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Auszug - Wegebeleuchtung zwischen Scharpwinkelring und Ecke Franzstraße / Am Freibad - Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 16.01.2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 17
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0035 Wegebeleuchtung zwischen Scharpwinkelring und Ecke Franzstraße / Am Freibad
- Anfrage der Bezirksverordneten Musbach vom 16.01.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Musbach, LuciaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Im April 2005 haben wir beschossen, eine Wegebeleuchtung zwischen Scharpwinkelring und Ecke Franzstraße / Am Freibad zu instal

Im April 2005 haben wir beschossen, eine Wegebeleuchtung zwischen Scharpwinkelring und Ecke Franzstraße / Am Freibad zu installieren. Im Haushaltsplan für 2006 war eine Summe von 15.000,00 € eingestellt. Es sind in diesem Bereich keine Maßnahmen erfolgt.

 

1.       Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich dieser Wegebeleuchtung?

2.       Wann wird die Maßnahme erfolgen?

 

 

Herr Kammann-Heidtmann gibt folgende Antwort:

 

Auf die Anfrage der Bezirksverordneten Hörling vom 15. Februar 2005 teilte die Verwaltung für die angesprochene Beleuchtung die technische Möglichkeit und Kosten in Höhe von etwa 15.000 Euro mit.

 

Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 7. April 2005 beschloss die Bezirksvertretung Wanne am 26. April 2005 die Erstellung einer Beleuchtung sowie die dazu erforderliche Mittelbereitstellung.

 

Daraufhin sind Mittel in Höhe von 15.000 Euro zum Haushalt 2006 angemeldet und im Haushaltsplan aufgenommen worden. Der Haushalt der Stadt Herne unterliegt nach Vorgabe des Landes einer Kategorisierung für die angemeldeten Maßnahmen. Diese Beleuchtungsmaßnahme ist in die Kategorie 4 eingestuft worden und daher nicht realisierbar.

 

Die Kategorien haben folgende Bedeutung:

 

Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie 4: In die Kategorie 4 fallen alle restlichen Maßnahmen, die in der Regel nicht durchgeführt werden.

 

 

Herr Dr. Orlowsky fragt nach den Chancen für einen Antrag, Mittel im nächsten Haushalt einzustellen.

Herr Kammann-Heidtmann erklärt, dass die Chancen gering sind, wenn die Freigabe des Haushalts unter den gleichen Auflagen wie im Jahr zuvor erteilt wird.

Herr Becker erläutert kurz, wie und unter welchen Voraussetzungen die Haushaltsfreigabe im letzten Jahr erfolgt ist.