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Ratsinformationssystem

Auszug - Problem erheblicher Belästigung von Kindern auf dem Schulweg zur Overbergschule im Bereich Herforder Straße in Holsterhausen - Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 16. November 2006 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2006/0787 Problem erheblicher Belästigung von Kindern auf dem Schulweg zur Overbergschule im Bereich Herforder Straße in Holsterhausen
- Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 16. November 2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Fischer, Hans-JürgenAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
    FB 44 - Öffentliche Ordnung
 
Beschluss

Seit geraumer Zeit häufen sich die Ängste von Eltern schulpflichtiger Kinder zum o

Seit geraumer Zeit häufen sich die Ängste von Eltern schulpflichtiger Kinder zum o. g. Thema.

 

Im konkreten Fall wurden in kurzen Zeiträumen vereinzelt Schulkinder auf ihrem Weg zur Overbergschule von älteren Erwachsenen in Höhe der Herforder Straße angesprochen und aufgefordert, mit unbekanntem Ziel mitzugehen.

Dieser Sachverhalt wurde der zuständigen Polizeidienststelle in Herne zeitnah mitgeteilt. Entsprechende polizeiliche Maßnahmen wurden sofort eingeleitet.

Diese Maßnahmen dauern bis auf Weiteres an.

Seitens der Elternschaft wurde an den Förderverein der Overbergschule die dringliche Bitte herangetragen, eine Institution mit der Vermittlung von Eigensicherungsaspekten unter Einbeziehung der Schulkinder zu beauftragen. Zum Schutz der Kinder besteht aus schulischer Sicht derzeit keine konkrete Sicherungsmöglichkeit.

In einem ersten Informationsgespräch zwischen Förderverein und Institution wurden auch die Kosten der Maßnahme betrachtet, die mit ca. 1.500,00 € veranschlagt werden.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

 

1.       Ist die genannte Problematik der Fachaufsichtsbehörde bekannt?

2.          Bestehen seitens der Schulen zu diesem Problem Sicherungskonzepte?

3.       Welche Institutionen vermitteln gegebenenfalls kostenneutrale Eigensicherungsaspekte für Grundschulkinder?

4.       Welche Präventivmaßnahmen werden durch die (Grund-)Schulen angeboten?

5.       Sind Schulgelände während der "Schulzeit" gegen das Betreten Unbefugter gesichert?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Seppmann wie folgt beantwortet:

 

Der Fachbereich 31 ist zwar für die Beantwortung der Fragen als „federführender Fachbereich“ benannt, jedoch die kann Schulverwaltung die gestellten Fragen aus eigener Sachkenntnis nicht beantworten. Auch der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt war der Schulverwaltung vorher nicht bekannt.

Zur Beantwortung der Fragen hat die Schulverwaltung daher entsprechende Stellungnahmen der direkt oder auch indirekt beteiligten Stellen eingeholt, und zwar

 

von der genannten Schule selbst,

 

vom Schulamt für die Stadt als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde,

 

vom Fachbereich Öffentliche Ordnung sowie

 

vom Gebäudemanagement.

 

Mit Ihrer Erlaubnis werde ich die wesentlichen Passagen aus diesen Stellungnahmen zitieren. Das ist auch der Grund, weshalb die fünf gestellten Fragen nicht einzeln, sondern dann jeweils im Sachzusammenhang beantwortet werden; hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

 

Stellungnahme der Schulleitung Overberg-Grundschule:

 

In der ersten Novemberwoche berichteten einige Schulkinder vor und nach dem Unterricht von Auffälligkeiten auf dem Schulweg. Sie erzählten, dass sie von unbekannten Männern angesprochen wurden.

Die Polizei wurde eingeschaltet und alle Eltern in Form eines Rundschreibens informiert. Die Frühaufsicht an der Schule wurde verstärkt. Der Toilettenbesuch der Kinder während der Unterrichtszeit darf nur noch unter Aufsicht einer Lehrerin erfolgen, da die Toiletten nur vom Schulhof zugänglich sind. Die Schulleitung wird in dem Haushaltsplanvoranschlag für das Jahr 2008 den Durchbruch der Wände und den Einbau von Toilettentüren zum inneren Schulflur beantragen.

Polizeihauptkommissar Witzke von der Bezirksdienststelle Wanne ermittelt seit der Zeit mit seinen Kolleginnen und Kollegen. Polizisten in Zivil kontrollieren die Straßenabschnitte vor und nach dem Unterricht. Sie befragten die Kinder aus mehreren Klassen und gingen einigen Hinweisen nach.

Die Angaben der Kinder sind sehr unterschiedlich und teilweise nicht übereinstimmend.

Der Förderverein der Grundschule setzt sich dafür ein, dass am Anfang des nächsten Jahres an der Grundschule Overberg ein Sicher-Stark-Kurs für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden kann. Da dieser Kurs kostenpflichtig ist, werden noch Sponsoren gesucht.

Die Schulkonferenz wird sich in einer außergewöhnlichen Sitzung am 07.12.2006 mit dieser Thematik beschäftigen.

Das Lehrerkollegium wird vermutlich im Januar 2007 zusammen mit dem Kollegium der Grundschule Drögenkamp eine Lehrerfortbildung mit der Organisation „Schattenlicht“ durchführen.

Die Grundschule Overberg ist auch weiterhin sehr um den Schutz ihrer Schulkinder bemüht.

 

Stellungnahme vom Schulamt für die Stadt als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde

 

Die Arbeit in der Schule zielt im Sinne eines erziehenden Unterrichts darauf ab, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen die Welt zunehmend eigenständig zu erschließen. Die Schüler sollen in ihrem Selbstvertrauen gestärkt werden und bei der Entwicklung ihrer Urteils- und Handlungsfähigkeiten angeleitet werden. Die Gefahren, die sich im Zusammenhang mit der Ansprache durch fremde Personen für Schülerinnen und Schüler ergeben können, sind Thema der unterrichtlichen Auseinandersetzung in verschiedenen Fachbereichen.

Darüber hinaus ist die Verantwortung der Schule im Bereich der Aufsichtspflicht geregelt.

Nach Schulgesetz §57, Abs. 1 mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Schule auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder von sonstigen Schulveranstaltungen sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen.  Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung)  endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude.

Schülerinnen und Schüler der Primarstufe dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Stundenplanänderungen sind die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu informieren.

Nach Angabe der Schule sind beide Bereiche der schulischen Einflussnahme – der erziehende und der beaufsichtigende - sichergestellt.

Ein von anderen Schulen zur Schulwegsicherung durch Eltern organisiertes Projekt ist das Projekt „Walking Bus“, in dem Eltern Gruppen von Schülerinnen und Schülern regelmäßig zu festgesetzten Zeiten auf dem Schulweg begleiten.

 

Stellungnahme vom Fachbereich Öffentliche Ordnung

 

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert den Schulweg der Overbergschule im Bereich Herforder Straße seit der 45. Kalenderwoche regelmäßig. Sich auffällig verhaltende ältere Erwachsener konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden.

 

Stellungnahme vom Gebäudemanagement

 

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt ist dem Gebäudemanagement Herne nicht bekannt. In der Vergangenheit gab es keinerlei Hinweise der Schulleitung oder des Hausmeisters, die auch nur annähernd die geschilderte Situation zum Thema gehabt hätten.

Zu dem an die Verwaltung heran getragenen Fragenkatalog kann das Gebäudemanagement Herne zum Thema „Sicherung des Schulgeländes während der Schulzeit gegen das Betreten Unbefugter“ wie folgt Stellung nehmen:

Grundsätzlich kann jeder das Schulgelände während der „Schulzeit“ betreten. Eine völlige Abriegelung des Schulgeländes ist technisch schwierig und enorm kostenintensiv.

Im laufenden Schulbetrieb achten Schulleiter, Lehrer, Schüler und Hausmeister stark darauf, dass sich keine Unbefugten im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück aufhalten. In der Praxis äußert sich dies in einer erhöhten Aufmerksamkeit, einer konzentrierteren Pausenaufsicht und einer stärkeren Einbindung des Hausmeisters (z.B. Kontrolle der Toilettenanlagen, sowie schwer einsehbarer Gebäude- und Grundstücksteile als präventive Maßnahme).

Zudem sind viele Schulgebäude während des Schulbetriebes geschlossen. Besucher müssen sich über das jeweilige Sekretariat mittels Gegensprechanlage anmelden. An einigen Schulen ist die Gegensprechanlage zudem mit einer Kamera im Eingangsbereich des Gebäudes gekoppelt.