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Wortprotokoll Beschluss |
a) Die Anfrage der AL Herne – Ratsfraktion ‑ zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 SGB II) soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beantwortet werden.
b) Herr StV Okoniewski (SPD Fraktion) erkundigt sich nach der Angemessenheit von Unterkunftskosten, speziell nach Wohnungsgrößen in Miet- und Eigentumswohnungen. Hintergrund hierfür waren die Veröffentlichungen des Bundessozialgerichtes zu diesem Thema in den Tageszeitungen.
Herr Menzel erläutert, dass die Stadt Herne sich bei den angemessenen Kosten der Unterkunft an das Mietniveau des Mietspiegels der Stadt Herne orientiert. Im Zusammenhang mit den Wohnflächenobergrenzen (Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz), dem Wohnungsstandard für Hilfebedürftige (einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad) sowie dem Mietrichtwert je m² Wohnfläche laut Mietspiegel wird den Vorgaben der sogenannten „Produkttheorie“, wie sie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 07.11.2006 fordert, in Herne seit Jahren Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Wohnungsgröße bei Eigentumswohnungen wird in Herne eine großzügige Regelung angewandt. Die Richtwerte zu den Wohnungsgrößen, so wie sie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 07.11.2006 vorgegeben hat, werden bei der Stadt Herne zugrunde gelegt.