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Wortprotokoll Beschluss |
Aus
Presseberichten ist zu entnehmen, dass 5.000 Tonnen Sondermüll ab 2007
zusätzlich im RZR Herten, also in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtbezirk
Wanne verbrannt werden. Der Sondermüll, bestehend aus giftigen
hexachlorbenzolhaltigen Stoffen, soll per Schiff nach Brunsbüttel und von dort
per Bahn und LKW nach Herten transportiert werden.
Ich
bitte in diesem Zusammenhang die Verwaltung um Beantwortung der folgenden
Fragen:
·
Gibt es Messungen aus
denen hervorgeht, welchen Umfang die derzeitige Luftbelastung im Stadtbezirk
Wanne durch Emission von Schadstoffen aus dem RZR Herten besitzt?
·
Sind zusätzliche
Belastungen der Umwelt, insbesondere im Einflussbereich des RZR Herten, durch
die Verbrennung von erhöhten Mengen Sondermüll zu erwarten?
·
Sind Vergleichsmessungen
geplant, die belegen welchen Umfang die Luftbelastung vor und nach der
Verbrennung des zusätzlichen Sondermülls besitzt?
·
Wie sind die
Transportwege des Giftmülls geplant und welche Sicherungsmaßnahmen gibt es?
Herr Scholz gibt auch hier die Stellungnahme der AGR weiter:
zu Frage 1:
Spezielle Immissionsmessungen, aus denen sich der Anteil der durch das RZR Herten im Stadtbezirk Wanne verursachen Luftbelastung ermitteln ließen, werden nicht durchgeführt. Bei der seit dem 4. Januar 2007 im Stadtbezirk Wanne vorhandenen Messstation an der Recklinghauser Straße handelt es sich um eine sog. Verkehrsstation zur Ermittlung der verkehrsbedingten Zusatzbelastung (kontinuierlich wird Feinstaub, Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid gemessen, diskontinuierlich Benzol). Westlich des Stadtbezirks Wanne befindet sich die Messstation Gelsenkirchen-Bismarck, die Station liegt aber schon außerhalb des Einflussbereichs des RZR Herten.
zu Frage 2:
Die Durchsatzleistung der Sonderabfallverbrennung im RZR Herten ist auf insgesamt 90.000 t/a begrenzt. Die Anlieferung aus Australien wird im Rahmen des genehmigten Durchsatzes der Anlage verbrannt, eine Erhöhung der Durchsatzmenge ist nicht gegeben. Die Verbrennung geschieht unter kontrollierter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Eine zusätzliche Belastung ist daher ausgeschlossen.
zu Frage 3:
Die Sonderabfallverbrennung (SAV) des RZR Herten ist gemäß den Regularien der EG- Verbrennungsrichtlinie 2000/76/EG genehmigt (in Deutschland umgesetzt als Verordnung über Abfallverbrennungsanlagen -17. BImSchV-).
Die Emissionen des RZR Herten (MVA ebenso wie SAV) unterliegen einer ständigen Kontrolle bezüglich der Leitparameter durch die Bezirksregierung Münster. Die Leitparameter werden kontinuierlich gemessen. Die Daten stehen der Aufsichtsbehörde in Echtzeit und online zur Verfügung (Emissions-Fernüberwachung). Im Rahmen von jährlich stattfindenden zusätzlichen Messkampagnen werden in Abstimmung mit der Aufsichtbehörde weitere Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen Messungen im Rahmen der internen Eigenkontrolle.
Da es sich bei dem australischen Abfall um chlorierten Sonderabfall handelt, der prinzipiell in der SAV des RZR Herten verbrannt werden darf und seit 25 Jahren auch wird, sind gesonderte Messungen für diesen Abfall nicht vorgesehen.
zu Frage 4:
Im Rahmen der Transportgenehmigung (Notifizierung) muss der gesamte Transportweg und die Logistik – also die Transportroute und die eingeplanten Spediteure – offen gelegt und genehmigt werden. Die Transportunternehmen haben sowohl Befähigung als auch Versicherungsdeckung nach einschlägigen Vorschriften nachzuweisen und vorzulegen.
Die Anlandung des Sonderabfalls erfolgt in Brunsbüttel, von dort erfolgt der Transport entweder per Eisenbahn nach Leverkusen und dann per LKW nach Herten, oder direkt per LKW nach Herten. Die Anlieferung findet überwiegend über Autobahnen statt. Da das Gesamtkontingent an anzuliefernden Mengen in die SAV des RZR Herten nicht überschritten wird, kommt es zu keinen zusätzlichen Transporten im Bereich Herne-Wanne.
Bei dem Sonderabfall handelt es sich um feste und nicht reaktive Rückstände. Der Stoff wird in speziell für den Transport zugelassenen Gebinden in Containern angeliefert. Für den Transport und die Lagerung der australischen Abfälle ist das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ maßgeblich, das so genannte ADR. Das ADR hat die frühere Gefahrgutverordnung Straße in Deutschland abgelöst. Für den Seeweg gilt der sog. IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code).
In den Transportvorschriften ist die Beförderung des hier in Rede stehenden Stoffes enthalten und reglementiert. Zusätzliche Sicherheitsauflagen sind deshalb nicht notwendig. Es besteht kein gesondertes Transportrisiko.
Herr Hammer fragt nach dem genauen Weg, den der Transport nehmen soll. Auch möchte er wissen, warum es 3 Standorte für die Verbrennung geben soll. Wenn in Brunsbüttel doch eine Anlage vorhanden ist, dann könnte doch alles dort verbrannt werden und müsste nicht erst durch die Gegend gefahren werden.
Herr Scholz antwortet, dass die Einfuhr dieser Stoffe betriebswirtschaftlich interessant ist.
Er geht davon aus, dass die unterschiedlichen Standorte so ausgewählt wurden, dass die Stoffe, die eine unterschiedliche Zusammensetzung haben, dort jeweils optimal entsorgt werden. Ebenso spielen natürlich auch die Auslastungs- und Verbrennungskapazität der Standorte eine Rolle.
Zum Weg kann er nichts sagen.
Herr Dr. Orlowsky fragt wie man sagen kann, dass es zu keinen Mehrbelastungen für die Luft kommt, wenn keine Messungen erfolgen und man die Stoffe nicht genau kennt.
Auch möchte er wissen, was mit den neuen Stoffen, die durch die Verbrennung entstehen, passiert.
Herr Scholz antwortet, dass die Anlagen eine gewisse Auslastungskapazität haben. Danach werden die Emissionen berechnet. Geregelt wird dies alles durch die zuständige Bezirksregierung.
Zu den neu entstehenden Stoffen sagt Herr Scholz, dass hier viele Faktoren eine Rolle spielen, u. a. die vorhandenen Reinigungsapparaturen (Aktivkoks).
Die neu entstandenen Stoffe werden in dem Aktivkohlefilter aufgenommen, gelangen daher nicht in die Außenluft. Allerdings müssen auch die Filter irgendwann verbrannt werden. Die Asche geht in sogenannte „Bags“ und werden zu einem Sondermüllfeld auf der ZDE gebracht.
Herr Kleibömer fragt, warum der Oberbürgermeister, der Mitglied im entsprechenden Verwaltungsrat ist, nichts dagegen unternimmt.
Herr Scholz verweist noch einmal darauf , dass in der heutigen Zeit das betriebswirtschaftliche Interesse Vorrang hat. Der Oberbürgermeister muss als Mitglied des Verwaltungsrates diese Interessen wahren.
Herr Nierstenhöfer fragt, ob die Stellungnahme des RZR schon jetzt eingesehen werden kann.
Herr Scholz sagt, dass diese in seinem Fachbereich vorliegt.
Herr Nierstenhöfer fragt weiter nach der Toxidität der Stoffe, die angeblich bei Luftzufuhr reagieren sollen.
Herr Scholz entgegnet, dass die Frage nach der vermeintlichen Toxidität von ihm nicht beantwortet werden kann. Dies könnte nur die Bezirksregierung.
Frau Beuermann fragt, wie die umliegenden Feuerwehren auf mögliche Katastrophen vorbereitet sind.
Herr Scholz antwortet, dass die Feuerwehren regelmäßig mit allen Anlagebetreibern Kontakt haben und sogenannte Brandschutzeinsatzpläne vorliegen. Es ist alles aufeinander abgestimmt.
Herr Purwin fragt nochmal nach dem Transportweg und möglichen Belastungen.
Herr Scholz erwidert, dass die Wege nicht bekannt sind.