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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Sportausschusses  

Bezeichnung: des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mündlicher Bericht des Stadtsportbundes zum Sachstand "Moderne Sportstätte 2022"    
Ö 2  
Material für Eigenleistungen der Vereine Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
2020/0148  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Sportausschuss beschliesst, die Mittel für den Bereich – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von zusammen 84.000,00 € wie folgt zu verteilen:

 

 1. Bis zu 27.000,00 € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen

    Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

               Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an                     

               der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit

               übernimmt.    

 

 2. Bis zu 57.000,00 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen

               oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw.

               Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden

               abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3% zugrunde

               gelegt).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.                                              

   
    11.03.2020 - Sportausschuss
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:


 

Der Sportausschuss beschliesst, die Mittel für den Bereich – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von zusammen 84.000,00 € wie folgt zu verteilen:

 

 1. Bis zu 27.000,00 € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen

    Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

               Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an                     

               der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit

               übernimmt.    

 

 2. Bis zu 57.000,00 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen

               oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw.

               Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden

               abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3% zugrunde

               gelegt).

 

   Zu 1.: Der SSB erhält den Zuschuss in voller Höhe von 27.000,00 €.

  Die in der Beschlussvorlage befindliche Anlage stellt sowohl die Auszahlung

  im Jahr 2019 (linke Spalte), sowie die Einnahmen des entsprechenden

Eigenanteils (rechte Spalte) aus dem vorangegangenen Jahr 2018 da.

 

   Zu 2.: Der Minigolfclub Rot-Weiss Wanne-Eickel e- V. erhält einen Zuschuss i. H. v.

             21.631,79 €. Über die verbleibenden Restmittel i. H. v. 35.3680,21 € wird in     

             der November Sitzung entschieden.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.                                              

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

SSB

 

dafür:

20

7

4

1

1

 

1

1

5

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Anfrage - Behindertentoiletten an Sportstätten
Enthält Anlagen
2020/0207  
Ö 5  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder