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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Bezugnahme auf die gestiegenen kalkulatorischen Kosten in der Gebührenkalkulation 2007 erkundigt sich Herr Lehmann von der SPD-Fraktion bei der Verwaltung, ob abgeschlossene Investitionsmaßnahmen benannt werden können.
Anmerkung der Schriftführung:
Lt. Mitteilung des Fachbereichs 53/Tiefbau und Verkehr
wurden folgende Kanalbaumaßnahmen im letzten Jahr fertiggestellt. Sie sind in
das Anlagevermögen eingeflossen und wurden in der Vermögensberatung
berücksichtigt.
Fertiggestellte Kanäle, die in der Vermögensrechnung berücksichtigt wurden:
Bisherige Herstellungskosten
€
Vellwigstraße 465.546,56
Josefinenstraße 1.526.349,27
Stöckstraße/Parkstraße/Beethovenstraße 363.359,08
Herner Straße 207.609,22
Distelkamp 281.943,46
Grabenstraße 40.796,03
Jean-Vogel-Straße 1.555.323,90
Erw. Klosterstraße 35.906,69
Bergstraße 48.768,59
Erw. Handwerkerhof Südstraße 451.646,78
Alleestraße/Blitzkuhle 366,551,52
Im Pratort/Hoheneickstraße/Brunnenstraße/Neustraße 677.110,04
Dorneburger Straße/Eintrachtstraße 165.071,28
Scharnhorststraße 90.790,95
Franzstraße 75.340,26
Mont-Cenis-Straße 1.252.705,81
Bielefelder Straße 135.178,14
Overwegstraße (Sanierung) 83.322,48
Wiescherstraße 285.751,95
Weidkamp 165.228,04
Gewerbepark Hibernia 128.710,44
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt billigt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2007 zu § 5 der im Entwurf ebenfalls beiliegenden 11. Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne und
2. beschließt die im Entwurf beiliegende 11. Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Herne vom 05. August 1993 (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
15 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |