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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 04.06.2002 im großen
Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.00 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 16.08 - 16.15 Uhr
Vorsitz: Herr Oberbürgermeister
Becker
Schriftführung: Herr Grimm
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Frau Beuermann ohne
Abstimmung TOP 11 - 14
Herr Bleck
Herr Bollmann
Frau Budde
Frau Eckmann
Herr Emons
Frau Fischer
Herr Gleba
Herr Hansmann
Herr Herfet
Frau Hock
Frau Höffken
Herr Hussing
Herr Ixert ohne
Abstimmung TOP 11 - 14
Herr Kleinhubbert
Frau Klemczak
Herr Kohlenbach
Herr Kohlloeffel
Herr Kondering
Frau Koschin
Frau Krüger
Herr Lehmann
Herr Leichner
Herr Lewicki
Herr Lorych
Frau Lukas
Herr Musbach
Frau Nett-Kramer
Herr Neumann
Frau Pabst
Frau Richter
Herr Rocks
Herr Roosen
Herr Scharmacher
Herr Schiereck
Herr Schlender
Herr Schlüter
Herr Schubeus
Herr Schulz
Herr Sobieski
Herr Steinbach
Herr Stimm
Herr Stohr
Herr Straht
Herr Ucka ab
16.07 Uhr, Beratung TOP 1
Herr Umbach
Frau Wagner
Frau Wasmuth
Herr Wippich
die
Fraktionsgeschäftsführer:
Herr Hasler (SPD-Ratsfraktion)
Herr Telkemeier (CDU-Ratsfraktion)
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von der Verwaltung:
Herr
Oberbürgermeister Becker
Herr
Stadtdirektor Bornfelder
Frau
Stadträtin Dr. Goch
Herr
Stadtrat Nowak
Herr
Stadtrat Terhoeven
Nicht anwesend sind:
Herr
Dr. Dudda
Frau
Dymke
Herr
Geiger
Herr
Hetmann
Herr
Janetzki
Herr
Klonki
Frau
Schulte
Herr
Schwanengel
Frau
Szelag
Herr Oberbürgermeister Becker begrüßt die
Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie
die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Rechtsformänderung der
Städt. Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe (ERB)
2. Änderung
der Satzung der Herner Sparkasse
3. Erteilung von Weisungen
an die Vertreter/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) - Beteiligung der WHE an der
Container Terminal Herne GmbH
4. Bestellung von
Arbeitgebervertretern für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Futur
(BKK Futur)
5. Bestellung eines
Vertreters im Verhinderungsfall der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz)
6. Erteilung einer Weisung
an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG)
7. Aufsichtsrat der
Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)
8. Erteilung von Weisungen
an die Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Mitglieder Aufsichtsrat
9. Bericht
der Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töchtern der RWE
- Vorschlag der Grünen
Fraktion vom 26.03.2002 -
10. Projekt-Abschlussbericht
über die Vorbereitungen auf die Einführung des Euro bei der Stadtverwaltung
Herne
11. Wahl von Mitgliedern des Werksausschusses
12. Bestimmung der
Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
13. Umbesetzung des
Schulausschusses
14. Umbesetzung von
Ausschüssen
15. Neuwahl einer
Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk
Herne-Wanne
16. Bereitstellung
über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 für die
Schaffung der Organisationseinheit "Grundsicherung"
17. Erhalt gewachsener
Bewohnerstrukturen
18. Entwurfs-
und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt
Herne für den Bereich "südlich der Vödestraße" - Stadtbezirk
Herne-Mitte
19. Sauberkeit und Ordnung
im Stadtgebiet
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.04.2002 -
20. Mitteilungen des
Oberbürgermeisters
21. Anfragen der
Stadtverordneten
Terroranschläge/Amokläufer
- Anfrage der REP-Gruppe
vom 27.04.2002 -
Finanzielle Belastungen
des städtischen Haushalts durch die Eishalle
- Anfrage der Grünen
Fraktion vom 15.05.2002 -
Nichtöffentlicher Teil
1. Umwandlung des
Gesellschafterdarlehens an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH
(WfG) in eine Kapitaleinlage
2. Erteilung von Weisungen
an die Vertreter/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE)
3. Verkauf
eines städt. Grundstücks an der Bielefelder Straße
4. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
5. Anfragen
der Stadtverordneten
Finanzielle Belastungen
des städtischen Haushalts durch die Eishalle
-
Anfrage der Grünen Fraktion vom 15.05.2002 -
Öffentlicher Teil
1.
Rechtsformänderung
der Städt. Entsorgungs- und Reinigungsbe-
triebe (ERB)
- Vorlage Nr. 2002.215 -
Die
Sitzung wird wegen Störungen im Zuhörerbereich (Transparent) von 16.08 Uhr bis
16.15 Uhr unterbrochen.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Überführung des Optimierten
Regiebetriebes "Entsorgungs- und Reinigungsbetrieb der Stadt Herne
(ERB)" in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zum
01.01.2003 vorzubereiten und gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Rödl &
Partner alle erforderlichen Vorarbeiten und Maßnahmen zu treffen, die mit der
Gründung einer Anstalt verbunden sind.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 46
dagegen: 4
2.
Änderung
der Satzung der Herner Sparkasse
- Vorlage Nr. 2002.216 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die
Herner Sparkasse vom 12.06.1995:
§ 1
§
6 erhält folgende Fassung:
"Der
Vorstand besteht aus zwei Personen."
§ 2
Diese
Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Erteilung
von Weisungen an die Vertreter/innen der Stadt in der nächsten
Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) -
Beteiligung der WHE an der Container Terminal Herne GmbH
- Vorlage Nr. 2002.219 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH wird vorbehaltlich der Zustimmung des
Eisenbahnbundesamtes und der Bezirksregierung Arnsberg die Weisung erteilt,
1. die
Beteiligung der WHE an der Container Terminal Herne GmbH (CTH) mit einem Anteil
von nominal 51 % am Stammkapital (insgesamt 25.000 Euro) = 12.750 Euro und
eine Zuführung zur Kapitalrücklage der CTH entsprechend dem Anteil am
Stammkapital bis zu einem Betrag in Höhe von 184.000 Euro zu beschließen;
2. als
Vertreter der WHE in der Gesellschafterversammlung der CTH
Herrn Oberbürgermeister Becker
Herrn Stadtverordneten Kohlenbach
Herrn Stadtverordneten Schiereck
zu
benennen.
Die
Benennung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.
Scheidet ein Vertreter aus dem Rat oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt
hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.
3. Herrn
Karl-Heinz Wick
zum
Geschäftsführer der CTH für den Zeitraum von drei Jahren zu benennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Bestellung
von Arbeitgebervertretern für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Futur
(BKK Futur)
- Vorlage Nr. 2002.233 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Als
Vertreter des Arbeitgebers für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse
Futur (BKK Futur) wird
als
Vertreter im Verhinderungsfall für Herrn Stadtrat Nowak
Herr Wolfgang Neige
bestellt.
Diese
Bestellung gilt bis zum 30.06.2005. Scheidet der bestellte Vertreter vorher
aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung
als Vertreter der Stadt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.
Bestellung
eines Vertreters im Verhinderungsfall der Stadt in der
Gesellschafterversammlung der ekz.bibliotheksservice GmbH (ekz)
- Vorlage Nr. 2002.238 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Als
Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ekz.bibliotheksservice
GmbH (ekz) wird
als
Vertreterin im Verhinderungsfall
für
Frau Stadträtin Dr. Dagmar Goch
Frau Karin Anlauf
bestellt.
Die
Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.
Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt,
das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter
der Stadt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6.
Erteilung
einer Weisung an die Vertreter der Stadt in der nächsten
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH
(WfG)
- Vorlage Nr. 2002.242 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) wird die Weisung erteilt,
einer Erhöhung des Stammkapitals der ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik
und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) in Höhe von derzeit 200.000,00 DM
(entspricht 102.258,38 Euro) um insgesamt 741,62 Euro auf zukünftig 103.000,00
Euro, wobei auf die WfG ein Anteil in Höhe von 185,41 Euro entfällt, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7.
Aufsichtsrat
der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)
- Vorlage Nr. 2002.253 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beruft
Herrn Ministerialrat Godehard Elsner
nach
Benennung durch das Land Nordrhein-Westfalen in den Aufsichtsrat der
Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC).
Die
Berufung gilt bis zum Widerruf der Benennung durch das Land
Nordrhein-Westfalen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8.
Erteilung
von Weisungen an die Vertreter der Stadt in der nächsten
Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne
mbH (GBH) - Mitglieder Aufsichtsrat
- Vorlage Nr. 2002.331 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung
erteilt,
Herrn Hans-Jürgen Mulski
als
Vertreter der Herner Sparkasse
zum
Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.
Die
Wahl gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein
Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt
hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Stadt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9.
Bericht
der Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töchtern der RWE
- Vorschlag der Grünen
Fraktion vom 26.03.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.230 -
Herr
Oberbürgermeister Becker gibt für die Verwaltung folgen den Bericht:
Aufgrund
der Verdachtsfälle bezüglich Bestechung, Betruges und Korruption im
Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen in NRW hat
die GRÜNE-Ratsfraktion mit Schreiben vom 26. März 2002 um einen Bericht der
Verwaltung zum Bestechungsvorwurf gegenüber Töchtern der RWE gebeten.
Die
Verwaltung erstattet daraufhin den nachfolgenden Sachstandsbericht:
Vorbemerkung:
Zum
Stichtag 31.12.2001 wurden durch die Vermögensverwaltungsgesellschaft für
Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) bzw. durch die Stadtwerke
Herne AG (StwH AG) die folgenden Aktienpakete gehalten:
Bilanzwert
VVH
1.319.890 RWE-Stammaktien -->
18,132 Mio. Euro
10.520 RWE-Vorzugsaktien -->
StwH AG
1.098.000 RWE-Stammaktien 11,348
Mio Euro
In
den Gesellschaftsorganen von RWE bzw. in der Vereinigung ehemaliger kommunaler
Aktionäre der VEW GmbH (VkA) wird die Stadt Herne wie folgt vertreten:
RWE AG, Regionalbeirat:
Herr
Oberbürgermeister Becker
RWE Systems AG, Aufsichtsrat:
Herr
Oberbürgermeister Becker
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH,
Gesellschaftsausschuss:
Herr
Oberbürgermeister Becker
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH,
Gesellschafterversammlung:
Herr
Stadtverordneter Horst Schiereck
Vertreter im Verhinderungsfall:
Herr
Stadtverordneter Gerd Bollmann
In
den jüngsten Sitzungen der o.g. Gremien im März und im April d.J. haben der
Vorstand der RWE AG bzw. die Geschäftsführung der VkA GmbH ausführlich zu den
Vorgängen um die Müllverbrennungsanlage Köln Stellung genommen.
Ende
März wurde eine gemeinsame Task-Force, bestehend aus Vertretern der RWE AG,
der RWE Umwelt AG und der Trienekens AG, gebildet. In dieser Task-Force
versuchen die Mitarbeiter der beteiligten Innenrevisionen gemeinsam aus ihrer
Sicht Aufklärung zu betreiben. Darüber hinaus sind zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
Price Waterhouse Coopers und die Deutsche Warentreuhand BDO mit einer externen
Überprüfung von Geschäftsvorfällen innerhalb der Trienekens AG beauftragt worden.
Der
Abschlussbericht über diese Untersuchungen liegt noch nicht vor. Bisher wurde
allerdings nichts "gefunden", was den RWE-Konzern betrifft. Sowohl
die RWE AG, die RWE Umwelt AG als auch handelnde Personen dieser Gesellschaften
sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Auch
wenn noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt, kann als Zwischenfazit
Folgendes festgehalten werden: RWE hat sich über sämtliche Abläufe bei der
Müllverbrennungsanlage Köln von der Planung bis zum Betrieb informiert. Danach
ergeben sich für RWE keinerlei weiterführende Fragen und Probleme; es gibt kein
Involvieren der RWE-Gruppe. Die Vorgänge bei Trienekens müssen gesondert
betrachtet werden.
Im
Zusammenhang mit Spenden gab und gibt es im RWE-Konzern eine Richtlinie und
Regelungen, nach der keine Spenden an politische Parteien zu leisten sind. Mit
Ausnahme von Trienekens haben sich alle Konzerngesellschaften incl. der RWE
Umwelt AG an diese Vorgaben gehalten. Durch die Schaffung neuer Strukturen
trifft RWE jetzt vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Trienekens-Beteiligung, um derartige Vorkommnisse zukünftig auszuschließen.
10. Projekt-Abschlussbericht
über die Vorbereitungen auf die Einführung des Euro bei der Stadtverwaltung
Herne
- Vorlage Nr. 2002.249 -
Der
Rat der Stadt Herne nimmt den Projekt-Abschlussbericht über die Einführung des
Euro zur Kenntnis.
(Der
Bericht ist dem Original der Niederschrift beigefügt.)
11. Wahl von
Mitgliedern des Werksausschusses
-
Vorlage Nr. 2002.264 -
Es
liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen von
SPD,
CDU und Grünen vor.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt wählt nachstehende Personen in den Werksausschuss der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gebäudemanagement Herne" (GMH):
Mitglieder: Vertreter:
SPD-Fraktion SPD-Fraktion
SV
Gerhard Wippich SV
Peter Emons
SV
Birgit Klemczak SV
Rolf Hansmann
SV
Gerd Bollmann SV
Waldemar Hetmann
SV
Willy Lehmann SV
Gertraut Koschin
SV
Norbert Schwanengel SV
Manuela Lukas
SV
Heinz-Jürgen Steinbach SV
Jürgen Scharmacher
SV
Roswitha Wasmuth SV
Wolfgang Stohr
und alle übrigen Stadtverordneten der SPD-Fraktion
in alphabetischer Reihenfolge
CDU-Fraktion CDU-Fraktion
SV
Josef Kohlenbach SV
Markus Schlüter
SV
Hans Elmar Hussing SV
Karl-Heinz Straht
SV
Hans-Friedrich Schulz SV
Gerhard Kleinhubbert
SV
Egbert Lewicki SV
Gisela Budde
SV
Peter Neumann SV
Karin Krüger
SV Detlef Rocks SV Hans Lorych
SV Gerhard Ucka BM Helga Höffken
und alle übrigen Stadtverordneten der CDU-Fraktion
in alphabetischer Reihenfolge
GRÜNE FRAKTION GRÜNE
FRAKTION
SB
Rolf Ahrens SV
Dirk Gleba
und alle übrigen Stadtverordneten der Grünen
Fraktion in alphabetischer Reihenfolge
Abstimmungsergebnis: einstimmig
mit Enthaltungen
dafür: 45
Enthaltungen: 2
12. Bestimmung
der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
- Vorlage Nr. 2002.261 -
Die
SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt legen einen gemeinsamen
Wahlvorschlag zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden vor.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt bestimmt folgende Personen zu Ausschussvorsitzenden:
Ausschuss Vorsitzende/r: Stellvertreter/in:
=============================================================
Rechnungsprüfungs-
ausschuss Josef
Kohlenbach Hans-Friedrich
Schulz
Ausschuss
f. Planung
u.
Stadtentwicklung Waltraud
Pabst Norbert
Schwanengel
Ausschuss
f. Beteili-
gungen
u. optimierte
Regiebetriebe Gerhard
Ucka Josef
Kohlenbach
Schulausschuss Norbert Schwanengel Johanna Eckmann
Ausschuss
f. Soziales,
Gesundheit
u. Familie Erich
Leichner Volker
Bleck
Kultur-
u. Bildungs-
ausschuss Egbert
Lewicki Susanne
Fischer
Sportausschuss Gerd
Bollmann Wolfgang
Stohr
Wahlprüfungsausschuss Gertraut
Koschin Hans
Geiger
Ausschuss
f. Bürger-
eingaben Helga
Höffken Gerhard
Kleinhubbert
Ausschuss
f. Umwelt-
schutz Erika
Wagner Roswitha
Wasmuth
Werksausschuss Gebäu- Josef Kohlenbach Hans-Elmar Hussing
demanagement
Herne
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Umbesetzung
des Schulausschusses
- Vorlage Nr. 2002.358 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt wählt
anstelle
des sachkundigen Einwohners Fatih Göcmen
die stellvertretende sachkundige Einwohnerin Emine Özcan
als
sachkundige Einwohnerin in den Schulausschuss,
anstelle
der sachkundigen Einwohnerin Emine Özcan
Herrn Hakan Yazici
als
stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Schulausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
14. Umbesetzung
von Ausschüssen
- Vorlage Nr. 2002.384 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt wählt
a) in den Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung:
anstelle des sachkundigen Bürgers
Ulrich Eichhorn
den sachkundigen Bürger Horst
Severin
als stellvertretendes Mitglied
b) in den Schulausschuss:
anstelle des sachkundigen Bürgers
Mike Wienbracke
die sachkundige Bürgerin Carla
Grzan
als ordentliches Mitglied,
anstelle der sachkundigen Bürgerin
Carla Grzan
den sachkundigen Bürger Mike
Wienbracke
als stellvertretendes Mitglied,
anstelle des sachkundigen Bürgers
Ulrich Eichhorn
den sachkundigen Bürger Martin
Schmidt
als ordentliches Mitglied,
anstelle des sachkundigen Bürgers
Marcus Hussing
den sachkundigen Bürger
Wolf-Simon Greling
als stellvertretendes Mitglied
c) in den Kultur- und Bildungsausschuss:
anstelle
des verstorbenen sachkundigen Bürgers Erich Bregenstroth
den sachkundigen Bürger Horst
Severin
als ordentliches Mitglied.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
15. Neuwahl
einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk
Herne-Wanne
- Vorlage Nr. 2002.302 -
Beschluss:
Als
Schiedsperson wird gewählt:
Frau
Gisela Budde für den Schiedsamtsbezirk 4 und Stellvertreterin für den
Schiedsamtsbezirk 3, Stadtbezirk Eickel, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
16. Bereitstellung
über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 für die
Schaffung der Organisationseinheit "Grundsicherung"
- Vorlage Nr. 2002.299 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt, die nachstehend aufgeführten Haushaltsmittel außer-
und überplanmäßig bereitzustellen:
a) außerplanmäßig
110.000 EURO bei der neu einzurichtenden HHSt.: 1.400.935/... (Projekt
Grundsicherung)
b) überplanmäßig 35.000
EURO bei der HHSt.: 1.400.575/900/6
(Betriebsausgaben)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17. Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen
- Vorlage Nr. 2002.393 -
Der
Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
(Der
Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
18. Entwurfs-
und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt
Herne für den Bereich "südlich der Vödestraße" - Stadtbezirk
Herne-Mitte
-
Vorlage Nr. 2002.218 -
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Herne beschließt den Entwurf zur Änderung Nr. 11 des
Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "südlich der
Vödestraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte. Der Änderungsentwurf besteht aus
der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen
Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).
2. Der
Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19. Sauberkeit
und Ordnung im Stadtgebiet
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.04.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.324 -
Auf Antrag der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt folgenden
geänderten
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Ihre Konzeption von Oktober 1991
unter nachstehenden Gesichtspunkten zu überarbeiten:
- Die
Verwaltung hat ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Sauberkeit und Ordnung stärker als
bisher durch Verhängung von Bußgeldern auszuschöpfen.
Die
Höhe der zurzeit festgesetzten Bußgelder ist deutlich anzuheben, um die
Wirksamkeit der Ahndung und damit auch den Effekt der Abschreckung
(Signalwirkung) zu verstärken.
- Gleichzeitig
sollen die Außendienstmitarbeiter aller Fachbereiche aufgefordert werden, ihre
Beobachtungen über Verunreinigungen im Stadtgebiet an eine zentrale Stelle
weiterzuleiten.
In
diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welche Außendienstmitarbeiter, über den
Rahmen ihres Fachbereiches hinaus, für bestimmte Regelverstöße vor Ort
Bußgelder verhängen können.
- Es
ist eine Aufklärungskampagne "Haltet unsere Stadt sauber"
durchzuführen und eine dauerhaft verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
zur Vermeidung von achtlos oder vorsätzlich entsorgtem Müll zu betreiben.
Im November 2002 ist ein Zwischenbericht über die geplanten Änderungen
und vorgesehenen Maßnahmen zu geben.
Nach Ablauf eines Jahres ist dem Rat ein Bericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 45
dagegen: 3
Enthaltungen: 2
20. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
Herr
Stadtrat Nowak teilt zu der Veranstaltung am 01.06.2002 Folgendes mit:
Mit
Schreiben vom 28.05.2002 teilte das Polizeipräsidium Bochum mit, dass
Erkenntnisse über ein Skin-Head-Konzert im Bereich Bochum/Witten/Herne
vorliegen. Der genaue Veranstaltungsort war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Am 31.05.2002 teilte die Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel mit, dass die
Partyscheune Schön Veranstaltungsort dieses Skinheads-Konzertes sein soll.
Es
wurde umgehend Kontakt mit dem Vermieter der Veranstaltungsstätte aufgenommen.
Dieser teilte mit, dass ein Bochumer, der am 02. Juni 2002 Geburtstag hat,
Mieter der Partyscheune sei. Es soll eine Geburtstagsfeier mit ca. 50 bis 60
Personen stattfinden. Musik sollte vom Band gespielt werden. Daraufhin wurde
kurzfristig eine Gesprächsrunde unter Leitung der Polizei einberufen, wobei die
Polizei die Stadt Herne beteiligt hat.
Die
vorliegenden Erkenntnisse reichten nicht aus, um ein Verbot der Veranstaltung
zu begründen. Es wurde daher vereinbart, diese Veranstaltung durch Polizei,
Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt zu begleiten.
Die
Einsatzleitung lag der Polizei. Nach den vorliegenden Erkenntnisse der Polizei
wurde auf eine entsprechende Information der Öffentlichkeit verzichtet.
In
Zukunft wird es in gleich gelagerten Fällen zu Einzelfallentscheidungen
kommen. Jedoch ist zu beachten, dass die Pressehoheit bei Polizeieinsätzen bei
der Polizei liegt, die auch in Zukunft eine entsprechende Entscheidung
hinsichtlich der Informationspolitik trifft.
Herr
Oberbürgermeister Becker teilt Folgendes mit:
Stellenplan/Frauenförderplan
(Beantwortung der offenen gebliebenen Fragen der Stadtverordneten Nett-Kramer
in der
Ratssitzung am 28.05.2002
Der
Stellenplan stellt eine Beschreibung der Soll-Stellen dar. Diese Darstellung
kann nicht geschlechtergerecht erfolgen. Die namentliche Nennung der
Beschäftigten erfolgt nur im Stellenbesetzungsplan. Diesen beschließt der Rat
im Unterschied zum Stellenplan nicht, sondern erhält ihn nur zur Information
und Kenntnisnahme.
Die
Einhaltung des Frauenförderplanes wird verwaltungsintern laufend durch die
Arbeitsgruppe "Frauenförderung als Querschnittsaufgabe" überprüft.
Die Arbeitsgruppe wird von der Gleichstellungsbeauftragten geleitet und besteht
aus dem Leiter des Hauptamtes, des Personalamtes sowie MitarbeiterInnen aus
diesen Ämtern, einer Vertreterin des Personalrates und je einer Vertreterin
jeden Dezernates. Die Arbeitsgruppe tagt ca. vierteljährlich und beschäftigt
sich mit der praktischen Umsetzung des Frauenförderplanes (z.B. Teilbarkeit von
Stellen, besondere Werbemaßnahmen für weibliche Auszubildende,
frauenspezifische Fortbildungsangebote) und dem jährlichen Vergleichen des
statistischen Datenmaterials. Sie entwickelt gegebenenfalls zusätzliche
Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Frauenförderung.
Unterstützung
der Bürgerinitiative Forensik Herne-Wanne e.V.
durch die Stadt Herne
Durch
Ratsbeschluss vom Dezember des Jahres 2000 hat die Stadt Herne die Arbeit der
Bürgerinitiative Forensik Herne-Wanne e.V. unterstützt, indem sie ihr unter
anderem einen damals leerstehenden Pavillon in der Fußgängerzone Hauptstraße
zur Verfügung gestellt hat. Da die Nutzung durch den Ratsbeschluss zunächst
bis Dezember 2001 gedeckt war, hat sich die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN,
Frau Schulte, mit Schreiben vom 30. April 2002 an den Regierungspräsidenten
Herrn Kuschke mit der Frage gewandt, ob die Duldung der Nutzung des Pavillons
ohne Beschluss des Rates rechtmäßig war bzw. ist.
Die
Antwort des Regierungspräsidenten vom 27. Mai 2002 liegt mir seit gestern vor.
Zum Sachverhalt stellt die Bezirksregierung Arnsberg zunächst richtigerweise
fest, dass aufgrund der Anträge der SPD-Fraktion vom 25. April 2002 bzw. von
der CDU-Fraktion vom 26. April 2002 der Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung
am 07. Mai 2002 die weitere Duldung der Nutzung des Pavillons am Buschmannshof
bis zum Jahresende 2002 beschlossen hat.
Zur
Frage der Rechtmäßigkeit der vorübergehend nicht durch Ratsbeschluss gedeckten
Duldung der Nutzung in 2002 führt die Bezirksregierung Arnsberg aus, dass die
Vermietung von Räumlichkeiten grundsätzlich als Geschäft der laufenden Verwaltung
angesehen werden kann. Zitat: "Vorliegend hat jedoch der Rat diese
Entscheidung offensichtlich an sich gezogen und mit Ratsbeschluss in 12/2000
die Nutzung durch die Bürgerinitiative bis Ende 2001 gewährt. Eine zeitlich
darüber hinausgehende Nutzung hätte von daher eigentlich eines vorherigen Ratsbeschlusses
bedurft (.....). Die insoweit möglicherweise "rechtswidrige" Duldung
der weiteren Nutzung kann aber nach meiner Auffassung durch den nachträglichen
Beschluss vom 07. Mai 2002 rückwirkend als geheilt betrachtet werden. Es
ist nämlich nicht davon auszugehen, dass bei fristgerechter Beteiligung des
Rates in der Sache eine andere Entscheidung getroffen worden wäre." Zitat
Ende.
Die
Bezirksregierung sieht wegen der Tatsache, dass der Pavillon für anderweitige
Nutzungen nicht zur Verfügung steht, auch keine Veranlassung für die
Geltendmachung von kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen eine Nutzung durch
die Bürgerinitiative aus haushaltsrechtlicher Sicht.
Die
Bezirksregierung bestätigt damit die mehrheitlich gefassten Beschlüsse des
Rates der Stadt Herne und deren Umsetzung durch die Verwaltung.
21. Anfragen
der Stadtverordneten
Terroranschläge/Amokläufer
-
Anfrage der REP-Gruppe vom 27.04.2002 -
-
Vorlage Nr. 2002.346 -
Die
Terroranschläge der Vergangenheit, die zuletzt aufgedeckten geplanten
Terroranschläge und der Amoklauf von Erfurt sind ein Indiz für die zunehmende
Gewaltbereitschaft. Phänomene, die wir eigentlich hauptsächlich aus den USA
kannten, scheinen nun auch bei uns zu einer ernsten und nicht zu unterschätzenden
Bedrohung zu werden.
Nach
dem Gesetz der Serie und wegen des Nachahmungstriebs des Menschen ist der
Amoklauf von Erfurt möglicherweise nicht der letzte gewesen. Ähnliches könnte
sich auch in Herne ereignen.
In
diesem Zusammenhang möchten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen
bitten:
1. Sind spezielle Vorbereitungen für
Geiselnahmen und ähnliche Krisenlagen in Schulen u. a. öffentlichen Gebäuden
getroffen worden?
z. B. - Übungen,
wie sie z. B. an US-amerikanischen Schulen
nach dem Massaker von Littleton zur Pflicht wurden
- sachliche Vorkehrungen (z. B. Alarmsystem, Santätsausstattung)
A) Wenn ja: Welche?
B) Wenn nein: Warum nicht und werden jetzt
Planungen
Taten
getroffen?
2. Unser Mitgefühl gehört den
betroffenen Personen. Wie sieht der versicherungsrechtliche Schutz der Opfer
aus?
Frau
Stadträtin Dr. Goch beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Spezielle
Vorbereitungen und Planungen für Geiselnahmen und ähnlichen Krisenanlagen an
Schulen werden nicht getroffen. Dementsprechend werden auch keine speziellen
Übungen für die Schüler/innen und Lehrkräfte durchgeführt.
Gleiches
gilt für die übrigen städtischen Gebäude. Seit 1995 liegt eine
Handlungsrichtlinie zur "Sicherung öffentlicher Gebäude insbesondere bei
Bomben- und Sprengstoffdrohungen" vor, die Regelungen für diesen Fall
beschreibt.
Zur
Problematik von Geiselnahmen und Terroranschlägen gibt es aus
ordnungsrechtlicher Sicht verwaltungsseitig keinen Handlungsbedarf, da solche
Straftaten in den Zuständigkeitsbereich der Polizei gehören. Die Polizei
verfügt über entsprechende Planungen, die allerdings aus taktischen Gründen
nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
Zurzeit
werden zwischen dem Ordnungsamt, der Feuerwehr und der Polizei Gespräche
geführt, in denen Handlungsvorgaben für besondere Gefährdungsanlagen an Schulen
erarbeitet werden sollen.
Im
Rahmen der brandschutztechnischen Ausstattung sind Alarmierungsanlagen in den
Schulgebäuden installiert. Bei Auslösen des Alarmsignals ist das Schulgebäude
unter Aufsicht der Lehrkräfte zu verlassen. 2 x jährlich werden hierzu an den
Schulen sogenannte Alarmproben durchgeführt. Für die medizinische
Versorgung/Erste-Hilfe-Leistung verfügen die Schulen über stationäre
Sanitätskästen und Sanitätstaschen.
Die
vorgenannten Maßnahmen sind nach Auffassung der Verwaltung für den Alarmierungsfall ausreichend.
Zu
2.:
Opfer
von Gewalttaten haben wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen
der Straftaten Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von
Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG).
Nach
dem OEG, welches auf die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes verweist,
umfasst der Anspruch auf Versorgung, u.a. die Heilbehandlung (ambulante und
stationäre Behandlung etc.), eine mögliche Beschädigtenrente oder bei Tod des
Opfers das Bestattungsgeld sowie eine mögliche Hinterbliebenenrente.
Zuständig
für die Versorgung nach dem OEG sind die jeweiligen Versorgungsämter.
Finanzielle
Belastungen des städtischen Haushalts durch die Eishalle
-
Anfrage der Grünen Fraktion vom 15.05.2002 -
-
Vorlage Nr. 2002.383 -
Aufgrund
des Vertrages zwischen der Stadt Herne, der Revierpark Gysenberg GmbH sowie
der GbR Stieneke/Herzberg über den Verkauf der Eishalle sind verschiedene
Zahlungen seitens der Käufer und
der Stadt Herne zu leisten. Seitens der Käufer sind dies die Erbbauzinsen in
Höhe von 13.770,73 Euro pro Jahr, seitens der Stadt Herne sind dies Mietzeiten
für den Schulsport und Mittel der Sportförderung für die Eissportvereine.
Hierzu
stellen wir folgende Fragen:
1. Wurden
die Erbbauzinsen vollständig entrichtet oder gibt es Rückstände ?
2. Wie
hoch waren die Kosten für die Anmietung der Eiszeiten für den Schulsport in
- 2001
und
- 2002
bis Ende März?
3. Wie
hoch waren die Mittel der Sportförderung, die die Stadt Herne zur Unterstützung
der Eissportvereine in 2001 aufgebracht hat?
4. Gibt
es weitere Zuschüsse/Mietzahlungen der Stadt Herne oder der Revierpark Herne GmbH, die direkt oder
indirekt in 2001 bzw. in 2002 an die Betreiber der Eishalle gegangen sind?
Herr
Stadtdirektor Bornfelder beantwortet die Fragen 2. und 3. im öffentlichen Teil
(Die Fragen 1. und 4. werden im nichtöffentlichen Teil beantwortet).
Zu
2.:
Die
erfolgten Zahlungen für die Bereitstellung von Eis für den Schulsport
einschließlich der Anmietung von Schlittschuhen betrugen 2001 4.869,36 Euro. Die Zahlungen in 2002
betrugen 2.999,24 Euro.
Zu
3.:
Die
für die Eisnutzung überwiesenen Sportförderungsmittel 2001 betrugen 76.693,78
Euro.