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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 04.04.2000 im großen
Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.10 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 17.35 - 17.37 Uhr
Vorsitz: Herr Oberbürgermeister
Becker
Schriftführung: Frau Holte
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Herr Bleck
Herr Bollmann
Frau Budde
Herr Dr. Dudda
Herr Dürdoth 16.00
- 18.00 Uhr bis
TOP 3 n.ö.Teil
Frau Dymke
Frau Eckmann
Herr Emons
Frau Fischer
Herr Geiger
Herr Gleba
Frau Hahn
Herr Hansmann
Frau Heller
Herr Herfet
Herr Hetmann
Frau Höffken
Herr Hussing
Herr Ixert
Herr Janetzki
Herr Kleinhubbert
Frau Klemczak
Herr Klonki
Herr Kohlenbach
Herr Kondering
Frau Koschin
Frau Krüger
Herr Lehmann
Herr Leichner
Herr Lewicki
Herr Lorych
Frau Lukas
Herr Musbach
Frau Nett-Kramer
Herr Neumann
Frau Pabst
Herr Rocks
Herr Roosen
Herr Scharmacher
Herr Schiereck
Herr Schlender
Herr Schlüter
Herr Schubeus
Herr Schuh
Frau Schulte
Herr Schulz
Herr Schwanengel
Herr Sobieski
Herr Steinbach
Herr Stimm
Herr Stohr
Herr Straht
Herr Ucka 16.15
- 18.10 Uhr ab TOP
1
Herr Umbach
Frau Wagner
Herr Wippich
die
Fraktionsgeschäftsführer:
Herr Neige (SPD-Ratsfraktion)
Herr Telkemeier (CDU-Ratsfraktion)
von der Verwaltung:
Herr Oberbürgermeister
Becker
Herr Stadtdirektor
Bornfelder
Frau Stadträtin Dr. Goch
Herr Stadtrat Nowak
Herr Stadtrat Terhoeven
Herr Tschöke (Zentralbereich
Verwaltungsvorstand)
Herr Werner (Stadtamt
13)
Herr Weber (Stadtamt
15)
Frau Holte (Stadtamt
15)
Nicht anwesend sind:
Frau Hock
Frau Wasmuth
Herr
Oberbürgermeister Becker begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und
fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Er
beantragt, die Vorlagen Nr. 2000.220 - "Kooperationsvereinbarung
Mittleres Ruhrgebiet - Bochum, Hattingen, Herne, Witten, Ennepe-Ruhr-Kreis"
- und 2000.222 - "Kooperationsvereinbarung Mittleres Ruhrgebiet -
Bestellung eines zusätzlichen Vertreters des Rates der Stadt in den Regionalen
Kooperationsausschuss" - zu vertagen, bis die Beschlusslage der anderen
beteiligten Städte bekannt ist. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Damit
ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Beschlussfassungen im
Zusammenhang mit der Fusion von VEW AG und RWE AG
2. Bestellung von
Vertretern der Stadt Herne für die Mitgliederversammlung der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
3. Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem
Anlass
4. Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem
Anlass
5. Beteiligung
an einer Initiative zur Entschädigung der Zwangsarbeiter/Innen
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
6. Förderprogramm
"Soziale Stadt"
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
7. Ausstellung
eines HWE-Passes für Sozialhilfeberechtigte
und Personen mit geringem Einkommen
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
8. Soziale
Integration von Zugewanderten in Herne
-
Antrag der Grünen Fraktion vom 20.03.2000 -
9. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
10. Anfragen der
Stadtverordneten
a) Parkplatzsituation
am Herner Bahnhof
-
Anfrage des Stadtverordneten Kondering vom 27.02.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.212 -
b) Beteiligung
der Stadt Herne an der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter
-
Anfrage des Stadtverordneten Kondering vom 05.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.225 -
c) "Boulevard
Bahnhofstraße"
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.273 -
d) Steuerreform
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.274 -
e) Subventionierung
der Fa. GEA-Luftkühler
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.275 -
f) Verhandlungen
zwischen den Stadtwerken und der Firma
Leickel zur Gasgerätewartung
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.276 -
g) Privatisierung
des ÖPNV
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.282 -
h) Ausgestaltung
von Arbeitsplätzen bei neuangesiedelten
Unternehmen
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.277 -
i) Schaffung
einer ABM-Stelle
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.278 -
j) Öffentliche
Wannenbäder im Hallenbad "Wanne-Eickel"
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.279 -
k) Aufnahmekapazitäten
der Herner Krankenhäuser
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.280 -
Nichtöffentlicher Teil
1. Aufhebung
eines Erbbaurechtsvertrages
2. Verkauf
eines städt. Grundstückes an der Berkelstraße/
Schadeburgstraße
3. Ausübung
eines privatrechtlichen Vorkaufsrechtes
4. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
5. Anfragen
der Stadtverordneten
Öffentlicher Teil
1.
Beschlussfassungen
im Zusammenhang mit der Fusion von VEW AG und RWE AG
- Vorlage Nr. 2000.242 -
Beschluss:
1. Der Rat der
Stadt Herne stimmt der Verschmelzung der VEW AG, Dortmund, und der RWE AG,
Essen, auf die RWE AG Neu unter folgenden Voraussetzungen zu:
a) Für jede
aufzugebende VEW-Aktie im Nennwert von 50 DM ist die Gewährung von fünf
Stückaktien der RWE AG Neu vorgesehen. (Diese Umtauschrelation kann noch in
sehr geringer Bandbreite schwanken, da das endgültige Bewertungsergebnis der
Gutachter noch aussteht.)
b) Alternativ
zum Aktientausch ist der Verkauf der VEW-Aktien an die RWE AG zu einem Preis
von 200 Euro je Aktie im Nennwert von 50 DM möglich. Soweit Namensaktien veräußert
werden sollen, wird die Vinkulierung der Namensaktien aufgehoben.
c) Grundlage
des zwischen der VEW AG, der RWE AG und der RWE AG Neu abzuschließenden
Verschmelzungsvertrages sind die im Sachverhalt dargestellten Aussagen zur zukünftigen
Konzernstruktur, zu den Standorten, zur Personalentwicklung und zu den Gremien
des neuen Konzerns.
2. Der Rat der
Stadt Herne stimmt dem Umtausch der indirekt gehaltenen 473.184 Aktien der VEW
AG und der 62.490 Aktien der RWE AG in 2.428.410 Aktien der RWE AG Neu zu.
3. a) Der Vertreter der Stadt Herne (in den
Beschlussgremien der VEW AG) wird ermächtigt, den erforderlichen Beschlussfassungen
(im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung der VEW AG sowie) in der
Gesellschafterversammlung der VkA VEW zur Verschmelzung der VEW AG und der RWE
AG auf die RWE AG Neu zuzustimmen. Der Vertreter wird ermächtigt, alle
erforderlichen Erklärungen abzugeben und zweckdienliche Vereinbarungen zu
treffen.
3. b) Die benannten Vertreter der Stadt Herne in der
Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung
und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) werden über den Gesellschafterausschuss
der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) ermächtigt,
alle zur Umsetzung der oben genannten Beschlüsse erforderlichen
Beschlussfassungen herbeizuführen.
4. Der Rat der
Stadt Herne stimmt der Gründung einer Dachgesellschaft Kommunale Aktionäre
RWE-GmbH zu.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 51
dagegen: 4
Enthaltungen: 2
2.
Bestellung
von Vertretern der Stadt Herne für die Mitgliederversammlung der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
- Vorlage Nr. 2000.189 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
"Als
Vertreter der Stadt Herne für die Mitgliederversammlung der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung werden
Herr Städt.
Verwaltungsdirektor Horst Tschöke
und
als Vertreter im Verhinderungsfall
Herr Städt.
Verwaltungsdirektor Rainer Overath
bestellt."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 56
dagegen: 1
3.
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
- Vorlage Nr. 2000.143 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 49
dagegen: 5
Enthaltungen: 3
4.
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
- Vorlage Nr. 2000.150 -
Beschluss:
Der
Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlass.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 49
dagegen: 5
Enthaltungen: 3
5.
Beteiligung
an einer Initiative zur Entschädigung der Zwangsarbeiter/Innen
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.270 -
Der
Rat der Stadt lehnt mit 55 gegen 2 Stimmen ab,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
Die
Stadt Herne beteiligt sich an einer der städteübergreifenden, kommunalen
Initiativen, die sich in Form eines Fonds um die Entschädigung der
ZwangsarbeiterInnen bemühen.
Der
Rat der Stadt verpflichtet sich mit dafür zu sorgen, dass die Mittel dieses
Fonds den überlebenden ZwangsarbeiterInnen der beteiligten Städte zu Gute
kommen.
6.
Förderprogramm
"Soziale Stadt"
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.271 -
Der
Rat der Stadt lehnt mit 55 gegen 2 Stimmen ab,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Zur
Bekämpfung der Kinderarmut in Herne wird, unter Einbeziehung der Antragsteller,
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die stadtteilbezogene Projekte erarbeitet.
Zur
Finanzierung dieser Projekte sind Mittel aus dem Förderprogramm "Soziale
Stadt" zu verwenden/beantragen.
7.
Ausstellung
eines HWE-Passes für Sozialhilfeberechtigte und Personen mit geringem Einkommen
- Antrag der
Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
- Vorlage Nr. 2000.272 -
Frau
Schulte beantragt für die Grüne Fraktion, den letzten Absatz zu streichen und
die Einkommensgrenze in Höhe der Einkommensgrenze zur Befreiung der
Rundfunkgebühren festzulegen.
Der
Antrag wird mit 53 gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Der
Rat der Stadt lehnt mit 55 gegen 2 Stimmen ab,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
In
Herne erhalten Sozialhilfeberechtigte und Personen mit geringem Einkommen, bei
einer Einkommensgrenze für Alleinstehende von 1.680,-- DM netto, für einen
2-Personen-Haushalt 2.345,-- DM netto, einen HWE-Pass (Herne-Wanne-Eickel
Pass). Dieser HWE-Pass berechtigt die Passinhaber neben dem kostenlosen Besuch
von Einrichtungen der Stadt Herne zur Kultur- und Freizeitgestaltung auch zur
kostenlosen Nutzung des ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) im Herner
Stadtgebiet.
Sollte
es sich im ÖPNV eine, wie auch immer geartete, Veränderung ergeben, muss die
kostenlose Nutzung für Bedürftige durch eine Vertragsklausel gesichert werden.
8.
Soziale
Integration von Zugewanderten in Herne
- Antrag der Grünen Fraktion vom 20.03.2000
-
- Vorlage Nr. 2000.286 -
Der
Rat der Stadt lehnt mit 51 gegen 4 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen
ab, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur sozialen Integration von
Zugewanderten in Hernezu erstellen.
Dieses
zeichnet sich dadurch aus, dass es alle Altersgruppen (Kiner, Jugendliche,
Erwachsene, alte Menschen) sowie die verschiedenen Lebensbereiche (Bildung,
Ausbildung, Beruf, Freizeit, Kultur, Sport etc.) - mit ihren potentiellen
chancen und Problemen im Hinblick auf das Ziel "Integration" - berücksichtigt.
Es
bezieht alle kommunalen Planungsfelder (so wie sie sich u.a. in den
verschiedenen Ausschüssen spiegeln) ein und ist daruaf ausgerichtet,
Aktivitäten zu koordinieren und Synergieeffekte zu nutzen.
Das
Konzept ist als Handlungsplan für die Zukunft gedacht. Es beschreibt
Integrationsziee und Umsetzungsstrategien, es zeigt personelle und finanzielle
Ressourcen auf sowie institutionelle Rahmenbedingungen. Besondere
Berücksichtigung innerhalb eines Konzeptes sollen folgende Handlungsfelder
finden:
- Maßnahmen
im Bereich Stadtentwicklung, welche der Ghettoisierung von Zugewanderten
entgegenwirken bzw. geeignet sind, diese abzubauen.
- Maßnahmen
zur Sprachförderung von Migranten/innen - insbesondere von Kindern und
nichtberufstätigen Müttern - mit dem Ziel der Erlangung gefestigter
Deutschkenntnisse.
- Maßnahmen
zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien im
Bereich Schule und Ausbildung v.a. im Hinblick auf die Erlangung von
(qualifizierten) Abschlüssen.
- Gezielte
Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Existenz von Menschen mit Migrationshintergrund
u.a. mit der Ausrichtung Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung,
Beratung mit dem Ziel, die Ausbildungsbereitschaft ausländischer
UnternehmerInenn zu steigern.
Es
wird regelmäßig ein Bericht erstellt, welcher die Aktivitäten im Rahmen dieses
Konzeptes ausweist, die Wirksamkeit bereits erfolgter Maßnahmen bewertet
(Erfolgskontrolle) und gegebenenfalls Änderungsvorschläge macht.
Dieser
ist - ebenso wie das zu erstellende Konzept - den politischen Gremien
vorzulegen.
9. Mitteilungen
des Oberbürgermeisters
Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Terminal des
Kombinierten Verkehrs
Die
Hoffnung, bis Ende April diesen Jahres Rechtssicherheit für den Bau der
KV-Anlage, die ein wesentliches Kernelement des Güterverkehrszentrums Emscher
bildet, zu erlangen, wird leider getrübt.
Es
ist Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Oberverwaltungsgericht in
Münster erhoben werden. Beklagte ist die Bezirksregierung Arnsberg als
Planfeststellungsbehörde.
Über
die Inhalte der Klagebegründung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
näheren Erkenntnisse vor.
Da
die Klage aufschiebende Wirkung hat, ist jedoch davon auszugehen, dass sich
der eigentlich noch für dieses Jahr geplante Bau der Anlage verzögern wird.
Es
wird versichert, dass sowohl die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft GVZ
Emscher als auch die Stadt den weiteren Fortgang der Angelegenheit aufmerksam
verfolgen werden und - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten -
alles tun werden, um die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Projekts
zu schaffen.
Über
den weiteren Verlauf der Angelegenheit werden die Mitglieder des Rates
umgehend in Kenntnis gesetzt.
10. Anfragen
der Stadtverordneten
a) Parkplatzsituation
am Herner Bahnhof
- Anfrage
des Stadtverordneten Kondering vom 27.02.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.212 -
Um
die jeweiligen Vorteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal ausnutzen zu können und
Mobiliät der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigerWahrung ökologischer
Aspekte zu garantieren, kommt dem Park & Ride-System eine
Schlüsselbedeutung zu. Park & Ride-Plätze an Bahnhöfen ermöglichen einen
reibungslosen Umstieg von einem Verkehrsträger auf den anderen.
Vor
diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele Park
& Ride-Plätze stehen umsteigewilligen Pendlern am Herner Bahnhof zur
Verfügung?
2. Wie viele
Parkplätze mit eingeschränkter Parkdauer (Höchstparkdauer 1 bzw. 2 Std. mit
Parkscheibe) stehen am Herner Bahnhof zur Verfügung?
3. Liegen der
Stadt Herne aus Fahrgastbefragungen der Deutschen Bahn AG bzw. der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH hervorgegangene Zahlen vor, wie viele Pendler
im Durchschnitt werktäglich am Herner Bahnhof vom Park & Ride-System
Gebrauch machen bzw. Gebrauch machen würden, wenn die Voraussetzungen hierzu
gegeben wären?
4. Ist der
Stadt Herne bekannt, ob (und wenn ja: wie viele) Berufs- und sonstige Pendler
vom Park & Ride-System nicht Gebrauch machen können, da sie in zumutbarer
Entfernung vom Herner Bahnhof keinen Stellplatz für ihr Fahrzeug finden?
Herr
Stadtrat Terhoeven beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Auf
dem Parkplatz nordwestlich des Bahnhofsgebäudes stehen am Bahnhof Herne zur
Zeit 38 Stellplätze als P + R-Plätze zur Verfügung.
Zusätzlich
sind hier weitere 30 Stellplätze ohne Parkzeitbeschränkung für Dauerparker
vorhanden, die je nach Ankunftszeit dann auch den P + R-Kunden zur Verfügung
stehen.
zu 2.
Im
Bereich des Bahnhofsvorplatzes zwischen Westring und Bahnhofstraße sind 20 Stellplätze
mit einer Parkzeitbegrenzung von einer Stunde und 25 Stellplätze mit einer
Parkzeitbegrenzung von zwei Stunden vorhanden.
zu 3.
Nach
den Bedarfsermittlungen des VRR für den Bahnhof Herne sind rund 200 P +
R-Stellplätze erforderlich (siehe auch Begründung zu dem Beschluss des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 28.10.1999, Tagesordnungspunkt
13, Vorlage Nr. 1999.480). In dem vorgenannten Beschluss hat der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung der Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
zu dem Bau einer P + R-Anlage (150 Stellplätze) am Bahnhof Herne westlich des
Westrings zugestimmt.
Die
Bahn AG beabsichtigt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den P
+ R-Platz für das Jahr 2000.
Darüber
hinaus plant die Stadt Herne in Abstimmung mit dem VRR die Einrichtung von ca.
100 P + R-Plätzen im Bereich Dammstraße mit Mitteln aus dem
Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsprogramm (GVFG).
Ein
rechtsgültiger Bebauungsplan liegt hier vor.
Der
Grunderwerb ist nach langen Verhandlungen weitestgehend abgeschlossen, so dass
das Baufeld in 2000 zur Verfügung steht.
Ein
Finanzierungsantrag für die GVFG-Mittel liegt dem Landschaftsverband zur
Prüfung und Bewilligung vor.
zu 4:
Keiner,
da der Bereich durch den ÖPNV hervorragend erschlossen ist. Durch den Neubau
von P + R-Plätzen wird lediglich der Bequemlichkeit der Bürger Rechnung
getragen.
b) Beteiligung
der Stadt Herne an der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter
- Anfrage
des Stadtverordneten Kondering vom 05.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.225 -
Im
Zusammenhang mit der bereits seit längerer Zeit andauernden Debatte um die
Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus
war der Presse zu entnehmen, das Land NRW müsse für dieEntschädigung ehemaliger
Zwangsarbeiter rund 320 Mio. DM aufbringen, wobei die Kommunen sich mit 74 Mio.
DM an den Zahlungen beteiligen müssten.
Vor
diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
1. Trifft es
zu, dass das Land NRW 320 Mio. DM Entschädigungen aufbringen muss?
2. Trifft es
zu, dass die Städte und Gemeinden mit 74 Mio. DM an den Lasten beteiligt werden
sollen, und, falls ja, nach welchem Schlüssel werden die Lasten auf die
Kommunen verteilt?
3. Welchen
Betrag bringt die Stadt Herne für die Jahre 2000 und 2001 für diesen Posten in
Ansatz?
4. Wie hoch
ist der gegenwärtige Fehlbedarf des Verwaltungshaushaltes bei Einrechnung der
zu leistenden Entschädigungszahlungen?
Herr
Stadtdirektor Bornfelder antwortet, dass eine konkrete Antwort nicht möglich
ist. Es liegt lediglich ein Gesetzentwurf vor. Der vorgesehene Finanzbeitrag
der Länder wird zur Zeit besprochen. Erst danach werden die Finanzanteile der
Kommunen festgelegt. Näheres könne er daher noch nicht sagen.
c) "Boulevard
Bahnhofstraße"
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.273 -
Wir bitten um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Was hat die
Werbekampagne zur Spendenaktion "Pflastersteinverkauf" gekostet?
2. Wer trägt
die Kosten für diese Werbekampagne?
3. Wie hoch
sind die Einnahmen aus der Spendenaktion?
4. Wie ist der
Sachstand zum Projekt "Boulevard Bahnhofstraße"?
Herr
Oberbürgermeister Becker antwortet zu den Fragen 1 bis 3, dass die Kosten der
beiden Spendenaktionen sich auf insgesamt 18.490,-- DM beliefen. Davon
entfielen auf die Stadt rd. 6.430,-- DM. Dem stehen Spenden in Höhe von
13.870,-- DM gegenüber.
Dies
ist das Ergebnis von 2 Spendenaufrufen im 1. Jahr einer auf ca. 3 1/2 Jahre
angelegten Spenden- und Sponsoringkampagne, die neben den (Privat-) Spendern
(die Herner Bevölkerung) zwei weitere Adressaten hat, und zwar die Anlieger
(Eigentümer und Geschäftsleute) der Fußgängerzone Bahnhofstraße und externe
Sponsoren, und in derem Verlauf weitere Spendenaufrufe geplant sind.
Der
zweite Spendenaufruf im Herbst/Winter des letzten Jahres hat ein deutlich
besseres Ergebnis erzielt als der erste Aufruf im Frühjahr 1999, was zeigt,
dass mit dem Bekanntheitsgrad der Aktion und dem Baufortschritt auch die
Bereitschaft zu spenden wächst.
Der
Hauptanteil der zu aquirierenden Drittmittel wird von den Hauseigentümern und
Geschäftsleuten erwartet, die von der Maßnahme am meisten profitieren. Alle
Aktionen dienen auch dazu, Aufmerksamkeit zu erzeugen, Interesse zu wecken und
Eigeninitiative zu fördern. Sie sind damit auch Teil des
Stadtmarketingkonzeptes.
d) Steuerreform
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.274 -
Wir bitten um Beantwortung
folgender Fragen:
Die alles andere als innovativen und
gerechten Absichten der von SPD und Grünen geführten Bundesregierung, Ausgaben
im Umfang von mindestens 4,1 Milliarden DM auf die Kommunen abzuwälzen - etwa
mit einer neuen Wohngeldregelung und der Veränderung der Arbeitslosenhilfe
drängen uns zu folgenden Fragen:
1. Ist dem
Oberbürgermeister und der Verwaltung bekannt, ob die geplante Steuerreform der
Bundesregierung zu Einnahmeverlusten der Stadt Herne führt?
2. Wenn ja, in
welchem Bereich gedenkt die Stadt Herne ihre Ausgaben zu kürzen?
3. Werden auch
die freiwilligen Leistungen der Stadt für Jugendarbeit, Kultur und
Begegnungsstätten betroffen sein?
Herr
Stadtdirektor Bornfelder antwortet, dass es sich dabei um das
Haushaltssanierungsgesetz aus dem Jahre 1999 handelt. Ein Teil dieses
Haushaltssanierungsgesetzes ist im Haushaltsplan enthalten. Das Wohngeld ist
von den Neuregelungen nicht betroffen, lediglich die Unterhaltsvorschuss-Zahlungen
wurden neu geregelt.
e) Subventionierung
der Fa. GEA-Luftkühler
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.275 -
Unsere Anfrage vom 21.12.1999 wurde nur unzureichend
oder gar nicht beantwortet.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Stadt Herne wollten sich bemühen,
weitergehende Informationen zu bekommen.
Wir
bitten Sie deshalb erneut, die nachfolgende Anfrage in der nächsten Ratssitzung
zu beantworten.
1. Wurden der
Fa. GEA-Luftkühler seitens der Stadt Herne oder des Landes NRW, Subventionen
oder Steuernachlässe gezahlt/ zugebilligt?
2. Welchen
finanziellen Umfang haben diese Subventionen und Steuernachlässe?
3. An welche
Bedingungen/Forderungen seitens der Stadt Herne oder des Landes NRW waren
diese Subventionen und Steuernachlässe gebunden?
Herr
Oberbürgermeister Becker antwortet, dass am 31. März 2000 eine Vereinbarung
geschlossen wurde die Sozialplanregelungen enthält und die Möglichkeit der
Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zum Inhalt hat.
Zu
den Fragen der PDS-Gruppe liegen der Verwaltung keine neuen Informationen vor.
Es wird keine Möglichkeit gesehen, weitergehende Informationen einzuholen.
Bereits
in der Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.1999 wurde mitgeteilt, dass auch
die Abgeordneten des Landtages der Schweigepflicht unterliegen, wenn ihnen in
dieser Eigenschaft unternehmensbezogene Angaben bekannt werden. Die Herner
Landtagsabgeordneten Gabriele Gorcitza und Frank Sichau haben sich jedoch in
zahlreichen Gesprächen zunächst für den Erhalt der Arbeitsplätze und dann auch
für die Gründung einer Qualifizierungsgesellschaft eingesetzt.
f) Verhandlungen
zwischen den Stadtwerken und der Firma Leickel zur Gasgerätewartung
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.276 -
Wir bitten um Beantwortung
folgender Fragen:
Wir beantragen einen
Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen zwischen den Stadtwerken und
der Firma Leickel in Bezug auf die MitarbeiterInnen der Gasgerätewartung.
1. Konkreter
Stand der Verhandlungen?
2. Welche
Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Mitarbeiter werden in den
Verkaufsverhandlungen mit einbezogen?
Herr
Oberbürgermeister Becker antwortet, dass die Verwaltung dem Ausschuss für
Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe in der Sitzung am 21. März 2000 die
Entscheidung des Vorstandes der Stadtwerke Herne AG mitgeteilt hat, einen
Beteiligungserwerb an der Fa. Leickel GmbH nicht weiter anzustreben.
Alle
Überlegungen der Stadtwerke Herne AG und der Verwaltung befanden sich bis zu
diesem Zeitpunkt im Stadium der Vorprüfung und zwar insbesondere wegen der
gemeindewirtschaftlichen Vorschriften.
Vor
diesem Hintergrund fand am 25. Februar 2000 ein gemeinsames Gespräch zwischen
der Bezirksregierung, der Verwaltung und der Stadtwerke Herne AG statt.
Da
die von der Gemeindeordnung und der Bezirksregierung geforderten Vorgaben
(insbesondere die Unterrichtung des Rates auf der Grundlage der Marktanalyse
und Einforderung der Stellungnahme der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen
von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigung der jeweiligen
Branche handelnden Gewerkschaft sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen)
aus der Sicht des Vorstandes nicht zu erreichen sind, wird die Stadtwerke Herne
AG das gesamte geplante Vorhaben nicht weiter verfolgen. Den Aufsichtsratsmitgliedern
wurde dieser Sachverhalt mit Schreiben vom 09. März 2000 als Vorabinformation
mitgeteilt.
Im
zukünftig liberalisierten Erdgasmarkt muss die Sparte Gasgerätewartung der
Stadtwerke Herne AG umso mehr gefordert sein, sich im Wettbewerb auf
Vollkostenbasis zu behaupten.
Dahingehende
Optimierungsbestrebungen werden nur gemeinsam mit den Beschäftigten, dem
Betriebsrat und dem Vorstand umzusetzen sein.
g) Privatisierung
des ÖPNV
- Anfrage der Stadtverordneten
Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.282 -
Wie
ja hinreichend bekannt ist, sollen in Zukunft die Linien im ÖPNV zur
Auftragsvergabe europaweit ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang fragen
sich nicht nur die Beschäftigten der städtischen Unternehmen, sondern auch die
EinwohnerInnen der Stadt Herne, was kommt da auf uns zu und wohin führt es uns.
So fanden wir es auch bedauerlich, dass bei der Demonstration auf dem
Betriebshof der HCR, am 10.03.2000, außer den Stadtverordneten der PDS keine
weiteren Mitglieder des Rates vor Ort waren.
Wir
bitten daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Hat die Stadt diesbezüglich mit der
Gewerkschaft ÖTV Kontakt aufgenommen oder gibt es das Bestreben hierzu?
2. Steht die Stadt in dieser Angelegenheit mit der
Landesregierung in Kontakt?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
3. Sieht die Stadt Herne eine Möglichkeit, die
Privatisierung zu verhindern?
4. Gibt es in anderen Städten Initiativen gegen
die Privatisierung?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Herne bei
einem europaweiten Wettbewerb, die Mindeststandards - Ausbildung/Entlohnung
usw. - für Bewerber vorzugeben/festzuschreiben?
6. Wie viele Beschäftigte können von der
Privatisierung betroffen sein?
7. Was geschieht mit den Beschäftigten der
jetzigen Busunternehmen bei Ablösung durch private Unternehmen?
Herr
Oberbürgermeister Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die
ÖTV hat ihre Bedenken zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen im ÖPNV in
einem Schreiben dargelegt.
Hierzu
erfolgte eine ausführliche Stellungnahme des durch die Verwaltung unter
besonderer Berücksichtigung der Belange der Stadt Herne und der HCR.
In
diesem Zusammenhang wurde den Herner Bundestagsabgeordneten und den
Landtagsabgeordneten ein Abdruck des gesamten Sachverhaltes zugeleitet, mit
der Bitte, die dort aufgezeigten Bedenken bei den zukünftigen Beratungen zu berücksichtigen.
zu 2.
Es
wird auf die letzten Ausführungen zu Punkt 1. verwiesen.
Darüber
hinaus hat sich die Stadt Herne im Hinblick auf den Erhalt des öffentlichen
Personennahverkehrs gemeinsam mit der ÖTV über den Kommunalen
Arbeitgeberverband an den Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.
Der
Minister hat in einem
umfangreichen Antwortschreiben zugesagt, die vorgelegten Bedenken im laufenden
EU-Verordnungsgebungsverfahren geltend zu machen und darauf hinzuwirken, dass
diese Berücksichtigung finden.
zu 3.
Die
Stadt Herne ist Teil der nationalen und europäischen Rechts- und
Wirtschaftsordnung. Diese sieht zukünftig den Wettbewerb im ÖPNV vor.
zu 4.
Ob
es in anderen Städten Initiativen gegen die Privatisierung gibt, ist hier
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Punkt 2. verwiesen.
zu 5.
Die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Herne hat eine diesbezügliche Resolution
verfasst, die im Rat der Stadt am 11.04.2000 verabschiedet werden soll. Mit
dieser Resolution soll sich der Rat insbesondere an die örtlichen Entscheidungsträger
im Landtag, im Bundestag und im Europäischen Parlament wenden mit der
dringenden Bitte und Aufforderung, sich im Sinne dieser Entschließung des
Rates in Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen.
zu 6. und 7.
Das
eigentliche EU-Verordnungsgebungsverfahren hat noch nicht begonnen, so dass
zurzeit noch keine Aussagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur
Ausgestaltung der Verordnung getroffen werden können
Beschäftigte
der HCR wären erst betroffen, wenn Konzessionen nicht verlängert würden und
die Gesellschaft einzelne Ausschreibungen verloren hätte. Im Übrigen sollen
Übergangsfristen zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit eingeräumt werden.
Aus
Vorgenanntem ist ersichtlich, dass die aufgeführten Fragestellungen zurzeit
nicht seriös zu beantworten sind. Diesbezügliche Aussagen wären spekulativ.
h) Ausgestaltung
von Arbeitsplätzen bei neuangesiedelten Unternehmen
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.277 -
Wir
stellen bei Gesprächen mit EinwohnerInnen unserer Stadt immer häufiger fest,
dass im Bezug auf die Zahl der in den letzten Jahren geschaffenen Arbeitsplätze
sehr unterschiedliche Angaben gemachten werden. Auch sollen nach Auskunft der
Beschäftigten, die Arbeitsbedingungen nicht immer den sozialen
Mindestanforderungen genügen - Aufenthaltsräume, Entlohnung, Arbeitszeiten
usw.
Da
nun bald die Firma Decathlon und das Entertainment-Center zur Eröffnung kommen
sollen, finden wir es von öffentlichem Interesse, abschätzen zu können, was
bezüglich der Anzahl und der Qualität der Arbeitsplätze bei Ansiedlung neuer
Unternehmen real zu erwarten ist. Theoretische Aufgaben zu politischen Zwecken
über die Zahl der Arbeitsplätze, sowie die Qualität derselben nutzen den
Beschäftigungslosen nichts und führen eher zu Frustration und Unglaubwürdigkeit
der Kommunalpolitik.
Wir
bitten daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen für das Areal
"Friedrich der Große"/Fa. Lidl/Gewerbepark Dorn:
1. Wie viele Arbeitsplätze sollten ursprünglich
entstehen und wie viele sind tatsächlich entstanden?
2. Wie setzen sich die Beschäftigungsverhältnisse
zusammen - Vollzeitstellen/geringfügige
Beschäftigung; 630,-- DM/
Facharbeiterstellen/Hilfskräfte
usw.?
3. Sind die Unternehmen tarifgebunden?
4. Wird in den Unternehmen Berufsausbildung
betrieben?
5. Hat sich die Stadt Herne nach der Ansiedlung
schon einmal mit den Unternehmen wegen den o.g. Gründen in Verbindung
gesetzt?
Herr
Oberbürgermeister Becker antwortet, dass nach Schätzungen in den letzten
Jahren ca. 4.000 Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Amtliche Erhebungen
über Veränderungen der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter werden
kleinräumig und betriebsbezogen nicht veröffentlicht.
Im
Jahr 1999 haben die von der WFG Herne mbH betreuten unternehmerischen Vorhaben
(Ansiedlungen, Gründungen, Verlagerungen, Erweiterungen) zur Schaffung oder
Sicherung von gut 1.200 Arbeitsplätzen beigetragen.
Im
Bereich Friedrich der Große sind ca. 2.000 Personen beschäftigt. Ein Vergleich
mit der Zahl der früheren Bergbaubelegschaft ist aufgrund der Besonderheiten
des Untertagebetriebs nicht aussagekräftig.
Über
Beschäftigungsverhältnisse in einzelnen Unternehmen und deren Tarifbindung,
werden Informationen entweder gar nicht erhoben oder von den dafür zuständigen
Stellen aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben.
i) Schaffung
einer ABM-Stelle
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 21.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.278 -
Wir
bitten um Beantwortung der nachfolgende Anfrage in der nächsten Ratssitzung.
Der
Rat der Stadt Herne beschloss auf der Sitzung des Rates am 21.12.1999 zur
Aufarbeitung der Geschichte der Zwangsarbeit eine ABM-Stelle zu schaffen.
Ist diese
Stelle geschaffen worden?
Herr
Oberbürgermeister Becker antwortet, dass der Zeitraum von der Beantragung einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bis zur Bewilligung durch die Arbeitsverwaltung
bzw. endgültigen Einstellung der ABM-Kraft in der Regel einen Zeitraum von
mehreren Monaten in Anspruch nimmt.
Insbesondere
aufgrund der knappen Ressourcen der Arbeitsverwaltung waren zunächst
Abstimmungsgespräche erforderlich.
Die
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wurde zwischenzeitlich (am 17.03.00) beantragt. Mit
der Arbeitsverwaltung wurde der Beginntermin zum 05.06.2000 vereinbart, da die
Maßnahme frühestens im ABM-Ausschuss am 13.04.2000 beraten werden kann und für
die Einstellung der ABM-Kraft die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses
am 23.05.2000 erforderlich ist.
j) Öffentliche
Wannenbäder im Hallenbad "Wanne-Eickel"
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.279 -
Wir bitten um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Trifft
es zu, dass die öffentlichen Wannenbäder im Hallenbad Wanne-Eickel freitags
und samstags geschlossen werden sollen?
2. Welche
Planungen sind für die Zukunft in Bezug auf diese öffentlichen Wannenbäder
vorgesehen?
3. Sollte eine
Schließung der o.g. Einrichtung geplant sein, welche Alternativen gedenkt die
Stadt Herne den betroffenen BürgerInnen zur Verfügung zu stellen?
4. Wie viele
Arbeitsplätze gingen bei einer Schließung der Badeabteilung verloren?
Frau
Stadträtin Dr. Goch beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es
ist zurzeit nicht vorgesehen, die Reinigungsbäder im Hallenbad "Am
Solbad" zu schließen.
zu 2. und 3.
Auch
gibt es zurzeit keine anderen Planungen für die Dusch- und Wannenbäder im
Hallenbad "Am Solbad", obwohl die Nutzerzahlen ständig zurückgehen.
zu 4.
Bei
einer Schließung der Dusch- und Wannenbäderabteilung würden keine Arbeitsplätze
verloren gehen.
Zurzeit
werden die Reinigungsbäder freitags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags
von 06.30 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten. Die Betreuung der Dusch- und
Wannenbäder wird von einer ohnehin anwesenden Servicemitarbeitern wahrgenommen.
k) Aufnahmekapazitäten
der Herner Krankenhäuser
-
Anfrage der Stadtverordneten Heller vom 22.03.2000 -
-
Vorlage Nr. 2000.280 -
Aufgrund von Hinweisen besorgter
BürgerInnen der Stadt Herne hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit und Versorgung
schwerstkranker Einwohner in den Herner und Wanne-Eickeler Krankenhäusern
bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegen
Ihnen oder der Verwaltung Hinweise oder konkrete Fälle von Patienten, deren
Angehörigen oder den im medizinischen Bereich Tätigen vor, dass Patienten
aufgrund fehlender Bettenkapazitäten in Herner oder Wanne-Eickeler
Krankenhäusern nicht behandelt werden konnten und abgewiesen wurden?
2. Liegen
Statistiken oder Hinweise darüber vor, das schwerstkranke, intensivpflichtige
Patienten in o.g. Krankenhäusern nicht aufgenommen werden konnten, weil diese
Krankenhäuser ihre Aufnahmekapazitäten erreicht hatten und sich bei der
Feuerwehr für Notaufnahmen abgemeldet hatten?
Sollten
diese Fragen nicht beantwortet werden können, beantragen wir, dass die
Verwaltung Folgendes prüfen möge:
1. Sind die
vorhandenen Bettenkapazitäten für schwersterkrankte, intensivpflichtige
Patienten in Herne und Wanne-Eickel ausreichend?
2. An welchen
Tagen, seit Anfang des Jahres 2000, konnte die Herner Feuerwehr welche
Krankenhäuser in Herne mit schwersterkrankten, intensivpflichtigen Patienten
nicht anfahren, da diese sich für solches Patientengut abgemeldet hatten?
3. In wie
vielen Fällen mussten sogenannte Patienten von der Herner Feuerwehr in
umliegende Städte wie Bochum oder Recklinghausen gefahren werden?
4. Bestand bei
diesen Patienten die Gefahr, dass sich der Gesundheitszustand weiter
verschlechtert?
5. Kommt die
Stadt Herne in Fällen der Patientenentschädigung durch das nicht Vorhandensein
ausreichender Bettenkapazitäten und Versorgungsmöglichkeiten für etwaige
Schadensersatzansprüche geschädigter Patienten oder deren Angehörigen auf?
6. Welche
Maßnahmen unternimmt die Stadt Herne, um einen eventuellen Missstand in diesem
Bereich zu beheben und die Gefährdung der Patienten zu minimieren?
Herr
Stadtrat Nowak beantwortet die Anfrage:
zu 1.
Soweit
die Frage sich auf Notfallpatienten bezieht, die zwingend sofortiger
stationärer Behandlung bedürfen, sind dem Gesundheitsamt der Stadt Herne
konkrete Fälle nicht bekannt, dass Patienten aufgrund fehlender
Bettenkapazitäten in Herner oder Wanne-Eickeler Krankenhäusern nicht behandelt
werden konnten und abgewiesen wurden.
Bei
sogenannten Elektiv- oder Wahleingriffen, d.h. medizinisch zwar erforderlich,
aber durchaus aufschiebbaren Behandlungen, kann dem Wunsch von Patienten nach
sofortiger Aufnahme nicht immer entsprochen werden, so dass es bei diesen
Patienten zu Wartezeiten kommen kann.
Es
sind jedoch auch für diese Patientengruppe keine Fälle bekannt, dass unter
Hinweis auf fehlende Bettenkapazitäten die Behandlung grundsätzlich abgelehnt
und Patienten an andere Kliniken verwiesen wurden.
zu 2.
Es
liegen auch keine Hinweise darauf vor, dass schwerstkranke, intensivpflichtige
Patienten in Herner Krankenhäusern nicht aufgenommen werden konnten, weil
diese Krankenhäuser ihre Aufnahmekapazitäten erreicht hatten.
Lediglich
bei Patienten mit Hirn- oder Rückenmarksverletzungen erfolgt teilweise die
Aufnahme in Kliniken von Nachbarstädten, da keines der Herner Krankenhäuser
über eine neurochirurgische Abteilung verfügt.