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Beschlussvorschlag:
Wir fordern – ebenso wie der Regionalverbund Ruhr (RVR ) in seiner Verbandsversammlung
am 15.03.2024 – Bund und Land auf, das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft sicherzustellen.
Wir fordern dabei insbesondere:
- eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik in NRW, wie sie andere
Bundesländer bereits erreicht haben. Wir fordern die Landesregierung auf,
Gespräche mit dem Bund und den betroffenen Kommunen zu führen, um die
voraussehbare dramatische Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen zu
beseitigen,
- eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch eine Erhöhung der
Schlüsselzuweisungen (Verbundquote) ,
- eine Anhebung und Verstetigung der kommunalen Investitionstätigkeit durch Bildung
eines staatlichen „Infrastruktur- und Investitionsfonds“ (Laufzeit 10-15 Jahre),
- eine Reduzierung nahezu aller Förderprogramme und Programmvolumina und eine
Überführung dadurch frei werdender Finanzmittel in kommunale Pauschalen (z.B.
Investitions-, Schul-, Feuerwehrpauschale, etc.), um die kommunale
Selbstverwaltung zu stärken und den Bürokratieabbau deutlich voranzutreiben,
- weitere Entlastung von überproportionalen Sozial- und Jugendhilfeleistungen bzw.
eine dynamische Anpassung der Kofinanzierung an die Ausgabenentwicklung,
- die Stärkung der kommunalen Wettbewerbsfähigkeit durch ein Moratorium bei
kommunalen Steuererhöhungen, moderate Rückführungen der Hebesätze als
standortpolitisches Signal (unter Berücksichtigung einer Grundsteuerreform) .
- Effizienzgewinne und Handlungsspielräume durch Staatsmodernisierung und
Bürokratieabbau,
- dass Bund und Land ihre Beiträge für die Leistungen der Eingliederungshilfe zur
Entlastung der Kommunen deutlich anheben, um die stark ansteigenden Kosten
(höhere Fallzahlen und Standards) aufzufangen. Die finanzielle Unterstützung muss
zukünftig dynamisiert werden und an die tatsächliche Ausgabenentwicklung
angepasst werden. Seit 2018 stellt der Bund unverändert bundesweit jährlich 5
Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag reicht nicht mehr aus. Laut
statistischem Bundesamt sind die bundesweiten Nettoausgaben in der
Eingliederungshilfe allein zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von
13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1 Prozent). Das
können die Kommunen aus eigener Anstrengung nicht mehr stemmen. Es bedarf
dringend einer höheren und dynamisierten Bundesbeteiligung, denn die
Eingliederungshilfe ist Bundesrecht,
- eine Regelung, welche die Kommunen heute und zukünftig von den immensen
Liquiditätskrediten und ihren Zinsrisiken befreit. Die Kommunen müssen wieder
handlungsfähig werden, um lebenswerter und auch für weitere Krisen (auch für evtl.
Krisen folgender Generationen) gewappnet zu sein.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.02.2024 wurden die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2024 seitens der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt.
So positiv diese Nachricht für die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Stadt Herne ist, so ist die gegenwärtige Situation des städtischen Haushalts unverändert von einer Kumulation mannigfaltiger Herausforderungen geprägt.
Die kreisfreien Städte werden durch diverse Faktoren wie globale Krisen, stagnierende teuereinnahmen, stark steigende Personalkosten, exorbitante Baukostensteigerungen, nicht auskömmliche Zuwendungen und stetig neu zu erbringende n Leistungen der Daseinsvorsorge überfordert. Aus eigene r Kraft sind all diese Herausforderungen nicht zu stemmen.
Es bedarf dringend und zeitnah der Unterstützung durch Bund und Land, damit die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie wieder notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionstätigkeiten in die Infrastruktur (Schulen, Kitas, ÖPNV, klimarelevante Modernisierungen, Stadtentwicklung etc.) vornehmen können.
Anlage:
Original der Resolution
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Interfraktionelle Resolution Finanzen der Kommunen stärken (237 KB) | (151 KB) |