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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18.09.2001 im großen
Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.15 Uhr
Vorsitz: Herr Oberbürgermeister
Becker
Schriftführung: Herr Matzko
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Frau Beuermann bis
19.00 Uhr (Diskussion TOP 27 ö.T.)
Herr Bleck
Herr Bollmann ab
16.20 Uhr (Diskussion TOP 3 ö.T.)
Frau Budde
Herr Dr. Dudda ab
16.50 Uhr (Diskussion TOP 14 ö.T.)
Frau Dymke
Frau Eckmann
Frau Fischer
Herr Geiger
Herr Gleba
Herr Hansmann
Herr Herfet
Herr Hetmann
Frau Hock
Frau Höffken
Herr Hussing
Herr Ixert bis
19.00 Uhr (Diskussion TOP 27 ö.T.)
Herr Kleinhubbert
Frau Klemczak
Herr Klonki
Herr Kohlenbach
Herr Kohlloeffel
Herr Kondering
Frau Koschin
Frau Krüger
Herr Lehmann
Herr Leichner
Herr Lewicki
Herr Lorych
Herr Musbach
Frau Nett-Kramer
Herr Neumann
Frau Pabst
Frau Richter
Herr Rocks bis
17.50 Uhr (Diskussion TOP 23 ö.T.)
Herr Roosen
Herr Schiereck
Herr Schlender
Herr Schlüter
Herr Schubeus
Frau Schulte
Herr Schulz
Herr Schwanengel
Herr Sobieski
Herr Steinbach ab
17.25 Uhr (Diskussion TOP 23 ö.T.)
Herr Stimm
Herr Stohr
Herr Straht
Frau Szelag
Herr Umbach
Frau Wagner
Frau Wasmuth
Herr Wippich
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die
Fraktionsgeschäftsführer:
Herr Neige (SPD-Ratsfraktion)
Herr Telkemeier (CDU-Ratsfraktion)
von der Verwaltung:
Herr Oberbürgermeister
Becker
Herr Stadtdirektor
Bornfelder
Frau Stadträtin Dr. Goch
Herr Stadtrat Nowak
Herr Stadtrat Terhoeven
Herr Westemeyer (ERB)
Herr Werner (Stadtamt
13)
Herr Weber (Stadtamt
15)
Herr Matzko (Stadtamt
15)
Nicht anwesend sind:
Herr Stadtverordneter
Emons
Herr Stadtverordneter
Janetzki
Frau Stadtverordnete
Lukas
Herr Stadtverordneter
Scharmacher
Herr Stadtverordneter
Ucka
Herr Oberbürgermeister
Becker begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang
der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die
Tagesordnung führt Herr Oberbürgermeister den neuen Stadtverordneten, Herrn
Kohlloeffel, in den Rat ein und spricht den Verpflichtungstext.
Die REP-Gruppe hat einen
Eilantrag - Benefizveranstaltung für die Opfer der Anschläge in den USA -
vorgelegt und bittet um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Rat der Stadt stimmt
einstimmig zu. Dadurch ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Erteilung
von Weisungen an die Vertreter/innen der Stadt Herne in der nächsten
Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH (EWMR)
2. Bereitstellung von
überplanmäßigen Mitteln für die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne
mbH (GBH)
3. Entwicklung des
Grundstückes Berliner Platz/Shamrockstraße - Hallenbadgelände
4. Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses betreffend Erteilung von Weisungen an den
Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG (BOGESTRA) am 21. August 2001
5. Aufsichtsrat der Straßenbahn
Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
6. Bestellung
von Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)
7. Aufsichtsrat der Herner
Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN)
8. Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung:
Bereitstellung von überplanmäßigen
Haushaltsmitteln;
hier: Vergütungen und
Löhne sowie gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Programms
"Arbeit statt Sozialhilfe" (AsS)
9. Änderung von
Kommunalwahlbezirksgrenzen in Sodingen
10. Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
sowie die Trichinenuntersuchung außerhalb öffentlicher Schlachthöfe der Stadt
Herne
11. Anpassung bestehender
Ordnungsbehördlicher Verordnungen an den Euro
12. Umbesetzung von
Ausschüssen
13. Neuwahl einer
Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne
14. Haushaltssicherungskonzept
2001, Haushaltssatzung 2001
15. Entsorgungskooperation
in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem
Kommunalverband Ruhrgebiet
16. Städt. Grundstück
Overwegstraße/Gräffstraße mit den Einrichtungen "Städtische
Gemeinschaftsgrundschule Overwegstraße" und "Städtische Musikschule
Herne, Gräffstraße";
hier: Parkplätze für die
Musikschule Herne
17. Änderung der
Entgeltordnung der Musikschule
18. Handlungskonzept zur
Entsiegelung von Flächen
19. Änderung
der Entgeltordnung für die Nutzung von Spielbussen, Großspielgeräten,
Spieltonnen u. ä. der Stadt Herne vom 27.10.1998
20. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen in Bebauungsplangebieten
21. Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung:
Bereitstellung
von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Durchführugn von Maßnahmen des
vorbeugenden Brandschutzes in städtischen Gebäuden
22. Bereitstellung
außerplanmäßiger Mittel bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle
1.650.950/230/0 - Anhebung der Erzbahnbrücke Wilhelmstraße -
23. GEP-Änderung für den Metrorapid im
Regionalrat Arnsberg
- Antrag der
GRÜNEN-Fraktion vom 06.09.2001 -
24. Herne 2005 -
Zukunftsprojekt: Stopp des Einwohnerrückgangs, Stärkung der Finanzkraft und
Dimensionierung städtischer Infrastruktur
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.07.2001 -
25. Einrichtung
eines Planungsbeirates für die forensische Klinik im Landgerichtsbezirk Bochum
- Antrag der
Grünen-Fraktion vom 15.08.2001 -
26. Öffentliche
Stellenausschreibung der Führungsposition/en des angedachten Gebäudemanagements
- Antrag der
GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2001 -
27. Antrag
zu den geplanten Kürzungen der Landesmittel im Bereich der Jugendhilfe
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 06.09.2001 -
28. Benefizveranstaltung
für die Opfer der Anschläge in den USA
- Antrag der REP vom
12.09.2001 -
29. Mitteilungen des
Oberbürgermeisters
30. Anfragen der
Stadtverordneten
Erneuerungsgebiet
"Bickern/Unser Fritz"
- Anfrage der
CDU-Fraktion vom 07.09.2001 -
Nichtöffentlicher Teil
1. Korrektur von
Eckpunkten des Verkaufs der Gysenberghalle
2. Bürgschaftserklärung
zugunsten der Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG)
3. Bürgschaftserklärung
zugunsten der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum
Emscher mbH (PEG)
4. Vergabe
eines Gutachtens "Organisationsuntersuchung im Sozialamt, Abteilung
Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen / 50/2" an die
Unternehmensberatung con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung
GmbH
5. Löschung von Wieder-
und Vorkaufsrechten an dem Grundstück Friedrich der Große 56
6. Erwerb des
Wohnhausgrundstücks Shamrockstr. 129
7. Verkauf eines städt.
Grundstücks an der Bielefelder Straße
8. Verkauf eines städt.
Grundstücks an der Gütersloher Straße
9. Mitteilungen des
Oberbürgermeisters
10. Anfragen der
Stadtverordneten
Öffentlicher Teil
1. Erteilung
von Weisungen an die Vertreter/innen der Stadt Herne in der nächsten
Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH (EWMR)
- Vorlage Nr. 2001.622 -
Beschluss:
Den
Vertretern/innen der Stadt Herne in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) wird die
Weisung erteilt, den Erwerb eines Anteils in Höhe von 47,3 % am
Energiehandelsunternehmen TRIANEL European Energy Trading GmbH mit einem gesamten
Finanzvolumen von 3,096 Mio. Euro zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 47
Enthaltungen: 4
2. Bereitstellung
von überplanmäßigen Mitteln für die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH (GBH)
- Vorlage Nr. 2001.677 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.224.241,76 DM
als Zuführung zur Kapitalrücklage der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH (GBH) im Jahre 2001 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Entwicklung
des Grundstückes Berliner Platz/Shamrockstraße - Hallenbadgelände
- Vorlage Nr. 2001.726 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Grundstückes Berliner
Platz/Shamrockstraße (Hallenbadgrundstück) auf der Basis der Nutzungsziele
-
Kinoansiedlung
-
Büronutzung
-
Gastronomieansiedlung
in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) unter
Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien fortzuführen.
2. Die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) soll beauftragt werden, zur
weiteren Vorbereitung der zu treffenden Entscheidungen in den
bürgerschaftlichen Gremien sowie den Organen der Gesellschaft und als Grundlage
für die Aquisition von Investoren und Mietern für die einzelnen
Nutzungsbereiche
- eine Bauvoranfrage
für das Projekt
- ein Nutzungs- und
Standortexposé und
- eine
Baukostenprognose mit Wirtschaftlichkeits-
berechnung
zu erstellen.
Dazu
kann sie sich externer Hilfe bedienen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses betreffend Erteilung von Weisungen an den
Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG (BOGESTRA) am 21. August 2001
- Vorlage Nr. 2001.589 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt genehmigt den nachstehenden Dringlichkeitsbeschluss:
Oberbürgermeister
Wolfgang Becker und Stadtverordneter Egbert Lewicki beschließen gemäß § 60
Absatz 1 GO NW:
Dem
Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG am 21.08.2001 wird die Weisung erteilt,
- den
Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000
Entlastung zu erteilen,
- Herrn Guido
Tann zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen,
- der
Umwandlung der Nennbetragsaktien in Stückaktien und den entsprechenden
Satzungsänderungen zuzustimmen (s. Anlage 1 a),
- der
Kapitalerhöhung und der entsprechenden Satzungsänderung zuzustimmen (s. Anlage
1 b),
- der
Beschlussfassung über die Euroumstellung und den darauf bezogenen
Satzungsänderungen zuzustimmen (s. Anlage 1 c),
- den
sonstigen Satzungsänderungen zuzustimmen (s. Anlage 1 d)
und
- die
Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsprüfung GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2001 zu wählen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 48
Enthaltungen: 4
5. Aufsichtsrat
der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
- Vorlage Nr. 2001.728 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Vertretern der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) in
der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR wird über die
Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung
und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) die Weisung erteilt, in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft als Nachfolger für den am 30.06.2001 aus der HCR
augeschiedenen Arbeitnehmervertreter Eckhard Ruppik
Herrn Klaus Patz
zu
wählen.
Die
Wahlzeit der Mitglieder des Aufsichtsrates entspricht der Dauer der Wahlzeit
des Rates der Stadt. Scheidet ein Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus
seinem Amt, das zu dieser Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Bestellung
von Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC)
- Vorlage Nr. 2001.733 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Rat der Stadt bestellt
Herrn
Stadtverordneten Peter Emons
für
die bisherige Stadtverordnete Frau Anke Hahn zum Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC).
Die
Bestellung gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt und danach
bis über Neubestellungen entschieden worden ist. Scheidet der Vertreter aus
dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so
endet die Mitgliedschaft als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Aufsichtsrat
der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN)
- Vorlage Nr. 2001.734 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner
Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) wird über die Gesellschafterversammlung
der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
mbH (VVH) die Weisung erteilt, als Vertreter/-in der Stadt in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft
Frau
Stadtverordnete Birgit Klemczak
für
die bisherige Stadtverordnete Frau Anke Hahn zu wählen.
Die
Wahlzeit der Mitglieder des Aufsichtsrates entspricht der Dauer der Wahlzeit
des Rates der Stadt. Scheidet eines dieser Mitglieder aus dem Rat der Stadt
oder aus seinem Amt, das zu dieser Wahl geführt hat, aus, so endet seine
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung:
Bereitstellung von
überplanmäßigen Haushaltsmitteln;
hier: Vergütungen und Löhne sowie gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge
im Rahmen des Programms "Arbeit statt Sozialhilfe" (AsS)
- Vorlage Nr. 2001.600 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung
vom 19.07.01:
"Frau
Bürgermeisterin Pabst und Herr Stadtverordneter Kohlenbach beschließen gemäß §
60 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, im Haushaltsjahr 2001 bei den
Haushaltsstellen 1.029.419/000/2 (Vergütungen und Löhne AsS) sowie bei
1.029.449/000/6 (gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge AsS) gemäß § 82 GO NW
überplanmäßig insgesamt 843.600,00 DM zur Verfügung zu stellen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Änderung
von Kommunalwahlbezirksgrenzen in Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.454 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt befürwortet den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der
Änderungen der Kommunalwahlbezirksgrenzen zwischen den Kommunalwahlbezirken 28
und 29 sowie 28 und 30.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
sowie die Trichinenuntersuchung außerhalb öffentlicher Schlachthöfe der Stadt
Herne
- Vorlage Nr. 2001.657 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die
Trichinenuntersuchung außerhalb öffentlicher Schlachthöfe der Stadt Herne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Anpassung
bestehender Ordnungsbehördlicher Verordnungen an den Euro
- Vorlage Nr. 2001.674 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Anpassung bestehender Ordnungsbehördlicher
Verordnungen an den Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Umbesetzung
von Ausschüssen
- Vorlage Nr. 2001.739 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt wählt
anstelle
der ausgeschiedenen Stadtverordneten Frau Anke Hahn
a) Herrn
Stadtverordneten Kohlloeffel
als
ordentliches Mitglied in den Schulausschuss und als stellvertretendes Mitglied
in den Wahlprüfungsausschuss, den Sportausschuss und den Ausschuss für
Bürgereingaben,
b) Herrn
Stadtverordneten Steinbach
als
ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Umweltschutz,
c) Herrn
Stadtverordneten Sobieski
als
ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss,
d) Frau
Stadtverordnete Wagner
als
ordentliches Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss,
e) Herrn
Stadtverordneten Schiereck
als
stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe.
Außerdem
wählt der Rat
anstelle von Herrn Stadtverordneten
Schiereck
Herrn Stadtverordneten Kohlloeffel
als
ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe
und
anstelle
von Frau Stadtverordnete Wagner
Frau Stadtverordnete Wasmuth
als
ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Neuwahl
einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne
- Vorlage Nr. 2001.673 -
Beschluss:
Als
Schiedsperson wird gewählt:
Herr
Rainer Dudziak für den Schiedsamtsbezirk 8 und Stellvertreter für den
Schiedsamtsbezirk 6, Stadtbezirk Sodingen, Amtsgerichtsbezirk Herne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
14. Haushaltssicherungskonzept
2001, Haushaltssatzung 2001
- Vorlage Nr. 2001.645 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt nimmt den geänderten Finanzplan für den Planungszeitraum bis
2004 (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt
-
die Änderung des Haushaltssicherungskonzeptes 2001
- Ergänzungen gemäß den Anlagen 2 - 5
- Wegfall der Anlage E
sowie
-
die geänderte Haushaltssatzung 2001 (Anlage 8).
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 45
dagegen: 8
15. Entsorgungskooperation
in der Abfallwirtschaft zwischen dem Kreis Recklinghausen, dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, den Städten Herne, Bochum und Wuppertal sowie dem
Kommunalverband Ruhrgebiet
- Vorlage Nr. 2001.389 -
Beschluss:
1)
Auf der Grundlage der in Anlage 2 erfolgten Darstellung
- der
derzeitigen Situation in der Entsorgungswirtschaft,
- der Ziele
und Aufgabenfelder der Entsorgungskooperation,
- der
Ausgangslage der Städte, Kreise und der beauftragten Unternehmen,
- einer
rechtlichen Bewertung,
- der
möglichen Organisationsformen zur Erfüllung der Ziele
beschließt
der Rat der Stadt Herne die Teilnahme an der Entsorgungskooperation. Der als
Grundlage für die Kooperation erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
(Anlage 1) nach dem Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) wird
zugestimmt. In Kenntnis der Beitrittsbeschlüsse der Städte Bochum,
Remscheid und Wuppertal wird der Beschluss der Stadt Herne unter dem Vorbehalt
gefasst, dass auch der Kreis Recklinghausen der Kooperation zustimmt.
Für den Fall, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis der Entsorgungskooperation
nicht beitritt, verhindert dies
nicht das Zustandekommen der Kooperation zwischen den übrigen Teilnehmern.
2)
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der an
der Entsorgungskooperation beteiligten Kreise, Städte, des KVR sowie der
beauftragten Unternehmen AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, USB
Umweltservice Bochum GmbH und AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal
mbH. Diese wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2001 konkrete Vorschläge zur
Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit folgenden Varianten zu
erarbeiten, die rechtlich und betriebswirtschaftlich - auch unter Hinzuziehung
externer Berater - zu untersuchen sind:
- Öffentlich-rechtliche
Organisationsformen
(Zweckverband, Anstalt)
- Privatrechtliche
Organisationsformen.
3)
Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Kooperation offen ist für weitere
Kreise und kreisfreie Städte, wobei jedoch der Beitritt der Zustimmung aller
an der Kooperation beteiligten Partner bedarf.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 46
dagegen: 7
16. Städt.
Grundstück Overwegstraße/Gräffstraße mit den Einrichtungen "Städtische
Gemeinschaftsgrundschule Overwegstraße" und "Städtische Musikschule
Herne, Gräffstraße";
hier: Parkplätze für die
Musikschule Herne
- Vorlage Nr. 2001.632 -
Beschluss:
1. Der Rat der
Stadt beschließt: Die im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellte Fläche
des städtischen Grundstücks Gemarkung Herne Flur 35 Flurstück 95 (gemeinsam
genutztes Grundstück der städtischenGemeinschaftsgrundschule Overwegstraße und
der städtischen Musikschule Herne, Gräffstraße) wird der städtischen
Musikschule Herne, Gräffstraße zugeordnet und für die Einrichtung von
Stellplätzen zur Verfügung gestellt.
2. Im
Haushaltsplan 2002 sind Mittel einzustellen, die die Gestaltung der Parkplätze
gemäß der Variante 1 der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
am 01.03.2001 ermöglicht. Der Rankzaun ist sofort einzurichten.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 45
dagegen: 8
17. Änderung
der Entgeltordnung der Musikschule
- Vorlage Nr. 2001.584 -
Frau
Stadträtin Dr. Goch weist auf redaktionelle Änderungen hin, die im Vorfeld
verteilt worden sind.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne stimmt den beiliegenden Vorschlägen zur Änderung der
Entgeltordnung der Musikschule zu und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung
mit Wirkung zum 01.01.2002 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18. Handlungskonzept
zur Entsiegelung von Flächen
- Vorlage Nr. 2001.277 -
Beschluss:
a) Der Rat der
Stadt beschließt das Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen und
beantragt die Verwaltung, den vorgelegten Maßnahmenkatalog als Flächenpool für
die Durchführung von Begrünungsmaßnahmen vor allem im Rahmen der bau- und
landschaftsrechtlichen Bestimmungen zu führen.
Die lfd. Nr. E1, Objekt "Am Böckenbusch", wird wie folgt
geändert:
1. Der Satz: "Die Realisierung dieser Maßnahme ist so lange zurückzustellen, bis die kürzlich
erst aufgenommenen Überlegungen zur anstehenden Neustrukturierung der
Grundstücksflächen im Bereich Zeche Blumenthal, Kraftwerk Shamrock, Bauhof
Firma Heitkamp abgeschlossen sind" wird gestrichen.
2. Der darauf folgende Satz wird wie folgt geändert:
"Die Entsiegelungsmaßnahme Am Böckenbusch sollte in die
Gesamtkonzeption zur anstehenden Neustrukturierung der Grundstücksflächen im
Bereich Zeche General Blumenthal, Kraftwerk Shamrock, Bauhof Firma Heitkamp
eingebettet sein."
b) Die
Info-Broschüre "Aufbruch-Entsiegelung Macht Natur" wird vom Rat zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr
Stadtverordneter Kohlenbach bittet, zu Protokoll zu nehmen, dass er die Fläche
"Gerther Straße" für zu klein hält, um in ein Konzept dieser
Größenordnung aufgenommen zu werden. Außerdem bittet er um Protokollierung der
Aussage der Verwaltung, jede Einzelmaßnahme aus dem Konzept solle vorher den
bürgerschaftlichen Gremien zur Abstimmung gegeben werden.
19. Änderung
der Entgeltordnung für die Nutzung von Spielbussen, Großspielgeräten,
Spieltonnen u. ä. der Stadt Herne vom 27.10.1998
- Vorlage Nr. 2001.667 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von
Spielbussen, Großspielgeräten, Spieltonnen u. ä. der Stadt Herne vom
27.10.1998 sowie des Entgelttarifs (wie in der Anlage aufgeführt). Die
Änderungen treten zum 01.01.2002 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen in Bebauungsplangebieten
- Vorlage Nr. 2001.581 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen in
Bebauungsplangebieten in der Stadt Herne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21. Genehmigung
einer Dringlichkeitsentscheidung:
Bereitstellung von
außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Durchführung von Maßnahmen des
vorbeugenden Brandschutzes in städtischen Gebäuden
- Vorlage Nr. 2001.588 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung
vom 13.07.2001:
Frau
Bürgermeisterin Höffken und Frau Stadtverordnete Wagner
beschließen
gem. § 60 Absatz 1 der
Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen
(GONW) in der
Fassung der Bekanntmachung
vom
14.Juli 1994 die Bereitstellung von außerplanmäßigen
Haushaltsmitteln
für die Durchführung von Maßnahmen des vor beugenden
Brandschutzes in städtischen Gebäuden in Höhe von 2.306.500,-- DM.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
22. Bereitstellung
außerplanmäßiger Mittel bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle
1.650.950/230/0
- Anhebung der
Erzbahnbrücke Wilhelmstraße -
- Vorlage Nr. 2001.623 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe
von 150.000,00 DM bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 1.650.950/230/0
für die Anhebung der Erzbahnbrücke über die Wilhelmstraße (direkt vor der
Stadtgrenze Gelsenkirchen).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
23. GEP-Änderung
für den Metrorapid im Regionalrat Arnsberg
- Antrag der
GRÜNEN-Fraktion vom 06.09.2001 -
Die
Herner Vertreter im Regionalrat Arnsberg, die Stadtverodneten Schwanengel und Hussing, berichten über
die geplante Änderung des GEP für den Metrorapid"
24. Herne
2005 - Zukunftsprojekt: Stopp des Einwohnerrückgangs, Stärkung der Finanzkraft
und Dimensionierung städtischer Infrastruktur
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.07.2001 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Vorbereitung eines umfassenden
Handlungskonzeptes mögliche Gründe für die rückläufige Bevölkerungsentwicklung
aufzuzeigen und dabei Analysen für Herne über die
- Motive von
Zu- und Abwanderungen,
- Entwicklung
der Geburtenziffer,
- Pendlerströme
sowie
- Entwicklung
bei der deutschen Bevölkerung und den ausländischen Mitbürgern mit
Migrationshintergrund
zu
erarbeiten.
Darauf
aufbauend ist in einem weiteren Schritt ein Konzept für den verstärkten Zuzug
von einkommensstarken Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln, bei dem die
Möglichkeiten
- der
Verbesserung der Eigentumsquote,
- der
Ausweisung auch hochwertiger Baugrundstücke sowie
- der
kommunalen Wohnungsbauförderung
zu
berücksichtigen sind.
Notwendige
strategische Handlungsfelder zur Umsetzung dieses Leitbildes sind unter
anderem:
- Umkehrung
der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung,
- Verbesserung
der Sozialstruktur,
- Anpassung
der städtischen Infrastruktur an die Bevölkerungsentwicklung und
Einwohnerzahl,
- Verbesserung
der Steuerkraft der Stadt sowie
- Abstimmung
der Planungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen auf die soziodemographische
Entwicklung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25. Einrichtung
eines Planungsbeirates für die forensische Klinik im Landgerichtsbezirk Bochum
- Antrag der
Grünen-Fraktion vom 15.08.2001 -
Der Rat der Stadt
lehnt es ab, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne fordert die Verwaltung auf, unverzüglich Gespräche mit dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe aufzunehmen, deren Ziel die Einrichtung
eines Planungsbeirates für die forensische Klinik im Landgerichtsbezirk Bochum
nach Vorgabe des Maßregelvollzuggesetzes sein sollte.
Abstimmungsergebnis: Antrag
abgelehnt
dafür: 6
dagegen: 47
Herr
Stadtverordneter Kondering bittet darum, folgende Frage zu Protokoll zu nehmen:
"Trifft
es zu, dass die Klage der Stadt Herne gegen die geplante Forensik bei einem
Formfehler verloren ginge?"
Herr
Stadtdirektor Bornfelder beantwortet die Frage wie folgt:
"Auch
Formfehler können dazu führen, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.
So sei z.B. auch das Versäumen der Klagefrist ein Formfehler, der zu einer
Abweisung der Klage führen könne. Die Verwaltung wird jedoch die nötige
Sorgfalt wahren, die Klage nicht daran scheitern zu lassen."
26. Öffentliche
Stellenausschreibung der Führungsposition/en des angedachten Gebäudemanagements
- Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2001 -
Der Rat der Stadt
lehnt es ab, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt, die Führungsposition/en des angedachten Gebäudemanagements
öffentlich auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Antrag
abgelehnt
dafür: 4
dagegen: 45
Enthaltungen: 4
27. Antrag zu
den geplanten Kürzungen der Landesmittel im Bereich der Jugendhilfe
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 06.09.2001 -
Herr
Stadtverordneter Schiereck stellt für die SPD-Fraktion folgenden
Änderungsantrag:
Abs.
1, letzter Satz: "Die angestrebte Kürzung von unbedingt notwendigen
Zuschüssen im Jugendbereich bedeutet für die Stadt Herne einen Einnahmeverlust
von rund 642.000 DM."
Abs.
2: "Hierdurch zeigt sich ein Widerspruch in der Politik der
Landesregierung."
Letzter
Absatz: Das Wort "fatale" wird durch "bedeutende" ersetzt.
Herr
Oberbürgermeister Becker läßt über den so geänderten Beschluss abstimmen:
Der Rat der Stadt
beschließt folgende
Resolution:
Schon jetzt tragen die
Kommunen in NRW weit über ihre Finanzkraft hinaus die Folgen der angespannten
Lage der öffentlichen Haushalte. Auf Grund dieser externen Einflüsse, zu denen
sich wegen der schlechten Wirtschaftslage gravierende Ausfälle im Bereich der
Gewerbesteuer addieren, ist die Stadt Herne faktisch schon jetzt nicht mehr in
der Lage, ihre Pflichtaufgaben angemessen zu erfüllen. Hinzu kommt, dass insbesondere
kreisfreie Städte mit zusätzlichen Aufgaben (etwa im Sozial- bzw.
Pflegebereich) konfrontiert werden, ohne dass auch nur eine ansatzweise
finanzielle Kompensation durch Bund und Land besteht. Die angestrebte
Kürzung von unbedingt notwendigen Zuschüssen im Jugendbereich bedeutet für
die Stadt Herne einen Einnahmeverlust von rund 642.000 DM.
Seit
10 Jahren ist die Stadt Herne zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
verpflichtet. Vor dem Hintergrund der mehr als angespannten Finanzlage der
Stadt bedeutet dies, dass gerade für eine Kommune wie Herne notwendige
Maßnahmen der Jugendhilfe nicht mehr in angemessener Weise erfüllt werden
können. Hierdurch zeigt sich ein Widerspruch in der Politik der
Landesregierung. Einerseits wird die positive Bedeutung präventiver
Jugendhilfepolitik herausgestellt (aktuell hat die Landesregierung mit
namenhaften Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens das Bündnis für Erziehung
in NRW geschlossen, um für eine bessere Zukunft der jungen Menschen aktiv zu
werden), andererseits werden die Städte und Gemeinden bei der erfolgreichen
Durchführung derartiger Jugendhilfemaßnahmen von der Landesregierung im Stich
gelassen. Hierbei werden gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft -
Kinder und Jugendliche, oftmals auch aus sozial schwachen Konstellationen -
Opfer der Regierungspolitik. Hier wird in fataler Weise an der falschen Stelle
gespart, denn durch eine erfolgreiche Jugendarbeit können viele Folgeprobleme
vermieden werden. So wurden und werden beispielsweise die mit erheblichen
finanziellen Mitteln unterstützten kommunalen, landes- und bundesweiten
Anstrengungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt vor Ort über die
Jugendzentren wirksam und tragen durch die dort erfolgende nachhaltige Arbeit
Früchte. Des Weiteren sind es in hoher Zahl Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit, in denen die Programme der Landesregierung zur
Ganztagsbetreuung von Schulkindern vor Ort durchgeführt werden.
Aus
diesen Gründen fordert der Rat der Stadt Herne Landesregierung und Landtag von
Nordrhein-Westfalen auf, die von der rot-grünen Landesregierung im
Haushaltsplanentwurf 2002 angestrebten radikalen Kürzungen im Bereich der
Zuschüsse für offene Jugendarbeit mit kommunale Erziehungsberatungsstellen in
Höhe von rd. 23 Mio. EURO nicht umzusetzen, sondern die nordrhein-westfälischen
Kommunen weiterhin bei diesen sinnvollen wie notwendigen Aufgaben zu
unterstützen.
Der
Rat der Stadt Herne setzt auf die Mitglieder des Landtages, um eine auch für
andere Kommunen bedeutende Fehlentscheidung der Landesregierung zu
korrigieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
28. Benefizveranstaltung
für die Opfer der Anschläge in den USA
- Antrag der REP-Gruppe vom 12.09.2001 -
Nach
eingehender Diskussion zieht Herr Stadtverordneter Schubeus den Antrag zurück.
29. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
Herr
Oberbürgermeister Becker berichtet über die Zukunft der Sparkassen. Die
Informationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
30. Anfragen
der Stadtverordneten
Erneuerungsgebiet
"Bickern/Unser Fritz"
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.09.2001 -
Der
Rat der Stadt Herne hat am 29.05.2001 das integrierte Handlungskonzept für das
Erneuerungsgebiet "Bickern/Unser Fritz" beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Konzeptes Anträge auf Gewährung
von Zuwendungsmitteln zum Stadterneuerungsprogramm 2002 des Landes zu
stellen", sowie für die sozialintegrativen Maßnahmen Zuwendungsanträge zu
den jeweiligen Sachprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen
Union.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des
Rates der Stadt Herne am 18. September 2001, nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Sind
die o.g Anträge gestellt worden?
2. Wenn
ja, welche Maßnahmen wurden zum Stadterneuerungsprogramm beantragt?
Wenn
nein, wann ist geplant, den Antrag zu stellen?
3. Sind
Anträge für sozialintegrative Maßnahmen gestellt worden?
Wenn
ja, wie gliedern sich diese auf Land, Bund und Europa?
Wenn
nein, wann ist geplant, diese Anträge zu stellen?
Welche
Anträge sind beabsichtigt, an Land, Bund und Europa einzureichen?
4. Welche
in dem Konzept vorgesehenen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung sind oder werden
vorbereitet?
Welcher
zeitliche Ablauf der Beteiligungsschritte ist geplant?
Wann
und wie werden die Bürger über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert, dazu
eingeladen oder motiviert?
Herr Stadtrat Terhoeven beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1. Der
Antrag zur Aufnahme des Gebietes "Bickern / Unser-Fritz" zum
Stadterneuerungsprogramm 2002 ist am 31.05.2001 gestellt worden, nachdem der
Rat der Stadt Herne die Antragstellung am 29.05.2001 beschlossen hat.
zu 2. Zum
Stadterneuerungsprogramm wurde das sich aus dem Handlungskonzept ergebende
Gesamtpaket an Maßnahmen mit einem Volumen von 17.580.000,- EURO beantragt. Die
konkreten Maßnahmen sind jahrweise zu beantragen und bedürfen der
Einzelgenehmigung der Bezirksregierung. Zuvor sind die Einzelmaßnahmen in einem
intensiven Bürgerbeteiligungsprozess zu dirkutieren und daraus abzuleiten.
Für das Jahr 2002 hat die Stadt Herne Mittel für die Einleitung der
Bürgerbeteiligung und erster Maßnahmen in Höhe von 775.000,- EURO beantragt.
zu 3. Anträge
können erst gestellt werden, wenn Maßnahmen mit dem Land besprochen sind.
Anträge werden an das Land gestellt, die Aufteilung auf verschiedene Förderprogramme
muss immer über die zuständigen Fachministerien laufen.
zu 4. Für
die Beteiligung der Bürger muss ein umfassendes Beteiligungskonzept mit
aufeinander abgestimmten Maßnahmen zu Beginn des Prozesses erarbeitet werden.
Damit soll ein Planungsbüro beauftragt werden, das Erfahrungen in der
Quartiersarbeit in benachteiligten Stadträumen nachweisen kann. Die
Beauftragung kann erst erfolgen, wenn der Stadt erste Mittel aus der Stadterneuerung
zur Verfügung stehen.