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Beschluss |
Die Beantwortung des Fragenkataloges übernimmt Herr Stadtrat Terhoeven:
Frage 1:
Werden die Absichten zur Ortsumgehung Gerthe in der die Stadt Herne betreffenden Planungsvariante durch den Planungs- bzw. Vorhabenträger fortgeführt?
Antwort:
Bei der hier gemeinten westlichen Ortsumgehung Gerthe sind weder bei der Stadt Bochum noch beim Landesbetrieb Straßenbau NW aktuelle Planungsaktivitäten oder –absichten gegeben.
Frage 2:
Gibt es einen planungs- bzw. fördermittelbezogenen Zusammenhang zwischen der Realisierung der L 654n und der Ortsumgehung Gerthe?
Antwort:
Es gibt nach jetzigem Erkenntnisstand weder einen planungs- noch fördermittelbezogenen Zusammenhang zwischen den zur Genehmigung anstehenden Teilstücken der L654n und der westlichen Ortsumgehung Gerthe.
Frage 3:
Welche Aussagen treffen der Landesstraßenbedarfsplan, der GEP bzw. andere überörtliche Fördermittel- oder Bedarfsplanungen hinsichtlich der Planung/Realisierung der Ortsumgehung Gerthe?
Antwort:
Im aktuellen dem Landtag vorliegenden Landesstraßenbedarfsplan ist die westliche Ortsumgehung Gerthe definitiv nicht enthalten. Ein Teilabschnitt dieser Ortsumgehung auf Bochumer Stadtgebiet ist durch einen Bebauungsplan (Nr. 711) geregelt. Dieser B-Plan ist zwar vom Tat der Stadt Bochum beschlossen worden, ist aber niemals öffentlich bekannt gemacht worden und ist daher auch nicht rechtskräftig.
Die Recherchen zu der Ortsumgehung –ausgelöst durch die aktuelle Pressemeldung- ergaben darüber hinaus folgenden Sachstand:
Die Landesstraße L654 verknüpft die Bundesautobahnen A45 und A43 und quert dabei mehrere Ortsteile in Castrop und Bochum. Zur Verbesserung dieser Verkehrsbeziehung und zur Entlastung der Ortsteile wird in Teilbereichen die Verlegung der L654 (L654n) geplant.
Im Bereich des Ortsteiles Gerthe ist hier bereits die östliche Umgehungsstraße (zwischen dem Bövinghauser Hellweg über die Kirchharpenerstr. und dem Castroper Hellweg) gebaut worden und seit 2003 in Betrieb.
Die Stadt Bochum hat auf Nachfrage erklärt, daß zur westlichen Umgehungs-straße keine aktuellen Planungsaktivitäten oder –absichten gegeben sind.
Die westliche Ortsumgehung Gerthe ist definitiv nicht im Landesstraßen-bedarfsplan enthalten.
Wenn die Planung zur westlichen Ortsumgehung überhaupt wieder neu aktiviert würde, muß zwingend vorab die bisher erfolgte Verkehrsentlastung durch die bereits fertiggestellte östliche Umgehungsstraße berücksichtigt werden.
Die in der Pressemeldung genannten Teilbereiche der L654n ist die Vervollständigung der Ortsumgehung Merklinde. Dieses geplante Teilstück schließt in Bochum an die vorhandene östliche Ortsumgehung Gerthe an.
Dem Landtag liegt zur Zeit im Rahmen des Integrierten Gesamtverkehrsplanes
auch eine Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes vor; hier ist die OU Merklinde (als 2. BA westl. der B235) aufgenommen und zwar in der höchsten Stufe 1. Planentwürfe liegen noch nicht vor.
Erst nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zum Landesstraßenbau kann der Landesbetrieb Straßenbau NW die Entwurfsplanung erstellen und Mittel in den Landeshaushalt einplanen. Daher ist es z.Z. nicht möglich, den Zeitpunkt für einen Baubeginn zu benennen.
Aufgrund dieser Sachstandsdarstellung ist die Weiterführung dieser vorliegenden Planung als westliche Ortsumgehung Gerthe reine Spekulation.