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Wortprotokoll Beschluss |
Der Wohnblock Cranger Straße 72-80, in dem es mehrfach gebrannt hat, stellt eine Gefahr für spielende Kinder dar. Die Gebäude sind frei zugänglich, da die Absperrungen im vorderen Bereich zum Teil entfernt worden sind bzw. fehlen. Im hinteren Teil wurden bislang keinerlei Absicherungen vorgenommen.
In diesem Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung der gegenwärtige Zustand bekannt?
2. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um die Sicherung der Gebäude zu bewirken?
3. Was hat der Eigentümer mit den Gebäuden vor (Abriss, Renovierung, Verwendung etc.)? Wie sieht der Zeitplan aus?
4. Da die Bedingungen für Ratten optimal sind, stellt sich die Frage, ob der Stadt Meldungen vorliegen und ob etwas zur Rattenbekämpfung unternommen wurde (bzw. was noch unternommen wird)?
5. Wer ist der Eigentümer (nichtöffentlicher Teil)?
Herr Telkemeier beantwortet die Fragen:
Zu
1. und 2.:
Im Oktober 2006 kam es in einem der Gebäude in dem Komplex Cranger Straße 72 – 80 zu einem Brandschaden. In diesem Zusammenhang ist das Grundstück durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr zur öffentlichen Fläche hin gegen Betreten gesichert worden. Ein gewaltfreies Eindringen wird auf diese Weise verhindert. Weiterhin wurden im Dezember zusätzlich Sicherungsmaßnahmen an den Gebäudeeingängen, die zur öffentlichen Fläche orientiert sind, durchgeführt.
Zu 3.:
Für die Gebäude bzw. das Grundstück liegen dem Fachbereich 63 keine Anträge vor.
Am 07.03.07 wurden in einem Zwangsversteigerungstermin beim Amtsgericht nicht die gewünschten Mindestgebote erreicht. Auf Nachfrage teilte das Gericht mit, dass am 23.05.2007 ein erneuter Zwangsversteigerungstermin stattfinden wird.
Zu 4.:
Dem Fachbereich für öffentliche Ordnung wurde für den Bereich Cranger Straße 72 – 80 kein Rattenbefall gemeldet.
Die 10 Eigentümer, sowie ein Zustellvertreter werden im nichtöffentlichen Teil mitgeteilt.
Herr Blech erkundigt sich, ob die Zugänge im hinteren Bereich der Gebäude zugemauert werden können.
Herr Telkemeier entgegnet, dass der gesamte Bereich ausreichend mit Zäunen abgesichert wurde und auch bei einer Ersatzvornahme der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muss.