Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Rat der Stadt Herne
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.06.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 04.06.2002 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.00 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     16.08 - 16.15 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Oberbürgermeister Becker

 

Schriftführung:     Herr Grimm

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Beuermann     ohne Abstimmung TOP 11 - 14

Herr Bleck

Herr Bollmann

Frau Budde

Frau Eckmann

Herr Emons

Frau Fischer

Herr Gleba

Herr Hansmann

Herr Herfet

Frau Hock

Frau Höffken

Herr Hussing

Herr Ixert     ohne Abstimmung TOP 11 - 14

Herr Kleinhubbert

Frau Klemczak

Herr Kohlenbach

Herr Kohlloeffel

Herr Kondering

Frau Koschin

Frau Krüger

Herr Lehmann

Herr Leichner

Herr Lewicki

Herr Lorych

Frau Lukas

Herr Musbach

Frau Nett-Kramer

Herr Neumann

Frau Pabst

Frau Richter

Herr Rocks

Herr Roosen

Herr Scharmacher

Herr Schiereck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Schlender

Herr Schlüter

Herr Schubeus

Herr Schulz

Herr Sobieski

Herr Steinbach

Herr Stimm

Herr Stohr

Herr Straht

Herr Ucka          ab 16.07 Uhr, Beratung TOP 1

Herr Umbach

Frau Wagner

Frau Wasmuth

Herr Wippich

 

 

die Fraktionsgeschäftsführer:

 

Herr Hasler           (SPD-Ratsfraktion)

 

Herr Telkemeier           (CDU-Ratsfraktion)

  Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

    benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

 

von der Verwaltung:

 

Herr Oberbürgermeister Becker

Herr Stadtdirektor Bornfelder

Frau Stadträtin Dr. Goch

Herr Stadtrat Nowak

Herr Stadtrat Terhoeven

 

 

Nicht anwesend sind:

 

Herr Dr. Dudda

Frau Dymke

Herr Geiger

Herr Hetmann

Herr Janetzki

Herr Klonki

Frau Schulte

Herr Schwanengel

Frau Szelag

 

 

Herr Oberbürgermeister Becker begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Be­schlussfähigkeit fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Rechtsformänderung der Städt. Entsorgungs- und Reinigungs­betriebe (ERB)

 

 2.     Änderung der Satzung der Herner Sparkasse

 

 3.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Ei­senbahn und Hafen GmbH (WHE) - Beteiligung der WHE an der Container Terminal Herne GmbH

 

 4.     Bestellung von Arbeitgebervertretern für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Futur (BKK Futur)

 

 5.     Bestellung eines Vertreters im Verhinderungsfall der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz)

 

 6.     Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförde­rungsgesellschaft Herne mbH (WfG)

 

 7.     Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)

 

 8.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Be­schäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Mitglieder Auf­sichtsrat

 

 9.     Bericht der Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töchtern der RWE

- Vorschlag der Grünen Fraktion vom 26.03.2002 -

 

10.     Projekt-Abschlussbericht über die Vorbereitungen auf die Einführung des Euro bei der Stadtverwaltung Herne

 

11.  Wahl von Mitgliedern des Werksausschusses

 

12.     Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen

 

13.     Umbesetzung des Schulausschusses

 

14.     Umbesetzung von Ausschüssen

 

15.     Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk

Herne-Wanne

 

16.     Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 für die Schaffung der Organisations­einheit "Grundsicherung"

 

17.     Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen

 

18.     Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "südlich der Vödestraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte

 

19.     Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2002 -

 

20.     Mitteilungen des Oberbürgermeisters

 

21.     Anfragen der Stadtverordneten

 

Terroranschläge/Amokläufer

- Anfrage der REP-Gruppe vom 27.04.2002 -

 

Finanzielle Belastungen des städtischen Haushalts durch die Eishalle

- Anfrage der Grünen Fraktion vom 15.05.2002 -

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Umwandlung des Gesellschafterdarlehens an die Wirtschafts­förderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) in eine Kapitalein­lage

 

 2.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE)

 

 3.     Verkauf eines städt. Grundstücks an der Bielefelder Straße

 

 4.     Mitteilungen des Oberbürgermeisters

 

 5.     Anfragen der Stadtverordneten

 

Finanzielle Belastungen des städtischen Haushalts durch die Eishalle

     - Anfrage der Grünen Fraktion vom 15.05.2002 -

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 1.         Rechtsformänderung der Städt. Entsorgungs- und Reinigungsbe-

triebe (ERB)

- Vorlage Nr. 2002.215 -

                                                            

 

Die Sitzung wird wegen Störungen im Zuhörerbereich (Trans­parent) von 16.08 Uhr bis 16.15 Uhr unterbrochen.

 

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Überführung des Optimierten Regiebetriebes "Entsorgungs- und Reinigungsbe­trieb der Stadt Herne (ERB)" in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zum 01.01.2003 vorzubereiten und gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner al­le erforderlichen Vorarbeiten und Maßnahmen zu treffen, die mit der Gründung einer Anstalt verbunden sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  46 

dagegen:  4

 

 

 

 2.         Änderung der Satzung der Herner Sparkasse

- Vorlage Nr. 2002.216 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Herner Sparkasse vom 12.06.1995:

 

   § 1

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

"Der Vorstand besteht aus zwei Personen."

 

 

  § 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 3.         Erteilung von Weisungen an die Vertreter/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisen­bahn und Hafen GmbH (WHE) - Beteiligung der WHE an der Contai­ner Terminal Herne GmbH

- Vorlage Nr. 2002.219 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafter­versammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH wird vorbehaltlich der Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes und der Bezirksregierung Arnsberg die Weisung erteilt,

 

 

 

 

 

 

 

1. die Beteiligung der WHE an der Container Terminal Herne GmbH (CTH) mit einem Anteil von nominal 51 % am Stamm­kapital (insgesamt 25.000 Euro) = 12.750 Euro und eine Zu­führung zur Kapitalrücklage der CTH entsprechend dem An­teil am Stammkapital bis zu einem Betrag in Höhe von 184.000 Euro zu beschließen;

 

 

2. als Vertreter der WHE in der Gesellschafterversammlung der CTH

 

Herrn Oberbürgermeister Becker

 

Herrn Stadtverordneten Kohlenbach

 

Herrn Stadtverordneten Schiereck

 

zu benennen.

 

Die Benennung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahl­zeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

3.    Herrn Karl-Heinz Wick

 

zum Geschäftsführer der CTH für den Zeitraum von drei Jah­ren zu benennen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 4.         Bestellung von Arbeitgebervertretern für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Futur (BKK Futur)

- Vorlage Nr. 2002.233 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als Vertreter des Arbeitgebers für den Verwaltungsrat der Be­triebskrankenkasse Futur (BKK Futur) wird

 

als Vertreter im Verhinderungsfall für Herrn Stadtrat Nowak

 

Herr Wolfgang Neige

 

bestellt.

 

Diese Bestellung gilt bis zum 30.06.2005. Scheidet der be­stellte Vertreter vorher aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 

 5.         Bestellung eines Vertreters im Verhinderungsfall der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz)

- Vorlage Nr. 2002.238 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz) wird

 

als Vertreterin im Verhinderungsfall

für Frau Stadträtin Dr. Dagmar Goch

 

Frau Karin Anlauf

 

bestellt.

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung ge­führt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 6.         Erteilung einer Weisung an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs­gesellschaft Herne mbH (WfG)

- Vorlage Nr. 2002.242 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafter­versammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) wird die Weisung erteilt, einer Erhöhung des Stamm­kapitals der ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisie­rungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) in Höhe von derzeit 200.000,00 DM (entspricht 102.258,38 Euro) um ins­gesamt 741,62 Euro auf zukünftig 103.000,00 Euro, wobei auf die WfG ein Anteil in Höhe von 185,41 Euro entfällt, zuzustim­men.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 7.         Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)

- Vorlage Nr. 2002.253 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beruft

 

Herrn Ministerialrat Godehard Elsner

 

nach Benennung durch das Land Nordrhein-Westfalen in den Auf­sichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC).

 

Die Berufung gilt bis zum Widerruf der Benennung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 8.         Erteilung von Weisungen an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Be­schäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Mitglieder Auf­sichtsrat

- Vorlage Nr. 2002.331 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafterver­sammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,

 

Herrn Hans-Jürgen Mulski

als Vertreter der Herner Sparkasse

 

zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

 

 

Die Wahl gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 9.         Bericht der Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töch­tern der RWE

- Vorschlag der Grünen Fraktion vom 26.03.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.230 -

                                                            

 

     Herr Oberbürgermeister Becker gibt für die Verwaltung folgen       den Bericht:

 

Aufgrund der Verdachtsfälle bezüglich Bestechung, Betruges und Korruption im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Ab­fallbehandlungsanlagen in NRW hat die GRÜNE-Ratsfraktion mit Schreiben vom 26. März 2002 um einen Bericht der Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töchtern der RWE gebeten.

 

Die Verwaltung erstattet daraufhin den nachfolgenden Sach­standsbericht:

 

 

Vorbemerkung:

 

Zum Stichtag 31.12.2001 wurden durch die Vermögensverwaltungs­gesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) bzw. durch die Stadtwerke Herne AG (StwH AG) die folgen­den Aktienpakete gehalten:

 

 

Bilanzwert

31.12.2001

 

     VVH

 

1.319.890   RWE-Stammaktien    -->

18,132 Mio. Euro

10.520      RWE-Vorzugsaktien  -->

 

 

StwH AG

 

1.098.000   RWE-Stammaktien 11,348 Mio Euro

 

 

In den Gesellschaftsorganen von RWE bzw. in der Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH (VkA) wird die Stadt Herne wie folgt vertreten:

 

RWE AG, Regionalbeirat:

Herr Oberbürgermeister Becker

 

RWE Systems AG, Aufsichtsrat:

Herr Oberbürgermeister Becker

 

Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH,

Gesellschaftsausschuss:

Herr Oberbürgermeister Becker

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH,

Gesellschafterversammlung:

Herr Stadtverordneter Horst Schiereck

Vertreter im Verhinderungsfall:

Herr Stadtverordneter Gerd Bollmann

 

 

In den jüngsten Sitzungen der o.g. Gremien im März und im Ap­ril d.J. haben der Vorstand der RWE AG bzw. die Geschäfts­führung der VkA GmbH ausführlich zu den Vorgängen um die Müll­verbrennungsanlage Köln Stellung genommen.

 

Ende März wurde eine gemeinsame Task-Force, bestehend aus Ver­tretern der RWE AG, der RWE Umwelt AG und der Trienekens AG, gebildet. In dieser Task-Force versuchen die Mitarbeiter der beteiligten Innenrevisionen gemeinsam aus ihrer Sicht Auf­klärung zu betreiben. Darüber hinaus sind zwei Wirtschafts­prüfungsgesellschaften, Price Waterhouse Coopers und die Deut­sche Warentreuhand BDO mit einer externen Überprüfung von Ge­schäftsvorfällen innerhalb der Trienekens AG beauftragt wor­den.

 

Der Abschlussbericht über diese Untersuchungen liegt noch nicht vor. Bisher wurde allerdings nichts "gefunden", was den RWE-Konzern betrifft. Sowohl die RWE AG, die RWE Umwelt AG als auch handelnde Personen dieser Gesellschaften sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht betroffen.

 

Auch wenn noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt, kann als Zwischenfazit Folgendes festgehalten werden: RWE hat sich über sämtliche Abläufe bei der Müllverbrennungsanlage Köln von der Planung bis zum Betrieb informiert. Danach ergeben sich für RWE keinerlei weiterführende Fragen und Probleme; es gibt kein Involvieren der RWE-Gruppe. Die Vorgänge bei Triene­kens müssen gesondert betrachtet werden.

 

Im Zusammenhang mit Spenden gab und gibt es im RWE-Konzern ei­ne Richtlinie und Regelungen, nach der keine Spenden an poli­tische Parteien zu leisten sind. Mit Ausnahme von Trienekens haben sich alle Konzerngesellschaften incl. der RWE Umwelt AG an diese Vorgaben gehalten. Durch die Schaffung neuer Struktu­ren trifft RWE jetzt vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Trienekens-Beteiligung, um derartige Vorkommnisse zu­künftig auszuschließen.

 

 

10.         Projekt-Abschlussbericht über die Vorbereitungen auf die Ein­führung des Euro bei der Stadtverwaltung Herne

- Vorlage Nr. 2002.249 -

                                                            

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt den Projekt-Abschlussbericht über die Einführung des Euro zur Kenntnis.

 

(Der Bericht ist dem Original der Niederschrift beigefügt.)

 

 

11.         Wahl von Mitgliedern des Werksausschusses

- Vorlage Nr. 2002.264 -

                                                            

 

     Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen von

     SPD, CDU und Grünen vor.

 

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt wählt nachstehende Personen in den Werksaus­schuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gebäudemanage­ment Herne" (GMH):

 

 

Mitglieder:       Vertreter:

 

SPD-Fraktion       SPD-Fraktion

 

     SV Gerhard Wippich     SV Peter Emons

     SV Birgit Klemczak     SV Rolf Hansmann

     SV Gerd Bollmann     SV Waldemar Hetmann

     SV Willy Lehmann     SV Gertraut Koschin

     SV Norbert Schwanengel     SV Manuela Lukas

     SV Heinz-Jürgen Steinbach     SV Jürgen Scharmacher

     SV Roswitha Wasmuth     SV Wolfgang Stohr

 

und alle übrigen Stadtverordne­ten der SPD-Fraktion in alphabe­tischer Reihenfolge

 

 

CDU-Fraktion       CDU-Fraktion

 

     SV Josef Kohlenbach     SV Markus Schlüter

     SV Hans Elmar Hussing     SV Karl-Heinz Straht

     SV Hans-Friedrich Schulz     SV Gerhard Kleinhubbert

     SV Egbert Lewicki     SV Gisela Budde

     SV Peter Neumann     SV Karin Krüger

     SV Detlef Rocks     SV Hans Lorych

     SV Gerhard Ucka BM Helga Höffken

 

und alle übrigen Stadtverordne­ten der CDU-Fraktion in alphabe­tischer Reihenfolge

 

 

GRÜNE FRAKTION       GRÜNE FRAKTION

 

     SB Rolf Ahrens     SV Dirk Gleba

 

und alle übrigen Stadtverordne­ten der Grünen Fraktion in al­phabetischer Reihenfolge

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig mit Enthaltungen

dafür:  45 

Enthaltungen:  2

 

 

 

12.         Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen

- Vorlage Nr. 2002.261 -

                                                            

 

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt legen einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Bestimmung der Ausschuss­vorsitzenden vor.

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt bestimmt folgende Personen zu Ausschussvor­sitzenden:

 

 

Ausschuss       Vorsitzende/r:       Stellvertreter/in:

=============================================================

 

Rechnungsprüfungs-

ausschuss         Josef Kohlenbach         Hans-Friedrich Schulz

 

Ausschuss f. Planung

u. Stadtentwicklung         Waltraud Pabst         Norbert Schwanengel

 

Ausschuss f. Beteili-

gungen u. optimierte

Regiebetriebe         Gerhard Ucka         Josef Kohlenbach

 

Schulausschuss Norbert Schwanengel Johanna Eckmann

 

Ausschuss f. Soziales,

Gesundheit u. Familie         Erich Leichner         Volker Bleck

 

Kultur- u. Bildungs-

ausschuss         Egbert Lewicki         Susanne Fischer

 

Sportausschuss         Gerd Bollmann         Wolfgang Stohr

 

Wahlprüfungsausschuss         Gertraut Koschin         Hans Geiger

 

Ausschuss f. Bürger-

eingaben         Helga Höffken         Gerhard Kleinhubbert

 

Ausschuss f. Umwelt-

schutz         Erika Wagner         Roswitha Wasmuth

 

Werksausschuss Gebäu- Josef Kohlenbach Hans-Elmar Hussing

demanagement Herne

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

13.         Umbesetzung des Schulausschusses

- Vorlage Nr. 2002.358 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt wählt

 

 

anstelle des sachkundigen Einwohners Fatih Göcmen

 

die stellvertretende sachkundige Einwohnerin Emine Özcan

 

als sachkundige Einwohnerin in den Schulausschuss,

 

anstelle der sachkundigen Einwohnerin Emine Özcan

 

Herrn Hakan Yazici

 

als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Schulaus­schuss.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

14.         Umbesetzung von Ausschüssen

- Vorlage Nr. 2002.384 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt wählt

 

     a) in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung:

 

   anstelle des sachkundigen Bürgers Ulrich Eichhorn

   den sachkundigen Bürger Horst Severin

   als stellvertretendes Mitglied

 

 

b) in den Schulausschuss:

 

   anstelle des sachkundigen Bürgers Mike Wienbracke

   die sachkundige Bürgerin Carla Grzan

   als ordentliches Mitglied,

 

   anstelle der sachkundigen Bürgerin Carla Grzan

   den sachkundigen Bürger Mike Wienbracke

   als stellvertretendes Mitglied,

 

   anstelle des sachkundigen Bürgers Ulrich Eichhorn

   den sachkundigen Bürger Martin Schmidt

   als ordentliches Mitglied,

 

   anstelle des sachkundigen Bürgers Marcus Hussing

   den sachkundigen Bürger Wolf-Simon Greling

   als stellvertretendes Mitglied

 

 

     c) in den Kultur- und Bildungsausschuss:

 

anstelle des verstorbenen sachkundigen Bürgers Erich Bre­genstroth

   den sachkundigen Bürger Horst Severin

   als ordentliches Mitglied.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

15.         Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk

Herne-Wanne

- Vorlage Nr. 2002.302 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Als Schiedsperson wird gewählt:

 

Frau Gisela Budde für den Schiedsamtsbezirk 4 und Stellvertre­terin für den Schiedsamtsbezirk 3, Stadtbezirk Eickel, Amts­gerichtsbezirk Herne-Wanne.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

16.         Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 für die Schaffung der Organisationseinheit "Grundsicherung"

- Vorlage Nr. 2002.299 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die nachstehend aufgeführten Haushaltsmittel außer- und überplanmäßig bereitzustellen:

 

a)    außerplanmäßig 110.000 EURO bei der neu einzurichtenden HHSt.: 1.400.935/... (Projekt Grundsicherung)

 

     b)     überplanmäßig 35.000 EURO bei der HHSt.: 1.400.575/900/6

          (Betriebsausgaben)

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.  Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen

- Vorlage Nr. 2002.393 -

                                                            

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kennt­nis.

 

     (Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

 

18.         Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "südlich der Vödestraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2002.218 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Herne beschließt den Entwurf zur Ände­rung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "südlich der Vödestraße" - Stadtbezirk Herne-Mit­te. Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den text­lichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).

 

2. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

19.         Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.324 -

                                                            

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt folgenden geänderten

 

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Ihre Konzeption von Oktober 1991 unter nachstehenden Gesichtspunkten zu über­arbeiten:

 

- Die Verwaltung hat ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Ver­folgung von Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Sauber­keit und Ordnung stärker als bisher durch Verhängung von Bußgeldern auszuschöpfen.

Die Höhe der zurzeit festgesetzten Bußgelder ist deutlich anzuheben, um die Wirksamkeit der Ahndung und damit auch den Effekt der Abschreckung (Signalwirkung) zu verstärken.

 

 

 

 

 

-     Gleichzeitig sollen die Außendienstmitarbeiter aller Fach­bereiche aufgefordert werden, ihre Beobachtungen über Verun­reinigungen im Stadtgebiet an eine zentrale Stelle weiter­zuleiten.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welche Außendienstmit­arbeiter, über den Rahmen ihres Fachbereiches hinaus, für bestimmte Regelverstöße vor Ort Bußgelder verhängen können.

 

- Es ist eine Aufklärungskampagne "Haltet unsere Stadt sau­ber" durchzuführen und eine dauerhaft verstärkte Öffentlich­keitsarbeit zur Vermeidung von achtlos oder vorsätzlich ent­sorgtem Müll zu betreiben.

 

Im November 2002 ist ein Zwischenbericht über die geplanten Änderungen und vorgesehenen Maßnahmen zu geben. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Rat ein Bericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  45 

dagegen:  3

Enthaltungen:  2

 

 

 

20.       Mitteilungen des Oberbürgermeisters

                                                            

 

Herr Stadtrat Nowak teilt zu der Veranstaltung am 01.06.2002 Folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 28.05.2002 teilte das Polizeipräsidium Bo­chum mit, dass Erkenntnisse über ein Skin-Head-Konzert im Be­reich Bochum/Witten/Herne vorliegen. Der genaue Veranstal­tungsort war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Am 31.05.2002 teilte die Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel mit, dass die Partyscheune Schön Veranstaltungsort dieses Skinheads-Konzer­tes sein soll.

 

Es wurde umgehend Kontakt mit dem Vermieter der Veranstal­tungsstätte aufgenommen. Dieser teilte mit, dass ein Bochu­mer, der am 02. Juni 2002 Geburtstag hat, Mieter der Party­scheune sei. Es soll eine Geburtstagsfeier mit ca. 50 bis 60 Personen stattfinden. Musik sollte vom Band gespielt werden. Daraufhin wurde kurzfristig eine Gesprächsrunde unter Leitung der Polizei einberufen, wobei die Polizei die Stadt Herne be­teiligt hat.

 

Die vorliegenden Erkenntnisse reichten nicht aus, um ein Ver­bot der Veranstaltung zu begründen. Es wurde daher verein­bart, diese Veranstaltung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt zu begleiten.

 

Die Einsatzleitung lag der Polizei. Nach den vorliegenden Er­kenntnisse der Polizei wurde auf eine entsprechende Informati­on der Öffentlichkeit verzichtet.

 

In Zukunft wird es in gleich gelagerten Fällen zu Einzelfall­entscheidungen kommen. Jedoch ist zu beachten, dass die Pres­sehoheit bei Polizeieinsätzen bei der Polizei liegt, die auch in Zukunft eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich der Informationspolitik trifft.

 

 

     Herr Oberbürgermeister Becker teilt Folgendes mit:

 

Stellenplan/Frauenförderplan (Beantwortung der offenen ge­bliebenen Fragen der Stadtverordneten Nett-Kramer in der

Ratssitzung am 28.05.2002                                

 

Der Stellenplan stellt eine Beschreibung der Soll-Stellen dar. Diese Darstellung kann nicht geschlechtergerecht er­folgen. Die namentliche Nennung der Beschäftigten erfolgt nur im Stellenbesetzungsplan. Diesen beschließt der Rat im Unter­schied zum Stellenplan nicht, sondern erhält ihn nur zur In­formation und Kenntnisnahme.

 

Die Einhaltung des Frauenförderplanes wird verwaltungsintern laufend durch die Arbeitsgruppe "Frauenförderung als Quer­schnittsaufgabe" überprüft. Die Arbeitsgruppe wird von der Gleichstellungsbeauftragten geleitet und besteht aus dem Lei­ter des Hauptamtes, des Personalamtes sowie MitarbeiterInnen aus diesen Ämtern, einer Vertreterin des Personalrates und je einer Vertreterin jeden Dezernates. Die Arbeitsgruppe tagt ca. vierteljährlich und beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung des Frauenförderplanes (z.B. Teilbarkeit von Stel­len, besondere Werbemaßnahmen für weibliche Auszubildende, frauenspezifische Fortbildungsangebote) und dem jährlichen Vergleichen des statistischen Datenmaterials. Sie entwickelt gegebenenfalls zusätzliche Vorschläge und Maßnahmen zur Ver­besserung der Frauenförderung.

 

 

Unterstützung der Bürgerinitiative Forensik Herne-Wanne e.V.

durch die Stadt Herne                                      

 

Durch Ratsbeschluss vom Dezember des Jahres 2000 hat die Stadt Herne die Arbeit der Bürgerinitiative Forensik Herne-Wanne e.V. unterstützt, indem sie ihr unter anderem einen da­mals leerstehenden Pavillon in der Fußgängerzone Hauptstraße zur Verfügung gestellt hat. Da die Nutzung durch den Ratsbe­schluss zunächst bis Dezember 2001 gedeckt war, hat sich die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Frau Schulte, mit Schreiben vom 30. April 2002 an den Regierungspräsidenten Herrn Kuschke mit der Frage gewandt, ob die Duldung der Nutzung des Pavil­lons ohne Beschluss des Rates rechtmäßig war bzw. ist.

 

Die Antwort des Regierungspräsidenten vom 27. Mai 2002 liegt mir seit gestern vor. Zum Sachverhalt stellt die Bezirksregie­rung Arnsberg zunächst richtigerweise fest, dass aufgrund der Anträge der SPD-Fraktion vom 25. April 2002 bzw. von der CDU-Fraktion vom 26. April 2002 der Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 07. Mai 2002 die weitere Duldung der Nutzung des Pavillons am Buschmannshof bis zum Jahresende 2002 beschlos­sen hat.

 

 

Zur Frage der Rechtmäßigkeit der vorübergehend nicht durch Ratsbeschluss gedeckten Duldung der Nutzung in 2002 führt die Bezirksregierung Arnsberg aus, dass die Vermietung von Räum­lichkeiten grundsätzlich als Geschäft der laufenden Ver­waltung angesehen werden kann. Zitat: "Vorliegend hat jedoch der Rat diese Entscheidung offensichtlich an sich gezogen und mit Ratsbeschluss in 12/2000 die Nutzung durch die Bürgerini­tiative bis Ende 2001 gewährt. Eine zeitlich darüber hinaus­gehende Nutzung hätte von daher eigentlich eines vorherigen Ratsbeschlusses bedurft (.....). Die insoweit möglicherweise "rechtswidrige" Duldung der weiteren Nutzung kann aber nach meiner Auffassung durch den nachträglichen Beschluss vom 07. Mai 2002 rückwirkend als geheilt betrachtet werden. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass bei fristgerechter Beteiligung des Rates in der Sache eine andere Entscheidung getroffen worden wäre." Zitat Ende.

 

Die Bezirksregierung sieht wegen der Tatsache, dass der Pavil­lon für anderweitige Nutzungen nicht zur Verfügung steht, auch keine Veranlassung für die Geltendmachung von kommunal­aufsichtlichen Bedenken gegen eine Nutzung durch die Bürgerin­itiative aus haushaltsrechtlicher Sicht.

 

Die Bezirksregierung bestätigt damit die mehrheitlich ge­fassten Beschlüsse des Rates der Stadt Herne und deren Umset­zung durch die Verwaltung.

 

 

21.       Anfragen der Stadtverordneten

                                                            

 

 

Terroranschläge/Amokläufer

- Anfrage der REP-Gruppe vom 27.04.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.346 -

                                                            

 

Die Terroranschläge der Vergangenheit, die zuletzt aufge­deckten geplanten Terroranschläge und der Amoklauf von Erfurt sind ein Indiz für die zunehmende Gewaltbereitschaft. Phänome­ne, die wir eigentlich hauptsächlich aus den USA kannten, scheinen nun auch bei uns zu einer ernsten und nicht zu unter­schätzenden Bedrohung zu werden.

Nach dem Gesetz der Serie und wegen des Nachahmungstriebs des Menschen ist der Amoklauf von Erfurt möglicherweise nicht der letzte gewesen. Ähnliches könnte sich auch in Herne ereignen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

 

1.   Sind spezielle Vorbereitungen für Geiselnahmen und ähn­liche Krisenlagen in Schulen u. a. öffentlichen Gebäuden getroffen worden?

z. B. - Übungen, wie sie z. B. an US-amerikanischen Schulen nach dem Massaker von Littleton zur Pflicht wurden

- sachliche Vorkehrungen (z. B. Alarmsystem, Santäts­ausstattung)

A) Wenn ja: Welche?

B) Wenn nein: Warum nicht und werden jetzt Planungen

           Taten getroffen?

 

2.   Unser Mitgefühl gehört den betroffenen Personen. Wie sieht der versicherungsrechtliche Schutz der Opfer aus?

 

 

Frau Stadträtin Dr. Goch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Spezielle Vorbereitungen und Planungen für Geiselnahmen und ähnlichen Krisenanlagen an Schulen werden nicht getroffen. Dementsprechend werden auch keine speziellen Übungen für die Schüler/innen und Lehrkräfte durchgeführt.

 

Gleiches gilt für die übrigen städtischen Gebäude. Seit 1995 liegt eine Handlungsrichtlinie zur "Sicherung öffentlicher Ge­bäude insbesondere bei Bomben- und Sprengstoffdrohungen" vor, die Regelungen für diesen Fall beschreibt.

 

Zur Problematik von Geiselnahmen und Terroranschlägen gibt es aus ordnungsrechtlicher Sicht verwaltungsseitig keinen Hand­lungsbedarf, da solche Straftaten in den Zuständigkeitsbe­reich der Polizei gehören. Die Polizei verfügt über ent­sprechende Planungen, die allerdings aus taktischen Gründen nicht öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Zurzeit werden zwischen dem Ordnungsamt, der Feuerwehr und der Polizei Gespräche geführt, in denen Handlungsvorgaben für besondere Gefährdungsanlagen an Schulen erarbeitet werden sol­len.

 

Im Rahmen der brandschutztechnischen Ausstattung sind Alarmie­rungsanlagen in den Schulgebäuden installiert. Bei Auslösen des Alarmsignals ist das Schulgebäude unter Aufsicht der Lehr­kräfte zu verlassen. 2 x jährlich werden hierzu an den Schu­len sogenannte Alarmproben durchgeführt. Für die medizinische Versorgung/Erste-Hilfe-Leistung verfügen die Schulen über sta­tionäre Sanitätskästen und Sanitätstaschen.

 

Die vorgenannten Maßnahmen sind nach Auffassung der Ver­waltung  für den Alarmierungsfall ausreichend.

 

 

Zu 2.:

Opfer von Gewalttaten haben wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Straftaten Ansprüche nach dem Ge­setz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opfer­entschädigungsgesetz - OEG).

 

Nach dem OEG, welches auf die Vorschriften des Bundesver­sorgungsgesetzes verweist, umfasst der Anspruch auf Ver­sorgung, u.a. die Heilbehandlung (ambulante und stationäre Be­handlung etc.), eine mögliche Beschädigtenrente oder bei Tod des Opfers das Bestattungsgeld sowie eine mögliche Hinter­bliebenenrente.

 

Zuständig für die Versorgung nach dem OEG sind die jeweiligen Versorgungsämter.

 

 

Finanzielle Belastungen des städtischen Haushalts durch die Eishalle

- Anfrage der Grünen Fraktion vom 15.05.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.383 -

                                                            

 

Aufgrund des Vertrages zwischen der Stadt Herne, der Revier­park Gysenberg GmbH sowie der GbR Stieneke/Herzberg über den Verkauf der Eishalle sind verschiedene Zahlungen seitens der Käufer  und der Stadt Herne zu leisten. Seitens der Käufer sind dies die Erbbauzinsen in Höhe von 13.770,73 Euro pro Jahr, seitens der Stadt Herne sind dies Mietzeiten für den Schulsport und Mittel der Sportförderung für die Eissportver­eine.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1. Wurden die Erbbauzinsen vollständig entrichtet oder gibt es Rückstände ?

 

2. Wie hoch waren die Kosten für die Anmietung der Eiszeiten für den Schulsport in

- 2001 und

- 2002 bis Ende März?

 

3. Wie hoch waren die Mittel der Sportförderung, die die Stadt Herne zur Unterstützung der Eissportvereine in 2001 aufgebracht hat?

 

4. Gibt es weitere Zuschüsse/Mietzahlungen der Stadt   Herne oder der Revierpark Herne GmbH, die direkt oder indirekt in 2001 bzw. in 2002 an die Betreiber der Eishalle gegangen sind?

 

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder beantwortet die Fragen 2. und 3. im öffentlichen Teil (Die Fragen 1. und 4. werden im nichtöffentlichen Teil beantwortet).

 

 

Zu 2.:

Die erfolgten Zahlungen für die Bereitstellung von Eis für den Schulsport einschließlich der Anmietung von Schlittschuhen betrugen 2001  4.869,36 Euro. Die Zahlungen in 2002 betrugen 2.999,24 Euro.

 

 

Zu 3.:

Die für die Eisnutzung überwiesenen Sportförderungsmittel 2001 betrugen 76.693,78 Euro.