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Ratsinformationssystem

Auszug - Parken auf Schulhöfen während der Cranger Kirmes 2007 - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 26.02.2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0172 Parken auf Schulhöfen während der Cranger Kirmes 2007
- Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 26.02.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Lucia Musbach
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 44 - Öffentliche Ordnung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Genau zum Beginn des neuen Schuljahres beginnt auch die Cranger Kirmes

Genau zum Beginn des neuen Schuljahres beginnt auch die Cranger Kirmes. In den letzten Jahren hat die Verwaltung einer Sondernutzung zugestimmt, um bestimmte Schulhöfe für das Parkleitsystem zur Cranger Kirmes zu nutzen. Da die Schulen, die in der unmittelbaren Nähe zur Cranger Kirmes liegen, eine Ganztagsbetreuung haben, stehen diese Schulhöfe bis 16.30 Uhr nicht zur Verfügung. Viele Besucher der Cranger Kirmes, die mit dem PKW kommen, werden aus “Tradition” diese “Parkplätze” anfahren.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne nachstehende Frage von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

·         Wird auch in diesem Jahr, aus Tradition, das Parken auf den Schulhöfen genehmigt?

 

 

Herr Friedhoff weist einleitend darauf hin, dass die Schulhöfe anlässlich der Cranger Kirmes nicht traditionell als Parkraum genutzt werden. Vielmehr muss durch die beschränkten Parkmöglichkeiten zusätzlicher Parkraum für die Besucher der Kirmes geschaffen werden. Insgesamt geht es dabei um ca. 130 zusätzliche Stellplätze.

 

Wie bereits im letzten Jahr sollen auch zur diesjährigen Cranger Kirmes die Schulhöfe ab 16.30 Uhr für den Parkverkehr zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Ausnahmeverfügung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne wird erlassen. Die benötigte Zurverfügungstellung durch das GMH Herne wird dabei vorausgesetzt.

 

 

Herr Kleibömer möchte wissen was passiert, wenn die Fahrzeuge bis zum nächsten Tag auf dem Parkplatz stehen gelassen werden. Herr Friedhoff erklärt, dass die Fahrzeuge dann abgeschleppt werden.

 

Herr Droste erkundigt sich, ob die Schulhöfe auch tatsächlich nur außerhalb der Schulzeiten als Parkplätze genutzt werden. Herr Friedhoff bestätigt dies.

 

Herr Kensy fragt, ob die Gewinne aus der Bewirtschaftung der Schulhöfe als Parkplätze nicht den Schulen zur Verfügung gestellt werden können. Herr Friedhoff weist darauf hin, dass die Bewirtschaftung durch die Stadtmarketing Herne GmbH erfolgt. Die Gewinne aus der Bewirtschaftung der Parkplätze kommen der Kirmeswerbung zugute.