Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

a)

a)         Die Anfrage der  AL Herne – Ratsfraktion ‑ zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 SGB II) soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beantwortet werden.

 

b)         Herr StV Okoniewski (SPD Fraktion) erkundigt sich nach der Angemessenheit von Unterkunftskosten, speziell nach Wohnungsgrößen in Miet- und Eigentumswohnungen. Hintergrund hierfür waren die Veröffentlichungen des Bundessozialgerichtes zu diesem Thema in den Tageszeitungen.

 

Herr Menzel erläutert, dass die Stadt Herne sich bei den angemessenen Kosten der Unterkunft an das Mietniveau des Mietspiegels der Stadt Herne orientiert. Im Zusammenhang mit den Wohnflächenobergrenzen (Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz), dem Wohnungsstandard für Hilfebedürftige (einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad) sowie dem Mietrichtwert je m² Wohnfläche laut Mietspiegel wird den Vorgaben der sogenannten „Produkttheorie“, wie sie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 07.11.2006 fordert, in Herne seit Jahren Rechnung getragen.  

 

Hinsichtlich der Wohnungsgröße bei Eigentumswohnungen wird in Herne eine großzügige Regelung angewandt. Die Richtwerte zu den Wohnungsgrößen, so wie sie das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 07.11.2006 vorgegeben hat, werden bei der Stadt Herne zugrunde gelegt.