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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte­Regiebetriebe am 05.03.2002 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.56 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Kohlenbach

 

Schriftführung:     Herr Gresch

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Budde

Herr Hetmann          für Herrn Scharmacher

Frau Höffken          für Herrn Ucka

Herr Hussing

Herr Kohlenbach

Herr Kohlloeffel

Herr Lehmann

Herr Rocks

Herr Schwanengel

Herr Sobieski          für Herrn Steinbach

Herr Stimm

Herr Stohr          für Herrn Leichner

Herr Wippich

 

 

die Sachkundigen Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Adam

Herr Ahrens          für Herrn Dürdoth

 

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder          bis 17.25 Uhr

Herr Stadtrat Terhoeven

Frau Delwig (ZVV)               bis 17.25 Uhr

Frau Peter (ZVV)               bis 17.25 Uhr

Frau Hunke (ZVV)               bis 17.25 Uhr

Herr Latza (Stadtamt 10)                 bis 17.25 Uhr

Herr Rüter (Stadtamt 10)                

Herr Böckenhüser (Stadtamt 20)          bis 17.25 Uhr

Herr Gresch (Stadtamt 20)

Herr Westemeyer (Städt. ERB)

Herr Dittmann (Städt. ERB)

Herr Fiedler (Personalrat)

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Herr Bornfelder, die Vorlagen Nr. 2002.9 - Gründung GMH - und Nr. 2002.117 - Gründung EKOcity am Ende der Sitzung zu behandeln.

Der Ausschuss ist mit der Änderung der Tagesordnung einverstan­den. Somit ergibt sich folgende geänderte

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil (1)

 

1.     Erteilung einer Weisung an den Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Cooperationsgesell­schaft Hochschulen und Industrielle Praxis (CHIP GmbH)

 

2.     Besetzung der Organe

 

3.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Was­serversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR)

 

4.     Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne - Finanzie­rungsvereinbarung der Stiftung "Martin-Opitz-Bibliothek"

 

5.     Beteiligung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Gü­terverkehrszentrum Emscher mbH (PEG) an der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH)

 

6.     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

 

7.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Erhöhung der Sitzungsgelder für die Mitglieder in den Orga­nen der Gesellschaften

 

2.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH

 

3.     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

 

4.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

Öffentlicher Teil (2)

 

8.       Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanage­ment Herne (GMH)

9.     Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und der EKO­City GmbH

 

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:

 

 

1.       Erteilung einer Weisung an den Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Cooperationsgesell­schaft Hochschulen und Industrielle Praxis (CHIP GmbH)

- Vorlage Nr. 2002.133 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

 

     Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe

     empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:     

 

     Der Rat der Stadt beschließt:

 

Dem Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterver­sammlung der CHIP GmbH wird die Weisung erteilt, zum ehren­amtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft

 

                Herrn Stadtdirektor Peter Bornfelder

 

     zu bestellen.

 

Die Bestellung des Vertreters der Stadt gilt für den Zeitraum von zwei Jahren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

2.         Besetzung der Organe

- Vorlage Nr. 2002.136 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

     Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe

     empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

1. Als Vertreter der Stadt Herne im Verhinderungsfall in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasser­versorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) wird

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter gemäß § 113 (2) GO NW

 

 

Der bestellte Vertreter in der Gesellschafterver­sammlung ist gleichzeitig Mitglied im Gesellschafter­ausschuss.

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

2. Als Vertreter der Stadt Herne für die Gesellschafter­versammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH), der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) und der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) sowie für die Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Vom Oberbürgermeister vorgeschlagener Beamter oder Angestellter

 

 

Die Wahl gilt für die Dauer der jetzigen Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der gewählte Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl ge­führt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Stadt.

 

Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Ge­sellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesell­schaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes:

 

a) Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrech­te von 99 % der Gesellschaftsanteile an VVH werden die vom Rat der Stadt Herne gewählten Vertreter sowie der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte oder Ange­stellte von der Geschäftsführung der Energie- und Was­serversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt zur aus­schließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich be­vollmächtigt.

 

b) Dieselben Vertreter, die die 99 % der Gesellschaf­terrechte von EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne) wahr.

 

c) Die Vertreter der Stadt Herne und der EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Ge­sellschafterrechte für die EWMR und für die Stadt Her­ne vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB befreit.

 

 

 

 

3. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Wasserversorgung Herne GmbH (WVH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

4. Für die Gesellschafterversammlungen der Herner Gemein­nützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) und der Her­ner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) wird als Vertreterin im Verhinderungsfall für Herrn Horst Tschö­ke

 

          Frau Birgit Peter*

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Wahl der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestel­lung geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertre­ter der Stadt.

 

 

 

 

5. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

6. Den Vertretern der Stadt in der nächsten Gesell­schafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesell­schaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH (IGZ)

 

Herrn Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

zu bestellen.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Diese Bestellung gilt für die Dauer der jetzigen Amts­zeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Ver­treter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

7. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Tagungsstätten- und Gastronomiegesell­schaft Herne mbH (TGG) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

8. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Wahl der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestel­lung geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertre­ter der Stadt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

3.         Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Was­serversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR)

- Vorlage Nr. 2002.156 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterver­sammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhr­gebiet GmbH (EWMR) wird die Weisung erteilt, den Wirtschafts­plan 2002 der Gesellschaft mit einem Bilanzgewinn von 20.084 T Euro und einem Nettoinvestitionsvolumen von 150 T Euro fest­zustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

4.         Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne - Finanzierungsverein­barung der Stiftung "Martin-Opitz-Bibliothek"

- Vorlage Nr. 2002.158 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

     Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe

     empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte

 

Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne.

 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

dafür:   15  

 

 

 

5.      Beteiligung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güter­verkehrszentrum Emscher mbH (PEG) an der TIH Terminal-Infra­strukturgesellschaft Herne mbH (TIH)

- Vorlage Nr. 2002.169 -

                                                            

 

        Beschluss:

 

        Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe

        empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Arnsberg und des Eisenbahnbundesamtes:

 

1. Die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güter­verkehrszentrum Emscher mbH (PEG) gründet gemeinsam mit der Intercontainer-Interfrigo s. c. (ICF) die TIH Ter­minal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH). PEG erwirbt einen Anteil in Höhe von 12.750,00 Euro bzw. 51 % nominal am Stammkapital von 25.000,00 Euro und führt der Kapitalrücklage der TIH entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital einen Betrag bis zur Höhe von 180.000,00 Euro zu.

 

 

 

2. Als Vertreter/-innen der PEG in der Gesellschafter­versammlung der TIH werden

 

_________________

 

_________________

 

_________________*

 

benannt.

 

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r

 

 

Die Benennung gilt für die Dauer der Amtszeit des jet­zigen Rates der Stadt. Scheidet der/die benannte Ver­treter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Be­nennung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Er­richtung der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Än­derungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Aufsichts­behörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vor­zunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

 

 

6.       Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

     Herr Bornfelder gibt Mitteilungen zu

    

     1. Last mile Logistic Netzwerk GmbH (Anlage 1)

     2. Anwenderzentrum Herne GmbH (Anlage 2)

     3. Fernwärmeversorgung Herne GmbH (Anlage 3)

 

 

7.       Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

     Anfragen liegen nicht vor.