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Ratsinformationssystem

Auszug - Gefahrenbereich Rathausstraße Parkplatzausfahrt gegenüber der Einmündung Cranger Heide - Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 26.02.2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0165 Gefahrenbereich Rathausstraße Parkplatzausfahrt gegenüber der Einmündung Cranger Heide
- Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 26.02.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Droste, FrankAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

An der Rathausstraße gegenüber der Einmündung der Straße Cranger Heide befindet sich ein Getränkemarkt und eine Backstube

An der Rathausstraße gegenüber der Einmündung der Straße Cranger Heide befindet sich ein Getränkemarkt und eine Backstube. Von diesem Parkplatz aus ist es nur erlaubt rechts auf die Rathausstraße abzubiegen.  Leider ist wieder verstärkt festzustellen, dass PKW links auf die Rathausstraße abbiegen und zum Teil über die Fußgängerinsel hinweg die Rathausstraße queren um z.B. in die Cranger Heide zu fahren. Diese Situation führt zur Gefährdung der Fußgänger und auch des Autoverkehrs aus Richtung der Straße Cranger Heide.

Anwohnerbeschwerden gingen im Frühjahr 2006 beim Bürgerbeauftragten und bei der Polizei ein.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne nachstehende Frage von der Verwaltung beantworten zu lassen:

Kann die Verwaltung in dem angesprochenen Bereich durch geeignete Maßnahmen für mehr Sicherheit sorgen?

 

 

Herr Becker führt aus, dass der Einmündungsbereich der Cranger Heide in die Rathausstraße gut ausgeschildert ist. Ein Linksabbiegen bzw. ein Geradeausfahren vom Parklatz des Getränkemarktes in die Cranger Heide ist nicht erlaubt, da an der Ausfahrt des Parkplatzes das Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ aufgestellt ist. Der Einmündungsbereich Cranger Heide / Rathausstraße ist in der Unfallstatistik nicht auffällig. Die Verwaltung sieht zurzeit keinen Grund für bauliche Veränderungen in diesem Einmündungsbereich.

 

 

Herr Droste fragt nach, ob auf dem Fußgängerüberweg ein Sperrpfosten aufgestellt werden könnte, damit der Übergang nicht mehr mutwillig überfahren werden kann.

 

Herr Becker sagt eine Überprüfung zu.

 

Herr Droste erkundigt sich außerdem, ob in dem Bereich Kontrollen stattfinden können.

 

Herr Becker wird die Bitte an die Polizei weiterleiten.