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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Stadtumbau West "Herne Zentrum-Nord" - mündlicher Sachstandsbericht - | 2008/0147 | |||||||||
Ö 2 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 21 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Östlich Pöppinghauser Straße" - Stadtbezirk Sodingen | 2008/0144 | |||||||||
Ö 3 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 212 - Berliner Straße / Heidstraße / Karolinenstraße -, Stadtbezirk Wanne | 2008/0131 | |||||||||
Ö 4 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 214 - Berliner Straße / Herner Straße -, Stadtbezirk Wanne | 2008/0133 | |||||||||
Ö 5 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Sodingen und Herne Mitte | 2008/0134 | |||||||||
Ö 6 | 1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0135 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S.
3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes
324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die
südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und
die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-. 3. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB. |
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04.03.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218
–Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan
dargestellt. 2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-. 3. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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12.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218
–Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die
Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44,
Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und
325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-. Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis: 3. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis zu 1. und 2.: einstimmig
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03.04.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218
–Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan
dargestellt. 2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt. |
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29.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S.
3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des
Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im
Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im
Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44,
Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord ‑ Straße des Bohrhammers ‑. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen | 2008/0137 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 9 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||