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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Stadtumbau West "Herne Zentrum-Nord" - mündlicher Sachstandsbericht - | 2008/0147 | |||||||||
Ö 2 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 21 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Östlich Pöppinghauser Straße" - Stadtbezirk Sodingen | 2008/0144 | |||||||||
Ö 3 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 212 - Berliner Straße / Heidstraße / Karolinenstraße -, Stadtbezirk Wanne | 2008/0131 | |||||||||
Ö 4 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 214 - Berliner Straße / Herner Straße -, Stadtbezirk Wanne | 2008/0133 | |||||||||
Ö 5 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Sodingen und Herne Mitte | 2008/0134 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der Verwaltung
ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im
Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die
Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im
Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den
Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt. 2. Die als Entwurf beschlossene
Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. |
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04.03.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab
1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die Castroper Straße und
Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im Süden durch die
Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß
Herne begrenzt. 2. Die
als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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12.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im
Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die
Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im
Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den
Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt. 2. Die
als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.04.2008 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 10 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o.a. Übersichtsplan sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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03.04.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 10 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Der o.a. Lageplan sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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29.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der Verwaltung
ausgearbeitete Planung vom 14.02.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 208 -Am Trimbuschhof- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im
Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die
Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im
Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den
Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt. 2. Die als Entwurf beschlossene
Planung mit Begründung vom 14.02.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
S.3316) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | 1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0135 | |||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen | 2008/0137 | |||||||||
Ö 8 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 9 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||