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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am
28.09.2000 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.30 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Paulus
Schriftführung: Frau Darnieder
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Ansahl
Herr Barzik
Herr Bontempi
Frau Boritzki
Herr Eichhorn
Herr Henning
Herr Hoffmeister
Frau Kleine Onnebrink
Frau Majchrzak
Herr Müller
Herr Paulus
Herr Sagolla
Herr Schlender 16.08
- 19.30 Uhr TOP 1
tlw.
Herr Schneider
Herr Schulte
Herr Severin
Frau Tittel
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bollmann
Herr Ixert
Frau Lukas
Frau Schulte
Herr Schulz
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von der Verwaltung:
Herr Stadtdirektor Bornfelder 16.00 - 18.08 Uhr
Frau Darnieder Stadtamt
15
Herr Grimm Stadtamt
15
Herr Reinholz Stadtamt
15
Herr Ulbrich Stadtamt
15
Herr Nobert Stadtamt
18 16.00 - 18.40
Uhr
Herr Worok Stadtamt
20 16.00 - 18.08
Uhr
Herr Seppmann Stadtamt
40 16.00 - 18.10
Uhr
Herr Michalak Stadtamt
52 16.00 - 18.08
Uhr
Herr Kaemper Stadtamt
65
Herr Becker Stadtamt
66 16.10 - 18.35
Uhr
Herr Kammann OR
Stadtgrün 16.00 -
18.55 Uhr
Herr Bezirksvorsteher
Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Grimm schlägt für die Verwaltung vor, die
Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung um den Punkt
Vergabe eines Auftrages
zur Kanalerneuerung in der Marienstraße - Stadtbezirk Eickel -
(Vorl.Nr.: 2000.833)
zu erweitern und als TOP 2 zu behandeln.Es werden
keine Einwände erhoben.
Somit ergibt sich folgende:
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Schulbegehung
der Bezirksvertretung Eickel
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -
2. Haushaltsplan
2001
3. Verkehrssicherheit
Am Bollwerk/Hannover Straße/ Westfalenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Henning vom 18.08.2000 -
4. Aktion
Saubere Stadt - Müllsammelaktion in Eickel -
5. Ablagerung
von toten Hühnern und Pferdemist auf der Ackerfläche "Lohofer Feld"
- Anfrage der
Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -
6. Bürgereingabe
zur Einrichtung einer Parkplatzfläche an
der
Kleingartenanlage Wanne-Süd;
Stadtverband
der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.,
Bethelstraße
5, 44649 Herne
7. Aufstellung
neuer Abfallkörbe Bereich Dorneburger Park und Aufstellung der Bänke
- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink
vom
8. Renovierungs-
bzw. Reparaturarbeiten im Dorneburger Park
- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink
vom
9. Privater
Parkplatz auf der östlichen Seite der Burgstraße zwischen Hauptstraße und
Lohofstraße (ehemaliger "Hill-Parkplatz")
- Anfrage der
Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -
10. Renovierungsarbeiten am
Dach der Realschule An der Burg
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -
11. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Sachstandsbericht
über die Dachsanierung an der Realschule an der Burg, Burgstraße 71,
Stadtbezirk Eickel
2. Vergabe
eines Auftrages zur Kanalerneuerung in der Marienstraße - Stadtbezirk Eickel
3. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Schulbegehung
der Bezirksvertretung Eickel
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.813 -
Vor
den Sommerferien sind Schulen durch die Bezirksvertretung Eickel besucht
worden. Bei diesen Besuchen wurden Anregungen und Wünsche seitens dieser
Schulen geäußert (baul. Zustand, Schulmöbel etc.). Diese Wünsche und Anregungen
wurden in Protokollen festgehalten.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche
Anregungen und Wünsche wurden bisher aufgenommen, welche Maßnahmen wurden
ergriffen?
2. Welche
Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung kurzfristig oder langfristig
durchzuführen?
3. Werden im
Haushalt 2001 oder später Geldmittel für irgendwelche Maßnahmen
bereitgestellt?
Herr
Seppmann erklärt, dass diese Anfrage erst detailliert beantwortet werden kann,
wenn sämtliche Schulbegehungen erfolgt und die entsprechenden Stellungnahmen
der Fachämter eingegangen sind. Dies wurde so mit dem Protokollführer für die
Schulbegehungen, Herrn Reinholz, abgestimmt. Es wird dann ein umfangreiches
Gesamtprotokoll erstellt, dass unverzüglich der Bezirksvertretung übersandt
wird.
Vorab
kann er aber schon folgende Mitteilungen geben:
Es
ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr alle Grundschulen mit Computer
auszustatten.
Für
die Realschule An der Burg sollen in möglichst kurzer Zeit 50 Schülertische
beschafft werden.
Eine
Überprüfung des Informatikraums der v. g. Realschule hat ergeben, dass eine
Aufrüstung oder Reparatur des Netzwerkes unwirtschaftlich wäre. Nunmehr muss
geprüft werden, inwieweit neue Computer angeschafft werden können. Für das
Investitionsjahr 2002 ist bereits eine Komplettausstattung vorgesehen.
Für
die Aussensportanlage der Grundschule Süd konnten bislang keine Gelder
beschafft werden; nunmehr werden andere Finanzierungsformen geprüft.
Herr
Bontempi ist mit dieser Beantwortung zufrieden, da diese Anfrage nur deswegen
gestellt wurde, um eventuell noch Haushaltsmittel beantragen zu können.
Frau
Boritzki erklärt, dass bei der Begehung der Grundschule Eickeler Park geäußert
wurde, dass der Schulbus für den Sportunterricht nicht mehr fahren würde und
bittet Herrn Seppmann um Aufklärung.
Herr
Seppmann erwidert, dass er diese Aussage nicht nachvollziehen kann, da der Bus
einmal wöchentlich zur ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Turnhalle) fährt.
1996
hatten sich die Verwaltung und die bürgerschaftlichen Gremien mit der
Grenzänderung für Schülerbeförderung befasst. Die Grundschule Eickeler Park
stellt eine Besonderheit dar, da der Weg eine gewisse Gefahr in sich birgt;
daher wird hier weiterhin der Buseinsatz erfolgen.
Herr
Eichhorn fragt, ob der Bus nur eine Klasse fährt oder jede Klasse einmal.
Herr
Seppmann antwortet, dass der Bus am Donnerstag in der 5. und 6. Stunde eine
Klasse zur Turnhalle befördert.
Da
der übrige Sportunterricht an der Gustav-Adolf-Schule und der Realschule
verrichtet wird, zu denen die Kinder zu Fuss gehen müssen, fragt Herr Bollmann,
ob die Schule mehrmals zur Albert-Schweitzer-Schule oder lieber in die
"Nachbarschulen" wollte.
Herr
Seppmann kann diese Frage ohne Nachprüfung nicht beantworten, sagt aber, dass
die Schulleiter direkt mit den Sportstätten eine entsprechende Belegung
abstimmen. Diese Abstimmung erfolgt jährlich neu.
2.
Haushaltsplan 2001
- Vorlage Nr. 2000.763 -
Herr
Schulte beantragt, im Vermögenshaushalt, folgende Änderung vorzunehmen, über
die Herr Paulus abstimmen lässt:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, die im Haushalt 2000 für 2001 vorgesehene Generalsanierung
der Heizungsanlage der Freiherr vom Stein Grundschule (Haushaltsstelle
210.961/407/4) in den Ansatz 2001 des Haushalts 2001 vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Frau
Majchrzak beantragt folgende Änderung im Vermögenshaushalt, über die Herr
Paulus abstimmen lässt:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, im Unterabschnitt
210 des Vermögenshaushalts 2001 eine Haushaltsstelle -Sporthalle Grundschule am
Eickeler Park (Planungskosten)- einzurichten und in der Finanzplanung im Jahre
2004 mit 50.000,-- DM auszustatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Herr
Schulte stellt folgenden Änderungsantrag, über den Herr Paulus abstimmen lässt:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Haushalt
2000 vorgesehene Haushaltsstelle 215.941/403/3 -Generalsanierung der
Gustav-Adolf-Schule 2001 - 2003 in den Haushalt 2003 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Herr
Eichhorn beantragt folgende Änderung, über die wie folgt abgestimmt wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Neueinrichtung
der bereits im Haushalt 2000 vorhandenen Haushaltsstelle 215.960/420/7 für die
Grundsanierung der Heizungsanlage für die Freiherr vom Stein Hauptschule für
die Finanzplanung 2002; sie soll wieder mit 477.500,-- DM ausgestattet sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Nunmehr
lässt Herr Paulus über den Gesamtbeschluss mit den v. g. Änderungsbeschlüssen
abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus
haltsplan
2001 unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung
gefassten
Beschlüsse zu beschließen, soweit
die Festset
zungen
in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fal
len.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
3. Verkehrssicherheit
Am Bollwerk/Hannover Straße/ Westfalenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Henning vom 18.08.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.696 -
Nachdem
nach mehreren leichteren Unfällen in der ersten Jahreshälfte es Ende Juli zu
einem schweren Unfall kam, wandten sich anwohnende Bürger mit ihren Sorgen um
die Verkehrssicherheit in diesem Bereich an Mitglieder der Bezirksvertretung.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Kann
evtl. die Verkehrssicherheit in o. g. Bereich durch gewisse bauliche Maßnahmen
"entschärft" werden?
Herr
Becker macht folgende Ausführungen:
Die
vorgeschlagene Gestaltung mit Blumenkübeln kommt nur in verkehrsberuhigten
Bereichen zur Anwendung. Aus Sicherheitsgründen kann auf einer normal
ausgebauten Fahrbahn keine Aufstellung erfolgen. Gleichzeitig muss darauf
hingewiesen werden, dass "Amokfahrten", wie im vorliegenden Fall,
auch durch zusätzliche Beschilderung oder bauliche Maßnahmen nicht zu
verhindern sind.
Zu
den vorgeschlagenen Aufpflasterungen merkt er an, dass diese mit 30.000,-- DM
doch sehr kostenintensiv sind.
Von
Bodenschwellen, wie auf Bochumer Gebiet, rät er u. a. aufgrund der
Lärmbelästigungen für die Anwohner ab.
Aufgrund
o. g. Anfrage wurde der Polizeipräsident in Bochum angeschrieben mit der Bitte,
in diesem Straßenzug verstärkt Verkehrskontrollen durchzuführen mit dem Ziel,
das rücksichtslose Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer zu unterbinden.
Herr
Henning macht den Vorschlag, ein Schild "abknickende Vorfahrt" von
der Straße Am Bollwerk in die Eisenstraße zu installieren; des Weiteren sollte
ein Stop-Schild vor der Eisenstraße (von Bochum kommend) aufgestellt werden.
Herr
Becker sagt eine Überprüfung zu.
4. Aktion Saubere Stadt - Müllsammelaktion
in Eickel -
- Vorlage Nr. 2000.798 -
Die
Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplante
Müllsammelaktion am 20. und 21. Oktober 2000 zur Kenntnis.
5. Ablagerung
von toten Hühnern und Pferdemist auf der Ackerfläche "Lohofer Feld"
- Anfrage der
Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.807 -
Auf
dem "Lohofer Feld" wurden von dem diese Ackerfläche bewirtschaftenden
Landwirt Anfang September tote Hühner entsorgt. Auch die geübte
"Düngepraxis" mit Pferdemist und vermutlich auch Gülle stieß durch
die damit verbundene Geruchsbelästigung und Fliegenplage bei den Anwohnern auf
Kritik.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche
Feststellungen und Maßnahmen hat die Verwaltung in der o. g. Angelegenheit
bisher getroffen?
2. Wer ist der
Verursacher?
3. Welche
Vorschriften sind zum Schutze der Anwohner beim Aufbringen von Mist und Gülle
auf Ackerflächen einzuhalten?
Herr
Reinholz beantwortet die Anfrage folgendermaßen:
Am
05.09.2000 beschwerten sich mehrere Anwohner des Lohofer Feldes darüber, dass
seit Tagen Tierkörper auf dem Feld entsorgt werden und dadurch eine
Fliegenplage und Geruchsbelästigung entstanden sind.
Die
Verwaltung veranlasste daraufhin die Entsorgung der Tierkadaver (6 Hühner).
Auch wurde das Veterinäramt Bochum in Kenntnis gesetzt. Die in Frage kommenden
landwirtschaftlichen Betriebe wurden von dort überprüft; tierseuchenhygienische
Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.
Die
unsachgemäße Entsorgung der Hühner stellt einen Verstoß gegen das
Tierkörperbeseitigungsgesetz dar. Ein entsprechendes
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den vermutlichen Verursacher
eingeleitet.
Der
Name des Verursachers kann nur im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung genannt
werden.
Herr
Nobert erklärt Folgendes zur Frage 3:
Für
die Aufbringung von Mist und Gülle auf Ackerflächen sind insbesondere die
Düngeverordnung und das Landes-Immissionsschutzgesetz zu beachten. Während die
Düngeverordnung Rege-
lungen zum Schutz von
Boden und Grundwasser enthält, sollen sonstige
schädliche Umwelteinwirkungen wie Geruchsbelästigungen nach dem
Landes-Immissionsschutzgesetz vermieden werden.
Für
den unmittelbaren Anlieger ist von Bedeutung, dass nach der Düngeverordnung Gülle,
Jauche, Geflügelkot oder flüssige Sekundärrohstoffdünger auf unbestelltem
Ackerland unverzüglich einzuarbeiten sind. In der Zeit vom 15. November bis
15. Januar dürfen diese Düngemittel grundsätzlich nicht aufgebracht werden.
Pferdemist
darf nach einer Vorrotte über einen längeren Zeitraum auf einer wasserrechtlich
geeigneten Fläche auf unbefestigtem Untergrund aufgebracht werden.
Daneben
soll sich nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz jeder so verhalten, dass
schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen
des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.
Frau
Boritzki möcht wissen, ob der Landwirt mehrmals täglich Gülle aufbringen darf.
Herr
Nobert entgegnet, dass dies in der Zeit vom 16. Januar bis 14. November nicht
verboten ist.
Frau
Boritzki fragt, ob die Besitzer der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die
durch sie verunreinigten Straßen und Gehwege nicht wieder reinigen müssen.
Herr
Nobert antwortet, dass natürlich eine Reinigung erfolgen muss.
Herr
Barzik fragt, ob auch die Hühnerkadaver selbst untersucht wurden.
Herr
Reinholz verneint dies, worauf Herr Barzik bittet, den Grund für die
"Nicht-Untersuchung" in einer der nächsten Mitteilungen bekannt zu
geben.
6. Bürgereingabe
zur Einrichtung einer Parkplatzfläche an
der
Kleingartenanlage Wanne-Süd;
Stadtverband
der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.,
Bethelstraße
5, 44649 Herne
- Vorlage Nr. 2000.787 -
Die
Bezirkvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Aufstellung
neuer Abfallkörbe Bereich Dorneburger Park und Aufstellung der Bänke
-
Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom
-
Vorlage Nr. 2000.814 -
Sofern
Sitzgelegenheiten vorhanden sind, wird der Bereich des Dorneburger Parks von
vielen Parkbesuchern aufgesucht. Die im Park vorhandenen Abfallkörbe sind
dadurch stets gefüllt und für Möwen und Tauben ein willkommener Ort zum
"stöbern".
Im
Umkreis dieser Abfallkörbe sieht es dadurch immer sehr "unappetitlich"
aus.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wäre es
möglich, die vorhandenen Abfallkörbe (oben offen) durch abgedeckte
auszutauschen?
2. Wann werden
die abmontierten Bänke wieder aufgestellt?
3. Warum
wurden diese Bänke abmontiert?
4. Besteht die
Möglichkeit, an allen Bänken Abfallkörbe aufzustellen?
Herr
Kammann antwortet, dass die Verwaltung dazu übergeht, die offenen
Abfallbehälter durch abgedeckte Behälter zu ersetzen.
Allerdings
wird dies in den Parkanlagen der Stadt Herne vorrangig dort praktiziert, wo
mehrere kleine Behälter gegen wenige größere ersetzt werden können. Die
größeren Behälter werden grundsätzlich mit Abdeckung beschafft und eingebaut.
Die Abdeckung hat den Vorteil, dass es nicht in den Behälter hineinregnet und
dadurch eine saubere Leerung ermöglicht wird.
Der
Grund für die Reduzierung der Abfallbehälter liegt darin, dass die
Abfallbehälter-Touren schneller abgewickelt werden können. Im konkreten Fall
des Dorneburger Parkes ist eine Reduzierung der Behälter jedoch nicht möglich.
Somit war der Austausch der offenen gegen abgedeckte Behälter auch nicht
vorgesehen.
Zu
den abmontierten Bänken merkt Herr Kammann an, dass eine erneute Aufstellung
vorerst nicht vorgesehen ist.
Anwohnerbeschwerden
hatten zu diesem Abbau geführt. In einem Fall wurde eine Bank aus der
Verankerung gerissen und einem Kleingärtner in die Frühbeetkästen geworfen.
Des
Weiteren hatten sich Treffpunkte von Nichtsesshaften an den betroffenen Bänken
gebildet.
Zur
letzten Frage erwidert Herr Kammann, dass eine Erhöhung der
Abfallbehälterstandorte nicht notwendig erscheint.
Frau
Kleine Onnebrink erklärt, dass gerade im Bereich der Bänke Abfall entsteht und
man doch dort wenigstens Abfallkörbe anbringen sollte. Man kann doch die Körbe,
die bei den abmontierten Bänken stehen, "umsetzen". Des
Weiteren wird am
Teich-Bereich durch
die Vögel der Unrat aus den Abfallkörben
herausgepickt; hier
wären abgedeckte Behälter sinnvoll.
Im
Bereich des Spielberges wurden Baumstämme als Sitzmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche gelegt; auch hier sollten Abfallkörbe angebracht werden.
Herr
Kammann sagt eine Überprüfung zu.
8. Renovierungs-
bzw. Reparaturarbeiten im Dorneburger Park
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom
- Vorlage Nr. 2000.816 -
Im
Sommer des Jahres 1999 wurde durch die Beschäftigungsgesellschaft ein
Spielplatzsofortprogramm mit Zustimmung der Bezirksvertretung durchgeführt.
Seit einiger Zeit werden wieder Arbeiten in diesem Bereich getätigt.
Ich
bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche Notwendigkeit liegt für diese Arbeiten vor?
2.
Wer führt diese Maßnahme durch?
3.
Wie hoch sind die neuerlichen Kosten? (eventuell nicht
öffentlicher
Teil)
4.
Hätte man die Bezirksvertretung über diese Maßnahme unter
richten
müssen?
5.
Warum wurde die große Schaukelmatte entfernt?
Herr
Kammann gibt folgende Stellungnahme ab:
Im
Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes im Dorneburger Park wurde durch die
Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf eine intensive Kinderbeteiligung durchgeführt.
Auch die Standortfrage ist diskutiert worden. Letztendlich entschied man sich,
trotz Bedenken, für den jetzigen Standort. Es stellte sich aber heraus, dass
hier häufig unregelmäßig erscheinende und massive Vandalismusschäden zu
verzeichnen sind.
Die
Schaukelkombination und das Trampolin, hier die Fallschutzplattenumrandung,
waren immer wieder beschädigt und zerstört worden. Nach mehrmaliger Reparatur
und Ersatzbeschaffung von Geräteteilen wurde beschlossen, die Schaukelkombination
an eine andere Stelle, und zwar auf den Spielplatz "Auf der Wilbe"
umzusetzen. Auf diesem Spielplatz mussten vor kurzem einige Geräte abgebaut
werden, weil sie nicht mehr verkehrssicher waren.
Die
Maßnahme wird von Auszubildenden der Fachverwaltung durchgeführt. Es fallen Materialkosten
für Zement und Sand (Fundamente) sowie Personalkosten für die Auszubildenden
an.
Gemäß
der allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
entscheidet die Bezirksvertretung über Ausgestaltung von Grün- und Parkanlagen
soweit diese Maßnahmen Kosten von 20.000,-- DM und mehr verursachen. Dies ist
hier nicht der Fall. Unabhängig davon hätte allerdings eine schriftliche
Mitteilung über die Maßnahme gegeben werden können, was aber leider
unterblieben ist.
Zur
Schaukelmatte merkt Herr Kammann an, dass diese Matte ein Bestandteil der zum
Spielplatz "Auf der Wilbe" umgesetzten Schaukelkombination ist und
somit nicht im Dorneburger Park verbleiben konnte.
Frau
Kleine Onnebrink zeigte sich sehr befremdet über die Aussage, dass die
Schaukelkombination aufgrund von Vandalismusschäden abgebaut wurde. Sie ist
fast jeden Tag in dem Park und hat keinerlei Schäden festgestellt. Das Gerät
wurde sehr gut von den Kindern angenommen. Wenn die Kombination doch solche Vandalismusschäden
aufweist, warum wird sie dann wieder auf dem Spielplatz "Auf der
Wilbe" installiert?
Herr
Kammann sagt diesbezüglich eine nochmalige Prüfung zu.
9. Privater
Parkplatz auf der östlichen Seite der Burgstraße zwischen Hauptstraße und
Lohofstraße (ehemaliger "Hill-Parkplatz")
- Anfrage der
Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.805 -
In
der Eickeler Bevölkerung geht zurzeit das Gerücht um, dass der o.g. private
Parkplatz bebaut werden soll. Dieser Parkplatz hat jedoch bei der
Parkplatz-Versorgung des Eickeler Kernbereiches eine wichtige Funktion. Ein
Wegfall dieses Parkplatzes würde die dort ansässigen Geschäfte weiter
schwächen.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegt der
Verwaltung ein entsprechender Bauantrag oder eine Voranfrage vor?
2. Wenn ja,
wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit einer Bebauung auf dem
genannten Grundstück?
3. Müssen
ggfs. Ersatzparkplätze vom Antragsteller geschaffen werden?
Herr
Reinholz gibt folgende Antwort:
Es
liegt der Verwaltung weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage vor.
Allerdings hat die Grundstückseigentümerin am 29.02.2000 einen Antrag auf
Grundstücksteilung gestellt. Dieser Antrag wurde am 29.03.2000 genehmigt. Auf
die bestehende Baulast vom 20.12.1974 zugunsten der Grundstücke Hauptstraße 13
und 15 wurde hingewiesen.
Die
Baulast sichert die Zufahrt und Rettungswege sowie den Nachweis von 19
Parkplätzen (ehemaliges Lebensmittelgeschäft Hill) für die Häuser Hauptstraße
13 und 15.
Unter
Berücksichtigung der bestehenden Baulast ist das neu entstandene, an der
Burgstraße gelegene Teilgrundstück (1266 m2) im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch
grundsätzlich bebaubar. Eine Baugenehmigung könnte erteilt werden, wenn sich
das angestrebte Vorhaben in die bestehende Bebauung nach Art und Maß der
baulichen Nutzung einfügt.
Zur
Stellplatzsituation kann zurzeit noch nichts gesagt werden, da der Verwaltung
noch nicht bekannt ist, was genau gebaut werden soll. Für das neue Vorhaben
müssen neue Stellplätze nachgewiesen werden. Allerdings beziehen sich die 19
in der Baulast genannten Stellplätze auf den nicht mehr bestehenden
Lebensmittelmarkt. Prinzipiell könnte eine Änderung der Baulast beantragt
werden, welche die neue Situation berücksichtigt (= Reduzierung der
Stellplätze).
Frau
Boritzki möchte wissen, was die Bezirksvertretung tun kann, um den Wegfall der
Parkplätze zu verhindern.
Herr
Reinholz entgegnet, dass nichts getan werden kann, da es sich um ein privates
Grundstück handelt.
10. Renovierungsarbeiten
am Dach der Realschule An der Burg
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.815 -
Die
angekündigten Arbeiten am Dach der Realschule, die durch
Dringlichkeitsbeschlüsse seitens der Bezirksvertretung Eickel auf den Weg
gebracht wurden, haben noch nicht begonnen.
Ich
bitte die Stadtverwaltungum Beantwortung folgender Frage:
Wie
ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit?
Herr
Kaemper antwortet, dass der Firma mittlerweile gekündigt wurde, da sie die
Vereinbarungen nicht eingehalten hat. Die Verwaltung trifft nun Vorbereitungen
für eine erneute, aber beschränkte Ausschreibung. Der Beschluss der Bezirksvertretung
für die neue Vergabe soll in der Sitzung am 30. November 2000 eingeholt
werden.
Frau
Lukas fragt, ob eine Dachsanierung im Winter überhaupt möglich ist.
Herr
Kaemper antwortet, dass eine Sanierung mit gewissen Einschränkungen möglich
ist.
Herr
Severin möchte wissen, warum die Verwaltung nicht mit Folien arbeitet.
Herr
Kaemper erklärt, dass man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat.
11. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Es
liegen keine Mitteilungen vor.