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Reiten in Herne

Die Reitregelung in Herne nach § 58 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW

Die untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Herne erlaubt das Reiten im Herner Stadtgebiet nach § 58 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW.

Diese gesetzliche Reitregelung gilt für das Reiten

  • auf ausgewiesenen Reitwegen in der Landschaft und im Wald sowie auf privaten Straßen und Fahrwegen, die ganzjährig von zweispurigen Fahrzeugen befahrbar sind sowie
  • auf allen öffentlichen Straßen und Wegen

Verboten ist das Reiten

  • auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild gemäß der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind,
  • auf Wegen, die zu Gärten, Hofräumen, Betriebsflächen oder zum Wohnbereich gehören,
  • auf Wegen, die als Wander-, Sport- oder Lehrpfad gekennzeichnet sind,
  • auf Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechseln, Leitungstrassen und Trampelpfaden sowie
  • querfeldein

Ordnungswidrig handelt daher der/diejenige, die

  • ohne beidseitig gültige Kennzeichen reiten,
  • auf gesperrten Flächen und Wegen reiten,
  • außerhalb von Wegen in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten reiten.

Allgemeines

Generell gilt,

  • auf die Belange anderer Erholungssuchender ist Rücksicht zu nehmen
  • zum Erhalt der nutzbaren Wege sollte bei nasser Witterung nicht geritten werden und
  • beim Ausritt können Hunde mitgeführt werden, sofern sie jederzeit kontrollierbar sind und in den Natur - und Landschaftsschutzgebieten auf den Wegen bleiben.

Diese durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes mögliche erweiterte Reitwegeregelung wird von der Stadt Herne angewandt, soweit Interessenskonflikte zwischen den unterschiedlichsten Nutzergruppen sowie entstehende Probleme für Waldbesitzer nicht den Erlass einer Allgemeinverfügung nach Maßgabe des § 58 Absatz 3 und 4 sowie Reitverbote nach § 59 Absatz 2 LNatSchG NRW erfordern.

Es liegt daher im Interesse jedes Reiters und jeder Reiterin, durch gegenseitige Rücksichtnahme dafür Sorge zu tragen, das die Stadt Herne nicht gezwungen wird, diese generelle Regelung durch den Erlass einer Allgemeinverfügung wieder einschränken zu müssen!

Weitere Aufkünfte erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, E-Mail: unb@herne.de .

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zu den Reitkennzeichen.

Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Telefon 0 23 23 / 16 - 16 67
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail fb-stadtgruen@herne.de

Untere Naturschutzbehörde
E-Mail unb@herne.de

Reitkennzeichen erhalten Sie bei
Sabine Pieper
Telefon 0 23 23 / 16 - 42 20
E-Mail sabine.pieper@herne.de

2023-06-27