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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Di, 24.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne
Enthält Anlagen
2009/0239  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Rat der Stadt und die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Herne beschließen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

2.       Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.    
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.       Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.       Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.       Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

   
    24.03.2009 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 1 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1a.     Die Bezirksvertretung Eickel beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten bezirksrelevanten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit dem jeweils anteiligen voraussichtlichen Kostenvolumen an der Gesamtsumme von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

1b.     Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

2.       Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.    
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.       Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.       Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.       Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    24.03.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 1 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1a.              Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten bezirksrelevanten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit dem jeweils anteiligen voraussichtlichen Kostenvolumen an der Gesamtsumme von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1b.              Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

2.              Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.              
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.              Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.              Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.              Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.              Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

   
    24.03.2009 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 1 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1a.     Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten bezirksrelevanten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit dem jeweils anteiligen voraussichtlichen Kostenvolumen an der Gesamtsumme von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

1b.     Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

2.       Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.    
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.       Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.       Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.       Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 1a.:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

 1

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1b. –  6.:

 

dafür:

16

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

 

   
    24.03.2009 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 1 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

1a.              Die Bezirksvertretung Wanne beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten bezirksrelevanten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit dem jeweils anteiligen voraussichtlichen Kostenvolumen an der Gesamtsumme von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

1b.              Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in den Anlagen 1 (Schwerpunkt Bildung) und 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne.

2.              Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.              
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.              Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.              Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.              Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.              Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 1a.:

 

dafür:

12

dagegen:

  -

Enthaltung:

  1

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1b. 6.:

 

dafür:

13

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -

 

 

   
    24.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Nach gemeinsamer Beratung mit den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne unterbricht Herr Oberbürgermeister Schireck in der Zeit von 17:08 bis 17:20 Uhr die Sitzung

Nach gemeinsamer Beratung mit den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne unterbricht Herr Oberbürgermeister Schiereck in der Zeit von 17:08 bis 17:20 Uhr die Sitzung.

 

Herr Dr. Dudda beantragt gemeinsam für SPD- und Grüne Fraktion, die Projektliste der Fördergruppe II Infrastruktur unter der Priorität 2 wie folgt zu ergänzen:

Gemeinbedarfseinrichtungen Jugend

Jugendeinrichtung Am Pütt

Energetische Maßnahmen in Höhe von 200.000 Euro

Jugendeinrichtung Pantringshof

Sportjugendhaus

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

 

Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehende Beschlüsse zu fassen:

1.       Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in der Anlage 1 (Schwerpunkt Bildung) und der geänderten Anlage 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne, soweit er zuständig ist.

2.       Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.    
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.       Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.       Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.       Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Protokollführung:      
Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2009-0239_A1_Fördergruppe I Bildung (266 KB) PDF-Dokument (96 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2009-0239_A2_Fördergruppe II Endfassung (142 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
   
    31.03.2009 - Rat der Stadt
    Ö 2 - geändert beschlossen
    Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Beschluss in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen:

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Beschluss in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen:

1.       Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der erwarteten Rechtsgrundlagen des Landes NRW (Zukunftsinvestitionsgesetze) die Durchführung der in der Anlage 1 (Schwerpunkt Bildung) und der geänderten Anlage 2 (Schwerpunkt Infrastruktur) aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von insgesamt 21.093.384,07 Euro in den Jahren 2009 und 2010 (2011) zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Herne, soweit er zuständig ist.

2.       Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.    
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 12,5 % in Form verringerter pauschaler Zuweisungen des Landes ab 2012 über einen Zeitraum von 10 Jahren wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Maßnahmenumsetzung notwendigen haushaltsrechtlichen Veränderungen vorzunehmen.

4.       Der Rat der Stadt beauftragt mit der Umsetzung und fördergerechten Abwicklung der aufgeführten Maßnahmen bis zur Schlussverwendungsnachweisführung die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH).

5.       Der Rat der Stadt beschließt, Instandhaltungsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne in Höhe der ausgewiesenen voraussichtlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahmen (ohne Investitionsmaßnahmen) zu bilden.

6.       Der Rat der Stadt beschließt die 3. Satzung zur (zeitlich befristeten) Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne vom 08.04.2002 (Anlage 3), um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

63

dagegen:

0

Enthaltung:

2

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2009-0239_A1_Fördergruppe I Bildung (266 KB) PDF-Dokument (96 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2009-0239_A2_Fördergruppe II Endfassung (142 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2009-0239_A3_DritteSatzungAenderungBetriebssatzungGMH (26 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Ö 2  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
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