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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rechnungsprüfungsausschusses  

Bezeichnung: des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Herne in den Jahren 2018/2019 der gpaNRW
Enthält Anlagen
2020/0058  
Ö 2  
Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hier: Bestätigung durch den Rat
Enthält Anlagen
2020/0068  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 I. Der Rechnungsprüfungsausschuss

a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten               Bestätigungsvermerk an.

 

Er erklärt zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung

  •  der Prüfungsbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen (ausgewertet),
  •  der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den vom Oberbürgermeister aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht,
  •  Einwendungen zum Prüfungsbericht einschließlich des Bestätigungsvermerks werden nicht erhoben

 

und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW-GO NRW festzustellen.

 

 

II. Der Rat der Stadt

a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum  31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprü-              fung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis

 

b)  beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2018 in der mit einem               uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ver-              sehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 9 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemein-              deordnung NRW-  GO NRW).

 

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 116 Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Stadt Herne, vertreten durch den Oberbürgermeister, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Damit werden die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form mit dem Jahresabschluss der Gemeinde konsolidiert, sofern im Gesetz oder durch Rechtsverordnung nicht anderes bestimmt ist.

 

Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

" der Gesamtergebnisrechnung,

" der Gesamtbilanz,

" der Kapitalflussrechnung,

" dem Eigenkapitalspiegel und

" dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

 

Außerdem ist dem Gesamtabschluss nach § 117 Abs. 1 GO NRW und § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz-gesamtlage der Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 wurde am 20.12.2019 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.

 

Der Gesamtabschluss ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss

dahingehend zu prüfen um hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt und in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der die Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht beinhaltet.

 

 

 

Begründung:

Aufgrund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Gesamtlagebericht war dahin gehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Herne vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat nicht zu Beanstandungen geführt, die einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob er nach dem  abschließenden Ergebnis der Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

 

 

 

 

 

Fischer

Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung

 

 

 

   
    12.02.2020 - Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 2 - beschlossen
   

 

Beschluss:

 

I. Der Rechnungsprüfungsausschuss

a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten               Bestätigungsvermerk an.

 

Er erklärt zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung

  •  der Prüfungsbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen (ausgewertet),
  •  der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den vom Oberbürgermeister aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht,
  •  Einwendungen zum Prüfungsbericht einschließlich des Bestätigungsvermerks werden nicht erhoben

 

und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW-GO NRW festzustellen.

 

 

II. Der Rat der Stadt

a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum  31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprü-              fung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis

 

b)  beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2018 in der mit einem               uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ver-              sehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 9 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemein-              deordnung NRW-  GO NRW).

 

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 116 Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Stadt Herne, vertreten durch den Oberbürgermeister, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Damit werden die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form mit dem Jahresabschluss der Gemeinde konsolidiert, sofern im Gesetz oder durch Rechtsverordnung nicht anderes bestimmt ist.

 

Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

" der Gesamtergebnisrechnung,

" der Gesamtbilanz,

" der Kapitalflussrechnung,

" dem Eigenkapitalspiegel und

" dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

 

Außerdem ist dem Gesamtabschluss nach § 117 Abs. 1 GO NRW und § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz-gesamtlage der Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 wurde am 20.12.2019 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.

 

Der Gesamtabschluss ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss

dahingehend zu prüfen um hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt und in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der die Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht beinhaltet.

 

Begründung:

Aufgrund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Gesamtlagebericht war dahin gehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Herne vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob er nach dem  abschließenden Ergebnis der Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

dafür:

10

5

3

1

1

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.05.2020 - Rat der Stadt
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt

a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum  31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprü-              fung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis

 

b)  beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2018 in der mit einem               uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ver-              sehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 9 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemein-              deordnung NRW-  GO NRW).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

50

22

13

4

4

2

2

2

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 3  
Bericht über die Prüfung der Kostenabrechnung 2017 der Stadt Gelsenkirchen für deren Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts
Enthält Anlagen
2020/0070  
Ö 4  
Bericht vom 09.12.2019 über die Prüfung im Fachbereich Sport hier: Sportförderung für die Vereinsarbeit
Enthält Anlagen
2020/0071  
Ö 5  
Bericht vom 23.08.2019 über die Prüfung von Vergaben in den technischen Bereichen im Jahr 2018
Enthält Anlagen
2019/0966  
Ö 6  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder