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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.09.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am 28.09.2000 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 19.30 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Paulus

 

Schriftführung:     Frau Darnieder

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Ansahl

Herr Barzik

Herr Bontempi

Frau Boritzki

Herr Eichhorn

Herr Henning

Herr Hoffmeister

Frau Kleine Onnebrink

Frau Majchrzak

Herr Müller

Herr Paulus

Herr Sagolla

Herr Schlender     16.08 - 19.30 Uhr     TOP 1 tlw.

Herr Schneider

Herr Schulte

Herr Severin

Frau Tittel

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Bollmann

Herr Ixert

Frau Lukas

Frau Schulte

Herr Schulz

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder     16.00 - 18.08 Uhr

Frau Darnieder     Stadtamt 15    

Herr Grimm     Stadtamt 15

Herr Reinholz     Stadtamt 15

Herr Ulbrich     Stadtamt 15

Herr Nobert     Stadtamt 18     16.00 - 18.40 Uhr

Herr Worok      Stadtamt 20     16.00 - 18.08 Uhr

Herr Seppmann     Stadtamt 40     16.00 - 18.10 Uhr

Herr Michalak     Stadtamt 52     16.00 - 18.08 Uhr

Herr Kaemper     Stadtamt 65    

Herr Becker     Stadtamt 66     16.10 - 18.35 Uhr

Herr Kammann     OR Stadtgrün     16.00 - 18.55 Uhr

 

 

 

Herr Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Herr Grimm schlägt für die Verwaltung vor, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung um den Punkt

 

Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung in der Marien­straße - Stadtbezirk Eickel -

(Vorl.Nr.: 2000.833)

 

zu erweitern und als TOP 2 zu behandeln.Es werden keine Einwände erhoben.

 

Somit ergibt sich folgende:

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Schulbegehung der Bezirksvertretung Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -

 

 2.     Haushaltsplan 2001

 

 3.     Verkehrssicherheit Am Bollwerk/Hannover Straße/ Westfalen­straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Henning vom 18.08.2000 -

 

 4.     Aktion Saubere Stadt - Müllsammelaktion in Eickel -

 

 5.     Ablagerung von toten Hühnern und Pferdemist auf der Acker­fläche "Lohofer Feld"

- Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -

 

 6.     Bürgereingabe zur Einrichtung einer Parkplatzfläche an

     der Kleingartenanlage Wanne-Süd;

      Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.,

      Bethelstraße 5, 44649 Herne

 

 7.     Aufstellung neuer Abfallkörbe Bereich Dorneburger Park und Aufstellung der Bänke

- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom

  14.09.2000 -

 

 8.     Renovierungs- bzw. Reparaturarbeiten im Dorneburger Park

- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom

  14.09.2000 -

 

 9.     Privater Parkplatz auf der östlichen Seite der Burgstraße zwischen Hauptstraße und Lohofstraße (ehemaliger "Hill-Park­platz")

- Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -

 

10.     Renovierungsarbeiten am Dach der Realschule An der Burg

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -

 

11.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Sachstandsbericht über die Dachsanierung an der Realschule an der Burg, Burgstraße 71, Stadtbezirk Eickel

 

 2.     Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung in der Marien­straße - Stadtbezirk Eickel

 

 3.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.         Schulbegehung der Bezirksvertretung Eickel

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.813 -

                                                            

 

 

Vor den Sommerferien sind Schulen durch die Bezirksvertretung Eickel besucht worden. Bei diesen Besuchen wurden Anregungen und Wünsche seitens dieser Schulen geäußert (baul. Zustand, Schulmöbel etc.). Diese Wünsche und Anregungen wurden in Pro­tokollen festgehalten.

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

1. Welche Anregungen und Wünsche wurden bisher aufgenom­men, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

2. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung kurzfris­tig oder langfristig durchzuführen?

 

3. Werden im Haushalt 2001 oder später Geldmittel für ir­gendwelche Maßnahmen bereitgestellt?

 

 

 

Herr Seppmann erklärt, dass diese Anfrage erst detailliert be­antwortet werden kann, wenn sämtliche Schulbegehungen erfolgt und die entsprechenden Stellungnahmen der Fachämter einge­gangen sind. Dies wurde so mit dem Protokollführer für die Schulbegehungen, Herrn Reinholz, abgestimmt. Es wird dann ein umfangreiches Gesamtprotokoll erstellt, dass unverzüglich der Bezirksvertretung übersandt wird.

 

Vorab kann er aber schon folgende Mitteilungen geben:

 

Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr alle Grundschulen mit Computer auszustatten.

 

Für die Realschule An der Burg sollen in möglichst kurzer Zeit 50 Schülertische beschafft werden.

 

Eine Überprüfung des Informatikraums der v. g. Realschule hat ergeben, dass eine Aufrüstung oder Reparatur des Netzwerkes unwirtschaftlich wäre. Nunmehr muss geprüft werden, inwieweit neue Computer angeschafft werden können. Für das Investitions­jahr 2002 ist bereits eine Komplettausstattung vorgesehen.

 

Für die Aussensportanlage der Grundschule Süd konnten bislang keine Gelder beschafft werden; nunmehr werden andere Finanzie­rungsformen geprüft.

 

 

Herr Bontempi ist mit dieser Beantwortung zufrieden, da diese Anfrage nur deswegen gestellt wurde, um eventuell noch Haus­haltsmittel beantragen zu können.

 

Frau Boritzki erklärt, dass bei der Begehung der Grundschule Eickeler Park geäußert wurde, dass der Schulbus für den Sport­unterricht nicht mehr fahren würde und bittet Herrn Seppmann um Aufklärung.

 

Herr Seppmann erwidert, dass er diese Aussage nicht nachvoll­ziehen kann, da der Bus einmal wöchentlich zur ehemaligen Al­bert-Schweitzer-Schule (Turnhalle) fährt.

1996 hatten sich die Verwaltung und die bürgerschaftlichen Gremien mit der Grenzänderung für Schülerbeförderung befasst. Die Grundschule Eickeler Park stellt eine Besonderheit dar, da der Weg eine gewisse Gefahr in sich birgt; daher wird hier weiterhin der Buseinsatz erfolgen.

Herr Eichhorn fragt, ob der Bus nur eine Klasse fährt oder je­de Klasse einmal.

 

Herr Seppmann antwortet, dass der Bus am Donnerstag in der 5. und 6. Stunde eine Klasse zur Turnhalle befördert.

 

Da der übrige Sportunterricht an der Gustav-Adolf-Schule und der Realschule verrichtet wird, zu denen die Kinder zu Fuss gehen müssen, fragt Herr Bollmann, ob die Schule mehrmals zur Albert-Schweitzer-Schule oder lieber in die "Nachbarschulen" wollte.

 

Herr Seppmann kann diese Frage ohne Nachprüfung nicht beant­worten, sagt aber, dass die Schulleiter direkt mit den Sport­stätten eine entsprechende Belegung abstimmen. Diese Abstim­mung erfolgt jährlich neu. 

 


 2.  Haushaltsplan 2001

- Vorlage Nr. 2000.763 -

                                                              

 

 

Herr Schulte beantragt, im Vermögenshaushalt, folgende Ände­rung vorzunehmen, über die Herr Paulus abstimmen lässt:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, die im Haushalt 2000  für 2001 vorgesehene Generalsanierung der Heizungsan­lage der Freiherr vom Stein Grundschule (Haushaltsstelle 210.961/407/4) in den Ansatz 2001 des Haushalts 2001 vor­zuziehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

     dafür:  17

 

 

Frau Majchrzak beantragt folgende Änderung im Vermögenshaus­halt, über die Herr Paulus abstimmen lässt:

 

Beschluss:  

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, im Unterab­schnitt 210 des Vermögenshaushalts 2001 eine Haushaltsstelle -Sporthalle Grundschule am Eickeler Park (Planungskosten)- einzurichten und in der Finanzplanung im Jahre 2004 mit 50.000,-- DM auszustatten.

 

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

     dafür:  17

 

 

Herr Schulte stellt folgenden Änderungsantrag, über den Herr Paulus abstimmen lässt:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Haushalt 2000 vorgesehene Haushaltsstelle 215.941/403/3 -Gene­ralsanierung der Gustav-Adolf-Schule 2001 - 2003 in den Haus­halt 2003 aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

     dafür:  17

 

 

Herr Eichhorn beantragt folgende Änderung, über die wie folgt abgestimmt wird:

 


 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Neuein­richtung der bereits im Haushalt 2000 vorhandenen Haushalts­stelle 215.960/420/7 für die Grundsanierung der Heizungsan­lage für die Freiherr vom Stein Hauptschule für die Finanz­planung 2002; sie soll wieder mit 477.500,-- DM ausgestattet sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

     dafür:  17

 

 

 

Nunmehr lässt Herr Paulus über den Gesamtbeschluss mit den v. g. Änderungsbeschlüssen abstimmen.

 

 

     Beschluss:

 

     Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus­

     haltsplan 2001 unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung

     gefassten Beschlüsse zu beschließen, soweit die Festset­

     zungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fal­

     len.

 

 

  Abstimmungsergebnis:         einstimmig

dafür:    17

 

 

 

        

 

3.         Verkehrssicherheit Am Bollwerk/Hannover Straße/ Westfalenstra­ße

- Anfrage des Bezirksverordneten Henning vom 18.08.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.696 -

                                                            

 

 

Nachdem nach mehreren leichteren Unfällen in der ersten Jah­reshälfte es Ende Juli zu einem schweren Unfall kam, wandten sich anwohnende Bürger mit ihren Sorgen um die Verkehrssicher­heit in diesem Bereich an Mitglieder der Bezirksvertretung.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:

 

 

Kann evtl. die Verkehrssicherheit in o. g. Bereich durch ge­wisse bauliche Maßnahmen "entschärft" werden?

 

 

Herr Becker macht folgende Ausführungen:

 

Die vorgeschlagene Gestaltung mit Blumenkübeln kommt nur in verkehrsberuhigten Bereichen zur Anwendung. Aus Sicherheits­gründen kann auf einer normal ausgebauten Fahrbahn keine Auf­stellung erfolgen. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen wer­den, dass "Amokfahrten", wie im vorliegenden Fall, auch durch zusätzliche Beschilderung oder bauliche Maßnahmen nicht zu verhindern sind.

 

Zu den vorgeschlagenen Aufpflasterungen merkt er an, dass die­se mit 30.000,-- DM doch sehr kostenintensiv sind.

 

Von Bodenschwellen, wie auf Bochumer Gebiet, rät er u. a. auf­grund der Lärmbelästigungen für die Anwohner ab.

 

Aufgrund o. g. Anfrage wurde der Polizeipräsident in Bochum angeschrieben mit der Bitte, in diesem Straßenzug verstärkt Verkehrskontrollen durchzuführen mit dem Ziel, das rücksichts­lose Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer zu unterbinden.

 

 

Herr Henning macht den Vorschlag, ein Schild "abknickende Vor­fahrt" von der Straße Am Bollwerk in die Eisenstraße zu in­stallieren; des Weiteren sollte ein Stop-Schild vor der Eisen­straße (von Bochum kommend) aufgestellt werden.

Herr Becker sagt eine Überprüfung zu.

 

 

 

4.   Aktion Saubere Stadt - Müllsammelaktion in Eickel -

- Vorlage Nr. 2000.798 -

                                                            

 

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplante Müllsammelaktion am 20. und 21. Oktober 2000 zur Kenntnis.

 

 

 

5.         Ablagerung von toten Hühnern und Pferdemist auf der Ackerflä­che "Lohofer Feld"

- Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.807 -

                                                            

 

 

Auf dem "Lohofer Feld" wurden von dem diese Ackerfläche be­wirtschaftenden Landwirt Anfang September tote Hühner ent­sorgt. Auch die geübte "Düngepraxis" mit Pferdemist und ver­mutlich auch Gülle stieß durch die damit verbundene Geruchsbe­lästigung und Fliegenplage bei den Anwohnern auf Kritik.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Welche Feststellungen und Maßnahmen hat die Verwaltung in der o. g. Angelegenheit bisher getroffen?

 

2. Wer ist der Verursacher?

 

3. Welche Vorschriften sind zum Schutze der Anwohner beim Aufbringen von Mist und Gülle auf Ackerflächen einzu­halten?

 

 

 

Herr Reinholz beantwortet die Anfrage folgendermaßen:

 

Am 05.09.2000 beschwerten sich mehrere Anwohner des Lohofer Feldes darüber, dass seit Tagen Tierkörper auf dem Feld ent­sorgt werden und dadurch eine Fliegenplage und Geruchsbelästi­gung entstanden sind.

 

Die Verwaltung veranlasste daraufhin die Entsorgung der Tier­kadaver (6 Hühner). Auch wurde das Veterinäramt Bochum in Kenntnis gesetzt. Die in Frage kommenden landwirtschaftlichen Betriebe wurden von dort überprüft; tierseuchenhygienische Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.

 

Die unsachgemäße Entsorgung der Hühner stellt einen Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz dar. Ein entsprechen­des Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den vermut­lichen Verursacher eingeleitet.

 

Der Name des Verursachers kann nur im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung genannt werden.

 

Herr Nobert erklärt Folgendes zur Frage 3:

 

Für die Aufbringung von Mist und Gülle auf Ackerflächen sind insbesondere die Düngeverordnung und das Landes-Immissions­schutzgesetz zu beachten.       Während die Düngeverordnung Rege-

     lungen zum Schutz von Boden und Grundwasser enthält, sollen        sonstige schädliche Umwelteinwirkungen wie Geruchsbelästi­gungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz vermieden wer­den.

 

     Für den unmittelbaren Anlieger ist von Bedeutung, dass nach        der Düngeverordnung Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssige Sekundärrohstoffdünger auf unbestelltem Ackerland unverzüg­lich einzuarbeiten sind. In der Zeit vom 15. November bis 15. Januar dürfen diese Düngemittel grundsätzlich nicht aufge­bracht werden.

 

Pferdemist darf nach einer Vorrotte über einen längeren Zeit­raum auf einer wasserrechtlich geeigneten Fläche auf unbe­festigtem Untergrund aufgebracht werden.

 

Daneben soll sich nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz je­der so verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen ver­mieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

 

 

Frau Boritzki möcht wissen, ob der Landwirt mehrmals täglich Gülle aufbringen darf.

 

Herr Nobert entgegnet, dass dies in der Zeit vom 16. Januar bis 14. November nicht verboten ist.

 

Frau Boritzki fragt, ob die Besitzer der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die durch sie verunreinigten Straßen und Geh­wege nicht wieder reinigen müssen.

 

Herr Nobert antwortet, dass natürlich eine Reinigung erfolgen muss.

 

Herr Barzik fragt, ob auch die Hühnerkadaver selbst unter­sucht wurden.

 

Herr Reinholz verneint dies, worauf Herr Barzik bittet, den Grund für die "Nicht-Untersuchung" in einer der nächsten Mit­teilungen bekannt zu geben. 

 

 

 

6.         Bürgereingabe zur Einrichtung einer Parkplatzfläche an

     der Kleingartenanlage Wanne-Süd;

        Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V.,

        Bethelstraße 5, 44649 Herne

- Vorlage Nr. 2000.787 -

                                                            

 

 

Die Bezirkvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

7.         Aufstellung neuer Abfallkörbe Bereich Dorneburger Park und Aufstellung der Bänke

- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom

  14.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.814 -

                                                            

 

 

Sofern Sitzgelegenheiten vorhanden sind, wird der Bereich des Dorneburger Parks von vielen Parkbesuchern aufgesucht. Die im Park vorhandenen Abfallkörbe sind dadurch stets gefüllt und für Möwen und Tauben ein willkommener Ort zum "stöbern".

Im Umkreis dieser Abfallkörbe sieht es dadurch immer sehr "un­appetitlich" aus.

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

1. Wäre es möglich, die vorhandenen Abfallkörbe (oben of­fen) durch abgedeckte auszutauschen?

 

2. Wann werden die abmontierten Bänke wieder aufgestellt?

 

3. Warum wurden diese Bänke abmontiert?

 

4. Besteht die Möglichkeit, an allen Bänken Abfallkörbe aufzustellen?

 

 

Herr Kammann antwortet, dass die Verwaltung dazu übergeht, die offenen Abfallbehälter durch abgedeckte Behälter zu erset­zen.

 

Allerdings wird dies in den Parkanlagen der Stadt Herne vor­rangig dort praktiziert, wo mehrere kleine Behälter gegen we­nige größere ersetzt werden können. Die größeren Behälter wer­den grundsätzlich mit Abdeckung beschafft und eingebaut. Die Abdeckung hat den Vorteil, dass es nicht in den Behälter hin­einregnet und dadurch eine saubere Leerung ermöglicht wird.

Der Grund für die Reduzierung der Abfallbehälter liegt darin, dass die Abfallbehälter-Touren schneller abgewickelt werden können. Im konkreten Fall des Dorneburger Parkes ist eine Re­duzierung der Behälter jedoch nicht möglich. Somit war der Austausch der offenen gegen abgedeckte Behälter auch nicht vorgesehen.

 

Zu den abmontierten Bänken merkt Herr Kammann an, dass eine erneute Aufstellung vorerst nicht vorgesehen ist.

Anwohnerbeschwerden hatten zu diesem Abbau geführt. In einem Fall wurde eine Bank aus der Verankerung gerissen und einem Kleingärtner in die Frühbeetkästen geworfen.

Des Weiteren hatten sich Treffpunkte von Nichtsesshaften an den betroffenen Bänken gebildet.

 

Zur letzten Frage erwidert Herr Kammann, dass eine Erhöhung der Abfallbehälterstandorte nicht notwendig erscheint.

 

 

Frau Kleine Onnebrink erklärt, dass gerade im Bereich der Bän­ke Abfall entsteht und man doch dort wenigstens Abfallkörbe anbringen sollte. Man kann doch die Körbe, die bei den ab­montierten Bänken stehen, "umsetzen".       Des Weiteren wird am

     Teich-Bereich durch die Vögel der Unrat aus den Abfallkörben

     herausgepickt; hier wären abgedeckte Behälter sinnvoll.

Im Bereich des Spielberges wurden Baumstämme als Sitzmöglich­keiten für Kinder und Jugendliche gelegt; auch hier sollten Abfallkörbe angebracht werden.

 

Herr Kammann sagt eine Überprüfung zu.

 

 

 

8.         Renovierungs- bzw. Reparaturarbeiten im Dorneburger Park

- Anfrage der Bezirksverordneten Kleine Onnebrink vom

  14.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.816 -

                                                            

 

 

Im Sommer des Jahres 1999 wurde durch die Beschäftigungsge­sellschaft ein Spielplatzsofortprogramm mit Zustimmung der Be­zirksvertretung durchgeführt. Seit einiger Zeit werden wieder Arbeiten in diesem Bereich getätigt.

 

Ich bitte die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fra­gen:

 

1. Welche Notwendigkeit liegt für diese Arbeiten vor?

 

2. Wer führt diese Maßnahme durch?

 

3. Wie hoch sind die neuerlichen Kosten? (eventuell nicht­

   öffentlicher Teil)

 

4. Hätte man die Bezirksvertretung über diese Maßnahme unter­

   richten müssen?

 

5. Warum wurde die große Schaukelmatte entfernt?

 

 

Herr Kammann gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes im Dorneburger Park wurde durch die Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf eine in­tensive Kinderbeteiligung durchgeführt. Auch die Standortfra­ge ist diskutiert worden. Letztendlich entschied man sich, trotz Bedenken, für den jetzigen Standort. Es stellte sich aber heraus, dass hier häufig unregelmäßig erscheinende und massive Vandalismusschäden zu verzeichnen sind.

Die Schaukelkombination und das Trampolin, hier die Fall­schutzplattenumrandung, waren immer wieder beschädigt und zer­stört worden. Nach mehrmaliger Reparatur und Ersatzbe­schaffung von Geräteteilen wurde beschlossen, die Schaukelkom­bination an eine andere Stelle, und zwar auf den Spielplatz "Auf der Wilbe" umzusetzen. Auf diesem Spielplatz mussten vor kurzem einige Geräte abgebaut werden, weil sie nicht mehr ver­kehrssicher waren.

 

Die Maßnahme wird von Auszubildenden der Fachverwaltung durch­geführt. Es fallen Materialkosten für Zement und Sand (Funda­mente) sowie Personalkosten für die Auszubildenden an.

 

Gemäß der allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne entscheidet die Bezirksvertretung über Ausge­staltung von Grün- und Parkanlagen soweit diese Maßnahmen Kos­ten von 20.000,-- DM und mehr verursachen. Dies ist hier nicht der Fall. Unabhängig davon hätte allerdings eine schriftliche Mitteilung über die Maßnahme gegeben werden kön­nen, was aber leider unterblieben ist.

 

Zur Schaukelmatte merkt Herr Kammann an, dass diese Matte ein Bestandteil der zum Spielplatz "Auf der Wilbe" umgesetzten Schaukelkombination ist und somit nicht im Dorneburger Park verbleiben konnte.

 

 

Frau Kleine Onnebrink zeigte sich sehr befremdet über die Aus­sage, dass die Schaukelkombination aufgrund von Vandalismus­schäden abgebaut wurde. Sie ist fast jeden Tag in dem Park und hat keinerlei Schäden festgestellt. Das Gerät wurde sehr gut von den Kindern angenommen. Wenn die Kombination doch sol­che Vandalismusschäden aufweist, warum wird sie dann wieder auf dem Spielplatz "Auf der Wilbe" installiert?

 

Herr Kammann sagt diesbezüglich eine nochmalige Prüfung zu.

 

 

 

 

 

9.         Privater Parkplatz auf der östlichen Seite der Burgstraße zwi­schen Hauptstraße und Lohofstraße (ehemaliger "Hill-Park­platz")

- Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 13.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.805 -

                                                            

 

 

In der Eickeler Bevölkerung geht zurzeit das Gerücht um, dass der o.g. private Parkplatz bebaut werden soll. Dieser Park­platz hat jedoch bei der Parkplatz-Versorgung des Eickeler Kernbereiches eine wichtige Funktion. Ein Wegfall dieses Park­platzes würde die dort ansässigen Geschäfte weiter schwächen.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag oder eine Voranfrage vor?

 

2. Wenn ja, wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit einer Bebauung auf dem genannten Grund­stück?

 

3. Müssen ggfs. Ersatzparkplätze vom Antragsteller ge­schaffen werden?

 

 

Herr Reinholz gibt folgende Antwort:

 

Es liegt der Verwaltung weder ein Bauantrag noch eine Bau­voranfrage vor. Allerdings hat die Grundstückseigentümerin am 29.02.2000 einen Antrag auf Grundstücksteilung gestellt. Die­ser Antrag wurde am 29.03.2000 genehmigt. Auf die bestehende Baulast vom 20.12.1974 zugunsten der Grundstücke Hauptstraße 13 und 15 wurde hingewiesen.

 

Die Baulast sichert die Zufahrt und Rettungswege sowie den Nachweis von 19 Parkplätzen (ehemaliges Lebensmittelgeschäft Hill) für die Häuser Hauptstraße 13 und 15.

 

Unter Berücksichtigung der bestehenden Baulast ist das neu entstandene, an der Burgstraße gelegene Teilgrundstück (1266 m2) im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch grundsätzlich bebaubar. Eine Baugenehmigung könnte erteilt werden, wenn sich das ange­strebte Vorhaben in die bestehende Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt.

 

Zur Stellplatzsituation kann zurzeit noch nichts gesagt wer­den, da der Verwaltung noch nicht bekannt ist, was genau ge­baut werden soll. Für das neue Vorhaben müssen neue Stellplät­ze nachgewiesen werden. Allerdings beziehen sich die 19 in der Baulast genannten Stellplätze auf den nicht mehr beste­henden Lebensmittelmarkt. Prinzipiell könnte eine Änderung der Baulast beantragt werden, welche die neue Situation be­rücksichtigt (= Reduzierung der Stellplätze).

 

 

Frau Boritzki möchte wissen, was die Bezirksvertretung tun kann, um den Wegfall der Parkplätze zu verhindern.

 

Herr Reinholz entgegnet, dass nichts getan werden kann, da es sich um ein privates Grundstück handelt.

 

 

 

10.         Renovierungsarbeiten am Dach der Realschule An der Burg

- Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 14.09.2000 -

- Vorlage Nr. 2000.815 -

                                                            

 

 

Die angekündigten Arbeiten am Dach der Realschule, die durch Dringlichkeitsbeschlüsse seitens der Bezirksvertretung Eickel auf den Weg gebracht wurden, haben noch nicht begonnen.

 

Ich bitte die Stadtverwaltungum Beantwortung folgender Frage:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit?

 

 

 

Herr Kaemper antwortet, dass der Firma mittlerweile gekündigt wurde, da sie die Vereinbarungen nicht eingehalten hat. Die Verwaltung trifft nun Vorbereitungen für eine erneute, aber beschränkte Ausschreibung. Der Beschluss der Bezirksver­tretung für die neue Vergabe soll in der Sitzung am 30. Novem­ber 2000 eingeholt werden.

 

Frau Lukas fragt, ob eine Dachsanierung im Winter überhaupt möglich ist.

 

Herr Kaemper antwortet, dass eine Sanierung mit gewissen Ein­schränkungen möglich ist.

 

Herr Severin möchte wissen, warum die Verwaltung nicht mit Fo­lien arbeitet.

 

Herr Kaemper erklärt, dass man diesbezüglich schlechte Erfah­rungen gemacht hat.

 

 

 

11.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Es liegen keine Mitteilungen vor.