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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Antrag: Resolution Erhaltung des denkmalgeschützten Fördergerüstes Pluto Wilhelm | 2016/0451 | ||||
Ö 2 | Anfrage: Förderturm "Pluto" | 2016/0446 | ||||
Ö 3 | Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne auf dem Grundstück der Realschule Crange | 2016/0421 | ||||
Ö 4 | Anfrage: Gebäude (Backbetrieb) der Fa. Brinker | 2016/0445 | ||||
Ö 5 | Anfrage: Schrottauto an der Berliner Straße | 2016/0450 | ||||
14.06.2016 - Bezirksvertretung Wanne | ||||||
Ö 5 - | ||||||
Seit langem - nach Angaben von Anwohnern schon seit August 2015 - steht ein inzwischen total vergammelter blauer Kleinwagen ohne Nummernschilder mit platten Reifen und einem Hinweis des Ordnungsamtes auf dem Parkstreifen vor Häusern an der Berliner Straße (nahe der Kreuzung Hauptstraße) – s.a. WAZ-Bericht v. 25.02.2016). Nach Aussagen des Ordnungsamtes war das Fahrzeug wohl im Februar noch im Ausland zugelassen, so dass es im öffentlichen Parkraum stehen darf … Der von der Stadt zum Entfernen aufgeforderte Besitzer hat sich bisher wohl immer noch nicht gemeldet bzw. das Fahrzeug nicht entfernt. Wenn die Stadt bei Beauftragung eines Abschleppunternehmens mit den Kosten in Vorleistung gehen muss, ist angesichts der bisherigen Nicht-Reaktionen damit zu rechnen, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleiben wird. Fragen:
Wann und mit welchem Ergebnis ?
tungsunternehmen gegen Metallwert verschrottet werden kann ?
kannte Nummer zugelassen ist ?
Herr Gresch beantwortet die Fragen wie folgt:
Der PKW Fiat Punto ist als noch zugelassenes Fahrzeug zu behandeln.
Die zwangsweise Außerbetriebsetzung ist angestoßen und wird gerade öffentlich zugestellt. Nach Ablauf der Frist ist das Fahrzeug dann außer Betrieb gesetzt. Die Kennzeichen wurden auf Anordnung der Verwaltung eingezogen.
Zu Frage 1: Nach der zwangsweisen Außerbetriebsetzung beginnt das Verfahren gem. Ordnungsbehördlicher Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne (Anhörung, Ordnungsverfügung, Festsetzung). Aufgrund der bekannten Zustellungsschwierigkeiten kann sich das Verfahren auf mindestens ein halbes Jahr belaufen.
Zu Frage 2 und 4: Es handelt sich um ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug. Der Halter kann nicht ermittelt werden.
Zu Frage 3: Nach Abschluss des abfallrechtlichen Verfahrens wird das Fahrzeug auf Kosten der Verwaltung (ohne Wertanrechnung) verschrottet.
Zu Frage 5: Theoretisch ist dies natürlich möglich. Da aber kein Halter ermittelt werden kann, kann dies nicht überprüft werden.
Zu Frage 6: Ja, es wurde geprüft. Von dem Fahrzeug geht keine Umweltgefährdung aus.
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Ö 6 | Anfrage: Trinkerszene Buschmannshof | 2016/0448 | ||||
Ö 7 | Anfrage: Alkohol- und Drogenprobleme in Wanne-Mitte | 2016/0447 | ||||
Ö 8 | Anfrage: Sauberkeit und Grünschnitt im Bereich Gelsenkircher Straße / Hüller Straße auf dem Abschnitt der L 639 | 2016/0449 | ||||
Ö 9 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||
N 1 | Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Emscherstraße im Stadtbezirk Wanne | |||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||