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Ratsinformationssystem

Auszug - Änderung ortsrechtlicher Bestimmungen: 1. Hauptsatzung der Stadt Herne 2. Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne 3. Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne 4. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2006/0625 Änderung ortsrechtlicher Bestimmungen:
1. Hauptsatzung der Stadt Herne
2. Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
3. Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
4. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Erwin Telkemeier
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen
Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Frau Hildenbrand stellt folgenden Erweiterungsantrag:

 

“Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Bezirksvertretungen über Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen zeitnah vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren.“

 

Auf Antrag von Frau Meißner-Moroz wird die Sitzung einvernehmlich von 18:45 – 18:50 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung lässt Frau Marquardt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Dem Antrag wird einstimmig so entsprochen.

 

Anschließend lässt Frau Marquardt über den Gesamtbeschlussvorschlag einschließlich der Erweiterung abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

·       die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1)

·       die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herne – Zuständigkeitsordnung – (Anlage 2)

·       die Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne ‑ Allgemeine Richtlinien – (Anlage 3)

·       die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen – Geschäftsordnung – (Anlage 4)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Bezirksvertretungen über Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen zeitnah vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die o. g. Anlagen werden dem Original der Niederschrift beigefügt.