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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:56 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Situation der Hauptschulen und Realschulen in den Stadtbezirken Wanne und Eickel - Endgültige Auflösung der Hauptschule Gustav-Adolf - Stadtbezirk Eickel, - Standortverlegung der Hauptschule Melanchthon - Stadtbezirk Wanne, - Erhöhung der Zügigkeit der gebundenen Ganztagsrealschule Crange - Stadtbezirk Wanne.
Enthält Anlagen
2014/0836  
Ö 2  
Anfrage: Europaschule Königstraße
2015/0022  
Ö 3  
Anfrage: Sud- und Treberhaus
2015/0009  
Ö 4  
Anfrage: Verkehrssituation in der Siedlung Hannover
2015/0020  
Ö 5  
Anfrage: WLAN-Zugang im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2015/0035  
Ö 6  
Anfrage: Baufällige Immobilien im Stadtbezirk Eickel
2015/0036  
Ö 7  
Anfrage: Grundstücke und Häuser Bobenfeld 2-6
2015/0008  
    29.01.2015 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Die o. g. Häuser machen seit längerer Zeit einen äußerst verwahrlosten Eindruck. Bis auf das Haus Nr. 6 scheinen sie auch unbewohnt zu sein.

 

Das Grundstück zu Haus Nr. 2 gleicht einer Müllhalde und ist außerdem nur unzureichend abgezäunt und bietet einen ungehinderten Zugang.

Aufgrund der dort liegenden Materialien, wie z. B. Kunststofffässer, Bauschutt, ein alter Wohnwagen etc. besteht meines Erachtens eine Gefahr – vor allem für Kinder ( sh. beigefügte Fotos).

 

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

 

-               Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?

-               Was kann und wird die Verwaltung dagegen unternehmen?

-               Wer ist der Eigentümer der Immobilien?

              (Beantwortung bitte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung)

 

Herr Lieder antwortet wie folgt (teilweise wird die Anfrage im nichtöffentlichen Teil beantwortet):

 

Zu Frage 1:

 

Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt.

 

Zu Frage 2:

 

-          Häuser Nr. 2 und 4

 

Die Augenscheinlich unbewohnten Häuser Bobenfeld 2 und 4 sind  zwar unansehnlich, aber dennoch adäquat gesichert, sodass von Ihnen keine Gefahr ausgeht. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf und auch keine Handlungsmöglichkeit.

 

Von den auf dem Grundstück liegenden Materialien und Gegenständen gehen gemäß Prüfung durch den FB Umwelt aufgrund der intakten Einfriedung keine Gefahren aus. Die Verwaltung wird dennoch mit dem Eigentümer vor Ort abstimmen, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.

 

-          Haus Nr. 6

 

Das Haus Bobenfeld 6 ist bewohnt und baulich sowie vom Erscheinungsbild her unbedenklich.

 

Von den auf diesem Grundstück gelagerten Materialien und Gegenständen geht eine latente Gefahr aus. Hier wurde der Eigentümer aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen.

 

 

Ö 8  
Anfrage: Eigentumsverhältnisse Dürerstraße 7 + 9
2015/0021  
Ö 9  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung