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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Rat der Stadt Herne
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 19.03.2002 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 19.30 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Oberbürgermeister Becker

 

Schriftführung:     Herr Matzko

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Beuermann

Herr Bleck

Herr Bollmann

Frau Budde

Herr Dr. Dudda     17.30 - 19.30 Uhr     ab TOP 8 ö.T.

Frau Dymke

Frau Eckmann

Herr Emons

Frau Fischer

Herr Geiger

Herr Gleba

Herr Hansmann

Herr Herfet

Herr Hetmann

Frau Hock

Frau Höffken

Herr Hussing

Herr Ixert

Herr Kleinhubbert

Frau Klemczak

Herr Klonki     16.25 - 19.30 Uhr     ab TOP 1 ö.T.

Herr Kohlenbach

Herr Kohlloeffel

Herr Kondering

Frau Koschin

Frau Krüger

Herr Lehmann

Herr Leichner

Herr Lewicki

Herr Lorych

Frau Lukas

Herr Musbach

Frau Nett-Kramer

Herr Neumann

Frau Pabst

Frau Richter

Herr Rocks

Herr Roosen

Herr Schiereck

Herr Schlender

Herr Schlüter

Herr Schubeus

Frau Schulte

Herr Schulz

Herr Schwanengel

Herr Sobieski

Herr Steinbach

Herr Stimm

Herr Stohr

Herr Straht

Frau Szelag

Herr Ucka

Herr Umbach

Frau Wagner

Frau Wasmuth

Herr Wippich

 

 

die Fraktionsgeschäftsführer:

 

Herr Hasler          (SPD-Fraktion)

Herr Telkemeier          (CDU-Fraktion)

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Oberbürgermeister Becker

Herr Stadtdirektor Bornfelder

Frau Stadträtin Dr. Goch

Herr Stadtrat Nowak

Herr Stadtrat Terhoeven

Herr Tschöke          (Gebäudemanagement)

Herr Westemeyer          (ERB)

Herr Schulte-Halm          (Stadtamt 32)

Frau Daniel          (Stadtamt 13)

Herr Weber          (Stadtamt 15)

Herr Matzko          (Stadtamt 15)

 

 

Nicht anwesend sind:

 

 

Herr Stadtverordneter Janetzki

Herr Stadtverordneter Scharmacher

 

 

Herr Oberbürgermeister Becker begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Be­schlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Metrorapid NRW;

Koordinierte Änderung der Gebietsentwicklungspläne für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitte Oberbereich Dort­mund - Unna - Hamm und Oberbereiche Bochum - Hagen und den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Nördliches Ruhr­gebiet;

Stellungnahme der Stadt Herne zur 1. Änderung des Gebiets­entwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teil­abschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen

 

2.     Erteilung einer Weisung an den Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Cooperationsgesell­schaft Hochschulen und Industrielle Praxis (CHIP GmbH)

 

3.     Besetzung der Organe

 

4.     Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne - Finanzie­rungsvereinbarung der Stiftung "Martin-Opitz-Bibliothek"

 

5.     Beteiligung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Gü­terverkehrszentrum Emscher mbH (PEG) an der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH)

 

6.     Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemana­gement Herne (GMH)

 

7.     Dezernatszuordnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH)

 

8.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:    

-    Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

-    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

-    Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirks­vertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

 

9.     Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses

 

10.     Haushaltsausgabereste 2001; Freigabe zur weiteren Bewirt­schaftung durch die Verwaltung

 

11.     Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Her­ne

 

12.     Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und der EKO­City GmbH

 

13.     Festlegung von Eintrittspreisen für Abonnement-Konzerte

 

14.     Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 15 des Landschafts­planes der Stadt Herne für den Bereich "Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel

 

15.     Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen

 

16.     Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Herne - Berichtsjahr 2001 -

 

17.     Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderen Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte Wanne und Eickel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

 

18.     Bestellung des Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss (Wie­derbestellung nach Ende der Amtszeit)

 

19.     Gebietsänderung zwischen den Städten Herne und Gelsenkir­chen im Bereich des Hafens Grimberg / ehem. WANIT bis zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE), Stadtbezirk Wanne

 

20.     Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Ver­änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Be­bauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

21.     Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbe­reich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

22.     Beschluss über Anregungen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch zu dem Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

 

23.     Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz, Stadtbezirk Wanne

 

24.     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitsti­tel Holthausen West - Stadtbezirk Sodingen -

 

25.     Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2002 -

 

26.     Mitteilungen des Oberbürgermeisters

 

27.     Anfragen der Stadtverordneten

 

Gewaltschutzgesetz

- Anfrage der Stadtverordneten Beuermann und

  des Stadtverordneten Ixert vom 06.03.2002 -

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH

 

2.     Erhöhung der Sitzungsgelder für die Mitglieder in den Orga­nen der Gesellschaften

 

3.     Bericht des Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Arns­berg über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirt­schaftsführung der Stadt Herne für die Haushaltsjahre 1998 und 1999 vom 13.07.2001

hier: Unterrichtung über den wesentlichen Inhalt des Prü­fungsberichtes sowieüber das Ergebnis der Beratung im Rech­nungsprüfungsausschuss am 06.02.2002

 

4.     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

 

5.     Verkauf eines städt. Grundstückes an der Dorstener Straße

 

6.     Mitteilungen des Oberbürgermeisters

 

7.     Anfragen der Stadtverordneten

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.         Metrorapid NRW;

Koordinierte Änderung der Gebietsentwicklungspläne für den Re­gierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitte Oberbereich Dortmund - Unna - Hamm und Oberbereiche Bochum - Hagen und den Regie­rungsbezirk Münster, Teilabschnitt Nördliches Ruhrgebiet;

Stellungnahme der Stadt Herne zur 1. Änderung des Gebietsent­wicklungsplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilab­schnitt Oberbereiche Bochum und Hagen

- Vorlage Nr. 2002.122 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt unter Bezugnahme auf den Be­schluss des Rates vom 26.06.2001 im Rahmen des 1. Änderungs­verfahrens zum Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbe­zirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen die als Anlage 1 beigefügte geänderte Stellungnahme.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  54

dagegen:  2

 

 

 

2.         Erteilung einer Weisung an den Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Cooperationsgesell­schaft Hochschulen und Industrielle Praxis (CHIP GmbH)

- Vorlage Nr. 2002.133 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Dem Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterver­sammlung der CHIP GmbH wird die Weisung erteilt, zum ehren­amtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft

 

                Herrn Stadtdirektor Peter Bornfelder

 

     zu bestellen.

 

Die Bestellung des Vertreters der Stadt gilt für den Zeitraum von zwei Jahren.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

3.         Besetzung der Organe

- Vorlage Nr. 2002.136 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

1. Als Vertreter der Stadt Herne im Verhinderungsfall in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasser­versorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) wird

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter gemäß § 113 (2) GO NW

 

 

Der bestellte Vertreter in der Gesellschafterver­sammlung ist gleichzeitig Mitglied im Gesellschafter­ausschuss.

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

2. Als Vertreter der Stadt Herne für die Gesellschafter­versammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH), der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) und der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) sowie für die Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Vom Oberbürgermeister vorgeschlagener Beamter oder Angestellter

 

 

Die Wahl gilt für die Dauer der jetzigen Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der gewählte Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl ge­führt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Stadt.

 

Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Ge­sellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesell­schaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes:

 

a) Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrech­te von 99 % der Gesellschaftsanteile an VVH werden die vom Rat der Stadt Herne gewählten Vertreter sowie der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Beamte oder Angestellte von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt zur aus­schließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich be­vollmächtigt.

 

b) Dieselben Vertreter, die die 99 % der Gesellschaf­terrechte von EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne) wahr.

 

c) Die Vertreter der Stadt Herne und der EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dau­er ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die EWMR und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB befreit.

 

 

 

 

3. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Wasserversorgung Herne GmbH (WVH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

4. Für die Gesellschafterversammlungen der Herner Gemein­nützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) und der Her­ner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) wird als Vertreterin im Verhinderungsfall für Herrn Horst Tschö­ke

 

          Frau Birgit Peter*

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Wahl der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestel­lung geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertre­ter der Stadt.

 

 

 

 

5. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

6. Den Vertretern der Stadt in der nächsten Gesell­schafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesell­schaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH (IGZ)

 

Herrn Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

zu bestellen.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Diese Bestellung gilt für die Dauer der jetzigen Amts­zeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Ver­treter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

7. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Tagungsstätten- und Gastronomiegesell­schaft Herne mbH (TGG) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Be­stellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

8. Als Vertreter der Stadt für die Gesellschafterver­sammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) werden

 

Herr Günter Böckenhüser *

 

und als seine Vertreterin im Verhinderungsfall

 

Frau Birgit Peter *

 

bestellt.

 

 

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Be­amter oder Angestellter

 

 

Die Wahl der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet einer der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestel­lung geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertre­ter der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

4.         Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne - Finanzierungs­vereinbarung der Stiftung "Martin-Opitz-Bibliothek"

- Vorlage Nr. 2002.158 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte

 

Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne.

 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

5.         Beteiligung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güter­verkehrszentrum Emscher mbH (PEG) an der TIH Terminal-Infra­strukturgesellschaft Herne mbH (TIH)

- Vorlage Nr. 2002.169 -

                                                            

 

   

Hinweis des Schriftführers:

    Zu 2. wurden keine Personen benannt.    

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Arnsberg und des Eisenbahnbundesamtes:

 

1. Die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güter­verkehrszentrum Emscher mbH (PEG) gründet gemeinsam mit der Intercontainer-Interfrigo s. c. (ICF) die TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH). PEG erwirbt einen Anteil in Höhe von 12.750,00 Euro bzw. 51 % nominal am Stammkapital von 25.000,00 Euro und führt der Kapitalrücklage der TIH entsprechend ih­rem Anteil am Stammkapital einen Betrag bis zur Höhe von 180.000,00 Euro zu.

 

 

 

2. Als Vertreter/-innen der PEG in der Gesellschafter­versammlung der TIH werden

 

_________________

 

_________________

 

_________________*

 

benannt.

 

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlage­ne/r Beamter/in oder Angestellte/r

 

 

Die Benennung gilt für die Dauer der Amtszeit des jet­zigen Rates der Stadt. Scheidet der/die benannte Ver­treter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Be­nennung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Er­richtung der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Än­derungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Aufsichts­behörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vor­zunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

6.         Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanage­ment Herne (GMH)

- Vorlage Nr. 2002.9 -

                                                            

 

Frau Stadtverordnete Schulte beantragt Einzelabstimmung.

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. a) Die Verwaltung der städt. Gebäude und Liegenschaften wird zum 01.04.2002 in Form der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gebäudemanagement Herne (GMH)" organi­siert. Hierzu gründet der Rat der Stadt zum 01.04.2002 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Ge­bäudemanagement Herne (GMH)". Der Betrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVo) geführt.

 

   b) Dem Betrieb werden, vorbehaltlich der Mitte des Jahres 2002 zu erwartenden und die Übertragung von Vermögen bzw. Schulden zulassenden Änderung der Gemeindeordnung NRW, das bebaute Grundvermögen in Höhe von ca. 499,21 Mio. Euro (ca. 976 Mio. DM) gewidmet und die Schulden entsprechend zugeordnet.

Die Rechtswirkungen sollen mit Inkrafttreten der Geset­zesänderung eintreten. Die konkrete Ausgestaltung der Widmung/Zuordnung bedarf noch eines gesonderten Be­schlusses des Rates der Stadt.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

                 dafür:         52

                                      Enthaltungen:   4

 

        

2. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhält die als Anlage beigefügte Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

3. a) Das Verwaltungsgebäude Freiligrathstraße 12 mit einem Sachwert in Höhe von 3,295 Mio. Euro (6,445 Mio. DM) wird dem Betrieb zum 01.04.2002 als Sacheinlage gegen die Gewährung 825.000 Euro Stammkapital und 2.470.000 Euro Kapitalrücklage gewidmet.

 

   b) Dem Betrieb werden ab 01.04.2002 ihm zuzuordnende Sach­werte (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) gegen die Ge­währung von Eigenkapital (Zuführung zur Kapitalrückla­ge) als Sacheinlage gewidmet.

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

                             dafür:         52

                             Enthaltungen:   4

 

 

4. Zum Werkleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird ab 01.04.2002

 

                  Herr Horst Tschöke

 

bestellt.

 

Abstimmungsergebnis:     mit Stimmenmehrheit

                             dafür:         50

                                 dagegen:        4

                             Enthaltungen:   2

 

 

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahres­abschlussprüfung zunächst für die Dauer eines Jahres die Rinke Treuhand GmbH.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

7.         Dezernatszuordnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ge­bäudemanagement Herne (GMH)

- Vorlage Nr. 2002.138 -

                                                            

 

Herr Oberbürgermeister Becker weist auf folgendes hin:

 

Die inhaltliche Zuordnung des ORB Entsorgungs- und Reinigungs­betriebe vom Dezernat II zum Dezernat V stand in direktem Zu­sammenhang zu der Zuordnung des neuen Betriebes "Gebäudemana­gement"  zum Dezernat II. Für den Fall, dass der Rat der Emp­fehlung folgt, bittet Oberbürgermeister Becker im Anschluss daran folgende Ergänzung zu beschließen:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

2.   Der ORB Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe wird dem Dezernat II zugeordnet."

 

Herr Stadtverordneter Schiereck bittet zu Protokoll zu neh­men, dass die Zuordnung der GMH zum Dezernat V nach einem Jahr auf seine Zweckmäßigkeit überprüft werden soll.

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemana­gement Herne (GMH) wird dem Dezernat V zugeordnet.

 

          

Abstimmungsergebnis:   mit Stimmenmehrheit

                           dafür:        30

                               dagegen:      26

 

 

2. Der ORB Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe wird dem Dezernat II zugeordnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

8.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:

-   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

-   Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

-   Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirks­vertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2002.155 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Absatz 2 Nr. 5 werden die Worte

 

"soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretun­gen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, werden wie folgt geändert:

 

1.   In § 4 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

angefügt.

 

 

 

 

 

 

2. In § 4 Absatz 2 entfällt das Wort "Denkmälern".

 

3. In § 9 Nr. 15 werden die Worte

 "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist" angefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  53 

dagegen:  4

 

 

 

9.         Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses

- Vorlage Nr. 2002.202 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt wählt

 

 

anstelle des sachkundigen Bürgers Marcus Hussing

 

     den sachkundigen Bürger Sven Rickert

 

     als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss,

 

 

     anstelle des sachkundigen Bürgers Sven Rickert

 

die sachkundige Bürgerin Lucia Musbach

 

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

10.         Haushaltsausgabereste 2001; Freigabe zur weiteren Bewirt­schaftung durch die Verwaltung

- Vorlage Nr. 2002.208 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die im Jahresabschluss 2001 ge­bildeten Haushaltsausgabereste, gegebenenfalls unter Berück­sichtigung der vom Rat vorgenommenen Änderungen, in voller Hö­he zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung frei­zugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

11.         Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne

- Vorlage Nr. 2002.125 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Als Schiedsperson wird gewählt:

 

Herr Wilhelm Pesch für den Schiedsamtsbezirk 8 und Stell­vertreter für den Schiedsamtsbezirk 6, Stadtbezirk Sodingen, Amtsgerichtsbezirk Herne.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

12.         Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und der EKOCi­ty GmbH

- Vorlage Nr. 2002.117 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Auf der Basis der beigefügten Erläuterungen zur Sach- und Rechtslage (Anlage 1) sowie der nachstehenden Begründung be­schließt der Rat der Stadt Herne folgendes:

 

1. Die Stadt Herne beteiligt sich an der Gründung des Ab­fallwirtschaftsverbandes EKOCity (Zweckverband gem. §§ 4, 7 und 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts­arbeit sowie Abfallentsorgungsverband im Sinne von § 5 Landesabfallgesetz NRW) gemeinsam mit den Kreisen Enne­pe-Ruhr und Recklinghausen sowie den Städten Bochum, Remscheid und Wuppertal sowie dem Kommunalverband Ruhr­gebiet.

Der Errichtung der EKOCity GmbH durch den Abfallwirt­schaftsverband wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2. Der Beschluss zu 1. gilt auch für den Fall, dass nicht alle der dort genannten Beteiligten bis zum 31.07.2002 zustimmen und die wirtschaftlichen Grundlagen der Ent­sorgungskooperation nicht in Frage gestellt sind.

 

3. Die Stadt Herne überträgt einen Teil ihrer Aufgabe als öffentlicher Entsorgungsträger (siehe § 4 des Ent­wurfes der Verbandssatzung) zum 01.01.2004 auf den Ab­fallwirtschaftsverband EKOCity.

 

    Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit den  Verantwortlichen (KVR/AGR) die Möglichkeit eines Be­teiligungsmodells an den derzeitigen zwei Siedlungs­müllverbrennungslinien im RZR Herten zu prüfen.

 

Darüber hinaus berät der Rat die als Anlage 2 beige­fügte Zweckverbandsatzung sowie den Gesellschafts­vertrag (Anlage 3). Die sich aus den Beratungen evtl. ergebenden Änderungen werden von der gebildeten Ar­beitsgruppe aufgenommen und nach gemeinsamer Abstim­mung den bürgerschaftlichen Gremien Mitte 2002 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu diesem Zeit­punkt soll auch das Beteiligungsmodell am RZR Herten geprüft sein und die grundsätzliche Zustimmung der AGR vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  53 

Enthaltungen:  4

 

 

 

13.         Festlegung von Eintrittspreisen für Abonnement-Konzerte

- Vorlage Nr. 2002.115 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Eintrittspreise für die Kon­zerte im Rahmen des Abonnements ab Beginn der Saison 2002 / 2003 wie folgt neu festzusetzen:

 

- Einzelkarte

  a) Normalpreis      13,00 Euro

  b) ermäßigter Preis  9,00 Euro

 

- Abonnement

       a) Normalpreis      46,00 Euro

       b) ermäßigter Preis 35,00 Euro

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

14.         Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 15 des Landschaftspla­nes der Stadt Herne für den Bereich "Königsgrube" - Stadt­bezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2001.991 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Ände­rung Nr. 15 des Landschaftsplanes für den Bereich "Königsgru­be" - Stadtbezirk Eickel.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

15.         Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadt­bezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2002.14 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Natur­schutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen. Der Änderungs­entwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und der Kurzfassung des Pflege- und Entwicklungsplanes (Anlage 3).

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

16.         Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Herne - Berichtsjahr 2001 -

- Vorlage Nr. 2002.210 -

                                                            

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt den beigefügten Bericht zum The­ma "Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Herne - Be­richtsjahr 2001 -" zur Kenntnis.

 

 

 

17.         Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be­sonderen Anlass in den Stadtbezirken Herne-Mitte Wanne und Ei­ckel am 27.04., 05.05. 28.07., 01.09., 07.09., 08.09., 22.09. 02.11., 10.11. und 23.11.2002

- Vorlage Nr. 2002.170 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Ver­kaufsstellen aus besonderem Anlass.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  50 

dagegen:  5

Enthaltungen:  2

 

 

 

18.         Bestellung des Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss (Wie­derbestellung nach Ende der Amtszeit)

- Vorlage Nr. 2002.162 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne bestellt gemäß § 46 Abs. 2 Baugesetz­buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 und §§ 3-13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz­buches vom 07. Juli 1987 mitWirkung zum 12. Mai 2002 zum Vor­sitzenden des Umlegungsausschusses:  

     Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Klemens Kreul

     Kalkstraße 12

     45359 Essen

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

19.         Gebietsänderung zwischen den Städten Herne und Gelsenkirchen im Bereich des Hafens Grimberg / ehem. WANIT bis zur Zentral­deponie Emscherbruch (ZDE), Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.45 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 18 Abs.1 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.66), zu­letzt geändert durch Gesetz vom vom 28.03.2000 (GV. NRW S.245), den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsen­kirchen und der Stadt Herne in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Bismark / Resser Mark und Herne-Unser-Fritz im Bereich der Stadtgrenze Hafen Grimberg bis zur Zentraldeponie Emscher­bruch (ZDE).

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  55 

dagegen:  2

 

 

 

20.         Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Ver­änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungs­plan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2002.79 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Verände­rungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  31 

dagegen:  26

 

 

 

21.         Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Un­ser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.114 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und die Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl.  I S. 137) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 181 abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

22.         Beschluss über Anregungen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch zu dem Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.121 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetz­buch sind folgende Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 181 eingegangen, über die nun entschieden werden muss.

 

Zu 1.: Schreiben der RWE Net vom 24.08.2001

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

Zu 2.: Schreiben der Emschergenossenschaft vom 05.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 3.: Schreiben der Deutsche Steinkohle AG - DSK vom

       14.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 4.1: Schreiben des BUND LV NW e.V. vom 18.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 4.2: Schreiben des BUND LV NW e.V. vom 18.09.2001

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

Zu 5.: Schreiben der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH

       vom 17.08.2001

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

Zu 6.: Schreiben der Grundstücksgemeinschaft Leckebusch, Unser-Fritz-Straße 171 vom 05.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 7.: Schreiben des Herrn Günter Hinz, Unser-Fritz-Straße

       152, vom 06.09.2001

 

Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

Zu 8.: Schreiben des Herrn Rolf Hansmann, Rökenstraße 13, vom

       10.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 9.: Schreiben des Herrn Ulrich Galla, Unser-Fritz-Straße

       164, vom 03.09.2001

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 

23.         Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.120 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 07.01.2002 zum Bebauungs­plan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz - wird zuge­stimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser-Fritz -, Stadtbezirk Wanne, mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gem. § 10 Bauge­setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlos­sen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 181 wird im Süden durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung an der Unser- Fritz -Straße, im Westen durch die Alleestraße bzw. durch die Abgrenzung der Wohnbebauung an der Alleestraße und dem ehemaligen Wanit-Gelände, im Norden durch den Rhein-Herne-Kanal und im Osten durch die westliche Grenze des Flurs­tücks Nr. 168, gleich der östlichen Begrenzung des Waldes, be­grenzt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

24.         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel Holthausen West - Stadtbezirk Sodingen -

- Vorlage Nr. 2002.48 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlusses vom 22.06.1978 sowie des Satzungs­beschlusses vom 21.08.1979 zum Bebauungsplan Holthausen-West. Diese Beschlüsse fasste der Verbandsausschuss des Siedlungs­verbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR) im Auftrag der Stadt Herne gemäß Beauftragungsbeschluss vom 01.07.1976.

 

Das Plangebiet liegt im äußersten Südosten des Stadtgebietes und erstreckt sich von der Stadtgrenze Bochum bis zur Mont-Ce­nis-Straße im Norden. Es ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 

25.         Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2002 -                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Übersicht über die Standorte im Stadtgebiet zu erstellen, in denen Woh­nungsbaugesellschaften zusammenhängenden Mietwohnungsbestand möglicherweise in Eigentumswohnungen umwandeln und veräußern könnten, wobei eine grundlegende Veränderung der Bewohner­struktur die Folge wäre.

 

In diesem Zusammenhang sind die zur Verfügung stehenden Mög­lichkeiten der Stadt Herne darzustellen, um frühzeitig und ge­staltend bei derartigen Veränderungsprozessen in langjährig gewachsenen Wohnbereichen mitwirken zu können.

 

Insbesondere ist auch die Frage zu klären, wie der Fortbe­stand der bestehenden Mietverhältnisse gesichert oder ein vor­rangiger Eigentumserwerb der Wohnungen durch die langjährigen Mieter ermöglicht werden kann.

 

Sollte erkennbar sein, dass sich für die Zukunft noch häufi­ger Probleme durch umfangreiche Umwandlung von Eigentums­verhältnissen ergeben, ist zu prüfen, ob eine Anlaufstelle für Ratsuchende innerhalb der Verwaltung eingerichtet werden könnte.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

26.       Mitteilungen des Oberbürgermeisters

                                                            

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder berichtet über den Haushaltsab­schluss 2001.

 

Herr Oberbürgermeister Becker unterrichtet den Rat über einen bevorstehenden Besuch des Rates der Partnerstadt Eisleben.

 

 

 

27.       Anfragen der Stadtverordneten

                                                            

 

Gewaltschutzgesetz

- Anfrage der Stadtverordneten Beuermann und

  des Stadtverordneten Ixert vom 06.03.2002 -                                                            

 

Seit dem 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft ge­treten; parallel dazu erfolgte in NRW die erforderliche Ände­rung des Landespolizeigesetzes.

 

Wir bitten in der nächsten Ratssitzung, am 19. März 2002, um die Beantwortung folgender Fragen zum "Gewaltschutzgesetz", bezogen auf Herne:

 

 

1. Sind die städtischen Dienststellen über das Gesetz in­formiert und können entsprechend beraten, aufklären und handeln?

 

2. Wie wirkt sich die Möglichkeit der Wegweisung auf die Wahrnehmung des Umgangsrechtes aus?

 

3. Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Gesetz?

 

 

Die Beantwortung der Anfrage durch Herrn Stadtrat Nowak ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.