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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Nordic Walking in Sodingen - mündlicher Vortrag - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Anbindung der Grundstücke Voßnacken und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundesplatzes und der Kleingärten im Voßnacken über die Dorfstraße von der Sodinger Straße - Prüfauftrag der Bezirksvertretung Sodingen vom 07. September 2005 | 2006/0019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einziehung der Straße Voßnacken zwischen Josefinenstraße und Pumpwerk | 2005/0945 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Beschluss zu der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen - | 2005/0951 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen | 2005/0950 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beschließt : Der Fluchtlinienplan “Nördliche Dorfstraße”, in Kraft seit dem Jahre 1924, wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufgehoben. Zum Beschluss über die Aufhebung gehört die Begründung vom 21.12.2005. Da der Abschluss des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan vor dem 20.07.2006 erfolgt, wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf die nach dem neuen Gesetz vorgesehene Umweltprüfung verzichtet. Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heute Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstraße). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. |
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17.01.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt : Der Fluchtlinienplan “Nördliche Dorfstraße”, in Kraft seit dem Jahre 1924, wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufgehoben. Zum Beschluss über die Aufhebung gehört die Begründung vom 21.12.2005. Da der Abschluss des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan vor dem 20.07.2006 erfolgt, wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf die nach dem neuen Gesetz vorgesehene Umweltprüfung verzichtet. Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heute Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstraße). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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25.01.2006 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt : Der Fluchtlinienplan “Nördliche Dorfstraße”, in Kraft seit dem Jahre 1924, wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufgehoben. Zum Beschluss über die Aufhebung gehört die Begründung vom 21.12.2005. Da der Abschluss des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan vor dem 20.07.2006 erfolgt, wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf die nach dem neuen Gesetz vorgesehene Umweltprüfung verzichtet. Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heute Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstraße). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Anmerkung
des Schriftführers: Die
Begründung sowie der Lageplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage
beigefügt. |
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07.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss
zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt : Der Fluchtlinienplan “Nördliche Dorfstraße”, in Kraft seit dem Jahre 1924, wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufgehoben. Zum Beschluss über die Aufhebung gehört die Begründung vom 21.12.2005. Da der Abschluss des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan vor dem 20.07.2006 erfolgt, wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf die nach dem neuen Gesetz vorgesehene Umweltprüfung verzichtet. Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heute Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstraße). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen:
0 Enthaltung: 0
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21.02.2006 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Herne beschließt : Der Fluchtlinienplan “Nördliche Dorfstraße”, in Kraft seit dem Jahre 1924, wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufgehoben. Zum Beschluss über die Aufhebung gehört die Begründung vom 21.12.2005. Da der Abschluss des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan vor dem 20.07.2006 erfolgt, wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf die nach dem neuen Gesetz vorgesehene Umweltprüfung verzichtet. Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heute Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstraße). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 62 dagegen: 0 Enthaltung: 0
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Ö 6 | Beschilderung "Platz vor Ort" - Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2006 - | 2006/0043 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Dauerparker "Platz vor Ort" - Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2006 - | 2006/0044 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Feuerwehrübung im Bereich der Gysenberger Mühle - Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2006 - | 2006/0032 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Winterdienst im Bereich der "Neuen Mitte Sodingen" - Anfrage des Bezirksverordneten Schilla vom 09.01.2006 - | 2006/0045 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Prüfung für die Einrichtung eines Aktionsfeldes für jugendliche Skater - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.01.2006 - | 2006/0048 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Eventuelle Nutzungsänderung der Gebäude Kirchstraße 57 und 57 a - Anfrage des Bezirskverordneten Schilla vom 09.01.2006 - | 2006/0042 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Errichtung eines Lager-Containers für Sportgeräte auf der Sportanlage Jürgenshof | 2006/0020 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Erhalt der Hügelgräber im Gysenberger Wald - Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2006 - | 2006/0031 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Ehrenmal auf dem Ostfriedhof in Horsthausen - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 09.01.2006 - | 2006/0030 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Verbindungsweg vom Schleusenweg bis zum Emsring - Anfrage der Bezirksverordneten Cierpka vom 12.01.2006 - | 2006/0046 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||