Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Sportausschusses  

Bezeichnung: des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 21.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Alternative Betriebsformen der Sportverwaltung
2007/0214  
Ö 2  
Maßnahmenplan Sportplatzsanierungen 2007
2007/0206  
Ö 3  
Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2007
2007/0207  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der Finanzpositionen 550.501.000.8, 550.501.200.0, 550.501.400.3, 550.501.600.6 und 550.501.800.9 – Material für Eigenleistungen der Vereine – für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von zusammen

62.000,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

 

1.

Bis zu 35.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen

 

1a.

Fördervoraussetzung:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit).

 

2.

Bis zu 2.000,00 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind

(es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A)

 

3.

Bis zu 4.367,24 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B)

 

4.

Bis zu 14.849,89 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A)

 

5.

Bis zu 5.782,87 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

 

 

   
    21.03.2007 - Sportausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:

Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der Finanzpositionen 550.501.000.8, 550.501.200.0, 550.501.400.3, 550.501.600.6 und 550.501.800.9 – Material für Eigenleistungen der Vereine – für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von zusammen

62.000,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

 

1.

Bis zu 35.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen

 

1a.

Fördervoraussetzung:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit).

 

2.

Bis zu 2.000,00 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind

(es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A)

 

3.

Bis zu 4.367,24 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B)

 

4.

Bis zu 14.849,89 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A)

 

Hier ist die Anlage 1 Nr. 2 A – Ergänzung, der Niederschrift beigefügt, da zwei

Anträge nicht aufgeführt waren, deren Eingang hier verspätet erfolgte. Dadurch

ändert sich der o.g. Betrag auf bis zu 15.872,41 €.

 

5.

Bis zu 5.782,87 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

Hier ist die Anlage 1 Nr. 2 B in korrigierter Form der Niederschrift beigefügt, da

Irrtümlich ein Verein doppelt aufgeführt worden war.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

18

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

 

Gem. § 31 GO haben Herr Sachkundiger Bürger Misterek und Herr Sachkundiger

Bürger Siebert weder an der Beratung teilgenommen, noch über die Vorlage

abgestimmt.

Ö 4  
Enthält Anlagen
Anfrage zum Mittelfluss zwischen Sportverwaltung und GMH - Anfrage des Stadtverordneten Kortmann vom 09.03.2007 -
2007/0205  
Ö 5  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 6  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder