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Bauturbo in Herne

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde das Baugesetzbuch im Herbst 2025 geändert. Kern der Novelle ist der in Fachwelt und Medien viel diskutierte "Bauturbo". Die neuen Regelungen bieten allen Städten und Gemeinden nun grundsätzlich die Möglichkeit, Wohnungsbauvorhaben in vielen Fällen - isoliert bauplanungsrechtlich - zulassen zu können, ohne dafür wie bisher oftmals Bebauungspläne aufstellen oder ändern zu müssen. Ein Anspruch darauf besteht für Bauwillige und Projektentwickler allerdings nicht. Damit steht der Bauturbo unter dem Motto: Vieles kann, nichts muss. Insbesondere braucht ein Wohnungsbauvorhaben nämlich die Zustimmung der Gemeinde, um auf Grundlage der neuen Regelungen positiv beurteilt werden zu können. Die Gemeinde kann ihre Zustimmung außerdem an die Einhaltung bestimmter Anforderungen knüpfen.

Früh war deswegen unisono klar, dass die Städte und Gemeinden ihren eingeräumten Spielraum und die institutionelle Zuständigkeit für die Entscheidungen jeweils individuell vor Ort weiter ausgestalten sollten. Genau das hat der Rat der Stadt Herne mit seinem Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bauturbos am 10. Februar 2026 getan. Im Wesentlichen wurden eine Steuerungsliste und eine Anforderungsliste beschlossen, die weiter unten zum Download bereitstehen. Die Steuerungsliste definiert abschließend die Fälle, in denen der Bauturbo in Herne ausnahmslos nicht angewendet wird. Alle übrigen Fälle werden ergebnisoffen geprüft. Eine mögliche Zustimmung wird dann regelmäßig an die Bedingung geknüpft, dass das jeweilige Vorhaben die Inhalte der Anforderungsliste einhalten muss. So sollen von vorne herein Orientierung, Gleichbehandlung und Transparenz bei der Bauturboanwendung gewährleistet werden.

Die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde zu einem Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB oder mit 20 oder mehr Wohneinheiten trifft in Herne der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in einer seiner Sitzungen. In allen anderen möglichen Anwendungsfällen liegt die Entscheidung bei der Planungsverwaltung. In jedem Fall empfiehlt es sich im Vorfeld eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage, Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen, wenn eine Anwendung der Bauturboregelungen potenziell in Frage kommt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Download zu der Herner Anforderungsliste (PDF, 97 KB) und der Herner Steuerungsliste (PDF, 90 KB) .

Herr Issinger
Abteilungsleitung
Telefon: 0 23 23 / 16 - 30 07
E-Mail: lukas.issinger@herne.de

Herr Hurth
Projekte Bezirk Wanne
Telefon: 0 23 23 / 16- 30 26
E-Mail: florian.hurth@herne.de

Frau Dr. Hentschel
Projekte Bezirk Eickel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 3010
E-Mail: sabine.hentschel@herne.de

Herr Siebers
Projekte Bezirk Mitte
Telefon: 02323 / 16 - 30 43
E-Mail: simon.siebers@herne.de

Frau Sammetinger
Projekte Bezirk Sodingen
Telefon: 0 23 23 - 16 30 16
E-Mail: maike.sammetinger@herne.de

2026-02-16