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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 06.06.2001 im
kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.00 Uhr
Vorsitz: Frau Wagner
Schriftführung: 18/1 Fischer-Friedhoff
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Herr Bollmann
Frau Dymke
Frau Eckmann
Herr Emons
Herr Gleba
Herr Herfet für
Herrn May
Herr Hetmann für
Frau Hahn
Herr Kleinhubbert
Herr Lorych für
Herrn Schulz
Frau Lukas
Herr Neumann für
Herrn Janetzki
Herr Sobieski
Frau Wagner
Frau Wasmuth
Herr Wippich
Herr
Freitag für Herrn Umbach
die beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht:
Herr
Schlender
die Sachkundigen
Bürger mit Stimmrecht:
Herr Ahrens
Herr Thiele
Frau Vethacke
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von der Verwaltung:
Herr SR Nowak
Herr Dr. Steiner, StA.
61 bis
16:30 Uhr
Herr Westemeyer,
Entsorgungs-
und
Reinigungsbetriebe bis 17:30 Uhr
Herr Nobert, StA. 18
Herr Görling, StA. 18 bis 17:50 Uhr
Frau Fischer-Friedhoff,
StA. 18
Die Vorsitzende begrüßt
die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Frau StV Wagner fragt
die Ausschussmitglieder, ob es Beanstandungen an der Niederschrift der Sitzung
vom 09.05.2001 gibt.
Dies ist nicht der Fall.
Herr StV Kleinhubbert
stellt den Antrag, den TOP 4 "Entsorgungskooperation in der
Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den
Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem Kommunalverband Ruhrgebiet
" - Vorlage Nr. 2001.389 - von der Tagesordnung zu nehmen und zu einem
späteren Zeitpunkt im Ausschuss für Umweltschutz neu zu verhandeln.
Herr Westemeyer weist
darauf hin, dass ein Ausscheren aus dem derzeitigen Zeitplan aufgrund der
umfangreichen Vorbereitungen und Planungen nicht sinnvoll ist.
Weiterhin wollen
zahlreiche Teilnehmer an der Entsorgungskooperation bereits nach der Sommerpause
über die Teilnahme beschließen.
Frau StV Wagner lässt
darüber abstimmen, ob der TOP 4 von der Tagesordnung genommen wird.
Beschluss:
Der TOP 4 wird von der
Tagesordnung genommen.
Abstimmungsergebnis: abgelehnt
dafür:
9
dagegen: 10
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 200 - TRIFORUM Herne - bei gleichzeitiger Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center-Regenkamp -,
Stadtbezirk Herne-Mitte
2. 2.
Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne
für den Bereich "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen
3. Abfallwirtschaftskonzept
der Stadt Herne
4. Entsorgungskooperation
in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem
Kommunalverband Ruhrgebiet
5. Landesabfallbilanz
6. Handlungskonzept zur
Entsiegelung von Flächen
7. Mitteilungen der
Vorsitzenden und der Verwaltung
8. Anfragen der
Ausschussmitglieder
1. Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 200 - TRIFORUM Herne - bei gleichzeitiger Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center-Regenkamp -,
Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.335 -
Herr
Dr. Steiner stellt den neuen Bebauungsplan Nr. 200 für das Regenkampgelände
anhand eines Planes vor. Das Grundstück soll nach neuen Zielvorstellungen
(nicht nur 1 Entertainmentcenter) neu überplant und entwickelt werden.
Hiernach untergliedert sich das Plangebiet mit einer Größe von ca. 14.700 cbm
in 3 Einheiten:
1. in ein
Fachmarktzentrum mit ca. 800 cbm
2. in
einen 2-geschossigen Fitness- bzw. Entertainmentbereich mit ca. 4.000 cbm und
3. in
einen l-förmigen Bürohausbereich mit ca. 5.000 cbm Nutzfläche.
Der
Drive-In an Mc Donalds ist bereits fertiggestellt und der Bau an dem geplanten
Hotel wurde bereits begonnen.
Weiterhin
weist Herr Dr. Steiner darauf hin, dass der Termin für die Bürgerbeteiligung
(Unterrichtung und Erörterung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 27.06.2001 stattfinden
soll.
Die
landesplanerische Anpassung bei der dafür zuständigen Bezirksregierung ist
bereits eingeleitet worden und der Flächennutzungsplan ist anzugleichen.
Herr
Dr. Steiner erläutert, dass bei Grundstücken ab einer cbm-Größe von 5.000 cbm
die Pflicht besteht, eine Umweltverträglichkeitsstudie über alle
umweltrelevanten Belange erarbeiten zu lassen. Dieses ist ebenfalls geschehen.
Die Studie wird in Kürze vorliegen.
Herr
Dr. Steiner weist ebenfalls darauf hin, dass durch den Eigentümerwechsel von
THI zu Wayss & Freitag keine Entschädigungspflichten beim Scheitern des
Vorhabens für die Stadt Herne entstehen. Das Risiko trägt der Investor.
Herr
Gleba merkt an, dass die Neukonzeption des Triforums mit einem Fachmarktbereich
die Interessen der Herner Kaufmannschaft auf der Bahnhofstraße beeinträchtigen
könnte.
Herr
Dr. Steiner weist in diesem Zusammenhang noch auf weiteren Informations- und
Diskussionsbedarf der Herner BürgerInnen hin und verweist noch einmal zwecks
Klärung auf den Termin der Bürgeranhörung hin.
Herr
Ahrens bittet, allen Beteiligten die neu konzipierte Broschüre zum Triforum
auszuhändigen.
Herr
Dr. Steiner sichert die Verteilung der Broschüren zu.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
a) Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung
der Be kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137) wird für das
Plangebiet Nr. 200 - TRIFORUM Herne -, Stadtbezirk Herne-Mitte, ein
Bebauungsplan nach § 30 BauGB aufgestellt.
Das
Plangebiet wird in etwa begrenzt im Norden durch die Holsterhauser Straße, im
Osten durch die Straße Regenkamp, im Süden durch die Walter-Bälz-Straße sowie
die Riemker Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 43.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
dafür: 17
dagegen: 2
b) Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3
Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 17
dagegen: 2
2. 2. Aufstellungsbeschluss zur
Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich
"Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.423 -
Herr
StR Nowak erläutert eingangs das Verfahren.
Die
Erweiterungen des Naturschutzgebietes bedingen kein vollständiges Verfahren,
da die Vergrößerung des Naturschutzgebietes nur geringfügig ist und die Stadt
Herne Eigentümerin aller 3 betreffenden Flächen ist. Weitere EigentümerInnen
sind nicht betroffen.
Bei
dem vereinfachten Verfahren entfällt die gleichzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, die Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung und die
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Herr
StR Nowak erläutert die bereits realisierten Maßnahmen, die dem von der
Biologischen Station östl. Ruhrgebiet erarbeiteten Pflege- und
Entwicklungsplanes zugrunde liegen, z. B.
- der
Rückbau der Verlängerung der Straße "Voßnacken"
- der
Rückbau der Straßen- und Wegeverbindung "Voßnacken"-Sportplatz
- Sperrung
von Trampelpfaden und illegalen Wegen im Naturschutzgebiet
- zahlreiche
Anpflanzungen
- Umbau
der Entwässerung im Osten, Neuanlage eines Gewässers
Der
Punkt "Teilabtrag der Halde Belmers Busch" war bei den Beratungen in
den bürgerschaftlichen Gremien und in der Bevölkerung sehr umstritten, so dass
auf diese Maßnahme verzichtet wurde.
Herr
Görling erläutert auf Nachfrage, dass der Fischbestand in den vorhandenen
Gewässern nicht schützenswert sei und dass bei Bedarf Elektrobefischung zur
Reduzierung der Fischpopulation durchgeführt wird. Auch seien die Gewässer
nicht fischfrei zu erhalten, da sich bedingt durch den Vogelflug neue
Fischpopulationen ansiedelten.
Herr
Görling weist weiterhin darauf hin, dass keine künstliche Belüftung der
Gewässer erfolgen wird und dass gerade in den Sommermonaten tote Fische
aufgrund der wechselfeuchten Gewässer normal seien.
Weiterhin
sorgten Fischreier für eine Reduzierung des Fischbestandes.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz die
Aufstellung der vereinfachten Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt
Herne für den Bereich "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk
Sodingen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 19
3. Abfallwirtschaftskonzept
der Stadt Herne
- Vorlage Nr. 2001.447 -
Herr
StR Nowak stellt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt
Herne vor und weist auf die sachliche Verbindung zwischen dem TOP 3 und TOP 4
hin.
Das
neue Konzept schreibt das Abfallwirtschaftskonzapt der Stadt Herne, Teil B -
Sollkonzeption - aus dem Jahre 1992 fort.
Herr
StR Nowak weist darauf hin, dass der bestehende Entsorgungsvertrag zwischen
der Stadt Herne und dem KVR im Jahr 2007 ausläuft. Das Konzept soll eine
Perspektive für die kommenden Jahre aufzeigen und wichtige Eckdaten für
Maßnahmen der Müllmengenreduzierung bieten.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung erarbeitete Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes 1992, Teil B.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Zeit- und Maßnahmenplan dargestellten
Einzelmaßnahmen vorzubereiten und umzusetzen.
Die
Umsetzung erfolgt unter Beachtung der Zuständigkeitsregelungen für die
bürgerschaftlichen Gremien.
Über
den Stand der Umsetzung ist der Ausschuss für Umweltschutz in jährlichen
Zwischenberichten zu informieren.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 17
dagegen: 2
4. Entsorgungskooperation
in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem
Kommunalverband Ruhrgebiet
- Vorlage Nr. 2001.389 -
Herr
Westemeyer stellt die geplante Entsorgungskooperation vor und gibt folgende
Änderung in der Vorlage bekannt:
Die
Stadt Remscheid beabsichtigt, ebenfalls der Kooperation beizutreten.
Die
zuständigen Ministerien haben lt. Mitteilung von Herrn Westemeyer bereits ihre
Unterstützung zugesichert.
Die
Ziele einer Entsorgungskooperation sind:
- langfristige
Entsorgungssicherheit für Abfälle zur Beseitigung aus Haushalten und für
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
- Anlagenauslastung
- Erhalt
kommunaler Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten
- Sicherung
ökologischer Standorte
- Gebührensicherung
- Minimierung
von Investitionsrisiken
Herr
Kleinhubbert und Herr Gleba stehen noch einen größeren Diskussionsbedarf und
kündigen aus diesem Grunde eine Stimmenenthaltung ihrer Parteien an.
Herr
Westemeyer weist auf das langwidrige Verfahren (Ratsbeschlüsse,
Ausschreibungsverfahren etc.) bis zur Umsetzung der geplanten
Entsorgungskooperation hin und macht deutlich, dass eine zügige Entscheidung
(Termin: nach der Sommerpause) dringend geboten ist, da die anderen beteiligten
Kommunen ebenfalls nach der Sommerpause über eine Beteiligung entscheiden
wollen. Weiterhin teilt Herr Westemeyer mit, dass ein Hinauszögern des
Beschlusses die Ziele der Entsorgungskooperation und möglicherweise das
Zustandekommen der Kooperation gefährdeten.
Ein
weiterer Vorteil der Kooperation ist, dass jeder Beteiligte den gleichen Preis
aufgrund des Stoffstrommanagements zahlt.
Lt.
Herrn Westmeyer prüft z. Z. das Wirtschaftsunternehmen WIBERA das Modell
"Mischpreis". Die Vergabe eines Folgeauftrages wird daher dringend
erforderlich.
Herr
Kleinhubbert teilt mit, dass derzeit ein Gutachten für eine
privatwirtschaftliche Vergabe erarbeitet wird und kündigt an, dass eine Entscheidung
über die Entsorgungskooperation erst nach Vorlage des Gutachtens gefällt
werden kann.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1) Auf
der Grundlage der in Anlage 2 erfolgten Darstellung
- der
derzeitigen Situation in der Entsorgungswirtschaft,
- der
Ziele und Aufgabenfelder der Entsorgungskooperation,
- der
Ausgangslage der Städte, Kreise und der beauftragten Unternehmen,
- einer
rechtlichen Bewertung,
- der
möglichen Organisationsformen zur Erfüllung der Ziele
beschließt
der Rat der Stadt Herne die Teilnahme an der Entsorgungskooperation. Der als
Grundlage für die Kooperation erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
(Anlage 1) nach dem Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) wird
zugestimmt.
Wird
durch einen der an der Kooperation beteiligten öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger der Grundlagenbeschluss nicht gefasst und die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht geschlossen, so verhindert dies nicht
das Zustandekommen der Kooperation zwischen den übrigen Teilnehmern.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 10
enthalten:
9
2) Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der an der
Entsorgungskooperation beteiligten Kreise, Städte, des KVR sowie der
beauftragten Unternehmen AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH,
USB Umweltservice Bochum GmbH und AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal
mbH. Diese wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2001 konkrete Vorschläge zur
Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit folgenden Varianten zu
erarbeiten, die rechtlich und betriebswirtschaftlich - auch unter Hinzuziehung
externer Berater - zu untersuchen sind:
-
Öffentlich-rechtliche Organisationsformen
(Zweckverband, Anstalt)
-
Privatrechtliche Organisationsformen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 10
enthalten:
9
3) Der
Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Kooperation offen ist für weitere
Kreise und kreisfreie Städte, wobei jedoch der Beitritt der Zustimmung aller an
der Kooperation beteiligten Partner bedarf.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
dafür: 10
enthalten:
9
5. Landesabfallbilanz
- Vorlage Nr. 2001.431 -
Herr
StR Nowak stellt die Landesabfallbilanz vor. Lt. Herrn StR Nowak weist die
Landesabfallbilanz 1999 im Vergleich mit der Landesabfallbilanz 1998 für die
Stadt Herne keine signifikanten Veränderungen auf:
- Das
Bruttoabfallaufkommen in Herne ist gegenüber dem Jahr 1998 (rd. 479 kg/E) um 8
kg/E = 1,7 % leicht gesunken und zeigt damit eine positive Bilanz im Vergleich
zu anderen Kommunen. Herne liegt im oberen Bereich der Landesabfallbilanz.
- Im
Bereich der Bioabfälle und Grünabfälle liegt Herne im unteren Mittelfeld.
In
den großstädtischen Regionen wurden nur bis zu 80 kg/E Bio- und
Grünabfallmengen verwertet. Herne konnte nur 35 kg/E vorweisen und verzeichnet
gegenüber dem Vorjahr sogar einen Mengenrückgang von 7 kg/E (42 kg/E im Jahr
1998).
Dieses
liegt u. a. daran, dass 4.500 t = 26 kg/E städtische Garten- und Parkabfälle
in der Landesabfallbilanz 1999 nicht erfasst wurden, weil sie außerhalb der
öffentlichen Abfallentsorgung in Anlagen verwertet wurden, die von der Stadt
Herne nicht zur Verfügung gestellt werden.
Würden
diese Garten- und Parkabfälle mitberücksichtigt, ergäbe sich für die Stadt
Herne eine Plazierung im oberen Mittelfeld.
- Im
Bereich der Wertstoffsammlung ist das Ergebnis mit 13 kg/E wie auch im Vorjahr
mit 115 kg/E erfreulich hoch. Der Landesdurchschnitt beträgt lediglich 90 kg/E.
Damit liegt Herne im oberen Mittelfeld.
Im
Bereich des Restabfallaufkommens liegt die Stadt Herne mit 231 kg/E (1998 = 297
kg/E) unter dem Landesdurchschnitt von 33 kg/E und konnte sich daher im oberen
Bereich plazieren. Damit gehört Herne zu den Städten, die seit 1998 einen
kontinuierlichen Rückgang des Restabfallaufkommens zu verzeichnen haben.
Zusammenfassend
ist zu sagen, dass die Abfallmengen der Stadt Herne dem landesweiten Trend mit
relativ konstanten Siedlungsabfallemengen und hohem Wertstoffaufkommen
entsprechen und wie bereits im Vorjahr findet sich die Stadt Herne im Mittelfeld
wieder.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Landesabfallbilanz 1999 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Vorlage
zur Kenntnis genommen
6. Handlungskonzept
zur Entsiegelung von Flächen
- Vorlage Nr. 2001.277 -
Herr
StR Nowak stellt das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen vor und
erläutert, dass das Konzept von den 51 ursprünglichen Maßnahmen nur noch 15
Maßnahmen enthält, die sich über das gesamte Stadtgebiet erstrecken.
Die
Reduzierung des Maßnahmenkatalogs resultiert aus den zahlreichen
Beratungsrunden in den bürgerschaftlichen Gremien.
Zudem
haben sich zahlreiche Maßnahmen flächenmäßig verringert.
Dieses
resultiert u. a. aus der Neuanlage von geteerten Radwegen.
Lt.
Mitteilung von Herrn Görling ist die Finanzierung einiger Einzelmaßnahmen
bereits durch zweckgebundene Ersatzgelder gesichert. Weiterhin werden
Einnahmen aus GVZ-Ersatzgeldern und durch die Umsetzung der
Kostenerstattungssatzung (Ausgleichsmaßnahmen bei Bebauung von Flächen)
erwartet.
Auf
die Frage von Herrn SB Ahrens, für wie viele Jahre der "Flächenpool"
ausreichen wird, antwortet Herr Nowak, dass man z. Z. noch keine
Erfahrungswerte besitzt und erst die Umsetzung der Einzelmaßnahmen aufzeigen
wird, welcher Zeitraum realistisch ist.
Herr
Görling teilt mit, dass das Handlungskonzept durchaus ausbaufähig sei und als
"Anfang" zu betrachten sei:
Keine
andere Kommune verfügt derzeit über ein derartiges Konzept.
Der
optimierte Regiebetrieb Stadtgrün wird an der Umsetzung von Maßnahmen aus der
Baumschutzsatzung beteiligt.
Frau
SB Vethacke hat Bedenken bei der Umsetzung der Maßnahme S 6, Objekt: Gerther
Straße.
Sie
sieht Einschränkungen für die Landwirte mit landwirtschaftlichen
Nutzfahrzeugen beim Rückbau der Straße auf eine Breite von 4 m an den
Kehrungspunkten.
Lt.
ihren Ausführungen beträgt die Breite für Mähdrescher ca. 4,50 m, und somit
wäre die Straße für derartige landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge unpassierbar.
Die
Vorsitzende Frau Wagner regt an, dass die Stadt Herne Kontakt zu den
Landwirten aufnimmt, um sicherzustellen, dass die Gerther Str. nicht
verkehrsuntüchtig gemacht wird.
Frau
StV Wasmuth beantragt, folgende Änderung im Maßnahmenkatalog vorzunehmen:
Änderungen
Die
lfd. Nr. E1, Objekt: Am Böckenbusch wird wie folgt geändert:
1) Der
Satz: "Die Realisierung dieser Maßnahme ist solange zurückzustellen, bis
die kürzlich erst aufgenommenen Überlegungen zur anstehenden Neustrukturierung
der Grundstücksflächen im Bereich Zeche "General Blumenthal",
Kraftwerk Schamrock, Bauhof "Firma Heitkamp" abgeschlossen sind"
wird gestrichen.
2) Der
darauf folgende Satz wird wie folgt geändert:
"Die
Entsiegelungsmaßnahme "Am Böckenbusch" sollte in die Gesamtkonzeption
zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücksflächen im Bereich Zeche
"General Blumenthal", Kraftwerk Schamrock, Bauhof "Firma
Heitkamp" eingebettet sein".
17.50
- 17.55 Uhr Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten
Die
Vorsitzende, Frau Wagner lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: geänderter Beschluss
mit Stimmenmehrheit
dafür: 12
dagegen: 7
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen mit
den o. g. Änderungen und beauftragt die Verwaltung, den vorgelegten
Maßnahmenkatalog als Flächenpool für die Durchführung von Begrünungsmaßnahmen,
vor allem im Rahmen der bau- und landschaftsrechtlichen Bestimmungen, zu
führen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
dafür: 12
dagegen: 7
7. Mitteilungen
der Vorsitzenden und der Verwaltung
Staffellauf zum Klimaschutz
Herr
Nobert informiert die Ausschussmitglieder über einen Staffellauf zum
Klimaschutz der in der Zeit vom 18.06. - 29.01.2001 stattfinden soll.
Am
19.06.2001 macht der Lauf Station in Herne und der Oberbürgermeister
unterschreibt eine Urkunde.
Es
beteiligen sich ca. 30 Städte daran.
Herr
Nobert bittet um rege Unterstützung.
8. Anfragen
der Ausschussmitglieder
-
keine -