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Wortprotokoll Beschluss |
a)
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende hat keine Mitteilungen vorzutragen.
b)
Mitteilungen der Verwaltung
Herr Stadtrat Nowak beantwortet die Anfrage der AL aus der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Familie vom 8. November 2006 wie
folgt:
1.) Zum 01. November 2006 waren 983 besetzte „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ in Herne zu verzeichnen. Eine Auflistung nach Trägern, der Anzahl der jeweils eingesetzten Teilnehmer sowie der Einsatzbereiche kann bei Bedarf bei der Geschäftsstelle des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie angefordert werden.
2.) Bis zum 31.10.2006 konnten im Jahr 2006 insgesamt 1.967 Kunden in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden. Der Anteil der integrierten Kunden, welche zuvor eine Arbeitsgelegenheit absolviert haben, kann unter den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Voraussetzungen nicht abgegriffen werden. Entsprechende Auswertungsmöglichkeiten sind von zentraler Seite für 2007 angekündigt.
Herr Stadtrat Nowak teilt mit, dass es seit dem 01.01.2007 einen neuen
Mietspiegel für die Stadt Herne gibt.
Herr Stadtrat Nowak unterrichtet die Ausschussmitglieder darüber, dass
die neue Rettungsdienstgebührensatzung, die unter normalen Umständen zuerst im
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie vorgestellt wird, diesmal erst
im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt wird, bevor sie im Anschluss durch
den Rat verabschiedet wird. Der ursprüngliche Beratungsweg wird diesmal
geändert, um die Satzung schnellstmöglich zu verabschieden und der Feuerwehr
somit die Rechtsgrundlage für höhere Gebührenerhebung zu geben.
Herr auf’m Kamp berichtet, dass aufgrund neuester
Energiekostenbeihilfeermittlungen die bisherigen gewährten 0,86 € pro qm
entsprechend angehoben wurden:
- ab 01.10.2006 = 0,93
€ pro qm
- ab 01.01.2007 = 0,95
€ pro qm
Herr auf’m Kamp teilt mit, dass die einmaligen
Leistungen bei Geburt für Leistungsempfänger von SGB XII/ II ‑ Leistungen
angehoben bzw. ergänzt wurden. Es können nunmehr für Neugeborene auch
Leistungen über die normale Bekleidungsbeihilfe hinaus gewährt werden. Die
gesamten einmaligen Leistungen werden mit diesen zusätzlichen einmaligen
Leistungen nunmehr pauschaliert. Bisher konnten einmalige Beihilfen bis zu
einer Höhe von 233,-- Euro gewährt werden. Die neue Pauschale inklusive der
zusätzlichen einmaligen Leistungen für Geburt beträgt jetzt 289,-- Euro.
Abschließend teilt Herr auf’m Kamp mit, dass die
Verwaltung auf die rückläufigen Wohngeld-Fallzahlen reagiert und die
Wohngeldbereiche Wanne-Eickel sowie Herne räumlich zusammengelegt hat. Die
gesamte Wohngeldabwicklung erfolgt nun im WEZ, Hauptstr. 241 (2. Etage),
44649 Herne.