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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am
24.02.2000 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.07 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 18.17 - 18.18 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Paulus
Schriftführung: Herr Reinholz
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Ansahl
Herr Barzik
Herr Bontempi
Frau Boritzki
Herr Eichhorn
Herr Henning
Herr Hoffmeister
Frau Kleine Onnebrink
Frau Majchrzak
Herr Müller
Herr Paulus
Herr Sagolla
Herr Schlender
Herr Schneider
Herr Schulte
Herr Severin
Frau Tittel 16.00
- 17.55 Uhr bis
TOP 7
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Bollmann 16.10
- 18.42 Uhr
Frau Budde
Frau Hock
Herr Lorych
Frau Lukas
Frau Schulte 16.00
- 17.30 Uhr
Herr Schwanengel 16.00
- 18.00 Uhr
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als Gast der
Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion:
Herr Kohlenbach
von der Verwaltung:
Herr Stadtdirektor
Bornfelder
Herr Grimm Stadtamt
15
Herr Reinholz Stadtamt
15
Herr Padligur Stadtamt
18 16.00
- 18.05 Uhr
Herr Worok Stadtamt
20 16.00
- 16.30 Uhr
Herr Chrzan Stadtamt
20/3
Herr Delistat Stadtamt
32 16.16
- 18.07 Uhr
Herr Naujoks Stadtamt
65 16.20
- 18.00 Uhr
Herr Becker Stadtamt
66 16.10
- 19.07 Uhr
Herr Westemeyer Städt.
Entsorgungs- 16.00
- 16.15 Uhr
und
Reinigungs-
betriebe
Herr
Bezirksvorsteher Paulus begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Glas-
und Papiercontainer vor der Gaststätte Meistertrunk
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 08.02.2000 -
2. Grabelandfläche
Dahlhauser Straße/Alte Kolonie
- Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 11.02.2000 -
3. Beleuchtung
Verbindungsweg Burgstraße/Jungfernweg
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 10.02.2000 -
4. Haushaltsplan
2000
5. Kanalerneuerung
Marienstraße
6. Landgrafenstraße
zwischen Am Böckenbusch und Bobenfeld
- Anfrage des
Bezirksverordneten Schneider vom 08.02.2000 -
7. "Energiespar-Aktion
an Herner Schulen" - Sachstandsbericht
8. Gefährdungsabschätzung
Baumbach
9. Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
10. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Erwerb
eines Grundstücks an der Eichendorffstraße
2. Abschluss
eines 1. Nachtragsvertrages zu einem Pachtvertrag
3. Abschluss
eines Mietvertrages
4. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1.
Glas-
und Papiercontainer vor der Gaststätte Meistertrunk
- Anfrage des
Bezirksverordneten Bontempi vom 08.02.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.166 -
Die o.a. Container
stehen genau vor der Terrasse bzw. dem Biergarten der Gaststätte Meistertrunk
und wirken somit sehr störend (Anblick, ständige Anfahrt durch Kfz, Lärm durch
Einwurf des Glases).
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender
Frage:
Gäbe es eine Möglichkeit,
die o.a. Container
an einen anderen
Standort, z.B. auf dem Park-
platz nebenan, zu
plazieren.
Wenn ja, könnte
dies kurzfristig geschehen?
Herr Westemeyer
sagt, dass sich die Verwaltung schon seit längerer Zeit mit der Problematik
beschäftigt hat. Genügend und von allen Betroffenen akzeptierte Standplätze für
die Wertstoffsammelsysteme zu finden, ist in einer dichtbesiedelten Stadt wie
Herne sehr schwierig.
Theoretisch wäre es
möglich, die Container auf dem Parkplatz Schultenhof umzusetzen. Es würden dann
jedoch zwei Stellplätze wegfallen. Die Container stünden dort auch näher zur
Wohnbebauung.
Die Verwaltung ist
der Meinung, dass der gegenwärtige Container-Standort der Beste ist. Die
vorher dort untergebrachten zwei Glascontainer wurden durch einen
lärmgedämpften Glascontainer ersetzt. Die Papiercontainer werden zwei mal
wöchentlich geleert. Der Containerstandplatz wird drei mal wöchentlich von
der Beschäftigungsgesellschaft gesäubert. Der Sauberkeitszustand des
Containerstandplatzes ist auch nicht zu beanstanden.
Herr Bontempi
erkundigt sich, ob nicht doch eine Umsetzung der Container zum Parkplatz oder
ein genereller Wegfall der Container möglich wäre.
Herr Westemeyer
entgegnet, dass wegen der Entleerung der Container auf dem Parkplatz nur ein
Standort direkt an der Straße möglich wäre. Die Container würden sich dann
gegenüber der Wohnbebauung befinden. Der jetzige Standort direkt an der Mauer
bietet einen gewissen Schutz. Auf dem Parkplatz würde daneben gefallenes
Papier durch den Wind auf dem ganzen Parkplatz verteilt. Wegen der parkenden
Pkw wäre ein Reinigung sehr schwierig. Ein Wegfall des Containerstandplatzes
ist nicht möglich, da im Kernbereich Eickel aufgrund des Platzmangels ohnehin
zu wenige Container stehen.
2. Grabelandfläche
Dahlhauser Straße/Alte Kolonie
- Anfrage der
Bezirksverordneten Majchrzak vom 11.02.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.177 -
Nördlich
der Straße Alte Kolonie sollen zwei Doppelhäuser und eine Hauszeile bestehend
aus sechs Einzelhäusern gebaut werden. An dieses Neubaugebiet schließt sich
nördlich eine Grabelandfläche an. Bei den Grabelandnutzern kursieren zurzeit
Gerüchte, dass auch das Grabeland bebaut werden soll. Mit der geplanten
Neubebauung Alte Kolonie hat sich die Bezirksvertretung bereits mehrfach
befasst, wobei insbesondere die Frage der Erschließung des Neubaugebietes
diskutiert wurde.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt
es hinsichtlich der Erschließung des Neubaugebietes Alte Kolonie bereits neue
Erkenntnisse?
2. Ist
eine Bebauung der genannten Grabelandflächen vorgesehen?
3. Wäre
eine Bebauung der Grabelandflächen rechtlich überhaupt zulässig?
4. Bleibt
die Nutzung der betroffenen Fläche als Grabeland auch zukünftig bestehen?
Herr
Grimm beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Nein,
die Verhandlungen mit einem Teil der Anlieger, die einer Erschließung über
ihre Grundstücke nicht zugestimmt haben, dauern noch an. Ein Ergebnis steht
noch nicht fest.
Zu
2. - 4.:
Die
hier zur Rede stehende Fläche liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch
(BauGB) und ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche dargestellt.
Auf
solchen Flächen ist eine Bebauung ausgeschlossen, so dass auch weiterhin von
einer Nutzung als Grabeland auszugehen ist.
Theoretisch
wäre eine Bebauung nur dann möglich, wenn die Stadt Herne den FNP ändert und
einen entsprechenden Bebauungsplan erlassen würde. Dies ist jedoch nicht
beabsichtigt.
3.
Beleuchtung
Verbindungsweg Burgstraße/Jungfernweg
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 10.02.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.165 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, im Vermögenshaushalt eine neue
Haushaltsstelle "Beleuchtung des Verbindungsweges
Burgstraße/Jungfernweg" einzurichten und mit 30.000,-- DM auszustatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
4.
Haushaltsplan
2000
- Vorlage Nr. 2000.129 -
Frau
Majchrzak stellt zum Haushalt für die SPD-Fraktion folgende Änderungsanträge:
a) Aufforstung
der Brachfläche nördlich der Rolandstraße südlich der Gelsenkircher Straße und
östlich der Stadtgrenze nach Gelsenkirchen
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt für die notwendige
Altlastenuntersuchung im Haushaltsjahr 2000 eine neue Haushaltsstelle
einzurichten und mit 5.000,-- DM auszustatten.
b) Verkehrsberuhigung
Dahlhauser Straße
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, zur Vervollständigung der
verkehrsberuhigenden Maßnahme in der Dahlhauser Straße im Haushaltsjahr 2000 im
Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 40.000,-- DM bereitzustellen.
c) Wegeverbindung
Am Bollwerk/Günnigfelder Straße
(sogenannter Schwarzer
Weg)
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, im Haushaltsjahr 2001 für die
Wegeverbindung Am Bollwerk/ Günnigfelder Straße im Vermögenshaushalt eine neue
Haushaltsstelle einzurichten und mit 50.000,-- DM auszustatten.
Aufgrund
der Zusage der Verwaltung, die oben unter a) genannte Altlastenuntersuchung
aus der im Haushaltsplan 2000 (Verwaltungshaushalt) ausgewiesenen
Haushaltsstelle 114.655.000/4 - Altlastenuntersuchungen - zu bezahlen, zieht
Frau Majchrzak ihren Antrag für die SPD-Fraktion zurück.
Herr
Paulus lässt über die Anträge b) und c) abstimmen:
Abstimmungsergebnis: zu
b) und c)
einstimmig
dafür: 17
Gesamtbeschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haushaltsplan 2000 mit den
von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen und unter Berücksichtigung der
in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse zu beschließen, soweit die Festsetzungen
in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fallen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
5.
Kanalerneuerung
Marienstraße
- Vorlage Nr. 2000.118 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Eickel beschließt, den Kanal in der
Marienstraße
zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
6.
Landgrafenstraße
zwischen Am Böckenbusch und Bobenfeld
- Anfrage des
Bezirksverordneten Schneider vom 08.02.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.167 -
Anwohner
dieses Straßenabschnittes haben folgende Problematik aufgezeigt: Durch
wechselseitiges Parkverbot kommt es an den "Wechseltagen" (noch
Parken auf beiden Seiten) zu erheblichen Problemen mit der Durchfahrt der
Kraftfahrzeuge, insbesondere des Linienverkehrs, da die Landgrafenstraße auf
diesem Abschnitt relativ eng ist. Anwohner der Häuser Landgrafenstraße 80 - 84
haben große Probleme beim Ausfahren aus der Einfahrt (Sicht wird durch parkende
Fahrzeuge versperrt).
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Könnte
man sich vorstellen, das wechselseitige Parkverbot aufzuheben und nur noch
Parken auf der den Häusern gegenüberliegenden Straßenseite zu gestatten?
2. Sieht
die Verwaltung andere Möglichkeiten zu schaffen, wie z.B. vereinzelte
Parkmöglichkeiten (ausgewiesene Parkflächen) zu installieren, damit
entgegenkommendem Verkehr ausgewichen werden kann?
3. Könnte
man vor Ausfahrten Parkverbote durch gestrichelte Linien schaffen?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Das
wechselseitige eingeschränkte Haltverbot ist vor Jahren zum Zwecke der
Straßenreinigung, aber auch für einen sicheren Verkehrsablauf (u.a. Buslinie
362) eingerichtet worden. Die Notwendigkeit eines einseitigen eingeschränkten
Haltverbotes ist auch weiterhin gegeben. Es bestehen keine Bedenken, das
wechselseitige eingeschränkte Haltverbot aufzuheben und den unbebauten
Fahrbahnbereich (nördliche Seite) zum uneingeschränkten Parken freizugeben.
Zu
2. und 3.:
Die
vorgeschlagenen Fahrgassenversätze würden die Befahrbarkeit durch die
Linienbusse erschweren.
Vor
Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken schon nach § 12 Abs. 3 Nr. 3
StVO gesetzlich verboten. Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linien) sollen nur an
bedeutsamen Stellen und nicht allgemein aufgetragen werden. Außerdem sollen
Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht
angeordnet werden.
Herr
Schneider fragt, ob das Parkverbot auf der unbebauten Straßenseite aufgehoben
wird. Der unbenutzte Bürgersteig könnte auch als Parkplatz genutzt werden.
Herr
Becker sagt zu, dass die Verwaltung das Parkverbot auf der unbebauten Straßenseite
aufheben wird.
Herr
Bontempi schlägt vor, auf der dann zum Parken freigegebenen Straßenseite
Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehr vorzusehen.
7. "Energiespar-Aktion
an Herner Schulen" - Sachstandsbericht
- Vorlage Nr. 2000.85 -
Die
Bezirksvertretung nimmt den o.g. Sachstandsbericht zur Kenntnis.
8. Gefährdungsabschätzung
Baumbach
- Vorlage Nr. 2000.120 -
Die
Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung
"Gefährdungsabschätzung Baumbach" zur Kenntnis.
9.
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
- Vorlage Nr. 2000.150 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlass.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
Enthaltungen: 1
Anmerkung des Schriftführers:
Die
o.g. Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
10. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Paulus schlägt vor, in den nächsten Monaten die traditionelle Begehung der
Schulen (einmal pro Wahlperiode) durchzuführen. Im Bezirk sind neun Schulen
betroffen, (Grund-, Haupt- und Sonderschulen sowie eine Realschule), die in den
Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung fallen.
Nach
kurzer Diskussion einigt sich die Bezirksvertretung darauf, die
Schulbegehungen donnerstags ab 15.00 Uhr durchzuführen. Es sollen maximal pro
Tag zwei Schulen (jeweils zwei Stunden) besucht werden. Die Realschule an der
Burg soll an einem Tag besucht werden. Die Bezirksvertretung bittet die
Verwaltung, entsprechende Termine mit den Schulen abzustimmen.