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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 04.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Stadtumbau West "Herne Zentrum-Nord" - mündlicher Sachstandsbericht -
2008/0147  
Ö 2  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 21 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Östlich Pöppinghauser Straße" - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2008/0144  
Ö 3  
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 212 - Berliner Straße / Heidstraße / Karolinenstraße -, Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2008/0131  
Ö 4  
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 214 - Berliner Straße / Herner Straße -, Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2008/0133  
Ö 5  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Sodingen und Herne Mitte
Enthält Anlagen
2008/0134  
Ö 6  
1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2008/0135  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-.

 

 

3.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

   
    04.03.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

          Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-.

 

 

3.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    12.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 3 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-.

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis:

 

3.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bebauungsplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 1. und 2.:

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

 

   
    03.04.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 11 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

   
    29.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316).

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die Aufhebung des gerichtlich außer Vollzug gesetzten Bebauungsplanes Nr. 111/Nord ‑ Straße des Bohrhammers ‑.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

Ö 7  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen
Enthält Anlagen
2008/0137  
Ö 8  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder