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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe  

Bezeichnung: des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
Datum: Do, 26.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mündlicher Sachstandsbericht über die Öffnung der Grabkammern    
Ö 2  
Schlosspark Strünkede Pflege- und Entwicklungskonzept
Enthält Anlagen
2007/0194  
Ö 3  
chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Genehmigung der Wahl des Abschlussprüfers und des Wirtschaftsplanes 2007
2007/0235  
Ö 4  
Verschmelzung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mit der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH
Enthält Anlagen
2007/0254  
Ö 5  
Stadtwerke Herne AG, Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH, Herner Bädergesellschaft mbH: Änderungen Gesellschaftsverträge
Enthält Anlagen
2007/0255  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt, den Änderungen der Satzung der StwH gemäß Anlage 1 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

II.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HCR gemäß Anlage 3 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

III.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HBG gemäß Anlage 5 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

Die Gesellschafterversammlungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) und der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) nehmen diese Beschlüsse zur Kenntnis und erheben keine Einwände.

 

IV.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

   
    26.04.2007 - Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
    Ö 5 - beschlossen
    Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen

:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt, den Änderungen der Satzung der StwH gemäß Anlage 1 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

II.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HCR gemäß Anlage 3 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

III.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HBG gemäß Anlage 5 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

Die Gesellschafterversammlungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) und der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) nehmen diese Beschlüsse zur Kenntnis und erheben keine Einwände.

 

IV.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Herr Stadtverordneter Schlüter fragt nach der Bedeutung der Regelungen des neu aufgenommenen § 17 Abs. 2 der Satzung der Stadtwerke Herne AG (StwH). Bisher wären die Mitglieder in der Hauptversammlung der StwH  direkt vom Rat der Stadt benannt worden.

 

Frau Delwig antwortet, dass in diesem Fall die bereits gelebte Praxis in der Satzung festgehalten worden wäre. Bei der Straßenbahn Herne-Castrop Rauxel GmbH und der Herner Bädergesellschaft mbH würde ebenso verfahren werden. 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

./.

Enthaltung:

./.

 

   
    15.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

   
    05.06.2007 - Rat der Stadt
    Ö 17 - geändert beschlossen
    Herr Stadtdirektor Bornfelder weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss die folgende Änderung beschlossen hat, die nun Beschlusslage ist:

Herr Stadtdirektor Bornfelder weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss die folgende Änderung beschlossen hat, die nun Beschlusslage ist:

 

„§ 17 der Satzung der Stadtwerke Herne AG erhält keinen neuen Abs. 2, die bisherige Fassung soll bestehen bleiben.“

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt, den Änderungen der Satzung der StwH gemäß Anlage 1 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

§ 17 erhält keinen neuen Abs. 2, die bisherige Fassung soll bestehen bleiben.

 

II.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HCR gemäß Anlage 3 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

III.

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der HBG gemäß Anlage 5 dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

Die Gesellschafterversammlungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) und der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) nehmen diese Beschlüsse zur Kenntnis und erheben keine Einwände.

 

IV.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

62

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder