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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 03.04.2001 im großen
Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.10 - 18.05 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 17.19 - 17.20 Uhr
Vorsitz: Herr Oberbürgermeister
Becker
Schriftführung: Frau Holte
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Frau Beuermann
Herr Bleck
Herr Bollmann 16.10
- 17.55 Uhr bis
TOP 28
Frau Budde
Herr Dr. Dudda
Frau Dymke
Frau Eckmann
Herr Emons
Frau Fischer
Herr Geiger
Herr Gleba 17.13
- 18.05 Uhr ab TOP
17
Frau Hahn
Herr Hansmann
Herr Herfet
Herr Hetmann
Frau Hock
Frau Höffken
Herr Hussing
Herr Ixert außer
TOP 17
Herr Kleinhubbert
Frau Klemczak
Herr Kohlenbach
Herr Kondering außer
TOP 10
Frau Koschin
Frau Krüger
Herr Lehmann
Herr Leichner
Herr Lewicki
Herr Lorych
Frau Lukas
Herr Musbach
Frau Nett-Kramer
Herr Neumann
Frau Pabst
Frau Richter
Herr Rocks 16.10
- 17.48 Uhr bis
TOP 26 teilweise
Herr Roosen
Herr Scharmacher
Herr Schiereck
Herr Schlender
Herr Schlüter
Herr Schubeus
Herr Schuh
Frau Schulte
Herr Schulz
Herr Schwanengel
Herr Sobieski
Herr Steinbach
Herr Stimm
Herr Stohr
Herr Straht
Herr Ucka
Herr Umbach
Frau Wagner
Frau Wasmuth
Herr Wippich
die
Fraktionsgeschäftsführer:
Herr Neige (SPD-Ratsfraktion)
Herr Telkemeier (CDU-Ratsfraktion)
von der Verwaltung:
Herr Oberbürgermeister
Becker
Herr Stadtdirektor
Bornfelder
Frau Stadträtin Dr. Goch
Herr Stadtrat Nowak
Herr Stadtrat Terhoeven
Herr Tschöke (Zentralbereich
Verwaltungsvorstand)
Frau Daniel (Stadtamt
13)
Herr Weber (Stadtamt
15)
Frau Holte (Stadtamt
15)
Herr Schulte-Halm (Stadtamt
32) 16.10
- 17.00 Uhr
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61)
Nicht anwesend sind:
Herr Janetzki
Herr Klonki
Herr Oberbürgermeister
Becker begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang
der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
2. Änderung
von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung
der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung)
3. Änderung der
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
4. Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Organen, Beiräten und Ausschüssen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen
5. Haushaltsausgabereste
2001;
Freigabe zur weiteren
Bewirtschaftung durch die Verwaltung
6. Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Stadtbücherei
7. Zweckverband
Olympia Rhein-Ruhr
8. Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtbezirk
Herne-Mitte am Sonntag, den 29.04.2001
9. Öffentliche Sicherheit
und Ordnung in Herne - Berichtsjahr 2000
10. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Pflegeinformationssystem
11. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Ersteinrichtung
der städtischen Altenbegegnungsstätte Sodingen
12. Teilnahme
am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
"Stadt 2030";
hier: Teilnahme
von 8 Ruhrgebietsstädten dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel
"Ruhrgebietsstädte 2030,
Zukunftsvisionen"
13. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
14. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
15. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
16. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
17. Satzung
über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
18. Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Beschaffung / zur Modifizierung eines
automatisierten Baugenehmigungsverfahrens bei der Stadt Herne
19. Bereitstellung
außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Höhe von 120.000,00 DM für die
Durchführung der Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)
20. Nahverkehrsplan Herne
Einrichtung
einer Busdirektverbindung zwischen Röhlinghausen-Nord und Herne-Mitte durch
Änderung der Linienführung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel
21. Nahverkehrsplan Herne
Änderung der Linienführung der Buslinie 303
Einrichtung
der neuen Buslinie 328 und Verknüpfung der beiden Buslinien 303 und 328 am
Hbf. Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne
22. Nahverkehrsplan Herne
Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen
Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/
Herne-Mitte
und Wanne
Aufgabe
der Buslinie 343 in Richtung Castrop-Rauxel Habinghorst
23. Nahverkehrsplan Herne
Einstellung der Buslinie 322
Änderung
und Erweiterung der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken
Herne-Mitte und Wanne
24. Einrichtung eines
Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -
25. Interkommunale
Zusammenarbeit im Ruhrgebiet
- Antrag der Grünen
Fraktion vom 16.03.2001 -
26. Neuer B-Plan für den
Regenkamp
- Antrag der
Grünen-Fraktion vom 18.03.2001 -
27. Umbesetzung von
Ausschüssen
- Antrag der
Stadtverordneten Beuermann vom 22.03.2001 -
28. Mitteilungen des
Oberbürgermeisters
29. Anfragen der
Stadtverordneten
Einführung des
"Grünen Pfeils" für Rechtsabbieger
- Anfrage des
Stadtverordneten Kondering vom 20.03.2001 -
Umgestaltung des
Wochenmarktes Herne-Mitte
- Anfrage des
Stadtverordneten Kondering vom 10.02.2001 -
Neubesetzung der Stelle
des Geschäftsführers bei der HGW
- Anfrage der Fraktion
"Die Grünen" vom 22.03.2001 -
Nichtöffentlicher Teil
1. Verkauf
eines Grundstücks an der Bahnhofstraße
2. Veräußerung
eines städt. Wohnhauses
3. Zustimmung zum Verkauf
eines Grundstücks und zur Löschung eines der Stadt Herne zustehenden
Wiederkaufsrechtes
4. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
5. Anfragen
der Stadtverordneten
Öffentlicher Teil
1.
Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
- Vorlage Nr. 2001.169 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Erste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Änderung
von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)
- Vorlage Nr. 2001.170 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Die
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung) vom 13. Februar 1996 wird wie folgt geändert:
1. Der Text
der Inhaltsangabe "§ 4 Ausschuss für optimierte Regiebetriebe" wird
geändert in "§ 4 Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe".
2. In der
Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 9 Währungsumstellung" eingefügt.
"§
9 Inkrafttreten" wird damit "§ 10 Inkrafttreten"
3. In § 1 Absatz 1
werden nach dem Wort "Hauptsatzung" die Worte ".....,
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Satzung des Jugendamtes,
....." eingefügt.
4. In § 1 Absatz 3 wird
der Inhalt der Klammer nach dem Wort "Grundstücksangelegenheiten"
ergänzt um die Worte "§ 7 Abs. 1 Nr. 7".
5. In § 2 Absatz 1
Nummer 2 werden die Worte "..... und die Freigabe der Bürgeranhörung nach
§ 27 b Landschaftsgesetz" gestrichen.
6. § 2 Absatz 2 Nummer
11 erhält im ersten Halbsatz folgende Fassung:
"11.
die Übertragung der Erschließung nach § 124 Absatz 1
Baugesetzbuch durch
Vertrag auf Dritte und ....."
7. Im § 3 Absatz 1
Nummer 2 d) werden die Worte "der Sanierung von Altlasten" ersetzt
durch die Worte "des Bodenschutzes".
8. In § 3 Absatz 1 wird
folgende neue Nummer 5 angefügt:
"5.
die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b
Landschaftsgesetz."
9. Die
Überschrift in § 4 lautet neu:
"Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe"
10. Folgender Absatz 1 wird in § 4 neu
eingefügt:
"(1) Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regie betriebe entscheidet für den Bereich der wirtschaftlichen Beteiligungen
über die Erteilung von Weisungen an Vertreter/innen der Stadt in den jeweils
zuständigen Gesellschaftsorganen im Hinblick auf
1. die Jahresabschlüsse einschließlich der Entlastung
von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und der Bestellung
der Wirtschaftsprüfer,
2. die Wirtschaftspläne sowie
3. alle übrigen Angelegenheiten, über die nicht
kraft Gesetz der Rat entscheidet oder der Rat sich nicht im Einzelfall die
Entscheidung vorbehält.
11. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des
§ 4 werden die Absätze 2 und 3.
12. Der Text des bisherigen Absatzes 3
erhält folgende Fassung und wird als Absatz 4 angefügt:
" Angelegenheiten der wirtschaftlichen
Beteiligung, über die der Rat der Stadt entscheidet, werden durch den Ausschuss
vorberaten. Hierzu zählen insbesondere:
- Darlehensangelegenheiten
- Bürgschaftsangelegenheiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe p GO)
- Gründung von bzw. Beteiligung an Gesellschaften; Veräußerung von
Gesellschaften (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO)
- teilweise Veräußerung von Beteiligungen (§ 41 Abs. 1 Buchstabe
l GO). "
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe berät weiterhin in allen Angelegenheiten, die die
Aufgabenbereiche der optimierten Regiebetriebe betreffen."
13. Nach § 8 wird ein neuer § 9
eingefügt:
"
§ 9
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in dieser Ordnung angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
14. § 9 wird § 10.
15. Alle in der Zuständigkeitsordnung
genannten Beträge werden ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt.
Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
16. In den §§ 2 Abs. 1 Nr. 8, 3 Abs. 1 Nr. 3, 4
Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 9, 7 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Abs. 1
Nr. 6 wird die Wertgrenze 160.000,-- DM ersetzt durch 400.000,-- DM (200.000,--
EUR). Zusätzlich wird das Wort "Kosten" durch das Wort
"Ausgaben" ersetzt.
17. In den §§ 5 Abs. 2 Nr. 4, 6 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 2 Nr. 4 und 8
Abs. 2 Nr. 4 wird die Wertgrenze 20.000,-- DM ersetzt durch 30.000,-- DM
(15.000,-- EUR).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Änderung
der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
- Vorlage Nr. 2001.171 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Die
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine
Richtlinien) vom 13. Februar 1996 werden wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§
12 Währungsumstellung" eingefügt.
"§
12 Inkrafttreten" wird damit "§ 13 Inkrafttreten".
2. Die
Wertgrenze von 20.000,-- DM in § 1 Absatz 3 wird ersetzt durch 30.000,-- DM
(15.000,-- EUR).
3. In
§ 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung:
.....,
nachdem der zuständige Ausschuss sie freigegeben hat.
4. In
§ 3 Absatz 2 wird vor der Auflistung das Wort "insbesondere"
eingefügt.
5. In
§ 5 Absatz 2 werden zu Beginn des Satzes nach dem Wort "Straßen" die
Worte "....., Wegen und Plätzen ....." sowie am Ende des Satzes die
Worte "....., Wege und Plätze ....." eingefügt.
6. §
6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
" (3) Absatz 1 gilt nicht für Vereine, Verbände
und sonsti ge Vereinigungen und
Initiativen von überbezirklicher Bedeutung."
Die
Anlage 2 - Verzeichnis der Vereine von bezirklicher Bedeutung - entfällt.
7. § 9 Nummer
6 erhält folgende Fassung:
"6.
die Anordnung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch,"
8. Nach
§ 11 wird ein neuer § 12 eingefügt:
" § 12
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in diesen Richtlinien angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
9. § 12 wird §
13.
10. Anlage 1 erhält
folgende neue Überschrift:
"Verzeichnis
der Straßen, Wege und Plätze von überbezirkli
cher Bedeutung."
11. Anlage 1 wird wie
folgt geändert:
- Hinter
den Worten "Bahnhofsplatz Wanne-Eickel Hauptbahnhof" werden in
Klammern die Worte "Heinz-Rühmann-Platz" angefügt.
- Nach
Bahnhofsplatz Herne Bahnhof werden die Worte "Rathausvorplatz (Rathaus
Herne)" eingefügt.
- Hinter
den Worten "Bochumer Straße" werden die Worte ", mit Ausnahme
des Teilstücks zwischen Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring"
eingefügt.
12. Alle in den Allgemeinen
Richtlinien genannten Beträge wer- den
ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt. Die dann
geltenden Beträge und Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Wahrnehmung
von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Organen, Beiräten und
Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
- Vorlage Nr. 2001.268 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt bestellt folgende Vertreter der Stadt zur Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte der Stadt Herne in der Jagdgenossenschaft des
gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Herne:
a) Vertreter: Herr Chrzan (Stadtamt 20)
b) Stellvertreter: Herr Draxler (Stadtamt 20)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.
Haushaltsausgabereste
2001;
Freigabe zur weiteren
Bewirtschaftung durch die Verwaltung
- Vorlage Nr. 2001.289 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt, die im Jahresabschluss 2000 gebildeten
Haushaltsausgabereste, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der vom Rat
vorgenommenen Änderungen, in voller Höhe zur weiteren Bewirtschaftung durch
die Verwaltung freizugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der Schriftführerin:
Bei
den im Jahresabschluss 2000 gebildeten Haushaltsausgaberesten wurden vom Rat
keine Änderungen vorgenommen.
6.
Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Stadtbücherei
- Vorlage Nr. 2001.133 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte
a) Änderung
der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Herne vom 02.07.1996 und
b) Änderung
der Entgeltordnung vom 02.07.1996
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7.
Zweckverband
Olympia Rhein-Ruhr
- Vorlage Nr. 2001.211 -
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt beschließt, dem zu gründenden Zweckverband "Olympia
Rhein-Ruhr" beizutreten.
2. Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes
"Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr" den anliegenden Entwurf als
Verbandssatzung zu vereinbaren.
3. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung
und de ren Genehmigung
bestellt der Rat der Stadt die folgenden Personen als Mitglieder für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes:
Stellvertreter/innen
1. Oberbürgermeister Becker 1. Stadträtin Dr. Goch
2. Gerd Bollmann
2. Wolfgang Stohr
3. Gerhard Ucka
3. Friedhelm Müller
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8.
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtbezirk
Herne-Mitte am Sonntag, den 29.04.2001
- Vorlage Nr. 2001.291 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 41
dagegen: 12
Enthaltungen: 3
9.
Öffentliche
Sicherheit und Ordnung in Herne
- Berichtsjahr 2000 -
- Vorlage Nr. 2001.292 -
Der
Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung
in Herne - Berichtsjahr 2000 - zur Kenntnis.
10. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Pflegeinformationssystem
- Vorlage Nr. 2001.108 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
in Höhe von 21.000,00 DM bei der Haushaltsstelle 1.400.935/955/0 - Erwerb von
beweglichem Vermögen -.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Ersteinrichtung der städtischen
Altenbegegnungsstätte Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.109 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger
Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 DM bei der Haushaltsstelle
1.431.935/010/2 - Erwerb von beweglichem Vermögen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Teilnahme
am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
"Stadt 2030";
hier: Teilnahme von 8 Ruhrgebietsstädten
dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel "Ruhrgebietsstädte 2030,
Zukunftsvisionen"
- Vorlage Nr. 2001.123 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Die
Stadt Herne nimmt gemeinsam mit den anderen 7 Städten des Ruhrgebietes an dem
Wettbewerb teil (Essen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen,
Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund) unter dem Vorbehalt, dass entsprechende
Durchführungsbeschlüsse auch von den 7 anderen beteiligten Städten gefasst
werden.
2. Die
Universität Dortmund (Fakultät Raumplanung) wird stellvertretend für die 8 Städte
durch die Stadt Essen mit der Erstellung eines "Drehbuches" für die
Kooperation der 8 Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses
Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages beauftragt unter dem Vorbehalt, dass
das Land einem vorzeitigen Beginn zustimmt, um den Werkvertrag unterzeichnen
zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.140 -
Während
der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -
Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße - sind die folgenden Anregungen zum
Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muß.
Zu 1.:
Schreiben der E.ON Kraftwerke vom 20.11.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 2.:
Schreiben der Vastbau GmbH vom 15.11.2000
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den Anregungen wird gefolgt.
Nach
dem vorgelegten Realisierungskonzept des Investors erhöht sich die Zahl der
Wohneinheiten von bisher 46 auf 49. Die im bisherigen Planentwurf ausgewiesenen
überbaubaren Flächen bleiben dabei jedoch unverändert. Es soll lediglich eine
andere Gruppierung der Gebäude innerhalb dieser Flächen erfolgen. Hierdurch
werden zusätzliche Stellplätze erforderlich. Eine höhere Anzahl wird durch die
andere Anordnung innerhalb der bereits schon bisher für diese Zwecke ausgewiesenen
Flächen erreicht. Bisher waren für 46 WE 46 Garagen und Stellplätze sowie 14
weitere Stellplätze in den Garagenzufahrten vorgesehen. 21 weitere öffentliche
Stellplätze dienten dem Besucherverkehr. Nunmehr sind für 49 WE 49 Garagen,
Carports und Stellplätze sowie 29 weitere Stellplätze in den Garagenzufahrten
vorgesehen. Vier öffentliche Stellplätze, die bisher aus verkehrstechnischer
Sicht ungünstig zum Hotteroth orientiert waren, können entfallen. Zur
Kompensation werden 2 neue Stellplätze am Ende der geplanten Erschließungsstraße
vorgesehen, die geringfügig verlängert wird. Die Gesamtzahl von 21 bleibt
unverändert. Die bisher nördlich des Verbindungsweges zwischen Hotteroth und
neuer Erschließungsstraße vorgesehene Wertstoffsammelstelle wird zur südlichen
Seite verlagert und parallel zum Hotteroth angeordnet. Insgesamt wird die
Versorgung mit privaten und öffentlichen Parkplätzen von 81 auf 97 Plätze
erheblich verbessert.
Aufgrund
der geänderten Stellplatzsituation müssen auf der nördlichen Seite der
Erschließungsstraße 5 ausgewiesene Baumanpflanzungen entfallen (12 statt
vorher 17). Dies kann jedoch auf der südlichen Seite kompensiert werden. Dort
sind nach Änderung 20 Bäume statt vorher 11 ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich
somit bei den zu pflanzenden Bäumen eine Bilanz von zusätzlich 4 Bäumen (32
statt 28). Zusätzlich zu den festgesetzten Baumpflanzungen sind im
Bebauungsplan umfangreiche Heckenpflanzungen ausgewiesen. Dabei handelt es sich
um eine grünordnerische Maßnahme, die nicht in die Ausgleichsberechnung
einfließt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 3.:
Schreiben des Herrn Raimund Polaschek vom 21.11.2000 sowie 120
Mitunterzeichnern von unterschriftenlisten, die dem Schreiben beigefügt sind
sowie einem Vermerk des herrn Franz Trieba, Lehmbrink 6 vom 20.11.2000 auf
einer der Unterschriftenlsiten
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt :
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Die
Bruchstraße ist im relevanten Straßennetz eine Haupterschließungsstraße in
einer Stadtrandlage ohne ÖPNV-Verkehr. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
beträgt 30 km/h. Nach den letzten Untersuchungen der Verwaltung wird die
Geschwindigkeitsbegrenzung von ca. 56 % der Verkehrsteilnehmer beachtet, so
dass angezeigt ist, im Zuge der Bruchstraße in diesem Bereich Maßnahmen zur
Reduzierung der Geschwindigkeiten durchzuführen.
In
dem Teilabschnitt der Castroper Straße (K 29) im Norden und der Straße Im
Ostenfeld im Süden ist beidseitig der Bruchstraße eine Wohnbebauung vorhanden
bzw. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 5 geplant. Vorhanden ist ein Ausbauquerschnitt
nach den Entwurfselementen der Empfehlungen für die Anlage von Stadtstraßen
(EAE 85/95) für eine Sammelstraße. Ausgelegt ist dieser empfohlene Querschnitt
der EAE für eine Verkehrsbelastung bis zu 500 Kfz in der Stunde in der Hauptverkehrszeit.
In der Zeit vom 15.12. bis 22.12.2000 sind Verkehrszählungen über 24 Stunden
täglich durchgeführt worden mit dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung bei
ca. 1900 Kfz pro 24 Stunden liegt. Die nach EAE zumutbare zulässige Verkehrsbelastung
pro Stunde von 500 Kfz wird hier bei weitem nicht erreicht (vorhanden sind ca.
190 Kfz pro Stunde in der Hauptverkehrszeit).
Das
zu erwartende Verkehrsaufkommen aus dem neuen Wohngebiet errechnet sich mit 49
WE x 2,4 Personen pro WE x 3,6 Fahrten pro Person x 0,52 mit ca. 220 Fahrten.
Das heißt die Bruchstraße wird infolge der neuen Zufahrt durch ca. 220 Fahrten
pro 24 Stunden zusätzlich belastet. Das entspricht einem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde von ca. 25 Fahrzeugen. Infolge der neuen
Bebauung werden somit zusätzlich zu den z.Z. vorhandenen 190 Fahrzeugen 25
Fahrzeuge pro Stunde mehr, d.h. insgesamt 215 Fahrzeuge die Bruchstraße in der
Hauptverkehrszeit befahren.
Die
Kreuzung Bruchstraße /Castroper Straße ist kein Unfallschwerpunkt. Bezüglich
der Schulwegsicherheit sind in der Vergangenheit Fußgängerschutzinseln im Zuge
der Castroper Straße in Höhe der Bruchstraße und in Höhe der Straße Hotteroth
angelegt worden.
Das
Tiefbauamt plant im Rahmen der baulichen Maßnahmen zur Schulwegsicherheit, 4.
Bauabschnitt, im Zuge der Bruchstraße Überquerungshilfen einzurichten.
Weiterhin
hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
25.11.1999 unter der Vorlage des Tagesordnungspunktes 8, Vorlage Nr. 1999.473,
bereits einer Sperrung der Bruchstraße für den motorisierten Individualverkehr
in Höhe der S-Bahn-Trasse zugestimmt. Dies wird zur Folge haben, dass auch die
Verkehrsbelastung der Bruchstraße
im Bereich Mont-Cenis-Straße/ Castroper Straße sich reduzieren wird.
Bei
der geplanten Erschließungsstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße in
einem Wohngebiet mit 49 Wohneinheiten. Die Anbindung erfolgt im Osten an die
Bruchstraße.
Für
Fußgänger und Radfahrer besteht zusätzlich eine Verkehrsanbindung im Westen an
die Straße Hotteroth. Die Straße Hotteroth ist eine Anliegerstraße ohne
Verbindungsfunktion. Diese Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer ist
auch eine direkte Zuwegung zu den öffentlichen Einrichtungen (Grundschule,
Kindergarten und Kirche), die an der Börsinghauser Straße liegen sowie eine
direkte fußläufige Verbindung zu dem Einkaufsbereich der Castroper Straße.
Aus
Gründen der Verkehrssicherheit - vor allem auch für die schwächeren
Verkehrsteilnehmer - ist die Trennung (Erschließung für den motorisierten
Individualverkehr und Erschließung für Fußgänger und Radfahrer) gegenüber einer
durchgehenden Straße zu bevorzugen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 31
dagegen: 25
Zu 4.:
Schreiben des Herrn Wolfgang Wuttke vom 24.11.2000 sowie als Anlage
hierzu Kopie des Schreibens vom 22.08.1996 an den Oberbürgermeister Wolfgang
Becker
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Die
unter Punkt 3 der Abwägung genannten Gründe treffen in gleicher Weise zu.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 31
dagegen: 25
14. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.139 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Der
ergänzten Begründung vom 13.02.2001 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
-Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße- wird zugestimmt.
2. Der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -Hotteroth, Memeler Straße,
Bruchstraße-, in der Fassung vom 13.02.2001 mit den aufgrund der Beschlüsse
über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Das
Plangebiet liegt im Bereich der Straßen Hotteroth, Memeler Straße und
Bruchstraße .
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 31
dagegen: 25
15. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.141 -
Beschluss:
Während
der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße - sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf
eingegangen, über die entschieden werden muss:
Zu 1.:
Schreiben des Bundesvermögensamtes Dortmund vom 19.10.2000
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Durch
die Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen vom Bäumen und Sträuchern wird die
wirtschaftliche Nutzung des Bunkers nicht unterbunden.
Bäume
können so gepflanzt werden, dass eine ausreichende Zufahrt bzw. ein ausreichender
Zugang an der vom Eigentümer gewünschten Stelle gewährleistet bleibt.
Die
Genehmigung eienr Zufahrt / eines Zugangs über die Anpflanzungsfläche würde
bei Bedarf mittels einer Befreiung nach den Maßgaben des § 31 Abs. 2 BauGB
erteilt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 2.:
Schreiben der Deutschen Telekom AG vom 14.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 3.:
Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 11. und 19.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 4.:
Schreiben der Emschergenossenschaft vom 12.09.2000 mit Verweis auf
dortiges Schreiben vom 07.06.1999
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Anregungen wird nicht gefolgt.
Sowohl
die Absicht der Gemeinde, an der nördlichen Grenze zum Gelände der Bundesbahn
eine P+R-Anlage mit einer 4-geschossigen Überbauung festzusetzen, als auch der
im Besitz des Bundesvermögensamtes befindliche vorhandene Bunker im Osten des
Plangebietes lassen eine Öffnung des Ostbaches in diesem Bereich nicht zu.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 51
dagegen: 5
Zu 5.:
Schreiben der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 6.:
Schreiben der PreussenElektra Kraftwerke vom 20.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 7.:
Schreiben des Landschaftsbeirates vom 14.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
16. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.162 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt:
a) Der
geänderten Begründung vom 01.10.2000 zum Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße -
wird
zugestimmt.
b) Der
Bebauungsplan Nr. 29/1, 1.Änderung, - Dammstraße/ Vinckestraße -,
Stadtbezirk Herne-Mitte, in der Fassung vom 15.03.2000 wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Das
Plangebiet wird im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Vinckestraße,
im Westen durch die östliche Begrenzungslinie der Bahnhofstraße, im Norden
durch die südliche Grundstücksgrenze des Bundesbahngeländes, sowie im Osten
durch die östliche Begrenzungslinie der Baumstraße begrenzt.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 51
dagegen: 5
17. Satzung
über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.149 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 31
dagegen: 23
Enthaltungen: 2
18. Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Beschaffung / zur Modifizierung eines
automatisierten Baugenehmigungsverfahrens bei der Stadt Herne
- Vorlage Nr. 2001.159 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen
Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000,-- DM bei Haushaltsstelle 1.613.935/950/3.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19. Bereitstellung
außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Höhe von 120.000,00 DM für die Durchführung
der Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)
- Vorlage Nr. 2001.121 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
in Höhe von 120.000,00 DM für die Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20. Nahverkehrsplan
Herne
Einrichtung einer
Busdirektverbindung zwischen Röhlinghausen-
Nord und Herne-Mitte
durch Änderung der Linienführung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel
- Vorlage Nr. 2000.859 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung der Linienführung der Buslinie 390
im Stadtbezirk Eickel entsprechend der Linienbeschreibung
Röhlinghauser
Straße im Stadtgebiet Bochum -
Hannoverstraße - Westfalenstraße - Edmund-Weber-Straße - Dahlhauser Straße -
Hordeler Straße und dann weiter über den alten Linienweg der Buslinie 390 in
Richtung Eickeler Markt und Herne Bahnhof.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21. Nahverkehrsplan
Herne
Änderung der
Linienführung der Buslinie 303
Einrichtung der neuen
Buslinie 328 und Verknüpfung der beiden Buslinien 303 und 328 am Hbf.
Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne
- Vorlage Nr. 2000.907 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Änderung und Verlängerung der Linienführung der Buslinie 303 entsprechend der
Linienbeschreibung.
2. Eine
Vertaktung sowie eine Verstärkung der Fahrzeiten.
3. Die
neue Linie 328 zwischen dem ZOB Wanne-Eickel Hbf. und der Haltestelle
Sternstraße in der Siedlung Dannekamp mit einer Verknüpfung der Linie 303 an
dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Wanne-Eickel Hbf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
22. Nahverkehrsplan
Herne
Einrichtung einer
Buslinie 362 neu zwischen Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den
Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte und Wanne
Aufgabe der Buslinie 343
in Richtung Castrop-Rauxel Habinghorst
- Vorlage Nr. 2000.927 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Einstellung der Buslinie 343 zwischen Herne Bahnhof und Castrop-Rauxel
Habinghorster Straße entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
2. Die
Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen Herne Siedlung Eichenforst und
Herne Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
23. Nahverkehrsplan
Herne
Einstellung der Buslinie
322
Änderung und Erweiterung
der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Wanne
- Vorlage Nr. 2000.928 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Einstellung der Buslinie 322 auf der Strecke von Herne Vöde-Bergstraße bis
Recklinghausen - Hochlarmark/Matthiasstraße
2. Die
Einrichtung der Buslinie 312 neu von Vödestraße/
Bergstraße
bis Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
24. Einrichtung
eines Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.177 -
Der
Rat der Stadt fasst den vom Hauptausschuss empfohlenen geänderten
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Errichtung eines
Jugendtreffs in oder nahe dem fußläufigen Teil der Wanner City rechtzeitig vor
den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen, damit im
Jahr 2002 ein Jugendtreff eröffnet werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25. Interkommunale
Zusammenarbeit im Ruhrgebiet
- Antrag der Grünen
Fraktion vom 16.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.281 -
Auf
Antrag von Herrn Kohlenbach fasst der Rat der Stadt folgenden geänderten
Beschluss:
Der
Rat der Stadt nimmt die aktuelle im öffentlich-politischen Raum
geführte Diskussion um die Ruhrstadt zur Kenntnis und erklärt seine
Bereitschaft zu einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit der
Ruhrgebietsstädte und Kreise.
Zur
Unterstützung des zuvor genannten Zieles wird die Verwaltung beauftragt
1. zu
prüfen, ob sich auch für die Stadt Herne eine Beteiligung an der geplanten
Kooperation der Städte Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim und Bottrop sowie
des Kreises Recklinghausen im Bereich der Vermessungs- und Katasterämter sinnvoll
ist,
2. dem
Rat der Stadt einen Bericht über bereits vorhandene Kooperationen der Stadt
Herne mit Ruhrgebietskommunen zu geben,
3. dem
Rat der Stadt in Zusammenarbeit mit einem zu gründenden interfraktionellen
Arbeitskreis Vorschläge zu unterbreiten, auf welchen Gebieten neue
Kooperationen begründet bzw. vorhandene Kooperationen ausgeweitet werden
können. Dabei sind insbesondere die Bereiche Verkehrsplanung, Flächenmanagement
und Wirtschaftsförderung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 56
Enthaltungen: 1
26. Neuer
B-Plan für den Regenkamp
- Antrag der
Grünen-Fraktion vom 18.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.285 -
Nach
der Diskussion im Gremium zieht Frau Schulte für die Fraktion "Die
Grünen" den Antrag zurück.
27. Umbesetzung
von Ausschüssen
- Antrag der
Stadtverordneten Beuermann vom 22.03.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.290 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt, die Stadtverordnete Bärbel Beuermann in den
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie als Mitglied mit beratender
Stimme zu wählen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
28. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
Herr
Stadtdirektor Bornfelder nimmt Bezug auf einen Artikel in der WAZ vom gleichen
Tage, dass nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW die Erhebung
von Daten über Rasse, Größe, Farbe und Geschlecht der Hunde bei der Hundezählung
unzulässig war. Bei einer ersten Überprüfung durch das Rechtsamt wurde die
Aussage bestätigt. Die rechtswidrig erlangten Daten werden gelöscht.
29. Anfragen
der Stadtverordneten
Einführung
des "Grünen Pfeils" für Rechtsabbieger
-
Anfrage des Stadtverordneten Kondering vom 20.03.2001 -
-
Vorlage Nr. 2001.283 -
Zunehmender
Verkehr ist eine Belastung für unsere Stadt. Diesen Verkehr vernünftig zu
leiten ist Aufgabe der Politik und der Verwaltung. Nach Meinung der F.D.P. ist
der "Grüne Pfeil" ein Mittel, das besseren Verkehrsfluss ermöglicht.
Das problemlose Rechtsabbiegen bei roter Ampel, welches durch den grünen
Pfeil möglich würde, könnte die Verkehrssituation in manchen Bereichen der
Stadt sicherlich verbessern. In vielen Städten, nicht nur in Ostdeutschland,
gehört der grüne Pfeil bereits zum "Verkehrsalltag". Die
flächendeckende Einführung im Herner Stadtgebiet wäre ein Schritt in Richtung
sinnvoller Verkehrsführung.
Vor
diesem Hintergrund bitte ich Sie, in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt
Herne folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. In
wie vielen Fällen hat die Verwaltung bislang von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, an Ampelkreuzungen bzw. -einmündungen im Stadtgebiet den "Grünen
Pfeil" für Rechtsabbieger anzubringen?
2. Welche
Ampelkreuzungen bzw. -einmündungen bieten sich nach Einschätzung der Verwaltung
dazu an, dort den "Grünen Pfeil" anzubringen
3. Wie
steht die Verwaltung einer flächendeckenden Einführung des "Grünen
Pfeils" gegenüber?
Herr
Stadtdirektor Bornfelder antwortet, dass von der Stadt Herne bisher kein Schild
mit Grünpfeil angebracht worden ist. Aus Sicht der Verwaltung gibt es in Herne
keine Kreuzung oder Einmündung, an der das Schild sinnvoll eingesetzt werden
könnte. Eine flächendeckende Verwendung ist rechtlich nicht zulässig.
Umgestaltung
des Wochenmarktes Herne-Mitte
-
Anfrage des Stadtverordneten Kondering vom 10.02.2001 -
-
Vorlage Nr. 2001.288 -
Um
die Attraktivität des Wochenmarktes Herne-Mitte zu erhöhen, sind Umbauarbeiten
an der Marktfläche im Gange. Im Zuge der Nutzbarmachung der Fläche vor dem
Rathaus wird eine Umstellung des Wochenmarktbetriebesnotwendig, die unter
Mitwirkung der Marktbeschicker/innen durchgeführt werden soll. Um sich ein
Meinungsbild über die grundsätzliche Aufstellung wie auch die Anordnung der
Marktstände zu verschaffen, hat die Verwaltung eine Befragung
der betroffenen Marktbeschicker/innen
durchgeführt.
Vor
diesem Hintergrund bitte ich Sie, in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt
Herne folgende Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie
viele Marktbeschicker/innen beschicken derzeit regelmäßig den Wochenmarkt
Herne-Mitte? Wie viele Antwortbögen wurden ausgegeben?
2. Wie
hoch ist der Rücklauf der Antwortbögen?
3. Wie
viele Marktbeschicker/innen haben sich jeweils für die erste und zweite
Alternative entschieden? Wie viele haben einen abweichenden Vorschlag
eingereicht?
4. Wie
viele Marktbeschicker/innen haben sich für die Beibehaltung der bisherigen
Anordnung der Stände nach Abteilungen ausgesprochen? Wie viele für eine
gemischte Aufteilung?
Herr
Stadtrat Nowak antwortet, dass von 58 vesandten Bögen bis zum 01.03.2001 40
zurückgegeben wurden. Dabei sprachen sich 15 Marktbeschicker für die 1. und 21
für die 2. Alternative aus.
Herr
Kohlenbach fragt nach den Folgerungen der Verwaltung aus den Antworten.
Herr
Stadtrat Nowak antwortet, dass noch Gespräche mit den Beschickern geführt
werden müssen, um eine Lösung zu finden. Es ist jedoch nicht möglich, jeden
zufrieden zu stellen.
Neubesetzung
der Stelle des Geschäftsführers bei der HGW
-
Anfrage der Fraktion "Die Grünen" vom 22.03.2001 -
-
Vorlage Nr. 2001.293 -
Wie
der Herner Presse zu entnehmen war, ist die Stelle des Geschäftsführers bei
der HGW neu besetzt worden bzw. es steht die Neubesetzung an. Die Auswahl der
Person ist hierbei bereits getroffen und war ebenfalls der Presse zu
entnehmen.
Da
die Mitglieder des Aufsichtsrates die Neubesetzung der Stelle sowie das
Prozedere der Personenfindung nicht als bedeutend im Sinne des § 113 Abs. 5 GO
NW angesehen haben, liegen dem Rat insgesamt und der Grünen Fraktion im
besonderen keine weiteren Informationen als die der Interviews von Mitgliedern
der Fraktionen von SPD und CDU vor. Aus diesen Presseberichten war nicht zu
entnehmen, dass eine besondere Qualifikation Bewerber/Innen erforderlich war.
Es war auch nicht zu ersehen, dass überhaupt Personen gesucht und ausgewählt
wurden. Vielmehr soll es nach Aussage von Herrn Kohlenbach (CDU) und Herrn
Schiereck (SPD) so gewesen sein, dass die SPD-Fraktion der CDU-Fraktion ein
Vorschlagsrecht eingeräumt und die CDU-Fraktion daraufhin einen ihrer
Stadtverordneten benannt hat, von dem nun viel erwartet wird. In der WAZ vom
15.03.2001 wird der CDU-Fraktionsvorsitzende, Herr Kohlenbach, mit den Worten
wiedergegeben: ".... hoffen wir (d.h. die CDU), dass er uns den richtigen
Weg zeigt".
Hierzu
stellen wir folgende Fragen:
1. Welche
Qualifikation wurde für die Stelle des Geschäftsführers der HGW verlangt?
2. Wie
wurden geeignete Bewerber gesucht?
3. Wie
viele Bewerbungen wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
4. Welche
Gründe sprachen schließlich für die dann ausgewählte Person?
5. Haben
sich die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Beschluss der SPD-Fraktion, der CDU
ein Vorschlagsrecht einzuräumen, in ihrer Entscheidung leiten lassen?
6. Haben
sich die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Beschluss der CDU-Fraktion, ein
Mitglied der CDU-Fraktion als Bewerber zu benennen, in ihrer Entscheidung
leiten lassen?
7. Ist
die Verwaltung nicht auch der Auffassung, dass der Geschäftsführer der HGW
alle seine Kraft zur Leitung des Unternehmen einsetzen muss und nicht noch der
CDU Herne den richtigen Weg weisen kann?
8. Welche
Möglichkeiten sieht die Verwaltung, der CDU zu helfen, den richtigen Weg zu
finden?
Herr
Stadtrat Nowak antwortet, dass nach dem Gesellschaftsvertrag der HGW für die
Bestellung des Geschäftsführers der HGW der dortige Aufsichtsrat zuständig ist.
Die Besonderheit der städtischen Beteiligungsgesellschaften nicht nur gewinn-
und ergebnisorientiert zu arbeiten, sondern auch die Gesamtziele der Stadt zu
berücksichtigen, setzt im Hinblick auf die Qualifikation der Geschäftsleitung
neben sehr guten Orts- und Branchenkenntnissen Kenntnisse der Verwaltung und
der stadtinternen Strukturen voraus. Die Geschäftsführung bedingt ein enges
Zusammenwirken mit der Politik und den städtischen Dienststellen.
Es
gab einen Bewerber für die Stelle, der alle Anforderungen an die Qualifikation
für die Stelle erfüllte. Weitere Bewerbungen lagen nicht vor.
Die
Fragen 5 und 6 kann und wird die Verwaltung nicht beantworten, da die
Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Entscheidung autonom treffen.
Die
Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers ergeben sich aus dem
Gesellschaftsvertrag und aus dem persönlichen Dienstvertrag.