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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bürgereingabe: Verbindungsweg Kleingartenanlage Grüne Halde, Königsgruber Straße
Enthält Anlagen
2016/0699  
Ö 2  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Albert-Schweitzer-Carré" - Stadtbezirk Eickel Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2016/0701  
Ö 3  
Anfrage: Zustand Wohngebäude Edmund-Weber-Straße 73
Enthält Anlagen
2016/0756  
    27.10.2016 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:
 

Das Wohngebäude Edmund-Weber-Str. 73 (Ecke Hordeler Str.) befindet sich schon seit längerem in einem äußerst schlechten Zustand. Das Wohngebäude ist sowohl von außen als teilweise auch von innen - einige Wohnungen stehen seit längerem leer - stark renovierungsbedürftig. Das Grundstück wird von einem Anwohner regelmäßig gepflegt.

 

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

  1. Ist der Verwaltung o. g. Sachverhalt bekannt?

 

  1. Falls ja, welche Maßnahmen sind hier geplant?

 

 

Herr Muhss antwortet wie folgt:

 

Das Grundstück Edmund-Weber-Straße 73 und das darauf befindliche Wohnhaus wurden bereits 1993 von der Stadt Herne für die Umgestaltung der Edmund-Weber-Straße erworben. Eigentümer des Gebäudes ist also die Stadt Herne.

Bis auf die zwei noch bewohnten Wohnungen ist das Gebäude aufgrund des schlechten und veralteten Zustandes (z.B. fehlen Badezimmer und es wird noch mit Kohleöfen geheizt) nicht vermietbar.

Eine Sanierung wäre sowohl wirtschaftlich als auch im Hinblick auf den ohnehin im Zuge der Straßengestaltung erforderlichen Abbruch des Hauses nicht sinnvoll.

Obwohl das Gebäude optisch in einem schlechten Zustand ist, gehen von ihm keine Gefahren im bauordnungsrechtlichen Sinne aus. Bis auf kleinere Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Pflege sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich.

In der Abwägung aller technischen und finanziellen Randbedingungen und vor allem aufgrund der Tatsache, dass zwei Wohnungen noch bewohnt sind, hat die Stadt bislang davon abgesehen, das Gebäude komplett frei zu ziehen und abzubrechen.

 

 

Ö 4  
Anfrage: Arbeitskreis Einzelhandel in Eickel
Enthält Anlagen
2016/0752  
Ö 5  
Anfrage: Hochwassergefährdung in Eickel
Enthält Anlagen
2016/0751  
Ö 6  
Anfrage: Zustand der Wege im Eickeler Volksgarten/Stolperkanten
Enthält Anlagen
2016/0754  
Ö 7  
Anfrage: Geschwindigkeitsüberschreitung Edmund-Weber-Straße
Enthält Anlagen
2016/0755  
Ö 8  
Anfrage: Öffnung des Kreisverkehrs Hordeler Straße
Enthält Anlagen
2016/0757  
Ö 9  
Antrag: Bücherkiste
Enthält Anlagen
2016/0753  
Ö 10  
Haushaltsplan 2017
Enthält Anlagen
2016/0708  
Ö 11  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Verkauf eines Grundstücks an der Lehrlingstraße      
N 2     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung