschaften werden nicht in die Berechnung einfließen, sondern nur
Fremdrechnungen.
Herr
Becker sagt, dass die Stadt Herne und Hellweg-Liegenschaften keine
Planungskosten in Rechnung stellen werden.
2. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Mitteilungen
liegen nicht vor.
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Bezirksvorsteher Schriftführer