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Auszug - Baum vor dem Haus Bonifatiusstraße 29/31 - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 01.03.2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2007/0179 Baum vor dem Haus Bonifatiusstraße 29/31
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 01.03.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Barzik, AndreasAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Am Samstag, 21

Am Samstag, 21. Januar 2007, sägten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Herne die Krone eines Baumes mit ca. 2,50 m Stammumfang vor dem Haus Bonifatiusstr. 29/31 komplett ab.

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.       Fühlten sich Bewohner des Hauses oder Anlieger der Straße durch den Zustand dieses Baumes bedroht? Haben sie dies gemeldet und zu welchem Zeitpunkt?

2.       Wer traf die Entscheidung, dass von diesem Baum eine Gefahr ausginge und hat diesen Einsatz zwei Tage nach dem Sturm angeordnet?

3.       War dieser Baum der Verwaltung bei den regelmäßig durchgeführten Begehungen bereits als kritisch aufgefallen?

4.       Bestand die Absicht diesen Baum zu fällen? Falls ja, aus welchem Grund?

5.       Besteht die Möglichkeit, dass die Reste dieses Baumes, der sicherlich der Baumschutzsatzung der Stadt Herne unterlag, erhalten werden können und wieder eine Baumkrone ausgebildet wird?

 

Herr Kuhl erläutert, dass der Baum regelmäßig, letztmals am 09. Oktober 2006, kontrolliert wurde. Dabei wurden keine Schäden festgestellt, die eine akute Verkehrsgefährdung darstellten. Anfang Januar haben die Bewohner des Hauses Bonifatiusstraße 29/31 bei der Verwaltung den Wurzeleinwuchs in den Kanalanschluss gemeldet. Der zuständige Fachbereich hat darauf hin den Sachverhalt geprüft und eine anteilige Kostenübernahme bei der Wurzelentfernung zugesagt.

 

Am 20. Januar 2007 meldeten Anwohner, dass der betreffende Baum auf das Haus Bonifatiusstraße 29/31 zu stürzen drohte. Mit Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Holsterhausen und Eickel sowie des Technischen Hilfswerkes wurde in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr die Krone des Baumes bis auf vier Starkäste entfernt. Der Baum würde sicherlich wieder austreiben, jedoch keine artgerechte Krone mehr bilden. Die Neuaustriebe stehen im Missverhältnis zu den noch vorhandenen Ästen und werden nach wenigen Jahren stark bruchgefährdet sein. Aus fachlicher Sicht muss der Baum entfernt werden.

 

 

Herr Barzik erkundigt sich, von wem die Anordnung auf Fällung des Baumes ausging und fragt, ob allein der Einwuchs der Wurzeln in die Kanalisation Grund genug gewesen wäre, den Baum zu fällen.

 

Herr Kuhl entgegnet, dass die Einsatzkräfte vor Ort eigenständig entscheiden, ob ein Baum gefällt werden muss. Derartige Entscheidungen sind allerdings stets schwierig.

Der Wurzeleinwuchs in den Kanal wäre kein Grund für eine Baumfällung gewesen. In derartigen Fällen reicht es aus, die betreffende Stelle auszufräsen.

 

Herr Steinharter möchte wissen, ob ein Ersatzbaum gepflanzt wird.

 

Herr Kuhl antwortet, dass die Fachverwaltung – wie auch bei anderen Gefahrenbäumen – bemüht ist, Ersatz an gleicher Stelle zu pflanzen.