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Rasenmäherlärm / Lärm anderer Gartengeräte

Geräte und Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen oftmals zu einer erheblichen Lärmbelastung. So kommt es beispielsweise immer wieder zu Beschwerden über zu laute Rasenmäher oder erheblich störende Laubbläser.

Mit der am 6. September 2002 in Kraft getretenen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung soll ein verbesserter Schutz vor dem Lärm von im Freien benutzten Geräten und Maschinen erreicht werden. Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, angefangen von Betonmischern und Hydraulikhämmern, über Kehrmaschinen bis hin zu Laubbläsern, Rasentrimmern und Rasenmähern. Alle in der Verordnung aufgeführten Geräte, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung des Schallleistungspegels versehen werden.

Die Lärmschutzverordnung enthält Regelungen über die zulässigen Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohngebieten. An Sonn- und Feiertagen ist ein Betrieb grundsätzlich nicht zulässig. An Werktagen ist ein Betrieb in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht zulässig. Für einige besonders lärmintensive Geräte gelten darüber hinaus zusätzliche Betriebsbeschränkungen.

Übersicht über die Zeiten, in denen die Gartengeräte in Wohngebieten nicht betrieben werden dürfen:

Rasenmäher dürfen an Werktagen von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden.

Andere Geräte, wie Freischneider (Motorsense), Grastrimmer/-kantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser (auch tragbare Geräte) oder Laubsammler (auch tragbare Geräte) dürfen an Werktagen von 17 bis 9 Uhr und von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden.

Für die als besonders lärmintensiv eingestuften Geräte gelten in Wohngebieten weitreichende Betriebsbeschränkungen. Ausgenommen hiervon sind nur solche Geräte, die im Sinne der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung als lärmarm anerkannt und mit dem Umweltzeichen der EU gekennzeichnet sind. Für die als lärmarm anerkannten Geräte gelten die allgemeinen Betriebsbeschränkungen.

Michael Torkowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 95
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Stadt Herne
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2016-12-07