Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.06.2001 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 06.06.2001 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.00 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Wagner

 

Schriftführung:     18/1 Fischer-Friedhoff

 

 

Anwesend sind

 

 

die Stadtverordneten:

 

Herr Bollmann

Frau Dymke

Frau Eckmann

Herr Emons

Herr Gleba

Herr Herfet          für Herrn May

Herr Hetmann          für Frau Hahn

Herr Kleinhubbert

Herr Lorych          für Herrn Schulz

Frau Lukas

Herr Neumann          für Herrn Janetzki

Herr Sobieski

Frau Wagner

Frau Wasmuth

Herr Wippich

Herr Freitag                                                                     für Herrn Umbach

 

 

die beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht:

 

Herr Schlender

 

 

die Sachkundigen Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Ahrens

Herr Thiele

Frau Vethacke

   Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

    benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

von der Verwaltung:

 

Herr SR Nowak

Herr Dr. Steiner, StA. 61      bis 16:30 Uhr

Herr Westemeyer, Entsorgungs-

und Reinigungsbetriebe         bis 17:30 Uhr

Herr Nobert, StA. 18

Herr Görling, StA. 18         bis 17:50 Uhr

Frau Fischer-Friedhoff, StA. 18

 

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Frau StV Wagner fragt die Ausschussmitglieder, ob es Beanstan­dungen an der Niederschrift der Sitzung vom 09.05.2001 gibt.

 

Dies ist nicht der Fall.

 

Herr StV Kleinhubbert stellt den Antrag, den TOP 4 "Entsorgungs­kooperation in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Reckling­hausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wup­pertal sowie dem Kommunalverband Ruhrgebiet " - Vorlage Nr. 2001.389 - von der Tagesordnung zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss für Umweltschutz neu zu verhandeln.

 

Herr Westemeyer weist darauf hin, dass ein Ausscheren aus dem derzeitigen Zeitplan aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen und Planungen nicht sinnvoll ist.

 

Weiterhin wollen zahlreiche Teilnehmer an der Entsorgungskoopera­tion bereits nach der Sommerpause über die Teilnahme beschließen.

 

Frau StV Wagner lässt darüber abstimmen, ob der TOP 4 von der Ta­gesordnung genommen wird.

 

 

Beschluss:

 

Der TOP 4 wird von der Tagesordnung genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          abgelehnt

          dafür:            9

          dagegen:         10

 

 

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 - TRIFORUM Herne - bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorhaben- und Erschlie­ßungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center-Regenkamp -, Stadt­bezirk Herne-Mitte

 

2.   2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschafts­planes der Stadt Herne für den Bereich "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen

 

3.     Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Herne

 

4.     Entsorgungskooperation in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem Kommunalverband Ruhr­gebiet

 

5.     Landesabfallbilanz

 

6.     Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen

 

7.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

8.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

1.       Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 - TRIFORUM Herne - bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungs­planes Nr. 1 - Entertainment-Center-Regenkamp -, Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2001.335 -

                                                            

 

 

Herr Dr. Steiner stellt den neuen Bebauungsplan Nr. 200 für das Regenkampgelände anhand eines Planes vor. Das Grundstück soll nach neuen Zielvorstellungen (nicht nur 1 Entertainment­center) neu überplant und entwickelt werden. Hiernach unter­gliedert sich das Plangebiet mit einer Größe von ca. 14.700 cbm in 3 Einheiten:

 

     1.       in ein Fachmarktzentrum mit ca. 800 cbm

 

2.   in einen 2-geschossigen Fitness- bzw. Entertainmentbe­reich mit ca. 4.000 cbm und

 

3.   in einen l-förmigen Bürohausbereich mit ca. 5.000 cbm Nutzfläche.

 

Der Drive-In an Mc Donalds ist bereits fertiggestellt und der Bau an dem geplanten Hotel wurde bereits begonnen.

 

Weiterhin weist Herr Dr. Steiner darauf hin, dass der Termin für die Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 27.06.2001 stattfinden soll.

 

Die landesplanerische Anpassung bei der dafür zuständigen Be­zirksregierung ist bereits eingeleitet worden und der Flächen­nutzungsplan ist anzugleichen.

 

Herr Dr. Steiner erläutert, dass bei Grundstücken ab einer cbm-Größe von 5.000 cbm die Pflicht besteht, eine Umweltver­träglichkeitsstudie über alle umweltrelevanten Belange erar­beiten zu lassen. Dieses ist ebenfalls geschehen. Die Studie wird in Kürze vorliegen.

 

Herr Dr. Steiner weist ebenfalls darauf hin, dass durch den Eigentümerwechsel von THI zu Wayss & Freitag keine Entschädi­gungspflichten beim Scheitern des Vorhabens für die Stadt Her­ne entstehen. Das Risiko trägt der Investor.

 

Herr Gleba merkt an, dass die Neukonzeption des Triforums mit einem Fachmarktbereich die Interessen der Herner Kauf­mannschaft auf der Bahnhofstraße beeinträchtigen könnte.

 

Herr Dr. Steiner weist in diesem Zusammenhang noch auf weite­ren Informations- und Diskussionsbedarf der Herner BürgerIn­nen hin und verweist noch einmal zwecks Klärung auf den Ter­min der Bürgeranhörung hin.

 

Herr Ahrens bittet, allen Beteiligten die neu konzipierte Bro­schüre zum Triforum auszuhändigen.

 

Herr Dr. Steiner sichert die Verteilung der Broschüren zu.

 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Fi­nanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

    a) Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Be kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137) wird für das Plangebiet Nr. 200 - TRIFORUM Herne -, Stadtbezirk Herne-Mitte, ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB aufge­stellt.

Das Plangebiet wird in etwa begrenzt im Norden durch die Holsterhauser Straße, im Osten durch die Straße Re­genkamp, im Süden durch die Walter-Bälz-Straße sowie die Riemker Straße und im Westen durch die Bundesauto­bahn A 43.

 

 

 

        Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit

                                    dafür:         17

                                    dagegen:         2

 

 

b) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbe­teiligung (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit

                                 dafür:         17

                                 dagegen:   2

 

    

 

2.   2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschafts­planes der Stadt Herne für den Bereich "Naturschutzgebiet Voß­nacken" - Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2001.423 -

                                                            

 

Herr StR Nowak erläutert eingangs das Verfahren.

 

Die Erweiterungen des Naturschutzgebietes bedingen kein voll­ständiges Verfahren, da die Vergrößerung des Naturschutzgebie­tes nur geringfügig ist und die Stadt Herne Eigentümerin al­ler 3 betreffenden Flächen ist. Weitere EigentümerInnen sind nicht betroffen.

 

Bei dem vereinfachten Verfahren entfällt die gleichzeitige Be­teiligung der Träger öffentlicher Belange, die Bürgerbe­teiligung, die öffentliche Auslegung und die Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Herr StR Nowak erläutert die bereits realisierten Maßnahmen, die dem von der Biologischen Station östl. Ruhrgebiet erar­beiteten Pflege- und Entwicklungsplanes zugrunde liegen, z. B.

 

-   der Rückbau der Verlängerung der Straße "Voßnacken"

 

-   der Rückbau der Straßen- und Wegeverbindung "Voßna­cken"-Sportplatz

 

-   Sperrung von Trampelpfaden und illegalen Wegen im Na­turschutzgebiet

 

-   zahlreiche Anpflanzungen

 

-   Umbau der Entwässerung im Osten, Neuanlage eines Ge­wässers

 

Der Punkt "Teilabtrag der Halde Belmers Busch" war bei den Be­ratungen in den bürgerschaftlichen Gremien und in der Bevöl­kerung sehr umstritten, so dass auf diese Maßnahme verzichtet wurde.

 

Herr Görling erläutert auf Nachfrage, dass der Fischbestand in den vorhandenen Gewässern nicht schützenswert sei und dass bei Bedarf Elektrobefischung zur Reduzierung der Fischpopula­tion durchgeführt wird. Auch seien die Gewässer nicht fisch­frei zu erhalten, da sich bedingt durch den Vogelflug neue Fischpopulationen ansiedelten.

 

Herr Görling weist weiterhin darauf hin, dass keine künst­liche Belüftung der Gewässer erfolgen wird und dass gerade in den Sommermonaten tote Fische aufgrund der wechselfeuchten Ge­wässer normal seien.

 

Weiterhin sorgten Fischreier für eine Reduzierung des Fischbe­standes.

 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 29 Abs. 2 Land­schaftsgesetz die Aufstellung der vereinfachten Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Na­turschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  19 

 

 

 

3.       Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Herne

- Vorlage Nr. 2001.447 -

                                                            

 

Herr StR Nowak stellt die Fortschreibung des Abfallwirt­schaftskonzeptes der Stadt Herne vor und weist auf die sach­liche Verbindung zwischen dem TOP 3 und TOP 4 hin.

 

Das neue Konzept schreibt das Abfallwirtschaftskonzapt der Stadt Herne, Teil B - Sollkonzeption - aus dem Jahre 1992 fort.

 

Herr StR Nowak weist darauf hin, dass der bestehende Entsor­gungsvertrag zwischen der Stadt Herne und dem KVR im Jahr 2007 ausläuft. Das Konzept soll eine Perspektive für die kom­menden Jahre aufzeigen und wichtige Eckdaten für Maßnahmen der Müllmengenreduzierung bieten.

 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung erar­beitete Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 1992, Teil B.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zeit- und Maßnahmen­plan dargestellten Einzelmaßnahmen vorzubereiten und um­zusetzen.

 

Die Umsetzung erfolgt unter Beachtung der Zuständigkeitsrege­lungen für die bürgerschaftlichen Gremien.

 

Über den Stand der Umsetzung ist der Ausschuss für Umwelt­schutz in jährlichen Zwischenberichten zu informieren.

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  17 

dagegen:  2

 

 

4.         Entsorgungskooperation in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Her­ne, Bochum und Wuppertal sowie dem Kommunalverband Ruhrgebiet

- Vorlage Nr. 2001.389 -

                                                            

 

Herr Westemeyer stellt die geplante Entsorgungskooperation vor und gibt folgende Änderung in der Vorlage bekannt:

 

Die Stadt Remscheid beabsichtigt, ebenfalls der Kooperation beizutreten.

 

Die zuständigen Ministerien haben lt. Mitteilung von Herrn Westemeyer bereits ihre Unterstützung zugesichert.

 

Die Ziele einer Entsorgungskooperation sind:

 

-   langfristige Entsorgungssicherheit für Abfälle zur Be­seitigung aus Haushalten und für hausmüllähnliche Ge­werbeabfälle

 

-   Anlagenauslastung

 

-   Erhalt kommunaler Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten

 

-   Sicherung ökologischer Standorte

 

-   Gebührensicherung

 

-   Minimierung von Investitionsrisiken

 

Herr Kleinhubbert und Herr Gleba stehen noch einen größeren Diskus­sionsbedarf und kündigen aus diesem Grunde eine Stimmenenthaltung ihrer Parteien an.

 

Herr Westemeyer weist auf das langwidrige Verfahren (Ratsbeschlüs­se, Ausschreibungsverfahren etc.) bis zur Umsetzung der geplanten Entsorgungskooperation hin und macht deutlich, dass eine zügige Entscheidung (Termin: nach der Sommerpause) dringend geboten ist, da die anderen beteiligten Kommunen ebenfalls nach der Sommerpause über eine Beteiligung entscheiden wollen. Weiterhin teilt Herr Westemeyer mit, dass ein Hinauszögern des Beschlusses die Ziele der Entsorgungskooperation und möglicherweise das Zustandekommen der Kooperation gefährdeten.

 

Ein weiterer Vorteil der Kooperation ist, dass jeder Beteiligte den gleichen Preis aufgrund des Stoffstrommanagements zahlt.

 

Lt. Herrn Westmeyer prüft z. Z. das Wirtschaftsunternehmen WIBERA das Modell "Mischpreis". Die Vergabe eines Folgeauftrages wird da­her dringend erforderlich.

 

Herr Kleinhubbert teilt mit, dass derzeit ein Gutachten für eine privatwirtschaftliche Vergabe erarbeitet wird und kündigt an, dass eine Entscheidung über die Entsorgungskooperation erst nach Vor­lage des Gutachtens gefällt werden kann.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)   Auf der Grundlage der in Anlage 2 erfolgten Darstellung

 

- der derzeitigen Situation in der Entsorgungswirtschaft,

- der Ziele und Aufgabenfelder der Entsorgungskooperati­on,

- der Ausgangslage der Städte, Kreise und der beauf­tragten Unternehmen,

- einer rechtlichen Bewertung,

- der möglichen Organisationsformen zur Erfüllung der Ziele

 

beschließt der Rat der Stadt Herne die Teilnahme an der Entsorgungskooperation. Der als Grundlage für die Koopera­tion erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (An­lage 1) nach dem Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) wird zugestimmt.

 

Wird durch einen der an der Kooperation beteiligten öf­fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Grundlagenbe­schluss nicht gefasst und die öffentlich-rechtliche Ver­einbarung nicht geschlossen, so verhindert dies nicht das Zustandekommen der Kooperation zwischen den übrigen Teil­nehmern.

 

          Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

                                          dafür:        10

                               enthalten:     9

 

 

2)   Der Rat der Stadt Herne beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der an der Entsorgungskooperation beteilig­ten Kreise, Städte, des KVR sowie der beauftragten Unter­nehmen AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, USB Umweltservice Bochum GmbH und AWG Abfallwirtschaftsge­sellschaft Wuppertal mbH. Diese wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2001 konkrete Vorschläge zur Umsetzung der öf­fentlich-rechtlichen Vereinbarung mit folgenden Varianten zu erarbeiten, die rechtlich und betriebswirtschaftlich - auch unter Hinzuziehung externer Berater - zu untersuchen sind:

 

         - Öffentlich-rechtliche Organisationsformen

           (Zweckverband, Anstalt)

         - Privatrechtliche Organisationsformen.

 

    Abstimmungsergebnis:     mit Stimmenmehrheit

                               dafür:        10

                              enthalten:     9

 

 

3)   Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Kooperation offen ist für weitere Kreise und kreisfreie Städte, wobei jedoch der Beitritt der Zustimmung aller an der Kooperati­on beteiligten Partner bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:   mit Stimmenmehrheit

                              dafür:        10

                                 enthalten:     9

 

 

5.       Landesabfallbilanz

- Vorlage Nr. 2001.431 -

                                                            

 

 

Herr StR Nowak stellt die Landesabfallbilanz vor. Lt. Herrn StR Nowak weist die Landesabfallbilanz 1999 im Vergleich mit der Landesabfallbilanz 1998 für die Stadt Herne keine signifi­kanten Veränderungen auf:

 

-   Das Bruttoabfallaufkommen in Herne ist gegenüber dem Jahr 1998 (rd. 479 kg/E) um 8 kg/E = 1,7 % leicht ge­sunken und zeigt damit eine positive Bilanz im Ver­gleich zu anderen Kommunen. Herne liegt im oberen Be­reich der Landesabfallbilanz.

 

-   Im Bereich der Bioabfälle und Grünabfälle liegt Herne im unteren Mittelfeld.

 

In den großstädtischen Regionen wurden nur bis zu 80 kg/E Bio- und Grünabfallmengen verwertet. Herne konnte nur 35 kg/E vorweisen und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr sogar einen Mengenrückgang von 7 kg/E (42 kg/E im Jahr 1998).

 

Dieses liegt u. a. daran, dass 4.500 t = 26 kg/E städ­tische Garten- und Parkabfälle in der Landesabfallbi­lanz 1999 nicht erfasst wurden, weil sie außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung in Anlagen verwertet wur­den, die von der Stadt Herne nicht zur Verfügung ge­stellt werden.

 

Würden diese Garten- und Parkabfälle mitberücksich­tigt, ergäbe sich für die Stadt Herne eine Plazierung im oberen Mittelfeld.

 

-   Im Bereich der Wertstoffsammlung ist das Ergebnis mit 13 kg/E wie auch im Vorjahr mit 115 kg/E erfreulich hoch. Der Landesdurchschnitt beträgt lediglich 90 kg/E. Damit liegt Herne im oberen Mittelfeld.

 

Im Bereich des Restabfallaufkommens liegt die Stadt Herne mit 231 kg/E (1998 = 297 kg/E) unter dem Landes­durchschnitt von 33 kg/E und konnte sich daher im obe­ren Bereich plazieren. Damit gehört Herne zu den Städ­ten, die seit 1998 einen kontinuierlichen Rückgang des Restabfallaufkommens zu verzeichnen haben.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Abfallmengen der Stadt Herne dem landesweiten Trend mit relativ konstanten Siedlungs­abfallemengen und hohem Wertstoffaufkommen entsprechen und wie bereits im Vorjahr findet sich die Stadt Herne im Mittel­feld wieder.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Ver­waltung zur Landesabfallbilanz 1999 zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage zur Kenntnis genommen

 

 

6.       Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen

- Vorlage Nr. 2001.277 -

                                                            

 

Herr StR Nowak stellt das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen vor und erläutert, dass das Konzept von den 51 ur­sprünglichen Maßnahmen nur noch 15 Maßnahmen enthält, die sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecken.

 

Die Reduzierung des Maßnahmenkatalogs resultiert aus den zahl­reichen Beratungsrunden in den bürgerschaftlichen Gremien.

 

Zudem haben sich zahlreiche Maßnahmen flächenmäßig verringert.

 

Dieses resultiert u. a. aus der Neuanlage von geteerten Rad­wegen.

 

Lt. Mitteilung von Herrn Görling ist die Finanzierung einiger Einzelmaßnahmen bereits durch zweckgebundene Ersatzgelder ge­sichert. Weiterhin werden Einnahmen aus GVZ-Ersatzgeldern und durch die Umsetzung der Kostenerstattungssatzung (Ausgleichs­maßnahmen bei Bebauung von Flächen) erwartet.

 

Auf die Frage von Herrn SB Ahrens, für wie viele Jahre der "Flächenpool" ausreichen wird, antwortet Herr Nowak, dass man z. Z. noch keine Erfahrungswerte besitzt und erst die Umset­zung der Einzelmaßnahmen aufzeigen wird, welcher Zeitraum rea­listisch ist.

 

Herr Görling teilt mit, dass das Handlungskonzept durchaus ausbaufähig sei und als "Anfang" zu betrachten sei:

 

Keine andere Kommune verfügt derzeit über ein derartiges Kon­zept.

 

Der optimierte Regiebetrieb Stadtgrün wird an der Umsetzung von Maßnahmen aus der Baumschutzsatzung beteiligt.

 

Frau SB Vethacke hat Bedenken bei der Umsetzung der Maßnahme S 6, Objekt: Gerther Straße.

 

Sie sieht Einschränkungen für die Landwirte mit land­wirtschaftlichen Nutzfahrzeugen beim Rückbau der Straße auf eine Breite von 4 m an den Kehrungspunkten.

 

Lt. ihren Ausführungen beträgt die Breite für Mähdrescher ca. 4,50 m, und somit wäre die Straße für derartige land­wirtschaftliche Nutzfahrzeuge unpassierbar.

 

Die Vorsitzende Frau Wagner regt an, dass die Stadt Herne Kon­takt zu den Landwirten aufnimmt, um sicherzustellen, dass die Gerther Str. nicht verkehrsuntüchtig gemacht wird.

 

Frau StV Wasmuth beantragt, folgende Änderung im Maßnahmenka­talog vorzunehmen:

 

Änderungen

 

Die lfd. Nr. E1, Objekt: Am Böckenbusch wird wie folgt ge­ändert:

 

1)   Der Satz: "Die Realisierung dieser Maßnahme ist solan­ge zurückzustellen, bis die kürzlich erst aufgenom­menen Überlegungen zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücksflächen im Bereich Zeche "General Blu­menthal", Kraftwerk Schamrock, Bauhof "Firma Heitkamp" abgeschlossen sind" wird gestrichen.

 

2)   Der darauf folgende Satz wird wie folgt geändert:

"Die Entsiegelungsmaßnahme "Am Böckenbusch" sollte in die Gesamtkonzeption zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücksflächen im Bereich Zeche "General Blu­menthal", Kraftwerk Schamrock, Bauhof "Firma Heitkamp" eingebettet sein".

 

17.50 - 17.55 Uhr Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten

 

 

Die Vorsitzende, Frau Wagner lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  geänderter Beschluss

            mit Stimmenmehrheit

                          dafür:          12

                          dagegen:         7

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept zur Entsie­gelung von Flächen mit den o. g. Änderungen und beauftragt die Verwaltung, den vorgelegten Maßnahmenkatalog als Flächen­pool für die Durchführung von Begrünungsmaßnahmen, vor allem im Rahmen der bau- und landschaftsrechtlichen Bestimmungen, zu führen.

 

Abstimmungsergebnis:  mit Stimmenmehrheit

              dafür:          12

                          dagegen:         7

                        

 

7.       Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

Staffellauf zum Klimaschutz

 

Herr Nobert informiert die Ausschussmitglieder über einen Staffellauf zum Klimaschutz der in der Zeit vom 18.06. - 29.01.2001 stattfinden soll.

 

Am 19.06.2001 macht der Lauf Station in Herne und der Ober­bürgermeister unterschreibt eine Urkunde.

 

Es beteiligen sich ca. 30 Städte daran.

 

Herr Nobert bittet um rege Unterstützung.

 

 

8.       Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

 

 

- keine -