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Ratsinformationssystem

Auszug - Sachstand Beleuchtung des Stadtparks Wanne - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 17. Januar 2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0041 Sachstand Beleuchtung des Stadtparks Wanne
- Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 17. Januar 2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Uwe Purwin
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

In einer Anfrage vom 12

In einer Anfrage vom 12. Januar 2005 habe ich die Verwaltung gebeten zu überprüfen, ob die Möglichkeit einer Wegeausleuchtung im Stadtpark Wanne besteht. In der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung Wanne äußerte Herr Kammann-Heidtmann, dass eine Beleuchtung im Stadtpark angesichts der Haushaltslage nicht zu finanzieren sei.

Aus der Bevölkerung gibt es jedoch immer häufiger den Wunsch eine Ausleuchtung des Parks vorzunehmen. Die Priorität liegt dabei auf dem Durchgangsweg zwischen der Parkstraße und der Hüttenstraße.

 

Ich bitte daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Kann diese Maßnahme in die Haushaltsplanung des Stadtbezirk Wanne aufgenommen wer-

den ?

 

 

Herr Kammann-Heidtmann gibt folgende Antwort:

 

Die angesprochene Beleuchtung des Weges zwischen der Parkstraße und der Hüttenstraße im Wanner Stadtgarten ist technisch möglich und würde etwa 25.000 € kosten. Es wäre auch möglich diese Maßnahme zum Haushalt 2008 anzumelden, wenn dieses so von der Bezirksvertretung Wanne beschlossen wird.

Der Vermögenshaushalt ist jedoch budgetiert. Das bedeutet, dass dafür eine andere Maßnahme nicht realisiert werden kann. Die Verwaltung sieht für Beleuchtungsmaßnahmen keine besondere Priorität.

Wenn die Maßnahme in den Haushalt eingestellt, der Haushalt wie 2006 aber von der Bezirksregierung nicht genehmigt wird, besteht keine Chance der Realisierung, weil dann aufgrund einer Landesvorgabe  eine Kategorisierung der Haushaltsmaßnahmen vorgenommen wird.

 

Die Kategorien haben folgende Bedeutung:

 

Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie 4: In die Kategorie 4 fallen alle restlichen Maßnahmen.

                        Maßnahmen in der Kategorie 4 werden in der Regel nicht durchgeführt.

 

 

Herr Purwin gibt zu Protokoll, dass er für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung einen Antrag stellen wird, wonach Mittel für die Beleuchtung im Haushalt aufgenommen werden sollen.