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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH)  

Bezeichnung: des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH)
Gremium: Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne
Datum: Mi, 30.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen
Enthält Anlagen
2017/0492  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule ForellstraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-CenisSanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

                                                              

   
    30.08.2017 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Haupt- und Personalausschuss, dem Schulausschuss, dem Betriebsausschuss GMH sowie den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne beraten.

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet den Beschluss unter Punkt 1. lit. d) um folgende Schule zu erweitern:

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berück­sichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

 

Herr Sobieski stellt für die SPD- und CDU-Fraktion folgenden gemeinsamen Änderungstrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertrages HSM wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 e) soll folgende Fassung erhalten: Angebote des Auftragnehmers für die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abnahme der konkreten objektbezogenen Leistungen (werden nach Annahme durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil).

2. § 3 Abs. 3 c) Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Stand des jeweiligen Erfassungsprozesses der objektspezifischen Maßnahmen schriftlich zum Monatsende, spätestens jedoch nach Abschluss der vorbereitenden Erfassung und Beschreibung der jeweiligen Modernisierungsmaßnahmen je Vertragsobjekt.

3. In § 3 Abs. 3 d) 3. Spiegelstrich wird das Wort Projektablaufplan ergänzt. 

4. § 3 Abs. 3 d) 4. Spiegelstrich Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: In den Kosten muss auch eine nachvollziehbare und schlüssige Risikoabschätzung der einzelnen Gewerke (insbesondere Termin- und Kostenrisiken) enthalten sein.

5. § 3 Abs. 4 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Als Verantwortlicher für die Vorbereitung, Planung, Umsetzung und Abnahme der erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen kommt dem Auftragnehmer eine bedeutende Koordinierungsverpflichtung zu.

6. § 6 Abs. 1 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit schriftlich zu ändern, zusätzliche Leistungen anzuordnen sowie den Leistungsumfang zu vergrößern oder zu vermindern (Leistungsänderungen).

7. § 6 Abs. 2 soll nach Satz 2 um folgenden Satz ergänzt werden: Der Auftragnehmer hat eine Kalkulation der Kosten beizufügen.

8. § 8 Abs. 1 soll folgende Fassung erhalten: Die Abnahme der Modernisierungsleistungen für die Vertragsobjekte hat förmlich auf dem Abnahmeformular des Auftraggebers zu erfolgen. Gleiches gilt für Mängelbeseitigungsarbeiten. Eine konkludente oder fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.

9. § 9 Abs. 1 soll um folgenden Satz 3 ergänzt werden: Dieser muss jährlich, ohne besondere Aufforderung, nachgewiesen werden.

 

 

 

Frau von der Beck lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule ForellstraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-CenisSanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter

Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

   
    30.08.2017 - Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule ForellstraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-CenisSanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichti- gung der Prüfung Dependance Görresschule

  1. 2.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

 

 

dafür:

17

9

4

1

1

1

1

0

 

 

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsantrag (633 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geänderter Projektvertrag (5812 KB)      
   
    30.08.2017 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 1 - 
   

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet im Beschluss bei Ziffer 1 Buchstabe d), den Text um folgenden Zusatz zu ergänzen:

 

Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertreages HSM wird geändert.

 

Die geänderte Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Kortmann lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:

Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend lässt er über die Gesamtvorlage abstimmen. Auch dieser wird einstimmig zugestimmt.

 

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße,Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis, Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-Straße, Sanierungs-/Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

 

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

11

5

4

1

-

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

11

5

4

1

-

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SPD+CDU_Änderungsantrag_HSM (83 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Politik - PPP_Schulbewertung_2017_08_28 (Endfassung) (133 KB)      
   
    30.08.2017 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 1 - 
   

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet im Beschluss bei Ziffer 1 Buchstabe d), den Text um folgenden Zusatz zu ergänzen:

 

Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertreages HSM wird geändert.

 

Die geänderte Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Brüggemann lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:

Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend lässt er über die Gesamtvorlage abstimmen. Auch dieser wird einstimmig zugestimmt.

 

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße,Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis, Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-Straße, Sanierungs-/Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

 

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

dafür:

10

6

2

1

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

dafür:

10

6

2

1

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SPD+CDU_Änderungsantrag_HSM (83 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Politik - PPP_Schulbewertung_2017_08_28 (Endfassung) (133 KB)      
   
    30.08.2017 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet im Beschluss bei Ziffer 1 Buchstabe d), den Text um folgenden Zusatz zu ergänzen:

 

Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertreages HSM wird geändert.

 

Die geänderte Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Grunert lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:

Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend lässt er über die Gesamtvorlage abstimmen. Auch dieser wird einstimmig zugestimmt.

 

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße,Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis, Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-Straße, Sanierungs-/Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

 

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Lütjens

dafür:

11

6

4

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

 

 

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Lütjens

dafür:

11

6

4

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SPD+CDU_Änderungsantrag_HSM (83 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Politik - PPP_Schulbewertung_2017_08_28 (Endfassung) (133 KB)      
   
    30.08.2017 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 1 - 
   

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet im Beschluss bei Ziffer 1 Buchstabe d), den Text um folgenden Zusatz zu ergänzen:

 

Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertreages HSM wird geändert.

 

Die geänderte Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Koch lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:

Diesem wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend lässt er über die Gesamtvorlage abstimmen. Auch dieser wird einstimmig zugestimmt.

 

geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße,Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis, Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-Straße, Sanierungs-/Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

 

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

11

5

3

1

1

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

11

5

3

1

1

1

-

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Politik - PPP_Schulbewertung_2017_08_28 (Endfassung) (133 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich SPD+CDU_Änderungsantrag_HSM (83 KB)      
   
    30.08.2017 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Schulausschuss, dem Betriebsausschuss GMH, den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne sowie dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten.

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee bittet den Beschluss unter Punkt 1. lit. d) um folgende Schule zu erweitern:

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berück­sichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

 

Herr Sobieski stellt für SPD- und CDU-Fraktion folgenden gemeinsamen Änderungstrag:

 

Die dem Beschlussvorschlag als ‚Anlage 2 beigefügte Fassung des Projektvertrages HSM wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 e) soll folgende Fassung erhalten: Angebote des Auftragnehmers für die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abnahme der konkreten objektbezogenen Leistungen (werden nach Annahme durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil).

2. § 3 Abs. 3 c) Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Stand des jeweiligen Erfassungsprozesses der objektspezifischen Maßnahmen schriftlich zum Monatsende, spätestens jedoch nach Abschluss der vorbereitenden Erfassung und Beschreibung der jeweiligen Modernisierungsmaßnahmen je Vertragsobjekt.

3. In § 3 Abs. 3 d) 3. Spiegelstrich wird das Wort Projektablaufplan ergänzt. 

4. § 3 Abs. 3 d) 4. Spiegelstrich Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: In den Kosten muss auch eine nachvollziehbare und schlüssige Risikoabschätzung der einzelnen Gewerke (insbesondere Termin- und Kostenrisiken) enthalten sein.

5. § 3 Abs. 4 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Als Verantwortlicher für die Vorbereitung, Planung, Umsetzung und Abnahme der erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen kommt dem Auftragnehmer eine bedeutende Koordinierungsverpflichtung zu.

6. § 6 Abs. 1 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten: Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit schriftlich zu ändern, zusätzliche Leistungen anzuordnen sowie den Leistungsumfang zu vergrößern oder zu vermindern (Leistungsänderungen).

7. § 6 Abs. 2 soll nach Satz 2 um folgenden Satz ergänzt werden: Der Auftragnehmer hat eine Kalkulation der Kosten beizufügen.

8. § 8 Abs. 1 soll folgende Fassung erhalten: Die Abnahme der Modernisierungsleistungen für die Vertragsobjekte hat förmlich auf dem Abnahmeformular des Auftraggebers zu erfolgen. Gleiches gilt für Mängelbeseitigungsarbeiten. Eine konkludente oder fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.

9. § 9 Abs. 1 soll um folgenden Satz 3 ergänzt werden: Dieser muss jährlich, ohne besondere Aufforderung, nachgewiesen werden.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

a) Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

b) Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG 2)

c) Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule Michaelschule Erweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d) Stadtbezirk Eickel

      Grundschule Europaschule Generalsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium Eickel Teilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a) die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b) die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

3. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag mit den zuvor beschlossenen Änderungen (geänderte Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

5. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HuPA_20170830_TOP 1_A 2 geä_SPD+CDU-ÄT_ProjektvertragHSM_Stadt (226 KB)      
   
    30.08.2017 - Schulausschuss
    Ö 1 - geändert beschlossen
   

geänderter Beschluss:
 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

 

a)      Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule ForellstraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

 

b)      Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-CenisSanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG                                                                                                                                                                                                 2)

 

c)      Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule MichaelschuleErweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

 

d)      Stadtbezirk Eickel

      Grundschule EuropaschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium EickelTeilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule Südschule - Sanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a)      die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b)      die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag (Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

15

6

4

2

1

1

-

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

-

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

15

6

4

2

1

1

-

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

-

 

   
    05.09.2017 - Rat der Stadt
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda läßt über den geänderten Beschluss in der Fassung des Haupt- und Personalausschusses abstimmen:

 

geänderter Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen nachfolgende erste Prioritätensetzung:

a) Stadtbezirk Herne-Mitte

      Grundschule Forellstraße Sanierungs-/ Erweiterungsbedarf (HSM)

b) Stadtbezirk Sodingen

      Gesamtschule Mont-Cenis Sanierungs-/ Teilneubaubedarf (HSM)

      Grundschule Max-Wiethoff-StraßeSanierungs-/ Erweiterungsbedarf (KInvFG 2)

c) Stadtbezirk Wanne

      Grundschule ClaudiusschuleGeneralsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Grundschule Michaelschule Erweiterungsbedarf („Gute Schule 2020“)

d) Stadtbezirk Eickel

      Grundschule Europaschule Generalsanierung/ Erweiterung (HSM)

      Gymnasium Eickel Teilsanierung (KInvFG 2)

      Grundschule SüdschuleSanierung und Erweiterung unter Berücksichtigung der Prüfung Dependance Görresschule

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages

a) die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistungen, Kostenanalysen, Zeitpläne) zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen und diese den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen,

b) die Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmenliste (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung der Zeit- und Kapazitätenplanung sowie der Förderprogrammatik fortzuschreiben bzw. weiter zu konkretisieren.

3. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich späterer Anpassungen – die durch die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu modernisierenden Schulstandorte gemäß Rahmenprogramm HSM laut Anlage 1 und beschließt den geänderten Projektvertrag mit den zuvor beschlossenen Änderungen (geänderte Anlage 2) sowie den Mittelabfluss- und Zahlungsplan (Anlage 3) als Vertragsbestandteil in den Projektvertrag aufzunehmen und somit den Ratsbeschluss vom 29.11.2016 (Vorlage Nr. 2016/0803) zu konkretisieren.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Mittel- und Zahlungsabflussplan der HSM (Anlage 3) und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung/ Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

5. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 die in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage aufgeführte Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Einzelprojekte im Sinne einer jährlichen Maßnahmenplanung zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

56

24

14

6

4

3

2

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rat_20170905_TOP 11_A 2 geä_SPD+CDU-ÄT_ProjektvertragHSM_Stadt (226 KB)      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden, der Verwaltung und der Betriebsleitung    
Ö 3  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Abschluss eines Mietvertrages mit der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) für die Anmietung des Gebäudes Langekampstraße 36 zur Einrichtung des "Technischen Rathauses"      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden, der Verwaltung und der Betriebsleitung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder