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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.08.2001 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 29.08.2001 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.00 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Wagner

 

Schriftführung:     Frau Fischer-Friedhoff

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Herr Bollmann

Frau Dymke

Frau Eckmann

Herr Hetmann          für Herrn Emons

Herr Gleba

Frau Koschin          für Frau Hahn

Herr Kleinhubbert

Herr Schulz

Frau Lukas

Herr Lorych          für Herrn Janetzki

Herr Sobieski

Herr Umbach

Frau Wagner

Frau Wasmuth

Herr Wippich

 

 

 

 

die Sachkundigen Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Ahrens

Herr May

Herr Thiele

Frau Vethacke

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von der Verwaltung:

 

Herr SR Nowak

Herr Dr. Steiner, StA. 61          bis 16.15 Uhr

Herr Scholz, StA. 18

Herr Semmelmann, Sta. 18                  bis 16.40 Uhr

Frau Fischer-Friedhoff, StA. 18

 

als Gäste:

 

Herr Heusser, Biol. Station östl. Ruhrgebiet

 

 

Nicht anwesend sind:

 

Herr Schlender

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 196 - Ze­chensiedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel -

 

2.     Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 - Roonstraße-Nord, Stadtbezirk Herne-Mitte -

 

3.     Tätigkeitsbericht der Biologischen Station für das Jahr 2000

 

4.   Der Natur auf der Spur - Stand der Biotopkartierung Herne

 

5.     Ergebnisdokumentation / Abschlussbericht für die Modellge­biete "Erlenweg / Herne Süd" und Gewerbegebiet "Gewerken­straße"

 

6.   In die Stadt - ohne mein Auto

hier: Autofreier Tag am 22.09.2001

 

7.     Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz -BImSchG-;

hier:    Antrag der Firma Kesting Garagen- und Elementbau GmbH & Co. KG, Friedrich der Große 12, 44628 Herne, auf Ge­nehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Fertiggaragen aus Beton gemäß § 4 BImSchG

8.     Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz -BImSchG-;

hier:    Antrag der Firma Deutsche Steinkohle AG, auf Genehmi­gung zur Errichtung und zum Betrieb einer Waggonent­ladeanlage auf dem Gelände des Bergwerks Blumen­thal/Haard - Schachtanlage Blumenthal 11 - in Herne

 

9.     Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz -BImSchG-;

hier:    Antrag der Firma Sasol Germany GmbH, Werk Herne, ge­mäß § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung der Chemischen Fabrik durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Innenreinigung von Kesselwa­gen

 

10.     Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz -BImSchG-;

hier:    Antrag der Firma Sasol Germany GmbH, Werk Herne, ge­mäß § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung der Chemischen Fabrik (Alkoholchemie) durch Errichtung und Betrieb der Ethanol-Destillation 2-An­lage

 

11.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

12.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

1.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 196 - Zechen­siedlung Distelkamp - Stadtbezirk Eickel -

- Vorlage Nr. 2001.579 -

                                                            

 

Herr Dr. Steiner stellt die Vorlage anhand eines Planes der Zechensiedlung Diestelkamp vor.

 

Zuerst erläutert er den geschichtlichen Hintergrund zur Ent­stehung der Siedlung. Nach Schließung der Schachtanlage Pluto wurde diese ehemalige Zechensiedlung privatisiert. Da der Bau der Siedlung bereits 1870 begann, genügen die Häuser nicht mehr den heutigen Wohnstandards, so dass zunehmend Erweite­rungsabsichten erkennbar werden.

 

Da die Siedlung über zahlreiche unbebaute Flächen verfügt, gilt es, den großzügigen Eindruck zu erhalten.

 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleis­ten, ist es notwendig, die überbaubaren Flächen einzugrenzen.

 

Zur Regelung derartiger planungsrechtlicher Ordnungskriterien bedarf es lediglich des einfachen bzw. schlichten Bebauungs­plans.

 

Die Erweiterungswünsche regelt § 34 BauGB.

 

Der Aufstellungsbeschluss verschafft der Gemeinde einen zeit­lichen Spielraum. Sie kann im Bedarfsfall Baugesuche zeitlich befristet zurückstellen bzw. eine Veränderungssperre erlassen.

 

Frau Lukas teilt mit, dass die SPD dieses Vorhaben begrüßt.

 

Herr Kleinhubbert teilt mit, dass auch die CDU diese Pläne un­terstützt.

 

   

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Fi­nanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die        Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196 - Zechensied­lung Distelkamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997(BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung  vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137). Der Geltungsbereich er­streckt sich beidseitig der Straße Distelkamp (Haus Nr. 25 - 47) und über die östliche Seite der Plutostra­ße (Haus Nr. 91 - 109).

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

zu UA 1:  Abstimmungsergebnis: einstimmig

                        dafür:         19    

 

zu UA 2:  Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

2.       Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 - Roonstraße-Nord, Stadtbezirk Herne-Mitte -

- Vorlage Nr. 2001.598 -

                                                            

 

Herr Dr. Steiner erläutert die Vorlage anhand eines Planes des Innenstadtbereichs.

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Herner City und ist dem unverplanten Innenbereich zuzuordnen. Die unbefriedigende Verkehrssituation im Bereich der Roonstraße ist das größte Hemmnis für die städtebauliche Entwicklung.

 

Aus diesem Grunde ist eine planungsrechtliche Regelung (Bau­leitplanung) dieser Gemengelage erforderlich, um bereits vor­handene Nutzungskonflikte zu entschärfen und einer weiteren Verschlechterung der Situation bei Neueinsiedlungen bzw. Nut­zungsveränderungen vorzubeugen.

 

Herr Ahrens äußert Bedenken und stellt die Frage, warum man nicht das Dorn-Knipping-Gelände mit in das Plangebiet "Roon­straße" einbezöge. Weiterhin äußerte er den Verdacht, dass die Fa. Globus den bestehenden Pachtvertrag nicht verlängern werde und dass das Gelände daher neu überplant werden müsse.

 

Herr Dr. Steiner teilt mit, dass das Dorn-Knipping-Gelände für eine andere Nutzung vorgesehen sei und dass aus diesem Grunde die Plangebiete nicht zusammengefasst würden.

 

Weiterhin teilt er mit, dass der Globus-Markt auch in Zukunft betrieben und keine Kündigung des Pachtvertrages erfolgen wer­de.

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Be­richtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137) wird für das Plan­gebiet Nr. 190 - Roonstraße-Nord, Stadtbezirk Herne Mitte - ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet wird begrenzt durch die BAB 42 im Norden, die Eschstraße im Osten, die Roonstraße im Süden und die Bahnhof­straße im Westen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Unter­richtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Zu UA. 1:  Abstimmungsergebnis:  Einzelabstimmung

  dafür:  19

 

Zu UA. 2:  Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

3.       Tätigkeitsbericht der Biologischen Station für das Jahr 2000

- Vorlage Nr. 2001.620 -

                                                            

 

Herr Jürgen Heuser, Leiter der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet in Herne, verweist auf den Tätigkeitsbericht der Biologischen Station für das Jahr 2000, der der Einladung zur Sitzung des Umweltausschusses am 29.08.2001 beigefügt ist.

 

Gleichzeitig nutzt er die Gelegenheit, die Ausschussmit­glieder und die Verwaltung zum 10-jährigen Bestehen der Bio­logischen Station am 16.09.2001 in das Haus der Natur einzu­laden.

 

Er resümiert, was aus 10 Jahren Biologischer Station in Herne geworden ist und nennt dabei die 4 Säulen, auf die sie sich hauptsächlich stützt:

 

1)   Flächenbetreuung

 

2)   Grundlagenarbeit in Herne (Stadtbiotopkartierung)

 

3)   Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Exkursionen, Pres­searbeit etc.

 

4)   stadtökologische Projekte (z. B. Fassadenbegrünungswettbe­werb, Veranstaltungen in der Akademie Mont-Cenis zum The­ma Dachbegrünungen im Jahr 2000 etc.)

 

Herr Kleinhubbert fragt nach dem Stand der Angelegenheit   "Flächenankauf von einem Landwirt im Langeloh."

 

Herr Scholz teilt mit, dass zurzeit noch keine Einigung mit dem Landwirt erzielt wurde, man aber zu Kompromissen bereit wäre. Sollte es jedoch zu einer Einigung kommen, was im Mo­ment aber sehr unwahrscheinlich scheint, wird der Ausschuss für Umweltsschutz umgehend informiert. 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Tätigkeitsbericht 2000 der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet zur Kennt­nis. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

4.   Der Natur auf der Spur - Stand der Biotopkartierung Herne

- Vorlage Nr. 2001.666 -

                                                            

 

Herr SR Nowak erläutert den Stand der Biotopkartierung in Her­ne.

 

Es handelt sich dabei um eine selektive Erfassung von sämt­lichen Lebensräumen (Biotopen) in Herne, die in den Jahren 1989 - 1991 im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen er­folgte.

 

Aufgrund der wachsenden Anforderungen in Folge geänderter um­weltrelevanter Gesetze (z. B. Änderung des UVP-Gesetzes, Ein­führung von "Ökokonto" und Flächenpool im Baugesetzbuch, Bo­denschutzgesetz, Einführung der Pflicht zur Führung eines Aus­gleichsflächenkatasters i. R. des Landschaftgesetzes) wurde eine aktuelle, flächendeckende Biotopkartierung notwendig, so dass 1999 die Biologische Station östliches Ruhrgebiet mit der Nachkartierung beauftragt wurde.

 

Mit dem Abschluss der Arbeiten sei lt. Mitteilung von Herrn Heuser im Jahr 2002 zu rechnen.

 

Herr SR Nowak verweist auf die Broschüre, "Natur auf der Spur", die vor der Sitzung als Tischvorlage verteilt wurde und dankt der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet sowie ehrenamtlichen Natursschutzverbänden (z. B. NaBu, BUND etc.), ohne die die Erstellung dieser Broschüre nicht möglich gewe­sen wäre und lobt das ehrenamtliche Engagement für den Natur­schutz. Die Broschüre wurde im Rahmen des Modellprojektes "Ökologische Stadt der Zukunft" konzipiert und umgesetzt.

 

Um das Interesse der Herner Bürgerinnen und Bürger an der Bio­topkartierung zu steigern, wurde bewusst auf eine Fachdoku­mentation und einen komplizierten Arbeitstitel verzichtet. Es handelt sich vielmehr um eine farbige Bilddokumentation.

 

Herr StV Gleba sieht die Broschüre eher als "Zwischenschritt" an und erkundigt sich nach dem Aussehen der "Endbroschüre". Herr SR Nowak erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Fi­nanzierung der Broschüre im Rahmen des Modellprojektes "Herne - ökologische Stadt der Zukunft" erfolgte und dass es frag­lich sei, ob der Stadt angesichts der angespannten Haushalts­situation die Finanzierung einer "Endbroschüre" überhaupt mög­lich sei.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Stadtbiotopkartierung Herne zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

5.       Ergebnisdokumentation / Abschlussbericht für die Modellgebie­te "Erlenweg / Herne Süd" und Gewerbegebiet "Gewerkenstraße"

- Vorlage Nr. 2001.624 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

6.   In die Stadt - ohne mein Auto

hier: Autofreier Tag am 22.09.2001

- Vorlage Nr. 2001.662 -

                                                            

 

Herr SR Nowak berichtet über den Aktionstag "In die Stadt - ohne mein Auto" am 22.09.2001 sowie über die einzelnen Veran­staltungen und Kooperationspartner.

 

Er erläutert, dass das Projekt bereits im Ausschuss für Um­weltschutz am 09.05.2001 vorgestellt wurde, jedoch ohne Kos­tenrahmen und konkretisierte Planung der einzelnen Veranstal­tungen/Aktionen.

 

Die Kostenübersicht und die Konzeption des Aktionstages sind als Anlage der Sitzungsvorlage Nr. 2001.662 beigefügt.

 

Frau Lukas teilt mit, dass die SPD-Fraktion in diesem Projekt einen guten Einstieg sehe und begrüße ausdrücklich den Akti­onstag.

 

Herr StV Gleba bestätigt die Ausführung von Frau Lukas und lobt die Einbeziehung der "Europäischen Charta" in das Pro­jekt.

 

Herr SB May teilt mit, dass die Fahrradboxen am Wanner Bahn­hof nicht genutzt werden und am Herner Bahnhof nicht ausrei­chend seien.

 

Herr Semmelmann teilt mit, dass es beabsichtigt ist, mehrere Farradboxen am Wanner Bahnhof zum Herner Bahnhof umzusetzen. Es gäbe bereits zahlreiche Voranmeldungen für Fahrradboxen am Herner Bahnhof.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und die Bezirksvertretung Her­ne-Mitte nehmen den von der Verwaltung gemachten Vorschlag zur Durchführung der Veranstaltung zur Kenntnis.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

7.         Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;

hier:   Antrag der Firma Kesting Garagen- und Elementbau GmbH & Co. KG, Friedrich der Große 12, 44628 Herne, auf Ge­nehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Fertiggaragen aus Beton gemäß § 4 BImSchG

- Vorlage Nr. 2001.444 -

                                                            

 

Herr SR Nowak stellt die Vorlage nach dem BimSchG vor.

 

Herr StV Kleinhubbert bittet die Stadt um Prüfung, ob die An­lieferung der Baumaterialien (Fertigbeton etc.) mit Schiffen möglich sei, da die Anwohner der Sodinger Straße schon durch den bestehenden Verkehr des Gewerbegebietes "Unser Fritz" stark beeinträchtigt seien. Herr SR Nowak sieht keine Möglich­keit, Einfluss auf die Fa. Kesting nehmen zu können.

 

Frau Wagner bittet die Verwaltung, die Anregung zu überprüfen.

 

Da der Verkehrslärm in der Vorlage nicht angesprochen wurde, bittet Herr Kleinhubbert, die sich aus der Produktion er­gebenden Verkehre zu ermitteln und nachzureichen.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag der Firma Kesting zur Kenntnis.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

8.       Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;

hier:   Antrag der Firma Deutsche Steinkohle AG, auf Genehmi­gung zur Errichtung und zum Betrieb einer Waggonent­ladeanlage auf dem Gelände des Bergwerks Blumen­thal/Haard - Schachtanlage Blumenthal 11 - in Herne

 

- Vorlage Nr. 2001.566 -

                                                            

 

Herr SR Nowak stellt die Vorlage vor.

 

Herr StV Bollmann erkundigt sicht nach dem Genehmigungsbe­scheid.

 

Herr Scholz teilt mit, dass der Genehmigungsbescheid noch aus­stehe.

 

 

     Beschluss:

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag zur Kenntnis.

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

9.         Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;

hier:   Antrag der Firma Sasol Germany GmbH, Werk Herne, gemäß § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Ände­rung der Chemischen Fabrik durch Errichtung und Be­trieb einer Anlage zur Innenreinigung von Kesselwagen

- Vorlage Nr. 2001.627 -

                                                            

 

Herr SR Nowak stellt die Vorlage vor.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag zur Kenntnis.

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

 

10.         Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;

hier:   Antrag der Firma Sasol Germany GmbH, Werk Herne, gemäß § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Ände­rung der Chemischen Fabrik (Alkoholchemie) durch Er­richtung und Betrieb der Ethanol-Destillation 2-Anlage

- Vorlage Nr. 2001.637 -

                                                            

 

Herr SR Nowak stellt die Vorlage vor.

 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag zur Kenntnis.

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

 

11.       Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

Anmerkungen der Vorsitzenden:

 

Die Vorsitzende teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass der geplante "Ausflug" in das Wasserwerk Haltern auf das nächste Jahr verschoben werden müsse.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Herr Scholz teilt mit, dass auf Veranlassung des Ausschusses für Umweltschutz eine Dienstanweisung (DA) zur Regelung der Benutzung von Recyclingpapier erlassen wurde.

 

 

12.       Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

 

1.   Herr SB Ahrens erkundigt sich, ob der Verwaltung be­kannt sei, dass die Obstwiese am Hof Werth verschwin­den soll und ob der Verwaltung beabsichtigte Baumfäl­lungen bekannt seien.

 

Herr Scholz sagt die Klärung der Angelegenheit zu.

 

 

2.   Herr StV Gleba berichtet, dass nach einem Zeitungsarti­kel zufolge 10.000 to Tiermehl im Herner SteaG-Kraft­werk verbrannt wurden und fragt, ob die Verwaltung da­von Kenntnis erlangt hätte.

 

Herr Scholz teilt mit, dass der Verwaltung nähere In­formationen noch nicht vorlägen und dass die Angelegen­heit weiterverfolgt und geklärt würde.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz würden über den Stand der Angelegenheit informiert.