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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bericht über die Schulwegsituation in Herne vom Kinder- und Jugendparlament
Enthält Anlagen
2018/0382  
Ö 2  
Antrag - Durchführung eines Verkehrsversuchs zur Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr
Enthält Anlagen
2018/0346  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Klimaanalysekarte Herne
Enthält Anlagen
2018/0366  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 - Möbelhaus Mömax -, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2018/0357  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23, - Else-Drenseck-Seniorenzentrum -, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 12 und 13a BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2018/0353  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 - ALDI Discountmarkt Dorstener Straße -, Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2018/0351  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 251 - Emsring / Lotsenweg - Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2018/0347  
Ö 8  
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 10/6, - Auguststraße -, Stadtbezirke Wanne und Eickel Beschluss zur Aufstellung gem. §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2018/0364  
Ö 9  
"Soziale Stadt Wanne-Süd" Neubau der Fußgängerbrücke Hardenbergstraße und Anbindung an die angrenzenden Grünräume.
Enthält Anlagen
2018/0363  
Ö 10  
Gestaltungssatzung für die Innenstadt Herne-Mitte - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und Stadtumbau Herne-Mitte - Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2018/0350  
Ö 11  
Erneuerung von 10 Fahrtreppen an drei Stadtbahnhaltestellen
Enthält Anlagen
2018/0354  
Ö 12  
Erneuerung der Fahrbahn der Josef-Prenger-Straße
Enthält Anlagen
2018/0361  
Ö 13  
Fahrbahndeckenerneuerung - Sodingen hier: Friedhofstraße (Zuwegung von der Mont-Cenis-Str. zum Friedhof)
Enthält Anlagen
2018/0362  
Ö 14  
Fahrbahndeckenerneuerung - Eickel hier: Eickeler Bruch zwischen Röhlinghauser Straße und Burgstraße
Enthält Anlagen
2018/0365  
Ö 15  
Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof
Enthält Anlagen
2018/0270  
Ö 16  
Ausbau von Wegen auf dem Holthauser Friedhof
Enthält Anlagen
2018/0269  
Ö 17  
Anwohnerinnenbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen
Enthält Anlagen
2018/0381  
Ö 18  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 19  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 19.1  
Quartierspark Holsterhausen
Enthält Anlagen
2018/0345  
    05.06.2018 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 19.1 - zur Kenntnis genommen
   

 

 

19.1.   Schriftliche Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Die Fragen beantwortet Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:.

 

  1. Stellt der Quartierspark in Holsterhausen in seiner derzeitigen Planung nach Auffassung der Stadt Herne eine förderfähige Maßnahme gemäß dieses Städtebauförderprogramms dar?

 

  1. Falls der Quartierspark in Holsterhausen in seiner derzeitigen Planung nach Auffassung der Stadt Herne aktuell keine förderfähige Maßnahme gemäß                       dieses Städtebauförderprogramms darstellt, können die Planungen kurzfristig angepasst werden, um den Quartierspark förderungsfähig gemäß dieses Städtebauförderprogramms zu machen.

 

  1. Wurden durch die Stadt Herne bereits Maßnahmen im Hinblick auf eine Förderung des Quartiersparks in Holsterhausen gemäß dieses Städtebauförderprogramms unternommen?

 

 

Beantwortung Fragen 1 bis 3:

 

Bereits Ende 2016, zum Projektaufruf und zur Antragstellung zum damaligen Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ beim damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBVSV-NRW), ging die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme Quartierpark Klosterstraße eine förderfähige Maßnahme im Sinne dieses Förderprogrammes darstellte.

 

Leider konnten mit dem Antrag kurzfristig keine Fördermittel generiert werden.

 

Das Programm wurde von der damaligen Landesregierung einmalig und ohne konkrete Fortsetzungsperspektive aufgelegt. Die Fortführung dieses Programmes ist daher nicht vorgesehen.

 

 

Mit dem nun - vom April 2018 - vorliegenden Aufruf zum  „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 2018 aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG-NRW) besteht nun ein neuer Förderzugang für die Realisierung des Quartierparks Klosterstraße. Auch hier sieht die Verwaltung ebenfalls Chancen für eine Förderung.

 

Wie dies seitens der zuständigen Bezirksregierung eingeschätzt wird, bleibt abzuwarten.

 

Die Chance wird die Stadt Herne mit einem  neuen Förderantrag nutzen, da eine Umsetzung der Maßnahme ohne entsprechende Fördermittel kaum möglich erscheint.

 

Die Stadt Herne ist derzeit dabei, die Antragsunterlagen für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ vorzubereiten und zu aktualisieren, um den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen zu können.

Einreichungsfrist ist der 31. Juli 2018.

 

 

 

Fragen 4 und 5:

 

  1. Die ursprünglich durch die Stadt Herne ermittelten Kosten für die Errichtung des Quartiersparks in Holsterhausen wurden mit ca. 700.000 Euro beziffert. Ist diese Schätzung noch aktuell?

 

  1. Falls nein, welche Kosten werden aktuell für die Errichtung des Quartierparks in Holsterhausen geschätzt?

 

 

Beantwortung Fragen 4 und 5:

 

Der Kostenrahmen von 700.000 € entstammt der Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros aus dem Jahr 2016.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich diese Schätzung auf  Plausibilität und Auskömmlichkeit  hin überprüft. Die Kosten von 700.000 € beinhalten mögliche Gutachten und das Planungshonorar.

 

 

 

N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder